Art. 41
Übergangsbestimmung 1 Diese Verordnung ist auf alle Gesuche anwendbar, die nach dem Inkrafttreten des Stipendiengesetzes eingereicht werden. Anhang 415.211 Anhang: Pauschalen im Grundbedarf A. Pauschale nach Haushaltsgrösse, pro Jahr 1-Personen-Haushalt 27'000 Franken 2-Personen-Haushalt 38'000 Franken 3-Personen-Haushalt 43'000 Franken 4-Personen-Haushalt 47'000 Franken Zuschlag je weitere Person 4'000 Franken B. Anrechenbare Steueranteile Der anrechenbare Steueranteil bemisst sich in Prozenten des in der Steuerveranlagung für die Staats- und Gemeindesteuern ausgewiesenen Reineinkommens. Reineinkommen bis 60'000 Franken 5 Prozent Reineinkommen bis 90'000 Franken 8 Prozent Reineinkommen über 90'000 Franken 9 Prozent