Art. 1 I. Allgemeine Bestimmungen
Alterskategorie Die Jugendförderung gemäss Gesetz richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren.
Propose a changeChur · 362 · ordinance
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In force since 2002-01-01, as the publisher states.
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Alterskategorie Die Jugendförderung gemäss Gesetz richtet sich an Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren.
Propose a changeJugendberatung Das Angebot der städtischen Jugendberatung wird in Form von aufsuchender Jugendarbeit und/oder an betreuten Jugendtreffpunkten im Sinne einer niederschwelligen Beratung sichergestellt.
Propose a changeBetreute Jugendtreffpunkte 1 Jugendtreffpunkte privater Institutionen werden von der Stadt unterstützt, wenn sie kumulativ folgende Kriterien erfüllen: a) geeigneter Standort; b) fachlich ausgewiesene personelle Betreuung; c) regelmässiges Angebot (inkl. Veranstaltungen); d) keine Zulassung von Suchtmitteln. 2 Jugendtreffpunkte privater Institutionen haben ein Betriebsreglement zu erlassen, welches dem Stadtrat zur Genehmigung zu unterbreiten ist. 3 In den betreuten Jugendtreffpunkten der Stadt sind Suchtmittel jeglicher Art untersagt.
Propose a changeSportvereine 1 Die Beitragsberechtigung der verschiedenen Sportarten richtet sich nach deren unterschiedlichen Aufwendungen. Die Interessengemeinschaft Churer 1 Fassung gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 6. März 2014 (GRB.2014.10); vom Stadtrat mit Beschluss vom 29. April 2014 (SRB.2014.281) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt 362 $$$ 2 1.7.2014 Sportvereine (ICS) teilt in Absprache mit dem zuständigen Departement die angebotenen Sportarten in verschiedene Gruppen ein. 2 Über die Höhe bzw. Staffelung der Beiträge pro Kind oder Jugendlichen entscheidet der Stadtrat unter Einbezug der Interessengemeinschaft Churer Sportvereine (ICS). 3 Die Abrechnung der Beiträge an die Sportvereine erfolgt gesamthaft über den Vorstand der ICS.
Propose a changeFreizeitorganisationen 1 Die Freizeitorganisationen in der Stadt Chur erhalten einen Beitrag für alle Kinder und Jugendlichen, die das Angebot regelmässig nutzen. Die Beitragshöhe wird vom Stadtrat festgesetzt. 2 Freizeitorganisationen, die in einer speziellen Abteilung behinderte Menschen betreuen, erhalten einen zusätzlichen Beitrag.
Propose a changeMitgliederverzeichnisse Die Mitgliederverzeichnisse der Sportvereine und Freizeitorganisationen sind jährlich aktualisiert bis zum 31. März beim zuständigen Departement einzureichen.
Propose a changeBefristung Alle von der Stadt ausgerichteten Beiträge werden befristet.
Propose a changeInkrafttreten Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz in Kraft. 1 Fassung gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 6. März 2014 (GRB.2014.10); vom Stadtrat mit Beschluss vom 29. April 2014 (SRB.2014.281) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt 2 Aufgehoben gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 6. März 2014 (GRB.2014.10); vom Stadtrat mit Beschluss vom 29. April 2014 (SRB.2014.281) und nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt
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