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Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen

Valais · 726.100 · ordinance

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Contents: 46 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11
  12. Art. 12
  13. Art. 13
  14. Art. 14
  15. Art. 15
  16. Art. 16
  17. Art. 17
  18. Art. 18
  19. Art. 19
  20. Art. 20
  21. Art. 21
  22. Art. 22
  23. Art. 23
  24. Art. 24
  25. Art. 25
  26. Art. 26
  27. Art. 27
  28. Art. 28
  29. Art. 29
  30. Art. 30
  31. Art. 31
  32. Art. 32
  33. Art. 33 Vergabeentscheide
  34. Art. 34
  35. Art. 35
  36. Art. 36
  37. Art. 37
  38. Art. 38
  39. Art. 39 Vergabeverfahren
  40. Art. 40
  41. Art. 41
  42. Art. 42
  43. Art. 43
  44. Art. 44
  45. Art. 45
  46. Art. 46

46 provisions

Art. 41

Zuschlagstabelle 1 Bevor die Vergabe vorgenommen wird, erstellt der Auftraggeber eine Zuschlagstabelle. 2 Die Zuschlagstabelle beinhaltet folgende Angaben: a) die Zuschlagskriterien und die Unterkriterien beziehungsweise die Eignungskriterien, falls diese benotet werden; b) deren jeweilige Gewichtung; c) die Benotungsskala; d) die den Anbietern für jedes der Kriterien und Unterkriterien zugeteilten Noten; e) die Rangierung jedes Anbieters.

Art. 42

Erläuternder Bericht 1 Bevor die Vergabe vorgenommen wird, erstellt der Auftraggeber einen erläuternden Bericht. 2 Der erläuternde Bericht beinhaltet insbesondere folgende Angaben: a) die Berichterstattung über den Verfahrensablauf; b) die Art und Weise, wie die nachhaltige Entwicklung im Beschaffungsverfahren berücksichtigt wurde; c) die Methode zur Benotung der Preiskriterien (Nominalpreis und gegebenenfalls die weiteren Preiskriterien); d) die Beurteilung der eingereichten Angebote; e) die Kontrolle des Anbieters, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, und die im Angebot bekanntgegebenen Subunternehmer in Bezug auf die Teilnahmebedingungen und die Eignungskriterien; f) die Bezeichnung des Anbieters, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll.

Art. 43

Dokumentation bei Verfahrensabbruch 1 Falls der Auftraggeber beschliesst, ein Vergabeverfahren abzubrechen, legt er dem Dossier, ergänzend zu Dokumenten, welche je nach Verfahrensstand im Zeitpunkt des Abbruchentscheids zu erstellen sind, einen erläuternden Bericht, den allen Anbietern zugestellten Abbruchentscheid und für die offenen und selektiven Verfahren die Veröffentlichung des Abbruchentscheids bei.

Art. 44

Umfang und Modalitäten der Kontrolle 1 Die zuständige Dienststelle kann laufende oder abgeschlossene öffentliche Beschaffungsverfahren oder auch nur einen Verfahrensabschnitt kontrollieren. 2 Jede Kontrolle wird dem kontrollierten Auftraggeber von der zuständigen Dienststelle angekündigt. Die zuständige Dienststelle legt nach freiem Ermessen den Gegenstand und den Umfang der Kontrolle fest. Der kontrollierte Auftraggeber stellt der zuständigen Dienststelle alle zur Durchführung der Kontrolle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung. 3 Bevor der definitive Bericht erstellt wird, übermittelt die zuständige Dienststelle dem kontrollierten Auftraggeber einen Entwurf des Kontrollberichts. Der kontrollierte Auftraggeber kann seine Bemerkungen anbringen und ergänzende Erklärungen abgeben. 4 Nach Abschluss der Kontrolle übermittelt die zuständige Dienststelle dem kontrollierten Auftraggeber einen Bericht mit den Ergebnissen ihrer Untersuchungen sowie mit ihren allfälligen Empfehlungen. 10 Statistik

Art. 45

Statistik der öffentlichen Beschaffungen 1 Der Kanton veröffentlicht alljährlich eine Statistik der Vergaben der kantonalen Verwaltung des Vorjahres, welche im offenen, selektiven, Einladungs- oder freihändigen Verfahren gemäss Artikel 21 Absatz 2 IVöB ergingen. 2 Der Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten sammelt insbesondere das Datum des Zuschlags, Angaben in Bezug auf die Auftragsart und die Art des öffentlichen Beschaffungsverfahrens sowie den Namen, den Ort und die Herkunft (Kanton, Land) des Auftragnehmers. 3 Die Statistik der öffentlichen Beschaffungen enthält mindestens Angaben betreffend den Gesamtwert und die Anzahl der nationalen und internationalen Beschaffungen aufgeteilt nach Verfahrensart, Auftragsart und Herkunft der Auftragnehmer (Kanton, Land).

Art. 46

Daten, Inhalt und Erstellung 1 Der Staatsrat legt mittels Entscheid den Inhalt und die Modalitäten zur Erstellung der Statistik der Beschaffungen der kantonalen Verwaltung sowie die zu diesem Zweck zu übermittelnden Daten fest. A1 Anhang 1 - Dokumente, die zur Kontrolle der Eignung der Anbieter und der im Angebot bekanntgegebenen Subunternehmer verlangt werden können (Art. 7 Abs. 1) Art. A1-1 Eignungskriterien betreffend die berufliche und technische Leistungsfähigkeit 1 Diese Kriterien betreffen insbesondere die zur Verfügung stehenden Personen mit Ausbildung und der nötigen Erfahrung zur erfolgreichen Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags. 2 Zu diesem Zweck können insbesondere folgende Dokumente verlangt werden: a) Diplome und Bescheinigungen über die beruflichen Fähigkeiten der Mitarbeitenden des Unternehmens oder des Leistungserbringers und/ oder von dessen Führungskräften, insbesondere der für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags vorgesehenen verantwortlichen Personen; b) Bescheinigung über die ordentliche Erbringung der vom Unternehmen oder vom Leistungserbringer ausgeführten Arbeiten mit folgenden Angaben: Kosten der Arbeiten, Datum und Ort der Leistungserbringung, Stellungnahme (des damaligen Auftraggebers), ob die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprachen und ob sie ordnungsgemäss erbracht wurden; c) Erklärung über die einsetzbare Personalkapazität, über die Festanstellung oder die temporäre Anstellung und über die verfügbaren technischen Mittel im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrags; d) Liste der wichtigsten vom Unternehmen oder vom Leistungserbringer und von den für die Ausführung des zu vergebenen Auftrags vorgesehenen verantwortlichen Personen erbrachten Leistungen oder die allgemeinen Referenzen des Anbieters von Projekten gleichen Ausmasses und einem Betrag von (x) Franken im selben BKP, die in den letzten (x) Jahren beendet wurden. Die Zulässigkeit von Referenzen wird je nach Art der Arbeit festgelegt; e) Durchschnittlicher jährlicher Personalbestand der letzten (x) Jahre; f) Plan über die Baustellenorganisation; g) Arbeitsprogramm; h) Zeichnungen, Muster und Modelle; i) Referenzobjekte mit Angabe zur Vergleichbarkeit, Komplexität und Bauvolumen in Schweizer Franken; k) Spezialbewilligungen. Art. A1-2 Eignungskriterien betreffend die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 1 Diese Kriterien betreffen insbesondere die finanziellen und wirtschaftlichen Mittel, um eine richtige Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags zu gewährleisten. 2 Zu diesem Zweck können insbesondere folgende Dokumente verlangt werden: a) Handelsregisterauszug; b) Betreibungsregisterauszug; c) Bankerklärungen, die garantieren, dass dem Anbieter im Falle der Auftragserteilung die nötigen Kredite gewährt werden; d) Bankgarantie; e) Versicherungsbescheinigung für Haftpflicht- und Schadenersatzansprüche; f) Jährliche Umsatzzahlen (z.B. um zu beurteilen, ob der geschätzte Auftragswert kleiner als 35 Prozent des Umsatzes ist). Art. A1-3 Eignungskriterien betreffend die organisatorische Leistungsfähigkeit 1 Diese Kriterien betreffen insbesondere die organisatorische Leistungsfähigkeit, um den ausgeschriebenen Auftrag effizient zu realisieren. 2 Zu diesem Zweck können insbesondere folgende Dokumente verlangt werden: a) Bestätigung über das Vorhandensein einer anerkannten Art und Weise des Qualitätsmana-gements; b) Erklärung über die Anzahl und Funktion der im Unternehmen oder beim Leistungserbringer tätigen Personen während der letzten 3 Jahre vor der öffentlichen Ausschreibung beziehungsweise Einladung; c) Beschreibung der Aufteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags; d) Beschreibung der Arbeitsmethode, die für die Ausführung des ausgeschriebenen Auftrags angewendet wird; e) Organigramm mit Angabe der Namen und Funktion der Personen; f) Prospekt des Unternehmens oder des Leistungserbringers. A2 Anhang 2 - Dokumente in einem offenen Verfahren (Art. 39 Abs. 4) Art. A2-1 Dokumente in einem offenen Verfahren 1 Ein Vergabedossier im offenen Verfahren muss mindestens folgende Dokumente enthalten: a) die Vorbeurteilung (nicht erforderlich bei Aufträgen im Staatsvertragsbereich); b) die Ausschreibungsunterlagen; c) die öffentliche Ausschreibung; d) die Liste der Fragen und Antworten, welche allen Anbietern zugestellt wurde; e) das Protokoll über die Öffnung der Angebote; f) die eingereichten Angebote; g) die allfälligen ergänzenden Erläuterungen, welche von den Anbietern verlangt wurden; h) die Zuschlagstabelle; i) den erläuternden Bericht; j) den allen Anbietern zugestellten Vergabeentscheid und die allfälligen Ausschlussentscheide; k) die Veröffentlichung des Vergabeentscheids. A3 Anhang 3 - Dokumente in einem Einladungsverfahren (Art. 39 Abs. 4) Art. A3-1 Dokumente in einem Einladungsverfahren 1 Ein Vergabedossier im Einladungsverfahren muss mindestens folgende Dokumente enthalten: a) die Vorbeurteilung; b) die Ausschreibungsunterlagen; c) die Einladung; d) die Liste der Fragen und Antworten, welche allen Anbietern zugestellt wurde; e) das Protokoll über die Öffnung der Angebote; f) die eingereichten Angebote; g) die allfälligen ergänzenden Erläuterungen, welche von den Anbietern verlangt wurden; h) die Zuschlagstabelle; i) den erläuternden Bericht; j) den allen Anbietern zugestellten Vergabeentscheid und die allfälligen Ausschlussentscheide; k) die Veröffentlichung des Vergabeentscheids. A4 Anhang 4 - Dokumente in einem selektiven Verfahren (Art. 39 Abs. 4) Art. A4-1 Dokumente in einem selektiven Verfahren 1 Ein Vergabedossier im selektiven Verfahren muss mindestens folgende Dokumente enthalten: a) die Vorbeurteilung (nicht erforderlich bei Aufträgen im Staatsvertragsbereich); b) die Dokumente der Anfrage zur Teilnahme; c) die Ausschreibung der Anfrage zur Teilnahme; d) die Liste der Fragen und Antworten, welche allen Anbietern zugestellt wurde; e) das Protokoll über die Öffnung der Anfragen zur Teilnahme; f) die allfälligen ergänzenden Erläuterungen, welche von den Anbietern verlangt wurden; g) die Selektionstabelle; h) den erläuternden Bericht; i) den allen Teilnehmern zugestellten Selektionsentscheid und allfällige Ausschlussentscheide; j) die Ausschreibungsunterlagen; k) die Angebotsanfragen; l) die Liste der Fragen und Antworten, welche allen Anbietern zugestellt wurde; m) das Protokoll über die Öffnung der Angebote; n) die eingereichten Angebote; o) die allfälligen ergänzenden Erläuterungen, welche von den Anbietern verlangt wurden; p) die Zuschlagstabelle; q) den erläuternden Bericht; r) den allen Anbietern zugestellten Vergabeentscheid und die allfälligen Ausschlussentscheide; s) die Veröffentlichung des Vergabeentscheids. A5 Anhang 5 - Dokumente in einem freihändigen Verfahren gemäss Artikel 21 Absatz 2 IVöB (Art. 39 Abs. 4) Art. A5-1 Dokumente in einem freihändigen Verfahren gemäss Artikel 21 Absatz 2 IVöB 1 Ein Vergabedossier im freihändigen Verfahren gemäss Artikel 21 Absatz 2 IVöB muss mindestens folgende Dokumente enthalten: a) die Vorbeurteilung; b) die Ausschreibungsunterlagen; c) die Einladung; d) das Angebot oder die Angebote; e) die verlangten allfälligen ergänzenden Erläuterungen; f) den erläuternden Bericht; g) den dem Auftragnehmer oder allfälligen weiteren Anbietern zugestellten Vergabeentscheid; h) die Veröffentlichung des Vergabeentscheids. A6 Anhang 6 - Dokumente in einem Wettbewerbsverfahren (Art. 39 Abs. 4) Art. A6-1 1 Ein Vergabedossier in einem Wettbewerbsverfahren muss mindestens folgende Dokumente enthalten: a) die öffentliche Ausschreibung beziehungsweise die Anfrage zur Teilnahme oder die Einladung; b) das Wettbewerbsprogramm; c) den Bericht und die Empfehlungen des Preisgerichts; d) die Veröffentlichung der Rangierung des Preisgerichts, welche das Wettbewerbsverfahren beendet; e) den dem Auftragnehmer zugestellten Vergabeentscheid; f) die Veröffentlichung des Vergabeentscheids. A7 Anhang 7 - Dokumente in einem parallelen Studienauftrag (Art. 39 Abs. 4) Art. A7-1 Dokumente in einem parallelen Studienauftrag 1 Ein Vergabedossier in einem parallelen Studienauftrag muss mindestens folgende Dokumente enthalten: a) die öffentliche Ausschreibung beziehungsweise die Anfrage zur Teilnahme oder die Einladung; b) das Programm des parallelen Studienauftrags; c) den Bericht und die Empfehlungen des Expertenkollegiums; d) die Veröffentlichung der Ergebnisse des parallelen Studienauftrags; e) den dem Auftragnehmer zugestellten Vergabeentscheid; f) die Veröffentlichung des Vergabeentscheids. Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 29.11.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung RO/AGS 2023-118 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 29.11.2023 01.01.2024 Erstfassung RO/AGS 2023-118

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