§ 1
1 Die Sportanlage ist von 22:00–07:00 Uhr geschlossen.
Walchwil · 6.6-2 · communal act
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In force since 2005-07-25, as the publisher states.
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1 Die Sportanlage ist von 22:00–07:00 Uhr geschlossen.
1 Jede Benützerin und jeder Benützer trägt Sorge zu Einrichtungen und Sportgeräten. Allfällige Sachbeschädigungen sind sofort dem Hauswart des Oberstufenschulhauses zu melden. Für Schäden haftet der Verursacher.
1 Jede Benützerin und jeder Benützer sorgt für Sauberkeit und Ordnung.
1 Jede Benützerin und jeder Benützer beachtet das generelle Fahrverbot.
1 Auf dem ganzen Sportplatz gilt ein striktes Alkohol- und Rauchverbot.
1 Jede Benützerin und jeder Benützer nimmt Rücksicht auf die Anwohner und vermeidet Lärm.
1 Bei Unfällen wird keine Haftung übernommen.
1 Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können in Anwendung von § 8 des Kantonalen Polizeistrafgesetzes vom 26. Februar 1981 mit Haft oder Busse bestraft werden.