Law

Sportplatzordnung

Walchwil · 6.6-2 · communal act

Ask the law about thisMore laws of WalchwilFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2005-07-25, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 1fb2f70e3636fb5f8e58d044156cffe9392cf8d2453ef955078d3215b1c9789e

Contents: 8 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6
  7. § 7
  8. § 8

8 provisions

§ 1

1 Die Sportanlage ist von 22:00–07:00 Uhr geschlossen.

§ 2

1 Jede Benützerin und jeder Benützer trägt Sorge zu Einrichtungen und Sportgeräten. Allfällige Sachbeschädigungen sind sofort dem Hauswart des Oberstufenschulhauses zu melden. Für Schäden haftet der Verursacher.

§ 3

1 Jede Benützerin und jeder Benützer sorgt für Sauberkeit und Ordnung.

§ 4

1 Jede Benützerin und jeder Benützer beachtet das generelle Fahrverbot.

§ 5

1 Auf dem ganzen Sportplatz gilt ein striktes Alkohol- und Rauchverbot.

§ 6

1 Jede Benützerin und jeder Benützer nimmt Rücksicht auf die Anwohner und vermeidet Lärm.

§ 7

1 Bei Unfällen wird keine Haftung übernommen.

§ 8

1 Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können in Anwendung von § 8 des Kantonalen Polizeistrafgesetzes vom 26. Februar 1981 mit Haft oder Busse bestraft werden.

← Find another law