Art. 1
Bei allen im Tarif aufgeführten Beträgen ist die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.
Propose a changeThun · 154.233.01 · regulation
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Bei allen im Tarif aufgeführten Beträgen ist die Mehrwertsteuer nicht inbegriffen.
Propose a change1 Die Anschlussgebühr berechnet sich mit Fr. 270.– pro Belastungswert LU (Loading Units).4 2 Die Anschlussgebühr für die Einleitung von Regenabwasser in eine Schmutzwasserleitung beträgt Fr. 30.– pro m2 entwässerter, versiegelter Fläche.4 3 Die Gebührenansätze in Abs. 1 und 2 basieren auf dem Berner Baukostenindex von 119,7 Punkten (Stand 1. April 1997). Erhöht oder senkt sich der Baukostenindex, kann der Gemeinderat die Gebührenansätze im gleichen Verhältnis anpassen, sofern die Veränderung des Baukostenindexes mindestens 10 Punkte beträgt. 4 Die jeweils gültigen Gebührenansätze sind im Anhang festgelegt.
Propose a changeDie wiederkehrende Grundgebühr beträgt jährlich höchstens: a Mehrfamilienhaus 1- bis 2½-Zimmer-Wohnung Fr. 90.– 3- und 3½-Zimmer-Wohnung Fr. 120.– 4- und 4½-Zimmer-Wohnung Fr. 150.– 5- und 5½-Zimmer-Wohnung Fr. 180.– 6- und mehr Zimmer-Wohnung Fr. 210.– 1 Mit Revision vom 18.2.2016 (StRB Nr. 11, in Kraft seit 1.4.2016) 2 SSG 101.1; Fassung vom 18.2.2016 3 SSG 821.1 4 Fassung vom 18.2.2016 Allgemeines Anschlussgebühr Grundgebühr, Gebührenrahmen 2 154.233.01 b Einfamilienhaus und Ferienhaus bis 3½ Zimmer Fr. 180.– 4 bis 5½ Zimmer Fr. 210.– 6 und mehr Zimmer Fr. 240.– c Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungsbetriebe, nach Betriebsgrösse (Bruttogeschossfläche BGF, exkl. Lagerräume) bis 250 m2 BGF Fr. 2.20 pro m2 BGF 251 bis 500 m2 BGF Fr. 2.– pro m2 BGF 501 bis 1'000 m2 BGF Fr. 1.80 pro m2 BGF 1'001 bis 3'000 m2 BGF Fr. 1.60 pro m2 BGF 3'001 bis 5'000 m2 BGF Fr. 1.40 pro m2 BGF 5'001 bis 10'000 m2 BGF Fr. 1.20 pro m2 BGF
Propose a change1 Die wiederkehrende Verbrauchsgebühr beträgt jährlich höchstens Fr. 3.– pro m3 bezogenes Wasser. 2 Die Gebühr für die Einleitung von Regenabwasser beträgt 50 % der jeweils gültigen Gebühr nach Abs. 1 pro m2 entwässerter, versiegelter Fläche.
Propose a change1 Der Gemeinderat setzt die jeweils gültige Grund- und Verbrauchsgebühr innerhalb des Gebührenrahmens gemäss Art. 3 und Art. 4 Abs. 1 nach dem Rechnungsergebnis des Vorjahres sowie dem voraussichtlichen Bedarf der kommenden Jahre fest.1 2 Die jeweils gültigen Gebührenansätze sind im Anhang festgelegt.
Propose a change1 Die Grund- und Verbrauchsgebühren werden pro Liegenschaft erhoben. Zahlungspflichtig ist, wer nach dem Wasserversorgungsreglement der Energie Thun AG Wasserbezüger ist, beziehungsweise wer bei nicht an die städtische Wasserversorgung angeschlossenen Liegenschaften die entsprechende Stellung einnimmt. Die liegenschaftsinterne Aufteilung und die Überwälzung der entsprechenden Gebührenanteile auf die Nutzungsberechtigten ist nicht Sache der Gemeinde. 2 Die Grund- und Verbrauchsgebühren werden in zwei Halbjahresraten, in der Regel in den Monaten Februar und August, in Rechnung gestellt. Bei Neubauten wird die Grundgebühr pro rata ab Bauabnahmekontrolle berechnet. 1 Fassung vom 18.2.2016 Verbrauchsgebühr, Gebührenrahmen Gebührenfestsetzung Gebühreninkasso 3 154.233.01
Propose a change1 Dieser Gebührentarif tritt am 1. Januar 1998 in Kraft. 2 Mit dem Inkrafttreten werden alle dazu im Widerspruch stehenden früheren Tarifvorschriften aufgehoben. Thun, 14. November 1997 Namens des Stadtrates Die Stadtratspräsidentin: Staub Der Vizestadtschreiber: Berlinger Inkrafttreten 4 154.233.01 Anhang Gebührenansätze gültig ab 1. Januar 2025 (Gemeinderatsbeschluss Nr. 665 vom 19. September 1997)1 1. Die einmalige Anschlussgebühr beträgt: pro Belastungswert (LU) Fr. 302.– pro m2 entwässerter, versiegelter Fläche, bei Einleitung in eine Schmutzwasserleitung Fr. 33.– 2. Die jährliche Grundgebühr beträgt:2 a Mehrfamilienhaus 1- bis 2½-Zimmer-Wohnung Fr. 21.70 3- und 3½-Zimmer-Wohnung Fr. 30.60 4- und 4½-Zimmer-Wohnung Fr. 37.00 5- und 5½-Zimmer-Wohnung Fr. 43.35 6- und mehr Zimmer-Wohnung Fr. 49.75 b Einfamilienhaus und Ferienhaus bis 3½ Zimmer Fr. 38.25 4 bis 5½ Zimmer Fr. 54.20 6 und mehr Zimmer Fr. 62.15 c Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bis 250 m2 BGF Fr. 0.50 pro m2 BGF 251 bis 500 m2 BGF Fr. 0.44 pro m2 BGF 501 bis 1'000 m2 BGF Fr. 0.40 pro m2 BGF 1'001 bis 3'000 m2 BGF Fr. 0.37 pro m2 BGF 3'001 bis 5'000 m2 BGF Fr. 0.31 pro m2 BGF 5'001 bis 10'000 m2 BGF Fr. 0.25 pro m2 BGF über 10'000 m2 BGF Fr. 0.11 pro m2 BGF 3. Die jährliche Verbrauchsgebühr beträgt:2 pro m3 bezogenes Wasser Fr. 1.27 pro m2 entwässerter, versiegelter Fläche Fr. 0.58 Zusätzlich zu den vorstehend aufgeführten Gebühren ist die Mehrwertsteuer gemäss dem jeweils geltenden gesetzlichen Ansatz geschuldet. 1 Mit Revisionen vom 18.12.1998, 20.10.2000, 20.4.2001, 18.10.2007, 13.1.2016 (GRB Nr.1, in Kraft seit 1.1.2016) sowie 23.10.2024 (GRB Nr. 749, in Kraft seit 1.1.2025) 2 Fassung vom 23.10.2024
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