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17 provisions
Art. 1 A. Spitalpauschalen für stationäre Behandlung
1 Der Basispreis (Baserate) SwissDRG für ein Kostengewicht (cw) 1.0 für stationäre Aufenthalte beträgt für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler:
a. mit zivilrechtlichem Wohnsitz
in der Schweiz gemäss
Art. 4 Abs. 1 lit. a–d ATO STZ Fr. 11 000.–;
b. mit zivilrechtlichem Wohnsitz
im Ausland gemäss
Art. 4 Abs. 1 lit. e ATO STZ Fr. 13 500.–.
2 Die Baserate ist die Berechnungsgrundlage für die Grundtaxe.
3 Die Grundtaxe ergibt sich aus dem effektiven Kostengewicht (cw)
gemäss jeweils geltendem Fallpauschalenkatalog der SwissDRG
AG3, das im einzelnen Fall mit der Baserate multipliziert wird.
4 Zusätzlich zur Grundtaxe werden Zusatzentgelte entsprechend
der Anlage 2 des jeweils geltenden Fallpauschalenkatalogs der
SwissDRG AG in Rechnung gestellt.
Art. 2
Der Zuschlag für die Hotellerie (Komfort, Zimmerupgrade
ohne medizinische Leistungen) beträgt pro Nacht für:
a. Allgemein auf Halbprivat Fr. 550.–;
b. Halbprivat auf Privat Fr. 550.–;
c. Allgemein auf Privat Fr. 1100.–.
1 AS 813.110
2 AS 172.101
3 Einsehbar unter http://www.swissdrg.org
Grundtaxe
für stationäre
Aufenthalte
(Art. 15 Abs. 2
ATO STZ)
Zuschläge Halbprivat und Privat
a. Hotellerie
(Art. 16 ATO STZ)
2Taxverfügung des Stadtspitals Zürich
813.111
Art. 3
1 Den stationären halbprivat oder privat behandelten Patientinnen und Patienten wird ein zusätzliches Arzthonorar in
Rechnung gestellt.
2 Die Arztbaserate beträgt für ein Kostengewicht (cw) 1.0 für:
a. Allgemein auf Halbprivat Fr. 5000.–;
b. Halbprivat auf Privat Fr. 2000.–;
c. Allgemein auf Privat Fr. 7000.–.
3 Das zusätzliche Arzthonorar ergibt sich aus dem effektiven
Kostengewicht (cw) gemäss jeweils geltendem Fallpauschalenkatalog der SwissDRG AG, das im einzelnen Fall mit der Arzt
baserate multipliziert wird.
4 Es wird höchstens ein Kostengewicht (cw) von 10.0 in Rechnung gestellt.
Art. 4
1 Der Zuschlag für ein Einzelzimmer bei Geburt (Zimmerupgrade ohne Hotellerieleistungen und ohne medizinische Leistungen) beträgt pro Einzelzimmer und Nacht Fr. 350.–.
2 Der Zuschlag für Übernachtungsmöglichkeiten im gleichen
Zimmer für eine Begleitperson von allgemeinversicherten
Patientinnen beträgt pro Nacht Fr. 200.–.
3 Die Übernachtung inklusive Frühstück für eine Begleitperson
bei einem Zimmerupgrade von halbprivatversicherten Patientinnen ist kostenlos.
Art. 5
1 Der Zuschlag für ein ärztliches Upgrade Geburt auf
Kaderarztstufe beträgt pauschal für:
a. eine vaginale Geburt Fr. 3500.–;
b. einen Kaiserschnitt Fr. 4500.–.
2 Bei einer Zwillingsgeburt werden zusätzlich Fr. 1000.– in Rechnung gestellt.
3 Das ärztliche Upgrade Geburt kann nur in Kombination mit
einem Zimmerupgrade für ein Einzelzimmer bei Geburt gebucht
werden.
b. Arzthonorare
(Art. 11 Abs. 3 und
Art. 17 ATO STZ)
Zuschlag bei
Geburten
a. Einzelzimmer
(Art. 16 ATO STZ)
b. Arzthonorare
(Art. 11 Abs. 3 und
Art. 17 ATO STZ)
3Taxverfügung des Stadtspitals Zürich 813.111
Art. 6 B. Spitalpauschalen für ambulante Behandlung
1 Die Taxpunktwerte für ambulante Behandlungen betragen für Selbstzahlerinnen und Selbstzahler:
a. mit zivilrechtlichem Wohnsitz
in der Schweiz gemäss
Art. 4 Abs. 1 lit. a–d ATO STZ Fr. 1.10;
b. mit zivilrechtlichem Wohnsitz
im Ausland gemäss
Art. 4 Abs. 1 lit. e ATO STZ Fr. 2.–.
2 Der Taxpunktwert ist die Berechnungsgrundlage für die Taxen
für ambulante Behandlungen.
3 Die Taxe ergibt sich aus der Anzahl Taxpunkte für die jeweilige
ambulante Behandlung, die im einzelnen Fall mit dem Taxpunktwert multipliziert wird.
Art. 7
Der Zuschlag für Zusatzleistungen im Bereich Hotellerie
und medizinische Leistungen für ambulant behandelte Patientinnen und Patienten beträgt pauschal Fr. 1200.–.
Art. 8 C. Weitere Taxen
Abweichend von den in Art. 1 und 6 aufgeführten Spitalpauschalen gelten in den Bereichen der ambulanten und stationären Behandlung für die im Anhang definierten Leistungen die
jeweiligen Spezialpauschalen.
Art. 9
1 Selbstzahlerinnen und Selbstzahler mit zivilrechtlichem
Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland gemäss Art. 4 Abs. 1
lit. a–e ATO STZ leisten für Eintritte über die Notfallaufnahme
eine Vorauszahlung.
2 Die Vorauszahlung für die Notfallbehandlung beträgt mindestens Fr. 200.– und höchstens Fr. 2000.–.
3 Die Höhe der zu leistenden Vorauszahlung wird anhand folgender Kriterien bestimmt:
a. Behandlung auf der Notfallstation;
b. Behandlung in der Notfallpraxis;
c. Dringlichkeit.
4 Für die Notfallversorgung in der Frauenklinik wird die im Anhang aufgeführte Spezialpauschale in Rechnung gestellt.
Taxen für
ambulante
Behandlungen
(Art. 13 ATO STZ)
Zuschläge
Hotellerie und
Arzthonorare
Spezialpauschalen
Notfallversorgung
a. Vorauszahlung
4Taxverfügung des Stadtspitals Zürich
813.111
Art. 10
1 Die Spitalpauschale gemäss Art. 1–5 und die weiteren Taxen gemäss Art. 8 sowie Art. 11–15 werden zusätzlich in
Rechnung gestellt, wenn im Anschluss an die Behandlung auf
der Notfallstation oder in der Notfallpraxis eine stationäre Behandlung notwendig ist.
2 Die Spitalpauschale gemäss Art. 6 und 7 und die weiteren Taxen gemäss Art. 8 sowie Art. 12–15 werden zusätzlich in Rechnung gestellt, wenn im Anschluss eine ambulante Behandlung
notwendig ist.
Art. 11
Für Hotellerie, Betreuung und Eigenanteil Pflege werden
den Wartepatientinnen und -patienten pauschal Fr. 350.– pro
Nacht in Rechnung gestellt.
Art. 12
Krankentransporte werden gemäss Rettungsdiensttarif
Stadt Zürich4 zusätzlich in Rechnung gestellt.
Art. 13
1 Für das Einbetten und Einsargen von im Stadtspital Zürich verstorbenen Patientinnen und Patienten mit letztem zivilrechtlichen Wohnsitz ausserhalb der Stadt Zürich werden pauschal Fr. 200.– in Rechnung gestellt.
2 Das Einbetten und Einsargen ist für verstorbene Patientinnen
und Patienten mit letztem zivilrechtlichen Wohnsitz in der Stadt
Zürich unentgeltlich.
Art. 14
1 Das Stadtspital Zürich legt die Ansätze und Bedingungen für allfällige Depotleistungen fest.
2 Die Höhe des zu leistenden Depots wird anhand folgender Kriterien bestimmt:
a. Leistungskategorie;
b. durchschnittliches Kostengewicht (cw) der behandelnden
Klinik, der behandelnden Abteilung oder des behandelnden
Instituts;
c. Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland.
Art. 15
1 Für Behandlungen, die nicht oder nicht rechtzeitig angetreten werden, wird eine Pauschale in Rechnung gestellt.
2 Die Höhe der zu leistenden Pauschale wird anhand des dem
Stadtspital Zürich entstandenen Einnahmeverlusts berechnet.
4 vom 22. Juni 2011, AS 810.200.
b. weitergehende
Behandlung
Wartepatientinnen und
-patienten
(Art. 19 ATO STZ)
Kranken
transporte
(Art. 18 ATO STZ)
Einbetten und
Einsargen
Depotleistungen
(Art. 6 Abs. 3
ATO STZ)
Verzug
5Taxverfügung des Stadtspitals Zürich 813.111
Art. 16 D. Schlussbestimmungen
Die Taxverfügung des Stadtspitals Zürich vom 27. März
2020 wird aufgehoben.
Art. 17
Diese Taxverfügung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Aufhebung bisherigen Rechts
Inkrafttreten
6Taxverfügung des Stadtspitals Zürich
813.111
Anhang
Spezialpauschalen
Augenklinik
Sonderkunstlinsen Implantation
zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit
Torisch, Preis pro Auge
Fr. 3280.– Pauschalpreis,
Sonderkunstlinsen Implantation
zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit
Trifokal, Preis pro Auge
Fr. 3650.– Pauschalpreis,
Sonderkunstlinsen Implantation
zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit
Torisch und Trifokal, Preis pro Auge
Fr. 4050.– Pauschalpreis,
Sonderkunstlinsen Implantation
bei Grauem Star (Katarakt)
Torisch, Preis pro Auge
Fr. 1280.– Pauschalpreis,
Sonderkunstlinsen Implantation
bei Grauem Star (Katarakt)
Trifokal, Preis pro Auge
Fr. 1650.– Pauschalpreis,
Sonderkunstlinsen Implantation
bei Grauem Star (Katarakt)
Torisch und Trifokal, Preis pro Auge
Fr. 2050.– Pauschalpreis,
Urologie
Vasektomie in Lokalanästhesie Fr. 1000.– Pauschalpreis,
Vasektomie in Narkose Fr. 1500.– Pauschalpreis,
Vaso-Vasostomie Fr. 9000.– Pauschalpreis,
Frauenklinik
Notfall Frauenklinik Fr. 1000.– Depot,
im Voraus zu hinterlegen
Monalisa Einlage oder Wechsel
Fr. 460.– Pauschalpreis,
Gynefix Einlage oder Wechsel
Fr. 540.– Pauschalpreis,
Jaydess Einlage oder Wechsel
Fr. 600.– Pauschalpreis,
Depo Provera
einschliesslich Material Fr. 160.– Pauschalpreis,
7Taxverfügung des Stadtspitals Zürich 813.111
Mirena Einlage oder Wechsel
Fr. 600.– Pauschalpreis,
Mirena Einlage oder Wechsel
mit Narkose, einschliesslich
ärztliche Leistungen und Material
Fr. 1350.– Pauschalpreis,
Kyleena Einlage oder Wechsel
Fr. 600.– Pauschalpreis,
Kyleena Einlage oder Wechsel
mit Narkose, einschliesslich
ärztliche Leistungen und Material
Fr. 1350.– Pauschalpreis,
Implanon Einlage
Fr. 740.– Pauschalpreis,
Implanon Wechsel
(Entfernung und Einlage)
Fr. 840.– Pauschalpreis,
Implanon Wechsel
(Entfernung und Einlage)
mit Ultraschall
Fr. 990.– Pauschalpreis,
Hymenrekonstruktion Fr. 2150.– Pauschalpreis,
Labienrekonstruktion Fr. 2150.– Pauschalpreis,
Labienrekonstruktion
während einer anderen OP Fr. 650.– Pauschalpreis,
Laproskopische Sterilisation Fr. 2700.– Pauschalpreis,
Laproskopische Sterilisation
während einer anderen OP Fr. 800.– Pauschalpreis,
Laproskopische Sterilisation
während einer normalen Geburt Fr. 800.– Pauschalpreis,
Laproskopische Sterilisation
während einer Sectio Fr. 500.– Pauschalpreis,
Operative Interruptio:
Abortbehandlung bis und mit
12. Schwangerschaftswoche
Fr. 2000.– Depot,
im Voraus zu hinterlegen
Interruptio Medikamentös:
Mifegyn Fr. 800.– Depot,
im Voraus zu hinterlegen
Hebammengespräche Fr. 85.– Rechnung an die Patientin
Laserbehandlung
eine Brustwarze (10–15 Min.) Fr. 25.– Rechnung an die Patientin
Laserbehandlung
beide Brustwarzen (je 10–15 Min.) Fr. 50.– Rechnung an die Patientin
Stillberatung Fr. 85.80 Rechnung an die Patientin
8Taxverfügung des Stadtspitals Zürich
813.111
Weitere Leistungen
Mastopexie einseitig
(Bruststraffung) Fr. 9000.– Pauschalpreis,
Mastopexie beidseits
(Bruststraffung) Fr. 12 000.– Pauschalpreis,
Mammareduktion einseitig
(Brustverkleinerung) Fr. 10 000.– Pauschalpreis,
Mammareduktion beidseits
(Brustverkleinerung) Fr. 13 000.– Pauschalpreis,
Reduktion Gynäkomastie einseitig
(Vergrösserung Brustdrüse
beim Mann)
Fr. 7000.– Pauschalpreis,
Reduktion Gynäkomastie beidseitig
(Vergrösserung Brustdrüse
beim Mann)
Fr. 11 000.– Pauschalpreis,
Narbenkorrektur gross Fr. 7000.– Pauschalpreis,
Narbenkorrektur mittel Fr. 3000.– Pauschalpreis,
Narbenkorrektur klein Fr. 1450.– Pauschalpreis,
Mikro Sklerotherapie,
Therapiesitzung, ein Bein Fr. 280.– Pauschalpreis,
Mikro Sklerotherapie,
Therapiesitzung, beide Beine Fr. 470.– Pauschalpreis,