Art. 41 Tarifänderungen
1 Änderungen der Parameter, die der Beitragsabrechnung zu Grunde liegen (z.B. Anpassung des Beitragssatzes) werden den Eltern unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt.
Unterägeri · 4.1-1 · communal act
Ask the law about thisMore laws of UnterägeriFor machines: Markdown
In force since 2026-08-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 7e4dd62695ce509a0b7afbcc45b2a7bdba4350ba8422be35a8dd3f8d4d7f638a
1 Änderungen der Parameter, die der Beitragsabrechnung zu Grunde liegen (z.B. Anpassung des Beitragssatzes) werden den Eltern unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich mitgeteilt.
1 Tagesbetreuungsplätze sind melde- bzw. bewilligungspflichtig.
1 Die Eltern sind für die Versicherung ihrer Kinder (Krankenkasse, Unfall- und Haftpflichtversicherung) zuständig und sorgen für die nötige Versicherungsdeckung.
1 Versichert ist die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht für Personenschäden, die sich aus dem Betreuungsverhältnis ergeben.
1 Kinder können in folgenden Fällen zeitlich beschränkt oder dauernd vom Besuch der Tagesfamilie ausgeschlossen werden: a) bei personen- oder sachschädigendem Verhalten b) bei Untragbarkeit auf Grund von schweren Verhaltensstörungen oder hoher psychischer Belastung c) wenn die Betreuungskosten nicht bezahlt werden d) bei mehrmaligem, unentschuldigtem Fernbleiben des Tageskindes e) bei fehlendem Willen zur gegenseitigen Zusammenarbeit
1 Die zuständige Abteilung beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes und behandelt sämtliche Angaben der Eltern vertraulich.