1
Die Kosten der Bestattungen werden der Nachlassenschaft durch das Bestattungsamt in Rechnung gestellt.
2
Für die Verrechnung der entsprechenden Leistungen gilt der vom Gemeinderat erlassene Gebührentarif zur Friedhofverordnung.
3
Mehraufwand aufgrund von individuellen Wünschen muss von der Nachlassenschaft vollumfänglich selber übernommen werden.
4
Eine entsprechende Kostengutsprache laut dem Gebührentarif der Gemeinde Glarus Süd muss von der Nachlassenschaft unterzeichnet werden.
5
Eine Ausschlagung der Erbschaft befreit die Angerhörigen grundsätzlich nicht von der Begleichung der entstandenen Bestattungskosten.
6
Ist die Nachlassenschaft nachweislich nicht in der Lage für die Bestattungskosten aufzukommen, so gehen die gewöhnlichen Bestattungskosten zulasten der Gemeinde. Mehrkosten für individuelle Zusatzwünsche sind in jedem Fall von der Nachlassenschaft vollumfänglich zu übernehmen.
Art. 42 Grabfonds
1
Zur Sicherung der Bepflanzung der Gräber während der Ruhefrist kann ein Grabfonds als Spezialfinanzierung geschaffen werden. Die bisherigen Grabfonds werden in einen neuen Gesamtgrabfonds überwiesen und als Einzelkonto geführt. Die Führung der Grabfonds obliegt der Finanzverwaltung.
Art. 43 <strong>*</strong> Rechtsschutz
1
Gegen Verfügungen über Gebühren im Bestattungswesen nach dieser Verordnung kann innert 30 Tagen bei der verfügenden Instanz Einsprache erhoben werden.
2
Im Übrigen richtet sich der Rechtschutz nach dem kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetz und den kantonalen Spezialbestimmungen.
Art. A1-1 Besonderheiten der jeweiligen Friedhöfe von Glarus Süd
1
Friedhof Braunwald:
a)
Eigentum der Kirchgemeinde Grosstal
b)
Katafalk in der RehaClinic
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
2
Friedhof reformiert Linthal:
a)
Eigentum der Gemeinde Glarus Süd
b)
Katafalk im Altersheim Linthal
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
3
Friedhof katholisch Linthal:
a)
Eigentum der Katholischen Pfarreistiftung
b)
Katafalk im Altersheim Linthal
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
4
Friedhof Betschwanden:
a)
Eigentum der Gemeinde Glarus Süd
b)
Katafalk im Altersheim Linthal
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
5
Friedhof Luchsingen:
a)
Eigentum der Kirchgemeinde Grosstal
b)
Die Katafalke in Linthal und Schwanden stehen zur Verfügung
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
6
Friedhof Schwanden:
a)
Eigentum der Gemeinde Glarus Süd
b)
Friedhofhalle
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
e)
Der Durchgang durch den Friedhof ist für Fussgänger erlaubt
7
Friedhof Mitlödi:
a)
Eigentum der reformierten Kirchgemeinde Mitlödi
b)
Katafalk in Schwanden steht zur Verfügung
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
8
Friedhof Matt:
a)
Eigentum der reformierten Kirchgemeinde Matt‑Engi
b)
Friedhofhalle
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
9
Friedhof Elm:
a)
Eigentum der Reformierten Kirchgemeinde Elm
b)
Katafalk im Altersheim Sernftal
c)
Grabplatten für Urnengräber erlaubt, max. 60 cm × 45 cm × 12 cm
d)
Grabmale aus Holz nicht erlaubt
e)
Leichenzug gestattet (Transport mit Pferd gegen Aufpreis möglich)
f)
Gemeinschaftsgrab – auf Wunsch Namensschild einheitlich auf Platte (Bestellung via Bestattungsamt)
g)
Bepflanzung durch Friedhofgärtner