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Ehrungsreglement

Schellenberg · ehrungsreglement-638992332048822782.pdf · communal act

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

Die Gemeinde führt in der Regel jährlich eine Ehrung durch. Die Vereine werden von der Gemeindeverwaltung aufgefordert, ihre Jubilare zu melden. Der Termin der Ehrung wird den Vereinen frühzeitig bekannt gegeben.

Art. 2

Die Gemeinde Schellenberg verleiht Ehrungen an: a) Vereinsmitglieder für 30-, 40-, 50 oder 60-jährige aktive Vereinsmitgliedschaft 30 Jahre 800.- Franken-Gutschein Urkunde 40 Jahre 1'000.- Franken-Gutschein Urkunde 50 Jahre 1'500.- Franken-Gutschein Urkunde 60 Jahre 2'000.- Franken-Gutschein Urkunde b) Präsidenten von Ortsvereinen für 10-, 20-, 30-, 40 oder 50-jährige Tätigkeit 10 Jahre 300.- Franken-Gutschein 20 Jahre 500.- Franken-Gutschein 30 Jahre 800.- Franken-Gutschein Urkunde 40 Jahre 1'000.- Franken-Gutschein Urkunde 50 Jahre 1'500.- Franken-Gutschein Urkunde Vereinsjahre in auswärtigen Vereinen können bei der Ehrung angerechnet werden, sofern sie in einem gleichartigen Verein gemacht wurden. Eine Kumulierung der Jahre zwischen verschiedenen Vereinen ist nicht möglich. Seite 2 von 3 c) Vereinsähnliche Organisationen Vereinsähnliche Organisationen (z.B. Lauftreff, Montagsturner, Frauengruppe oder ähnliche), welche im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich in Schellenberg aktiv sind, können einen Antrag für einen Jubiläumsbeitrag stellen, wenn sie ihr 10-jähriges Bestehen feiern. Danach können sie frühestens alle zehn Jahre erneut ein Gesuch stellen. Die Gemeinde überreicht für die Durchführung eines gemeinsamen Jubiläumsanlasses einen einmaligen pro-Kopf-Beitrag pro Mitglied. Über die Höhe dieses Beitrages entscheidet der Gemeindevorsteher. d) Verdiente Persönlichkeiten Vorschläge betreffend die Ehrung verdienter Persönlichkeiten können jährlich bis am 15. August an den Gemeinderat gerichtet werden. Verdiente Persönlichkeiten erhalten einen einmaligen Beitrag der Gemeinde. Über die Höhe dieses Beitrages entscheidet der Gemeinderat von Fall zu Fall.

Art. 3

Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. September 2014 genehmigt und tritt am 1. Januar 2015 Kraft. Es ersetzt alle vorherigen Ehrungsreglemente der Gemeinde Schellenberg. Schellenberg, 24.09.2014 Gemeinde Schellenberg Norman Wohlwend, Vorsteher Seite 3 von 3

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