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Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)

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Contents: 7 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7

7 provisions

Art. 1

Abschluss 1 Der Kanton Bern ist Unterzeichnerkanton der unter der BSG-Nummer 439.34- 1 veröffentlichten Vereinbarung vom 22. September 2003/3. November 2003 zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH). 2 Er genehmigt die unter der BAG-Nummer 25-113 wiedergegebenen Änderungen vom 12. Dezember 2024/29. Januar 2025 der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH).

Art. 2

Änderungen der Vereinbarung 1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um Anpassungen des Studienangebots, der Kosten, des Verfahrens, der Anzahl und Verteilung der Studienplätze oder der Dauer der Studiengänge handelt. 2 Bei Anpassungen des Studienangebots sind jeweils die Kosten, die Ausbildungsalternativen und der Bedarf der Schulen nach den entsprechenden Fachkräften zu berücksichtigen.

Art. 3

Kosten 1 Der Regierungsrat bewilligt die Ausgaben für die Kosten, die sich aus der Vereinbarung ergeben, abschliessend. 1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 25-112 439.34 2

Art. 4

Kündigung 1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss deren Artikel 8 zu kündigen.

Art. 5

Aufhebung von bisherigem Recht 1 Der Grossratsbeschluss vom 21. April 2004 betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)2) wird aufgehoben.

Art. 6

Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt am 1. März 2026 in Kraft.

Art. 7

Fakultative Volksabstimmung 1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung. Bern, 10. Juni 2025 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Siegenthaler Der Generalsekretär: Trees Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 12. November 2025 Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) innerhalb der festgesetzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist. Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen. Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer 2) BSG 439.34 3 439.34 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 10.06.2025 01.03.2026 Erlass Erstfassung 25-112 439.34 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 10.06.2025 01.03.2026 Erstfassung 25-112

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