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Reglement Bibliotheken Glarus Nord inkl. Gebührentarif

Glarus Nord · 4.7-2 · communal act

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Contents: 11 provisions
  1. Art. 1 Grundsatz und Gegenstand
  2. Art. 2 Zweck und Auftrag
  3. Art. 3 Bestand und Dienstleistungen
  4. Art. 4 Aufsichtsorgan
  5. Art. 5 Bibliotheksleitung
  6. Art. 6 Ausleihe
  7. Art. 7 Benutzerkreis
  8. Art. 8 Bibliothekskarte
  9. Art. 9 Benutzung
  10. Art. 10 Gebühren
  11. Art. 11 Haftung

11 provisions

Art. 1 Grundsatz und Gegenstand

1 Die Gemeinde Glarus Nord führt unter dem Namen «Bibliotheken Glarus Nord» ein Netz von öffentlichen Schul- und Gemeindebibliotheken. Zu den Bibliotheken Glarus Nord gehören: a) Bibliothek Bilten; b) Bibliothek Kerenzen; c) Bibliothek Mollis; d) Bibliothek Näfels; e) Bibliothek Niederurnen; f) Bibliothek Oberurnen; g) Schulbibliothek Oberurnen; und h) Schulbibliothek Näfels.

Art. 2 Zweck und Auftrag

1 Die Schul- und Gemeindebibliotheken dienen der Schule und der Bevölkerung als Zentrum für Information, Begegnung und Bildung. 2 Sie bieten Bücher und weitere Medien zur Ausleihe an. 3 Die Bibliotheken leisten einen Beitrag zur Allgemeinbildung, Lesekultur und Medienkompetenz in der gesamten Bevölkerung sowie zur kulturellen Vernetzung und Austausch aller Einwohner der Gemeinde.

Art. 3 Bestand und Dienstleistungen

1 Alle Bibliotheken unterhalten einen aktuellen Medienbestand, der erschlossen und attraktiv präsentiert wird. 2 Sie bieten eine Infrastruktur zum selbstständigen Lesen vor Ort an. 3 Führungen, Schulungen und Veranstaltungen dienen der Bestandsvermittlung, Wissensvernetzung und Unterhaltung.

Art. 4 Aufsichtsorgan

1 Der Bereich Gesellschaft ist das Aufsichtsorgan.

Art. 5 Bibliotheksleitung

1 Die Bibliotheksleitung ist zuständig für die operative Führung der Schul- und Gemeindebibliothek. 2 Ihre Aufgaben und Befugnisse werden durch den Bereich Gesellschaft in einer Funktionsbeschreibung geregelt. 3 Die Bibliotheken gewährleisten eine koordinierende Zusammenarbeit.

Art. 6 Ausleihe

1 Die Leihdauer für Bücher beträgt vier Wochen; für Zeitschriften zwei Wochen.

Art. 7 Benutzerkreis

1 Die Bibliotheken stehen allen Personen während den Öffnungszeiten zur Benutzung offen.

Art. 8 Bibliothekskarte

1 Für die Ausleihe wird eine Bibliothekskarte benötigt. Diese ist für alle Bibliotheken in Glarus Nord gültig. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. 2 Die Bibliothekskarte ist persönlich. Namens- und Adressänderungen sowie der Verlust des Ausweises müssen umgehend gemeldet werden.

Art. 9 Benutzung

1 Kinder und Jugendliche können nur Medien mit entsprechender Altersfreigabe ausleihen. 2 Die Ausleihdauer beträgt allgemein vier Wochen. Eine dreimalige Verlängerung ist möglich, ausser bei entsprechend gekennzeichneten Medien oder wenn Reservationen vorliegen. 3 Bei Überschreitung der Leihfrist wird kostenpflichtig gemahnt. Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung werden bei der vierten Mahnung zusätzlich die Kosten einer Ersatzanschaffung und einer Bearbeitungsgebühr dafür in Rechnung gestellt. 4 Medien können reserviert werden; diese bleiben sieben Tage reserviert und abholbereit. 5 Für die Nutzung von «Digitale Bibliotheken Ostschweiz (dibiost.ch)» gelten spezielle Ausleihbedingungen, welche auf www.dibiost.ch aufgeführt sind. 6 Beschädigte Medien dürfen nicht selbst repariert werden.

Art. 10 Gebühren

1 Für Kinder und Jugendliche ist die Ausleihe kostenlos. 2 Ab 18 Jahren beträgt die Jahresgebühr CHF 25.00. 3 Die Zahlung erfolgt via TWINT oder Einzahlungsschein. 4 Mahngebühren: a) 1. Mahnung: CHF 2.00 b) 2. Mahnung: CHF 5.00 c) 3. Mahnung: CHF 10.00 5 Kosten Medienersatz: Höhe der Anschaffungskosten. 6 Bearbeitungsgebühr: CHF 20.00.

Art. 11 Haftung

1 Die Nutzer sind für die ausgeliehenen Medien verantwortlich. Beschädigte oder verlorene Medien werden in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

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