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Verordnung über die Nachhaltigkeitskommission

Zug · 1.6.3-2 · communal act

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Contents: 11 provisions
  1. § 1 Zweck
  2. § 2 Zusammensetzung und Wahl
  3. § 3 Aufgaben der Kommission <strong>*</strong>
  4. § 4 Aufgaben des Sekretariats <strong>*</strong>
  5. § 5 Sitzungen
  6. § 6 <strong>*</strong> &hellip;
  7. § 7 Geschäftsbehandlung
  8. § 8 Beschlussfassung
  9. § 9 <strong>*</strong> &hellip;
  10. § 10 Schweigepflicht
  11. § 11 Entschädigung

11 provisions

§ 1 Zweck

1 Diese Verordnung regelt die Organisation und die Aufgaben der Nachhaltigkeitskommission der Stadt Zug (Nachhaltigkeitskommission). 2 Die Nachhaltigkeitskommission ist ein beratendes Organ des Stadtrates. * 3 Die Nachhaltigkeitskommission fördert die nachhaltige Entwicklung der Stadt Zug, indem sie Veränderungen von Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft erfasst und darüber berichtet. *

§ 2 Zusammensetzung und Wahl

1 Die Nachhaltigkeitskommission besteht aus sieben ordentlichen Mitgliedern sowie höchstens zwei Mitarbeitenden der Stadtverwaltung mit beratender Stimme. * 2 Die Vorsteherin oder der Vorsteher des verantwortlichen Departementes gehört der Nachhaltigkeitskommission von Amtes wegen an. Sie bzw. er führt den Vorsitz. * 3 Die ordentlichen Mitglieder werden vom Stadtrat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Dabei achtet der Stadtrat auf eine ausgewogene parteipolitische Zusammensetzung. 4 Der Stadtrat kann bei Bedarf Mitglieder auch während der laufenden Amtsperiode ersetzen. Dabei achtet er auf die Kontinuität der Kommissionsarbeit. 5 Die maximale Amtsdauer der ordentlichen Mitglieder beträgt acht Jahre.

§ 3 Aufgaben der Kommission <strong>*</strong>

1 Die Nachhaltigkeitskommission beobachtet die nachhaltige Entwicklung der Stadt Zug. Sie * a) * prüft die Entwicklung und stellt Vergleiche mit anderen Städten an, b) * bestimmt die Indikatoren und ermittelt die Kenndaten aus den Bereichen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft und nutzt dazu ein qualifiziertes Verfahren, c) * berichtet über die Fortschritte kontinuierlich auf den Internetseiten der Stadt Zug, d) * erarbeitet Handlungsempfehlungen zuhanden des Stadtrates. 2–3 &hellip; *

§ 4 Aufgaben des Sekretariats <strong>*</strong>

1 Das verantwortliche Departement stellt das Sekretariat der Nachhaltigkeitskommission. * 2 Das Sekretariat * a) organisiert die Geschäftsführung der Kommission, b) koordiniert die Schnittstellen zur Stadtverwaltung und zu externen Stellen, c) übernimmt die Redaktion der Berichterstattung, d) erstellt Anträge und Kenntnisnahmen zuhanden des Stadtrates.

§ 5 Sitzungen

1 Die Nachhaltigkeitskommission versammelt sich: a) auf Einladung der oder des Vorsitzenden, b) auf Begehren von mindestens drei Mitgliedern. 2 Die oder der Vorsitzende lädt schriftlich zur Sitzung ein. Mit der Einladung wird eine Traktandenliste versandt.

§ 6 <strong>*</strong> &hellip;

&hellip;

§ 7 Geschäftsbehandlung

1 Die oder der Vorsitzende leitet die Sitzung. Im Verhinderungsfall übernimmt die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident die Sitzungsleitung. 2 Zur Eröffnung der Sitzung, zur Behandlung der Verhandlungsgegenstände und zur gültigen Beschlussfassung müssen mindestens fünf Kommissionsmitglieder anwesend sein.

§ 8 Beschlussfassung

1 Alle an einer Sitzung teilnehmenden Mitglieder der Nachhaltigkeitskommission haben eine Stimme. 2 Die Beschlussfassung erfolgt offen nach Massgabe des einfachen Mehrs der Stimmenden. Bei Stimmengleichheit hat die oder der Vorsitzende den Stichentscheid. 3 Jedes Mitglied ist zur Stimmabgabe verpflichtet.

§ 9 <strong>*</strong> &hellip;

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§ 10 Schweigepflicht

1 Die Mitglieder der Nachhaltigkeitskommission unterstehen der Schweigepflicht gemäss § 13 des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden vom 4. September 1980[2].

§ 11 Entschädigung

1 Die Entschädigung der Kommissionsmitglieder wird – soweit es sich nicht um Mitarbeitende der Stadtverwaltung handelt – durch den Stadtrat festgelegt. 2 Für Mitarbeitende der Stadtverwaltung gilt der Zeitaufwand für die Kommissionstätigkeit als normale Arbeitszeit.

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