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Verordnung über die Ladenöffnungszeiten

Risch · 9.5-1 · communal act

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Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 Abendverkäufe
  2. Art. 2 Öffnungszeiten an öffentlichen Ruhetagen

2 provisions

Art. 1 Abendverkäufe

1 In der Gemeinde Risch finden die Abendverkäufe im Grundsatz jeweils freitagabends bis 20.00 Uhr statt. 2 Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag oder auf einen Samstag, so wird der Abendverkauf zwei Tage vor diesem öffentlichen Ruhetag festgelegt. 3 Fallen Weihnachten (25. Dezember) oder Neujahr (1. Januar) auf einen Donnerstag, so findet der Abendverkauf jeweils am Dienstagabend zuvor statt.

Art. 2 Öffnungszeiten an öffentlichen Ruhetagen

1 Am 8. Dezember sowie am letzten Sonntag vor Weihnachten (25. Dezember) wird jeweils ein Sonntagsverkauf von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgeführt. Fällt der 8. Dezember auf einen Samstag, werden die Ladenöffnungszeiten auf 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgelegt. * 2 … *

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