Art. 2 gestützt auf
RBG genehmigt werden:
Abb. 2: Fortschreibung Richtplan-Text, Richtplan-Kapitel S3-D, Änderungen in rot3 (Quelle: GL)
5.4 Fortschreibung verbindliche Richtplan-Karte
Es besteht Anpassungsbedarf in der Richtplan-Karte («Siedlungsgebiet» und «Vorranggebiet Landwirtschaft»; siehe auch Ziffer 6.4.5).
Ausgehend von den nötigen Justierungen am bestehenden (zu kleinen) Siedlungsgebiet gemäss Richtplankarte 2018 (siehe Ziffer 6.4.1), der zur Genehmigung eingereichten Gesamtrevision der Nutzungsplanung Glarus Nord (siehe Ziffer 6.4.2)
und den kantonalen Interessen (siehe Ziffer 6.4.3) ergibt sich sowohl quantitativ als
auch qualitativ-räumlich eine Neuordnung des Siedlungsgebiets (siehe Ziffern
6.4.4–6.4.7 sowie siehe Anhang A mit den Teil-Richtplankarten).
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
3 Das Beschlussdatum zur Genehmigung der Nutzungsplanung wird zu gegebener Zeit terminiert werden können und ist vor dem Beschluss der Fortschreibung durch den Regierungsrat einzutragen.
Ausgangslage (A)
Erläuterungen (E)
Richtungsweisende Festlegungen/Beschluss (B)
Handlungsanweisungen (C)
Objekte (D)
FS
Genehmigung Nutzungsplanung xyz
MRR – Michael Rothen Raumplanung 9
6 Erläuterungen zur räumlichen Abstimmung
6.1 Siedlungsstrategie Glarus Nord
Die fusionierte Gemeinde Glarus Nord hat zu Beginn der Überarbeitung ihrer Ortsplanung eine räumlich-strukturelle Konzeption erstellt (verabschiedet per April/Juni
2012). Aus kommunaler Sicht stellt dies eine differenzierte und akzentuierte Gesamtschau sowie ein erstmaliges kohärentes Verständnis den Gesamtraum betreffend dar:
Abb. 4: Konzeptplan Glarus Nord (Quelle: Glarus Nord)
Diese räumlich-strukturelle Konzeption auf Eben der Gemeinde zeigt sich gut abgestimmt mit den entsprechenden strategischen Vorgaben auf Stufe Kanton gemäss kantonalem Richtplan 2018, namentlich Raumentwicklungsstrategie Kanton
Glarus (R) sowie Struktur der Besiedlung und Zentren (S1):
Konzeption Glarus Nord
MRR – Michael Rothen Raumplanung 10
Abb. 5: Raumentwicklungsstrategie GL (R) sowie Struktur der Besiedlung und Zentren (S1) (Quelle: GL)
Im Gemeinderichtplan (genehmigt am 17. Juli 2015) hat Glarus Nord die Umsetzung der Konzeption im Bereich Siedlungsgebiet in quantitativer und räumlich-qualitativer Hinsicht richtungsweisend konkretisiert. Eine abschliessende Umsetzung
im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung wurde damit jedoch noch nicht vorweggenommen. Mit der Genehmigung des GRIP durch den Kanton wurde die Weiterentwicklung der Konzeption aus 2012 positiv sanktioniert.
Gemäss Kapitel 4.2.1 des Erläuterungsberichts zum Richtplan 2018 vom 4. November 2020 hat der kantonale Richtplan 2018 wiederum auf den Siedlungsplanungen der damals neu erarbeiteten kommunalen Richtplänen sowie den bereits
bekannten Entwürfen der Nutzungsplanungen aufgebaut (Gegenstromprinzip).
Siedlungsstrategie konkretisiert
im Gemeinderichtplan (GRIP)
GRIP als eine der Grundlagen für
kantonalen Richtplan 2018
MRR – Michael Rothen Raumplanung 11
Abb. 6: Auszug GRIP am Beispiel Ortsteil Bilten, mögliche Etappierungsgebiete «E» (Quelle: GL)
Gemäss Kapitel 4.1.4 des GRIP-Textes wurden die Etappierungsgebiete in grösseren, zusammenhängenden, noch nicht vollständig überbauten Gebieten bezeichnet. Nach Auffassung der Gemeinde umfassen die Etappierungsgebiete ebenfalls
die Bereiche, die ausserhalb des «weitgehend überbauten» Gebiets nach Art. 36
Abs. 3 RPG situiert sind.
Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung erfolgt nachgelagert im Rahmen der
kommunalen Nutzungsplanung und insbesondere gestützt auf eine RPG- und
richtplankonforme Bauzonendimensionierung und einen entsprechenden Auslastungsnachweis für die Wohn- Misch- und Kern- bzw. Zentrumszonen.
6.2 Flächenbilanz, Dimensionierung und Auslastung
Gemäss Richtplankapitel S2 «Siedlungsentwicklung nach innen und Abstimmung
Verkehr» werden sich die Siedlungen im Kanton künftig zum Grossteil innerhalb
des bestehenden Siedlungsgebiets weiterentwickeln. Dies erfordert, höhere Dichten zu realisieren, ohne dass dies zu Lasten der Siedlungsqualität geht.
Kantonal beträgt die Nutzungsdichte in den überbauten Wohn-, Misch- und Kernzonen rund 60 Einwohnende und Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) pro Hektare
Grundeigentümerverbindlichkeit
durch den Nutzungsplan
Siedlungsentwicklung nach innen
als Vorgabe
MRR – Michael Rothen Raumplanung 12
(E+B/ha). Für Glarus Nord ist im kantonalen Richtplan 2018 eine diesbezügliche
Bestandsichte von 65 E+B/ha ausgewiesen.
Gemäss Art. 15 RPG sind die Bauzonen so festzulegen, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre entsprechen. Überdimensionierte Bauzonen sind zu reduzieren. In die Abschätzung des Bauzonenbedarfs einzubeziehen sind zwingend
die mobilisierbaren inneren Nutzungsreserven in den bestehenden Bauzonen.
Die Bevölkerungsprognose des Bundes (das BFS-Szenario hoch) bildet nachfrageseitig die massgebliche Grundlage. Für den Nutzungsplanungshorizont 2035 (15
Jahre) und den Richtplanhorizont 2045 (25 Jahre) bestehen für die Gemeinde Glarus Nord folgende, teils behördenverbindliche Prognoseannahmen:
Abb. 7: Entwicklung Bevölkerung und Beschäftigung gemäss Richtplan-Kapitel S4 (Quelle: GL)
6.2.1 Flächenbilanz Nutzungsplanung Glarus Nord
Anhand der von der Gemeinde vorgelegten GIS-Daten wurden die Bauzonen der
revidierten Nutzungsplanung zusammengestellt und verifiziert. Die Daten stimmen
mit den Angaben im ergänzenden Planungs- und Mitwirkungsbericht zur Gesamtrevision der Nutzungsplanung vom 30. November 2022 überein:
Zonentyp (innerhalb Siedlungsgebiets) Fläche [ha]
Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ bzw. WMK) 327,0
Ferienhauszonen 4,5
Arbeitszonen (inkl. Bahnhofzone, Flugplatzzone A) 137,4
Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen 63,8
Spezialbauzonen (Sport- und Intensiverholungszone,
Flugplatzzone B, Raststättenzone) 34,7
Grünzonen (Freihaltung und Freiezeit) 13,6
Verkehrsflächen innerhalb Baugebiet 83,1
Total Bauzonen 664,1
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung innerer Potenziale
Richtplan-Kapitel S4 mit
bindender Entwicklungsprognose
Vergleich der Bauzonen
rechtskräftig vs. totalrevidiert
MRR – Michael Rothen Raumplanung 13
Die Gemeinde hat einen Vergleich im Bereich der dimensionierungsrelevanten
Bauzonen zwischen der rechtsgültigen Nutzungsplanung und der revidierten Nutzungsplanung angestellt «vorher–nachher»:
Abb. 8: Vergleich der Bauzonen rechtskräftig und totalrevidiert (Quelle: Gemeinde Glarus Nord)
Damit jedoch ein aussagekräftiger Vergleich «vorher–nachher» erfolgt, sind gewisse spezifische Besonderheiten und Gegebenheiten zu berücksichtigen:
– In der Gemeinde bestehen seit Längerem Nutzungen, die im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung nun erstmals zoniert werden; diese sind aus kantonaler Sicht im Ergebnis nicht (ausschliesslich) als Saldo-Plus zu betrachten,
wie dies von der Gemeinde ausgewiesen wurde (siehe weiter unten).
– Der Kanton genehmigt die Gesamtrevision der Nutzungsplanung nicht vorbehaltlos. Drei zur Einzonung beantragte Areale, namentlich die Sport- und Intensiverholungszonen «Gäsi» (0,7 ha) und «Swissairplatz» (0,9 ha) sowie die
Arbeitszone «Unter Allmend» (1,3 ha), werden nicht genehmigt. Die ist bei der
Bilanzierung ebenfalls zu berücksichtigen.
Entsprechend ergibt sich die justierte Beurteilung aus kantonaler Sicht wie folgt:
Die Gegenüberstellung zeigt, dass sich der Umfang der für das Fassungsvermögen relevanten WMZ-Zonen um 41,8 ha reduziert. Ebenso reduzieren sich die Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (-4,1 ha). Die Arbeitszonen reduzieren sich
aufgrund der Nichtgenehmigung der Einzonung «Unter Allmend» um 9,1 ha (anstatt 7,8 ha). Insgesamt resultiert eine Abnahme um 55 ha (anstatt 53,8 ha).
Die Ferienhauszonen (für Ferienhäuser und Zweitwohnungen, keine Erstwohnungen) reduzieren sich um 12,9 ha auf rund ¼ des bisherigen Ausmasses.
Die Spezialbauzonen verzeichnen gemäss der Tabelle der Gemeinde einen Zuwachs um stattliche 19,0 ha. Dies gilt es jedenfalls zu relativieren: Miteingerechnet
ist hier die erstmalige Zonierung bereits seit längerer Zeit rechtskonform genutzter
Bereiche wie die Autobahnraststätte (3,5 ha) und das Flugfeld beim Flugplatz Mollis (14,3 ha Flugplatzzone B); insgesamt 17,8 ha. Damit erhöht sich die Ausgangslage der rechtskräftigen Nutzungsplanung auf 33,6 ha (anstatt 15,8 ha). Weiter zu
Spezifische Gegebenheiten sind
für Interpretation beachtlich
Markante Reduktion
massgeblicher Bauzonen
Spezialbauzonen nehmen
faktisch gar nicht zu…
MRR – Michael Rothen Raumplanung 14
berücksichtigen ist, dass in der Tabelle ebenfalls die nicht genehmigten Erweiterungen der Sport- und Intensiverholungszonen im «Gäsi» (0,7 ha) und beim
Swissairplatz (0,9 ha) berücksichtigt sind. Der Bestand der Spezialbauzonen der
revidierten Nutzungsplanung reduziert sich dadurch von 34,7 ha auf 33,1 ha. Als
eigentliche Zunahmen gelten hier einzig die beiden begründet vorgenommenen Erweiterungen der bestehender Pferdesportzonen in Bilten (0,6 ha) und Niederurnen
(0,7 ha); insgesamt 1,3 ha. Im Ergebnis nehmen die Spezialbauzonen nicht zu,
sondern faktisch ebenfalls ab um 0,5 ha (33,1 haneu vs. 33,6 haalt).
Zu den Grünzonen und den Verkehrsflächen innerhalb Baugebiet bestehen keine
Vergleichswerte seitens der Gemeinde. Dies ist jedoch insgesamt vernachlässigbar. Die Grünzonen betragen lediglich 2 % der Bauzonen und die Verkehrsflächen
innerhalb Baugebiet umfassen ausschliesslich den heutigen Bestand.
Die revidierte Nutzungsplanung zeigt über alle betrachteten Bauzonen einzeln
und insgesamt eine merkliche Redimensionierung (total 68,4 ha), insbesondere
im Bereich der WMZ (- 41,8 ha). Wegleitend dafür ist die konsequente Ausrichtung
auf den planungsrechtlich zulässigen Bedarf gemäss RPG und kantonalem Richtplan 2018 seitens der Gemeinde (siehe Ziffer 6.2.2). Dies ist sachgerecht.
Im Sinne einer weiteren Konkretisierung der Konzeption 2012 und des GRIP 2015
hat die Gemeindeversammlung «Zonen für künftige bauliche Nutzung» (ZkbN)
beschlossen (umgangssprachlich «Reservezonen»). Gemäss Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 13. September 2021 umfassen diese Zonen rund 22,7 ha (gemäss GIS-Kontrolle sind es exakt 22,9 ha). Mit den ZkbN wird der potenzielle
Bedarf über 2035 hinaus bis 2045 gedeckt (Richtplanhorizont 25 Jahre). Gemäss
Art. 41 Baureglement (BauR) handelt es sich dabei richtigerweise um Nichtbauzonen. Mit den ZkbN wird signalisiert, wo die Gemeinde dereinst Bauzonenerweiterungen zu prüfen haben wird. Vorbehalten bleiben Art. 15 RPG sowie Richtplankapitel S4.1-B/3. Ein Anspruch oder ein Automatismus hinsichtlich Einzonung besteht nicht. In den ZkbN kommt Art. 24 RPG zur Anwendung (Ausnahmen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen).
6.2.2 Dimensionierung und Auslastung
Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ)
Im Anhang 8 des Planungs- und Mitwirkungsberichts findet sich die aktualisierte
Bauzonendimensionierung der Gemeinde (Stand 30. November 2022). Die diesbezüglich getroffenen Annahmen und Abschätzungen zur Dimensionierung der
Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) sind nachvollziehbar und sachgerecht4:
In den überbauten WMZ (295,5 ha) wird eine realisierbare Innenentwicklung innert
15 Jahren von +1'830 E+B ausgewiesen. Dabei wird davon ausgegangen, dass im
bereits bebauten Gebiet rund 10 % Entwicklungsreserven bestehen. Wo einschlägige Kenntnisse über Innenentwicklungsvorhaben vorhanden sind, werden entsprechend höhere Werte angesetzt. In gewissen Lagen (insbesondere am Hang)
–––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
4 Die Gemeinde erbringt einen Nachweis über Raumnutzende in den WMZ. Gemäss Analyse umfassen
die WMZ-Zonen 92 % der Wohnbevölkerung und 38 % der Beschäftigten (siehe Kapitel 6.1.3 Planungs-
und Mitwirkungsbericht vom 13. September 2021).
Keine Vergleichswerte zu
Grünzonen und Verkehrsflächen
Fazit: namhafte Reduktion
der gesamten Bauzonen
Vorstrukturierung des richtplanerischen Siedlungsgebiets durch
kommunale «Reservezonen»
Etwa gleiche Anteile Reservenutzung und Innenentwicklung
MRR – Michael Rothen Raumplanung 15
werden auf 5 % reduzierte Entwicklungsreserven angenommen (durchschnittlich
resultieren so 72,6 E+B/ha im Vergleich zum im kantonalen Richtplan 2018 ausgewiesenen Durchschnitt von 65 E+B/ha [S2-A]).
In den unüberbauten WMZ-Reserven (31,5 ha) werden in der Kapazitätsberechnung punktuell zwar höhere Soll-Dichtewerte angesetzt. Viele Reserven bestehen
jedoch in den für eine intensive Entwicklung weniger gut geeigneten und sensiblen
Lagen. Hinzukommt, dass viele Reserven kleinteilig sind. Insgesamt wird ein Potenzial von gut +2'015 Personen ausgewiesen (64 E+B/ha).
Es resultiert ein Ist-Fassungsvermögen in den WMZ von insgesamt 23'745 Einwohnenden und Beschäftigten für die nächsten 15 Jahre (2035).
Gemäss den Prognosewerten unter Ziffer 6.2 ergibt sich ein Soll-Wert 2035 von
92 % von 21'600 E plus 38 % von 8'150, gesamthaft von 22'970 E+B.
Dies entspricht einer Auslastung der WMZ von rund 97 %. Gemäss der Richtplanvorgaben in S4.1-B/2 ist dies sachgerecht.
Die vereinfachte Gegenrechnung des Kantons (ohne Innenentwicklung) bescheinigt eine Auslastung der WMZ von 105 %. Zum gleichen Resultat kommt man,
wenn bei der Berechnung der Gemeinde die ausgewiesenen Innentwicklungspotenziale von 1'830 E+B nicht berücksichtigt werden (reduziertes Ist-Fassungsvermögen WMZ von 21'915 E+B bzw. 105 %).
Die Dimensionierung der WMZ ist konform zum kantonalen Richtplan 2018 und zu
Art. 15 RPG. Entsprechend kann diese als eine Grundlage für die Bestimmung und
Festsetzung des Siedlungsgebiets Glarus Nord verwendet werden.
Weitere Bauzonen
Die Dimensionierung der weiteren Bauzonen sind im Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 13. September 2021 unter den Kapiteln 7–9 dargelegt.
Die Ferienhauszonen werden flächenmässig stark reduziert (siehe Abb. 8). Von
den bisherigen 17,4 ha Ferienhauszonen werden in der überarbeiteten Nutzungsplanung lediglich noch 4,5 ha festgelegt. Die Gemeinde verfolgt damit die Fokussierung auf den Besitzstand bzw. auf Gebiete, die tatsächlich und weitgehend
zusammenhängend bebaut sowie topografisch und topologisch zweckmässig sind.
Randlich gelegene, unbebaute Reserven der Ferienhauszonen werden konsequent reduziert. Dies ist sachgerecht.
Aufgrund der spezifischen Eigenheiten und der vorherrschenden Heterogenität ist
es im Bereich der Arbeitszonen nicht möglich, einfache und eindeutige Vorgaben
zur Zonendimensionierung zu machen. In der Praxis hat sich entsprechend ein
Vorgehen nach Plausibilitätskriterien bewährt. Die wirtschaftliche Entwicklung der
vergangenen Jahre (2012–2021) zeigt, dass insgesamt 15,6 ha Arbeitszonen überbaut wurden (jährlich rund 2,0 ha). Die Arbeitszonen bilden nebst den WMZ-Zonen
massgebliche Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung. Dabei übernimmt insbesondere die Gemeinde Glarus Nord eine bedeutende Rolle (strategische Entwicklungsschwerpunkte «Ziegelbrücke/Niederurnen», «Bahnhofsgebiet
Näfels/Mollis» und «Flugplatz Mollis» sowie Entwicklungsschwerpunkte «Biäsche»
Fazit: Gemeinde weist
WMZ-Auslastung > 97 % nach
Merkliche Reduktion der
Ferienhauszonen
Der wirtschaftlichen Bedeutung
entsprechende Dimensionierung
der Arbeitszonen
MRR – Michael Rothen Raumplanung 16
und «Bilten» [S4.2-D]. Aus kantonaler Sicht wird eine Reserve an Arbeitszonen
von max. 30 ha als konform zu den Vorgaben des Richtplans 2018 und Art. 15
RPG beurteilt. Gemäss Anhang 6 des Planungs- und Mitwirkungsberichts sieht die
Gemeinde nun 28,5 ha Arbeitszonenreserven in der aktualisierten Nutzungsplanung vor. Davon in Abzug zu bringen ist die nicht genehmigte Einzonung der Arbeitszone «Unter Allmend» in Niederurnen (1,3 ha; total Reserven 27,2 ha). Unter
weiterer Berücksichtigung der Bahnhof- und Raststättenzone sowie der Flugplatzzone A, die zumindest in Teilen als Arbeitsplatznutzungen zu betrachten sind, ist
dies sachgerecht. Damit ein angemessener Handlungsspielraum offenbleibt, soll
das Areal «Unter Allmend» hinsichtlich Siedlungsgebiets berücksichtigt werden
(Beibehaltung Siedlungsgebiet; siehe dazu Ziffer 6.4). Gemäss Anhang 9 des PMB
besteht im Sinne der Arbeitszonenbewirtschaftung eine Arbeitsstandortprofilierung.
Dies ist sachgerecht.
Die Dimensionierung der Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen ist einerseits
bedürfnisgetrieben (kurz-, mittel- und langfristig) und andererseits werden diese
ebenfalls anhand von Plausibilitätskriterien dimensioniert. Kantonal bestehen diesbezüglich sehr unterschiedliche Zonenstrukturen im Bereich öffentlicher Nutzungen
und oder Nutzungen im öffentlichen Interesse. Vorliegend ist ein zusammenfassender Vergleich unter Einbezug der Sport- und Intensiverholungszonen anzustellen.
Glarus Nord weist zwischen 30 und 35 m2 solcher Zonen je Person aus. Für einen
ländlichen und gleichzeitig stark touristisch geprägten Kanton (z.B. Sportzentrum
Kerenzerberg) scheint dies plausibel (Benchmark zwischen 25 und 35 m2 je Person). Zu den Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen besteht in Anhang 20 des
Planungs- und Mitwirkungsberichts eine Übersicht zu den spezifischen Nutzungen.
Dies ist sachgerecht und konform zu Richtplankapitel S4.3-C/1.
Die Sport- und Intensiverholungszonen sind bedürfnisgerecht festzulegen. Dies erfordert eine überkommunale Abstimmung zugunsten eines sachlich vertretbaren
Mengengerüsts. Die aktualisierte Nutzungsplanung berücksichtigt grösstenteils bereits bestehende Nutzungen. Die Zonenerweiterungen für die beiden bestehenden
Pferdesportbetriebe in Bilten und in Niederurnen sowie die Festlegungen zum
Sportzentrum Kerenzerberg sind begründet und sachgerecht. In den Gebieten
«Gäsi» und «Swissairplatz» bestehen auf Stufe Nutzungsplanung noch Differenzen. Diese Zonen werden im Umfang von 1,6 ha nicht genehmigt.
Die Dimensionierung der weiteren Bauzonen ist sachgerecht und rechtmässig. Entsprechend kann diese ebenfalls als eine Grundlage für die Bestimmung und Festsetzung des Siedlungsgebiets Glarus Nord verwendet werden.
Zonen für künftige bauliche Nutzung («Reservezonen», Nichtbauzonen)
Durch das Vorsehen von 22,9 ha an Zonen für künftige bauliche Nutzung (ZkbN;
eigentliche «Reservezonen») strukturiert Glarus Nord im Rahmen der Nutzungsplanungsrevision zugleich die räumliche Anordnung des richtplanerischen Siedlungsgebiets mit Horizont 2045 vor (siehe Kapitel 6.2.2 des Planungs- und
Mitwirkungsberichts vom 13. September 2021, S. 54).
Zonen für öffentliche Bauten in
Gesamtbetrachtung mit Sport-
und Intensiverholungszonen
Fazit: Auch die weiteren Bauzonen sind rechtmässig festgelegt
MRR – Michael Rothen Raumplanung 17
Die ZkbN gelten als Nichtbauzonen. Sie zeigen jedoch an, wo die Gemeinde dereinst in erster Linie allfällige Erweiterungen der Bauzone zu prüfen hat; dies nach
den Vorgaben und Schranken von Art. 15 RPG sowie Richtplankapitel S4.1-B/3.
Ausgehend von den oben dargestellten Bedarfsabschätzungen für 15 Jahre gilt es
zu berücksichtigen, dass im Zeitraum 2035 bis 2045 eine weniger intensive Einwicklung prognostiziert ist (siehe Abb. 7). Unter Beachtung der Prognosen aller damit verbundenen Unsicherheiten und Dynamiken, gilt es auf Stufe kantonaler
Richtplan die nötigen Handlungsspielräume zu bewahren.
Die WMZ-Auslastung liegt aktuell noch unter 100 %. Damit besteht über 2035 hinaus nicht ohne weiteres ein Bedarf an weiteren WMZ-Reserven. Der Soll-Wert
2045 liegt bei 23'540 Einwohnende und Beschäftigte und damit unterhalb des ausgewiesenen Ist-Werts gemäss aktualisierter Nutzungsplanung (23'745 Einwohnende und Beschäftigte).
Die Gemeinde veranschlagt die künftige Entwicklung etwa je hälftig durch Innenentwicklung (+1'830 E+B) und Reservebeanspruchung (+2'015 E+B). Dies ist aus
fachlicher Sicht äussert ambitioniert und anspruchsvoll. Ein Verhältnis 1/3 Innenentwicklung zu 2/3 Reservenutzung ist erfahrungsgemäss realistischer. So gesehen dürfte sich wahrscheinlich ein reduzierter Ist-Wert 2035 von gegen 22’920
E+B einstellen. Dies wiederum entspricht gerade etwa dem Soll-Wert 2035 von
22'970 E+B.
Für 2035–2045 wären potenziell zusätzliche WMZ-Reserven nötig und womöglich
gerechtfertigt (was dannzumal nachzuweisen sein wird). Dies wiederum im Ausmass von 2/3 der 570 zusätzlichen Einwohnenden und Beschäftigten bis 2045. Mit
der Ziel-Dichte gemäss revidierter Nutzungsplanung ergibt das einen mutmasslichen Bedarf von rund 5,0 ha.
Für die Bedarfsentwicklung im Bereich der Arbeitszonen ist davon auszugehen,
dass sich diese im Vergleich zu den bisherigen Jahren etwas dämpft und auch
besser nach innen richten lässt (u.a. Arbeitszonenbewirtschaftung und ESP-Entwicklung). Auch hier wird eine im Vergleich zur Vorphase gemässigtere Entwicklung prognostiziert. Setzt man also den einen Bedarfswert von lediglich zwischen
1,0 ha pro Jahr und 2,0 ha pro Jahr an, resultiert ein zusätzlicher Bedarf an Arbeitszonen 2035–2045 von 10 ha bis 15 ha.
Für die Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen und die Sport- und Intensiverholungszonen ist aus fachlicher Sicht von einem mindestens gleichbleibenden Äquivalent von 30–35 m2 pro Person auszugehen. Mit Blick auf 2045 muss
insbesondere die merklich fortschreitende demografische Alterung und deren Erfordernisse berücksichtigt werden. Es resultiert ein potenzieller Bedarf von 2,0 ha.
Die vorgeschlagenen ZkbN sind aus kantonaler Sicht angemessen begründet und
weitgehend zweckmässig. Insgesamt liegt dies im Ermessen der Gemeinde. Die
ZkbN führen zu keinem Einzonungsautomatismus, Art. 15 RPG und der Richtplan
blieben vorbehalten. Aus fachlicher Sicht des Kantons ist es entsprechend angezeigt, die fundierten und räumlich konkreten Vorarbeiten der Gemeinde Glarus
Nord bei der Festsetzung des Siedlungsgebiets umfassend zu berücksichtigen.
Abschätzung WMZ 2045
Abschätzung Arbeitszonen 2045
Abschätzung Zonen für öffentliche Bauten und Anlage sowie für
Sport und Intensiverholung 2045
Fazit: ZkbN sind zweckmässig
und wegleitend für Siedlungsgebiet 2045
MRR – Michael Rothen Raumplanung 18
6.3 Gleichwertigkeit der Siedlungsentwicklung
Gemäss Richtplan-Kapitel S3-B/1 können die bei Gemeinden mit einem Siedlungsgebiet im Koordinationsstand «Zwischenergebnis» diese räumlich abweichend von
der Richtplankarte festlegen. Die neue Lage muss jedoch eine mindestens gleichwertige Siedlungsentwicklung gewähren (Standorteignung, Schonung von Kulturland [insbesondere Fruchtfolgeflächen], Schutz von Natur und Landschaft,
Erschliessungsgüte, Erreichbarkeit von Versorgungseinrichtungen und Ortsbild).
Vorliegend ist anzuerkennen, dass die grosse Aufgabe in der Redimensionierung
der Bauzonen bestanden hat. Wie unter Ziffer 6.2.1 dargestellt, resultiert eine bemerkenswerte Reduktion der Bauzonen (-68,4 ha bei den Zonen für öffentliche
Bauten und Anlagen, den Ferienhaus-, den Arbeits- und den Spezialbauzonen sowie insbesondere bei den WMZ-Zonen).
Gemäss Anhang 7 des Planungs- und Mitwirkungsberichts weist die Gemeinde
31,0 ha Einzonungen aus. Auch hier gilt es – analog zu Ziffer 6.2.1 – einige Besonderheiten zu beachten, damit sich die Zahlen richtig einordnen lassen: 61 % der
seitens der Gemeinde als Einzonungen deklarierten Flächen betreffen bereits bebaute, bestehende oder bestehend genutzte Flächen (3,5 ha Raststättenzone;
14,3 ha Flugplatzzone B; 1,2 ha Flugzeugbunker; insgesamt 19 ha). Weitere 9 %
(2,9 ha) entfallen auf die nichtgenehmigten Einzonungen «Gäsi» (0,7 ha),
«Swissairplatz» (0,9 ha) und «Unter Allmend» (1,3 ha).
Die verbleibenden 9,1 ha umfassen eine Vielzahl kleinflächiger Einzonungen zur
zweckmässigen Arrondierung des Baugebiets (im Einzelnen siehe dazu Kapitel 6
bis 9 des Planungs- und Mitwirkungsberichts). Ein gebietsweiser Nachweis der
Gleichwertigkeit der Siedlungsentwicklung macht bei dieser spezifischen Ausgangslage keinen Sinn (Redimensionierungsplanung). Zum grössten Teil erfolgen
diese Einzonungen ohnehin innerhalb des Siedlungsgebiets gemäss kantonalem
Richtplan 2018. Jene ausserhalb des Siedlungsgebiets weisen ausnahmslos direkten Siedlungszusammenhang auf, betreffen keine Fruchtfolgeflächen und respektieren auch die langfristigen Siedlungsgrenzen. Aus fachlicher Sicht des Kantons
besteht kein Zweifel daran, dass die richtplanerisch geforderte Gleichwertigkeit der
Siedlungsentwicklung gewährleistet ist.
6.4 Richtplanerisches Siedlungsgebiet für Glarus Nord
6.4.1 Bestehendes Siedlungsgebiet gemäss Richtplan 2018
Das Siedlungsgebiet gemäss Richtplan 2018 beträgt gemäss aktuellem GIS-Abgleich 683,4 ha. Der Richtplantext weist unter Richtplankapitel S3 für Glarus Nord
einen Umfang von 700 ha als Zwischenergebnis aus (S3-D bzw. Objekt S3.01).
In den 683,4 ha nicht umfasst sind jedoch einerseits mehrere rechtskräftig bestehende Bauzonen (potenzielle Versehen auf Stufe Richtplan) und andererseits bestehende Bauzonen-Nutzungen, die bereits als Ausgangslage zum
Siedlungsgebiet zu zählen sind (siehe Ziffer 3 für die Definition des Siedlungsgebiets sowie die Arbeitskarten im Anhang B).
Deutlich mehr Reduktion des
Siedlungsgebiets als abweichende Anordnung
Einzonungen umfassen
überwiegend bereits bestehende
Nutzungen
Fazit: Gleichwertigkeit der Siedlungsentwicklung erstellt
MRR – Michael Rothen Raumplanung 19
Für einen sinnvollen Vergleich des Siedlungsgebiets «vorher–nachher» sind wiederum gewisse Justierungen, d.h. Korrekturen bzw. Aufrechnungen, für die eigentliche Ausgangslage vorzunehmen. Aufgrund diverser Unstimmigkeiten zwischen
der Richtplankarte und den Bauzonen der rechtskräftigen Nutzungspläne der acht
Ortsteile wird dies für folgende massgeblichen Areale vorgesehen (siehe rote Nummerierung in den Arbeitskarten im Anhang B, gelbe Flächen):
1. Bilten; Zone Pferdesport (Zone rechtskräftig ohne Einzonung): 3,7 ha
2. Bilten: ARA (rechtskräftig bestehende OeBA): 3,7 ha
3. Bilten; Teil-Parzelle Nr.1 (rechtskräftig bestehende OeBA): 0,5 ha
4. Niederurnen; Raststätte (bestehende Nutzung): 3,5 ha
5. Niederurnen; Ober Fabrigg Wijer (rechtskr. Grünzone FH): 0,8 ha
6. Niederurnen; Fleuggis und Haslen: 0,5 ha
7. Biäsche «Hüttenböschen» (rechtskräftige Arbeitszone): 1,0 ha
8. div.; rechtskräftig bestehende Ferienhauszonen: 17,4 ha
9. Mollis; Flugplatz Areal B: 14,3 ha
10. Mollis; Erweiterung Gewerbe (rechtskräftige Arbeitszone): 2,4 ha
11. Mollis; Haltengut (rechtskräftige Arbeitszone): 1,3 ha
12. Näfels; Schlachtendenkmal (rechtskräftige Grünzone FH): 2,7 ha
13. Mollis; Zone öffentliche Bauten und Anlagen Schiessstand 0,3 ha
Total Justierungen 52,1 ha
Total (eigentliches) Siedlungsgebiet Richtplan 2018 735,5 ha
6.4.2 Siedlungsgebiet gemäss Nutzungsplanung Glarus Nord
Das für Glarus Nord ausgehend von der gesamtrevidierten Nutzungsplanung (genehmigte Bauzonen und ZkbN) zur Festsetzung fortzuschreibende Siedlungsgebiet ergibt sich wie folgt:
– Bauzonen der totalrevidierten Nutzungsplanung Glarus Nord (exkl. nicht genehmigte Areale «Gäsi», «Swissairplatz und «Unter Allmend»; 661,2 ha)
– Zonen künftige bauliche Nutzungen der totalrevidierten Nutzungsplanung Glarus
Nord (22,9 ha)
Total 1 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 684,1 ha
6.4.3 Siedlungsgebiet gestützt auf kantonale Interessenlage
Trotz der Nichtgenehmigung besteht das kantonale Interesse an der künftigen Nutzung des Gebiets «Unter Allmend» im Sinne des ESP. Die Gemeinde hat hierzu
noch vertiefte planerische Überlegungen anzustellen und die nötige räumliche Abstimmung für eine künftige Einzonung beizubringen. Das Siedlungsgebiet soll aufgrund des verfolgten Zwecks und der geeigneten Lage des Areals beibehalten
werden (siehe blaue Bezeichnung «a» in den Arbeitskarten im Anhang B):
a. Niederurnen, Areal «Unter Allmend» (1,3 ha)
Total 2 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 1,3 ha
MRR – Michael Rothen Raumplanung 20
Weiter besteht ein Areal, das aus Sicht des Kantons von strategischer Bedeutung
ist und im Siedlungsgebiet beibehalten werden soll (obwohl noch keine Einzonung
vorgesehen ist; siehe Gebiet I in der Arbeitskarte Süd im Anhang B):
I. Wie bisher soll das Siedlungsgebiet im Bereich des strategischen Entwicklungsschwerpunkts Flugplatz Mollis beibehalten bleiben (1,7 ha); siehe dazu
auch Ziffer 6.4.5)
II. Damit räumlich ein möglichst geschlossen-kompaktes Siedlungsgebiet resultiert, sind Gewässer sowie angegliederte oder durchtrennende Infrastrukturen
(Bahntrassee und Strassen) ins richtplanerische Siedlungsgebiet zu integrieren (div. Hektare; zur Definition des Siedlungsgebiets siehe Ziffer 3).
Total 3 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 1,7 ha + «Integration»* von 12,4 ha
6.4.4 Siedlungsgebiet Glarus Nord gesamt
Gesamthaft ergibt sich das Siedlungsgebiet wie folgt:
Total 1 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 684,1 ha
Total 2 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 1,3 ha
Total 3 festzusetzendes Siedlungsgebiet: 14,1 ha*
Gesamttotal Siedlungsgebiet Glarus Nord (GIS-Wert): 699,5 ha
Gegenüber der justierten Ausgangslage gemäss Ziffer 6.4.1 resultiert eine Reduktion des Siedlungsgebiets gegenüber dem Richtplan 2018 um 36,0 ha. Das Siedlungsgebiet fällt 15,4 ha grösser aus als gemäss der genehmigungsfähigen
gesamtrevidierten Nutzungsplanung Glarus Nord (+2,3 %). Dies ist sachgerecht.
6.4.5 Vorranggebiet Landwirtschaft und Fruchtfolgeflächen
Die rückgezonten und nicht mehr länger dem Siedlungsgebiet zugehörigen Flächen werden auf Stufe Richtplan dem Vorranggebiet Landwirtschaft zugewiesen;
dies aufgrund des beschränkten Handlungsspielraums im Rahmen einer Fortschreibung (Fokus auf Siedlungsgebiet). Es werden gut 44 ha Vorranggebiete
Landwirtschaft hinzugewonnen (siehe gelbe Flächen gemäss Anhang A). Die planerische Prüfung der Zuweisung gewisser Gebiete zu den Fruchtfolgeflächen
(FFF) erfolgt im Rahmen der laufenden Bereinigung des Richtplans 2018 im Zeitraum 2024–26 (siehe dazu auch Ziffer 1).
Ausgehend von der Bodenkartierung vom 14. Dezember 2010 ergeben sich folgende Prüfungshinweise hinsichtlich FFF:
– Gebiet «Stuggenen» in Niederurnen, approx +3,8 ha FFF (Paket 12)
6.4.6 Langfristige Siedlungsgrenze
Gemäss Richtplankapitel S3-B/3 sind «Langfristige Siedlungsgrenzen» festgesetzt.
Ausgehend von der aktualisierten Anordnung des Siedlungsgebiets ergibt sich
MRR – Michael Rothen Raumplanung 21
auch hierbei Potenzial für künftige Anpassungen. Dies soll ebenfalls im Richtplanbereinigungsverfahren 2024–26 gemäss Ziffer 1 – aus einer grösseren Gesamtschau heraus – geprüft werden gemäss S3-C/2:
– Gebiet «Dräggtschachen» in Bilten, Versatz bis 150 m nach Nordwesten
6.4.7 Gesamtbilanz
Ausgehend von der zur Genehmigung eingereichten Gesamtrevision der Nutzungsplanung Glarus Nord und den kantonalen Interessen ergibt sich sowohl
quantitativ als auch qualitativ-räumlich eine zweckmässige Neuordnung des Siedlungsgebiets im Umfang von 699,5 ha (Reduktion um rund 36,0 ha, was sinngemäss die Anforderung von Richtplankapitel S3-B/1 hinsichtlich der 30 ha alleine
schon im Gemeindebann von Glarus Nord umsetzt.). Weiter resultiert ein entsprechender Zuwachs von gut 44 ha beim Vorranggebiet Landwirtschaft.
Der Gesamtumfang des Siedlungsgebiets im Kanton Glarus gemäss Richtplankapitel S3-B/1 von 1'575 ha (Festsetzung) wird gewahrt. Die beiden gemäss Richtplankapitel S3-D nun festgesetzten Siedlungsgebiete für Glarus Nord (699,5 ha)
und Glarus (347,0 ha) belassen ein Restsiedlungsgebiet (528,5 ha), was gerade
etwa dem Zwischenergebnis von Glarus Süd entspricht (Objekt S3.03: 528 ha).
6.5 Interessenabwägung
An der erstmaligen Harmonisierung und Zusammenführung der Nutzungsplanungen der acht Ortsteile der fusionierten Gemeinde Glarus Nord besteht ein erhebliches kantonales Interesse. Die dabei konsequent vorgenommene Anpassung der
Nutzungsplanung Glarus Nord an die strengen Vorgaben von Art. 15 RPG ist bundesrechtlich geboten. Gestützt darauf ist das Siedlungsgebiet sowohl quantitativ
als auch qualitativ-räumlich durch Fortschreibung festzusetzen und an die aktualisierte Situation anzupassen (Reduktion um 36,0 ha). Es resultiert nun ein vollständig aktualisiertes und alle Bauzonen umfassendes Siedlungsgebiet.