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Geschäftsordnung des Gemeinderates

Schaan · 20797 · communal act

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 4 -

3 provisions

Art. 1

Zirkularbeschlüsse In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Für Zirkularbeschlüsse ist analog der Regelung für reguläre Sitzungen (GemG Art. 48 Bst. 1) die Rückmeldung der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates (d.h. 7) notwendig. Für die Gültigkeit des Beschlusses ist die Mehrheit der Stimmen der Rückmeldung erforderlich (absolutes Mehr). Zirkularbeschlüsse werden in der folgenden Sitzung erneut traktandiert, um diesen Beschluss zu bestätigen.

Art. 2

Kompetenz der Gemeindevorstehung während der Ferienzeit Die Gemeindevorstehung ist zur Vornahme von dringenden Arbeitsvergaben und anderen Beschlüssen ermächtigt. Sie informiert den Gemeinderat an der nächsten Gemeinderatssitzung hierüber. 21. Stichentscheid der Gemeindevorstehung Bei Abstimmungen und Wahlen übt die Gemeindevorstehung ihr Stimmrecht wie die übrigen Mitglieder aus. Tritt bei einer Abstimmung oder Wahl Stimmengleichheit ein, hat die Gemeindevorstehung den Stichentscheid. 22. Protokoll Über die Verhandlung wird ein Protokoll geführt. Dieses Protokoll umfasst: - die Wiedergabe des Inhaltes eines jeweiligen Traktandenpunktes - die im Zusammenhang mit der Abstimmung bedeutenden Erwägungen - den genauen Wortlaut der zur Abstimmung gelangten Anträge - die Beschlussfassung - die Abstimmungsresultat unter Auflistung des Stimmverhaltens der Parteien. Auf eine Namensnennung im Protokoll wird grundsätzlich verzichtet. 23. Verwaltungsinterne Informationen Die verwaltungsinterne Information erfolgt durch die Gemeindevorstehung. Die weitere Form wird verwaltungsintern geregelt. Die Abwicklung und Delegation der einzelnen Gemeinderatsbeschlüsse wird abteilungsintern geregelt. 24. Information der Öffentlichkeit Die Information an die Öffentlichkeit über die Beschlüsse des Gemeinderates erfolgt via elektronische Medien, Protokolle an die Abonnenten, die regelmässig erscheinende Informationsbroschüre und allenfalls über die Presse. Die Gemeindevorstehung informiert die Öffentlichkeit über die Beschlüsse des Gemeinderates. Sie kann diese Aufgabe in Einzelfällen an Gemeinderatsmitglieder oder die Gemeindeverwaltung delegieren. 25. Inkrafttreten Dieses Reglement tritt am Tage der Genehmigung in Kraft und ersetzt alle bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Reglemente über die Geschäftsordnung des Gemeinderates. Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates vom 8. April 1992, Trakt.Nr. 96. Korrekturen / Ergänzungen: - Art. 7 Abs. 4 („Der Gemeinderat führt mindestens 2 mal jährlich öffentliche Sitzungen durch“) wird in der Gemeinderatssitzung vom 5. April 1995, Trakt.Nr. 77, ergänzt. - Art. 10 Abs. 3 („Wiedererwägungsgesuche werden wie folgt behandelt:...“) wird in der Gemeinderatssitzung vom 29. April 1998, Trakt. Nr. 107, ergänzt. - Art. 7 Abs. 4 („Der Gemeinderat führt mindestens 2 mal jährlich öffentliche Sitzungen durch“) wird an der Gemeinderatssitzung vom 24. Mai 2000, Trakt. Nr. 133, ersatzlos gestrichen. - Änderungen und Überarbeitungen genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2003, Trakt. Nr. 246: Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 4, Art. 4 Abs. 2, Art. 7 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 und 3, Art. 11 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 16 Abs. 2, Art. 17 Titel und Abs. 2, Art. 21 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1. - Art. 18 („Abstimmungen“) und Anhang C („Erläuterungen“) werden in der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2004, Trakt.Nr. 159, geändert resp. ergänzt. - Anhang A: Einfügen der Grafik nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 28. März 2007, Trakt. Nr. 84 - Anhang C. eingefügt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 28. März 2007, Trakt. Nr. 84

Art. 4 -

Titel geändert nach Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2007, Trakt. Nr. 145 - Art. 4 Absatz 4 (Anträge der Gemeinderatsfraktionen) ergänzt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2007, Trakt. Nr. 145 - Anhang E eingefügt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. August 2008, Trakt. Nr. - Art. 17 geändert gem. Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2009, Trakt. Nr. 52 - Art. 20 „unter Auflistung des Stimmverhaltens der Parteien“ eingefügt gem. Gemeinderatsbeschluss vom 01. Juli 2015, Trakt. Nr. 132 - Art. 19 Zirkularbeschlüsse eingefügt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 31. August 2022, Trakt. Nr. 194, auf den 01. Oktober 2022 - Art. 20 Kompetenz der Gemeindevorstehung während der Ferienzeit eingefügt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 31. August 2022, Trakt. Nr. 194, auf den 01. Oktober 2022 - Grammatikalische Vereinfachungen und Anpassungen gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 31. August 2022, Trakt. Nr. 194, auf den 01. Oktober 2022 Schaan, 01. September 2022 r Geschäftsordnung GR.docx Gemeindevorstehung Schaan Daniel Hilti Gemeindevorsteher Anhang A. Verwandtschaft Verwandt oder verschwägert in gerader Linie sind zum Beispiel: Grossvater → Vater → Sohn → Enkel → etc. Grossmutter → Mutter → Tochter → Enkelin → etc. Schwiegertochter / Schwiegersohn Nicht verwandt sind in gerader Linie zum Beispiel: Geschwister (auch Halbgeschwister) Onkel / Tante Cousin / Cousine Neffe / Nichte Schwager / SchwägerinGemeinderat Eltern Grosseltern Urgrosseltern Kinder Enkel Grossonkel / -tante Onkel / Tante Geschwister Cousin / Cousine Neffen / Nichten 3. Grad direkte Linie 2. Grad direkte Linie 1. Grad direkte Linie 1. Grad direkte Linie 2. Grad direkte Linie 2. Grad Seitenlinie 3. Grad Seitenlinie 3. Grad Seitenlinie 4. Grad Seitenlinie 4. Grad Seitenlinie B. Juristische Personen Die Gemeinderatsmitglieder haben in den Ausstand zu treten, wenn sie in verwandtschaftlichen Beziehungen zum Inhaber oder zum Geschäftsführer der juristischen Person stehen. C. Handhabung Ausstandsregeln - Die Ausstandsregeln, wie sie im Gemeindegesetz und in der Geschäftsordnung inkl. Anhang des Gemeinderates definiert sind, werden konsequent gehandhabt. - Das von einem Geschäft betroffene Gemeinderatsmitglied verlässt vor Behandlung des Traktandums das Sitzungszimmer. Im Protokoll erfolgt der Vermerk „im Ausstand“ mit Namensnennung, dito im Protokollauszug und im Gemeindekanal. - Bei Baugesuchen ist ein Verlassen des Sitzungszimmers nicht notwendig, der betroffene Gemeinderat wird jedoch als „im Ausstand“ im Protokoll vermerkt. - Da die Verwandtschaftsverhältnisse nicht immer bekannt sind, teilen die Gemeinderatsmitglieder mit, dass sie in den Ausstand treten. D. Erläuterungen zu Art. 18: Abstimmungen Vorgehensweise bei der Durchführung einer Stichwahl. Die aufgeführten Beispiele sind nicht abschliessend. 1. Abstimmungsergebnis 4 / 4 / 4 / 1 Jedes Mitglied des Gemeinderates hat zwei Stimmen, die an zwei verschiedene Personen / Vorschläge zu geben sind. Die beiden Personen / Vorschläge, die am meisten Stimmen haben, kommen in die Stichwahl. 2. Abstimmungsergebnis 3 / 3 / 3 / 3 / 1 Jedes Mitglied des Gemeinderates hat zwei Stimmen, die an zwei verschiedene Personen / Vorschläge zu geben sind. Die beiden Personen / Vorschläge, die am meisten Stimmen haben, kommen in die Stichwahl. 3. Abstimmungsergebnis 4 / 3 / 3 / 3 Die Person / der Vorschlag mit 4 Stimmen gelangt automatisch in die Stichwahl. Von den restlichen Personen / Vorschlägen (mit je 3 Stimmen) wird wie oben ausgewählt: Jedes Mitglied des Gemeinderates hat zwei Stimmen, die an zwei verschiedene Personen / Vorschläge zu geben sind. Die Person / der Vorschlag, die / der am meisten Stimmen hat, kommt in die Stichwahl. 4. Abstimmungsergebnis 5 / 4 / 3 / 1 Die Personen / Vorschläge mit 5 und 4 Stimmen gelangen in die Stichwahl. 5. Abstimmungsergebnis 5 / 5 / 3 Die Personen / Vorschläge mit je 5 Stimmen gelangen in die Stichwahl. E. Ablauf Stellenbesetzungen Vorgehensweise bei Besetzung von Stellen gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. August 2008, Trakt. Nr. 180Normales Auswahlverfahren wie bisher (nähere Auswahl durch Gemeindevorsteher, Vorgesetzten, Personalleiter; anschliessend Bewerbungsgespräche Besprechung der Ergebnisse aus den Bewerbungsgesprächen (Gemeindevorsteher, Vorgesetzter, Personalleiter) Antrag (in der Regel 1 Person) Vorstellung an die Fraktionen VU: Montag Mittag FBP: Montag Abend FL: nach Absprache, möglichst Montag Allfälliger Gegenantrag: Einreichen bis Dienstag, 17.00 Uhr, schriftlich, mit kurzer Begründung, an den Personalleiter Schriftliche Abstimmung im Gemeinderat - Information an alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, inkl. kurzer Vorstellung dieser Person - Ausarbeiten der Gründe für den Vorschlag (Personalleiter, Vorgesetzter) - Beizug des Vorgesetzten an die Gemeinderatssitzung - Darlegen der Gründe für den Antrag - Allfällige +/- zum Gegenvorschlag - Fragemöglichkeit für den Gemeinderat an Vorgesetzten und Personalleiter Gegenvorschlag bleibt aufrecht Ja / Nein Schriftliche Abstimmung „Time-out“, um in den Fraktionen beraten zu können kein Gegenantrag Gegenantrag

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