Law

Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa

Zürich (city) · 413.440 · regulation

Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2023-08-01, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-24. The page it was read from

sha256 18d796a5edf241b0bf1f1ae5cf07ae4dade39ded504e670cbc977d3138563aa8

Contents: 9 provisions
  1. Art. 1 A. Geltungsbereich
  2. Art. 2 B. Beiträge für Lernende
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7 C. Gemeindebeiträge
  8. Art. 8
  9. Art. 9 D. Schlussbestimmung

9 provisions

Art. 1 A. Geltungsbereich

Dieses Reglement regelt das Erheben von Beiträgen für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa, soweit die Tarife nicht durch das kantonale Recht bestimmt sind.

Art. 2 B. Beiträge für Lernende

Der Beitrag für eine Lernende oder einen Lernenden (Schulgeld) beträgt pro Schuljahr: a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier ten Angebote: Fr. 2500.–; b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 500.–.

Art. 3

1 Das Schulgeld wird den Lernenden oder deren Eltern jeweils zu Beginn eines Semesters in Rechnung gestellt. 2 Die weiteren Zahlungsmodalitäten, die Härtefallregelung und die Regelung bei einem begründeten Abbruch des Berufsvorbe reitungsjahres richten sich nach der Verordnung über die Finan zierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG)3.

Art. 4

1 Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 100.–. 2 Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt erst nach Eingang der Zahlung. 3 Die Anmeldegebühr ist geschuldet, auch wenn die Anmeldung zurückgezogen wird. 1 AS 101.100 2 AS 172.101 3 vom 24. November 2010, LS 413.312. Geltungs bereich Schulgeld a. Höhe b. Zahlungs modalitäten, Härtefälle und Abbruch Anmeldegebühr 2Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa 413.440 4 Sie wird an das Schulgeld angerechnet.

Art. 5

1 Die Pauschale für Unterrichtsmaterial und abgegebene persönliche Lehrmittel beträgt pro Schuljahr: a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier ten Angebote: Fr. 200.–; b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 100.–. 2 Der Unkostenbeitrag für auswärtige obligatorische Schulan lässe oder Projektarbeiten beträgt pro Tag Fr. 17.–.

Art. 6

Gebühren für verlorene Dokumente werden wie folgt er hoben: a. für den Ersatz eines Schulausweises: Fr. 20.–; b. für die Kopie eines verlorenen Zeugnisses oder Kompetenz nachweises: Fr. 50.–.

Art. 7 C. Gemeindebeiträge

1 Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der Stadt und innerhalb des Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr: a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier ten Angebote: Fr. 16 000.–; b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Wo che: Fr. 6000.–; c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Wo che: Fr. 8500.–. 2 Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr nicht enthalten.

Art. 8

1 Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr: a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier ten Angebote: Fr. 30 500.–; b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Wo che: Fr. 11 700.–; c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Wo che: Fr. 14 700.–. 2 Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr enthal ten. Gebühren für Unterrichts material und Lehrmittel Gebühren für verlorene Dokumente Lernende aus dem Kanton Zürich Ausserkanto nale Lernende 3Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa 413.440

Art. 9 D. Schlussbestimmung

Dieses Reglement tritt am 1. August 2023 in Kraft. Inkrafttreten

← Find another law