- - - - Gemeinde Cham Kanton Zug Bebauungsplan Klostermatt 1:500 Datum· Rev. Datum: 06.11.2009 27.04.2010 Vom Gemeinderat beschlossen am: 17.11.2009 Der Gemeindepräsident: Bruno Werder Von der Baudirektion vorgeprüft am: 17.03.2010 1. Publikation im Amtsblatt Nr.: 21 und 22 Vom: 28.05.2010 und 04.06.2010 An der Urnenabstimmung beschlossen am: 28 .11.2010 Der Gemeindepräsident: Bruno Werder 2. Publikation im Amtsblatt Nr.: Vom: Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis Der Baudirektor: Heinz Tännler 1. Öffentliche Auflage in der Abteilung Planung und Hochbau Vom: 28.05.2010 Bis: 26.06.2010 Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis 2. Öffentliche Auflage in der Abteilung Planung und Hochbau Vom: Bis: Vc,n, Rt.:t!iert:1 1"1t;Srl'!t / Von der Baudirektion des Kantons Zug genehm igt am: 2 8. FEB. 2011 Legende Inhalt des Beschlusses EG 428.50 OK442.20 ,, - Perimeter Bebauungsplan Baubereich A aGF 4'100 m2 max. Baubereich B aGF 4'100 m2 max. Baubereich C aGF 4'600 m 2 max. Baubereich D aGF 4'100 m 2 max. Baubereich E aGF 6'500 m 2 max. Baubereich F 1 Geschoss, aGF 100 m2 max. Baubereich G 1 Geschoss, Gemeinschaftsraum 100 m2 max. Baubereich H 1 Geschoss, Entsorgungsstelle Dachgeschoss (Ziff. 3.2) max. Erdgeschoss Höhe m.ü.M. max. Dachrand Höhe m.ü.M Zu- und Wegfahrten überirdische Parkplätze (unversiegelt) Tiefgarage Gedeckte Veloabstellplätze Lage schematisch Erschlie ssu n gsfläche f ooooooooj poooooJ pooooooo~ Weiterführung der Erschliessungsstrasse gemäss Teilrichtplan Verkehr vom 20.03.2007 Fusswege Kombinierter Fuss-/Radweg Übertragung ins Eigent um von Einwohnergemeinde Cham bzw. Kanton Zug oder Einräumung eines unentgeltlichen, öffentlichen Wegrechts Freifläche (Ziff. 6.4) Entsorgungsstelle Gemeinschaftsraum 1nfo rmationsin halt 11/V'J r0Z0j poooo--+i Strassenprojekt Bushaltestelle Hochhecke mit zu erhaltenden Bäumen Begrünter Freiraum Spiel- und Begegnungsbereich Gewässer, offener Bach Versickerungs- und Retentionsraum Bestehendes Bauernhaus, denkmalgeschützt Weiterführung des Trottoirs bis zur Bushaltestelle Enikerweg Bestimmungen 1. Zweck Der Bebauungsplan Klostermatt bezweckt: die Voraussetzungen für eine in städtebaulicher. architektonischer und funktioneller Hinsicht qualitativ hochstehende Wohnüberbauung zu schaffen. eine hohe Freiraumqualität. die Sicherstellung des Lärmschutzes im bebauungsplanpflichtigen Gebiet sowie die denkma !pflegerische Eingliederung des bestehenden Bauernhauses in die neue Siedlungsstruktur. 2. Bebauung 2 .1 Dem Bebauungsplan liegt ein Rrchtprojekt zu Grunde. Die Baubereiche sind entsprechend diesem Projekt mit einer Mantellinie von ca . 1 .5 m definiert, damit für die Platzierung der Gebäude ein Spielraum besteht. 2.2 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit. Formensprache, Gliederung, Materialwahl , Farbgebung und Bepflanzung eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. 2.3 überirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Baubereichen erstellt werden. Auf den Dachgeschossen sind Kaminummauerungen mit angrenzenden Abstellräumen im Umfang von maximal 12m2 pro Kamin ausserhalb der Dachgeschoss-Mantellinien gestattet. 2.4 Die für die Baubereiche festgelegte maximale Höhe des Dachrands darf nur durch untergeordnete technische Aufbauten (Uftüberfahrten, Lüftungsrohre, Kaminummauerungen, etc.) überschritten werden. 2.5 Unter Einhaltung der für die Baubereiche festgelegten Gebäudehöhen sind die Geschosshöhen frei einteilbar. 2.6 Die Dachgeschosse sind im Bebauungsplan festgelegt. Die Flächen der Räume des Dachgeschosses des Baubereichs C machen maximal 75 % der Räume des jeweiligen darunter liegenden Vollgeschosses aus. Die Flächen der Räume der einzelnen Dachgeschosse der übrigen Baubereiche machen maxima 1 70 % der Räume des jeweiligen
Bebauungsplan «Klostermatt»
Cham · 7.2.2-24 · communal act
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2 provisions
§ 8
Abs . 2 V PBG) . 2.7 Dachflächen sind in die architektonische Gesamtgesta ltung der Gebäude einzubeziehen. Sie sind extensiv zu begrünen, sofern diese nicht als Aufenthaltsflächen genutzt werden. 2.8 Der neue Baukörper beim geschützten Bauernhaus (Baufeld F) muss typologisch und gestalterisch einem bäuerlichen Okonomiegebäude entsprechen. 3. Nu t zung 3.1 Es sind Wohnungen und nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig . Der minimale Wohnanteil liegt bei 80%. 3.2 In den Baubereichen A - E sind ein Untergeschoss , drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss (als weiteres Vollgeschoss) zulässig. Die Ausgestaltung der Dachgeschosse ist in Ziffer 2.6 festgelegt. 4. Er schliessung 4.1 Die Erschliessung des Siedlungsgebietes erfolgt gemäss dem Quartiergestaltungsplan vom 01.09.2009 von der Hünenbergerstrasse. 4.2 Nebenanlagen wie Beleuchtung, Signalisation usw. im Bereich des Grundstückes GS 3147 . welche zur Kantonsstrasse gehören. müssen geduldet werden. 4.3 Mit dem Bezug der ersten Etappe der Oberbauung sind auch im Wesentlichen die Aus- und Neubauten der Verkehrsanlagen im Bereich des Grundstückes GS 3147 fertig zu stellen 4.4 Die Bushaltestelle auf der Nordseite der Hünenbergerstrasse ist für den Zeitpunkt nach der Inbetriebnahme der Umfahrung Cham -Hünenberg in eine Fahrbahnhaltestelle umzugestalten . Die Fläche der dannzumal aufgehobenen Busbucht ist in eine Grunfläche umzugestalten. 5. Parkierung 5.1 Die maximal zulässige Anzahl Parkfelder für die Baubereiche A - H für Bewohner beträgt 250 Parkfelder. Sämtliche Parkfelder müssen unterirdisch angeordnet werden . 5.2 Für die Besucher sind mindestens 10 % der Anzahl Bewohnerparkp1ätze zu erstellen . Davon sind max. 10 Parkfelder oberirdisch am bezeichneten Standort zulässig . Weitere Besucherparkfelder sird unterirdisch anzuordnen . 5.3 Es sind mindestens 646 Zweiradabstellplätze (inkl. Abstellplätze für Besucher) zu erstellen. MiOOestens 1/ 3 der Zweiradabstellplätze sind in Eingangsnähe anzuordnen und gedeckt auszubilden . 6. Aussenrau m 6.1 Das Umgebungskonzept vom 06.11 2009 ist ein verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. 6.2 Die Lage der Fuss- und Fahrwege sowie der Aussenparkplätze ist schematisch. 6.3 Es sind vorwiegend einheimische, standort.gerechte Pflanzen zu verwenden. Rasen und Wiesenflächen siOO als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhalten . 6.4 Die gemäss Zonenplan der Gemeinde Cham und§ 11 Abs. 4 Bauordnung Cham verlangte Freifläche von 15 % der Bebauungsptanperimetersausgewiesen. Die Ausgestaltung ist im Umgebungskonzept vom 06.11 .2009 festgehalten . In der Freifläche sind an den im Bebauungsplan markierten Stel len Wege und Spielp lätze sowie Massnahmen betreffend Versickerung uOO Retention zulässig. Das Anbringen von mobilen Einrichtungen und Fahmisbauten in der Freifläche ist zulässig . Die Freiflächen sind öffentlich zugänglich aber nicht öffentlich nuubar. Der Grundeigentümer der Grundstücke Nr 3147 und Nr. 24, GB Cham, und die Gemeinde Cham schliessen eine entsprechende Vereinbarung ab. 7. Entwässerung und Siedlungsökologie 7 .1 Das Meteorwasser ist soweit als möglich versickern zu lassen oder wenn nötig mittels Retentionsbecken gedrosselt der Kanalisation zukommen zu lassen. 7 .2 Der bestehende Bach dient als Retentionsvolumen für die Entwässerung der Baubereiche A. B. C, D und E. 7 .3 Im Fall einer grossräumigen Freilegung des bestehenden Bachs wird der Bach auch im Bereich des Spielplatzes freigelegt und in die Spielplatzlandschaft integriert. 8. Umwelt 8.1 Lärmschutzwände ocler Lärmschutzwälle sind im Interesse des Ortsbildes nicht zulässig. Der Lärmschutz ist durch Anordnung der lärmempfiOOlichen Räume auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes oder durch bauliche oder gestalterische Massnahmen am Gebäude sicherzustellen . 8.2 Die im Lärmgutachten vom 25.9 .2009 detai lliert festgehaltenen Massnahmen zur Einhaltung der bunclesrechtlichen Planungswerte sind im vorliegenden Bebauungsplan Teil der Konzeption und müssen eingehalten werden . 8.3 Neubauten sind nachdem Minergiestandard zu erstellen . Vorbehalten bleiben Änderungen der Energievorschriften von Bund und Kanton. 9. Schl ussbestimmu n gen Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält. gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes der Gemeinde Cham . Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen bzw . Ausnahmen vom Bebauungsplan bewilligen. Der Informationsinhalt gemäss Legende und die Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich. l 8 II o q. ,ff1g◊OOOOOO g • • 0 5 10 20 30 40 "· Cil 23.15 , .oo 2'.55 II 0000000000000000000 "· r- 000 ° ◊ ~ 0 ~ 0 J,-- \ ------- 0 000000000 25.60 1 1 50m "· '',.; W"Ofm"1!" ~ y 7. Hünen bergerstrasse 1 33.29 o, ol ff/0 \\ g/ ~ ol 0 , / g· / / 01 %1 0\\O · o1 oi A1 / i \ \ i\ \ \ EG 42 . OK 439.50 ·--- ·- ·- -- ·- -- -- - ---------- A . . . . . . . p ., ..... .. . . . . . . ·~ ....... . .·.·.·.·.·.·.·. ~ .·.•.·.·.•.·.·.•....... ,.. ....... . S~elplatz uiee Kl>emat 1sch f',1 ........ 10 o 1 04. 17.70 O \ßoß • • • A 29.15 "'~ CD CD ~ ·"'C .c (/) N "'"'"':,:: SchnittA-A 1:500