§ 1
Geltungsbereich 1 Die folgenden Regelungen gelten für die Immobilien im Eigentum des Kantons sowie für die von ihm angemieteten Objekte.
Aargau · 612.117 · ordinance
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Geltungsbereich 1 Die folgenden Regelungen gelten für die Immobilien im Eigentum des Kantons sowie für die von ihm angemieteten Objekte.
Gegenstand 1 Diese Verordnung regelt Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuerung, Planung, Projektierung, Realisierung und Betrieb sowie Nutzung und Liquidation der Immobilien der kantonalen Verwaltung, der Gerichte und der unselbständigen Anstalten des Kantons.
Begriffe 1 Diese Verordnung verwendet folgende Begriffe: a) Immobilien: Grundstücke, Bauten und Anlagen. b) Nutzerdepartemente: Alle Departemente, die Staatskanzlei, der Grosse Rat sowie die Gerichte als Nutzer von Immobilien. 1) SAR 612.310 c) Öffentliches Immobilienmanagement (PREM - Public Real Estate Management): Gesamtheit aller Massnahmen zur Deckung des Raumbedarfs der Nutzerdepartemente sowie zur Wahrung der Interessen des Kantons als Immobilieneigentümer und -besitzer oder als Bauherrschaft. d) Bauvorhaben: Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen und Rückbauten. e) Immobilienbetrieb: Management- und Planungsaufgaben sowie operative und administrative Massnahmen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der Immobilien. 2. Öffentliches Immobilienmanagement
Allgemeine Zuständigkeiten 1 Immobilien Aargau ist zuständig für die strategische Planung, den Abschluss von Immobiliengeschäften und die Umsetzung von Bauvorhaben. 2 Sie ist auf Basis der Betriebsmodelle des Produktkatalogs zuständig für den Betrieb sowie die Liquidation der Immobilien des kantonalen Portfolios. 3 Immobilien Aargau vertritt die Interessen des Kantons als Eigentümer und Besitzer von Immobilien, steuert den Immobilienbestand, führt die Anlagenbuchhaltung sowie die Immobilienerfolgsrechnungen über alle Immobilien und plant die erforderlichen Investitionsmittel. 4 Das öffentliche Immobilienmanagement für die aus Mitteln der Strassenrechnung finanzierten Immobilien obliegt dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Die nachfolgenden Bestimmungen zur Steuerung und strategischen Planung, Projektierung und Realisierung sowie zum Immobilienbetrieb sind sinngemäss anwendbar. 5 Die Zuständigkeit von Immobilien Aargau gemäss den Absätzen 1–3 gilt nur, wenn Art und Beschaffenheit der Immobilien und Anlagen PREM zulassen.
Ausnahmen 1 Das Departement Gesundheit und Soziales ist zuständig für die Anmietung von Immobilien im Asylbereich. 2 Immobilien Aargau regelt mittels Leistungsvereinbarungen abweichende Zuständigkeiten mit den Abteilungen Landschaft und Gewässer sowie Wald.
Vertretungszuständigkeit 1 Für die Vertretung des Kantons bei Immobiliengeschäften, namentlich für den Abschluss der Verträge und die Anmeldung beim Grundbuchamt bezeichnen das Departement Finanzen und Ressourcen und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die durch den Regierungsrat zu ermächtigenden Funktionen.
Koordinationsperson Immobilien 1 Jedes Nutzerdepartement bestimmt eine Koordinationsperson Immobilien als zentrale Koordinations- und Ansprechstelle. 3. Datenhaltung und Informationspflicht
Datenhaltung 1 Immobilien Aargau führt die Stammdaten der Immobilien in digitaler Form. Sie stellt sie den Nutzerdepartementen zur Verfügung und sichert deren Qualität. Die Nutzerdepartemente melden Immobilien Aargau Veränderungen der Stammdaten.
Informationspflicht 1 Die Nutzerdepartemente stellen Immobilien Aargau finanzielle Daten sowie alle notwendigen Informationen über Nutzung und Betrieb zur Wahrnehmung der Werkeigentümerverantwortung zur Verfügung. Letztere betreffen insbesondere folgende Themenbereiche: a) Brandschutz, b) Gebäudenutzung, c) Gebrauchstauglichkeit, d) Gebäudesicherheit, e) Arbeitssicherheit, f) Gesundheitsschutz. 2 Immobilien Aargau stellt den Nutzerdepartementen die eigentümer- und bauherrenseitigen Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, zur Verfügung. 4. Steuerung und strategische Planung 4.1 Allgemeines
Aufgaben 1 Immobilien Aargau nimmt hinsichtlich Steuerung und strategischer Planung insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Portfoliosteuerung, b) Portfoliooptimierung, c) Portfoliorisikomanagement, d) Bedarfsmanagement, e) Immobiliensteuerung, f) Abschluss von Immobiliengeschäften.
Immobilienstrategie 1 Immobilien Aargau überprüft und überarbeitet alle acht Jahre die vom Regierungsrat festzulegende Immobilienstrategie des Kantons. 2 Sie kann im Rahmen der Immobilienstrategie mit den Nutzerdepartementen nach Bedarf immobilienspezifische Strategien pro Portfolio, Teilportfolio oder einzelner Immobilie entwickeln.
Immobilienstandards 1 Immobilien Aargau erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzerdepartementen Standards für vergleichbare Immobilien, Nutzungsarten oder Leistungsbereiche insbesondere zu den Kategorien Flächen, Bau und Betrieb. 2 Die Immobilienstandards werden in den Anhängen 1 und 1a ff. geregelt. * 4.2 Immobilienplanung
Bedarfsplanung und Flächenmanagement 1 Immobilien Aargau ist in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen für die Planung des Flächenbedarfs zuständig. Diese beruht auf der langfristigen Flächenbedarfsprognose und berücksichtigt wesentliche Belegungsänderungen, die Laufzeiten der Mietverträge, Leerstände und mögliche Entwicklungsflächen. 2 Jedes Nutzerdepartement plant seinen räumlichen Bedarf für 10 Jahre und nimmt einen Ausblick auf 20 Jahre vor.
Unterhaltsplanung 1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente führen gemäss den Betriebsmodellen des Produktkatalogs die Instandsetzungsplanung für 10 Jahre und die Instandhaltungsplanung für 4 Jahre. 2 Immobilien Aargau führt die Planung der grosszyklischen Sanierungen für 25 Jahre.
Raumbegehren und Projektdefinition 1 Raumbegehren zuhanden von Immobilien Aargau erfordern folgende Angaben: a) Ausgangslage und Problemstellung, b) Raumbedarf, Zeithorizont und Rahmenbedingungen, c) Nachweis, dass der Bedarf nicht durch eigene organisatorische Massnahmen oder eine Nutzungsoptimierung gedeckt werden kann, d) mögliche Lösungsansätze, e) Chancen und Risiken der räumlichen Massnahme. 2 Immobilien Aargau prüft das Begehren auf seine Vereinbarkeit mit der Immobilienstrategie des Kantons und den Immobilienstandards sowie auf allfällige immobilienspezifische Strategien. Sie kann das Begehren zur Überarbeitung an das Nutzerdepartement zurückweisen. 3 Nach Genehmigung des Begehrens durch Immobilien Aargau erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit dem Nutzerdepartement die Projektdefinition. Diese umfasst insbesondere a) den Standortentscheid, den Lösungsansatz und die Projektart b) die Vereinbarkeit mit dem Planungsrecht und den Immobilienstandards, c) die zeitliche Umsetzung, d) den voraussichtlichen Kostenrahmen für die Bereitstellung, e) die Wirtschaftlichkeit (Nutzwertanalyse) und voraussichtliche finanzielle Auswirkungen nach Bereitstellung, f) die Abstimmung mit räumlichen Massnahmen und Projekten anderer Nutzerdepartemente, g) den Nachweis der baulichen Machbarkeit. 4 Die Federführung für die Projektdefinition liegt beim Nutzerdepartement. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen Behörde. 5 Auf Basis der Projektdefinition stellt das Nutzerdepartement einen Kreditantrag an die zuständige Instanz. 6 Die Umsetzung des Vorhabens durch Immobilien Aargau erfolgt nach der Kreditgenehmigung durch die zuständige Instanz.
Planungsliste und Priorisierung 1 Immobilien Aargau führt eine Planungsliste für 15 Jahre mit Ausblick auf 20 Jahre. Diese enthält a) Projekte mit bewilligten Verpflichtungskrediten, b) Projekte mit bewilligten Budgetmitteln, c) Projekte ohne bewilligte Budgetmittel, d) Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen. 2 Sie nimmt in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen jährlich eine Priorisierung der geplanten Projekte und räumlichen Massnahmen vor. 3 Die Priorisierung richtet sich nach folgenden Kriterien: a) Strategiekompatibilität, b) Verbesserungspotenzial, c) Organisationsveränderungsgrad, d) prognostizierte Projektkosten, e) prognostizierte wiederkehrende Nutzerkosten, f) Projekt-Komplexitätsgrad, g) Dringlichkeit innerhalb des Departements, h) Risikobehaftung. 4 Über die Priorisierung entscheidet der Regierungsrat. 4.3 Finanzplanung
Budget und AFP 1 Der Regierungsrat legt auf Antrag des Departements Finanzen und Ressourcen den finanziellen Rahmen für das Budgetjahr und die drei Planjahre des AFP fest.
Konsolidierte Immobilienkosten 1 Die Immobilienkosten werden in einem einheitlichen Immobilienkostenplan für das gesamte Portfolio geführt. 2 Die Führung des Immobilienkostenplans und die Abstimmung mit dem kantonalen Kontenplan liegt in der Verantwortung von Immobilien Aargau unter engem Einbezug der Abteilung Finanzen.
Budgetzuständigkeit gemäss Betriebsmodell 1 Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen obliegt die Budgetierung der Aufwände gemäss jeweiligem Betriebsmodell. 2 Immobilien Aargau definiert die fachlichen Anforderungen an die Budgetierungsrichtlinien der Kosten für Immobilien und Nutzerservices. 4.4 Übrige Aufgaben
Veräusserung nicht mehr benötigter Immobilien 1 Immobilien, die nicht mehr für staatliche Aufgaben benötigt werden und für die keine zweckdienliche Umnutzung möglich ist, sind zu Marktbedingungen zu veräussern oder im Baurecht abzugeben. 5. Projektierung und Realisierung von Bauprojekten 5.1 Allgemeines
Projektierung 1 Die Federführung für die Projektierung eines Bauprojekts liegt beim Nutzerdepartement. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen Behörde. 2 Immobilien Aargau entwickelt das Projekt auf der Grundlage des Projektauftrags in Zusammenarbeit mit dem Nutzerdepartement bis zur Baureife weiter und nimmt dabei folgende Aufgaben wahr: a) Durchführung eines Auswahlverfahrens für Planungsleistungen, b) Ermittlung der voraussichtlichen Kosten des Projekts und des Kreditbedarfs für die Projektierungsphase, c) Erarbeitung des Projektpflichtenhefts und der Projektorganisation für die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung, d) Erarbeitung des Vorprojekts mit Kostenschätzung unter Optimierung des Projekts, insbesondere hinsichtlich der Konzeption und der Wirtschaftlichkeit, e) Erarbeitung des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag, betrieblichen Folgekosten und Wirtschaftlichkeitsnachweis, f) Erarbeitung des Baugesuchs, g) Führung der Termin- und Kostenplanung sowie des Projektänderungsmanagements, h) periodische Erstellung von Statusberichten. 3 Das Nutzerdepartement bestimmt die funktionalen und betrieblichen Anforderungen und prüft das Vor- sowie das Bauprojekt in dieser Hinsicht. 4 Das Nutzerdepartement erstellt in Abstimmung mit Immobilien Aargau die entsprechenden Kreditanträge und vertritt diese vor der zuständigen Behörde. Davon ausgenommen sind Vorhaben mit vorwiegend baulichem Unterhalt bis Fr. 20 Mio.
Ausschreibung und Realisierung 1 Immobilien Aargau nimmt unter Einbezug des bestellenden Nutzerdepartements die folgenden Aufgaben wahr: a) Erarbeitung der Grundlagen für das Vergabeverfahren, b) Durchführung des Vergabeverfahrens, c) Erarbeitung des Ausführungsprojekts, d) Erstellung des Bauwerks, e) Abnahme des Bauwerks, f) Führung der aktuellen Projektdaten, der Termin- und Kostenplanung sowie des Projektänderungs- und Reservemanagements, g periodische Erstellung von Statusberichten, h) Inbetriebnahme des Bauwerks mit dem bestellenden Nutzerdepartement und der Betriebsorganisation, i) Übergabe des Bauwerks und der für dessen Betrieb notwendigen Dokumentation an die Betriebsorganisation, j) Erstellung der Projektdokumentation und der Bauabrechnung, k) Durchführung der Garantieabnahme sowie der Mängelbehebung, l) Kreditkontrolle und -abrechnung, m) Erfassung von Projektkennzahlen für die Vergleichbarkeit von Projekten. 5.2 Übrige Aufgaben
Betriebseinrichtung und Ausstattung 1 Die Erstbetriebseinrichtung und -ausstattung erfolgt im Rahmen des Verpflichtungskredits für das Bauprojekt. 2 Die Zuständigkeiten für Ersatzanschaffungen richten sich nach dem jeweiligen Betriebsmodell gemäss Produktkatalog Immobilien. 6. Immobilienbetrieb 6.1 Allgemeines
Zuständigkeit 1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente sind zuständig für den gesetzeskonformen Betrieb der Immobilien einschliesslich aller dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen. 2 Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Betriebsmodellen des Produktkatalogs Immobilien. Dieser wird in Anhang 2 geregelt. 3 Die Einzelheiten des Immobilienbetriebs sind pro Betriebsmodell mittels Leistungsvereinbarung zwischen Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen zu regeln.
Aufgaben 1 Immobilien Aargau beziehungsweise die Nutzerdepartemente nehmen hinsichtlich des Immobilienbetriebs entsprechend dem Betriebsmodell insbesondere folgende Aufgaben wahr: a) Bewirtschaftung, b) Operatives Flächenmanagement, c) Strategische und operative Betriebsführung, d) Digitale Datenbereitstellung, e) Anlagenbetrieb, f) Instandhaltung, g) Entsorgung, h) Reinigung und Umgebungsunterhalt, i) Objekt- und Anlagensicherheit. 2 Immobilien Aargau hat im Rahmen der vorstehend aufgeführten Aufgaben ein fachliches Weisungsrecht gegenüber allen Stellen und Personen, die Teil der Betriebsorganisation sind.
Zuordnung zu den Betriebsmodellen 1 Die kantonalen Immobilien sind anhand der Zuordnungskriterien gemäss Produktkatalog Immobilien einem Betriebsmodell zugeordnet. 2 Die Zuordnung zu den Betriebsmodellen erfolgt in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen auf Antrag von Immobilien Aargau durch den Regierungsrat.
Immobiliennutzung 1 Das Nutzerdepartement sorgt für die plangemässe Nutzung und das Einhalten der Nutzungsvorgaben. 2 Es ist für diejenigen Aufgaben, die eng mit der Immobiliennutzung zusammenhängen, wie namentlich Gebäudesicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig. 6.2 Übrige Aufgaben
Beschaffungen 1 Immobilien Aargau beschafft Leistungen und Güter für den Betrieb der Immobilien und schliesst mit Dritten entsprechende Verträge ab. 7. Inkrafttreten
Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft. Aarau, 8. März 2023 Regierungsrat Aargau Landammann GALLATI Staatsschreiberin FILIPPI Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 08.03.2023 01.05.2023 Erlass Erstfassung 2023/04-07 07.06.2023 01.07.2023 Anhang 01 Inhalt geändert 2023/07-01 27.03.2024 01.05.2024 § 12 Abs. 2 geändert 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01 Name und Inhalt geändert 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01a eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01b eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01c eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01d eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01e eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01f eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01g eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01h eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01i eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01j eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01k eingefügt 2024/03-11 27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01l eingefügt 2024/03-11 Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Erlass 08.03.2023 01.05.2023 Erstfassung 2023/04-07 § 12 Abs. 2 27.03.2024 01.05.2024 geändert 2024/03-11 Anhang 01 07.06.2023 01.07.2023 Inhalt geändert 2023/07-01 Anhang 01 27.03.2024 01.05.2024 Name und Inhalt geändert 2024/03-11 Anhang 01a 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01b 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01c 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01d 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01e 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01f 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01g 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01h 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01i 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01j 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01k 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 Anhang 01l 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11 DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abteilungskonferenz Immobilien Aargau 2013.08 23. September 2013, 10:00 bis 12:00 Uhr, Tellihochhaus, Sitzungszimmer 1.3 'Lenzburg' 18. Januar 2016 Planerauswahlverfahren und Vergleich Abwicklungsmodelle DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN 2DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN 1. Planerauswahlverfahren 3DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Übersicht Beschaffungsformen Planer SIA 142 SIA 143 SIA 144 4DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Verfahrensarten nach SIA 5DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Verfahrensarten nach SIA SIA 142 Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (2009) Anwendung: Der Wettbewerb ist für den Auftraggeber ein Instrument, um für die spezifische Aufgabenstellung einen qualitativ hochstehendes Projekt zu erhalten und den Partner für dessen Realisierung zu finden. > Im Vordergrund steht die Qualität (Funktionalität; Flächeneffizienz, etc.) einer Lösung > die Anonymität "entlastet" das Preisgericht 6DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Verfahrensarten nach SIA SIA 143 Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge (2009) Anwendung: Beim Studienauftrag steht die Qualität eines Vorhabens im Vordergrund. Er ist dann sinnvoll, wenn ein Dialog zwischen Teilnehmern und Beurteilungsgremium aus fachlicher Sicht erforderlich ist. > die fehlende Anonymität stellt eine hohe Anforderung an die Unabhängigkeit und Integrität aller Beteiligten 7DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Verfahrensarten nach SIA SIA 144 Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten (2013) Anwendung: Die beste Leistung für eine klar umschriebene Aufgabe zu finden und dem Anbieter des bestbewerteten Angebots den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen zu erteilen (Leistungsofferte). > kein planerischer Lösungsansatz erforderlich > für Dienstleistungen im Bereich Architektur und Ingenieurwesen, wo die lösungsorientierte Beschaffungsform nicht adäquat ist 8DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Stufen des Wettbewerbs In der Regel: > Planungswettbewerbe einstufig (offene oder selektive Verfahren) > Gesamtleistungswettbewerbe zweistufig Bei mehrstufigen Verfahren sind ab der zweiten Stufe nur Teilnehmer zugelassen, deren Projekte vom Preisgericht in der vorangegangenen Stufe zur Weiterbearbeitung ausgewählt wurden. Für alle Verfahren gilt: je präziser und fundierter die Grundlagen und die Vorbereitung, umso zielführender das Ergebnis! 9DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN 2. Vergleich Abwicklungsmodelle 10DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Ziele des Kantons Aargau als Bauherr > Kosten: Wirtschaftlichkeit (optimales Kosten-/Nutzenverhältnis) Lebenszykluskosten (Erstellungs- und Betriebskosten) Vertragssicherheit Kostensicherheit > Termin: Terminsicherheit Optimierte Realisierungszeit > Qualität: Vereinbarter Standard Optimierte Erfüllung der Nutzeranforderungen (Funktionalität; Nachhaltigkeit; Materialien; gebäudetechnische Anlagen; bauphysikalische, energetische Eigenschaften) Mängelfreies Werk 11DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Planungsphasen nach SIA 112 Phasen Teilphasen Ziele 1 Strategische Planung 11 Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen definiert Lösungsstrategie festgelegt 2 Vorstudien 21 Projektdefinition, Machbarkeitsstudie Vorgehen und Organisation festgelegt Projektierungsgrundlagen definiert Machbarkeit nachgewiesen 22 Auswahlverfahren Anbieter/Projekt ausgewählt, welche den Anforderungen am besten entsprechen 3 Projektierung 31 Vorprojekt Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert 32 Bauprojekt Projekt und Kosten optimiert Termine definiert 33 Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt Projekt bewilligt Kosten und Termine verifiziert Baukredit genehmigt 4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag Vergabereife erreicht 5 Realisierung 51 Ausführungsprojekt Ausführungsreife erreicht 52 Ausführung Bauwerk gemäss Pflichtenheft und Vertrag erstellt 53 Inbetriebnahme, Abschluss Bauwerk übernommen und in Betrieb genommen Schlussabrechnung abgenommen Mängel behoben 6 Bewirtschaftung 61 Betrieb Betrieb sichergestellt und optimiert 62 Erhaltung Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks für definierten Zeitraum aufrechterhalten 12DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Abwicklungsmodelle Planung und Realisierung > Konventionelle Einzelbeauftragung (Architekt als Gesamtleiter) > Einzelplaner (Architekten, Ingenieure, Spezialisten, etc.) > Einzelunternehmer (Baumeister, allg. Baugewerbe, etc.) > Generalplaner-Team (GP) > Generalunternehmer (GU) > Totalunternehmer (TU) > Alternatives Modell: Gesamtleistungswettbewerb (Angebot eines Projektes) 13DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Konventionelle Einzelbeauftragung (Architekt als Gesamtleiter) Vertragliche Verantwortung Fachlich-organisatorische Unterstellung 14DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Konventionelle Einzelbeauftragung (Architekt als Gesamtleiter) Preis Potential für Abgebotsrunden im freihändigen Verfahren grösser, da Einzelvergabesummen kleiner Vergabeerfolg zu 100% zugunsten Bauherr Mehr Anbieter, mehr Konkurrenz keine keine Bauzeit / Termine keine Projektierungsphase muss ggf. später starten, da mehrere Ausschreibungen und Vergaben notwendig (Einzelplanerausschreibung) Bestellungsänderungen In der Tendenz weniger Claim Management seitens Planer / Unternehmer Unterschiedlicher Reifegrad führt in der Tendenz zu rollender Planung (Änderungsbegehren der Nutzer zu einem späten Zeitpunkt) Garantien Kleineres Klumpenrisiko bei Einzelverträgen bzgl. Insolvenz keine, aber wichtig: Planer koordiniert in jedem Fall die Garantiearbeiten; bei Ausführung durch GU ist dies vertraglich mit Architekt zu definieren Der Start der Garantieleistungen ist in jedem Fall für alle Arbeitsgattungen gesamthaft zu definieren 15DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Qualität Es können die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden anhand der definierten Vergabekriterien, da sich jede Fachdisziplin einzeln bewirbt ggf. Schnittstellenprobleme, da nicht alles aus einer Hand Verträge Bei Schwierigkeiten mit Planer / Unternehmer ist einseitige Vertragsauflösung einfacher Weniger komplexe Vertragswerke Vielzahl von Vertragspartnern (Handling bei Vertragsverletzungen) Bauherrenmanagement Bei Schwierigkeiten mit Planer / Unternehmer ist Einfluss / Steuerbarkeit seitens IMAG gegeben, da Einzelverträge hoher administrativer Aufwand mehrere Ansprechpartner Submission / Planung Es können die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden anhand der definierten Vergabekriterien, da sich jede Fachdisziplin einzeln bewirbt Vergaben pro Arbeitsgattung können gestaffelt und zu einem späterem Zeitpunkt erfolgen Gestaffelte Submissionen führen in der Tendenz zu rollender Planung Rekursrisiko grösser (bei jeder Fachdisziplin) Mehr Mitbestimmung bei der Auswahl der Planer und Unternehmer, da Einzelverträge Merkmale Konventionelle Einzelbeauftragung (Architekt als Gesamtleiter) 16DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Vertragliche Verantwortung Fachlich-organisatorische Unterstellung Generalplaner-Team / Generalunternehmer 17DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Generalplaner-Team (GP) Preis Günstiger Vergabepreis, da Offerte koordiniert mit allen Fachplanern, Rabatt für alle Planer / Fachplaner Potential für Abgebotsrunden im Freihändigen Verfahren kleiner, da Vergabesumme GP-Team grösser Bauzeit / Termine Projektierungsphase kann ggf. früher starten, da nur eine Ausschreibung und eine Vergabe für GP-Team notwendig (keine Einzelplanerausschreibung) keine keine Bestellungsänderungen Koordinationsaufwand IMAG reduziert, da seitens GP-Team nur 1 bis wenig Schnittstellen (Haftung) (Hinweis: Konditionen für Planer / Fachplaner werden im Vertrag geregelt) Garantien keine, aber wichtig: Planer koordiniert in jedem Fall die Garantiearbeiten; bei Ausführung durch GU ist dies vertraglich mit GP-Team zu definieren Der Start der Garantieleistungen ist in jedem Fall für alle Arbeitsgattungen gesamthaft zu definieren keine keine 18DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Generalplaner-Team (GP) Qualität Alles aus einer Hand soweit Fachdisziplinen durch GP-Vertrag abgedeckt (insbesondere bei komplexen Projekten von Vorteil) Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt Verträge Nur 1 Vertrag für GP-Team, soweit Fachdisziplinen durch GP- Vertrag abgedeckt Auswechslung GP-Mitglied rechtlich nicht einfach Vergabestatistik bzgl. Aargauer Planer / Fachplaner wird verfälscht (da nicht als Einzeleinladungen / -vergaben steuerbar) Bauherrenmanagement Koordinationsaufwand IMAG reduziert, da seitens GP-Team nur 1 bis wenig Schnittstellen (Haftung) Bei Schwierigkeiten im GP-Team ist Einfluss / Steuerbarkeit seitens IMAG eingeschränkt, da nur 1 Vertrag Submission / Planung Nur einmaliges Rekursrisiko für gesamtes GP-Team (keine Einzelplaner) Es können nicht immer die Besten aller Fachdisziplinen gewählt werden, da sich das GP-Team komplett bewirbt Wenig bis keine Mitbestimmung bei der Auswahl der Fachplaner, da als ganzes Team offeriert; nur Team als Ganzes wählbar (Einladung Aargauer Planer / Fachplaner) Diverses Rolle des GP-Teams als Treuhänder des Kantons gegenüber Dritten (insbesondere gegenüber GU) verstärkt Position des Bauherrn ggf. ausgeprägteres Claim Management des GP-Teams zulasten des Kantons 19DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Generalunternehmer (GU) Preis Günstiger Vergabepreis, da 1 Gesamtpreis für alle Ausführungsarbeiten, inkl. Rabatten und Abgeboten der Subunternehmer Gesamte Vergabekosten für alle Arbeitsgattungen zu einem frühen Zeitpunkt bekannt i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungssumme; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer) Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Bauzeit Kürzere Vorhabenszeit und kürzere Bauzeit möglich, da Gesamtvergabe und -koordination sowie Risiko bei GU (Termin ist Bestandteil der Offerte) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissionsdekret oder GATT/WTO- Übereinkommen Bestellungsänderungen Hohe Disziplin seitens Nutzer wird gefordert (Kostenkontrolle / -folge) überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Garantien Nur 1 bzw. 2 Ansprechpartner für Ausführung und Mängel Haftung für Mängel durch GU (keine Einzelunternehmerverträge) keine, aber wichtig: Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im GU-Konkursfall Qualität keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbeso. Einhaltung Qualität der Materialien) 20DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Generalunternehmer (GU) Verträge Nur 1 Unternehmer- Vertragspartner (keine Einzelunternehmerverträge) I.d.R. nur 1 Planer-Vertragspartner Auswechslung einzelner Subunternehmer rechtlich nicht einfach Separater Planer-Vertrag für PQM- Mandat in SIA-Phasen 41 bis 53 Bauherrenmanagement Koordinationsaufwand IMAG reduziert, da seitens Unternehmer nur 1 Submission / Vertrag / Schnittstelle (Haftung) Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr Submission / Planung Nur einmaliges Rekursrisiko für gesamtes Unternehmerteam (keine Einzelunternehmer) Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subunternehmer (Einladung Aargauer Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Diverses Spezialereignisse wie Grossbrand können durch grosse GU-Firmen besser resp. effizienter abgewickelt werden (höhere Kapazitäten) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteter Planlieferung durch GP-Team/Planer oder verspäteter Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des GU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunternehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) 21DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Vertragliche Verantwortung Fachlich-organisatorische Unterstellung Totalunternehmer (TU) 22DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Totalunternehmer (TU) (Pauschalpreis) Preis Günstiger Vergabepreis, da 1 Gesamtpreis für alle Ausführungsarbeiten, inkl. Rabatten und Abgeboten der Subunternehmer Vergabekosten inkl. Planerkosten für das Gesamtwerk zu einem frühen Zeitpunkt bekannt i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht dem Erstellungspreis (Erstellungspreis ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungssumme; nach Vergabe keine Konkurrenzsituation mehr, Nachträge entsprechend teurer; Werk in früher Phase noch wenig definierbar) Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer Bei Gesamtleistungswettbewerben: Angebots-Preise sind schwer vergleichbar, da unterschiedliche Projekte mit Offerte eingereicht werden Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine offene Abrechnung) Bauzeit Kürzere Vorhabenszeit und kürzere Bauzeit möglich, da Gesamtvergabe und -koordination sowie Risiko bei TU (Termin ist Bestandteil der Offerte) Termindruck hat ggf. negativen Einfluss auf die Qualität / gestörter Bauablauf Subunternehmersubmissionen unterstehen nicht dem Submissionsdekret oder GATT/WTO- Übereinkommen Kurze Gesamtprojektdauer bei Gesamtleistungswettbewerb, da nur 1 politische Prozessphase (nicht mehrere Kredite einzuholen) Bestellungsänderungen Hohe Disziplin seitens Nutzer wird gefordert (Kostenkontrolle / -folge) überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) 23DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Totalunternehmer (TU) (Pauschalpreis) Garantien Nur 1 Ansprechpartner für Ausführung und Mängel Werkhaftung für alles durch TU Haftung für Mängel durch TU (keine Einzelunternehmerverträge) keine, aber wichtig: Vertragliche Absicherung für Vertragsnachfolge durch einzelne Subunternehmer im TU-Konkursfall Qualität Um die Qualität sicher zu stellen, ist i.d.R. anzustreben, dass der GP bauherrenseitig mit einem QS- Mandat beauftragt wird (es ist zu vermeiden, dass der GP in das TU-Team integriert wird) Gewinnoptimierung z.L. Qualität PQM Bauherr unerlässlich (insbesondere Einhaltung Qualität der Materialien) Verträge Nur 1 Vertragspartner (keine Einzelplaner- / -unternehmerverträge) I.d.R. 1 zusätzlicher Planer- Vertragspartner (Teilleistungen SIA-Phasen 31 bis 32 oder/und PQM Bauherr. Achtung: je nach TU-Modell unterschiedlich) Auswechslung einzelner Subplaner / - unternehmer rechtlich nicht einfach Zusätzliche Planerleistungen für PQM- Mandat des bauherrenseitigen GP gegenüber TU-Planer 24DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Merkmale Totalunternehmer (TU) (Pauschalpreis) Bauherrenmanagement Koordinationsaufwand IMAG reduziert, da seitens Planer / Unternehmer nur 1 Submission / Vertrag / Schnittstelle (Haftung) Hoher Aufwand in der Vorbereitungsphase (genaue Definition von Kosten, Qualität und Termine) PQM-Massnahmen Bauherr Submission / Planung nur ein- bzw. einmaliges Rekursrisiko für gesamtes Bauwerk (keine Einzelplaner / -unternehmer) Bei funktionaler Ausschreibung: Hohe Anforderungen an die Planer (Vermeidung von Interpretationsspielraum) Externe Planer für Vorbereitung Submission notwendig (herkömmlich oder als funktionale Ausschreibung) keine Mitbestimmung bei Arbeitsvergaben an Subplaner / -unternehmer (Einladung Aargauer Planer / Unternehmer) Raumanforderungen und Materialien müssen in einer frühen Phase verbindlich definiert werden (Nutzer) Diverses Integrales Planen + Bauen (Umsetzungsrisiko z.L. TU) Spezialereignisse wie Grossbrand können durch grosse TU-Firmen besser resp. effizienter abgewickelt werden (höhere Kapazitäten) Mehrkosten und Terminverschiebung bei verspäteten Bestellungen durch Bauherrschaft ggf. stark ausgeprägtes Claim Management des TU zulasten des Kantons Konkurrenzsituation bei Subunternehmern wird ausgeschöpft (Überbewertung Preis) 25DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Phasen Teilphasen 1 Strategische Planung 11 Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien 2 Vorstudien 21 Projektdefinition, Machbarkeitsstudie 22 Auswahlverfahren 3 Projektierung 31 Vorprojekt 32 Bauprojekt 33 Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt 4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag 5 Realisierung 51 Ausführungsprojekt 52 Ausführung 53 Inbetriebnahme, Abschluss Übersicht möglicher Kombinationsvarianten der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GPTU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GPKonv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag 26DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Übersicht möglicher Kombinationsvarianten der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen Alle Planer und Unternehmer werden über alle Phasen einzeln und konventionell beauftragt. Nach einem vorgängigen, lösungsorientierten Planerauswahlverfahren für den Fachbereich Architektur (Studienauftrag oder Wettbewerb), erfolgt eine konventionelle Einzelbeauftragung der weiteren Planer und Unternehmer ab der Teilphase 31 „Vorprojekt“, respektive Teilphase 41 „Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag“. Im vorgängigen lösungsorientierten Planerauswahlverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb) werden die wichtigsten Planer bereits als GP-Team evaluiert und über alle Phasen beauftragt (Auftragsauslösung phasenweise). Die weiteren Fachplaner ergänzen das GP-Team oder werden wie die Unternehmer einzeln und konventionell beauftragt. 27DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Übersicht möglicher Kombinationsvarianten der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen In Weiterentwicklung der Kombination mit einem GP-Team, wird anstelle von Einzelunternehmer ein GU beauftragt. Der GU erbringt keine Planerleistungen. (Nicht dargestellt: die Einzelunternehmer agieren nun als Subunternehmer des GU). Aufbauend auf der Kombination übernimmt der TU ab der Phase 33 „Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt“ die gesamte Verantwortung für Planung und Realisierung mit einem eigenen Planerteam. Der ursprüngliche GP bleibt dem Bauherrn unterstellt und unterstützt ihn weiterhin als Beauftragter für das projektbezogene Qualitätsmanagement (PQM). Als Variante zur Kombination besteht die Möglichkeit, dass der TU das ursprüngliche GP-Team übernimmt und bei sich unter Vertrag stellt. Der Bauherr wird sich in Folge gezwungen sehen, das PQM selber oder über Dritte sicherzustellen. Aufgrund negativer Erfahrungen, wird von dieser Kombination dringend abgeraten. 28DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Übersicht möglicher Kombinationsvarianten der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen In dieser Kombination wird nach einem lösungsorientierten Planerauswahlverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb) das evaluierte Projekt samt Planerteam bereits in einer sehr frühen Phase einem TU unterstellt. Die Gesamtverantwortung wechselt dabei bereits ab der Phase 31 „Vorprojekt“ zum TU. Die Risiken des Change- und Claim-Mangements nehmen zu. Im Gegenzug ergeben sich Chancen einer frühzeitigen Kostensicherheit. Der Bauherr wird sich in Folge ebenfalls gezwungen sehen, das PQM selber oder über Dritte sicherzustellen. Im Rahmen eines Gesamtleistungswettbewerbs werden gleichzeitig ein Projekt, inklusive Planer und Unternehmer, in einem einzigen Schritt evaluiert. Da der Anbieter in einer äusserst frühen Phase einen Pauschalpreis anzubieten hat, sind die Anforderungen des Bauherrn und Bestellers in Form einer funktionalen Ausschreibung umfassend, frühzeitig und möglichst abschliessend zu formulieren. Die Risiken des Change- und Claim-Mangements nehmen nochmals zu. Im Gegenzug ergeben sich Chancen einer frühzeitigen Kostensicherheit. Der Bauherr wird sich in Folge erneut gezwungen sehen, das PQM selber oder über Dritte sicherzustellen. 29DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Phasen Teilphasen 1 Strategische Planung 11 Bedürfnisformulierung, Lösungsstrategien 2 Vorstudien 21 Projektdefinition, Machbarkeitsstudie 22 Auswahlverfahren 3 Projektierung 31 Vorprojekt 32 Bauprojekt 33 Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt 4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich, Vergabeantrag 5 Realisierung 51 Ausführungsprojekt 52 Ausführung 53 Inbetriebnahme, Abschluss Übersicht Zeitpunkte der Kreditsprechungen in Abhängigkeit der Abwicklungsmodelle GP Konventionell Einzelauftrag Studienauftrag / Wettbewerb Konven. Einzelauftrag GPTU TU Gesamtleistungswettbewerb GU TU GP GPKonv. Einzel. Konventionell Einzelauftrag Vorbereitungsaufwand (Kredit ab 250'000 Fr.) Planungskredit RR/GR Projektierungskredit RR/GR Ausführungskredit RR/GR 30DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN Schlussbemerkung > Bestmöglichstes Abwicklungsmodell aufgrund des Umfelds wählen Art des Vorhabens/Aufgabenstellung, Planungsteam, Bedürfnisträger, etc. > Erfahrungen mit GU und TU sind gut Vorausgesetzt, die Besteller und die Bauherrn (inkl. Planer) definieren ihre Bedürfnisse präzis und kennen die „Spielregeln“ > Unternehmervarianten sind zu fördern Vertraulichkeit wahren, Bedingungen und Beurteilung klar vorgeben und objektiv bewerten, wenn nötig mit Unterstützung Dritter > Allfällige Optionen sind vor der GU/TU-Submissionen festzulegen > Vertragspartnerschaft Faires Verhalten schafft Vertrauen Gemeinsame Referenz schaffen April 2023 – Version 3.0 BÜROFLÄCHEN www.ag.ch / immobilienaargau Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich Fotografie © Benno Kissling, René Rötheli Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel Digitalversion 1.0 © 2023 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau April 2023 3IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 1 ALLGEMEINES 5 1.1 Ausgangslage 5 1.2 Zweck und Ziele 5 1.3 Geltungsbereich 5 1.4 Abgrenzung 6 2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE VERWALTUNG KANTON AARGAU 7 2.1 Standortperimeter 7 2.2 Zusammenführung von Verwaltungseinheiten 7 2.3 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 7 2.4 Zielkriterienkatalog 7 2.5 Umfeld 8 2.6 Mensch 9 2.6.1 Change-Management / Transformations-Management 9 2.7 Raum 10 2.8 Technologie 10 3 DEFINITION «UNSERE ARBEITSWELT» 11 4 KONZEPTIONELLE LEITLINIEN 12 4.1 Raumkonzept: Flexibilität für nachhaltige Bürokonzepte 12 4.2 Das Baukastensystem für flexibles Arbeiten 12 4.3 Definition der Begrifflichkeiten 13 4.3.1 Aktivitätsbasiertes Arbeiten 4.3.2 Arbeitsplätze 13 4.3.3 Arbeitsmöglichkeiten 13 4.3.4 Leitungsarbeitsplatz 13 5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 14 5.1 Grundlagen 14 5.2 Flächenstandards 14 5.3 Raumtypen 14 5.4 Flächenkennzahlen 15 5.5 Raumqualitätsanforderungen 15 5.6 Raumstruktur 15 5.7 Zonendiagramm 16 5.7.1 «Öffentliche Zone» (I) 17 5.7.2 «Gesicherte Zone» (II) 17 5.7.3 «Sicherheitszone» (III) 17 6 DER BAUKASTEN UND SEINE MÖGLICHEN SZENARIEN 19 6.1 Modulübersicht 19 6.1.1 Parameter der Module 19 7 BEISPIEL: PLANUNGSSZENARIO FÜR BÜROS 30 8 ANNEX 33 Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Informatik Aargau, Suhrenmattstrasse 48, Unterentfelden Immobilien Aargau April 2023 5IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 1 ALLGEMEINES 1.1 AUSGANGSLAGE Die Arbeitswelt ist einem steten Wandel unterworfen. Flexibilität und Austausch werden – neben Rückzug und Konzentration – immer wichtiger. Insbesondere in der Verwaltung werden Arbeitsplätze auch immer ortsunabhängiger. Flexibles Arbeiten umfasst einen Mix aus Arbeit am Arbeitsplatz und ortsunabhängiger Arbeit – z. B. im Homeoffice, von unterwegs oder von einem dritten Ort aus. Auch das Arbeiten an den verschiedenen Standorten der Verwaltung des Kantons Aargau stellt eine Facette der aktivitätsbasierten Arbeitsweise (Activity Based Working, siehe 4.3.1) dar. Das flexible Arbeiten – mit weniger Präsenz vor Ort – ist ein zentraler Bestandteil der sich verändernden Organisations- und Führungskultur in Richtung einer ergebnisorientierten Arbeitsweise, bei der in erster Linie Beiträge und Resultate zählen. Flexibles Arbeiten bietet den Mitarbeitenden mehr Flexibilität in der Tagesplanung, wirkt sich positiv auf die Motivation und die Identifikation aus und führt zu höherer Produktivität. Zudem trägt flexibles Arbeiten zu einer Reduktion der ökonomischen und ökologischen Kosten bei und erhöht die Arbeitgeberattraktivität. Der Arbeitgeber Kanton Aargau bekennt sich zum flexiblen Arbeiten als Selbstverständlichkeit, nutzt deren Vorteile und ermöglicht seinen Mitarbeitenden in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis ortsunabhängiges Arbeiten. Das Ziel: ein reibungsloses Zusammenspiel der Departemente und ein fliessender Austausch zwischen den Mitarbeitenden. Gemeinsame Begegnungsflächen zwischen Mitarbeitenden, ideal ausgestattete Räumlichkeiten und nahbare Zonen, in denen Mitarbeitende mit Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt treten, unterstützen dies. 1.2 ZWECK UND ZIELE Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Leitfaden für den Raum zu verstehen; sie enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energie-Standards, diese werden in der Richtlinie Nachhaltiges Bauen abgehandelt (siehe Annex 8.7). Das Dokument ist künftig als verbindliche Planungsgrundlage für die Aargauer Verwaltung im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Dieser Leitfaden ist für Planende und für Behörden bestimmt. Er ergänzt die Richtlinien des Kantons und gilt als Vorgabe für die Planung – von der Vorprojektphase bis zur Übergabe an die Benutzenden. 1.3 GELTUNGSBEREICH Die Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von Neu- und Umbauten im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Mit diesen Immobilien-Standards können eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzungsgerechte Flächenevaluation sowie Projektplanung und -realisierung durch Immobilien Aargau stattfinden. Die Immobilien-Standards Büroflächen wurden mit dem RRB Nr. 2023-000689 vom 7. Juni 2023 genehmigt. Sie werden in den Anhang 1 der Immobilienverordnung (ImmoV) integriert und treten per 1. Juli 2023 in Kraft. Die Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau vom 28. Oktober 2015 (RRB Nr. 2015- 001231) werden ausser Kraft gesetzt. Immobilien Aargau April 2023 6IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 1.4 ABGRENZUNG Die Immobilien-Standards Büroflächen beziehen sich primär auf klassische Büroarbeitsplätze in der Verwaltung und verkörpern die Leitplanken für Nutzende und Planende. Die Anforderungen der einzelnen Abteilungen bzw. Tätigkeitsbereiche müssen bei der Planung gemeinsam mit den Nutzenden erarbeitet werden. Die benannten Werte sind als Maximalwerte zu verstehen; Abweichungen müssen grundsätzlich schriftlich begründet werden. Die HR-Strategie schafft die Grundlage für die wertschätzende, zukunftsgerichtete und verlässliche Personal- und Lohnpolitik des Arbeitgebers Kanton Aargau. Die für das Anstellungsverhältnis massgebenden Grundlagen für Themenbereiche wie Gesundheitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement, aber auch Anstellungsverträge und Arbeitszeitmodelle etc. werden durch die personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons Aargau geschaffen. Die Abteilungen sind dafür verantwortlich, bei der Definition ihrer Anforderungen an die geplanten Arbeitsplätze auch Themen im Zusammenhang mit Veränderungsprozessen zu berücksichtigen. Die Mitarbeitenden sollen ihre Arbeit zu dem Zeitpunkt und an dem Ort erledigen, an dem die Zielerreichung optimal sichergestellt ist. In den Immobilien-Standards Büroflächen werden keine detaillierten Aussagen zu IT - Themen gemacht. Diese werden einerseits durch die Fachstrategie Informatik des Kantons Aargau, andererseits durch den Technologie-Radar (Standardisierungsweisung) und den Servicekatalog der Informatik Aargau (siehe Annex 8.10) behandelt. Alle vorhandenen Immobilien-Standards werden im Bereich der Büroräumlichkeiten mit dem vorliegenden Standard ergänzt. Immobilien Aargau April 2023 7IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE VERWALTUNG KANTON AARGAU Bei der Evaluation von neuen Standorten für die kantonale Verwaltung ist die nachfolgend definierte Methodik anzuwenden. Die definierten Zielkriterien können je nach Bedarf der Nutzerdepartemente ergänzt werden. 2.1 STANDORTPERIMETER Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass das Nutzerdepartement als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen dem Regierungsrat einen Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dessen Rahmen die Standortevaluation durchzuführen ist. 2.2 ZUSAMMENFÜHRUNG VON VERWALTUNGSEINHEITEN Im Rahmen einer Standortevaluation ist jeweils die Zusammenführung von verschiedenen Verwaltungseinheiten oder dezentralen Organisationseinheiten eines Departements zu prüfen, um flächenrelevante wie auch betriebliche Synergien zu erzielen. 2.3 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATIONEN mögliche Standorte für die Verwaltung Kanton Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 2.4 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu · Potenzial · Kostentreiber Für die Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) beachten Sie bitte das Dokument 8.5 im Annex. Immobilien Aargau April 2023 8IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 2.5 UMFELD «Nichts ist so beständig wie der Wandel.»* Die Arbeitswelt ist einem steten Wandel unterworfen. Der Übergang von der Industriegesellschaft zur Informationsgesellschaft hat in der Arbeitswelt zu einem Paradigmenwechsel geführt. Wichtige Treiber dieses Wandels sind die Globalisierung, die Digitalisierung und der demografische Wandel. Vor allem die Digitalisierung hat die Art und Weise, wie heute gearbeitet wird, stark verändert. Die Digitalisierung ermöglicht orts- und zeitunabhängiges Zusammenarbeiten. Die neue Art zu arbeiten hat das Potenzial, einen Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten. Die Einführung von neuen, modernen Arbeitsformen hat Auswirkungen auf die drei Gestaltungsdimensionen Mensch, Raum und Technologie; diese bedingen sich gegenseitig. Wandel bedeutet, diese drei Dimensionen – Mensch, Raum und Technologie – gleichermassen zu berücksichtigen und zu vereinen: * Heraklit von Ephesus (etwa 540–480 v. Chr.) Abbildung 1: «Dreiklang Mensch, Raum und Technologie» Immobilien Aargau April 2023 9IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 2.6 MENSCH Die Kultur des Arbeitgebers Kanton Aargau setzt auf Eigenverantwortung und Vertrauen in die Mitarbeitenden und fördert das Zusammenbringen und -arbeiten von unterschiedlichen Menschen. Mit der Umsetzung der neuen Immobilien-Standards wird der Wandel der Arbeits- und Führungskultur gefördert. Die Mitarbeitenden sollen ihre Arbeit zu dem Zeitpunkt und an dem Ort erledigen, an dem die Zielerreichung optimal sichergestellt ist. Der stete Wandel in den jeweiligen Arbeitsbereichen wird durch strategisch denkende und wertschätzende Führungsverantwortliche in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden begleitet. 2.6.1 Change-Management/ Transformations-Management Die Mitarbeitenden frühzeitig in den Prozess zu involvieren ist essenziell. Viele Mitarbeitende haben die Vorteile wie auch die Nachteile der ortsunabhängigen Arbeit kennengelernt. Ein Grossteil der heutigen Büroräumlichkeiten hat eine auf Einzelbüros und reine Schreibtische ausgelegte Struktur, welche keine Kommunikation und keinen Austausch ermöglicht. Daher wird vor jeglicher Planung eine Projektgruppe aus IMAG, Nutzenden und Planenden gebildet, um die Anforderungen, aber auch mögliche Vorbehalte zu besprechen. Durch Information und Kommunikation werden die wichtigsten Anspruchsgruppen sowie die Beteiligten und Betroffenen in den Veränderungsprozess mit einbezogen. Dabei soll ein Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, auch Skepsis und Ängste zu äussern. Der Einbezug der Betroffenen in die Gestaltung der Büroräumlichkeiten und das gemeinsame Erarbeiten von Team- und Verhaltensregeln für die zukünftige Arbeitswelt führt bei den Mitarbeitenden zur Akzeptanz der neuen Arbeitsumgebung. Weitere Informationen finden Sie im Annex unter 8.3. Immobilien Aargau April 2023 10IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 2.7 RAUM Die Büroräumlichkeiten der kantonalen Verwaltung schaffen ein Umfeld, das die Kommunikation und Interaktion in den Vordergrund stellt und die individuelle Arbeit stärkt. Mit der Umsetzung der neuen Immobilien-Standards wird die Grundlage geschaffen, um auf Basis standardisierter Szenarien mittels Baukastenprinzip individuelle Arbeitslandschaften zu planen und umzusetzen – abgestimmt auf die abteilungsbezogenen Anforderungen und Aufgabenbereiche. In den meisten Fällen wird dieselbe Fläche wie zuvor benötigt, doch sie muss zweckmässig gestaltet werden. Ziel ist, dass sich die Mitarbeitenden gerne – und ihren Bedürfnissen entsprechend – in den verschiedenen Arbeitsumgebungen aufhalten, in einer optimalen Arbeitsumgebung ihre Leistung erbringen und sich zudem auch durch die Arbeitsräume mit ihrem Arbeitgeber identifizieren. 2.8 TECHNOLOGIE Die technologischen Fortschritte legen die Grundlage für eine ortsunabhängige Arbeitsweise. Die Szenarien (siehe Kapitel 6) sind je nach Tätigkeitsfeld so ausgestattet, dass optimale Arbeitsbedingungen herrschen. Die Hardware sollte immer losgelöst von der Möblierung sein, sodass sie in Anbetracht ihres kürzeren Lebenszyklus schnell, nachhaltig und kostenschonend ersetzt bzw. angepasst werden kann. Eine flächendeckende ICT- Infrastruktur ist die Voraussetzung, um das reibungslose Arbeiten in allen bereitgestellten Arbeitsumgebungen sicherzustellen. Organisationsübergreifende Zusammenarbeitsformen werden mit IT-Instrumenten, -Plattformen und -Methoden situationsgerecht und effizient unterstützt. Immobilien Aargau April 2023 11IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 3 DEFINITION «UNSERE ARBEITSWELT» Unsere Arbeitswelt Für den Kanton Aargau wirken, mit Freude und Perspektive: Diese Vision ist das Herzstück der Arbeitswelten in der kantonalen Verwaltung und umfasst alle Mitarbeitenden, welche sich mit qualitativ guten Leistungen verantwortungsvoll für den Kanton Aargau einsetzen. Die Arbeit bei der Verwaltung Kanton Aargau bietet Flexibilität in allen Dimensionen: Wir vereinen Mensch, Raum, Technik, Organisation und Zeit mit dem Ziel, optimale Arbeitsbedingungen und -möglichkeiten für die jeweiligen Aufgaben und Tätigkeiten anzubieten. Unsere Zusammenarbeit ist interdisziplinär, netzwerkorientiert und flexibel. Unsere Arbeitswelten schaffen Identifikation mit dem Arbeitgeber Kanton Aargau und auch unter den Mitarbeitenden selbst. Immobilien Aargau April 2023 12IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 4 KONZEPTIONELLE LEITLINIEN 4.1 RAUMKONZEPT: FLEXIBILITÄT FÜR NACHHALTIGE BÜROKONZEPTE Mit der Umsetzung der Immobilien-Standards Büroflächen für die kantonale Verwaltung wird den Mitarbeitenden nicht nur ein physischer Arbeitsplatz, sondern ein ganzheitliches Arbeitsumfeld zur Verfügung gestellt. Es bietet – auf Basis offener Raumstrukturen – neben klassischen Arbeitsplätzen eine Vielfalt von Arbeitsmöglichkeiten für unterschiedliche Formen der Büroarbeit. Da die Räumlichkeiten in den verschiedenen Zonen mit unterschiedlichen Modulen bestückt werden, können sie leicht an neue Anforderungen angepasst werden. Ein Höchstmass an Flexibilität entsteht. Das Konzept ist modular aufgebaut und zeichnet sich insbesondere durch folgende Vorzüge aus: · Hohe Flexibilität bei der Nutzung unterschiedlicher Zonen für die Büroarbeit: klassische Arbeitsplätze, Rückzugsangebote, Besprechungsräume, Begegnungszonen sowie Projekträume · Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit; temporäre Integration von abteilungsfremden Mitarbeitenden · Möglichst grosse Flächeneffizienz durch Ausnutzung der Gebäuderaumtiefe mittels Doppelarbeitsplatzreihen sowie damit verbundene Energieeinsparungen bei der Erstellung und Bewirtschaftung · Hohe Wirtschaftlichkeit infolge von skalierbaren Flächen – die Zahl der Mitarbeitenden pro Abteilung kann ohne qualitative Verluste und aufwändige Massnahmen steigen oder sinken · Flexible Arbeitsmöglichkeiten, die je nach Aufgabenstellung und Tageszeitpunkt unterschiedlich genutzt werden können · Minimierung der Umzugs- und Umbaukosten bei Reorganisationen Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, die den Bedürfnissen und Aufgaben der Mitarbeitenden gerecht werden und ihnen die Wertschätzung seitens des Arbeitgebers aufzeigen 4.2 DAS BAUKASTENSYSTEM FÜR FLEXIBLES ARBEITEN Im Mittelpunkt sollen optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden stehen. Damit sich alle mit ihrem Team und letztlich mit dem Arbeitgeber identifizieren, braucht es Arbeitsplätze, die das Beisammensein und den Austausch fördern. Die Mitarbeitenden sollen Freude an der Arbeit haben. Die Leistung der Einzelnen und der Teams wird dadurch gefördert. Das Baukastensystem besteht aus verschiedenen Modulen. Diese bieten den Mitarbeitenden verschiedene Arbeitsmöglichkeiten. So können sie entsprechend ihrer Tätigkeit den passenden Arbeitsplatz auswählen. Es steht ihnen das ganze Spektrum zur Verfügung: vom Rückzug für konzentriertes Schreiben bis hin zum Projektraum für kreative Zusammenarbeit. Das Baukastensystem bietet den Planenden Elemente, mit denen sie den Raum flexibel strukturieren können. Es sollen Räume mit unterschiedlichen Charakteristiken entstehen, die den verschiedenen darin ausgeführten Tätigkeiten entsprechen. Die Menschen sollen sich gerne in diesen Räumen aufhalten. Immobilien Aargau April 2023 13IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 4.3 DEFINITION DER BEGRIFFLICHKEITEN 4.3.1 Aktivitätsbasiertes Arbeiten Beim aktivitätsbasierten Arbeiten wird die feste Zuordnung von Arbeitnehmenden und Arbeitsplätzen aufgelöst. Alle Arbeitsplätze werden zeitlich wechselnd von mehreren Mitarbeitenden genutzt. Die Anzahl Arbeitsplätze ist geringer als die der Mitarbeitenden. Je nach Anforderungen und Tätigkeiten der jeweiligen Abteilung können Bereiche an Teams vergeben werden – dies ist häufig ein Vorteil, wenn Teams an zeitlich begrenzten Projekten arbeiten. Grundsätzlich haben die Mitarbeitenden dank der mobilen Arbeitsweise technisch die Möglichkeit, überall zu arbeiten. Die Räumlichkeiten sind ansprechend, schlicht und zweckmässig gestaltet und bieten neben grundlegenden Modulen wie Garderoben, Ablagen, Teeküchen, Toiletten, Betriebsräumen etc. diverse Arbeitsmöglichkeiten, sodass die Mitarbeitenden je nach Tätigkeit und individueller Vorliebe den präferierten Bereich nutzen können. Es bedarf eines Zusammenspiels der verschiedenen Module (siehe Kapitel 6.1), um ein flexibles Arbeiten zu ermöglichen. Die Begrifflichkeiten werden ebenfalls in diesem Kapitel erläutert. 4.3.2 Arbeitsplätze Arbeitsplätze in der offenen Raumstruktur sind für die klassische, bildschirmzugewandte Arbeit als 2er-, 4er- oder 6er-Cluster in ruhigeren Bereichen untergebracht. Sie haben den gültigen Arbeitsnormen zu entsprechen. In der Regel sind die Tische höhenverstellbar, um ergonomische und bewegte Haltungen der Mitarbeitenden zu ermöglichen. 4.3.3 Arbeitsmöglichkeiten Module wie Besprechungsräume, Fokusräume, Lounges, Touchdown-Plätze, aber auch die Flächen im Bereich der Teeküche bieten eine Vielzahl an Arbeitsmöglichkeiten neben dem klassischen Arbeitsplatz. Je nach Ausprägung und Platzierung im Raum bzw. in der Nähe eines Raumes können Mitarbeitende sich zurückziehen, um konzentriert zu arbeiten oder in Kontakt mit anderen zu treten. Fliessende Übergänge sind aufgrund der technischen Voraussetzungen von Ort zu Ort möglich. 4.3.4 Leitungsarbeitsplatz Der Leitungsarbeitsplatz stellt das einzige Modul dar, welches speziell der Leitung zur Verfügung steht. Die Räumlichkeit kann – je nach Anforderung der Nutzenden – offen, dem Raum zugewandt, gestaltet werden. So kann sie bei Nichtnutzung von Mitarbeitenden als weiterer Besprechungsbereich genutzt werden. Alternativ kann der Raum auch «klassisch» als geschlossener Bereich der weiteren Arbeitsplätze gestaltet werden. Immobilien Aargau April 2023 14IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 5.1 GRUNDLAGEN Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie Normen und Bestimmungen, insbesondere die SIA 500 Hindernisfreies Bauen sowie die SECO-Richtlinien, sind den Immobilien- Standards übergeordnet. Ebenfalls sind grundsätzlich die aktuellen Normen zu Schallschutz (SIA 181) und Widerstandsklassen (DIN 1627) sowie die SIA 180 zu Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden zu berücksichtigen. 5.2 FLÄCHENSTANDARDS Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche; innerhalb dieser Bereiche lassen sie im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist für die effiziente Nutzung des Bestandes sinnvoll und wird auch bei Neubauten als zweckmässig erachtet, wenn es um die Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte geht. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbezug vor der Objektplanung als wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei muss ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Abbruch von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere kleinere Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) geprüft werden. 5.3 RAUMTYPEN Die Raum- und Flächenarten der Büros des Kantons Aargau können in 6 Raumtypen zusammengefasst Die Immobilien-Standards Büroflächen beschreiben die in den Raumtypen 2 und 3 vorkommenden Module. Die weiteren Raumtypen (1 sowie 4–6) müssen je nach Gebäude, Tätigkeiten der dort untergebrachten Mitarbeitenden und Personenzahl ausgelegt werden. Raumtyp 1: Warteraum/ Schalterraum Schalterraum für den Empfang und die Erstberatung von Kundinnen und Kunden, allgemeine Warteräume für Kundschaft und Besuchende Raumtyp 2: Büroflächen mit Fokus- und Kommunikationszonen Work-Benches (Arbeitsstationen), Touchdown- Arbeitsplätze (temporäre Gästestationen), Fokusräume, Projekttische, Projekträume, Besprechungsräume, Leitungsarbeitsplätze und Infrastrukturzonen Raumtyp 3: Aufenthalts- und zentrale Teeküchen/Pausenbereiche, Lounges, Cafeteria, zentrale Besprechungsräume, Projekt- und Schulungsräume, Auditorien, Aufenthalts- und Ruhezonen Raumtyp 4: Lager- und Archivräume Archivräume, Entsorgungsräume, Lagerräume, Anlieferungen Raumtyp 5: Nebenräume Ruhe-, Sanitäts- und Stillraum, WC-Anlagen, Duschen, Reinigung, Server Raumtyp 6: Fahrzeugabstellflächen Fahrzeugabstellplätze für Besuchende und Mitarbeitende, Veloabstellplätze Nicht als Raumtyp deklariert, aber dennoch einzuplanen sind naturnahe bzw. begrünte Erholungsflächen, die das Gebäude umgeben bzw. in dessen Innerem liegen. Immobilien Aargau April 2023 15IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 5.4 FLÄCHENKENNZAHLEN Als Planungsgrundlage für Neu- und Umbauten werden die Hauptnutzfläche (HNF) mit 15 m² (*) pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) und die Geschossfläche (GF) mit 25 m² pro Vollzeitäquivalent angewendet. Die Richtwerte stehen in Abhängigkeit zu verschiedenen Einflussfaktoren wie z.B. der vorhandenen Raum- und Gebäudegeometrie (nur Bestand), der Grösse der Organisationseinheit oder den spezifischen Raumanforderungen. Die Werte sind als Maximalwerte zu verstehen; Abweichungen müssen grundsätzlich gegenüber Immobilien Aargau schriftlich begründet werden. Eine Desk-Sharing-Quote von 0,7 pro MA ist anzustreben. 5.5 RAUMQUALITÄTSANFORDERUNGEN Die Wertigkeit des Raumes bildet hierfür die Grundlage und spiegelt die Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmenden wider. Der angemessene Einsatz von Pflanzen im Büro ist ein wichtiger Baustein, da sich dies positiv auf die Luftqualität auswirkt, Lärm und Geräusche dämpft und beruhigend wirkt. Die Anordnung der Module im Raum spielt in Bezug auf die benötigten Arbeitsbereiche eine grosse Rolle, um Ruhe- sowie Kommunikationsbereiche zu schaffen. Akustikpaneele an Wänden und Decken sowie der Einsatz von textilen Materialien helfen, Geräusche zu dämpfen. * Inkl. aller der Abteilung zugeordneten Module; exkl. Toiletten, Cafeteria, Warte- und Schalterzonen, Empfang, Betriebsräume und Haupterschliessung Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Büroflächen mit diversen Arbeitsmöglichkeiten und Fokus auf Kommunikation, aber auch Rückzug und Ruhe · Offene Begegnungszonen sowie attraktive Pausenangebote (Cafeteria, Aussenbereiche), um einen niederschwelligen Austausch zu ermöglichen · Einladender, offener Empfangsbereich · Publikumsgerechte Warte- und Schalterzonen (je nach Departement) · Sinnvoll erschlossene Betriebsräume, die kurze Wege sowie einen reibungslosen Warenfluss im Gebäude ermöglichen 5.6 RAUMSTRUKTUR Die Raumaufteilung der Büros soll nach dem 3-Zonen-Modell strukturiert werden. Mit einer klaren Trennung zwischen «Öffentlicher Zone», «Gesicherter Zone» und «Sicherheitszone» wird den erhöhten Anforderungen an Datenschutz, Personensicherheit und Diskretion bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung der betrieblichen Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die 3-Zonen-Struktur. Ferner zeigt auch das Zonendiagramm in Kapitel 5.7 diese Struktur auf. Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten / Nutzen) kann es gerade bei der Raumzuteilung im Bereich der «Gesicherten Zone» und der «Sicherheitszone» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone Abbildung 2: 3-Zonen-Struktur Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Sicherheitszone (III) Schalterzone Cafeteria Waren Ein-/Ausgang Ein-/Ausgang Personal und Waren Auditorium Besprechung (9+ P.) Betriebliche Lager Archivflächen ICT-Räume Büroflächen An- und Ablieferung Garderobe mit Duschen/Ruheräume Empfang Mitarbeitende/Kunden Schulungsräume Wartezone gelegentlicher Warenfluss Personenfluss (Mitarbeitende) WarenflussMitarbeitende Waren WarenAussenbereich (Zugangskontrolle) Touchdown- Plätze Leitungsarbeitsplatz (1-er) Projekttisch Besprechung (5–8 P.) Pausen- und Aufenthaltsbereiche Work-Bench (2–8 P.) Schliessfächer/ Stauraummöglichkeiten / Regale Drucker-/ Infrastrukturinsel Lounge Besprechung (2–4 P.) Fokusraum Telefonkabine Projektraum (flexibler Raum) Immobilien Aargau April 2023 16IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 5.7 ZONENDIAGRAMM Abbildung 3: Zonendiagramm mit den primären Personen- und Warenflüssen Immobilien Aargau April 2023 17IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 5.7.1 «Öffentliche Zone» (I) Zur «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt. Während der Betriebszeiten besteht keine Zutrittsbeschränkung. In dieser Zone befinden sich die Wartezone für die Kundschaft sowie die Schalterzone. Ausserdem sind – sofern aufgrund der Objektgrösse und des Standorts vorhanden – das Auditorium, die Cafeteria, die Schulungsräume sowie grosse Sitzungsräume in dieser Zone untergebracht. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen «Öffentlicher Zone» und «Gesicherter Zone». Er ist je nach Sicherheitsanforderungen zu gestalten. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist durch geeignete bauliche Voraussetzungen sicherzustellen. 5.7.2 «Gesicherte Zone» (II) Zur «Gesicherten Zone» haben nur Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung eigenständig Zutritt. Besuchende bzw. Kundinnen und Kunden haben nur in Begleitung Zutritt. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist nur in begründeten Fällen durch einen Einbruchsschutz / eine Alarmanlage zu sichern. In dieser Zone befinden sich alle Büroflächen und Arbeitsplätze. Die «Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone» aus oder über separate Zugänge erschlossen. Aussenbereiche müssen so angelegt werden, dass nur Berechtigte Zugang zu diesen haben. 5.7.3 «Sicherheitszone» (III) Zur «Sicherheitszone» gibt es, vom Schliesssystem vorgegeben, verschiedene Zutrittsberechtigungen; zu dieser Zone haben ausschliesslich Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung Zutritt. In dieser Zone befinden sich die rückwärtigen Bereiche wie betriebliche Lager, Archivflächen sowie Garderoben mit Duschen, aber auch Ruhe- und Erholungsräume. Zudem sind auch die Technik- und Serverräume hier untergebracht. Die Erschliessung ist situativ zu prüfen. Grundsätzlich erfolgt sie über die «Gesicherte Zone». Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Informatik Aargau, Suhrenmattstrasse 48, Unterentfelden Immobilien Aargau April 2023 19IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6 DER BAUKASTEN UND SEINE MÖGLICHEN SZENARIEN Die Module bilden das Grundgerüst des «Baukastens». Sie sind vielfältig im Raum einsetzbar und kombinierbar – je nach Anforderung der jeweiligen Nutzenden und deren Tätigkeiten. Die Module können zu unterschiedlichen Szenarien kombiniert werden, beispielsweise bei der Einrichtung von Touchdown-Arbeitsplätzen in der Nähe des Eingangsbereichs, an denen Abteilungsfremde kurzzeitig arbeiten können. Die Module, die in den Büroflächen der kantonalen Verwaltung eingesetzt werden sollen, sind mit beispielhaften Szenarien und ihren räumlichen und technischen Anforderungen nachfolgend aufgeführt. Im Annex sind diese im Massstab 1: 50 abgebildet und können somit – ausgeschnitten – in Workshops mit Nutzenden und Planenden für einen ersten Austausch direkt eingesetzt werden. 6.1 MODULÜBERSICHT Die Reihenfolge der Module ist entsprechend der Raumtypen aufgebaut. In fetter Schrift gehaltene Module sind im Folgenden detailliert aufgeführt, da sie flächenmässig standardisierbar sind. Die weiteren Module haben sich den jeweiligen Anforderungen anzupassen. Stauraumlösungen sind jeweils individuell nach Bedarf zu planen und eignen sich häufig als Abgrenzung zwischen den Arbeitsplätzen bzw. zur Zonierung des Raumes. Raumtyp 1 Empfang Lounge Raumtyp 2 Work-Bench (Arbeitsstation) (2–8 P.) Touchdown-Plätze (Gästestationen) Fokusraum / Telefonkabine Leitungsarbeitsplatz (1-er) Drucker- / Infrastrukturinsel Schliessfächer und Regale Raumtyp 3 Besprechung (2–4 P.) Besprechung (5–8 P.) Besprechung (9+ P.) Lounge Cafeteria Pausen- und Aufenthaltsbereiche Projekttisch Projektraum (flexibler Raum) Auditorium Raumtyp 4 / 5 Garderobe mit Duschen Ruhe- und Erholungsräume Raumtyp 6 Aussenraum (Bezug zur Natur) inkl. Aussenraum-Arbeitsmöglichkeiten 6.1.1 Parameter der Module Alle Module sind in ihren maximalen Flächen und Ausstattungen analog zu den beschriebenen zu planen. Das Mobiliar richtet sich nach den geltenden Richtlinien des Kantons Aargau (siehe Annex 8.8). Die nachfolgenden Illustrationen stellen Optionen für die Umsetzung dar; sie sind jedoch kein fixer Gestaltungsvorschlag. Generelle technische Voraussetzungen: · WLAN, auch in den unmittelbaren Aussenbereichen · Elektrische Türschlösser, um Zugangsregelungen einfach umzusetzen Weitere Informationen finden Sie im Annex unter 8.10. Immobilien Aargau April 2023 20IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.1 Work-Bench (minimal ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz gemäss Arbeitsgesetz) GESICHERTE ZONE (II) 6 m²(inkl. anteiliger VF) pro Arbeitsplatz · Teambereich (Homebase) · Leise Zone für konzentriertes Arbeiten · Co-Working · Touchdown-Arbeitsplatz · Stuhl · Tisch · Arbeitsplatzbeleuchtung · Optionale akustische/visuelle Arbeitsplatzumrandung · Ablage für Unterlagen (Regale, Sideboards etc.) · Platz für persönliche Gegenstände (ggf. Caddy) · 1–2 Bildschirme · Dockingstation · 4 Steckdosen pro Arbeitsplatz · 2 LAN pro Arbeitsplatz · Nah zu Fokusräumen und Telefonzellen · Als Touchdown Nähe zum Eingangsbereich (= Sichtbarkeit) Immobilien Aargau April 2023 21IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.2 Touchdown-Arbeitsplatz GESICHERTE ZONE (II) ca. 4 m² pro Arbeitsplatz · Stuhl · Tisch · Evtl. Schreibtischleuchte · Nah zum Empfang · Anordnung in leiser und lauter Zone möglich · Als Co-Working-Arbeitsplätze für Mitarbeitende anderer Departemente nutzbar · Steckdose · Gäste-WLAN · Ggf. einzelne Tische mit Dockingstations und Monitoren Immobilien Aargau April 2023 22IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.3 Fokusraum/Telefonkabine GESICHERTE ZONE (II) ca. 6 m² · Stühle (2+) oder Bänke (gegenüberstehend) · Tisch (evtl. Stehtisch) · Nutzung für kurze Telefonate oder Besprechungen · Fokussiertes/konzentriertes Arbeiten · Nah bei den Arbeitsplätzen / rasch erreichbar, visuell teils einsehbar, doch akustisch getrennt (z. B. durch einen Akustikvorhang) · Dockingstation, falls Doppelnutzung als Fokusraum erwünscht · Steckdose für Ladegerät · Ggf. Freisprechanlage · Akustisch getrennt vom restlichen Büro Immobilien Aargau April 2023 23IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.4 Leitungsarbeitsplatz GESICHERTE ZONE (II) ca. 20 m² · Stuhl · Tisch (evtl. Stehtisch) · Arbeitsplatzbeleuchtung · Besprechungs(hoch)tisch mit mind. 4 Stühlen · Büro / Bereich der Leitung · Nutzung als Projektraum möglich · Nah zu den Arbeitsplätzen · Sichtbarkeit der Führungskraft sollte gewährleistet sein · Bildschirm · Dockingstation Immobilien Aargau April 2023 24IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.5 Besprechung klein (2–4 Personen) / mittel (5–8 Personen) / gross (9–X Personen) GESICHERTE ZONE (II) klein ca. 10 m² gross >20 m² mittel ca. 20 m² · Stühle · Besprechungstisch · Whiteboard · Flipchart · Materialschrank · Material-Caddy · Materialablage offen à geschlossen à teilgeschlossen à • Vorhang • Schiebetüren · Work-Bench · Kurze Distanzen bei kleinen/mittleren Sitzungszimmern sind sinnvoll · Anordnung wenn möglich so, dass mehrere Abteilungen die Sitzungszimmer nutzen können · Grosse Sitzungszimmer sollten möglichst in Bereichen liegen, die von mehreren Organisationen sowie mit Externen genutzt werden können, um die Nutzung zu erhöhenTECHNISCHE AUSRÜSTUNG · Beamer/Leinwand/Bildschirm · Dockingstation · Lautsprecher/(Kamera) · Buchungssystem (reservierbar) Immobilien Aargau April 2023 25IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.6 Lounge ÖFFENTLICHE ZONE (I) UND GESICHERTE ZONE (II) ca. 15–20 m² · Sitzgelegenheiten · Beistelltisch · Bilder, Fachzeitschriften · Nah zum Empfang bzw. Teil des Empfangs (Doppelnutzung) · Nutzung als Pausenbereich oder für lockeren Austausch · Kundenwartezone · Steckdosen Immobilien Aargau April 2023 26IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.7 Projekttisch GESICHERTE ZONE (II) ca. 12 m² · Tisch (evtl. Stehtisch) · Stühle/Hocker · Beschreibbare Wände · Flipchart · Halboffene oder offene Gestaltung · Anordnung in lauter Zone · Kann Teil der Teeküche (Doppelnutzung) sein · Bildschirm an der Wand / integriert in den Tisch Immobilien Aargau April 2023 27IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.8 Projektraum (flexibler Raum) GESICHERTE ZONE (II) ca. 20 m² · Stühle · Tische (flexible Möblierung) · Whiteboard · Flipchart · Beschreibbare Wände/Magnetwände · Ablage/Regal für Material (Workshop-Utensilien, Getränke etc.) · Durch mobile Raumtrennungen kann der Projektraum zur übrigen Bürolandschaft hin geschlossen, halboffen oder offen gestaltet werden · Sinnvoll nah des Eingangsbereichs · Raumgrösse kann durch mobile Abtrennungen (Vorhang, Schiebetür) angepasst werden · Workshop-Raum · Temporäres Projektbüro · Beamer/Leinwand · Ggf. Videokonferenzlösung · Dockingstation · Lautsprecher · Buchungssystem (reservierbar) Immobilien Aargau April 2023 28IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 6.1.1.9 Ruhe- und Rückzugsraum SICHERHEITSZONE (III) ca. 15 m² · Sichtschutz in den Raum hinein und im Raum zwischen den Liegemöglichkeiten · Mobiliar, das Privatsphäre bietet · Wasserstation, Kühlschrank · Wickeltisch · Separater Bereich im Gebäude: Ruhezone, mit Blick in die Natur ideal · Anordnung in einem zurückgezogenen Bereich mit wenig Verkehr · Stillraum · Ruhe- und Rückzugsraum zur Rekreation · Adaptierbare Lichtstimmung · Verdunklungsmöglichkeit Immobilien Aargau April 2023 29IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN KOMMUNIKATION DISKRETE KOMMUNIKATION FOKUS SITZUNG PAUSE STILLE Piktogramme Piktogramme dienen zur Unterstützung der Planung, um Tätigkeitsbereiche innerhalb der Büroflächen zu definieren. Anhand der Piktogramme können die Module in ganz unterschiedliche Szenarien verwandelt werden, um vielfältige Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen. Immobilien Aargau April 2023 30IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 7 BEISPIEL: PLANUNGSSZENARIO FÜR BÜROS Anhand eines Geschosses im Telli-Gebäude zeigt dieses Beispiel modellhaft auf, wie eine Abteilung mit ca. 24 Mitarbeitenden zusammenarbeiten könnte (unter der Annahme einer Desksharing-Quote von 0.7 / MA und dem Verhältnis von 0.87 VZÄ / MA; Stand 2022). Der Flächenbedarf ergibt sich wie folgt: · Hauptnutzfläche: 21 x 15 m2 = 315 m2 HNF (Telli-Gebäude 1 Geschoss: 309 m2 HNF) · Geschossfläche: 21 x 25 m2 = 525 m2 GF (Telli-Gebäude 1 Geschoss: 447 m2 GF) Es werden 17 vollausgerüstete Arbeitsplätze benötigt (24 x 0.7) benötigt und zusätzlich ca. 7 weitere Arbeitsmöglichkeiten, um auch bei Vollbelegung einen Arbeitsort für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten. Regale, Schränke, Ablagen und Pflanzen dienen als Raumgliederung und sollten von Anfang an eingeplant werden, um den Anforderungen der einzelnen Nutzenden bestmöglich gerecht zu werden. Pausenbereich Immobilien Aargau April 2023 31IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN Abbildung 4: Planungsszenario Telli-Hochhaus Kanton Aargau Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten, Bachstrasse 15, Aarau Immobilien Aargau April 2023 33IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN 8.1 Module im Massstab 1:50 zum Ausschneiden für Planende / Nutzerworkshops 34 8.2 Piktogramme zum Ausschneiden für Planende / Nutzerworkshops 41 8.3 Nutzungskonzept und Nutzeranforderungen («Ein Tag in der kantonalen Verwaltung») 42 8.4 Erläuterung der Zielkriterien / Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 43 8.5 Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 44 8.6 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum SIA 416 / DIN 277) 8.7 Richtlinie Nachhaltiges Bauen 8.8 Richtlinie Mobiliar Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau. 8.9 Anforderungen an Sozialräume 8.10 Fachstrategie Informatik des Kantons Aargau 8 ANNEX Immobilien Aargau April 2023 34IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN Erläuterung Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Module und Piktogramme zum Ausschneiden im Massstab 1:50, um erste Planungsworkshops auf Ihren Grundrissen durchzuführen. Diese bieten den Nutzenden eine Unterstützung bei der Präzisierung ihrer Anforderungen. WORK-BENCH PFLANZE ANNEX 8.1 – MODULE IM MASSSTAB 1:50 Immobilien Aargau April 2023 35IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN BESPRECHUNG REGAL Immobilien Aargau April 2023 36IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN LEITUNGSARBEITSPLATZ FOKUSRAUM/TELEFONKABINE Immobilien Aargau April 2023 37IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN TOUCHDOWN-ARBEITSPLATZ LOUNGE Immobilien Aargau April 2023 38IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN PROJEKTRAUM Immobilien Aargau April 2023 39IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN RUHERAUM Immobilien Aargau April 2023 40IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN PROJEKTTISCH Immobilien Aargau April 2023 41IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN ANNEX 8.2 – PIKTOGRAMME Immobilien Aargau April 2023 42IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN ANNEX 8.3 – EIN TAG IN DER KANTONALEN VERWALTUNG Fragen zur Vorbereitung eines ersten Nutzerworkshops mit Immobilien Aargau TEIL 1: TYPISCHER ARBEITSTAG DER ABTEILUNG / DES DEPARTEMENTS (von der Abteilungsleitung auszufüllen) Name der Abteilung Name der Sektion Heutiger Standort und Grösse der Büroräumlichkeiten Anzahl Mitarbeitende Anzahl Mitarbeitende in VZÄ Tätigkeitsfelder Besonderheiten (Homeoffice-Regelung, spezielle Regelungen etc.) Beschrieb eines typischen Arbeitstags Auslöser für die Anfrage nach Veränderungen der Büroräumlichkeiten TEIL 2: MITARBEITERINFORMATIONEN (von jeder/jedem Mitarbeitenden auszufüllen) Vollzeitäquivalent der/des Mitarbeitenden Typische Tätigkeiten Arbeitsort der/des Mitarbeitenden · Büro % Homeoffice % unterwegs / anderer Ort % Einzelarbeit · Kreativ offline % online % · Konzentriert offline % online % · Administrativ offline % online % Formale Meetings · Anzahl pro Woche physisch Teilnehmerzahl · Anzahl pro Woche virtuell Teilnehmerzahl Zusammenarbeit · Anzahl Workshops pro Woche physisch virtuell Teilnehmerzahl · Co-Working-Zeit in Stunden/Woche physisch virtuell Teilnehmerzahl · Anzahl informelle Meetings pro Woche physisch virtuell Teilnehmerzahl Regeneration · Anzahl Pausen pro Woche Mittag kleine (Kaffee-)Pausen · Anzahl Pausen für Sport/Entspannung pro Woche Art des Sports / der Entspannung Immobilien Aargau April 2023 43IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN ANNEX 8.4 – ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN/ STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE) Bei der Durchführung von Standortevaluationen sind für die Bewertung der Standorte die nachfolgenden Kriterien zu berücksichtigen. OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN 1 Lage-/Betriebsqualität 11 Abdeckung des Flächenbedarfs Maximale Note: benötigter Flächenbedarf + max. 10% 12 Optimale Betriebsorganisation Maximale Note: freie betriebliche Gestaltung und reibungslose Betriebsorganisation, geeignete Umsetzung des Bürokonzepts mit offenen Raumstrukturen unter Einhaltung der 3-Zonen-Struktur 13 Standortqualität, logistische Anbindung an ÖV Maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zum Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf 2 Realisierbarkeit 21 Spezifische Hemmnisse Maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens der Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr 22 Rechtliche Voraussetzung Maximale Note: keine Konflikte bzgl. Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land 23 Zeitliche Verfügbarkeit Maximale Note: entsprechend dem Bedarf 3 Potenzial 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotenzial Maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von ca. 10% der maximal erforderlichen Raumnachfrage 32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Maximale Note: flexible Geschossgestaltung, organisatorische Einheiten auf einem Geschoss realisierbar, hohe Nutzungsflexibilität inkl. Systemtrennung 33 Sicherheit Maximale Note: möglichst geringe Sach- und Personenrisiken 4 Kostentreiber 41 Nutzerbetriebs- und Gebäudebetriebskosten Maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie/-struktur aufgrund der Grundstückseigenschaften 42 Etappierbarkeit Maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund der Grundstückseigenschaften und städtebaulichen Lage beliebig wählbar Für weitere Arbeitsmittel zur Ausarbeitung der Zielkriterien wenden Sie sich bitte an Immobilien Aargau. ANNEX 8.5 – FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 GSF Grundstücksfläche AGF * Aussengeschoss- AKF Aussen- Konstruktionsfläche*** ANGF Aussennettogeschossfläche GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** GGF Gebäudegrund- UF NGF Nettogeschossfläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktionsfläche **** BUF Bearbeitete UUF Unbearbeitete UUF 11 GGF 12 Gebäudegrundfläche****** NF Nutzfläche FF Funktionsfläche VF Verkehrsfläche Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt ANGF 0 Aussennetto- Geschossfläche***** HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen, Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen FF 8 Betriebstechnische VF 9 Verkehrserschliessung und -sicherung BUF 10 1.1 Wohnräume 2.1 Büroräume 3.1 Werkhallen Lagerräume 5.1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl allgemeiner med. Sanitärräume 8.1 Abwasseraufberei tung und -beseitigung 9.1 Flure, Hallen 10.1 11.1 begrünte Flächen Immobilien Aargau April 2023 44IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN Quelle: SIA Dokumentation d 0165 10.2 befestigte Flächen 11.2 Wasserflächen * weitere Gliederung nach SIA 416 (z.B. Balkone, Terrassen, etc.) ** In Klammern und kursiv sind die Bezeichnungen dargestellt, wie sie in der DIN 227 verwendet werden. *** Die Konstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz der AGF und ANGF errechnet. **** Die Konstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz der GF und NGF errechnet. ***** Die ANGF Flächen werden nur in der ersten Tiefe (ANGF 0.0) erfasst. ****** Die Gebäudegrundfläche wird nur in der ersten Tiefe (GGF 12.0) erfasst. 1.2 Gemeinschafts- Büro-Nebenfläche Archive, Sammlungsräume Allgemeine 6.2 besonderer med. Garderoben 8.2 Wasserversorgung 9.2 Treppen Pausenräume Technologische 4.3 Kühlräume 5.3 Besondere 6.3 Räume für operative Eingriffe etc. Abstellräume 8.3 Heizung und Brauchwassererwärmung 9.3 Schächte für 1.4 Warteräume 2.4 Konstruktionsräume 3.4 Physikalische, Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors Annahme- und Ausgaberäume Bibliotheksräume 6.4 Strahlendiagnostik 7.4 8.4 Gase (ausser für Heizzwecke) und Flüssigkeiten 9.4 Fahrzeugsverkehrs- 9.5 Luftraum 1.5 Speiseräume Schalterräume 3.5 Chemische, bakteriologische 4.5 Verkaufsräume 5.5 Sporträume 6.5 7.5 Fahrgastflächen 8.5 Elektrische Stromversorgung 1.6 Hafträume 2.6 Bedienungsräume 3.6 Tierhaltung 4.6 Ausstellungsräume Versammlungs- 6.6 Physiotherapie und Rehabilitation 7.6 Räume für zentrale Technik 8.6 Fernmeldetechnik 2.7 Aufsichtsräume 3.7 Pflanzenzucht 5.7 Bühnen-, Studioräume 6.7 Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern 7.7 Schutzräume 8.7 Raumlufttechnische Bürotechnikräume Küchen 5.8 Schauräume 6.8 Bettenräume mit bes. Ausstattung 8.8 Aufzugs- und 3.9 Sonderarbeitsräume 5.9 Sakralräume sonst. betriebstechnische Anlagen Immobilien Aargau April 2023 45IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN Departement Finanzen und Ressourcen, Abteilung Human Resources Aargau, Tellistrasse 67, Aarau 16. Mai 2023 REGIERUNGSRAT BIODIVERSITÄT 2 von 17 Inhalt 1. Allgemeines ................................................................................................................................. 3 1.1 Geltungsbereich ..................................................................................................................... 3 1.2 Gesetzliche und strategische Vorgaben .................................................................................. 3 1.3 Ausgangslage ........................................................................................................................ 3 1.4 Ziel und Zweck ....................................................................................................................... 4 1.5 Allgemeine Grundsätze .......................................................................................................... 5 1.6 Begriffsdefinitionen ................................................................................................................. 6 1.7 Anforderungen ....................................................................................................................... 7 1.8 Abgrenzung............................................................................................................................ 7 2. Anforderungen Gebäude ............................................................................................................ 8 2.1 Zielnutzungskonflikte bewerten ............................................................................................... 8 2.2 Details zu konkreten Bauteilen ............................................................................................... 8 2.2.1 Dächer begrünen ............................................................................................................ 8 2.2.1.1 Dächer extensiv begrünen ...................................................................................... 8 2.2.1.2 Dächer intensiv begrünen ....................................................................................... 9 2.2.1.3 Solar- und Gründächer kombinieren........................................................................ 9 2.2.2 Fassaden begrünen ........................................................................................................ 9 2.2.3 Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäusen schützen ...................... 10 2.2.4 Vögel schützen ............................................................................................................. 10 2.2.5 Tiefbautenanordnung.................................................................................................... 10 3. Anforderungen Umgebung ....................................................................................................... 10 3.1 Anlagen und Bauten in die Umgebung einpassen ................................................................. 11 3.2 Bestehende Naturwerte erhalten .......................................................................................... 11 3.3 Lebensräume diversifizieren ................................................................................................. 11 3.4 Nahrungsgrundlagen schaffen .............................................................................................. 12 3.5 Versiegelungen minimieren und gewachsenen Boden schützen ........................................... 12 3.6 Baumfördernde Gestaltung planen und umsetzen ................................................................ 13 4. Anforderungen Pflege............................................................................................................... 13 4.1 Pflege differenzieren ............................................................................................................ 13 4.2 Details zu konkreten Pflegeaspekten .................................................................................... 14 4.2.1 Mahd- und Erntetechnik wählen .................................................................................... 14 4.2.2 Stoffkreisläufe vor Ort aufrechterhalten ......................................................................... 15 4.2.3 Auf Torf verzichten ....................................................................................................... 15 4.2.4 Auf synthetische Hilfsmittel verzichten .......................................................................... 15 4.2.5 Ersatzpflanzungen von Bäumen ................................................................................... 15 4.2.6 Invasive Neophyten bekämpfen .................................................................................... 15 4.3 Pflege standardisieren und verbindlich regeln ....................................................................... 16 5. Schnittstellen zwischen Gebäude, Umgebung und Pflege ..................................................... 16 5.1 Lebensräume vernetzen ....................................................................................................... 16 5.2 Regenwassermanagement ans Klima anpassen ................................................................... 17 5.3 Tier- und menschenfreundliche Beleuchtung sicherstellen .................................................... 17 6. Annex......................................................................................................................................... 17 6.1 Broschüre "Gebäudebegrünung – Dach Fassade Innenraum" .............................................. 17 6.2 Leitfaden "Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung" .............................................................. 17 3 von 17 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Der Immobilienstandard "Biodiversität" für die kantonalen Liegenschaften wurde mit dem RRB Nr. XXXX-XXXXXX vom XX.XX.2023 in Kraft gesetzt. Der Immobilienstandard "Generalablaufplan für Hochbauvorhaben (GAP)" legt das generelle Vorgehen bei Hochbauvorhaben und die damit verbundenen Zuständigkeiten fest. Die weiteren Grundlagenstandards (Immobilien-Standards) für Ausführung und Flächen konkretisieren die Nutzer- oder Objektspezifischen Anforderungen. Der Immobilienstandard "Biodiversität" dient als Grundlage für die Konzeption, Planung, Realisierung und den Unterhalt von naturnahen und ökologisch hochwertigen Umgebungen aller Liegenschaften, welche direkt durch die Organisationseinheiten des Kantons Aargau genutzt werden. Der Standard bezieht sich auf die Nachhaltigkeitsdimension “Umwelt” und konkretisiert die Förderung der Biodiversität, abgestimmt mit den Anforderungen des Ortsbilds, der Freiraumqualität, der Gartendenkmalpflege, der Klimaanpassung sowie der Nutzerinnen und Nutzer. In diesem Sinn trägt er zu den Sustainable Development Goals (SDG) 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), 13 (Massnahmen zum Klimaschutz) und 15 (Leben an Land) der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. 1.2 Gesetzliche und strategische Vorgaben Die Förderung der Biodiversität beruht auf gesetzlichen und strategischen Vorgaben auf Bundes- und Kantonsebene. Bundesebene • Bundesverfassung Art. 2 und 74 • Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) • Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) • Raumplanungsgesetz Art. 3 (RPG) • Umweltschutzgesetz (USG) • Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz • Agenda 2030 mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung Kantonsebene • Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) • Bauverordnung (BauV) • Richtplan des Kantons Aargau (S1.1 Siedlungsqualität und innere Siedlungsentwicklung) • Immobilienstrategie des Kantons Aargau 2021–2029 • Klimastrategie des Kantons Aargau • Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften – Richtlinie für Planung, Bau und Betrieb • Programm Natur 2030 der Abteilung Landschaft und Gewässer 1.3 Ausgangslage In der Schweiz sind gemäss Bericht des Bundesamts für Umwelt über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität aus dem Jahr 2017 fast die Hälfte der Lebensräume und mehr als ein Drittel 4 von 17 der Tier- und Pflanzenarten bedroht. Der Kessler-Index bildet die Artenvielfalt in verschiedenen Lebensräumen des Kantons Aargau ab und zeigt, dass im Gegensatz zu Wald- und Landwirtschaftsflächen die Artenvielfalt im Siedlungsgebiet auf einem tiefen Niveau verharrt. Das Siedlungsgebiet umfasst im Kanton Aargau rund 18 % der Kantonsfläche. Davon gelten gemäss Raumbeobachtung Aargau 2020 rund 90 % als überbaut. Aufgrund des anhaltend hohen Bevölkerungswachstums ist dieser Anteil weiter steigend. Zudem erfordert die steigende Bevölkerungszahl mehr Flächen für Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie für die Mobilität. Mit dem 2014 festgesetzten Auftrag der hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen gemäss Art. 1 Abs. 2 lit abis Raumplanungsgesetz (RPG), konzentriert sich die Siedlungsentwicklung auf einen Ausbau im bereits bestehenden Siedlungsgebiet. Wodurch auch der Druck auf Freiräume im Siedlungsgebiet weiter wächst. Daher gewinnen verbleibende Grünräume sowie deren Vernetzung und deren Qualität weiter an Wichtigkeit. Naturnahe Freiräume, Gebäudeumgebungen und -begrünungen übernehmen für den Erhalt und die Förderung der heimischen Biodiversität wichtige und zunehmend unverzichtbare Aufgaben. Sind die Lebensräume untereinander vernetzt und der Boden unversiegelt, kann eine für die Aufrechterhaltung der Populationen und der genetischen Vielfalt notwendige ökologische Qualität sichergestellt werden. Zudem werden dadurch die vielfältigen und für den Menschen überlebenswichtigen Ökosystemdienstleistungen aufrechterhalten. Die Wichtigkeit, die Biodiversität im Kanton Aargau zu schützen und zu fördern wird vom Regierungsrat im Entwicklungsleitbild 2021–2030, in der Immobilienstrategie des Kantons Aargau 2021– 2029 und im Programm Natur 2030 der Abteilung Landschaft und Gewässer anerkannt. Der Standard "Biodiversität bei kantonalen Liegenschaften" ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der übergeordneten Leitbilder, Strategien und Programme und stellt sicher, dass der Kanton Aargau mit den eigenen Immobilien eine Vorbildfunktion einnimmt. 1.4 Ziel und Zweck Die Liegenschaften der kantonalen Verwaltung leisten bei der Förderung der Biodiversität den bestmöglichen Beitrag. Der vorliegende Immobilienstandard ist als Planungsgrundlage zur Konzeption, Planung, Realisierung und Unterhalt von biodiversitätsfreundlichen und klimaangepassten Gebäuden und Aussenräumen anzuwenden. Der Standard kommt bei Neubauten, bei bestehenden Bauten sowie der Gestaltung von deren Aussenräumen zur Anwendung. Er unterstützt die Nutzenden bei der Bedürfnisformulierung, leistet einen Beitrag zur Umsetzung des politischen Willens in Bezug auf die Anliegen der Biodiversität und erleichtert den Dialog zwischen den involvierten Disziplinen (u.a. Raum- und Stadtplanung, Naturschutz, Anpassung an den Klimawandel, Architektur und Denkmalpflege, Energiegewinnung und Landschaftsarchitektur). Der vorliegende Standard definiert Anforderungen und Absichten, welche für Submissionen und Ausschreibungen als Grundlagen dienen. Die im Kapitel 1.5 beschriebenen allgemeinen und in den Kapiteln 2, 3, 4 und 5 beschriebenen spezifischen Grundsätze sind bei den Planungs-, Umsetzungs- und Unterhaltsarbeiten (unter anderem bei folgenden Arbeiten) zu beachten: • Planung von Neubauten, Um- und Anbauten sowie grosszyklischen Sanierungen • Massnahmen im Betrieb bei bestehenden Bauten • Erfassung des Ist-Zustands 5 von 17 • Definition des Ziel-Zustands (ökologische Aufwertungsmassnahmen) • Umsetzung von qualitätssichernden Massnahmen • Anforderungen bei Submissionen und Ausschreibungen 1.5 Allgemeine Grundsätze Abbildung 1: Die drei Säulen der Biodiversität im Siedlungsgebiet Ein naturnahes Gebäude: • bietet Lebensräume oder Ressourcen für Flora und Fauna. • ist so geplant, dass schädigende Einflüsse für Flora und Fauna minimiert und Gefahrenquellen für Tiere entschärft werden. • ist Teil der natürlichen Kreisläufe. • gewährt ein gesundes Aussen- und Innenklima für die Nutzenden. Eine naturnahe Umgebung: • ist strukturreich und bietet eine dem Standort entsprechende grosse Vielfalt an Lebensraumtypen. • braucht gewachsene Böden als wichtige Grundlage für die Entwicklung von Lebensgemeinschaften. • ist in horizontaler und vertikaler Ausrichtung artenreich und möglichst mit einheimischen Pflanzenarten bepflanzt. • fördert natürliche Kreisläufe. • enthält möglichst viele alte und ökologisch wertvolle Elemente. • darf sich entwickeln und erhält entsprechenden Raum dafür. • darf an bestimmten Orten wild sein. • ist vernetzt mit umliegenden naturnahen Flächen über zusammenhängende, linienförmige Biotopkorridore und/oder Trittsteinbiotope. • bietet Möglichkeiten, die Natur und ihre Entwicklung zu erleben. 6 von 17 Eine naturnahe Pflege: • erhält natürliche Lebensräume oder schafft neue. • lässt offene Bodenstellen und lückige Vegetation zu. • bekämpft invasive Neophyten gemäss der Freisetzungsverordnung und der Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU). • erlaubt eine Rezyklierung des Materials vor Ort. • verzichtet wo immer möglich auf synthetische Stoffe wie Pestizide oder mineralische Dünger sowie auf Torf. • schont alte Strukturen, setzt auf lebensverlängernde Massnahmen und legt Ersatzstrukturen frühzeitig an. • achtet an bestimmten Orten auf gestaffelte Eingriffe. • überlässt, wo möglich, bestimmte Orte ganz der Natur. • berücksichtigt den Erhalt zusammenhängender Lebensräume auch über die Grundstücksgrenze hinweg. Die Aussenräume für den Menschen: • sind funktional und gestalterisch ansprechend. • wirken einladend (erholen, bewegen, treffen). • fördern das Wohlbefinden. • sprechen alle Sinne an. • ermöglichen Naturerfahrungen und -erlebnisse. • schaffen durch ihr Erleben Verständnis für Naturwerte. • erhöhen die Aufenthaltsqualität und damit auch die Attraktivität der Immobilie insgesamt. • steigern die Attraktivität des Arbeitsplatzes. • tragen zu einem angenehmen Mikroklima (Schatten, Feuchtigkeitsregulation, etc.) und dem Klimaschutz bei. 1.6 Begriffsdefinitionen Begriff Definition Biodiversität Beschreibt die biologische Vielfalt und gliedert sich in genetische Vielfalt, Artenvielfalt und Vielfalt der Lebensgemeinschaften sowie ihrer Interaktionen. Lebensraum Gebiet mit bestimmten abiotischen und biotischen Faktoren und Ressourcen, die es einer Art ermöglichen, dort vorzukommen und zu überleben. Naturwert Naturnahe Lebensräume und Strukturen, welche die Artenvielfalt fördern. Neophyten, invasive Neophyten Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die durch menschliche Tätigkeiten in Lebensräume ausserhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht 7 von 17 Begriff Definition wurden oder werden. Die Einbringung durch den Menschen kann sowohl absichtlich als auch unabsichtlich erfolgen. Als invasiv werden Neophyten bezeichnet, wenn von ihnen bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie durch ihre Ausbreitung in der Schweiz die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch und Umwelt gefährden. Ökosystemdienstleistungen Dienstleistungen oder Vorteile, die Menschen von den ökologischen Systemen beziehen. Standortgerechte und einheimische Pflanzen Bepflanzung, die mit einheimischen Arten erfolgt und berücksichtigt, dass die Pflanzen an die gegebenen Standortbedingungen angepasst sind. 1.7 Anforderungen Die Innenentwicklung von Siedlungsgebieten führt u.a. zu einer grossflächigen Versiegelung und Überbauung von Freiräumen. Damit reduziert sich u.a. die Zahl potenzieller Vegetationsflächen, die naturhaushaltswirksame Funktionen wie Klimaregulation (Hitzeminderung, Wasserhaushalt) oder Lebensraum für Pflanzen, Tiere und andere Organismen übernehmen können. Dies mit entsprechenden Folgen für die Lebensraumqualität der Menschen und die Biodiversität im Siedlungsraum. Um zu einer, auch aus ökologischer Sicht, hochwertigen Innenentwicklung beizutragen, werden im vorliegenden Immobilienstandard Anforderungen definiert. Sie gelten für Gebäude, Umgebung und Pflege sowie für ihre Schnittstellen, damit die Zielsetzung "Biodiversitätsförderung" bestmöglich erreicht werden kann. Dies setzt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen allen Planungs- und Unterhaltsbeteiligten voraus, um die Synergien zwischen dem Gebäude, der Umgebung und der Pflege optimal auszunutzen. Der vorliegende Standard definiert Anforderungen an: a) das Gebäude b) die Umgebung c) die Pflege d) die Schnittstellen zwischen Gebäude und Umgebung sowie die ökologische Vernetzung Die Anforderungen gelten, soweit dies technisch und betrieblich möglich und unter Berücksichtigung und Gewichtung anderer Ansprüche verhältnismässig ist. 1.8 Abgrenzung Die Gültigkeit des Immobilienstandards Biodiversität bezieht sich auf Liegenschaften, welche im Aufgabenbereich 430, Immobilien Aargau geführt werden. Bei Arealen mit einem Parkpflegewerk werden die Aspekte betreffend Biodiversität in der Regel direkt darin behandelt. Hier dient der Immobilienstandard als Ergänzung. Wird ein Vorhaben z.B. gemäss dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) zertifiziert, sind jene Kriterien vorrangig und der Immobilienstandard kommt ergänzend und präzisierend zur Anwendung. Weitere kantonale Liegenschaften, insbesondere jene, welche über die Strassenkasse finanziert werden, oder Liegenschaften von kantonsnahen Institutionen, wie zum Beispiel der Aargauischen 8 von 17 Pensionskasse, unterliegen nicht diesem Standard. Für diese Immobilien gilt der Immobilienstandard Biodiversität als Empfehlung. 2. Anforderungen Gebäude Bauten und Anlagen sind als Lebensraum und als Teil natürlicher Kreisläufe (z.B. Wasser- und Stoffkreisläufe) ein integraler Bestandteil der naturnahen Gesamtgestaltung eines Perimeters. Für nachhaltige Lösungen gilt es die verschiedenen Nutzungs- und Funktionsansprüche vernetzt zu betrachten und allfällige Zielnutzungskonflikte aufzuzeigen. 2.1 Zielnutzungskonflikte bewerten Mögliche Zielnutzungskonflikte gilt es standort- / projektspezifisch zu bewerten. Der Bewertungsprozess und die resultierende Entscheidung gilt es zu dokumentieren und die Priorisierung der diversen Ansprüche festzuhalten. 2.2 Details zu konkreten Bauteilen 2.2.1 Dächer begrünen Eine Dachbegrünung für Flachdächer und flach geneigte Schrägdächer (<15 Grad) ist zu prüfen und sofern keine anderen Nutzungs- oder Funktionsansprüche (z.B. Nutzung als vollständig begehbare Terrasse, bei direkt ins Dach integrierten Solarpanels, Ausgewogenheit in den Dimensionen der Nachhaltigkeit) entgegenstehen einzuplanen. Die Substratdicke und die Ausführung des Dachaufbaus sind bei Gründächern entscheidend für die auf ihnen ausgebildeten Vegetationsformen und die daraus resultierende Lebensraumqualität und Wasserspeicherfähigkeit. Der Bodenaufbau entscheidet darüber, ob es sich um eine intensive oder extensive Dachbegrünung handelt. Bei einer intensiven Dachbegrünung wird der natürliche Bodenaufbau auf dem Dach nachgeahmt und die Bepflanzung ist entsprechend frei wählbar, während bei einer extensiven Begrünung ein geeignetes Substrat zum Einsatz kommt und die Pflanzenwahl eingeschränkt ist. Unabhängig von einer intensiven oder extensiven Dachbegrünung können auf Dächern Kleinstrukturen wie mineralische Strukturen, Sandlinsen oder Totholz, unterschiedliche Mikroklimata und Lebensräume schaffen und die Artenvielfalt fördern, indem sie beispielsweise Nist- oder Überwinterungsplätze für Insekten bieten. Je unterschiedlicher die Lebensräume gestaltet werden, desto höher ist die zu erwartende Biodiversität und der Wert eines Dachs als Trittsteinbiotop. Generell wird durch die Begrünung die Dachhaut besser geschützt und es ist eine längere Lebensdauer zu erwarten. Begrünte Dächer sind insgesamt wirtschaftlicher als Schwarz-, Blech- oder Kiesklebedächer. 2.2.1.1 Dächer extensiv begrünen Eine extensive Dachbegrünung von nicht begehbaren Flachdächern ist in den meisten kommunalen Bau- und Nutzungsordnungen als Standard verankert. Die extensive Begrünung eignet sich durch den geringeren Substrataufbau insbesondere bei Bestandsbauten mit beschränkter Auflast und kann wertvolle Trockenstandorte bieten. Die extensive Begrünung kann mittels Substratdicke variiert werden. Die Substratdicke soll möglichst so gewählt werden, dass wertvolle Lebensräume für Kräuter, Moose, Flechten, Gräser, Orchideen sowie Bienen und weiteren Insekten geboten werden. Die Vielfalt kann mit Kleinstrukturen wie Steinlinsen, Totholz oder Substrathaufen zusätzlich erhöht werden. Ein Vorteil ist auch, dass wenig Pflege notwendig ist. In der Regel sind pro Jahr ein bis zwei Kontrollgänge notwendig. 9 von 17 2.2.1.2 Dächer intensiv begrünen In Hinblick auf die steigenden Temperaturen, langanhaltenden Trockenperioden und zunehmenden Starkniederschlägen, ist ein intensiver Dachaufbau mit möglichst hohen Substratdicken empfehlenswert. Ein positiver Effekt einer intensiven Dachbegrünung ist auch die noch vielfältigere Lebensraumqualität für Flora und Fauna, welche durch die vielfältigen naturnahen Bepflanzungsmöglichkeiten entsteht. Die Dachbegrünung kann auch den Hitzeinseleffekt reduzieren. 2.2.1.3 Solar- und Gründächer kombinieren Die kombinierte Ausführung ist eine ausgewogene und standortspezifische Lösung, welche die Ziele Biodiversitätsförderung, Energiegewinnung und Wasserretention berücksichtigen. Mit der Kombination werden insbesondere für die Dimensionen Biodiversität und Energiegewinnung gute Ergebnisse erzielt, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Drei Beispiele dafür sind: • Die Verdunstungsleistung der Vegetation und des Bodens kühlt die Umgebung, was den Effektivitätsgrad der Solarpanels erhöht. Dies führt zu unterschiedlichen Wachstumsbedingungen, was die Artenvielfalt erhöht. • Die Paneele schaffen schattige Orte und tragen so zu einer Umgebung mit unterschiedlichen Mikroklimata bei. • Beim Einsatz von vertikal montierten PV-Anlagen (in der Regel mit Ost-West-Ausrichtung) kann der Pflegeaufwand für die Dachbegrünung und die PV-Anlage reduziert werden. Die Mächtigkeit des Substrataufbaus und die Substratart müssen mit der Installation der PV-Anlage abgestimmt werden. Die Kombination einer PV-Anlage mit einem intensiv begrünten Dach hat sich unter Einhaltung bestimmter Planungshinweise bewährt (Aufständerung, Substratdicke, Anordnung der Solarpanels, Unterhaltsgassen). Der Lösungs-Mix ist gestalterisch in das architektonische Konzept einzubetten. 2.2.2 Fassaden begrünen Fassadenbegrünungen verbessern das Mikroklima rund um ein Gebäude und tragen zur Kühlung eines Gebäudes und der unmittelbaren Umgebung bei. Durch eine sorgfältige naturnahe Gestaltung, mit einer entsprechend umsichtigen Pflanzenwahl, tragen sie zu einer guten Einbettung des Gebäudes in seine Umgebung und zur Vernetzung von Lebensräumen bei. Grundvoraussetzung ist die Berücksichtigung der städtebaulichen und ortsspezifischen Situation. Eine Begrünung der Fassaden ist zu prüfen und soll unter Berücksichtigung weiterer Umweltziele sowie architektonischer und städtebaulicher Ziele, umgesetzt werden. Bei Fassaden, die sich für die Installation von PV-Anlagen eignen, hat eine Abwägung zwischen den Zielen Biodiversität und Energiegewinnung zu erfolgen und ist falls technisch möglich kombiniert (PV-Anlage und Begrünung) umzusetzen. Im Idealfall sind beide Systeme gegenseitig förderlich. Bodengebundene Systeme sind gegenüber wandgebundenen Begrünungen zu bevorzugen, da sie einen höheren Wert für die Biodiversität haben und bei der Realisierung wie auch beim nachfolgenden Unterhalt ressourcenschonender und wirtschaftlicher sind. Werden sie mit einheimischen oder ökologisch wertvollen Pflanzen begrünt, bieten sie Tieren wertvollen Lebensraum, Nahrung und Nistplätze. Zu achten ist auf eine Auswahl an geeigneten Pflanzen, eine sorgfältige, durch Fachleute ausgeführte Konstruktionsplanung der Kletterhilfen und eine Untersuchung des Untergrunds hinsichtlich seiner Eignung zur Anbringung von Kletterhilfen. Bereits bei der Planung sollte die notwendige Pflege und Wartung der Begrünung miteinbezogen werden. Ebenso müssen früh baurechtliche Abklärungen getroffen werden hinsichtlich bestehenden Baulinien, Brandschutz, Grünflächenziffer, etc. 10 von 17 2.2.3 Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäusen schützen Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäusen sind bei Sanierungen oder Umbauten zu schützen oder ihre Lebensräume wiederherzustellen. Alle Möglichkeiten sind zu prüfen, um geeignete Nisthilfen für potenziell vorkommende Arten zu schaffen. Dafür werden bestehende Inventare konsultiert und bei Bedarf entsprechende Beratungsangebote genutzt oder Fachleute hinzugezogen. Je nach Vogel- oder Fledermausart werden unterschiedliche Nistkastenformen oder Standorte bevorzugt. Nistkästen erfüllen ihre Aufgabe nicht nur während der Brutzeit, sondern sind auch im Winter als Überwinterungsplätze wichtig. Nisthilfen helfen aber nur dann, wenn auch der passende Lebensraum und ausreichende sowie geeignete Nahrungsquellen zur Verfügung stehen. 2.2.4 Vögel schützen Das Risiko von Vogelschlag ist soweit möglich mit den entsprechenden Massnahmen zu minimieren. Dafür sind Fenster, Glasscheiben, Glasabdeckungen von Balkonen und Verandas auf Gefahren für Vögel zu prüfen und Vogelschutzmassnahmen zu ergreifen. Der moderne Baustil mit grossen Fensterscheiben und Glasfassaden ist eines der grössten Vogelschutzprobleme in Siedlungen. Glas birgt eine doppelte Gefahrenquelle, indem es durchsichtig ist und die Umgebung reflektiert. Gerade bei einer gut durchgrünten Umgebung steigt das Risiko für Vogelschläge an durchsichtigen oder spiegelnden Oberflächen. Der Leitfaden der Vogelwarte Sempach “Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht” gibt eine Übersicht zu den Gefahren und führt geeignete Massnahmen auf. 2.2.5 Tiefbautenanordnung Tiefbauten werden im Immobilienstandard als integraler Bestandteil von Gebäuden behandelt. Wenn Tiefbauten notwendig sind, sind sie so zu planen, dass natürlich gewachsener Boden geringstmöglich zerstört wird und natürliche Boden- und Wasserstoffkreisläufe erhalten bleiben. Notwendige Untergeschossbauten werden vorwiegend unterhalb der Gebäudegrundfläche angeordnet. Freiräume sollten von unterirdischen Bauten soweit möglich freigehalten werden. So soll natürlicher Boden erhalten bleiben und bodengebundene Vegetationsflächen sowie Bepflanzungen mit Bäumen, grossen Sträuchern und anderen Pflanzen, welche qualitativ hochwertige und spezifische Bodenstandorte brauchen, ermöglichen. Insbesondere eine gesunde Entwicklung und Alterung von Sträuchern und Bäumen sind auf gute Standortbedingungen und einen natürlichen Boden mit ausreichend durchwurzelbaren Raum angewiesen. So brauchen Bäume auf Unterbauungen eine Überdeckung von mindestens 1,5 Metern, um möglichst gute Wachstumsbedingungen zu haben. Zu beachten ist, dass auch bei Sanierungen von Tiefbauten bestehende Naturwerte nicht zerstört, sondern erhalten werden (siehe auch 3.2 Bestehende Naturwerte). Bei Tiefbauarbeiten und bei Arbeiten an z.B. Werk- oder Fernwärmeleitungen im Wurzelbereich von Bäumen sind in jedem Fall ein Baumpflegespezialist beizuziehen und projektspezifische Massnahmen zu definieren. 3. Anforderungen Umgebung Die Umgebung eines Gebäudes ist das Bindeglied zwischen dem Gebäude selbst und den Grünräumen inner- und ausserhalb des Projektperimeters. Die Gestaltung der Umgebung ist auf die Bedürfnisse von Menschen und Natur abzustimmen. Zudem ist die Gestaltung der Umgebung für die sich etablierenden Lebensgemeinschaften massgeblich. Dabei ist die Qualität der Anbindung an und die Vernetzung mit angrenzenden Lebensräumen entscheidend für die Geschwindigkeit der Entwicklung und Artenvielfalt der entstehenden Lebensgemeinschaft. 11 von 17 3.1 Anlagen und Bauten in die Umgebung einpassen Anlagen und Bauten sowie deren Aussenräume müssen sich gestalterisch und baulich in das Gelände und die Umgebung einpassen. Zur Erreichung eines stimmigen Gesamtbilds sollen möglichst wenig Veränderung am vorhandenen Terrain und den ökologisch wertvollen Lebensräumen vorgenommen werden. Dabei sind neu geschaffene Lebensräume auf die in der näheren und weiteren Umgebung natürlich vorkommenden Lebensräume abzustimmen. Die natürlich vorkommenden Lebensräume sollen durch die Umgebungsgestaltung erweitert werden. Es können für die lokale oder regionale Flora und Fauna bedeutende Lebensraumtypen ergänzt werden. Die Bepflanzung erfolgt mit standorttypischen und vorwiegend einheimischen Pflanzen, um die ökologischen Kreisläufe zu erhalten. Für die Bodenbefestigung, wo eine solche nötig ist, werden, wenn immer möglich ortstypische, kreislauffähige, natürliche und sickerfähige Materialien verwendet (Holz, Kies, Natursteine etc.). Zur Gewährleistung der Durchlässigkeit für Flora und Fauna sind wo immer möglich einheimische Strauchgruppen, Hecken oder Kletterpflanzen als Einzäunungen und Sichtschutzelemente zu verwenden. 3.2 Bestehende Naturwerte erhalten Im Rahmen der Planung ist der Erhalt bereits vorhandener Naturwerte sorgfältig zu prüfen. Insbesondere sind im Rahmen der Grundlagenerhebung und Planung für Realisierungsprojekte und grössere Eingriffe in Umgebungs- und Dachflächen kantonaler Liegenschaften, Inventare von schützenswerten Lebensräumen sowie gefährdeten und seltenen Arten zu erstellen. Alte und gewachsene Lebensräume sind besonders wertvoll und sollen nach Möglichkeit erhalten werden. Insbesondere alte und grosskronige Bäume sind zu schützen, aber auch natürlich gewachsenem Boden kommt eine besondere Bedeutung zu. Um ansässige Arten auch bei Veränderungen zu schützen ist der Erhalt des gewachsenen Bodens anzustreben. Besonders alte und grosskronige Bäume sind für die Förderung der Biodiversität und das Wohlbefinden der Menschen sehr wertvoll. So mildern sie die Hitze, speichern CO2 und verbessern das Mikroklima, die Bodenstruktur sowie die Sicker- und Wasserrückhaltefähigkeit. Zu den Faktoren, die darüber entscheiden, ob ein Erhalt der Naturwerte sinnvoll und realistisch ist, gehören: • der Zustand, die Art und das Alter der Vegetation, • die Regenerationszeit und -fähigkeit eines Lebensraums, • der ökologische Wert eines Lebensraums, • die Grösse und Art des zu bebauenden Grundstücks sowie • der Zeitplan und die Ressourcen des Bauprojekts. Die Erhaltung von Naturwerten verringert zudem den Bedarf an Neubepflanzung, d. h. die mit dem Erhalt von Naturwerten verbundenen Anstrengungen werden z.T. durch geringere Pflanz- und Pflegekosten kompensiert. 3.3 Lebensräume diversifizieren Bei der Umgebungsplanung ist auf Lebensraum- und Strukturvielfalt zu achten. Dabei sind standort- und regionaltypische Lebensräume soweit wie möglich in die Umgebungsplanung aufzunehmen. Jedes Lebewesen braucht Raum und Ressourcen (Nahrung, Nist- und Überwinterungsplätze). Mikroklima, Exposition und Bodenbeschaffenheit bestimmen die vorkommenden Pflanzengesellschaften, welche wiederum das Vorkommen und Einwandern von Tierarten beeinflussen. Je höher 12 von 17 die Lebensraum- und Strukturvielfalt ist, desto mehr Arten siedeln sich an und desto höher ist die Biodiversität. Ökologisch wertvolle Lebensräume im Siedlungsraum sind unter anderem: Artenreiche Blumenwiesen und Blumenrasen, Magerwiesen, Ruderalfluren, Wildstaudenbeete, Wildhecken, einheimische Sträucher, Bäume, Teiche, Sumpfbeete, intensive naturnahe Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen aus einheimischen Pflanzen. Kleinstrukturen mit wertvollen ökologischen Qualitäten sind unter anderem: Totholz, Laubhaufen, Trockensteinmauern, Steinhaufen und andere Steinstrukturen, Sandbeete und Linsen sowie offene Bodenstrukturen mit spezifischen Bodensubstraten, mineralische und organische Niststrukturen mit Hohlräumen für wärmeliebende Tier- und förderungswürdige und gefährdete Insektenarten. Die Planung diverser Lebensraumtypen sowie die Wahl der Pflanzenarten ist nicht nur von zentraler Bedeutung für die Förderung der Biodiversität, sondern auch für die Etablierung eines gegenüber diversen Umwelteinflüssen stabilen Ökosystems (z.B. Klimaresilienz). Lebensräume entwickeln und verändern sich über die Zeit. Dies ist Teil eines natürlichen Prozesses und soll, sofern Funktionalität und Gestaltung nicht beeinträchtigt werden, zugelassen und gefördert werden. 3.4 Nahrungsgrundlagen schaffen Bei der Bepflanzung ist darauf zu achten, dass einheimische und aus der Region stammende Wild- und keine Zuchtformen verwendet werden. Invasive Neophyten gemäss der Freisetzungsverordnung und der Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind verboten. Bei der Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet kommt der Wahl des Saat- und Pflanzguts eine zentrale Bedeutung zu. Die Wechselwirkungen zwischen Flora und Fauna haben sich über Jahrhunderte gemeinsam entwickelt und aneinander angepasst (Koevolution). Einheimische Pflanzen bilden die Basis der Nahrungskette. Viele Tiere ernähren sich vorwiegend und teils sogar ausschliesslich von einheimischen Pflanzenarten, z.B. von Blättern, Nektar, Pollen, Früchte etc. Für die Förderung einer möglichst grossen Vielfalt an Tieren, ist es wichtig, dass die verwendeten Pflanzen einheimisch sind und möglichst verschiedene und dem Standort entsprechende Arten gewählt werden. Beim Saat- und Pflanzgut ist darauf zu achten, dass es sich um einheimische Wild- und keine Zuchtformen handelt, die wenn möglich von Arten abstammen, die in der Region vorkommen. Dieses sogenannte autochthone Saat- und Pflanzgut ist auf die Umweltbedingungen des Standorts angepasst und damit besonders widerstandsfähig (vergleiche unter anderem "Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet", BAFU 2022). In gewissen innerstädtischen Bereichen kommen einheimische Baumarten aufgrund des beschränktem Wurzelraums und der extremen klimatischen Bedingungen an ihre Grenzen und sind nur noch beschränkt alterungsfähig. Bei Neubepflanzungen sollte deshalb auf diese extremen Standortbedingungen geachtet und die Baumartenwahl entsprechend angepasst werden (siehe Kapitel 4.6). 3.5 Versiegelungen minimieren und gewachsenen Boden schützen Versiegelungen von Flächen sind zu vermeiden und müssen nachvollziehbar begründet werden. Wo sie unvermeidlich sind, sind möglichst sickerfähige Beläge zu wählen. Versiegelte, wasserundurchlässige Flächen gehören zu den wichtigsten Ursachen für Hitzeinseleffekte und erschweren die Biotopvernetzung sowie ein klimaangepasstes Regenwassermanagement. Als versiegelt gelten Bodenoberflächen mit Belägen aus Teer, Beton oder ähnlichen Stoffen sowie jede andere Bedeckung des Bodens mit wasserundurchlässigen Materialien. Wo immer möglich ist 13 von 17 der gewachsene Boden als Lebensraum und wichtiger Teil von natürlichen Kreisläufen zu erhalten (siehe auch 3.2 Bestehende Naturwerte). Dabei ist abzuwägen zwischen dem Ziel, magere Standorte für gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu schaffen, und dem Erhalt von natürlich gewachsenem Boden. Zusätzlich sollten Flächenentsiegelungen geprüft und in Betracht gezogen werden. 3.6 Baumfördernde Gestaltung planen und umsetzen Bei der Planung ist auf eine baumfördernde Gestaltung zu achten. Dabei sollen einerseits gute Standortbedingungen für Bäume gewährleistet werden, damit Bäume gesund altern können. Wenn immer möglich, müssen einheimische, standortgerechte und regionstypische Baumarten (Wildform) gewählt werden und hinsichtlich des Klimawandels auf eine möglichst grosse Baumvielfalt geachtet Bäume erfüllen viele Ökosystemdienstleistungen und spielen unter anderem für die Biodiversität und Klimaanpassung im Siedlungsgebiet eine zentrale Rolle. Das Alter des Baums ist für die Erfüllung dieser Leistungen von zentraler Bedeutung. Je älter und grösser ein Baum, desto wertvoller ist er als Habitatbaum und als Schattenspender. Im Siedlungsraum sind Bäume für das lokale Klima, die Lebens- und Ortsbildqualität sowie für die Biodiversität von entscheidender Bedeutung. Bäume regulieren das lokale Klima und können die sommerlichen Temperaturen von Plätzen, Strassenzügen oder Quartieren um bis zu 8 Grad senken. Zudem binden sie Feinstaub und Regenwasser. Für die Biodiversität besonders wertvoll sind alte, grosse und einheimische Bäume. Sie sind Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Arten von Pilzen, Moosen, Flechten sowie Tieren und dienen in dicht bebauten Räumen auch als Trittsteine. In Hinblick auf die Klimaerwärmung ist bei einer Neu- / Ersatzpflanzung auf die Baumartenvielfalt und die Toleranz der einzelnen Baumarten bzgl. Trockenheit und Hitze zu achten. Der neu entwickelte Index für Stadtbäume im Klimawandel ist hierfür eine gute Grundlage. Nur an Extremstandorten soll auf Baumarten ausgewichen werden, die nicht regionaltypisch sind (Arten aus Südosteuropa). Bei guter Planung sollte es jedoch kaum extreme Standorte geben, denn mit einer auf Bäume abgestimmten und durchdachten Planung können Extremstandorte für Bäume weitestgehend vermieden Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen ist der Wurzel- und Kronenbereich zu beachten und eine Verdichtung des Wurzelbereichs soll vermieden werden. 4. Anforderungen Pflege Lebensräume erhalten und entwickeln ihr ökologisches Potential nur bei einer fachgerechten Pflege. Die Grünräume der Umgebung sind durch natürliche Prozesse einer ständigen Dynamik unterworfen. Die Pflege ist daher nicht nur entscheidend für die Förderung der Biodiversität und Aufrechterhaltung der Ökosysteme, sondern auch für die gestalterische Wirkung, die Erfüllung geplanter Funktionen und für die Nutzung und Akzeptanz durch den Menschen. 4.1 Pflege differenzieren Die Umgebungspflege der kantonalen Immobilien soll nach dem Prinzip der differenzierten Pflege erfolgen. Eine differenzierte Pflege erlaubt es, verschiedene Ansprüche an einen Freiraum aufeinander abzustimmen. Die Flächen werden je nach Potenzial und Funktion (Ästhetik, Soziales, Ökologie) sowie unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen unterschiedlich intensiv gepflegt. 14 von 17 Der Grundsatz der differenzierten Pflege lautet: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig pflegen. Dabei kann aufgrund der Funktion einer Fläche oder aus gestalterischen Ansprüchen eine intensivere Pflege erforderlich sein (z.B. Eingangsbereich einer Immobilie oder eine Gartenanlage mit kulturhistorischem Wert). Bei einer intensiven Pflege werden die Massnahmen laufend analysiert (Kosten, Düngung, Bewässerung, natürliche Ressourcen) und angepasst. Bei einer naturschonenden Pflege können auch intensiv gepflegte Flächen einen Wert für die Biodiversität entwickeln. Extensiv gepflegte Flächen hingegen erhalten nur eine minimale Pflege (z.B. keine Düngung, keine Bewässerung oder eine schonende Mahd). Zu einer extensiven Pflege gehören u.a. • die saisonale Abstimmung gewisser Pflegemassnahmen, damit keine Überwinterungsquartiere zerstört werden, • das Zulassen von “wilden Ecken”, die zugunsten der natürlichen Entwicklung von Lebensräumen nur minimal gepflegt werden, • die Gesamtbetrachtungsweise eines Areals, indem durch Pflegeeingriffe zusammenhängende Lebensräume nicht voneinander getrennt werden, • die Förderung natürlicher Prozesse und die Einschränkung der Nutzung zugunsten der natürlichen Prozesse und von Ökosystemfunktionen. 4.2 Details zu konkreten Pflegeaspekten 4.2.1 Mahd- und Erntetechnik wählen Die Mahd von Wiesenflächen soll möglichst umwelt- und faunaschonend erfolgen. Bei der Wahl der Mahd- und Erntetechnik soll eine Abwägung zwischen den zur Verfügung stehenden Ressourcen (weniger effizient bei Handarbeit) und dem ökologischen Gewinn erfolgen. Beim Einsatz von Maschinen sind möglichst leichte Geräte, solche mit grösseren Arbeitsbreiten und schonende Mähwerke zu verwenden. Der Mahdzeitpunkt und die Mahdfrequenz sind an den Vegetationstyp, die Produktivität sowie die zu fördernden Zielarten an einem Standort anzupassen. Folgende Massnahmen gelten als besonders faunaschonend: • Flächen gestaffelt mähen, damit Tiere Rückzugsorte und Überwinterungsmöglichkeiten finden, von wo aus sie die Flächen wieder besiedeln können. • Bei der Mahd von grösseren Flächen Rückzugsstreifen als Refugium für Tiere stehenlassen. Dabei wird empfohlen, von innen nach aussen zu den Rückzugsstreifen zu mähen, damit mobile Kleintiere in ungemähte Bereiche fliehen können. • Eine Schnitthöhe von mindestens 10 cm bei ökologisch wertvollen Grünflächen einhalten, um weniger mobile Insekten, Amphibien und Weichtiere zu schützen. • Das Schnittgut vor Ort trocknen zu lassen, zusammenzunehmen und sinnvoll weiterzuverwenden (Futter/Vergärung/Kompost). • Die Anzahl Überfahrten bzw. die Anzahl Bewirtschaftungsgänge minimieren, um Fauna und Boden zu schonen. • Verzicht auf den Einsatz von Laubbläsern beim Zusammennehmen des Schnittguts, Blättern, etc. zur Schonung von Insekten und der Reduktion von CO2- und Lärmemissionen. 15 von 17 4.2.2 Stoffkreisläufe vor Ort aufrechterhalten Um Stoffkreisläufe aufrechtzuerhalten, geschlossene Stoffkreisläufe zu ermöglichen und Transportwege zu sparen, soll bei Pflegemassnahmen angefallenes organisches Material möglichst vor Ort wiederverwendet werden. Beispielsweise können damit Kleinstrukturen geschaffen werden, die Tieren Überwinterungsplätze oder Unterschlupf bieten und als Trittsteinbiotope Lebensräume verbinden können. 4.2.3 Auf Torf verzichten Auf die Verwendung von torfhaltigen Materialien wird verzichtet. Der Abbau von Torf verursacht erhebliche Umweltschäden hinsichtlich Klima und Biodiversität. Moore sind in der Schweiz seit 1987 geschützt, jedoch wird der Torf aus dem Ausland importiert, aus Ländern, wo die Moore kaum oder nicht wirkungsvoll geschützt sind. 4.2.4 Auf synthetische Hilfsmittel verzichten Auf den Einsatz synthetischer Hilfsmittel wird bei der Pflege verzichtet, ausser in gut begründeten Fällen, welche bewilligungspflichtig sind. Synthetische Stoffe wie Pestizide oder mineralische Dünger verringern die Biodiversität und belasten den Boden, das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Diese Belastungen wirken sich auch negativ auf die Gesundheit der Menschen aus. Auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen ist der Einsatz von Herbiziden verboten (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung 814.81). Alternativ zu Pestiziden können bei Bedarf biologische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden (siehe Positivliste FIBL 2022). In Ausnahmefällen dürfen Herbizide bei Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen eingesetzt werden, wenn keine oder keine wirtschaftlichen Alternativen möglich sind. Düngen ist nirgends nötig, weil im Boden generell genügend Nährstoffe vorhanden sind und magere Standorte ökologisch wertvoll sind. Wenn Flächen begründet gedüngt werden sollen, werden keine mineralischen Düngemittel verwendet (siehe Positivliste FIBL 2022). 4.2.5 Ersatzpflanzungen von Bäumen Die Gesundheit der Bäume ist regelmässig zu kontrollieren. Wenn Bäume krank sind, ihre Lebensdauer erreicht haben oder aus anderen Gründen entfernt oder gefällt werden müssen, wird frühzeitig eine Ersatzpflanzung geplant. Dabei wird darauf geachtet, dem Baum für seine charakteristische Grösse ausreichend Platz und einen genügend grossen Wurzelraum zu gewähren, damit er vital bleibt und gesund altern kann (zur Artenwahl siehe Kapitel 3.6.). 4.2.6 Invasive Neophyten bekämpfen Invasive Neophyten gemäss Freisetzungsverordnung und der Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind in der naturnahen Pflege zu bekämpfen. Invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) verbreiten sich auf Kosten einheimischer Arten sehr effizient und verdrängen diese. Sie tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Werden invasive Neophyten entdeckt, müssen sie vor der Samenbildung fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Generell ist zu vermeiden, Arten mit Potenzial zur invasiven Verbreitung anzupflanzen. Stattdessen sind konsequent einheimische Arten zu verwenden. 16 von 17 4.3 Pflege standardisieren und verbindlich regeln Die Pflege der Umgebungen von Immobilien, welche sich im Eigentum des Kantons befinden und direkt durch dessen Organisationseinheiten genutzt werden, wird in einem Pflegemanual geregelt. Pflegekonzepte, -pläne und -manuals tragen dazu bei, auf dem gesamten Perimeter die Wirkung einer naturnahen Gestaltung unter dem gegebenen Einsatz von Ressourcen (Fachwissen, Einsatzpläne, Maschinen, chemische Hilfsmittel, anfallendem Schnittgut und Geld) zu maximieren. Gleichzeitig legen sie verbindliche Qualitätsvorgaben bzgl. Pflege- und Unterhaltsmassnahmen fest. In Abwägung der Grösse und Komplexität des Aussenraums einer Immobilie oder Parzelle ist individuell abzuwägen, ob ein Pflegekonzept oder -manual sinnvoll ist und erarbeitet werden soll oder ob ein allgemein gültiges Dokument mit Pflegerichtlinien zur Anwendung kommt. 5. Schnittstellen zwischen Gebäude, Umgebung und Pflege Im folgenden Kapitel werden Aspekte der Biodiversitätsförderung behandelt, welche sowohl das Gebäude als auch die Gestaltung und Pflege der Umgebung betreffen. Diese Aspekte sind daher von unterschiedlichen Planungsdisziplinen (Architektur, Landschaftsarchitektur, Biologie) vernetzt sowie standort- und phasenübergreifend zu betrachten. 5.1 Lebensräume vernetzen Die Lebensräume innerhalb eines Planungsperimeters oder Areals müssen, wenn immer möglich miteinander vernetzt sein und an die umliegenden Lebensräume anschliessen. Ökologische Vernetzungen führen zu Austausch zwischen Beständen von Pflanzen, Tieren und anderen Organismen und gewährleisten dadurch die Etablierung und den Erhalt von Populationen. Ein solcher Austausch ist auch bei sich verändernden Umwelteinflüssen eine Voraussetzung für das Entstehen resilienter Bestände und Arten. Die Vernetzung von Lebensräumen stellt zudem sicher, dass Arten mit einem Anspruch an mehrere unterschiedlichen Lebensräume ihren Lebenszyklus erfolgreich beenden können. Ob Lebensräume ökologisch vernetzt sind, hängt von der räumlichen Distanz und den dazwischenliegenden Barrieren ab. Die Fähigkeit, Distanzen und Barrieren zu überwinden, ist artspezifisch. Für eine gute ökologische Vernetzung ist folgendes zu beachten: Trittsteinbiotope schaffen Lebensräume sind über sogenannte Trittsteinbiotope mit artenspezifischen Distanz zwischen 50–200 m oder mit linearen Lebensräumen, sogenannten Wanderkorridoren, verbunden. Trittsteine dürfen nur dort geschaffen werden, wo sie für die Arten gefahrlos erreicht werden können und nicht zu Todesfallen werden. Hindernissen, Barrieren und Fallen vermeiden Die Lebensräume können nur erreicht werden, wenn keine Hindernisse, Barrieren und Fallen die Wanderung und Ausbreitung der Tiere den Verbindungsweg unterbrechen. Daher gilt es folgendes zu berücksichtigen: • Wasserstellen und Kellergeschosse sind mit Ausstiegshilfen zu versehen. • Lichtschächte sind mit feinmaschigen Gittern abzudecken. • Kamine sind abzudecken. • Spiegelnde und durchsichtige Oberflächen sind eine Gefahrenquelle für Vögel und deshalb zu vermeiden. 17 von 17 • Zäune, Mauern und Absätze sind so zu gestalten, dass sie kein Hindernis darstellen. • Lichtquellen in der Nacht sind auf ein Minimum zu beschränken. • An Strassen schützen Baumreihen flugfähige Säuger, Insekten und Vögel vor dem Verkehr. 5.2 Regenwassermanagement ans Klima anpassen In der Planung müssen mögliche Massnahmen für ein klimaangepasstes Regewassermanagement berücksichtigt und getroffen werden. Wasserelemente und bepflanzte Versickerungsmulden, Rasenflächen, Wiesen, Sträucher, Bäume sowie intensive Dachbegrünungen können Regenwasser aufnehmen und ermöglichen eine Versickerung und Rückhaltung vor Ort. Sind sie naturnah gestaltet, bilden sie gleichzeitig ökologisch wertvolle Lebensräume und dienen als Trinkstelle für Tiere oder als Bewässerungsreserven. Dürreperioden aber auch Starkniederschläge und Überflutungen werden damit besser bewältigt und entlasten Kläranlagen und Kanalisationen. Zudem tragen solche Elemente und Flächen mittels Verdunstung zu einem angenehmen Lokalklima bei (Hitzeminderung). 5.3 Tier- und menschenfreundliche Beleuchtung sicherstellen Die Grundsätze zur Vermeidung von Lichtemissionen sind zu berücksichtigen und Beleuchtungen gemäss dem 7-Punkte-Plan des Bundesamts für Umwelt zu planen (Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen, BAFU 2021). Die Lichtverschmutzung bzw. der Verlust der Nachtdunkelheit gehört zu den häufigsten Umweltverschmutzungen. Viele physiologische Prozesse und Verhaltensweisen von Tieren sind vom Licht oder der Dunkelheit abhängig. Die Nachthelligkeit beeinflusst uns Menschen ebenso wie nachtaktive Tiere negativ. Künstliches Licht verstärkt die Homogenisierung der Arten. Lichttolerante Arten profitieren wohingegen die Überlebenschancen lichtscheuer Arten sinken. Beleuchtung ist soweit möglich zu reduzieren und nur dort einzusetzen, wo es sie zwingend braucht. 6. Annex 6.1 Broschüre "Gebäudebegrünung – Dach Fassade Innenraum" • Zu finden auf www.ag.ch 6.2 Leitfaden "Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung" • Zu finden auf www.ag.ch Mai 2014 – Version 1.0 GERICHTE www.ag.ch/immobilienaargau Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich Fotografie Daniel Desborough, Roger Frei Architekturfotografie Redaktion IMAG / Fuhr Buser Partner Bauökonomie AG, Basel © 2014 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Mai 2014 3ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 1 ALLGEMEINES 5 1.1 Ausgangslage 5 1.2 Ziel und Zweck 5 1.3 Begriffsdefinition / Organisation 6 1.4 Arten von Standards 6 1.5 Gerichte Kanton Aargau 7 2 STANDORTKRITERIEN FÜR GERICHTE KANTON AARGAU 8 2.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 8 2.2 Zielkriterienkatalog 8 3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR GERICHTE KANTON AARGAU 9 3.1 Grundlagen 9 3.2 Raumstruktur 9 3.2.1 «Öffentliche Zone» 9 3.2.2 «Gesicherte Zone» 9 3.2.3 «Sicherheitszone» 9 3.3 Raumtypen 10 3.4 Flächenstandards nach Nutzungsart und Betriebskategorie 10 3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11 3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» 12 3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» 13 3.5 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 17 3.6 Arbeitsplatzlayout 17 ANHANG 19 I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 20 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 21 III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 22 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 27 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 39 VI Schallschutzanforderungen 40 VII Widerstandsklassen 44 VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 46 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 48 Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für beide Geschlechter. Immobilien Aargau Mai 2014 5ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 1 ALLGEMEINES 1.1 AUSGANGSLAGE Die Immobilien-Standards Gerichte Kanton Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000565 vom 21. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaftlichen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu erfüllen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse in Jahr 2013 rund 200 Massnahmen beschlossen, die zu einer substanziellen Entlastung des Staatshaushalts führen sollen. Die Massnahme Nr.: 430-10, definiert neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anstehenden Neubauten und Mieterausbauten langfristig um 15 % reduziert werden. Neben anderen Bereichen bedarf es der Anpassung der betrieblichen Abläufe der Gerichte Kanton Aargau namentlich aufgrund des Inkrafttretens der veränderten Strafprozessordnung, per 1.1.2011, des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG), per 1.1.2013 und der Teilrevision des Zivilgesetzbuches des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (KESR). Gleichzeitig werden erhöhte Sicherheitsanforderungen betreffend dem Datenschutz, der Personensicherheit und der Diskretion erforderlich. Bis anhin bestehen im Kanton Aargau keine immobilienspezifischen Standards für die Gerichte. Die aktuellen Standorte der einzelnen Gerichte weisen daher und aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten unterschiedliche Raumgrössen und Infrastrukturangebote auf. 1.2 ZIEL UND ZWECK Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur Gerichte Kanton Aargau. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des Kantons gestärkt werden. Diese Standards lösen keine Verpflichtung aus, dass bestehende Gerichte gemäss den nachfolgenden Konzepten umgerüstet werden müssen. Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen haben zur Folge, dass bestimmte Raumtypen pro Standort nicht mehr erforderlich sind. Das vorliegende Dokument definiert die räumlichen Sollgrössen für das Generalsekretariat der Gerichte Kanton Aargau, für das Ober-, Spezialverwaltungs- und Bezirksgericht sowie für das Konkursamt. Immobilien Aargau Mai 2014 6ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 1.3 BEGRIFFSDEFINITION / ORGANISATION Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Generalsekretariat Das Generalsekretariat ist die Stabsstelle der Justizleitung und unterstützt die Geschäftsleitungen des Obergerichts, des Spezialverwaltungsgerichts, der Bezirksgerichte und des Konkursamtes. Es unterstützt weiter die Anwalts- und die Aufsichtskommission bei administrativen Aufgaben. Das Generalsekretariat umfasst heute ca. 30 Arbeitsplätze. Obergericht Das Obergericht mit Sitz im Kantonshauptort Aarau umfasst die Abteilungen Straf-, Zivil, Handels-, Verwaltungs- und Versicherungsgericht. Das Obergericht umfasst heute ca. 110 Arbeitsplätze. Spezialverwaltungsgericht Das Spezialverwaltungsgericht mit den Abteilungen Steuern sowie Kausalabgaben und Enteignungen hat den Sitz in Aarau. Das Spezialverwaltungsgericht umfasst heute ca. 15 Arbeitsplätze. Bezirksgericht Die 11 Bezirksgerichte mit den Abteilungen Zivil-, Straf-, Arbeits-, Jugend- und Familiengericht haben den Sitz am jeweiligen Bezirkshauptort. Die Bezirksgerichte können grob in die folgenden drei Grössenkategorien unterteilt werden: a) bis 30 Arbeitsplätze, 2 bis 3 Gerichtspräsidenten (z.B. Brugg) b) 30 bis 50 Arbeitsplätze, 4 bis 7 Gerichtspräsidenten (z.B. Lenzburg) c) über 50 Arbeitsplätze, 8 und mehr Gerichtspräsidenten (z.B. Baden) Das Konkursamt führt die Konkursverfahren im Kanton Aargau durch. Sie amten an den drei Standorten Baden, Brugg und Oberentfelden. Jedes Konkursamt umfasst heute ca. 8 Arbeitsplätze. 1.4 ARTEN VON STANDARDS Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten eine transparente Bewertung von möglichen Gerichtsstandorten. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die «3-Zonenstruktur» innerhalb der Gerichte Kanton Aargau. Raumtypen Die verschieden Raumarten sind in 9 Raumtypen zusammengefasst. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der notwendigen m²-Zahl. Raumstandards Raumstandards definieren die Grundanforderungen an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung und die Materialisierung. Ausstattungsstand Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung. Immobilien Aargau Mai 2014 7ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 1.5 GERICHTE KANTON AARGAU Reinfelden Laufenburg Baden Zurzach Brugg Bremgarten Lenzburg Oberentfelden Aarau Muri Kulm Zofingen GS GS OG OG c Generalsekretariat Obergericht Spezialverwaltungsgericht Bezirksgericht a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten) Bezirksgericht b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten) Bezirksgericht c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten) c Immobilien Aargau Mai 2014 8ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 2.1 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATIONEN mögliche Standorte für die Gerichte Kanton Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzer). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 2.2 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu · Potenzial · Kostentreiber Im Anhang II sind die Erläuterungen zu den Zielkriterien. 2 STANDORTKRITERIEN FÜR GERICHTE KANTON AARGAU Immobilien Aargau Mai 2014 9ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.1 GRUNDLAGEN Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheitsspezifischen Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfrei Bauen sind den Raum- und Flächenstandards übergeordnet. 3.2 RAUMSTRUKTUR Die Raumaufteilung der Gerichte Kanton Aargau soll nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone» und «Sicherheitszone» wird den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz, die Personensicherheit und die Diskretion bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die «3-Zonenstruktur». Ferner ist im Anhang III die «3-Zonenstruktur» in Form eines Funktionendiagramms für das Generalsekretariat, das Obergericht, das Spezialverwaltungsgericht, die Bezirksgerichte und die Konkursämter dargestellt. 3-Zonenstruktur Zugang: Jedermann Zugang: begrenzter Personenkreis / Publikum Zugang: nur Mitarbeiter Gerichte Kanton Aargau / kein Zutritt für Publikum Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit zu prüfen. Dies insbesondere unter Berücksichtigung des Sicherheitskonzepts. Aus immobilienspezifischen Gründen (z.B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten / Nutzen) kann es gerade in der Raumzuteilung im Bereich der «Gesicherten Zone» und der «Sicherheitszone» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen. 3.2.1 «Öffentliche Zone» In der «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt. In dieser Zone befinden sich der Empfang mit Schalter für Kunden. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone». Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet. 3.2.2 «Gesicherte Zone» In die «Gesicherte Zone» hat nur ein begrenzter Personenkreis Zutritt. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist durch einen Einbruchschutz / Alarmanlage zu sichern. In dieser Zone befinden sich die Einstellzellen, die Warteräume der Parteien und die Gerichtssäle. Vorgeladene Personen bewegen sich in dieser Zone nur in Begleitung eins Mitarbeiters der Gerichte Kanton Aargau. Die «Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen. 3.2.3 «Sicherheitszone» In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeiter der Gerichte Kanton Aargau Zutritt. In dieser Zone befinden sich die Büroräumlichkeiten der Gerichte Kanton Aargau. Die «Sicherheitszone» ist von der «Öffentlichen Zone» wie auch von der «Gesicherten Zone» her erschlossen. 3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR GERICHTE KANTON AARGAU Öffentliche Zone Immobilien Aargau Mai 2014 10ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.3 RAUMTYPEN Die Raum- und Flächenarten der Gerichte Kanton Aargau können in neun Raumtypen zusammengefasst werden. Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum Warteraum für Kunden, Schalterraum Raumtyp 2: Obergerichtsbibliothek Schalter / Bibliothekarbüro, Bibliothek mit Lesesaal inkl. Computerbereich, Freihandbibliothek oder bedientes Büchermagazin, Besprechungsraum, Kopierbereich, Garderobe Raumtyp 3: Einstellzellen Einstellzelle Raumtyp 4: Einvernahmeräume Raumtyp 5: Gerichtsspezifische Räume Gerichtssaal gross, Gerichtssaal klein, Einzelrichterraum, Kinderbefragungszimmer, Parteien- / Anwaltszimmer, Multimediaraum, Akteneinsichtsraum Aussenstehende, Besprechungsraum, Raum für indirekte Befragung Raumtyp 6: Büro- und Besprechungsräume 1er Büro, Mehrpersonenbüro, Besprechungsraum, Bibliothek mit Lesesaal, Akteneinsichtnahme Aussenstehende, Handarchivraum, Tresorraum, Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern, Pausenraum / Küche Raumtyp 7: Lager- und Archivräume Archivräume, Obergerichtsbibliotheksarchiv, Lager, Einstellhalle Konkursaktiven, Entsorgung, Postbereich Ein- /Ausgang Raumtyp 8: Nebenräume WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum Raumtyp 9: Fahrzeugabstell- und Aussenflächen Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Anlieferung, Veloparkplätze 3.4 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGS- ART UND BETRIEBSKATEGORIE Die auf den nachfolgenden Seiten definierten Flächenstandards gliedern sich nach fünf unterschiedlichen Betriebskategorien. Da auch innerhalb der Kategorien die Anzahl der beschäftigten Personen sehr differieren kann, muss im Einzelfall die Verhältnismässigkeit der notwendigen Räume überprüft werden. Die folgenden m²-Angaben sind Richtgrössen. Immobilien Aargau Mai 2014 11ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» Generalsekretariat Obergericht Spezialverwaltungs- Bezirks- Empfang / Schalterraum HNF 2.5 1 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2 Warteraum HNF 1.4 1 10 m2 10 m2 2 Stk. 2 Stk. a) 2 Stk. b) 2 Stk. c) 3 Stk. Obergerichtsbibliothek HNF 5.4 2 200 m2 NNF 7.1 8 4 m2 4 m2 4 m2 4 m2 4 m2 Fahrzeugabstellplatz Besucher Anzahl 9 2 Stk. 8–10 Stk. 4 Stk. a) 4 Stk. b) 5–8 Stk. c) 8–10 Stk. 4 Stk.* * sofern keine öffentliche Parkplätze vorhanden sind muss die Anzahl eventuell erhöht werden Kategorien Bezirksgericht a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten) b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten) c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten) Immobilien Aargau Mai 2014 12ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» Generalsekretariat Obergericht Spezialverwaltungs- Bezirks- Gerichtssaal gross HNF 2.3 5 120 m2 70 m2 90 m2 Gerichtssaal klein HNF 2.3 5 70 m2 2 Stk. 70 m2 Einzelrichterraum HNF 2.3 5 30 m2 7 Personen 30 m2 7 Personen a) 1 Stk. b) 1 Stk. c) 2 Stk. Kinderbefragungszimmer HNF 2.3 5 10 m2 3–4 Personen 3–4 Personen Parteien- und Anwaltszimmer HNF 2.3 5 10 m2 2 Stk. 3–4 Personen 2 Stk. 3–4 Personen a) 2 Stk. b) 4 Stk. c) 6 Stk. 3–4 Personen Multimediaraum für separate Datenträger HNF 2.3 5 15 m2 6 Personen 15 m2 6 Personen Besprechungsraum HNF 2.3 5 50 m2 20 Personen 40 m2 15 Personen 35 m2 * Schlichtungsstelle Gleichstellung HNF 2.3 5 15 m2 6 Personen Präsident Mietschlichtungsstelle HNF 2.3 5 25 m2 10 Personen Akteneinsichtnahme für Aussenstehende HNF 2.3 5 10 m2 10 m2 Indirekte Befragung HNF 2.1 5 10 m2 10 m2 Einvernahmeraum gross HNF 2.1 4 20 m2 10 Personen Einstellzelle HNF 1.1 3 7 m2 7 m2 * wenn zu klein, evtl. Gerichtssaal oder externer Raum anmieten Kategorien Bezirksgericht a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten) b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten) c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten) Immobilien Aargau Mai 2014 13ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» Generalsekretariat Obergericht Spezialverwaltungs- Bezirks- 1er Büros Oberrichter HNF 2.1 6 24 m2 / AP Generalsekretär HNF 2.1 6 24 m2 / AP Gerichtspräsident / Fachrichter KESR HNF 2.1 6 18 m2 / AP Abteilungspräsident HNF 2.1 6 24 m2 / AP Konkursbeamter mit Publikumsverkehr / Einvernahme (6 Pers.) HNF 2.1 6 18 m2 / AP Sachbearbeiter mit Publikumsverkehr / Einvernahme (6 Pers.) HNF 2.1 6 18 m2 / AP Leiter Konkursamt HNF 2.1 6 15 m2 / AP Sektionsleiter HNF 2.1 6 15 m2 / AP Sektionsleiter Informatik HNF 2.1 6 15 m2 / AP Betreibungsinspektorat HNF 2.1 6 15 m2 / AP Präsident Mietschlichtungsstelle HNF 2.1 6 15 m2 / AP Präsident Schlichtungsstelle Gleichstellung HNF 2.1 6 15 m2 / AP Fachrichter / Ersatzrichter HNF 2.1 6 12 m2 / AP Wissenschaftlicher HNF 2.1 6 12 m2 / AP Gerichtsschreiber HNF 2.1 6 12 m2 / AP 12 m2 / AP 12 m2 / AP Liquidator HNF 2.1 6 12 m2 / AP Bibliothekar in HNF 2.1 6 12 m2 / AP Sozialarbeiter HNF 2.1 6 12 m2 / AP Revisor HNF 2.1 6 12 m2 / AP Immobilien Aargau Mai 2014 14ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung) Generalsekretariat Obergericht Spezialverwaltungs- Bezirks- Mehrpersonenbüros Kanzleichef HNF 2.2 6 9 m2 / AP Schalter mit Empfang / Anmeldung / Kasse / Kassierer HNF 2.2 6 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP Kanzlei / Sekretariat HNF 2.2 6 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP Aktenablage Kanzlei HNF 2.2 6 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2 Rechtspraktikant HNF 2.2 6 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP Rechnungswesen / Controlling HNF 2.2 6 9 m2 / AP Konkursamt Mitarbeiter HNF 2.2 6 9 m2 / AP Personaladministration HNF 2.2 6 9 m2 / AP Informatik HNF 2.2 6 9 m2 / AP Auszubildende HNF 2.2 6 9 m2 / AP Mietschlichtungsmitarbeitende HNF 2.2 6 9 m2 / AP (Richter) HNF 2.3 5 30 m2 8–10 Personen 30 m2 8–10 Personen 30 m2 8–10 Personen (Gerichtsschreiber / Richter) HNF 2.3 6 15 m2 6 Personen 15 m2 6 Personen 15 m2 (3) 6 Personen Besprechungsraum HNF 2.3 6 20 m2 10 Personen Freihandbibliothek mit Lesebereich und Computer HNF 5.4 6 25 m2 50 m2 25 m2 30–50 m2 a) 25 m2 b) 35 m2 c) 45 m2 20 m2 Pausenraum / Küche HNF 1.3 6 30–50 m2 40–50 m2 15–20 m2 30–50m2 a) 30 m2 b) 40 m2 c) 50 m2 15 m2 Kategorien Bezirksgericht a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten) b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten) c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten) Immobilien Aargau Mai 2014 15ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Generalsekretariat Obergericht Spezialverwaltungs- Bezirks- Infrastrukturräume Handarchivraum* HNF 4.1 6 10 m2 10 m2 10 m2 10–20 m2 a) 10 m2 b) 15 m2 c) 20 m2 20 m2 Tresorraum HNF 4.1 6 10 m2 10 m2 10 m2 10–20 m2 a) 10 m2 b) 15 m2 c) 20 m2 20 m2 Kopierer, Material, Server* HNF 2.8 6 20 m2 30 m2 20 m2 20–40 m2 a) 20 m2 b) 30 m2 c) 40 m2 15 m2 Lager- und Archivräume Archiv (UG möglich) Annahme: m2 / flm 0.12 HNF 4.2 7 50 m2 ca. 400 flm 360 m2 ca. 3000 flm 60 m2 ca. 500 flm 120–240 m2 ca.1000–2000 flm a) 120 m2 b) 180 m2 c) 240 m2 60–170 m2 ca. 500 –1400 flm Einstellhalle (Konkursaktiven, insbesondere Fahrzeuge) UG HNF 4.2 7 40 m2 Obergerichtsbibliotheksarchiv mit Alt- und Dublettenbestand UG HNF 4.2 7 50 m2 (Möbel, EDV-Geräte, etc.) UG HNF 4.2 7 20 m2 20 m2 10 m2 10–20 m2 a) 10 m2 b) 15 m2 c) 20 m2 * pro 30 Arbeitsplätze Kategorien Bezirksgericht a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten) b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten) c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten) Immobilien Aargau Mai 2014 16ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung) Generalsekretariat Obergericht Spezialverwaltungs- Bezirks- Verteilbereich Post intern NNF 7.3 6 5 m2 10 m2 5 m2 5–15 m2 a) 5 m2 b) 10 m2 c) 15 m2 Akten / Papier UG NNF 7.3 7 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2 Postbereich Eingang / Ausgang UG NNF 7.3 6 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2 WC-Anlagen Damen, siehe Anhang V NNF 7.1 8 20 m2 40 m2 10 m2 20–40 m2 a) 20 m2 b) 30 m2 c) 40 m2 WC-Anlagen Herren, siehe Anhang V NNF 7.1 8 20 m2 40 m2 10 m2 20–40 m2 a) 20 m2 b) 30 m2 c) 40 m2 Umkleide / Duschraum Damen / Herren, siehe Anhang V UG NNF 7.2 8 10 m2 10 m2 6 m2 6–10 m2 a) 6 m2 b) 10 m2 c) 10 m2 mit abgetrenntem Lager Reinigungsmittel UG NNF 7.3 8 6 m2 6 m2 6 m2 6 m2 6 m2 Fahrzeugabstellflächen Vorfahrt Gefangenentransport / Parkplatz NNF 7.4 9 18 m2 18 m2 18 m2 Anlieferung NNF 7.4 9 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2 pro Parkplatz PP, Anzahl PP für Mitarbeiter nicht definiert NNF 7.4 9 18 m2 / Parkplatz 18 m2 / Parkplatz 18 m2 / Parkplatz 18 m2 / Parkplatz 18 m2 / Parkplatz Veloparkierung AGF 9 Siehe Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz Kategorien Bezirksgericht a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten) b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten) c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten) Immobilien Aargau Mai 2014 17ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 3.5 RAUM- UND AUSSTATTUNGS- STANDARDS JE RAUMTYP In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich Ausbau, elektrische Installationen und Haustechnik je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt. In Bezug auf die Raumstandards sind weiter insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu berücksichtigen: · eco – bau, Merkblätter ökologisches Bauen nach Baukostenplan BKP · Richtlinien Gebäudetechnik der Immobilien Aargau In Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitärräume definiert. In Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen zwischen den Räumen definiert. In Anhang VII sind die Widerstandsklassen für Türen und Fenster definiert. In Anhang VIII ist der Flächenbaum nach SIA 416 / DIN 277 abgebildet. 3.6 ARBEITSPLATZLAYOUT In Anhang IX sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für 1er und Teambüros abgebildet. Immobilien Aargau Mai 2014 19ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 20 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen 21 III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 22 IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 27 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 39 VI Schallschutzanforderungen 40 VII Widerstandsklassen 44 VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 46 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 48 ANHANG Immobilien Aargau Mai 2014 20ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS HNF Hauptnutzfläche KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss) MFP Multifunktionsprinter NNF Nebennutzfläche RC Resistance Class SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik – Ingenieuren UKV-Anschlüsse universelle Kommunikationsverkabelung BEGRIFFSDEFINITIONEN Einstellzelle für Personen in polizeilicher Obhut, die für wenige Stunden untergebracht werden Einvernahmeraum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die Einvernahme von Personen, namentlich für das Zwangsmassnahmengericht Immobilien Aargau Mai 2014 21ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN 1 Lage- / Betriebsqualität 11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze 12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: freie Gestaltung insbesondere die Möglichkeit einer getrennten Erschliessung Opfer und Täter 13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf 2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr 22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land 23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar 3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als 10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage 32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar 33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden (die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen), Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen in Folge Lage, Architektur und Umgebung 4 Kostentreiber 42 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie / -struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften 43 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE) Immobilien Aargau Mai 2014 22ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu III 3-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG) GENERALSEKRETARIAT im Teambüro Auszubildender Teambüro Rechnungswesen / Controlling Informatik Personaladministration Kanzlei / Sekretariat Kasse inkl. Schalter Tresorraum Postbereich Ein- / Ausgang Infrastrukturzone WC-Anlagen, Umkleide, Duschen (D / H) wissenschaftl. Betreibungsinspektorat Sektionsleiter Informatik Generalsekretär Pausenraum / Kunden WCWarteraum Verteilraum Post intern und Veloparkplätze für Besucher / BüroräumeLager- und Archivräume Empfang / ZoneSicherheitszone Sektionsleiter Immobilien Aargau Mai 2014 23ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu OBERGERICHT Obergerichtsbibliotheksarchiv Tresorraum Postbereich Ein- / Ausgang Infrastrukturraum, Server WC-Anlagen, Umkleide, Duschen(D / H) Bibliothekar Rechtspraktikant Gerichtsschreiber Oberrichter Einstellzelle raum (Richter) raum Richter / Gerichtsschreiber Pausenraum / Akteneinsicht Aussenstehende Parteienzimmer, Anwaltszimmer Mutimedia- Kunden WCWarteraum Indirekte Befragung Kinderbefragungszimmer Gerichtssaal klein Gerichtssaal gross Reinigungs- Verteilraum Post intern und Veloparkplätze für Besucher / Vorfahrt / Parkplatz für Gefangenentransport separater Zugang Gefang.- zuführung ohne Publikumskontakt BüroräumeLager- und Archivräume Obergerichtsbibliothek Empfang / Kasse inkl. Schalter ZoneSicherheitszone Kanzleichef / Kanzlei / Sekretariat Immobilien Aargau Mai 2014 24ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu SPEZIALVERWALTUNGSGERICHT Rechtspraktikant Kanzlei / Sekretariat Kasse inkl. Schalter Tresorraum Postbereich Ein- / Ausgang Infrastrukturzone WC-Anlagen, Umkleide, Duschen (D / H) Gerichtsschreiber Präsident Schlichtungsstelle Abteilungspräsident raum (Richter) Pausenraum / raum Richter / Gerichtsschreiber Parteienzimmer, Anwaltszimmer Einzelrichterraum raum, Schlichtungsstelle Gerichtsaal gross Kunden WCWarteraum Verteilraum Post intern und Veloparkplätze für Besucher / BüroräumeLager- und Archivräume Empfang / Zone ohne Publikumskontakt Immobilien Aargau Mai 2014 25ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu BEZIRKSGERICHT Tresorraum Postbereich Ein- / Ausgang Infrastrukturzone WC-Anlagen, Umkleide, Duschen (D / H) Rechtspraktikant Sozialarbeiter Revisor Büro Präsident Mietschlichtungsstelle Fachrichter / Ersatzrichter Büro Gerichtspräsident / Fachrichter KESR Einstellzelle raum (Richter) Pausenraum / raum Richter / Gerichtsschreiber Akteneinsicht Aussenstehende Parteienzimmer, Anwaltszimmer Multimediaraum raum Präsident Mietschlichtungsstelle Einvernahmeraum gross Kunden WCWarteraum Indirekte Befragung Kinderbefragungszimmer Einzelrichter- Gerichtssaal klein Gerichtssaal gross Verteilraum Post intern und Veloparkplätze für Besucher / Vorfahrt / Parkplatz für Gefangenentransport BüroräumeLager- und Archivräume Empfang / Kasse inkl. Schalter Kanzlei / Sekretariat Zone Teambüro Mietschlichtungsmitarbeitende Gerichtsschreiber ohne Publikumskontakt separater Zugang Gefang.- zuführung Immobilien Aargau Mai 2014 26ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu KONKURSAMT Teambüro Kanzlei / Sekretariat Büro Sachbearbeiter mit Publikumsverkehr Büro Konkursbeamter mit Publikumsverkehr Konkursaktive Kasse inkl. Schalter Tresorraum Infrastrukturzone WC-Anlagen, Umkleide, Duschen (D / H) Liquidator Bibliothek Pausenraum / Kunden WCWarteraum und Veloparkplätze für Besucher / BüroräumeLager- und Archivräume Empfang / ZoneSicherheitszone Leiter und Einvernahme und Einvernahme Fahrzeuge raum, Versteigerungsraum Immobilien Aargau Mai 2014 27ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht Bodenbeläge Kunststein oder Linoleum Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 4; Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Abschluss gegenüber «gesicherte Zone»: Widerstandsklasse, RC 4 Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslicht abhängig Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Gegensprechanlage, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzelbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Warteraum Kunden Schalterraum Möbel / Ausstattung Sitzbank oder Stühle Schaltertheke abgegrenzt mit schusssicherem Glas und schusssicherem Unterbau (z.B. keine Leichtbau-Gipselemente) Informationstafel Ablage für Infomaterial Garderobe Abfalleimer Telekommunikation 1 Telefonapparat 1 Telefonapparat Informatikgeräte keine Videoüberwachung (muss angeschrieben und fest eingebaut sein) IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP Immobilien Aargau Mai 2014 28ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 2: OBERGERICHTSBIBLIOTHEK Beschreibung Schalter / Bibliothekarbüro, Bibliothek mit Lesesaal inkl. Computerbereich, Freihandbibliothek oder bedientes Büchermagazin, Besprechungsraum, Kopierbereich, Garderobe Grundsatz des Standards Übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht Bodenbeläge Kunststein, Linoleum oder Teppich Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 2 Beleuchtung 500 lx mit Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Mehrfachsteckdose bei Lesearbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*, Gegensprechanlage Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 4.3 Bibliothek Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume, Lüftungsanlage Immobilien Aargau Mai 2014 29ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Schalter / Bibliothekarbüro Lesesaal, Computerbereich Freihandbibliothek / Bücher magazin Kopierbereich Garderobe Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • 8 • Pultkorpus • Besprechungstisch / Stühle 6er Stauraum offen / geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • Aktenschrank • • Magnetwand • Regale / Compactusanlage x-lfm Flip-Chart • Garderobe • Telekommunikation • • Informatikgeräte PC-Workstation • • Drucker • Drucker / Kopierer • Beamer • Immobilien Aargau Mai 2014 30ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN Beschreibung Einstellzelle Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum in der Regel innenliegend, keine Fenstern, wenn Fenster Sichtschutz resistente Oberflächen minimale technische Anschlüsse feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt Bodenbeläge Zement oder Linoleum Wandbeläge Hartbeton beschichtet Decken roh gestrichen Raumakustik schallsicher: Schallschutz nach SIA 181 Türen Widerstandsklasse: RC 4, mit Sichtkontrolle (Spion) Schallschutzanfoderungen siehe Anhang VI Sonnenschutz keine Anforderungen Trennwände keine Beleuchtung Grundbeleuchtung: 300 lx, Schalter ausserhalb der Zelle Starkstrom keine Schwachstrom (ICT) Alarmtaster Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzel- / Gruppenbüro Lüftung / Klima Zu- und Abluft Sanitärinstallationen WC und Lavabo vandalensicher, Bodenablauf verschlossen Einstellzelle Möbel / Ausstattung gemäss Sicherheitsstandards Telekommunikation keine Informatikgeräte keine weitere Alarmtaste Immobilien Aargau Mai 2014 31ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 4: EINVERNAHMERÄUME Beschreibung Einvernahmeraum Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht / Sichtschutz feuerpolizeiliche Vorschriften Bodenbeläge Linoleum Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren und -fenster Fenster verschlossen / verschraubt Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer / Täter Beleuchtung 500 lx regulierbar Starkstrom keine Wandsteckdose bei Eingang Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzel- / Gruppenbüro Lüftung / Klima Zu- und Abluft Möbel / Ausstattung 4er Besprechungstisch mit Stühle Telekommunikation 1 Telefonapparat Informatikgeräte 1 PC-Workstation weitere Videoüberwachung (festeingebaut) soll angeschrieben sein und den Betroffenen eröffnet werden Immobilien Aargau Mai 2014 32ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 5: GERICHTSSPEZIFISCHE RÄUME Beschreibung Gerichtssaal gross, Gerichtssaal klein, Einzelrichterraum, Kinderbefragungszimmer, Parteien- / Anwaltszimmer, Multimediaraum, Akteneinsichtsraum Aussenstehende, Besprechungsraum, Raum für indirekte Befragung Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Gerichtssäle inkl. Lüftungsanlage, Tageslicht Bodenbeläge Gerichtssaal gross und klein: Parkett, (Kunst-) Stein, Linoleum oder Teppich übrige gerichtsspezifische Räume: Kunststein, Linoleum oder Teppich Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse, RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren und -fenster Beleuchtung 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Gegensprechanlage Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzel- / Gruppenbüro = Akteneinsicht, Kinderbefragung, Raum für indirekte Befragung, Multimediaraum 3.3 Sitzungszimmer = Einzelrichterraum, Besprechung, Parteien- / Anwaltszimmer 4.4 Hörsaal = Gerichtssaal gross und klein Lüftung / Klima Gerichtssaal gross und klein: natürlich belüftete Räume, Zu- und Abluft, Auslegung nach max. Personenbelegung, Benutzungsabhängige Steuerung übrige gerichtsspezifische Räume: natürlich belüftete Räume Multimediaraum: interne Abwärme der Gerätschaften Immobilien Aargau Mai 2014 33ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Grosser Saal Kleiner Saal Einzelrichterraum Kinderbefragungszimmer Parteienzimmer Multimediaraum, für separate Datenträger Akteneinsichtraum Raum für indirekte Befragung Möbel / Ausstattung Richterpult / Stuhl 11 / 11 7 / 7 Parteientisch / Stühle 2 / 4 2 / 4 Zeugentisch / Stühle 1 / 2 1 / 2 Bestuhlung 30 10 Besprechungstisch / Stühle 7er 4er 6er 4er 2er 4er–20er 4er Aktenschrank • • Aktenschrank veschlossen • Garderobe • • • • • • • Telekommunikation • • • • • • • • • Informatikgeräte PC-Workstation • • • • • • Drucker • • • • Beamer • • • • Livebildübertragung in Gerichtssäle und Einzelrichterraum • Immobilien Aargau Mai 2014 34ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 6: BÜRO- UND BESPRECHUNGSRÄUME Beschreibung 1er Büro, Mehrpersonenbüro, Besprechungsraum, Bibliothek mit Lesesaal, Akteneinsichtnahme Aussenstehende, Handarchivraum, Tresorraum, Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern, Pausenraum / Küche Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht (nicht im Handarchivraum) Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren und -fenster Beleuchtung 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Gegensprechanlage Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 1.2 Küche = Pausenraum / Küche 3.1 Einzel- / Gruppenbüro = 1er Büro u. Mehrpersonenbüro 3.2 Grossraumbüro = Verteilbereich Post intern 3.3 Sitzungszimmer = Besprechungsraum und Akteneinsichtnahme 4.3 Bibliothek = Bibliothek 12.2 Nebenräume = Handarchivraum, Tresorraum 12.9 Serverraum = Infrastrukturzone Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Immobilien Aargau Mai 2014 35ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 1er Büro, 25 –30 m2 1er Büro, 12–18 m2 Mehrpersonenbüro / Bedarf pro AP Sitzungszimmer Handarchivraum Tresorraum Akteneinsicht Aussenstehende Kopierer, Material Verteilbereich Post intern Pausenbereich / Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • • • • • EDV-Tisch • • • Druckermöbel • Pultkorpus • • • Besprechungstisch / Stühle 4 –6er 2er • • • • Stauraum offen, (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • • • Stauraum abschliessbar, geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • Regal / Zeitschriftenauslage • Aktenschrank • • • • • Regalsystem, z.B. Compactusanlage mit Sicherheitsanforderungen • • Magnetwand • • • • Flip-Chart • • • Garderobe • • • • • • • • Telekommunikation • • • • • • • Informatikgeräte PC-Workstation • • • • Drucker / MPF • •* •* Beamer • Visualizer • Weitere Kalt- / Warmwasseranschluss • Mikrowelle • * Gemäss Zonenkonzept; Einsatzrichtlinien Team Drucker und MPF-Geräte (Staatskanzlei, 14.01.2010) Immobilien Aargau Mai 2014 36ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 7: LAGER- UND ARCHIVRÄUME Beschreibung Archivräume, Obergerichtsbibliotheksarchiv, Lager, Einstellhalle Konkursaktiven, Entsorgung, Postbereich Ein- / Ausgang Grundsatz des Standards trockenes Raumklima, Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich technische Grundversorgung Bodenbeläge Hartbetonbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge roh gestrichen Decken roh gestrichen Raumakustik keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 keine Fenster erforderlich (falls vorhanden RC 2) Sonnenschutz keine Anforderungen wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Schwachstrom (ICT) keine Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume Lüftung / Klima Zu- und Abluft Sanitärinstallationen i.d.R keine Lagerraum Administration Archivräume Möbel / Ausstattung Schrank / Regal / Tisch Schrank / Regal / Tisch Immobilien Aargau Mai 2014 37ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 8: NEBENRÄUME Beschreibung WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum Grundsatz des Standards technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: · EKAS Richtlinie, «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang» · SUVA pro Checkliste, «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten» Bodenbeläge keine spezifischen Anforderungen Wandbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten / Putz gestrichen Reinigungsraum: roh gestrichen Reinigungsraum: roh gestrichen Raumakustik keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifische Anforderungen Türe in Reinigungsraum min. 90 cm und nach aussen öffnend Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Sonnenschutz keine Anforderungen Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder Mehrfachsteckdose für Trocknungsgerät, 230 V (oder 400V) Schwachstrom (ICT) keine Anforderungen / wenn Telefon Anschluss, dann UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume = Reinigungsraum 12.4 WC = WC-Anlage 12.5 Garderoben / Duschen = Dusche / Umkleide Lüftung / Klima Zu- und Abluft Sanitärinstallationen Garderoben / Duschen siehe Anhang IV Reinigungsraum: Bodenablauf WC-Anlage Duschen / Umkleide Reinigungsraum Möbel / Ausstattung Urinoir, Klosett, Lavabo Dusche, Lavabo Kleiderschränke, Garderobe Schrank, Regal, Wäscheleine Immobilien Aargau Mai 2014 38ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu RAUMTYP 9: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN Beschreibung Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Anlieferung, Veloparkplätze bei Veloparkplätzen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: Velokonferenz Schweiz, Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Grundsatz des Standards im Freien, Einstellhalle Bodenbeläge Hartzement: zweckmässige Ausführung Wandbeläge Hartzement: zweckmässige Ausführung Decken roh: zweckmässige Ausführung Raumakustik keine Anforderungen Türen / Fenster keine Anforderungen Sonnenschutz keine Anforderungen Trennwände keine Anforderungen Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom keine Anforderungen Schwachstrom (ICT) keine Anforderungen Heizung nicht vorhanden Lüftung / Klima nicht vorhanden Sanitärinstallationen nicht vorhanden fläche Mitarbeiter / Besucher Vorfahrt Gefangenentransport Anlieferung Veloparkplätze Ausstattung Bodenmarkierung Bodenmarkierung, mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen Bodenmarkierung siehe Handbuch Immobilien Aargau Mai 2014 39ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2006) Anzahl Personen Klosett Urinor Waschtisch Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Damen / Herren 10 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 – 20 2 2–3 2–3 2 2 1 25 2–3 3 – 4 3 2–3 3 – 4 1 35 3 4 3 3 4 2 50 4 5 4 3 – 4 4–5 2 V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME Immobilien Aargau Mai 2014 40ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN 1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006) «SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU» (Auszug aus der Norm) Allgemeines In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körperschall, Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf den Luftschall und den Trittschall. Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren Anforderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils projektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umgesetzt werden soll. Die definierten Werte sind als Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen. Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderungen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden Empfehlungen separat ausgewiesen. Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch Personen genutzt werden, wie Abstellräume, Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen, Heizungs-, Haustechnik usw. Legende LS Luftschall TS Trittschall Di Anforderungswert für Luftschall interner Quellen in dB L’ Anforderungswert für Trittschall in dB Immobilien Aargau Mai 2014 41ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT VOM GRUNDGERÄUSCH Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17) Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB] Grundgeräusch liegt bei 30dB(A) 30 gut zu verstehen 40 teilweise zu verstehen 45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen 55 kaum hörbar Grundgeräusch: 20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit 30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen. Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro». 3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen). Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB (SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro) Nutzung Raum 11 Raum 21 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2 Büro Büro Büro 35 40 60 55 Büro Sitzung 40 45 60 55 Büro Direktion 45 50 60 55 Korridor Büro 30 35 60 55 Sitzung Direktion 45 50 60 55 Korridor Direktion 35 40 60 55 Sitzung Sitzung 40 45 60 55 Korridor Sitzung 30 35 60 55 1 Empfehlungen für Räume ohne Einfluss der Türen und offener Treppen (Messung mit Vorsatzschalen) Immobilien Aargau Mai 2014 42ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu 4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER GERICHTE AARGAU Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen der einzelnen Bauteile. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längsleitung Fassade Büro Büro 35 37 32 42 Büro Sitzung 40 42 37 47 Büro Direktion 45 47 37 47 Korridor Büro 30 32 27 37 Sitzung Direktion 45 47 37 52 Korridor Direktion 35 37 32 42 Sitzung Sitzung 40 42 37 47 Korridor Sitzung 35* 37 32 42 * Von der Norm abweichender Empfehlungswert Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe 1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen. Immobilien Aargau Mai 2014 43ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Anforderungen Luftschall Räume mit erhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit Räume mit Anspruch an Vertraulichkeit müssen immer gesamtheitlich betrachtet werden. In der nachfolgenden Tabelle wurden Anforderungen an Räume mit Vertraulichkeit in Anlehnung an die VDI 2569 zusammengestellt. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längsleitung Fassade Büro- und 52 54 Doppeltüre 59 Nebenräume2 allgemein zugänglich 52 54 Doppeltüre 59 Korridore 45 47 37 52 Nebenräume 3 nicht allgemein zugänglich 35 37 32 42 Gericht spez. Räume1 Gericht spez. Räume1 52 54 Doppeltüre 59 Gericht spez. Räume1 Büro- und 50 52 Doppeltüre 57 Gericht spez. Räume1 Nebenräume2 allgemein zugänglich 50 52 Doppeltüre 57 Gericht spez. Räume1 Korridore 45 47 37 52 Gericht spez. Räume1 Nebenräume 3 nicht allgemein zugänglich 35 37 32 42 1 Gericht spezifische Räume: Dabei handelt es sich um alle Räume in der «Gesicherten Zone» 2 Allgemein zugängliche Räume wie z.B. Kaffeeräume, Kopier- und Vorräume 3 Nicht allgemein zugängliche Räume wie z.B. Lager- und Archivräume Anforderungen Trittschall für Räume mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe 2 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 55 dB empfohlen. Zum Vergleich die Anforderungen bei zwei Nutzungseinheiten, z.B. bei EFH oder MFH: MINDESTANFORDERUNGEN Vergleich Mietwohnungsbau Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB] mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 52 53 ERHÖHTE ANFORDERUNGEN Vergleich Eigentumswohnungsbau Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB] mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 55 50 Immobilien Aargau Mai 2014 44ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu VII WIDERSTANDSKLASSEN 1. DEFINITION Quelle: DIN EN 1627 Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi) RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt. Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt. RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt. RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben. RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein. 2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN BERATUNGSSTELLE Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Empfehlung (März 2014) die Minimalstandards der Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abweichende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch als sogenannte Maximalstandards zu betrachten. Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf die geforderten Widerstandsklassen bei der Trennung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der Gebäudeaussenhülle bezieht. Immobilien Aargau Mai 2014 45ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Immobilien Aargau Mai 2014 46ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu VIII FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 Quelle: SIA Dokumentation d 0165 GSF Grundstücksfläche AGF * Aussengeschoss- GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** GGF Gebäudegrundfläche UF NGF Nettogeschossfläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktionsfläche (Konstruktions- Grund fläche KGF) BUF Bearbeitete UUF Unbearbeitete NF Nutzfläche FF Funktionsfläche VF Verkehrsfläche Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen FF 8 Betriebstechnische VF 9 Verkehrserschliessung und -sicherung BUF 10 1.1 Wohnräume 2.1 Büroräume 3.1 Werkhallen Lagerräume 5.1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl allgemeiner med. Sanitärräume 8.1 Abwasseraufberei tung und -beseitigung 9.1 Flure, Hallen 10.1 Immobilien Aargau Mai 2014 47ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu * weitere Gliederung nach SIA 416 (z.B. Balkone, Terrassen, etc.) ** in Klammern und kursiv sind die Bezeichnungen dargestellt wie sie in der DIN 227 verwendet werden 1.2 Gemeinschafts- Grossraumbüros Archive, Sammlungsräume Allgemeine 6.2 besonderer med. Garderoben 8.2 Wasserversorgung 9.2 Treppen Pausenräume Technologische 4.3 Kühlräume 5.3 Besondere 6.3 Räume für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Abstellräume 8.3 Heizung und Brauchwassererwärmung 9.3 Schächte für 1.4 Warteräume 2.4 Konstruktionsräume 3.4 Physikalische, Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors Annahme und Ausgaberäume Bibliotheksräume 6.4 Strahlendiagnostik 7.4 8.4 Gase (ausser für Heizzwecke) und Flüssigkeiten 9.4 Fahrzeugsverkehrs- 1.5 Speiseräume Schalterräume 3.5 Chemische, bakteriologische, morphologische 4.5 Verkaufsräume 5.5 Sporträume 6.5 7.5 Fahrgastflächen 8.5 Elektrische Stromversorgung 1.6 Hafträume 2.6 Bedienungsräume 3.6 Tierhaltung 4.6 Ausstellungsräume Versammlungs- 6.6 Physiotherapie und Rehabilitation 7.6 Räume für zentrale Technik 8.6 Fernmeldetechnik 2.7 Aufsichtsräume 3.7 Pflanzenzucht 5.7 Bühnen-, Studioräume 6.7 Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten 7.7 Schutzräume 8.7 Raumlufttechnische Bürotechnikräume Küchen 5.8 Schauräume 6.8 Bettenräume mit bes. Ausstattung 8.8 Aufzugs- und 3.9 Sonderarbeitsräume 5.9 Sakralräume sonst. betriebstechnische Anlagen Immobilien Aargau Mai 2014 48ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Büro 24 m2 Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 6 Personen Büro 15 m2 Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 4 Personen Büro 12 m2 Arbeitsplatz mit Ablage ohne Besprechungstisch IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT 120x40x115120x40x115 100x42x189100x42x189100x42x189 180x80 120x40x115120x40x115 100x42x189 120x40x115120x40x115 Immobilien Aargau Mai 2014 49ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu Büro Sachbearbeiter 9 m2 / AP Arbeitsplätze mit Ablage Gerichtssaal 120 m2 850x100 850x100 Handbibliothek 80x80 80x80 80x80 80x80 80x80 80x80 Zeuge GerichtsschreiberIn RichterIn RichterIn AuditorIn Zuschauer / Presse Zuschauer / Presse SIPO SIPO Mobile Pulte Mobile Pulte Mobile Pulte April 2014 – Version 1.0 GRUNDBUCHÄMTER www.ag.ch/immobilienaargau Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich Fotografie René Rötheli, Baden Redaktion IMAG / Walker Architekten AG, Brugg © 2014 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau April 2014 3ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 1 ALLGEMEINES 5 1.1 Ausgangslage 5 1.2 Ziel und Zweck 5 1.3 Gültigkeit des Standards 5 1.4 Begriffsdefinition 5 1.5 Arten von Standards 6 1.6 Grundbuchämter Kanton Aargau 7 2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE GRUNDBUCHÄMTER DES KANTONS AARGAU 8 2.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 8 2.2. Zielkriterienkatalog 8 2.3 Neuer Flächenstandard für Büroflächen ab August 2013 8 3 RAUM-, FLÄCHEN-, AUSSTATTUNGS- UND INSTALLATIONSSTANDARDS 9 3.1 Grundlagen 9 3.2 Raumstruktur 9 3.2.1 «Öffentliche Zone» 9 3.2.2 «Sicherheitszone» 9 3.3 Raumtypen 9 3.3.1 Räume in «Öffentliche Zone» 10 3.3.2 Räume in «Sicherheitszone» 11 3.4 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 13 3.5 Arbeitsplatzlayout 13 3.6 Sicherheitsstandards 13 ANHANG 15 I Abkürzungsverzeichnis 16 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 17 III 2-Zonenstruktur (Schematische Darstellung) 18 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 19 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 25 VI Schallschutzanforderungen 26 VII Sicherheitsanforderungen 29 VIII Widerstandsklassen 30 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 31 X Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 32 Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für beide Geschlechter. Immobilien Aargau April 2014 5ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 1 ALLGEMEINES 1.1 AUSGANGSLAGE Die Immobilienstandards Grundbuchämter Kanton Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000480 vom 30. April 2014 in Kraft gesetzt. Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaftlichen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu erfüllen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse im Jahr 2013 rund 200 Massnahmen beschlossen, die zu einer substantiellen Entlastung des Staatshaushalts führen sollen. Die Massnahme Nr. 430-10 definiert neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anstehenden Neubauten und Mieterausbauten langfristig um 15 % reduziert werden. 1.2 ZIEL UND ZWECK Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur der Grundbuchämter. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des Kantons gestärkt werden. Die Standards lösen keine Verpflichtung aus, bestehende Grundbuchämter gemäss den nachfolgenden Konzepten umzurüsten. Sie kommen insbesondere bei Neu- und Umbauten zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen haben zur Folge, dass bestimmte Raumtypen je Standort nicht mehr erforderlich sind. Das vorliegende Dokument definiert die Sollgrössen für die einzelnen Grundbuchämter. 1.3 GÜLTIGKEIT DES STANDARDS Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf das Betriebsmodell des Nutzerdepartementes aus dem Jahre 2013. Dieses sieht für die Grundbuchämter eine mittel- bis längerfristige Gültigkeit von 10 bis 20 Jahren vor. 1.4 BEGRIFFSDEFINITION Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Kennzahl Eine Kennzahl kann aus einem einzelnen Parameter oder aus einer Funktion von Parametern bestehen. Parameter Als Parameter werden eindeutig definierte Masseinheiten (z. B. Hauptnutzfläche) bezeichnet. Immobilien Aargau April 2014 6ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 1.5 ARTEN VON STANDARDS Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten eine transparente Bewertung von möglichen Grundbuchämterstandorten. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die «2-Zonenstruktur» innerhalb der Grundbuchämter. Raumtypen Die verschiedenen Raumarten sind in 5 Raumtypen zusammengefasst. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der notwendigen m²-Zahl. Raumstandards Raumstandards definieren die Grundanforderungen an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung, die Materialisierung und Sicherheitsanforderungen. Ausstattungsstandards Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung nach eBKPH J9 (Ausstattung Gebäude). Immobilien Aargau April 2014 7ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 1.6 GRUNDBUCHÄMTER KANTON AARGAU Reinfelden Laufenburg Baden Zurzach Brugg Bremgarten Lenzburg Aarau Kulm Muri Zofingen Bezirke Standorte Aarau Aarau Baden Baden Bremgarten und Muri Wohlen Brugg Brugg Kulm Unterkulm Laufenburg Laufenburg Lenzburg Lenzburg Rheinfelden Rheinfelden Zofingen Zofingen Zurzach Bad Zurzach Immobilien Aargau April 2014 8ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE GRUNDBUCHÄMTER DES KANTONS AARGAU 2.1 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATION die Standorte für die Grundbuchämter des Kantons Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzer). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 2.2. ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: · Lage und Betriebsqualität · Potential · Wirtschaftlichkeit Im Anhang II sind die Erläuterungen zu den Zielkriterien dargestellt. 2.3 NEUER FLÄCHENSTANDARD FÜR BÜROFLÄCHEN AB AUGUST 2013 Mit Regierungsratsbeschluss vom August 2013 wurde ein Reduktionsfaktor gegenüber dem bisher gültigen Standard um 15 % für alle Büroflächen HNF 2.1 und HNF 2.2 festgelegt. Die Durchschnittsfläche HNF / AP reduziert sich damit von heute 14 m2 / AP auf 12 m2 / AP. Immobilien Aargau April 2014 9ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 3.1 GRUNDLAGEN Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet. 3.2 RAUMSTRUKTUR Die Raumaufteilung der Grundbuchämter im Kanton Aargau soll nach einem 2-Zonen-Modell in eine «Öffentliche Zone» und eine «Sicherheitszone», aufgeteilt werden. Eine Trennung mit einem Schalter hat die Vertraulichkeit und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Zukünftig kann mit eher rückläufigem Kundenkontakt gerechnet werden, sodass die «Öffentliche Zone» klein ausfallen wird. Zusätzlich findet eine Optimierung der betrieblichen Abläufe statt. 2-Zonen-Struktur mit Schalter Keine Zutrittsbeschränkung während Betriebszeiten Zutritt nur für Mitarbeitende der Grundbuchämter und allenfalls Urkundspersonen Ferner ist im Anhang III diese Struktur in Form eines Funktionsdiagramms für das Grundbuchamt aufgezeigt. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot, Verhältnismässigkeit Kosten / Nutzen) könnten abweichenden Raumaufteilungen in Kauf zu nehmen sein. 3.2.1 «Öffentliche Zone» In der «Öffentlichen Zone» besteht während der Betriebszeit keine Zutrittsbeschränkung. Hier befindet sich der Empfang mit dem Wartebereich, an welchem Auskünfte erteilt werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist durch geeignete bauliche Voraussetzungen sichergestellt. Der Zutritt von Berechtigten zur «Sicherheitszone» ist nur nach Freigabe in geeigneter Form, z. B. blosser Sichtkontakt als minimale Massnahme durch Mitarbeitende des Grundbuchamtes, möglich. 3.2.2 «Sicherheitszone» Zur «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende der Grundbuchämter Zutritt sowie allenfalls Urkundspersonen. Hier befinden sich die Büroräumlichkeiten, die Archive und Ablagen der Grundbücher. Die «Sicherheitszone» ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen und deren Zugang ist in geeigneter Form kontrolliert. 3.3 RAUMTYPEN Die Raumstruktur der Grundbuchämter ist in fünf Raumtypen unterteilt: Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum Empfang Raumtyp 2: Büro- und Besprechungsräume Einzelbüro, Teambüro, Arbeitsplätze 1 – 2 Praktikantinnen / Praktikanten, Besprechungsraum / Pausenraum (inkl. Kochtheke und Beamer), Infrastrukturzone (Kopierer, Scanner, Multifunktionsprinter), Hand- und Tagesarchiv, Bibliothek (z. B. auch als Stellfläche im Erschliessungsbereich) Raumtyp 3: Lager- und Archivräume Lager Material/ Technikfläche, Aktenfläche (Grundbücher, Planschränke, Losblattschränke), Aktenfläche (Belege), zukünftig verlagert sich voraussichtlich der Archivbestand neuer Belege an einen zentralen Ort, da der Zugriff elektronisch erfolgt (Scanning neuer Belege ab 2013) Raumtyp 4: Nebenräume WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum Raumtyp 5: Fahrzeugabstellflächen Besucher: Fahrzeugabstellplätze, Veloparkplätze Mitarbeitende: Fahrzeugabstellplätze gemäss Mobilitätskonzept, Veloparkplätze 3 RAUM-, FLÄCHEN-, AUSSTATTUNGS- UND INSTALLATIONSSTANDARDS Öffentliche Zone Schalter Immobilien Aargau April 2014 10ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 3.3.1 Räume in «Öffentliche Zone» Raumtyp Fertigmasse Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A 15 – 20 Kategorie B 10 – 16 Kategorie C 7 – 12 Warte- und Schalterraum Empfang HNF 2.5 1 15 m2 15 m2 15 m2 Fahrzeugabstellflächen Fahrzeugabstellplatz Besucher NNF 7.4 5 18 m2 / Parkplatz 2 Stk. 2 Stk. 1 Stk. Velostellplatz Besucher NNF 7.4 5 siehe Handbuch* 3 Stk. 3 Stk. 2 Stk. * Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz Immobilien Aargau April 2014 11ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 3.3.2 Räume in «Sicherheitszone» Raumtyp Fertigmasse Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A 15 – 20 Kategorie B 10 –16 Kategorie C 7–12 Büro- und Besprechungsräume Durchschnittswert HNF 2.1 + HNF 2.2 12 m2 / AP Standortleiter/in (GBV) HNF 2.1 2 15 m2 / AP 1 AP 1 AP 1 AP Grundbuchverwalter/in Sachbereichsleiter/in HNF 2.1 2 15 m2 / AP 3 – 4 AP 2 – 3 AP 1 – 2 AP (Sachbearbeiter/in) HNF 2.2 2 10 m2 / AP 11 – 15 AP 7 – 12 AP 5 – 9 AP AP Praktikant/in HNF 2.1 2 10 m2 / AP 2 AP 1 – 2 AP 0 – 1 AP und Pausenraum HNF 2.3 2 1.2 m2 / MA 18 – 24 m2 12 – 19 m2 9 – 15 m2 Multifunktionsprinter HNF 2.8 2 1 m2 / AP 15 – 20 m2 10 – 16 m2 7 – 12 m2 Hand- / Tagesarchiv HNF 4.2 2 1 m2 / AP 15 – 20 m2 10 – 16 m2 7 – 12 m2 Bibliothek HNF 5.4 2 6 LM, integriert an geeigneter Stelle Lager- und Archivräume Lager Material / Technikfläche HNF 4.1 3 15 m2 13 m2 10 m2 Aktenfläche (GB, PS, LBS) HNF 4.2 3 3 m2 / AP 45 – 60 m2 30 – 48 m2 21 – 36 m2 Aktenfläche (Belege) HNF 4.2 3 43 LM / AP 645 – 860 LM 430 – 688 LM 301 – 516 LM Immobilien Aargau April 2014 12ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 3.3.2 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung) Raumtyp Fertigmasse Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A 15 – 20 Kategorie B 10 –16 Kategorie C 7–12 WC Mitarbeiterinnen Damen* NNF 7.1 4 16 m2 8 m2 8 m2 WC Mitarbeiter Herren* NNF 7.1 4 16 m2 8 m2 8 m2 WC Mitarbeitende hindernisfrei gem. SIA 500 NNF 7.1 4 3 m2 Umkleide / Dusche Damen und Herren für Mitarbeitende, ausserhalb WC* NNF 7.2 4 10 m2 1 Stk. 1 Stk. 1 Stk. Reinigungsraum NNF 7.3 4 6 m2 Fahrzeugabstellflächen Velostellplätze NNF 7.4 5 ** 10 Stk. 8 Stk. 5 Stk. * Siehe Anhang V: Bedarfszahlen für Sanitärräume ** Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz Immobilien Aargau April 2014 13ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 3.4 RAUM- UND AUSSTATTUNGSSTAN- DARDS JE RAUMTYP Im Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich Ausbau, techn. Installationen und Ausstattung je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt. In Bezug auf die Raumstandards sind weiter insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu · Richtlinien der Fachstellen der Immobilien Aargau (Gebäudetechnik, Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaftung, Schadstoffe, etc.) Im Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitärräume definiert. Im Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen zwischen den Räumen definiert. Im Anhang VIII sind die Widerstandsklassen für Türen und Fenster definiert. Im Anhang X ist der Flächenbaum nach SIA 416 / DIN 277 abgebildet. 3.5 ARBEITSPLATZLAYOUT Im Anhang IX sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet. 3.6 SICHERHEITSSTANDARDS Im Anhang VII sind die Sicherheitsanforderungen für die einzelnen Bereiche definiert. Immobilien Aargau April 2014 15ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu I Abkürzungsverzeichnis 16 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 17 III 2-Zonenstruktur (Schematische Darstellung) 18 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 19 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 25 VI Schallschutzanforderungen 26 VII Sicherheitsanforderungen 29 VIII Widerstandsklassen 30 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 31 X Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 32 ANHANG Immobilien Aargau April 2014 16ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AP Arbeitsplatz ARP Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand BKP Baukostenplan DVI Departement Volkswirtschaft und Inneres EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit GB Grundbuch GBA Grundbuchamt GBV Grundbuchverwalterin, Grundbuchverwalter GRUNAG Informatisiertes Grundbuch des Kantons Aargau G+N Departement Volkswirtschaft und Inneres Abteilung Register und Personenstand, Sektion Grundbuch und Notariat HNF Hauptnutzfläche IMAG Departement Finanzen und Ressourcen KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss) LBS Losblattschrank LM Laufmeter MA Mitarbeitende NNF Nebennutzfläche PS Planschrank RC Resistance Class SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt UKV Universelle Kommunikationsverkabelung WK Widerstandsklasse Immobilien Aargau April 2014 17ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN 1 Lage- / Betriebsqualität 11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze 12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: freie Gestaltung 13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf 2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr 22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land 23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar 3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als 10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage 32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar 33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden (Brennpunkt des öffentlichen Interesses), Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen (Lage, Architektur und Umgebung) 4 Wirtschaftlichkeit 41 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie / -struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften 42 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE) Immobilien Aargau April 2014 18ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu III 2-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG) Sachbearbeiter/in (fachl. spezialisiert) Hand- und Tagesarchiv Bibliothek Besprechungs- und Pausenraum Sachbearbeiter/in (fachl. spezialisiert) Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Grundbuchverwalter/in WC-Anlagen Dusche Aktenfläche Sachbereichsleiter/in Empfang Leitung Grundbuchamt Schalter Lager Material / Technikfläche Besucher/ Besucherinnen Fahrzeugparkplätze; Veloparkplätze Mitarbeitende: Fahrzeugparkplätze gemäss Mobilitätskonzept; Veloparkplätze z. T. vorhanden, abhängig von Kategorie A, B oder C Anzahl variiert in den Kategorien A, B oder C Büro- und NebenräumeLager- und Archivräume ZoneSicherheitszone Grundbuchverwalter/in Warte- und Immobilien Aargau April 2014 19ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM Beschreibung Empfang Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht Sicherheit Sperrung Eingang automatisch gemäss Betriebszeiten Eingangstür RC 3 wenn im EG, RC 2 wenn im OG Bodenbeläge Linoleum Wandbeläge Abrieb, gestrichen Decken Abrieb, gestrichen, bei Linoleumboden zus. Akustikmassnahmen Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen Trennwände Leichtbauwand, Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Starkstrom Wandsteckdosen beim Eingang Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1. Einzelbüros Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Empfang Möbel / Ausstattung Schaltertheke abgegrenzt, ohne Sicherheitsanforderung aber mit Wahrung der Vertraulichkeit Sitzmöglichkeit Informationstafel Ablage für Infomaterial Telekommunikation Telefon Informatikgeräte PC-Station IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP Immobilien Aargau April 2014 20ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu RAUMTYP 2: BÜRO- UND BESPRECHUNGSRÄUME Beschreibung Einzelbüro, Teambüro, Arbeitsplatz Praktikantin und Praktikant, Besprechungs- und Pausenraum mit Kochtheke, Infrastrukturzone, Hand- und Tagesarchiv, Bibliothek (z. B. als Stellfläche im Erschliessungsbereich) Grundsatz des Standards übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht Sicherheit Sicherstellung der Vertraulichkeit Brandmeldeanlage; Löschanlage in geeigneter Form erwünscht Fenster EG und OG: RC 2 Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Nutzlast 6 kN/m² Wandbeläge Abrieb, gestrichen Decken Abrieb, gestrichen; Beton gestrichen Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen Trennwände Leichtbauwand, Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1. Einzelbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Immobilien Aargau April 2014 21ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu Einzelbüro, 15 m2 Teambüro, 10 m2 / AP Besprechungs- / Pausenraum Hand- / Tagesarchiv Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • • • Beistelltisch • • • • Rollkorpus • • Besprechungstisch / Stühle 4er • Sideboard • • • • Regalsystem • Magnetwand • Flip-Chart • Garderobe • • • Telekommunikation Telefon • • • Fax • Informatikgeräte PC-Workstation • • • Drucker / Multifunktionsprinter • • Beamer • Weitere Kalt- / Warmwasseranschluss • Kochtheke • Immobilien Aargau April 2014 22ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu RAUMTYP 3: LAGER- UND ARCHIVRÄUME Beschreibung Aktenfläche, Lagerraum Material und Technikfläche Grundsatz des Standards trockenes Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich technische Grundversorgung Sicherheit Türe RC 3 Brandmeldeanlage; Löschanlage in geeigneter Form erwünscht Bodenbeläge Hartbetonbelag, gestrichen Nutzlast 6 kN / m² Wandbeläge roh, gestrichen Decken roh, gestrichen Raumakustik keine Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen; keine Fenster erforderlich Sonnenschutz ja Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Starkstrom (Technikfläche: Wandsteckdose bei Eingang) Schwachstrom (ICT) Aktenfläche: Telefonanschluss (Technikfläche: UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*) Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382/1, Merkblatt 2024: 12.2. Nebenräume Lüftung / Klima relativ Luftfeuchtigkeit <40 % (41% mit Filter) Aktenfläche Lagerraum mit Technikfläche Möbel / Ausstattung Rollregale oder freistehende Regale Regale Planschränke Korpus Grundbücher Losblattschränke Beistelltisch Telekommunikation 1 Telefonapparat – Informatikgeräte Scanner, Multifunktionsprinter – * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur Kanton Immobilien Aargau April 2014 23ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu RAUMTYP 4: NEBENRÄUME Beschreibung WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum Grundsatz des Standards übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich, technische Grundversorgung bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: · EKAS Richtlinie «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang» · SUVA pro Checkliste «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten» Bodenbeläge WC-Anlage, Dusche: keramische Platten; Reinigungsraum, Technikraum: roh gestrichen Wandbeläge WC-Anlage, Dusche: keramische Platten Reinigungsraum: roh, gestrichen Decken WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum: roh gestrichen, Linoleum Raumakustik keine Anforderung Türen / Fenster Fenster nicht zwingend erforderlich Reinigungsraum: Tür min. 90cm i.L., nach aussen öffnend Sonnenschutz keine Anforderung Trennwände WC-Anlage: Element Trennwände Beleuchtung 200 lx mit Präsenzmelder Starkstrom – Schwachstrom (ICT) – Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume Lüftung / Klima Zu- und Abluft Sanitärinstallationen Kalt- und Warmwasser , WC-Anlage: siehe Anhang V Reinigungsraum: Wasseranschluss WC-Anlage, Dusche Reinigungsraum Möbel / Ausstattung Klosett / Urinoir / Lavabo Ausguss Dusche Putzschrank abschliessbar Telekommunikation – – Informatikgeräte – – Immobilien Aargau April 2014 24ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu RAUMTYP 5: FAHRZEUGABSTELLFLÄCHE Beschreibung Besucher: Fahrzeugabstellplätze, Veloparkplätze Mitarbeitende: Fahrzeugabstellplätze gemäss Mobilitätskonzept, Veloparkplätze Grundsatz des Standards Im Freien oder in Einstellhalle Bei Fahrzeugabstellflächen ist das Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz zu beachten Bodenbeläge roh: zweckmässige Ausführung Wandbeläge roh: zweckmässige Ausführung Decken roh: zweckmässige Ausführung Raumakustik – Türen / Fenster – Sonnenschutz – Trennwände – Beleuchtung zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom – Schwachstrom (ICT) – Heizung – Lüftung / Klima – Sanitärinstallationen – Warteraum Kunden Velostellplatz Möbel / Ausstattung Bodenmarkierung ** ** Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz Immobilien Aargau April 2014 25ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (SECO 2006) Anzahl Personen Klosett Urinor Waschtisch Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Herren / Damen 10 1– 2 1– 2 1– 2 1– 2 1– 2 1 20 2 2 – 3 2 – 3 2 2 1 25 2 – 3 3 – 4 3 2 – 3 3 – 4 1 35 3 4 3 3 4 1 50 3 – 4 4 – 5 3 – 4 3 – 4 4 – 5 1 Die Bedarfskennzahlen beziehen sich auf eine Gebäudenutzung mit 50 % Männer und 50 % Frauen. V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME Immobilien Aargau April 2014 26ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN 1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006) «SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU» (Auszug aus der Norm) Allgemeines In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körperschall, Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf den Luftschall und den Trittschall. Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren Anforderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils projektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umgesetzt werden soll. Die definierten Werte sind als Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen. Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderungen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden Empfehlungen separat ausgewiesen. Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch Personen genutzt werden, wie Abstellräume, Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen, Heizungs-, Haustechnik usw. Legende LS Luftschall TS Trittschall Di Anforderungswert für Luftschall interner Quellen in dB L’ Anforderungswert für Trittschall in dB Immobilien Aargau April 2014 27ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT VOM GRUNDGERÄUSCH Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17) Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB] Grundgeräusch liegt bei 30dB(A) 30 gut zu verstehen 40 teilweise zu verstehen 45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen 55 kaum hörbar Grundgeräusch: 20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit 30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen. Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro». 3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen). Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB (SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro) Nutzung Raum 11 Raum 21 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2 Büro Büro Büro 35 40 60 55 Büro Sitzung 40 45 60 55 Büro Direktion 45 50 60 55 Korridor Büro 30 35 60 55 Sitzung Direktion 45 50 60 55 Korridor Direktion 35 40 60 55 Sitzung Sitzung 40 45 60 55 Korridor Sitzung 30 35 60 55 1 Empfehlungen für Räume ohne Einfluss der Türen und offener Treppen (Messung mit Vorsatzschalen) Immobilien Aargau April 2014 28ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu 4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER GRUNDBUCHÄMTER Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen der einzelnen Bauteile. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längsleitung Fassade Büro Büro 35 37 32 42 Büro Sitzung 40 42 37 47 Büro Direktion 45 47 37 47 Korridor Büro 30 32 27 37 Sitzung Direktion 45 47 37 52 Korridor Direktion 35 37 32 42 Sitzung Sitzung 40 42 37 47 Korridor Sitzung 35* 37 32 42 * Von der Norm abweichender Empfehlungswert Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe 1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen. Zum Vergleich die Anforderungen bei zwei Nutzungseinheiten, z.B. bei EFH oder MFH: MINDESTANFORDERUNGEN Vergleich Mietwohnungsbau Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB] mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 52 53 ERHÖHTE ANFORDERUNGEN Vergleich Eigentumswohnungsbau Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB] mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 55 50 Immobilien Aargau April 2014 29ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu Quelle: Anforderungen GBA Zone Standard Öffentliche Zone Eingang ausserhalb Betriebszeiten abgeschlossen, Zutritt ausserhalb Betriebszeiten nur mit Badge oder gegen Anmeldung Keine unkontrollierte Zugangsmöglichkeit zu «Sicherheitszone» Schalter lässt die gleichzeitige und individuelle Erteilung von Auskünften unter Wahrung der Anonymität zu Vom Schalter aus können keine Gespräche in der «Sicherheitszone» mitgehört werden. Vom Schalter aus besteht keine unmittelbare Einblick- und Mithörmöglichkeit in die Arbeitsplätze der Urkundspersonen Sicherheitszone Keine unkontrollierte Zutrittsmöglichkeit aus der öffentlichen Zone VII SICHERHEITSANFORDERUNGEN Immobilien Aargau April 2014 30ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu VIII WIDERSTANDSKLASSEN 1. DEFINITION Quelle: DIN EN 1627 Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi) RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt. Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt. RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt. RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben. RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein. 2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN BERATUNGSSTELLE Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Empfehlung (März 2014) die Minimalstandards der Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abweichende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch als sogenannte Maximalstandards zu betrachten. Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf die geforderten Widerstandsklassen bei der Trennung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der Gebäudeaussenhülle bezieht. Immobilien Aargau April 2014 31ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu Büro 15 m2 Leitung GBA, Grundbuchverwalter/in, Sachbereichsleiter/in Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 4 Personen Büro Sachbearbeiter 10 m2 / AP Arbeitsplätze mit Ablage IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT 80x40x11580x40x115 100x100 80x40x115 80x40x115 100x100 100x100 80x40x115 80x40x115 80x40x115 80x40x11580x40x115 100x100 80x40x115 80x40x115 100x100 100x100 80x40x115 80x40x115 80x40x115 Immobilien Aargau April 2014 32ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu X FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 Quelle: SIA Dokumentation d 0165 GSF Grundstücksfläche AGF * Aussengeschoss- GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** GGF Gebäudegrundfläche UF NGF Nettogeschossfläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktionsfläche (Konstruktions- Grund fläche KGF) BUF Bearbeitete UUF Unbearbeitete NF Nutzfläche FF Funktionsfläche VF Verkehrsfläche Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen FF 8 Betriebstechnische VF 9 Verkehrserschliessung und -sicherung BUF 10 1.1 Wohnräume 2.1 Büroräume 3.1 Werkhallen Lagerräume 5.1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl allgemeiner med. Sanitärräume 8.1 Abwasseraufberei tung und -beseitigung 9.1 Flure, Hallen 10.1 Immobilien Aargau April 2014 33ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu * weitere Gliederung nach SIA 416 (z.B. Balkone, Terrassen, etc.) ** in Klammern und kursiv sind die Bezeichnungen dargestellt wie sie in der DIN 227 verwendet werden 1.2 Gemeinschafts- Grossraumbüros Archive, Sammlungsräume Allgemeine 6.2 besonderer med. Garderoben 8.2 Wasserversorgung 9.2 Treppen Pausenräume Technologische 4.3 Kühlräume 5.3 Besondere 6.3 Räume für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Abstellräume 8.3 Heizung und Brauchwassererwärmung 9.3 Schächte für 1.4 Warteräume 2.4 Konstruktionsräume 3.4 Physikalische, Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors Annahme und Ausgaberäume Bibliotheksräume 6.4 Strahlendiagnostik 7.4 8.4 Gase (ausser für Heizzwecke) und Flüssigkeiten 9.4 Fahrzeugsverkehrs- 1.5 Speiseräume Schalterräume 3.5 Chemische, bakteriologische, morphologische 4.5 Verkaufsräume 5.5 Sporträume 6.5 7.5 Fahrgastflächen 8.5 Elektrische Stromversorgung 1.6 Hafträume 2.6 Bedienungsräume 3.6 Tierhaltung 4.6 Ausstellungsräume Versammlungs- 6.6 Physiotherapie und Rehabilitation 7.6 Räume für zentrale Technik 8.6 Fernmeldetechnik 2.7 Aufsichtsräume 3.7 Pflanzenzucht 5.7 Bühnen-, Studioräume 6.7 Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten 7.7 Schutzräume 8.7 Raumlufttechnische Bürotechnikräume Küchen 5.8 Schauräume 6.8 Bettenräume mit bes. Ausstattung 8.8 Aufzugs- und 3.9 Sonderarbeitsräume 5.9 Sakralräume sonst. betriebstechnische Anlagen Juni 2021 – Version 1.0 KANTONSARCHÄOLOGIE IMMOBILIEN KULTUR STANDARDS PROVISORISCH www.ag.ch / immobilienaargau Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich Fotografie © Kanton Aargau Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel Digitalversion 1.0 © 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Juni 2021 3ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 1 VORWORT 5 2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6 2.1 Geltungsbereich 6 2.2 Zweck und Ziele 6 3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7 3.1 Staatsauftrag 7 3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7 4 STANDORTKRITERIEN 10 4.1 Standortperimeter 10 4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10 4.3 Zielkriterienkatalog 10 5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11 5.1 Grundlagen 11 5.2 Flächenstandards 11 5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11 5.4 Raumstruktur 12 5.5 Raumgruppen 13 6 ANFORDERUNGEN KANTONSARCHÄOLOGIE 16 6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 16 6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 17 6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 18 7 ANNEX 20 Immobilien Aargau Juni 2021 5ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 1 VORWORT Die Kantonsarchäologie Aargau verwaltet Wissen über archäologische Fundstellen. Sie ist Gedächtnisinstitution und Informationsdienstleister für sämtliche Fragen zur (Prä-)Historie auf dem heutigen Kantonsgebiet. Für viele Epochen der Vergangenheit sind archäologische Funde die einzige Informationsquelle. Historische und archäologische Stätten sind ein wesentlicher Teil der reichhaltigen Aargauer Kulturlandschaft. Am Zusammenfluss der grossen Flüsse des Mittellandes gelegen, mit fruchtbaren Böden und einer attraktiven Siedlungslandschaft, hat dieses Gebiet die Menschen in allen Epochen angezogen. Davon zeugen rund 3’400 bekannte archäologische Fundstellen, darunter mehrere von internationaler Bedeutung. Die ältesten Funde reichen über 100’000 Jahre zurück. Die Fundobjekte, die bei archäologischen Ausgrabungen, Prospektionen, Bauuntersuchungen oder als Einzelfunde zum Vorschein kommen, finden Eingang in die archäologische Sammlung. Diese Sammlung bildet zusammen mit dem Fundstelleninventar und den Dokumentationen aus den archäologischen Untersuchungen das Quellenarchiv zu den archäologischen Hinterlassenschaften aus dem Kanton Aargau. Ziel und Zweck dieses Archivs ist es, die archäologischen Quellen für heutige und zukünftige Generationen zu bewahren und für wissenschaftliche Forschungen zur Verfügung zu stellen. Die Erforschung, der Schutz und die Pflege des archäologischen Erbes hat im Kanton Aargau eine lange Tradition. Bereits im 16. Jh. wurden römische Inschriften gesammelt und publiziert. 1756 fanden in der römischen Villa von Oberkulm die ersten systematischen archäologischen Ausgrabungen statt. Zwei der ältesten archäologischen Schutzbauten Europas stehen in Zofingen. Sie wurden 1829 eingeweiht und schützen zwei hervorragend erhaltene Mosaikböden des 1826 ausgegrabenen Herrenhauses einer römischen Villa. Viele private Organisationen setzen sich seit dem 19. Jh. und insbesondere seit der ersten Hälfte des 20. Jh. stark für die Archäologie im Aargau ein, namentlich die Gesellschaft Pro Vindonissa, die Historische Vereinigung Seetal und Umgebung, die Fricktalisch-Badische Vereinigung für Heimatkunde, die Historische Vereinigung des Bezirks Zurzach und die Historische Gesellschaft Freiamt. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass der Aargau 1943 als erster Deutschschweizer Kanton eine archäologische Fachstelle eingerichtet hat. In den nachfolgenden Jahrzehnten ist die Kantonsarchäologie kontinuierlich gewachsen. Im Zusammenhang mit diesem Wachstum sind zwei wichtige Meilensteine zu nennen. Zum einen das Jahr 1996 mit dem Umzug in grössere Räumlichkeiten am heutigen Standort in Brugg. Zum anderen das Jahr 2020 mit der Fertigstellung des Umbaus im ehemaligen Zeughaus in Windisch zu einem Funddepot. Der Standort der Kantonsarchäologie geht auf eine enge Verbundenheit mit dem Fundplatz Vindonissa zurück und hat sich bis heute bestens bewährt. Als Folge des seit einigen Jahren (Stand 2021) anhaltenden Baubooms und der zunehmenden Innenverdichtung in historischen Kernzonen im Kantonsgebiet ist eine starke Zunahme von archäologischen Interventionen erfolgt. Diese Mengenzunahme hat zu einem weiteren Wachstum der Kantonsarchäologie sowie der Archiv- und Sammlungsbestände geführt. Mit Ausnahme des umgebauten Funddepots sind die bestehenden Räumlichkeiten dabei nicht grösser geworden, sodass die Platzverhältnisse heute sehr beengt sind und zu umständlichen Arbeitsprozessen führen. 1. April 2021 Thomas Doppler Leiter Kantonsarchäologie Immobilien Aargau Juni 2021 6ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 2.1 GELTUNGSBEREICH Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung durch Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL- Flächenanalyse von 2021. Die Kantonsarchäologie Aargau hat Stand März 2021 diverse Standorte im Kanton Aargau. Alle heutigen Standorte, ob angemietet oder im Eigentum, wurden in diesem Bericht begutachtet: · Industriestrasse 3, Brugg · Altes Spital Königsfelden, Windisch · Ehemaliges Armeezeughaus, Mülligerstrasse 46, Windisch Die provisorischen Immobilien-Standards Kantonsarchäologie wurden vom Regierungsrat am 1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040 zur Kenntnis genommen. 2.2 ZWECK UND ZIELE Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungsgrundlage für die Kantonsarchäologie im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden. Immobilien Aargau Juni 2021 7 IMMOBILIEN-STANDARDS KULTUR KANTONSARCHÄOLOGIE 3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 1 SAR 495.200 Kulturgesetz vom 31.03.2009 (Stand 01.08.2013) Für viele Epochen der Vergangenheit sind archäologische Hinterlassenschaften die einzigen Informationsquellen. Als zuständige Fachstelle schützt und erschliesst die Kantonsarchäologie Aargau diese Hinterlassenschaften im Kantonsgebiet und macht sie für kommende Generationen als kulturgeschichtliche Quelle nutzbar. 3.1 STAATSAUFTRAG Der staatliche Auftrag der Kantonsarchäologie leitet sich aus den Artikeln 723 und 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10.12.1907 und aus § 36 der Kantonsverfassung vom 25.06.1980 ab. Er ist im Kulturgesetz (KG) vom 31.03.2009 und in der Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) vom 04.11.2009 geregelt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kantonsarchäologie sind insbesondere in den §§ 21, 36, 38, 40, 42 und 44 KG sowie in den §§ 22, 24, 30, 30a und 31 VKG erläutert. Kulturgesetz1 § 21 Archäologische Sammlung Der Kanton · unterhält eine archäologische Sammlung, · erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte, · vermittelt der Bevölkerung die Sammlung durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen. 3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND UMFELDENTWICKLUNG 3.2.1 Aufgaben Im Wesentlichen umfasst der gesetzliche Auftrag der Kantonsarchäologie fünf Hauptaufgaben. Die primäre Aufgabe der Kantonsarchäologie besteht darin, die archäologischen Hinterlassenschaften im Kanton zu erhalten und zu schützen. Wenn eine Erhaltung nicht möglich ist, führt die Kantonsarchäologie auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards archäologische Untersuchungen durch oder veranlasst diese. Ziel ist es, die archäologischen Befunde vor der Zerstörung zu dokumentieren und die Funde sicherzustellen. Das Fundmaterial und die Dokumentationen werden archiviert und für kommende Generationen aufbewahrt – als Wissensspeicher und Grundlagen für die Forschung. Erst durch die Erforschung dieser Grundlagen findet der eigentliche Erkenntnisgewinn statt. Die gewonnenen Erkenntnisse werden der breiten Bevölkerung und der Forschung zugänglich gemacht und vermittelt. Das Wissen der Aargauerinnen und Aargauer um ihre Vergangenheit ist wiederum eine wichtige Voraussetzung für die langfristige Erhaltung und den Schutz der archäologischen Hinterlassenschaften im Kanton. Schema Hauptaufgaben /-prozesse der Kantonsarchäologie gemäss Kulturgesetz vom 31. März 2009 Immobilien Aargau Juni 2021 8ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 3.2.2 Organisation Innerhalb der kantonalen Verwaltung ist die Kantonsarchäologie Aargau dem Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) angegliedert. Sie gehört als eigene Sektion zur Abteilung Kultur. Als solche arbeitet sie nach den Grundsätzen des New Public Management und bildet ihre Ziele und Leistungen im Aufgaben- und Finanzplan ab. Dabei orientiert sie sich am regierungsrätlichen Entwicklungsleitbild, am Leitbild des Departements BKS sowie an den im Kulturkonzept des Kantons Aargau formulierten kulturpolitischen Zielen. Die vom Regierungsrat gewählte Kommission für Denkmalpflege und Archäologie berät den Regierungsrat und das Departement BKS in Fragen der Erhaltung und Pflege der Kulturgüter und ist eine wichtige Partnerin für die Kantonsarchäologie. Die oben genannten Hauptaufgaben werden in den Ressorts «Schutz/Erhalt/ Fundstellen», «Archäologische Untersuchungen», «Archäologische Sammlung», «Vermittlung/Öffentlichkeitsarbeit/Medien» sowie «Dienste» unter Mitwirkung verschiedener externe Partner, wie zum Beispiel das Wissenschaftliche Gremium (beratend) oder die Vindonissa-Professur (forschend), erfüllt. 3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen Der Kanton Aargau als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort entwickelt sich weiterhin dynamisch. Die Bevölkerungszahl und die Mobilität wachsen – und damit auch die gesellschaftliche Heterogenität. Nachdem die jährlichen Bauinvestitionen jahrelang gestiegen sind, werden sie gemäss Prognosen in den kommenden Jahren auf hohem Niveau horizontal verlaufen oder möglicherweise sinken. Mit dem neuen Raumplanungsgesetz und den damit verbundenen Vorgaben zur inneren Siedlungsverdichtung sowie aufgrund grosser Infrastrukturprojekte bleibt jedoch der Druck auf die archäologischen Hinterlassenschaften hoch, insbesondere in historischen Siedlungskernen. Die Kantonsarchäologie wird dadurch weiterhin stark gefordert sein und hat sich in der aktuellen Strategie 2 entsprechende Ziele gesetzt. Mit einer konsequenten Fortführung der in den letzten Jahren umgesetzten strategischen Massnahmen kann die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags trotz momentan stagnierenden 2 Strategie 2020−2024, Kantonsarchäologie Aargau finanziellen und personellen Ressourcen noch gewährleistet werden. Trotz des allgemeinen gesellschaftlichen Trends zur Schnelllebigkeit und der Themenkonkurrenz ist nach wie vor ein grosses Interesse der Bevölkerung an archäologischen Themen festzustellen. Die lokale Präsenz der Kantonsarchäologie im ganzen Kanton bietet die Chance, die Bevölkerung für das archäologische Erbe in ihrem direkten Umfeld zu sensibilisieren, sie aktiv daran teilhaben zu lassen und damit das Kulturerbe als identitätsstiftende Ressource zu stärken. Der allgemeine digitale Wandel bietet in Bezug auf die Arbeitsprozesse und -instrumente in der Kantonsarchäologie sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Hier gilt es, die betrieblichen Entwicklungen proaktiv zu gestalten und zu steuern. Das Thema Nachhaltigkeit im umfassenden Sinn (wirtschaftlich, sozial, ökologisch) hat aktuell und in Zukunft eine hohe gesamtgesellschaftliche Relevanz. Auch die Kantonsarchäologie kann hier in Bezug auf ihre betriebliche Ausrichtung und Entwicklung und in Bezug auf ihre Themensetzung wichtige Beiträge leisten. Um die strategischen Ziele zu erreichen, wurden die sechs Handlungsfelder A−F definiert. Sie dienen als Orientierungslinien für die Aktivitäten und Entwicklungsmassnahmen in der Kantonsarchäologie. Innerhalb der sechs Handlungsfelder werden acht Massnahmen umgesetzt. Die Verantwortung für deren Realisierung liegt bei den einzelnen Ressorts/ Betriebseinheiten. 1. Handlungsfeld A: Schutz und Erhalt Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen und raumplanerischen Mittel konsequent ein, um die bedeutenden Teile der archäologischen Hinterlassenschaften langfristig zu erhalten. 2. Handlungsfeld B: Qualität und Schwerpunktsetzung Mittels einer laufenden Überprüfung/Optimierung unserer Arbeitsinstrumente, -standards und -abläufe stellen wir Qualität, Effektivität und Effizienz sicher. Dabei setzen wir auf Grundlage klarer fachlicher Immobilien Aargau Juni 2021 9ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl Kriterien bewusst Schwerpunkte und machen in anderen Bereichen Abstriche. 3. Handlungsfeld C: Kooperation und Vernetzung Wir pflegen die Zusammenarbeit mit unseren Partnern und zugewandten Interessensgruppen und nutzen Synergien optimal. 4. Handlungsfeld D: Vermittlung und Teilhabe Durch eine kompetente, zielgruppenorientierte Vermittlung vor Ort und am Objekt und die Förderung von Teilhabe steigern wir das Bewusstsein und das Verständnis für das archäologische Kulturerbe und dessen Nutzen als Ressource für die Gesellschaft. 5. Handlungsfeld E: Digitalisierung Wir fördern die Entwicklung und Integration bestehender und neuer digitaler Werkzeuge in allen Arbeitsbereichen und nutzen damit gezielt die Chancen der Digitalisierung. 6. Handlungsfeld F: Nachhaltigkeit Wir machen Nachhaltigkeit zum Thema, indem wir in der Forschung und Vermittlung ein Augenmerk auf entsprechende Themen legen und unsere Kompetenzen, Abläufe und Aktivitäten im umfassenden Sinn nachhaltig weiterentwickeln. Immobilien Aargau Juni 2021 10ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 4 STANDORTKRITERIEN 4.1 STANDORTPERIMETER Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist. Die zentrale Lage des heutigen Standortes der Kantonsarchäologie in Brugg ist aus Sicht der Fachstelle beizubehalten, da von Brugg aus alle Grabungsstellen und wichtigen Orte gut und zeitnah zu erreichen sind, insbesondere das ehemalige Legionslager Vindonissa und das Vindonissa-Museum. Zudem befindet sich das Funddepot im ehemaligen Armeezeughaus an der Mülligerstrasse in Windisch. Es wurde von 2018–2020 mit baulichen Massnahmen an seinen neuen Verwendungszweck angepasst und weist Raumreserven für einen mittel- bis langfristigen Horizont auf. Aufgrund der guten ÖV-Anbindung in Brugg sind zudem die meisten Reisen auf nachhaltigem Weg möglich. 4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATION mögliche Standorte für die Kantonsarchäologie einander systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 4.3 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu · Potenzial · Kostentreiber Im Dokument «Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse); Kanton Aargau» sind die Erläuterungen zu den allgemein gültigen Zielkriterien aufgeführt. (Annex 7.10) Immobilien Aargau Juni 2021 11ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 5 RAUMSTANDARDS/RAUMANFORDERUNGEN 5.1 GRUNDLAGEN Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet. 5.2 FLÄCHENSTANDARDS Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere kleineren Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) geprüft werden. 5.3 RAUMQUALITÄT/ QUALITÄTSANFORDERUNGEN Eine der wichtigsten Prämissen einer Kantonsarchäologie ist die Sicherheit der Funde. Die Kantonsarchäologie erhält und schützt die Hinterlassenschaften auf aargauischem Gebiet. Dem Schutz dieser unersetzlichen, einmaligen Funde vor Bränden, Hochwasser, Erdbeben, Sabotage und Diebstahl ist entsprechend den geltenden Standards des Kulturgüterschutzes Rechnung zu tragen. Zudem geht es um ideale Arbeitsverhältnisse, darum, in den einzelnen Bereichen trotz der vielfältigen Tätigkeiten und offenen Räume Nebengeräusche auszublenden und darum, eine Atmosphäre zu schaffen, die sowohl fokussiertes Arbeiten als auch einen Austausch zulässt. Eine Besonderheit der archäologischen Fachstelle ist, dass aufgrund der Feldarbeit und der damit einhergehenden Verschmutzung der Kleidung und der Funde die Räumlichkeiten in verschiedene Sauberkeitszonen unterteilt werden müssen, sodass durch den Prozess ein sicherer Umgang mit sensiblen Funden und Archivalien gewährleistet ist. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Depoträume mit Klimatisierung · Publikumsgerechte Benutzungsräume · Einladender, offener Empfangs- und Bibliotheksbereich · Fachgerecht ausgerüstete Labor- und Spezialarbeitsplätze sowie Werkstätten · Sachgerechte Arbeitsplätze für die Arbeit mit Funden (Auswertung/Forschung) · Büros der Fachbereiche und Verwaltung mit Rückzugsmöglichkeiten für Telefonate, Konferenzen und Zusammenarbeit (Kollaboration und Konzentration) Immobilien Aargau Juni 2021 12ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 5.4 RAUMSTRUKTUR Die Raumstruktur der Kantonsarchäologie Aargau soll anhand eines 3-Zonenmodells und eines 4-Zonenmodells definiert werden. Die beiden Zonenmodelle werden teilweise überlappend sein. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone», «Sicherheitszone» sowie «Sicherheitszone PLUS» wird beim 4-Zonenmodell den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz, an die Sicherheit der Mitarbeitenden und an den Kulturgüterschutz (Annex 7.9) mit einer gestaffelten Zugänglichkeit bestmöglich Rechnung getragen. Das 3-Zonenmodell teilt die Bereiche in verschiedene «Sauberkeitszonen» ein. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten in den Arbeitsprozessen der Kantonsarchäologie ist es essenziell, dass die Tätigkeitsbereiche der «Schmutzzone», der «Mischzone» sowie der «Sauberkeitszone» (wenn immer möglich) ohne Durchkreuzungen beieinanderliegen bzw. Schmutzschleusen eingeplant werden. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nachstehenden Abbildungen illustrieren die beiden Zonenmodelle. Ferner zeigt in Kapitel 6 das Zonendiagramm diese Struktur auf. Eine strikte Einhaltung der Modelle kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit prioritär im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade bei der Raumzuteilung im Bereich der Depots und der dazugehörigen Werkstätten und Arbeitsplätzen zu Aufteilungen in zwei Gebäude(-trakte) kommen. 5.4.1 «Öffentliche Zone» (I) In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich der Empfangsbereich und der Empfang des Sekretariats, welches in seiner Funktion bereits in der «Gesicherten Zone» liegt. Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet. 5.4.2 «Gesicherte Zone» (II) Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden Zutritt, welche sich an der Empfangstheke, die Teil des Sekretariats sein sollte, angemeldet haben. Die Anmeldung erfolgt meist im Vorfeld, um die Bibliothek zu nutzen oder einen Termin mit einem Mitarbeitenden wahrzunehmen. Die Bibliothek sollte daher in unmittelbarer Nähe zum Sekretariat sein. Zu dieser Zone gehören der Eingangsbereich, die Bibliothek sowie die Sitzungszimmer. Die Zone ist vom Eingang her erschlossen und wird durch Mitarbeitende des Sekretariats «bewacht». Unterstützt wird – je nach Örtlichkeit – die Eingangsüberwachung durch vereinzelte Kameras. Aussentüren sowie Türen zu Fluchtwegen müssen alarmgesichert sein. Mitarbeitende haben mit einem Badge eigenständigen Zutritt. 5.4.3 «Sicherheitszone» (III) In dieser Zone befinden sich die Büroräumlichkeiten, Inventarisierungsräume, der Pausenraum sowie ein Projektraum. Weiter sind hier Spezialräume wie z. B. ein «Scherbendruckerraum», ein Waschraum für die Funde und verschiedene Lagerräumlichkeiten sowie das Verwaltungsarchiv angesiedelt. Zusätzlich befinden sich hier auch das Lager und die Werkstatt der Grabungstechnik sowie die Anlieferung und die Entsorgung. Die «Sicherheitszone» verfügt über einen eigenen Ein-/Ausgang, wird aber auch von den anderen Zonen her erschlossen sein. 5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV) In dieser Zone befinden sich die Depots und das Dokumentationsarchiv. Weiterhin sind die Labore, die Restaurierungsräume und die Fotografie in Immobilien Aargau Juni 2021 13ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl dieser Zone angesiedelt. Die «Sicherheitszone PLUS» muss von den anderen Zonen her erschlossen sein, ist aber nur einem ausgewählten Mitarbeitendenkreis zugänglich. Schmutzzone (C) Mischzone (B) Sauberkeitszone (A) 5.4.5 Schmutzzone (C) In der Schmutzzone liegen die Räumlichkeiten, die von Personen genutzt werden, die zwischen Feldarbeit und dem Gebäude der Kantonsarchäologie wechseln. Auf die damit einhergehende Verschmutzung der Kleidung und der Funde ist bis zu deren Reinigung innerhalb von zusammenhängenden Räumen, wie z. B. der Anlieferung, dem Eingangslager und dem Waschraum, zu achten. 5.4.6 Mischzone (B) In der Mischzone befinden sich die meisten Räumlichkeiten der Kantonsarchäologie wie z. B. der Empfang und die Büroräumlichkeiten. Mitarbeitende und Besuchende nutzen diese Räumlichkeiten. Es wird mit Funden gearbeitet, die von den gröbsten Verunreinigungen gesäubert worden sind. Es gibt keinerlei Zusatzmassnahmen; jedoch ist sicherzustellen, dass dieser Bereich nicht mit den Verkehrswegen der «Schmutzzone» gemischt wird. 5.4.7 Sauberkeitszone (A) In der Sauberkeitszone befinden sich die Labore, das Fotostudio, die Depots, das Dokumentenarchiv, der Sanitätsraum, der Fokusraum und die Bibliothek. Die meisten dieser Räume sind nur einem definierten Mitarbeitendenkreis zugänglich, um dem heiklen Umgang mit dem Equipment und den Dokumenten sowie den Funden Rechnung zu tragen. Insbesondere im Dokumentenarchiv und den Depots ist nicht nur auf Sauberkeit zu achten, sondern es sind ebenfalls die Standards des Kulturgüterschutzes einzuhalten. Es handelt sich hierbei explizit nicht um die Anforderungen von Laborreinräumen. 5.5 RAUMGRUPPEN Generell umfasst die Institution drei Bereiche mit jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der Bereich der gesicherten Zone, in der alle Mitarbeitenden, Kunden, Forschenden und Besuchenden aufeinandertreffen und sich im Sitzungsraum und der Bibliothek treffen. Kollaboration und Kommunikation stehen hier im Fokus. · Im Bereich der Verwaltung, der Auswertung und der Inventarisierung steht die Projektarbeit und die Administration im Vordergrund. Büroflächen mit Rückzugsmöglichkeiten und angemessenem Stauraum in einem klimatisch an die Jahreszeiten angepassten Umfeld unterstützen die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind Depots, Archive, Labore und Restaurierungsräume, um bei Kleinst- wie Grossfunden dieselbe qualitative Handhabung zu gewährleisten. Aussenbereich (0) Die Kantonsarchäologie benötigt durch ihre Aussenarbeit Stellplätze für die Zwischenlagerung von Containern und Pferdeanhängern, wenn diese nicht auf Grabungen eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Anlieferungsdichte und vor allem der schweren Lasten ist eine Rampe vorzusehen und eine damit verbundene Rangier- und Kurzzeitparkfläche. Benötigt werden zudem Parkplätze für die Fahrzeuge der Kantonsarchäologie und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Zudem sollten Aussensitzplätze für die Mitarbeitenden vorgesehen werden. Dieser letztgenannte Bereich soll nur vom Pausenraum her (Raumgruppe 8) zugänglich sein. Eingangsbereich (1) Der Eingangsbereich liegt in der «Gesicherten Zone» und bildet eine Übergangszone zwischen dem Aussenbereich und dem Innenbereich der Institution. Ziel ist es, einen Empfangsbereich zu gestalten, der auch als Aufenthalts- und Begegnungsort für Besuchende, Mitarbeitende und Forschende dient, welche die sich anschliessende Bibliothek nutzen oder sich zu einer Besprechung im Sitzungszimmer treffen. Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitäts-, Gebets- und Stillraum sind hier ebenfalls untergebracht. Immobilien Aargau Juni 2021 14ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl Bibliothek (2) Im Anschluss an den Eingangsbereich liegt die Bibliothek, die auch der interessierten Öffentlichkeit auf Anmeldung zur Verfügung steht. Um die Bücher und Materialien vor Ort zu sichten, sind Arbeitsplätze und Leseplätze neben der Freihandbibliothek anzuordnen. Eine kleine Infrastrukturinsel mit Scanner, Drucker und Kopierer ist ebenfalls hier anzusiedeln. Der Lesebereich muss, auch wenn räumlich oder akustisch abgetrennt, idealerweise vom Sekretariat aus kontrollierbar sein. Inventarisierung (3) Die geborgenen Ausgrabungsfunde müssen inventarisiert werden. Die Räume, die sich alle in der «Sicherheitszone» befinden, benötigen daher grosse Auslegeflächen und grosse, schwellenlose Türen, um die Funde behutsam und gegebenenfalls auf Palettrollis von Raum zu Raum zu bringen. Die Nähe zu spezifischen Räumen, insbesondere dem Scherbendruckerraum, dem Waschraum sowie dem Labor, ist unerlässlich für die einzelnen, in sich greifenden Arbeitsschritte. Fotografie (4) In der «Sicherheitszone PLUS» liegen neben den Laboren und den Depots die Räumlichkeiten der Fotografie. Die meisten Fundstücke werden im Labor ebenfalls fotografisch inventarisiert (Tendenz steigend). Von besonderen Funden werden hochauflösende Studiofotografien für Publikationen und wissenschaftliche Arbeiten erstellt. Depots/Fundlager/Archive (5) Archäologische Funde zeichnen sich durch sehr unterschiedliche Grössen, Formen und Materialien aus. Sie können organischer oder mineralischer Natur sein. Die Anforderungen an die einzelnen Bereiche/Räume der Depots sind daher sehr unterschiedlich. Insbesondere Leder, eine wichtige Fundgattung im Kanton Aargau, und die diversen Metallfunde gilt es bei optimalen Bedingungen für die kommenden Generationen zu sichern. Anders als in den meisten Institutionen sind die Depots aktive Arbeitsorte, da sämtliche Funde für wissenschaftliche Forschungen genutzt werden. Die räumliche Nähe von an die Depots angeschlossenen Arbeitsplätzen ist daher unabdingbar. Um den Schutz der Funde zu gewährleisten sind neben den klimatischen Bedingungen auch die Sicherheitsbedingungen gemäss Kulturgüterschutz sowie der Schutz vor Diebstahl unerlässlich. Daher liegen diese Räumlichkeiten auch in der «Sicherheitszone PLUS», zu der nur ausgewählte Mitarbeitende Zugang haben. Weiter ist das Dokumentationsarchiv in dieser Raumgruppe angesiedelt, in dem Akten, Pläne und Dias von durchgeführten Ausgrabungen liegen. Labore und Werkstätten (6) Diese Raumgruppe dient einerseits der Restaurierung der Funde. Insbesondere Kleinfunde aus Metall müssen direkt und sorgsam konserviert werden, um nicht zu korrodieren. Die Labore müssen für die filigranen Funden ausgestattet sein. Die Funde und die Mitarbeitenden befinden sich je nach Arbeitsgang in unterschiedlichen Räumen, daher sind kurze Wege für die Arbeiten wichtig. Die Verbindung zu den restlichen Raumgruppen, insbesondere zur (Labor-)Fotografie und zu bestimmten Depots ist durch eine gute Erschliessung mit breiten und schwellenlosen Wegen zu gewährleisten. Andererseits ist auch die Werkstatt der Grabungstechnik in dieser Raumgruppe angesiedelt. Räumlich ist diese jedoch in der Nähe des Lagers Grabungstechnik und des An- bzw. Ablieferungsbereichs zu verorten. Fachbereiche und Verwaltung (7) Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicherheitszone» untergebracht und nur mit einem Badge zugänglich. Hier arbeiten die Leitung, die Assistenz, die Ressort- und Bereichsleitenden und generell all jene Mitarbeitenden, deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt mit den Funden voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und einer optimalen Kommunikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros. Immobilien Aargau Juni 2021 15ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl Für eine konzentrierte Kommunikation sind die Mitarbeitenden von einzelnen Ressorts oder Bereichen zusammen gruppiert. Es soll mehrere Begegnungszonen geben: Eine Zone im Aussenbereich für die Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche bzw. einen Pausenraum. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral angeordnet werden. Besprechungsräume, ein Gruppenarbeitsraum sowie Bereiche für konzentriertes Arbeiten – einzeln oder in kleinen Gruppen – und Telefonieren müssen gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe und nahe der Raumgruppe «1 Eingangsbereich» liegen. Eine Besonderheit der Kantonsarchäologie ist die wissenschaftliche Arbeit mit (den bereits inventarisierten) Funden in der «Auswertung» genannten abschliessenden Phase einer Ausgrabung. Für diese Arbeit sind neben dem Zugriff auf die IT-Infrastruktur mehrere Auslegetische nötig, d. h. es besteht ein grösserer Flächenbedarf als es die Immobilienstandards für Verwaltungs- und Büroarbeitsplätze vorsehen. Sehr oft wird die Auswertung von Externen geleistet, die bei grossen Projekten in Teams arbeiten. Für sie sind Arbeitsplätze in genügender Anzahl und im Idealfall Räume verschiedener – oder von flexibler – Grösse vorzusehen (siehe dazu auch die Vereinbarung mit der Universität Basel zur Vindonissa-Professur, worin den Mitarbeitenden Arbeitsplätze in der KAAG zugesichert werden). Die Flächen hierfür sind im Raumprogramm (Annex 7.5) berücksichtigt. Infrastruktur und Betriebsräume (8) In dieser Raumgruppe befinden sich Lagerräumlichkeiten, das Büro des Hauswarts und Räume, die dem Gebäudeunterhalt und der Waren- bzw. Fundanlieferung dienen. Die Lagerräume für die Labore, das Lager für IT, das Lager für die Vermittlung und ein Lager für die eigenen Publikationen und Büromaterialien sowie der Putzraum inkl. Lager für Putzutensilien, befinden sich hier. Ebenfalls in dieser Raumgruppe, aber in der «Sicherheitszone PLUS» angesiedelt, befindet sich neben der An- und Ablieferung das sogenannte «Fundeingangslager» (Raumgruppe 5). Es ist in den meisten Fällen der erste Ablageort für Funde, wenn diese von der Ausgrabungsstelle in die Kantonsarchäologie zur Inventarisierung und weiteren Bearbeitung kommen. Immobilien Aargau Juni 2021 16ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 6 ANFORDERUNGEN KANTONSARCHÄOLOGIE 6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeitsplätze. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Fundbestände erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksichtigt worden. Für die Bereiche Depots und Archive wurden die Vorgaben der DIN 67700 «Bau von Bibliotheken und Archiven – Anforderungen und Empfehlungen für die Planung» (Stand: Mai 2017) herangezogen. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für die Kantonsarchäologie aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 7.5 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m² 0 Aussenbereich 395 1 Eingangsbereich 55 2 Bibliothek 65 3 Inventarisierung 100 4 Fotografie 100 5 Depots/Fundlager/Archive 2’590 6 Labore und Werkstätten 200 7 Fachbereiche und Verwaltung 700 8 Infrastruktur und Betriebsräume 450 Total 4’655 Immobilien Aargau Juni 2021 17ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Sicherheitszone (III)Sicherheitszone PLUS (IV) Sitzungszimmer Sanitätsraum Fokusraum Pausenraum inkl. Aussenbereich Lager/Vermittlung/Bücher Waschraum Projektraum Verwaltungsarchiv Scherbendruckerraum Inventarisierung Dokumentationsarchiv Fotografie Labor/Restaurierung Restaurationsraum Verwaltung Fund-Zwischenlager Depots Fund-Eingangslager Lager/Werkstatt Grabungstechnik Anlieferung Empfangszone/Sekretariat Konzentration Kollaboration Kunden/Mitarbeitende/Waren Mitarbeitende/Waren Personenfluss Warenfluss Sauberkeitszone (A) Mischzone (B) Schmutzzone (C) Immobilien Aargau Juni 2021 18ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl Feinstaub Grenzwerte PM10. F9-Filter für Filterung Zuluft. Maximaler Grenzwert 75 μg/m3. Maximaler Jahresmittelwert 20 μg/m3. Allgemein sind staubabweisende Oberflächen vorzusehen. Gasförmige Luftschadstoffe (Schwefeldioxid, Stickoxide, Ozon) ISO-Norm 11799 angestrebt. Grenzwerte laut Luftreinhalteverordnung. 6.3 SPEZIFISCHE NUTZERANFORDERUNGEN Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen Schwankungen in den Depots und im Archiv und der systematische Einsatz von Schleusen/Übergangszonen zwischen den unterschiedlichen Klimazonen. In den Depots ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Die Depots und das Archiv sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte den Wert von +/– 1 °C, die tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert von +/– 3 % nicht überschreiten. Beim Dokumentationsarchiv gilt es zu beachten, dass die in Tabelle 2 aufgeführten Werte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit nicht für alle dort archivierten Materialien genügen. Es müssen zusätzlich Klimaboxen (mit jeweils geringem Flächenbedarf) für folgende Materialien und mit den jeweiligen Anforderungen vorgesehen werden: · Dias –10 °C // 20–50 % rel. F. · SW- und Farbnegative 18–22 °C // 30–40 % rel. F. · Mikrofiche 21 °C // 20–50 % rel. F. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. Depot-/Archiv Typ Sicherheitszone Sauberkeitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit (F) inkl. Schwankungen pro Tag Depot für Bunt- und Edelmetall IV A 18-22°C // max. 35 % rel. F. Depot für Eisen IV A 18-22°C // max. 10 % rel. F. Depot für Glas/Organik IV A 18-22°C // 45-55 % rel. F. Depot für weniger empfindliche Materialien IV A 18-22°C // 35-65 % rel. F. Fund-Eingangslager Fund-Zwischenlager IV B 18-22°C // 35-65 % rel. F. Dokumentationsarchiv IV A 18°C +/- 1°C // 35-50% rel. F. Verwaltungsarchiv III B 20-30°C // 30-60 % rel. F. Immobilien Aargau Juni 2021 20ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 7.1 Herleitung Laufmeter Funde, inkl. Mengengerüste 21 7.2 Herleitung Laufmeter Akten und Unterlagen, inkl. Mengengerüste 23 7.3 Herleitung Laufmeter Vermittlung, inkl. Mengengerüste 25 7.4 Herleitung Laufmeter Grabungsmaterial, inkl. Mengengerüste 26 7.5 Raumprogramm Kantonsarchäologie 28 7.6 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277) > zu finden auf: www.ag.ch 7.7 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen») > zu finden auf: www.ag.ch 7.8 Schallschutzanforderungen (SIA 181) 7.9 Kulturgüterschutz: · Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch 7.10 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse) > Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau. 7 ANNEX Immobilien Aargau Juni 2021 21ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung Bunt- und Edelmetall 18-22°C // max. 35% rel. F. 43.00 Schubladenschrank 36.00 Plexidosen -> Schubladen 2’737 8 0.60 1.15 1 342 10 2 1.4 29.00 Schubladen 75 1 0.60 1.15 1 75 10 2 1.4 7.00 Unverpackt 7 7.00 Annahme Lagerung auf Europaletten Eisen 18-22° // max. 10% rel. F. 70.00 Schubladenschrank 36.00 Plexidosen -> Schubladen 2’599 8 0.6 1.15 1 325 10 2 1.4 27.00 Schubladen 108 1 0.6 1.15 1 108 10 2 1.4 9.00 Fachbodenregal 34.00 Rakokisten 220 1 0.4 0.95 1 220 6 1.6 1.4 29.00 Holzkiste, ESCAL-Beutel 23 1 0.4 0.95 1 23 6 1 1.4 5.00 Glas/Organik 18-22° // max. 45-55% rel. F. 101.00 Fachbodenregal 2.00 Rakokisten 6 1 0.4 0.95 1 6 6 1.6 1.4 1.00 Rakokisten 2 1 0.6 1.15 1 2 6 1 1.4 1.00 Schubladenschrank 40.00 Plexidosen -> Schubladen 1’235 8 0.6 1.15 1 154 10 2 1.4 13.00 Archivkarton -> Schubladen 40 2 0.6 1.15 1 20 10 2 1.4 2.00 Schubladen 48 1 0.6 1.15 1 48 10 2 1.4 4.00 Schubladen 93 1 0.7 1.25 1 93 10 1 1.4 18.00 Schubladen 15 1 0.6 1.15 1 15 5 2 1.4 3.00 Bodenlagerung 59.00 Palette 11 1 2.35 2.9 1 11 1 1 1.4 59.00 Weniger empfindliche Materialien 18-22° // max. 35-65% rel. F. 9.00 Schubladenschrank 9.00 Schubladen 100 1 0.6 1.15 1 100 10 2 1.4 9.00 7.1 HERLEITUNG LAUFMETER FUNDE Immobilien Aargau Juni 2021 22ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung Aussenklima nicht unter 0°C 2’174.00 Hochregal 368.00 Palette 629 1 1.2 2.6 1 629 6 1.25 1.4 294.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Gitterkiste 124 1 1.2 2.6 1 124 6 1.25 1.4 58.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Rakokiste -> Gitterkiste 100 3 1.2 2.6 1 34 6 1.25 1.4 16.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Fachbodenregal 1’562.00 Rakokiste 13’389 1 0.6 1.15 1 13’389 6 2.5 1.4 1’469.00 Rakokiste 1’360 1 0.3 0.85 1 1’360 6 2.5 1.4 93.00 Metallschrank 96.00 unverpackt 700 1 0.6 1.15 1 700 6 2 1.4 96.00 Medien pro Meter geschätzt Bodenlagerung 148.00 Palette 19 1 1.2 2.6 1 19 1 1.25 1.4 54.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand Holzkisten/unverpackt 30 1 1.2 1.75 1 30 1 1.25 1.4 70.00 Holzkisten/unverpackt 4 11.00 4 Kisten mit je 2.7m² unverpackt 1 3.00 Modell Hallwyl Paletten (Leergut) 48 1 1.2 2.6 1 48 10 1.25 1.0 10.00 TOTAL 2’397.00 tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); nM die Anzahl der unterzubringenden Medien; n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8). Immobilien Aargau Juni 2021 23ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung Archiv 18°C // 35-50 % rel. F. 47.00 Dokumentationsarchiv 45.00 Standregal 203.25 1 0.4 0.95 6 203 10 1 1.4 14.00 x1 in Lfm Planschrank 3 1.15 1.70 1.4 8.00 Planschrank 11.2 0.7 1.25 1.4 20.00 Hochschrank 1.1 1.35 1.90 1.4 3.00 Gemeindearchiv 2.00 Hängeregister 7 7 2.00 Archiv -10°C // 20-50 % rel. F. 5.00 Archiv Dias 5.00 Standregal 34.2 1 0.4 0.95 1 34 10 1 1.4 5.00 x1 in Lfm Archiv 18-20°C // 30-40 % rel. F. 1.00 Archiv SW- und Farb-Negative 1.00 Standregal 5.3 1 0.4 0.95 1 5 10 1 1.4 1.00 x1 in Lfm Archiv 21°C // 20-50 % rel. F. 1.00 Archiv Mikrofiche 1.00 Standregal 3.2 1 0.4 0.95 1 3 10 1 1.4 1.00 x1 in Lfm Standard 20-30°C // 30-60 % rel. F. 131.00 Bibliothek 52.00 Compactus 324 1 0.35 1.30 6 324 6 1 1.5 36.00 x1 in Lfm Standregale 67.5 1 0.4 1.05 1 68 6 1 1.5 16.00 x1 in Lfm Akten SEF 3.00 Standregal 15 1 0.30 0.95 1 15 6 1 1.4 3.00 x1 in Lfm Geschäfts- / Verwaltungsakten 16.00 Standregal 85 1 0.30 0.95 1 85 6 1 1.4 16.00 x1 in Lfm Bücherlager 47.00 Standregal 210 1 0.4 1.05 1 210 6 1 1.5 47.00 7.2 HERLEITUNG LAUFMETER AKTEN UND UNTERLAGEN Immobilien Aargau Juni 2021 24ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung Sekretariat 13.00 Standregal 59 1 0.4 1.05 1 59 6 1 1.4 13.00 Grabungscomputer, Kabel etc. 3.00 Standregal 6 1 0.6 1.25 1 6 6 1 1.4 2.00 Standregal 2 1 0.4 1.05 1 2 6 1 1.4 1.00 TOTAL 185.00 tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); nM die Anzahl der unterzubringenden Medien; n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8). Immobilien Aargau Juni 2021 25ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung Innenlagerung 24.00 Industriestrasse 5.00 Regal 0.4 7 1.1 4.00 Hängeregister 0.3 1 1.1 1.00 Zeughaus 19.00 Palette 5 1 1.2 1.75 1 5 1 1.25 1.1 10.00 Auslegetisch 1 1 2 2.55 1 1 1 1 1.1 4.00 Infoblachen 4 1 0.80 1.35 1 4 6 1 1.1 3.00 Regal (Rakobehälter) 15 1 0.40 0.95 1 15 6 2 1.1 2.00 TOTAL 24.00 7.3 HERLEITUNG LAUFMETER VERMITTLUNG tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); nM die Anzahl der unterzubringenden Medien; n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8). Immobilien Aargau Juni 2021 26ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung Aussenaufbewahrung 302.00 Fahrzeuge und Zubehör 105.00 Stellplatz (Fahrzeuge) 10.26 5 1.1 57.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Stellplatz (Anhänger) 14.4 3 1.1 48.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Container 96.00 Stellplatz (Büro) 15 4 1.1 65.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Stellplatz (Lager) 7 1 1.1 9.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Stellplatz (Werkzeug) 7 3 1.1 22.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Zelte 20.00 Grosszelt 7 2 1.1 16.00 Gestänge 4 7 7 1.1 4.00 gestapelt Bauholz, Sicherung 54.00 Lagerplatz gestapelt 5 8 1.1 44.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Stellplatz (Bautreppe) 1 1 1.1 2.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Stellplatz (Gerüsttreppe) 1 12 1.1 8.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Besonderes 27.00 Schrank (Brennstoff) 1 3 1.1 5.00 Maschine (Blachentrocknung) 18 1 1.1 20.00 Paletten (Reserve) 1 1 1.1 2.00 Innenlagerung 146.00 Fahrzeuge und Zubehör 3.00 Palettiert (Autozubehör) 4 1 1.2 2.60 1 4 4 1 1.4 3.00 Zelte 21.00 Palettiert (Blachen und Zubehör) 44 1 1.20 2.60 1 44 6 1 1.4 21.00 Bauholz, Sicherung 22.00 Stellplatz (Schaltafeln) 3 1 1.4 5.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, 7.4 HERLEITUNG LAUFMETER GRABUNGSMATERIAL Immobilien Aargau Juni 2021 27ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung Palettiert (Garbungssicherung) 6 1 1.20 2.60 1 6 1 1 1.4 17.00 Elektromaterial 32.00 Bobine 1 1 1.4 2.00 Palette 26 1 1.20 2.60 1 26 6 1 1.4 13.00 Regal 4 1 0.4 0.95 1 4 2 1 1.4 3.00 Stellplatz (Förderbänder) 2.45 4 1.4 14.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Werkzeuge 30.00 Sammelbehälter 12 1 0.6 1.15 1 12 2 2.5 1.4 4.00 Palette 4 1 1.2 2.60 1 4 2 1.25 1.4 6.00 Schubkarren 1.04 12 1.4 18.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz, Regal (Kleinwerkzeug) 6 1 1.40 1.95 1 6 6 3 1.4 2.00 Abdeckmaterial 4.00 liegend 12 1 2 2.55 1 12 6 2.5 1.4 4.00 Fundbergung 34.00 Palette 42 1 1.2 2.60 1 42 4 1.25 1.4 30.00 Schrank 2 1 1.6 2.15 1 2 1 2 1.4 4.00 TOTAL 0.00 tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.); bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1); n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2); nM die Anzahl der unterzubringenden Medien; n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6); n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7); NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8). Immobilien Aargau Juni 2021 28ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 7.5 RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE TOTAL 4’655 54 0 Aussenbereich* 395 0 *Summe exkl. Parkplätze 0.1 Parkplätze und Veloabstellplätze für -1 NNF 7.4/ AGF Anzahl gemäss Parkplatzkonzept, VSS Normen und kommunale Vorschriften sind einzuhalten. 0.2 Parkplätze und Veloabstellplätze für Besuchende -1 NNF 7.4/ AGF Anzahl ist nach Betriebsführungskonzept zu definieren, VSS Normen und kommunale Vorschriften sind einzuhalten. 0.3 Stellplätze für Fahrzeuge 90 1 AGF Stellplätze für 5 Fahrzeuge à 7m L x 2.50 B 0.4 Stellplätze für Container und Anhänger 145 0.6 AGF Container werden mit Kranwagen verladen, es darf kein Dach in unmittelbarer Nähe sein. Stellplätze für 4 Büro-, 1 Lager- und 3 Werkzeugcontainer und 3 Anhänger. 0.5 Lagerfläche für Grabungsmaterial 100 ANGF Lagerfläche für Zelte, Bauholz und Sicherungen, Brennstoff, Blachentrocknungsgerät und Reservepaletten Sollte zum Teil überdacht sein. 0.6 Rampe/Gedeckter Abstellplatz für LKW 40 8.10, 8.11, 5.5, 5.6, 0.4, 8.4 ANGF Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau 0.7 Aussensitzplätze für 20 8.1 ANGF Zugang nur über den Pausenraum, nicht direkt von aussen (Sicherheitsaspekt) Immobilien Aargau Juni 2021 29ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 1 Eingangsbereich 55 2 1.1 Sekretariat 30 2 III B TL 7.1, 2.1, 1.2 2 AP mit je 9m²/AP + zusätzlicher Stauraum (13 m²) gemäss Angaben aus dem Mengengerüst. 1.2 Warteraum/ Kundenzone 10 II B TL 1.1 HNF 1.4 1.3 Sanitätsraum 10 II A HNF Sanitätsraum kann auch als Still- oder Gebetsraum genutzt werden. 1.4 Kunden WC 5 II B NNF 2 Bibliothek 65 0 2.1 Bibliothek 55 20-30°C 30-60% rel. F II A KL 1.1 HNF Lagerung in Compactusanlage und Standregalen. Bibliothek sollte zentral im Gebäude angeordnet sein. Bibliothek sollte zentral im Gebäude angeordnet sein. Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend Sonnenschutz: nicht notwendig 2.2 Arbeitsplätze Bibliothek 10 II A TL 1.1 HNF 2 temporäre Arbeitsplätze (1 mal inkl. Spezialscanner/ Kopierer). Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Tabelle 8 und 13) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend 3 Inventarisierung 100 2 3.1 Inventarisierung 50 2 III B TL 5.5, 5.6, 3.2, (7.10) 2 AP mit je 15.5 m² (vgl. DIN 67700 Tabelle 43) plus zusätzliche Fläche zur Zwischenlagerung der Funde 3.2 Raum für Scherbendrucker 10 III B 3.1 HNF Ein spezieller «Scherbendrucker» beschriftet Knochen und Keramikfragmente direkt mit einer Inventarnummer. Aufgrund der Emissionen (Lärm und Gerüche) muss der Scherbendrucker in einem abgetrennten Raum sein. 1 temporärer PC-Arbeitsplatz inkl. Platz für den Scherbendrucker und Ablagefläche. Stark-/Schwachstrom: UKV-Anschluss Sonstiges: Es braucht eine Lüftungs-/Abzugsanlage Immobilien Aargau Juni 2021 30ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 3.3 Waschraum/ Schlämmarbeitsplätze 40 III C TL HNF Lage im Erdgeschoss von Vorteil 2 Fundwaschplätze und 2 Schlämm-Arbeitsplätze. Grösse und Ausstattung gemäss IST-Zustand. Wände: Fliesen, oder wasserabweisendes Material Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom Sonstiges: Kalt- und Warmwasseranschluss, Edelstahlbecken mit Schlammfang, Raum ist als Nasszelle auszuführen 4 Fotografie 100 1 4.1 Fotostudio 45 IV A HNF 5.7 Gemäss IST-Zustand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss Sonstiges: Muss ein freier Raum sein, keine Säulen/Stützen im Raum 4.2 Bildbearbeitung 20 1 IV A TL HNF 2.1 1 AP mit 9 m² plus zusätzlicher Arbeitsfläche (11 m² vgl. DIN 67700 Tab. 43) 4.3 Fotostudio Restaurierung 35 IV A 6.1 HNF 3 Arbeitsstationen mit je 10.6 m² (vgl. DIN 67700 Tab. 43) Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch sowie innenliegender Sonnenschutz manuell Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss 5 Depot/Fundlager/ 2’590 0 5.1 Depot für Bunt- und Edelmetall 45 18-22°C max. 35 % rel. F. IV A KL 5.9 HNF Lagerung der Funde in Schubladenschrank und freistehend im Raum 5.2 Depot für Eisen 70 18-22°C max. 10% rel. F. IV A KL 5.9 HNF Lagerung der Funde in Schubladenschrank und Fachbodenregal Immobilien Aargau Juni 2021 31ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 5.3 Depot für Glas/Organik 100 18-22°C max. rel. F IV A KL 5.9 HNF Lagerung der Funde in Schubladenschrank, Fachbodenregal und Paletten auf dem Boden 5.4 Depot für weniger empfindliche Materialien 2’185 4.80 18-22°C max. 35-65% rel. F. IV A KL 5.9, 6.2 Lagerung der Funde in Schubladenschrank, Fachbodenregal, Metallschrank, Hochregallager und Paletten auf dem Boden Hinweis: Bei Anpassung der lichten Höhe muss die Nutzfläche neu berechnet werden. mind. Nuzlast gemäss IST-Zustand (Zeughaus) 5.5 Fund-Eingangslager 60 18-22°C max. 35-65% rel. F. IV B 3.1, 0.6 Lagerung der Funde in Kisten. Diese werden wiederum auf Paletten gestapelt. Nutzfläche für 40 Paletten inkl. ausreichend Rangierfläche mit dem Palettrolli. Türen/Fenster: Türe abschliessbar und alarmgesichert 5.6 Fund-Zwischenlager 40 18-22°C max. 35-65% rel. F. IV B 3.1, 0.6 Lagerung der Funde in Kisten auf Paletten. Auch Zwischenlagerung von Auswertungsprojekten auf Tablettwagen Nutzfläche für 20 Paletten und 5 Tablettwagen inkl. ausreichend Rangierfläche. Türen/Fenster: Türe abschliessbar und alarmgesichert 5.7 Dokumentationsarchiv 50 18°C 35-50% rel. F. IV A KL HNF inkl. Gemeindearchiv Lagerung in Compactusanlage, Planschrank und Hängeregister (Gemeindearchiv) Klima: neben dem in der Spalte Klima angegeben Werten werden verschiedene Klimaboxen für unterschiedliche Anforderungen benötigt: - Dias: -10°C // 20-50 % rel. F. (5 m²) - SW- und Farbnegative: 18-20°C // 30-40 % rel. F. (1 m²) - Mikrofiche: 21°C // 20-50 % rel. F. (1 m²) 5.8 Verwaltungsarchiv 20 20-30°C 30-60% rel .F III B KL HNF Lagerung in Standregalen Berechnung der Nutzfläche Immobilien Aargau Juni 2021 32ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 5.9 Fundmonitoring 20 IV A 5.1, 5.2, 5.3, Temporär genutzte Arbeitsplätze für das Arbeiten mit den Funden direkt im Depot. 2 temporäre AP mit je 10.3 m² (vgl. DIN 67700 Tabelle 43) Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Schwachstrom, UKV-Anschluss 6 Labore und 200 4 6.1 Technisches Labor 100 4 IV A TL 4.3 HNF Restaurierungs-AP sind ausgerüstet mit Mikroskop, Arbeitslampe, mobiler Filteranlage. Die zwei Laborkapellen sind mit einem Druckluftanschluss zu planen. Weitere Geräte: Airbrush- Gerät, Feinstrahlgerät, Trocknungsanlage (weitere Geräte gemäss Angaben Nutzer) Nähe zu Fundeingang und Fundbearbeitung wichtig. Ebenso räumlich nahe dem Fotostudio/Restaurierung. 4 Restaurierungs-AP (10.3 m² je AP, vgl. DIN 67700 Tab. 43),1 zusätzlicher Computer-AP (9 m², Verwaltung Kanton Aargau), 2 Laborkapellen (5.25 m², Erfahrungswert Planconsult), zusätzliche Ablage- sowie Arbeitsfläche und ausreichend Rangierfläche (auch für Palettübergrösse). Türen/Fenster: Türe abschliessbar und breiter als Palettengrösse Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss Sonstiges: Kalt- und Warmwasseranschluss, Druckluftanschluss, Lüftungs- und Abluftanlage 6.2 Restaurationsraum 40 4.80 IV C TL 5.4 HNF Restaurierungswerkstatt-AP mit zusätzlicher mobiler Trocknungsstelle und mobilem Hebekran. 2 Restaurierungswerkstatt-AP Nutzfläche gemäss IST-Zustand im Zeughaus (exkl. der Fläche für die Schlämmarbeitsplätze) mind. Nuzlast gemäss IST-Zustand (Zeughaus) Türen/Fenster: Türe abschliessbar und breiter als Palettengrösse Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss 6.3 Werkstatt Grabungstechnik 60 III C 8.4 HNF Mehrere Werkbänke als Arbeitsfläche sowie Regale als Lagerfläche Fläche gemäss Angaben Mengengerüst und IST-Zustand Wände: hohe Traglast zur sicheren Lagerung von Werkzeugen Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom, UKV-Anschluss 7 Fachbereiche inkl. Verwaltung* 700 45 *Hinweis: Total Fläche ist gerundet 7.1 Büro Sektionsleitung 18 1 III B TL 1.1 HNF 2.1 (1 AP plus Besprechungstisch für 2-4 Personen) Immobilien Aargau Juni 2021 33ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 7.2 Mehrpersonenbüro 235 26 III A TL HNF Lager Vermittlung sollte in der Nähe sein. (plus 1 zusätzlicher Tisch mit 2 m²) 7.3 Mehrpersonenbüro 172 18 III B TL HNF plus (5 zusätzliche Tische mit je 2 m²) 7.4 Fokusraum 27 III A TL HNF 3 Räume für je 2-4 Personen für Besprechungen oder Arbeit mit Funden. (1 Raum mit 9 m² je 15 AP) 7.5 Ruhiges Arbeiten 18 III B TL HNF 3 Räume für je 1 Person für ruhiges Arbeiten bzw. Telefongespräche, Videokonferenzen. (1 Raum mit 6 m² je 20 AP) 7.6 Besprechungszimmer für 6 Personen 12 II B TL 1.1 HNF Sollte im Eingangsbereich sein, damit man mit Kunden/ Besuchenden nicht in die Sicherheitszone muss. 7.7 Sitzungszimmer für 10 Personen 25 II B TL 1.1 HNF Sollte im Eingangsbereich sein, damit man mit Kunden/ Besuchenden nicht in die Sicherheitszone muss. 7.8 Gruppenarbeitsraum 24 III B TL HNF 7.9 Infrastrukturzone 45 III B HNF Nähe zu Mehrpersonenbüros und ein Raum in direkter Nähe zum Sekretariat (1.1). (3 Räume mit je 15 m²) 7.10 Auswertungs-/ Projektarbeitsplätze 120 III B TL HNF Fläche sollte temporär in 2-3 Räume aufgeteilt werden können, um flexibel für unterschiedlich grosse Projekte genutzt werden zu können. 6 temporäre AP mit je 15.5 m² (vgl. DIN 67700 Tabelle 43) plus zusätzliche Fläche zur Zwischenlagerung der Funde Boden: palettrollibefahrbar 8 Infrastruktur und Betriebsräume 450 0 8.1 Pausenraum inkl. 55 III B TL 0.7 HNF 25 Plätze für 53 Mitarbeitende und inkl. Küche Pro Sitzplatz 2.25 m² (Erfahrungswert Planconsult) Immobilien Aargau Juni 2021 34ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 8.2 Duschraum/Umkleide 30 III B NNF (3 Garderoben mit je 10 m²) 8.3 WC Mitarbeitende 35 III B NNF (Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2015) Damen: 5 WC/ 4-5 Waschtische Herren: 4 WC/4 Urinale/ 3-4 Waschtische 8.4 Lager Grabungstechnik 145 4.80 III C 6.3, 0.6 Lagerung auf Paletten, in Hochregalen und Regalen, auf Bobine oder direkt auf dem Boden. Zeltplanen Wasch- und Trocknungsanlage Hinweis: Bei Anpassung der lichten Höhe muss die Nutzfläche neu berechnet werden. mind. Nuzlast 1‘200 kg/m² (gem. IST-Zustand Zeughaus) Wände: hohe Traglast Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom 8.5 Lager Geräte Grabungstechnik 5 III C 8.4 HNF Kann als abschliessbare Fläche in der Fläche Lager Grabungstechnik liegen. Lagerung von Tachymeter, GPS etc. in Standregalen (wenn nicht als abschliessbare Fläche ausgeführt, dann müssen die Materialien in abschliessbaren Schränken gelagert werden) Wände: hohe Traglast 8.6 Lager Vermittlung 25 III A HNF Lagerung der Materialien in Regalen und Hängeregister (nähe zu Büro Vermittlung von Vorteil) oder auf Paletten (muss nicht in direkter Büronähe sein) Sonnenschutz: k.A 8.7 Lager Büromaterial/ Bücher 50 III A HNF Lagerung in Standregalen Berechnung der Nutzfläche Sonnenschutz: k.A Immobilien Aargau Juni 2021 35ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl 8.8 Lager EDV 5 III A HNF Lagerung von Computern, Hardware für die Grabungen in Standregalen Berechnung der Nutzfläche gemäss DIN 67700 (Kap. 7.4.9) und den Angaben im Mengengerüst Sonnenschutz: k.A Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Schwachstrom, UKV-Anschluss 8.9 Serverraum (Informatik/Technik) 5 III A HNF 8.10 Anlieferung 40 II C 0.6, 8.11 8.11 Entsorgung 30 II C 0.6, 8.10 8.12 Büro Hauswart 15 III B NNF 8.13 Putzraum 10 III B NNF Anzahl Räume ist nach Betriebsführungskonzept zu definieren. Bemerkung zum Klima Für den Standard gelten die Vorgaben der Immobilien Standards Verwaltung Kanton Aargau: Das Raumklima entspricht einer Bürozone mit Tageslicht: - i.d.R. natürlich belüftete Räume - bei Neubauten gemäss Minergie Standard Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht) III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht A Sauberkeitszone B Mischzone C Schmutzzone Juni 2021 – Version 1.0 KANTONSBIBLIOTHEK UND STAATSARCHIV IMMOBILIEN KULTUR STANDARDS www.ag.ch / immobilienaargau Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich Fotografie Bibliothek und Archiv Aargau / Abteilung Kultur; Anne Morgenstern Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel Digitalversion 1.0 © 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Juni 2021 3ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 1 VORWORT 5 2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6 2.1 Geltungsbereich 6 2.2 Zweck und Ziele 6 3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7 3.1 Staatsauftrag Kantonsbibliothek 7 3.2 Staatsauftrag Staatsarchiv 7 3.3 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7 3.4 Reorganisation und strategische Ziele ab 2016 9 4 STANDORTKRITERIEN 10 4.1 Standortperimeter 10 4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10 4.3 Zielkriterienkatalog 10 4.4 Zusammenführung von Staatsarchiv und Kantonsbibliothek 10 5 RAUM- UND FLÄCHENANFORDERUNGEN /-STANDARDS 11 5.1 Grundlagen 11 5.2 Flächenstandards 11 5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11 5.4 Raumstruktur 11 5.5 Raumgruppen 12 6 ANFORDERUNGEN KANTONSBIBLIOTHEK 15 6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 15 6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss Kantonsbibliothek 16 6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 17 7 ANFORDERUNGEN STAATSARCHIV 18 7.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 18 7.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss Staatsarchiv 19 7.3 Spezifische Nutzeranforderungen 20 8 SYNERGIEEFFEKTE BEI ZUSAMMENLEGUNG BEIDER INSTITUTIONEN 21 8.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 21 8.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss BAAG Synergien 22 8.3 Fazit 23 9 ANNEX 25 Immobilien Aargau Juni 2021 5ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 1 VORWORT Die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv sind die ersten kantonalen Kulturinstitutionen, die mit der Kantonsgründung ihre Tätigkeit aufnahmen und bis heute als zentrale Gedächtnisinstitutionen und Informationsdienstleister wirken. Während das Staatsarchiv die Entscheide der Legislative, Exekutive und Judikative der kantonalen Staatsebene seit 1803 dokumentiert, bildete der Kauf der Zurlaubenbibliothek 1807 den Grundstock für die Kantonsbibliothek. Die Kantonsbibliothek dokumentiert mit ihrem Sammelauftrag der aargauischen Publikationen und insbesondere der Presseerzeugnisse die vierte Gewalt im Kantonsgebiet. Die beiden Institutionen sichern auch die Vorgeschichte des Kantons mit den umfangreichen Buch- und Aktenbeständen der aufgehobenen Klöster und der Landvogteien. Zusätzlich zur staatlichen Sphäre dokumentiert die Kantonsbibliothek mit ihrem Bestandsaufbau (Sachbücher, Literatur, graue Literatur und historische Buchbestände) die Entwicklung der Wissensgesellschaft. Beide Institutionen repräsentieren mit Nachlässen von Personen und Organisationen einen Teil der Zivilgesellschaft an der Schnittstelle von öffentlichen und privaten Aufgaben wie beispielsweise Bildung und Fürsorge. Gleichzeitig dienen beide Institutionen der Öffentlichkeit und der Wissenschaft mit der Bereitstellung von Medien und der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Der Sitz von Kantonsbibliothek und Staatsarchiv war von Anfang an im Regierungsviertel in Aarau angesiedelt und erhielt 1959 zusammen mit dem Aargauer Kunsthaus erstmals ein eigenes Gebäude. Es präsentiert sich modern, schlicht und funktional gemäss den Betriebskonzepten der 1950er-Jahre. Die Kantonsbibliothek wurde als reine Magazinbibliothek betrieben – mit dem Bücherturm und dem Lesesaal als Herzstück mit umfangreichen Nachschlagewerken und einer Zeitschriftenauslage. Im Foyer stand der Bibliothekskatalog in Form raumgreifender Karteikästen und regelmässig wurden Ausstellungen gezeigt. Für die Kundschaft des Staatsarchivs bot die Bibliothek umfangreiche Forschungsgrundlagen, und die Verwaltungsakten waren in eigenen Magazinen im Untergeschoss aufbewahrt. Alle drei Kulturinstitutionen zeichnen sich durch wachsende Sammlungen und Bestände aus, und so wurde 1998 mit dem Bau des Verwaltungsgebäudes «Buchenhof» an der Entfelderstrasse 22 das Staatsarchiv ausquartiert. Die Unterstellung und innere Organisation der beiden Institutionen hat in den über 200 Jahren einige Wechsel erfahren. Heute vereint Bibliothek und Archiv Aargau die kantonalen Dienstleistungen des Staatsarchivs, der Kantonsbibliothek und der Bibliotheksförderung. Bibliothek und Archiv Aargau versteht sich als zentrale Gedächtnisinstitution und Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons. Wichtig ist deshalb ein zentraler Standort der beiden vereinten Institutionen und ein Gebäude, das eine sichere Aufbewahrung der umfangreichen Sammlungen und Bestände gewährleistet und gleichzeitig als offenes Haus wirkt, das der Öffentlichkeit als Wissens-, Forschungs-, Lern- und Begegnungsort für den Austausch dient. 1. Oktober 2020 Andrea Völlmin Leiterin Bibliothek und Archiv Aargau Immobilien Aargau Juni 2021 6ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE Bibliothek und Archiv Aargau (BAAG) vereint die kantonalen Dienstleistungen der Kantonsbibliothek, des Staatsarchivs und der Bibliotheksförderung. Es ist eine zentrale Gedächtnisinstitution und die Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons. 2.1 GELTUNGSBEREICH Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung durch Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL- Flächenanalyse von 2020. Die provisorischen Immobilien-Standards Kantons bibliothek und Staatsarchiv wurden vom Regierungsrat am 1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040 zur Kenntnis genommen. 2.2 ZWECK UND ZIELE Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungsgrundlage für die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden. Immobilien Aargau Juni 2021 7ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 1 Kulturgesetz (KG) vom 31.03.2009 (Stand 01.08.2013), § 20 Aargauer Kantonsbibliothek 2 Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006 (Stand 1. August 2018), § 44 Staatsarchiv Bibliothek und Archiv Aargau vereint die kantonalen Dienstleistungen der Kantonsbibliothek, des Staatsarchivs und der Bibliotheksförderung. Bibliothek und Archiv Aargau ist eine zentrale Gedächtnisinstitution und Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons. 3.1 STAATSAUFTRAG KANTONSBIBLIOTHEK Die Aargauer Kantonsbibliothek ist eine öffentliche Bibliothek mit wissenschaftlicher Ausrichtung und kantonalem Sammelauftrag. Die Kantonsbibliothek sammelt, erschliesst, bewahrt und vermittelt gedruckte oder auf anderen Informationsträgern gespeicherte Informationen. Sie koordiniert die Bibliotheken der kantonalen Verwaltung und Schulen. Die Kantonsbibliothek erfüllt ihre Aufgabe insbesondere durch: · langfristiges Erhalten von veröffentlichten Informationen über den und aus dem Kanton Aargau, · Bereitstellen von Dokumentensammlungen und anderen Informationsquellen, · Zugänglichmachen von Wissen und Informationen durch verschiedene Medien und Dienstleistungen, · Präsentation und Vermittlung der Sammlung1. 3.2 STAATSAUFTRAG STAATSARCHIV Das Staatsarchiv ist als unselbstständige öffentlichrechtliche Anstalt das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Es bewahrt das kulturelle Erbe und stellt die dauerhafte Dokumentation für die Bedürfnisse des Kantons, der Öffentlichkeit und der Wissenschaft sicher. Das Staatsarchiv sorgt für die fachgerechte Aufbewahrung, Erschliessung und Vermittlung der Dokumente. Es berät die öffentlichen Organe in Archivfragen. Kantonale Archive stehen unter Aufsicht des Staatsarchivs2. 3.3 AUFGABEN, ORGANISATION UND UMFELDENTWICKLUNG 3.3.1 Aufgaben Die Aargauer Kantonsbibliothek erwirbt, sammelt, erschliesst und erhält gedruckte und digitale Informationen mit Bezug zum Kanton Aargau. Als wissenschaftlich-öffentliche Bibliothek richtet sie ihr weiteres Angebot nach ihrem Erwerbungsprofil und den neuesten technologischen Entwicklungen aus. Ihr Angebot an Informationsdienstleistungen ist öffentlich zugänglich. Sie leitet und koordiniert das aargauische Bibliotheksnetz, zu dem die Bibliotheken der kantonalen Verwaltung und der kantonalen Schulen gehören. Das Staatsarchiv des Kantons Aargau ist das zentrale Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Zu seinen Aufgaben gehören die Übernahme, Bewertung, Erschliessung und Aufbewahrung von amtlichem Archivgut sowie die fachliche Beratung der öffentlichen Organe in Archivfragen. Für die öffentlichen Organe des Kantons besteht eine Anbietepflicht. Das Staatsarchiv legt mit diesen fest, welche Dokumente archivwürdig sind und übergeben werden. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Informations- und Rechtssicherheit für Behörden und Öffentlichkeit. Ausserdem verfügt es über Sammlungen und Nachlässe von Personen, kantonalen Organisationen sowie Unternehmen, welche für die Geschichte des Kantons Aargau von Bedeutung sind. Die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv ermöglichen der Bevölkerung durch Führungen, Veranstaltungen, Informationsdienstleistungen und Öffentlichkeitsarbeit den Zugang zu ihren eigenen Beständen. Mittels Erschliessung und Katalogisierung ermöglichen diese den elektronischen Zugang zu den eigenen Beständen und Sammlungen und zu immer neuen Medien und Archivunterlagen sowie zu Archiven, Bibliotheken und Informationsquellen weltweit. Durch die Mitwirkung an Publikationen und universitären Veranstaltungen fördern sie die Benutzung und Auswertung der Bestände. Immobilien Aargau Juni 2021 8ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– Die Bibliotheksförderung unterstützt die öffentlichen Gemeindebibliotheken und kombinierten Gemeinde- und Schulbibliotheken in ihrer Weiterentwicklung durch Aus- und Weiterbildungskurse für die Bibliotheksmitarbeitenden sowie durch Beratung und finanzielle Beiträge für Projekte und Programme. 3.3.2 Organisation Die Aargauer Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv sind unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten. Sie werden gemeinsam unter der Dachorganisation «Bibliothek und Archiv Aargau» (BAAG) geführt und hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung koordiniert. Die Bibliotheksförderung ist organisatorisch in BAAG eingegliedert. BAAG ist Teil der Abteilung Kultur im Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) Sowohl das Staatsarchiv wie auch die Bibliotheksförderung werden von einer Fachkommission unterstützt. Ihre Mitglieder werden durch den Regierungsrat gewählt. Die Archivkommission unterstützt und berät den Regierungsrat bei der Förderung und Koordination des Archivwesens im Kanton. Die Bibliothekskommission unterstützt das Departement BKS bei der Förderung und Koordination des allgemeinen öffentlichen Bibliothekswesens im Kanton. 3.3.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen Aufgrund der rasch voranschreitenden Digitalisierung und mit vergleichbaren Fragestellungen von Archivierung und Kundendienstleistungen konfrontiert, verfolgen Kantonsbibliothek, Staatsarchiv und Bibliotheksförderung gemeinsame strategische Ziele und bauen gemeinsame Dienstleistungen auf. Der Bestand des schriftlichen, audiovisuellen und digitalen Erbes wird langfristig und unter Ausnutzung der vorhandenen Synergien gesichert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ausgewählte Kernbestände des kulturellen Erbes des Kantons Aargau sollen über ein digitales Portal präsentiert und einem breiten Publikum vermittelt und erlebbar gemacht werden. Gleichzeitig ist Bibliothek und Archiv Aargau der Taktgeber für die Förderung der öffentlichen Bibliotheken im Kanton. Als Grundlage dient der 2015 beschlossene Entwicklungsplan für die öffentlichen Bibliotheken. Bibliotheken werden immer mehr zu Lern- und Begegnungsorten. Publikumszugang zu den Beständen und attraktive Räume zum Verweilen, zum Lernen und zum Austausch sind ebenso Grundlage einer modernen Bibliothek wie vermehrte digitale Angebote und ihre Vermittlung. Durch die stets wachsende und sich verändernde Informationswelt hat die heutige Gesellschaft einen erhöhten Bedarf am Erwerb von Informations- und Medienkompetenzen. Das Staatsarchiv, die Kantonsbibliothek und die Bibliotheksförderung unterstützen Interessierte dabei und beraten ihre Kundschaft individuell. In der Kantonsbibliothek richtet sich die Erwerbung der Medien auf definierte Zielgruppen aus. Die digitalen Angebote werden gemäss Marktangebot erweitert und die Zugänge dazu vereinfacht. Der Sammelauftrag der Kantonsbibliothek liegt von Gesetzes wegen schwerpunktmässig bei Publikationen von und über den Aargau. Der bestehende und künftige Bücher- und Zeitschriftenbestand soll diesbezüglich bereinigt werden. Ein Aussonderungskonzept für die bisher gesammelten Buchbestände der Kantonsbibliothek, exklusive der historischen Buchbestände und Nachlässe, ist in Arbeit. Die fortschreitende Digitalisierung der Kantonsverwaltung und der Medienlandschaft stellt Bibliothek und Archiv Aargau mit ihrem Sammelauftrag vor die Herausforderung, digitale Dokumente und Publikationen zu übernehmen und langfristig zu sichern. Die Aufgaben von Bibliothek und Archiv Aargau beginnen bereits bei der Erstellung von digitalen Inhalten: Zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie für Aktenführung und Archivierung ist das Beratungsangebot des Staatsarchivs auszubauen. Das Staatsarchiv muss die Archivierung der archivwürdigen digitalen Daten aus Verwaltung und Gesellschaft über den Lebenszyklus der zugrundeliegenden Hard- und Softwaresysteme hinaus ebenso gewährleisten wie den Zugang dazu. In der Bibliothekslandschaft wird per 2020 die neue Swiss-Library-Service-Plattform der Hochschulbibliotheken realisiert und damit der Informationsverbund Deutschschweiz (IDS) aufgelöst. Für den IDS-Partner Aargauer Bibliotheksnetz stellt sich damit die Frage einer Neuorientierung. Die Sicherstellung der digitalen Langzeitarchivierung wird in einer Kooperationslösung mit anderen kantonalen Archiven verfolgt. Der digitale Zugang Immobilien Aargau Juni 2021 9ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– zu bereits archivierten analogen Beständen wird systematisch vorangetrieben. Nach wie vor besteht eine grösser werdende Erschliessungslücke, welche in definierten Projekten aufgearbeitet wird. 3.3.4 Digitalisierung Die kantonale Richtlinie Aktenführung und Archivierung stellt es den Verwaltungsorganen bisher frei, ob sie für ihre Geschäftsbearbeitung papierbezogene und/oder elektronische Systeme einsetzen. Entsprechend bestimmen in der Hauptsache sie die massgebende Form, in der sie – analog, digital oder hybrid – ihre archivwürdigen Dokumente ans Staatsarchiv übergeben. Da Dokumente frühestens zehn Jahre nach Abschluss eines Geschäftsvorgangs ans Staatsarchiv übergeben werden, ist auch weiterhin mit mehrheitlich papierbezogenen Ablieferungen zu rechnen. Zudem liegen noch Altbestände in der Verwaltung, welche bisher nicht übernommen werden konnten. Bis zur Festlegung der digitalen Aktenführung als massgeblicher Standard in der kantonalen Verwaltung und ihrer flächendeckenden Umsetzung wird das Staatsarchiv weiterhin papierbezogene Dokumente – vermehrt aber auch elektronische und andere Informationsträger – im Umfang des jährlichen Mittelwerts übernehmen. Die Einführung des digitalen Primats in der Verwaltung wird sich also frühestens nach zehn Jahren auf den Umfang der Übernahme von Papierakten auswirken und zu einer allmählichen Abnahme der papierbezogenen Dokumente führen. Gemäss strategischer Ausrichtung haben Kantonsbibliothek und Staatsarchiv bereits einzelne Sammlungen und Teilbestände zum Schutz der Originale und für eine orts- und zeitunabhängige Benutzung retrodigitalisiert (z. B. mittelalterliche Handschriften). Auch nach der Digitalisierung verbleiben die physischen Originale im Bestand und werden nicht ausgeschieden. Ausgenommen davon sind mehrfach vorhandene Publikationen in der Kantonsbibliothek. Die öffentlichen Organe des Kantons digitalisieren analoge Kernbestände heute für den operativen Gebrauch (z. B. Grundbücher, Pläne, Akten der Kreisgeometer). Nach der Retrodigitalisierung werden die Originalakten, die aufbewahrt werden müssen (vgl. Art. 37 Abs. 4 der Grundbuchverordnung GBV), dem Staatsarchiv übergeben. Inwiefern digitale Medien in den nächsten Jahren in der Kantonsbibliothek eine grössere Bedeutung erlangen, hängt vom Angebot, den Organisationsformen und vom Preis ab. Schon jetzt fliessen Steigerungen im Medienbudget in den Erwerb von digitalen Angeboten, sofern dem Profil der Kantonsbibliothek entsprechende Medien erhältlich sind. 3.4 REORGANISATION UND STRATEGISCHE ZIELE AB 2016 Das übergeordnete Ziel der Reorganisation von Kantonsbibliothek und Staatsarchiv ist es, die gemeinsamen Aufgaben und Kompetenzen des Staatsarchivs und der Kantonsbibliothek zu bündeln, Synergien zu nutzen und insbesondere die Leistungen der Kantonsbibliothek vor dem Hintergrund der Entwicklung der Kommunikations- und Informationstechnologien auf den Kernauftrag zu fokussieren. BAAG ist in vier Ressorts aufgeteilt: Sammlungen und Bestände, Kundendienst und Vermittlung, Koordination Bibliotheken/Archive sowie Digitale Dienste. Die Ressortleitenden bilden zusammen mit der Leitung Bibliothek und Archiv Aargau die Geschäftsleitung von BAAG. Immobilien Aargau Juni 2021 10ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 4 STANDORTKRITERIEN 4.1 STANDORTPERIMETER Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist. 4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATION mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau einander systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 4.3 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu · Potenzial · Kostentreiber Im Dokument «Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse); Kanton Aargau» sind die Erläuterungen zu den allgemein gültigen Zielkriterien aufgeführt. (Annex 9.9) 4.4 ZUSAMMENFÜHRUNG VON STAATS- ARCHIV UND KANTONSBIBLIOTHEK Organisatorisch werden die Aargauer Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv als unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten seit 2016 gemeinsam unter der Dachorganisation «Bibliothek und Archiv Aargau» (BAAG) geführt und hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung koordiniert. Die mehrfache Trennung und Zusammenführung der beiden Institutionen im Laufe der mehr als 200-jährigen Geschichte des Kantons hat die Wahrnehmung ihrer zentralen Funktionen für den Kanton nicht gestärkt. Ein räumlicher Zusammenschluss mit einer eindeutigen «Adresse» für die Kundschaft und einem «Auftritt» als einladendes, öffentliches Gebäude würde der Bedeutung von Bibliothek und Archiv Aargau als zeitgemässer Informationsdienstleister und öffentlicher Begegnungsort entsprechen. Ein räumlicher Zusammenschluss in einem Neubau bzw. in einem speziell auf die Bedürfnisse zugeschnittenen Gebäude wäre sinnvoll. Siehe hierzu auch das Kapitel 8 «Synergieeffekte bei Zusammenlegung beider Institutionen». Immobilien Aargau Juni 2021 11ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 5 RAUM- UND FLÄCHENANFORDERUNGEN/-STANDARDS 5.1 GRUNDLAGEN Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet. 5.2 FLÄCHENSTANDARDS Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung wichtig für die spätere Akzeptanz ist. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere kleineren Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) geprüft werden. 5.3 RAUMQUALITÄT/ QUALITÄTSANFORDERUNGEN Eine der wichtigsten Prämissen eines Archivbetriebs ist die Sicherheit der archivierten Unterlagen. Das Staatsarchiv dokumentiert die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen auf aargauischem Gebiet anhand schriftlicher, audiovisueller und digitaler Originalquellen. Dem Schutz dieser unersetzlichen Dokumente vor Bränden, Erdbeben, Sabotage und Diebstahl ist entsprechend den international für Archivgut geltenden Standards Rechnung zu tragen. Dem Schutz der Kulturgüter dienen auch die unten definierten Magazinbedingungen. Auch in der Kantonsbibliothek spielt die Sicherheit der historischen und aargauischen Buchbestände eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen sind hier ebenfalls einzuhalten. Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse, um trotz offener Räume Nebengeräusche auszublenden und so eine ruhige Lern- und Studienatmosphäre zu schaffen. Nebenräume wie Gruppenräume sind so anzuordnen, dass diese keine akustischen Störungen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 und 7 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Magazingeschosse mit Klimatisierung · Publikumsgerechte Benutzungsräume · Einladender, offener Bibliotheks-/Informationsbereich · Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume im Hintergrund 5.4 RAUMSTRUKTUR Die Raumaufteilung des Staatsarchivs und der Kantonsbibliothek Aargau soll nach dem 4-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone», «Sicherheitszone» sowie «Sicherheitszone PLUS» wird den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz und an die Sicherheit sowie einer gestaffelten Zugänglichkeit bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die «4-Zonenstruktur». Ferner zeigen in Kapitel 6 und 7 die Zonendiagramme diese Struktur auf. Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade bei der Raumzuteilung im Bereich der Immobilien Aargau Juni 2021 12ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– «Eingangszone» und dem «Nutzerbereich mit Zugangskontrolle» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen. I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS 5.4.1 «Öffentliche Zone» (I) In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich der Empfangsbereich, die Cafeteria, ein Veranstaltungsraum, WC-Anlagen und ein Sanitätsraum. Im Staatsarchiv gehört zusätzlich ein sog. «Archivfenster» in diese Zone. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone». Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet. 5.4.2 «Gesicherte Zone» (II) Zur «Gesicherten Zone» haben Besuchende nur nach Registrierung eigenständig Zutritt (z. B. mit einem Badge). Die Mitarbeitenden haben vom Empfang aus einen transparenten Einblick in die Leseräume und auf die Freihandbestände. Die «Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen. 5.4.3 «Sicherheitszone» (III) Hier befinden sich die Büroräumlichkeiten und Werkstätten der Mitarbeitenden sowie die Personalräume. In dieser Zone sind zudem die Archive/ Magazine angesiedelt. Die «Sicherheitszone» soll von der «Gesicherten Zone» her erschlossen sein sowie über einen eigenen Zugang verfügen. Zusätzlich befindet sich hier auch der Wareneingang. 5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV) Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte Mitarbeitende des Staatsarchives und der Kantonsbibliothek Zutritt. Hier befinden sich Archive und Magazine mit sensiblen Inhalten. Die «Sicherheitszone PLUS» soll von der «Sicherheitszone» her erschlossen sein. 5.5 RAUMGRUPPEN Generell umfassen die beiden Institutionen zwei Bereiche: Einen Bereich für die Besuchenden und Benutzenden (Raumgruppen 1–4) und einen Bereich für die Mitarbeitenden (Raumgruppen 5–8). Die zwei Bereiche haben jeweils sehr unterschiedliche Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der Eingangsbereich und der gesamte Benutzungsbereich mit den Veranstaltungsräumen und dem Lesesaalbereich. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die Magazine, Werkstätten und die Fachbereiche mit Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder zugänglich noch einsehbar. Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen der einzelnen Raumgruppen (nummeriert gemäss Raumprogramm) bzw. deren Verhältnis zueinander beschrieben. Aussenbereich (0) Die Zone rund um den Gebäudekomplex erfüllt nicht nur logistisch-verkehrstechnische Zwecke, sondern auch konzeptionelle. Hier kommen einerseits die betrieblichen Warenströme zusammen, andererseits fliessen die Besucherströme beider Institutionen hindurch. Gewünscht ist für diese Zone eine Gestaltung, die das Gebäude nach aussen öffnet und zum Aufenthalt auch ohne Besuch der Institutionen einlädt. Eingangsbereich (1) Der Eingangsbereich liegt in der «Öffentlichen Zone» und bildet eine publikumsaktive Übergangszone zwischen dem Aussenraum und dem Innenbereich der Institutionen. Ziel ist es, einen (ggf. gemeinsamen) Empfangsbereich zu gestalten, der auch als öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort für Immobilien Aargau Juni 2021 13ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– Passanten, Besuchende, Mitarbeitende und die Quartierbevölkerung dient. Das Archivfenster / die Vitrinen liegen innerhalb des Eingangsbereiches und sollten Schaufenstercharakter haben, um auch ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Inhalte aufmerksam zu machen. Toiletten und ein Sanitätsraum sind hier ebenfalls untergebracht. Publikumsbereich (2) Der Publikumsbereich liegt ebenfalls in der «Öffentlichen Zone». Es wurden im Raumprogramm für beide Institutionen bestimmte Räume vorgesehen, die sich zur Eingangszone hin orientieren und auch externen Nutzenden zur Verfügung stehen (z. B. bei Vermietung). Diese extern nutzbaren Räume sind für beide Institutionen folgende: · Veranstaltungsraum · Café/Cafeteria · Infrastruktur (Toiletten, Sanitätsraum) Diese Räume müssen auch unabhängig von den Öffnungszeiten der jeweiligen Institutionen zugänglich sein. Das Café / die Cafeteria sollte auch von aussen zugänglich sein. Die betrieblichen Abläufe und die innenräumlichen Abhängigkeiten sind dabei zwingend einzuhalten. Die Anlieferung und Lagerzugänglichkeit für die Gastronomie müssen ausserhalb der Sichtbarkeit für die Besuchenden gewährleistet sein. Lesesaalbereich (3) Der Lesesaalbereich befindet sich in der «Gesicherten Zone». Er ist eine räumlich fliessende, offene Zone mit unterschiedlichen Informationsangeboten. Hier befinden sich Lesesaalbereiche (Akten und Multimedia, Bilder und Pläne sowie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen) unterschiedlichen Charakters. Der frei begehbare, weniger kontrollierte Bereich erlaubt das Lesen, Recherchieren und Betrachten von frei zugänglichem Bibliotheksgut, das Recherchieren in Dokumentationen und Archivkatalogen, das Online-Arbeiten mit digitalem und digitalisiertem Archivgut oder Web-Ressourcen. Hier findet auch in der Kantonsbibliothek das «Co-Learning» statt. An diversen Arbeitsplätzen lernen Studierende und Auszubildende in den Räumlichkeiten der Kantonsbibliothek. Tendenz steigend. Im stärker kontrollierten Bereich können bestelltes analoges Archivgut, wertvolle Medien (Handschriften, alte Drucke etc.) sowie nicht frei zugängliches digitales Archivgut eingesehen werden. Während man sich im frei begehbaren Bereich der schnellen Recherchen widmet, finden Benutzende hier Raum für stille, konzentrierte Einsichtnahme und Forschung. Die Lesesaalbereiche und der Akklimatisierungsraum für auszuleihende Archivalien und Medien müssen sich in unmittelbarer Nähe zu der Raumgruppe Sammlung und Ausleihbibliothek befinden. Die Bestellung, Ausgabe und Rücknahme von Archivgut und Medien verlaufen zentral über den Kundendienst im Lesesaalbereich. Von hier aus werden die Benutzenden auch bei ihrer Arbeit mit dem Archivgut oder Medien beaufsichtigt und beraten. Alle Lesesaalbereiche müssen, auch wenn räumlich oder akustisch voneinander getrennt, idealerweise von einem einzigen Desk / einer einzigen Theke aus bedienbar und mit unterschiedlicher Intensität kontrollierbar sein. Sammlung und Freihandbereich, Freihandmagazin (4) Das bisherige Konzept der reinen Magazinbibliothek mit einem Freihandbereich, in dem nur die Neuerwerbungen des laufenden Jahres ausgestellt werden können, entspricht nicht mehr den heutigen Kundenbedürfnissen. Im Freihandbereich können die Kundinnen und Kunden selbst an den Regalen die Medien aussuchen und an einer Selbstverbuchungsstation ausleihen. Dieser Bereich soll erweitert werden. Die Freihandbibliothek soll in einen Freihandbereich mit den Erwerbungen der letzten fünf Jahre mit lockerer Aufstellung und Lesenischen und ein Freihandmagazin mit den frei ausleihbaren Medien aufgeteilt werden. Die historischen Buchbestände und Handschriften hingegen verbleiben in einem Magazin, das nur durch das Bibliothekspersonal betreten wird und dessen Medien auf Bestellung in einem Sonderlesesaal konsultiert werden können. Magazine und Archive (5) Zu den Magazinen, die sich in der «Sicherheitszone» und «Sicherheitszone PLUS» befinden, haben nur Immobilien Aargau Juni 2021 14ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– Mitarbeitende (zum Teil nur mit Berechtigung) Zutritt. Hier werden die umfangreiche Sammlung, das Ringier Bildarchiv sowie das Verwaltungsarchiv gesichert. In den Magazinen befinden sich Akten und Protokollbände, Bücher und Zeitschriften, aber auch verschiedenste Medienträger sowie Pläne. Für eine langfristige Konservierung sind hier spezifische Magazinbedingungen erforderlich. Alle Archivräume sind künstlich belichtet und für hohe Nutzlasten ausgelegt. Frequentiert werden die Archive durch die Mitarbeitenden zum Beispiel im Rahmen des Kundendiensts oder für Recherchen zu bestimmten Themen oder für die allg. Magazinbewirtschaftung. Sämtliche Magazine werden nach der Maxime grösstmöglicher Sicherheit geführt. Diese nicht öffentlich zugängliche Raumgruppe muss stabile und materialgerechte Magazinbedingungen garantieren, die einen umfassenden Schutz vor Brand, Diebstahl, Wasser, Feuchtigkeit, Erdbeben und weiteren schädlichen Umwelteinflüssen wie Tageslicht bieten. Den unterschiedlichen Trägermaterialien vom Urkundenpergament bis hin zum DVD-Kunststoffverbund und allen Risiken wird mit jeweils spezifischen Klima- und Brandabschnitten Rechnung getragen. In der Raumgruppe Magazine und Archive befinden sich keine Arbeitsplätze. Lediglich autorisierte Mitarbeitende des Archivs haben Zugang, um bestellte Archivalien zur Benutzung abzuholen und nach Gebrauch zurückzustellen oder für die interne Recherche. Ferner wird Einblick im Rahmen von gelegentlichen Gruppenführungen gewährt. Die Raumgruppe Magazine und Archive muss sich in unmittelbarer Nähe zum Erschliessungsraum, zur Bestandserhaltung und zu den Lesesaalbereichen resp. zum Akklimatisierungsraum befinden (geschossübergreifend über Warenlift möglich). Werkstätten (6) Diese Raumgruppe dient der Erschliessung und Ausscheidung sowie der Restaurierung von Archivalien und Medien. Vom Prinzip her gibt es für die einzelnen Tätigkeiten je einen Arbeitsraum. Die Objekte und Mitarbeitenden bewegen sich je Arbeitsgang von Raum zu Raum. Kurze Wege sind deshalb für die Arbeiten wichtig. Die Verbindung zu den restlichen Raumgruppen, insbesondere den Magazinen und Archiven sowie den Lesesälen, ist durch eine gute Erschliessung mit breiten und schwellenlosen Wegen zu gewährleisten. Zu den Werkstätten zählen unter anderem folgende Räume: · Erschliessung · Restaurierung und Fotorestaurierung · Reinigung (von Archivalien) · Akzession · Digitalisierung · Akklimatisierung (für Aktenreservation) Fachbereiche und Verwaltung (7) Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicherheitszone» untergebracht und nur mit einem Badge zugänglich. Hier arbeiten die Gesamtleitung, die Ressortleitenden und generell all jene Mitarbeitende, deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt mit der Kundschaft oder dem Archivgut voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und einer optimalen Kommunikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros. Für eine konzentrierte Kommunikation sind die einzelnen Teams gruppiert. Es soll mehrere Begegnungszonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum für die Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral angeordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe liegen. Die für die Raumgruppe Lesesaalbereich zuständigen Mitarbeitenden erledigen hier administrative Hintergrundarbeiten. Für die Arbeit im Benutzungsbereich selbst, wie etwa die Aktenausgabe und -rücknahme, die Aufsicht oder die Beratung, stehen diesen Mitarbeitenden im Lesesaal weitere Arbeitsplätze (Kundendienst) zur Verfügung. Infrastruktur und Betriebsräume (8) In dieser nicht öffentlich zugänglichen Raumgruppe befinden sich Lagerräumlichkeiten, das Büro des Hauswarts und Räume, die dem Gebäudeunterhalt und der Warenanlieferung dienen. Dies sind die Lager für die Werkstätten, das Lager für IT, das Lager Mobiliar sowie der Putzraum inkl. Lager für Putzutensilien. Immobilien Aargau Juni 2021 15ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 6 ANFORDERUNGEN KANTONSBIBLIOTHEK 6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeitsplätze sowie auch die Anzahl Besuchende, Schulungs- und Veranstaltungsteilnehmende. Für die Kantonsbibliothek spielt auch die Belegung der Publikumsarbeitsplätze eine grosse Rolle. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Medienbestände erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksichtigt worden. Für die Bereiche Lesesaal, Sammlung und Freihandbereich, Magazine und Archive sowie Werkstätten wurden die Vorgaben der DIN 67700 «Bau von Bibliotheken und Archiven – Anforderungen und Empfehlungen für die Planung» (Stand: Mai 2017) herangezogen. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für die Kantonsbibliothek aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 9.2 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m² 1 Eingangsbereich 125 2 Publikumsbereich 235 3 Lesesaalbereich 855 4 Sammlung und Freihandbereich 770 5 Magazine und Archive1 1’845 6 Werkstätten 135 7 Fachbereiche und Verwaltung 335 8 Infrastruktur und Betriebsräume 280 Total 4’580 1 Flächenbedarfsprognose bei den Magazinen inkl. Tendenz 2040 (siehe Raumprogramm Annex 9.2) Immobilien Aargau Juni 2021 16ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS KANTONSBIBLIOTHEK Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Sicherheitszone (III) Bistro Archivfenster Veranstaltungsraum Schulungs- und Gruppenräume Betriebliche Lager Fachbereiche inkl. Verwaltung Lesesaalbereiche Akklimatisierungsraum und Aktenreservation Magazine Freihandbereich Freihandmagazin Bestandserhaltung Katalogisierung Erschliessungsarbeit Anlieferung Empfangszone überwacht öffentlichImobilbimen AairguJIr201– Kunden Waren Personenfluss (öffentlich) Warenfluss gelegentlicher Warenfluss Immobilien Aargau Juni 2021 17ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 6.3 SPEZIFISCHE NUTZERANFORDERUNGEN Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen Schwankungen in Magazin- und Benutzungsräumen und der systematische Einsatz von Schleusen/Übergangszonen zwischen den unterschiedlichen Klimazonen. In den Magazinen ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Magazine sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte den Wert von +/– 1 °C, die tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert von +/– 3 % nicht überschreiten. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. Magazintyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit inkl. Schwankungen pro Tag Handschriften lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Zeitschriften und Bücher III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Kartenmagazin III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Freihandmagazin III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Immobilien Aargau Juni 2021 18ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 7 ANFORDERUNGEN STAATSARCHIV 7.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM PROGNOSE 2030 Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für das Staatsarchiv aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 9.3 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m² 1 Eingangsbereich 70 2 Publikumsbereich 245 3 Lesesaalbereich 260 4 Sammlung und Präsenzbibliothek 160 5 Magazine und Archive1 4’330 6 Werkstätten 500 7 Fachbereiche und Verwaltung 315 8 Infrastruktur und Betriebsräume 565 Total 6’445 1 Flächenbedarfsprognose bei den Magazinen inkl. Tendenz 2040 (siehe Raumprogramm Annex 9.2) Immobilien Aargau Juni 2021 19ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 7.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS STAATSARCHIV Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Sicherheitszone (III) Cafeteria Archivfenster Veranstaltungsraum Schulungs- und Gruppenräume Betriebliche Lager Fachbereiche inkl. Verwaltung Lesesaalbereiche Akklimatisierungsraum und Aktenreservation Magazine Präsenzbibliothek Bestandserhaltung Erschliessungsarbeit Übernahme Anlieferung Empfangszone überwacht öffentlichImobilbimen AairguJIr201– Kunden Waren Personenfluss (öffentlich) Warenfluss gelegentlicher Warenfluss Immobilien Aargau Juni 2021 20ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 7.3 SPEZIFISCHE NUTZERANFORDERUNGEN Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen Schwankungen in Magazin- und Benutzungsräumen und der systematische Einsatz von Schleusen/Übergangszonen zwischen den unterschiedlichen Klimazonen. In den Magazinen ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Magazine sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte den Wert von +/– 1 °C, die tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert von +/– 3 % nicht überschreiten. Für das Digitale Archiv und den Magazinraum mit Acetatfilmen mit Essigsyndrom gelten spezielle Bedingungen. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. Feinstaub Grenzwerte PM10. F9-Filter für Filterung Zuluft. Maximaler Grenzwert 75 μg/m3. Maximaler Jahresmittelwert 20 μg/m3. Allgemein sind staubabweisende Oberflächen vorzusehen. Gasförmige Luftschadstoffe (Schwefeldioxid, Stickoxide, Ozon) ISO-Norm 11799 angestrebt. Grenzwerte laut Luftreinhalteverordnung. Magazintyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit inkl. Schwankungen pro Tag Akten III + lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Planarchiv III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% AV-Medien (Bildarchiv) III 12°C +/- 1°C 30% +/- 3% Archivbibliothek III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Zwischenmagazin 1 III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Zwischenmagazin 2 lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3% Immobilien Aargau Juni 2021 21ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 8 SYNERGIEEFFEKTE BEI ZUSAMMENLEGUNG BEIDER INSTITUTIONEN Die Zusammenlegung der Kantonsbibliothek und des Staatsarchivs ist eine Option, die bereits in der Vergangenheit umgesetzt wurde und heute in der Führung der beiden Institutionen durch eine Person strukturell bereits gelebt wird. 8.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM PROGNOSE 2030 Nr. Nutzung Nutzfläche in m² 2 Gebäude Nutzfläche in m² Synergie Einsparung in % 1 Eingangsbereich 195 125 2 Publikumsbereich 480 305 3 Lesesaalbereich 1’115 855 4 Sammlung und Ausleihbibliothek 930 925 5 Magazine und Archive 6’175 6’175 6 Werkstätten 635 550 7 Fachbereiche und Verwaltung 650 635 8 Infrastruktur und Betriebsräume 845 705 Total NF 11’025 10’275 6,8% Total GF1 17’640 15’415 12,6% 1 GF geschätzt: 2 Gebäude = Faktor 1.6; 1 Gebäude = Faktor 1.5 Immobilien Aargau Juni 2021 22ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 8.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS BAAG SYNERGIEN Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Sicherheitszone (III) Cafeteria bzw. Bistro Archivfenster Veranstaltungsraum Schulungs- und Gruppenräume Betriebliche Lager Fachbereiche inkl. Verwaltung Lesesaalbereiche Akklimatisierungsraum und Aktenreservation Magazine Freihandbereich Freihandmagazin Präsenzbibliothek Bestandserhaltung Erschliessungsarbeit Übernahme Anlieferung Empfangszone überwacht öffentlichImobilbimen AairguJIr201– Kunden Personenfluss (öffentlich) Warenfluss gelegentlicher Warenfluss Waren Immobilien Aargau Juni 2021 23ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 8.3 FAZIT Die Synergieeffekte liegen weniger in der Nutzflächenoptimierung, da sich die grössten Flächen der Institutionen in den Magazinen, der Sammlung und dem erweiterten Freihandbereich/-magazin befinden. Einzig bei den Bereichen des Eingangs mit seinen öffentlichen Räumen und in der Infrastruktur findet sich Potenzial. Anders sieht es aus, wenn die Gesamtflächen angeschaut werden und nicht nur die Nutzflächen. Hier ist von einer Flächenoptimierung, je nach Architektur auszugehen. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch die niedrigeren Betriebskosten eines Gebäudes, insbesondere in Bezug auf die Haustechnik. Zusätzlich weisen die Bereiche Prozesse, Personal und Nutzerfreundlichkeit Synergiepotenziale auf: Hier kann von einer höheren Effizienz und Effektivität ausgegangen werden, da die informelle Kommunikation vereinfacht und die Wege verkürzt werden. Die Kunden finden sich und ihre Bedürfnisse an einem Ort wieder. Immobilien Aargau Juni 2021 25ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 9.1 Herleitung Laufmeter Magazine und Archive 26 9.2 Raumprogramm Kantonsbibliothek inkl. Ausstattungsstandard und klimatische Anforderungen 27 9.3 Raumprogramm Staatsarchiv inkl. Ausstattungsstandard und klimatische Anforderungen 34 9.4 Raumprogramm Synergien 45 9.5 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277) > zu finden auf: www.ag.ch 9.6 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen») > zu finden auf: www.ag.ch 9.7 Sicherheitskonzept BAAG > zu finden auf: www.bafu.admin.ch 9.8 Kulturgüterschutz: · Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch 9.9 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse) > Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau. 9 ANNEX Immobilien Aargau Juni 2021 26ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– Magazin Typ Tablartiefe Laufmeter Bediengangbreite Anzahl Tablare Nutzfläche Akten 0.35 7’800 0.90 5.5 644.21 Akten 0.40 4’940 0.95 5.5 462.23 Akten 0.50 130 1.05 5.5 15.02 Akten 0.80 130 1.35 5.5 23.58 Handschriften Zeitschriften Bücher 0.30 5’400 0.85 4.5 472.65 Bücher 0.45 2’700 1.00 4.5 345.00 Bücher 0.50 900 1.05 4.5 127.08 DVD, CD Freihandbestand 9.1 HERLEITUNG LAUFMETER MAGAZINE UND ARCHIVE Immobilien Aargau Juni 2021 27ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK TOTAL 4’580 43 1 Eingangsbereich 125 3 1.1 Empfang/Theke 40 3 I TL 4.1 HNF und die DIN 67700 (Tabelle 11, 12 und 13) Türen/Fenster: Sicherheitstür, barrierefrei, automatische Türe, Sicherungsgate für Medien (wegen automatischer Verbuchung), automatisches Buchrückgabesystem Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien 1.2 Garderobe Benutzer 40 50 I NNF Ausgelegt für 150 Personen Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm Stark-/Schwachstrom: k.A. Sonstiges: Schliessfächer 1.3 Sanitätsraum 10 I HNF Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschluss 1.4 WC Besucher 30 I NNF Raumprogramm Staatsarchiv Damen: 2 WC / 2 Waschtische Herren: 1-2 WC / 2 Urinale / 1-2 Waschtische 1.5 IV-WC Besucher 5 I NNF 2 Publikumsbereich 235 0 2.1 Bistro 160 I TL HNF 1.5 Sonnenschutz: nötig 9.2 RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN Immobilien Aargau Juni 2021 28ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK 2.2 Veranstaltungsraum 75 50 I TL HNF Grundlage für die Berechnung: 1.5 m²/Gast (Kantonsbibliothek St. Gallen) Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen Türen/Fenster: grossflächige Fenster Sonnenschutz: Sonnenschutz aussen Stark-/Schwachstrom: Steckdosen und UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien, Veranstaltungstechnik 3 Lesesaalbereich 855 1 3.1 Chatroom/ Gruppenraum 80 II TL HNF Standards Mittelschulen Kt. Aargau 27 m² je Einheit, mind. 3 Gruppenräume (Vergleich Immobilien-Standards Kanton Aargau: 12 m² für Besprechungsraum bis 6 Personen) Sonnenschutz: nötig Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse, fixe AV-Medienausstattung 3.2 Schulungsraum 70 II TL HNF Standards Mittelschulen Kt. Aargau (Vergleich Immobilien Standards Verwaltung Kanton Aargau: 42m² für Sitzungsraum bis 20 Personen) Sonnenschutz: nötig, automatisch Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse, fixe AV-Medienausstattung 3.3 Lesesaal 585 II TL HNF und die DIN 67700 (Tabelle 8: Variante 3 für konzentrierte Einzelarbeit) 172 Publikumsarbeitsplätze Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und Beleuchtung an jedem Tisch Schallschutz: hohe Anforderungen 3.3.1 Lesesaalaufsicht 10 1 II TL 3.3 HNF Kann zusammen mit Empfang sein und die DIN 67700 (Tabelle 11) Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung gem. KIKA-Richtlinien 3.4 Sonderlesesaal – Audiovisuelle Medien 10 II KL HNF und die DIN 67700 (Tabelle 8) Sonnenschutz: nötig, manuell Schallschutz: hohe Anforderungen Immobilien Aargau Juni 2021 29ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK 3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 II TL HNF und die DIN 67700 (Tabelle 8) Sonnenschutz: nötig, manuel Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse, fixe AV-Medienausstattung 3.6 Selbstdigitalisierungs-/ Reproraum 10 II HNF DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss 3.7 Kopier- und Druckbereich für Nutzer 15 II HNF Kanton Aargau – Tabelle 5.5.2 (Infrastrukturzone) Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss 3.8 Sonderlesesaal – Historische Bestände 10 II TL HNF und die DIN 67700 (Tabelle 8) Türen/Fenster: Türen abschliessbar, Einlasssystem (Klingel o.ä.) Sonnenschutz: nötig, manuell Sonstiges: klimatisiert, videoüberwacht 3.9 Leseplätze 55 II TL HNF und die DIN 67700 (Tabelle 9) Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, ggf. Teppich Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und Beleuchtung an jedem Arbeitsplatz 4 Sammlung und Freihandbereich 770 0 4.1 Freihandbereich (inkl. Fläche für DVD/CD, Neuerwerbungen und Bestellungen) 755 II TL 1.1, Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Sonstiges: klimatisierte Vitrine für Austellung wertvoller Bücher Standregale Immobilien Aargau Juni 2021 30ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK 4.2 Katalogrecherche/ Findmittel 15 II TL 4.1 HNF und die DIN 67700 (Tabelle 8) Sonnenschutz: automatische Verdunkelung 5 Magazine und Archive 1’845 0 5.1 Handschriften 200 2.4 16-19°C 45-55 % IV KL HNF Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Rollregale aus Metall 5.2 Zeitschriften und Bücher 450 2.4 16-19°C 45-55 % III KL HNF Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Rollregale aus Metall 5.3 Kartenmagazin 45 2.4 16-19°C 45-55 % III KL HNF Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlun Planschränke und Stehregale 5.4 Freihandmagazin 1’120 2.4 16-19°C 45-55 % II KL HNF Standregale vgl. St. Gallen, Nr. 46 Berechnung Nutzfläche nach DIN 67700 (Flächenbedarf für Kompaktanlage gerechnet, für Standregale würde der Flächenbedarf 1’215 m² betragen) Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Rollregale aus Metall 5.6 Akklimatisierungsraum 30 2.4 ? III KL 5.1 HNF Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung Stehregale Immobilien Aargau Juni 2021 31ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK 6 Werkstätten 135 8 6.1 Restaurierungsatelier und Buchbinderei 60 3 III HNF und die DIN 67700 Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen 6.2 Erschliessungsraum historische Bestände/ Sammlungen 65 4 III HNF und die DIN 67700 Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen 6.3 Sortierung 10 1 III HNF und die DIN 67700 (Tabelle 39) Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen 7 Fachbereiche inkl. Verwaltung 335 30 7.1 Büros 270 30 III TL HNF 2.1/2.2 7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25 III TL 7.2 HNF Kanton Aargau 1 Raum pro 20 MA (12 m²) 7.3 Pausenraum mit 15 III TL HNF Kanton Aargau 1 Raum pro 60 MA (12 m²) 7.4 Personalgarderobe 10 III NNF 7.5 Kopierzone 15 III HNF Immobilien Aargau Juni 2021 32ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK 8 Infrastruktur und Betriebsräume 280 1 8.1 Werkstatt Hauswart 15 1 III NNF 8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigungsmaterial 10 III NNF Kanton Aargau: Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliesen Wände: Fliesen 8.3 WC Personal 35 III NNF Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische Herren: 4 WC / 4 Urinale / 3-4 Waschtische 8.4 Anlieferung 40 III HNF Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar 8.5 Entsorgung 30 III HNF Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar 8.6 Post, Kurierdienst 10 III NNF 8.7 Abstellraum (Mobiliarlager) 50 III NNF Mobiliarlager, Bücherwagen Immobilien Aargau Juni 2021 33ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK 8.8 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF Boden: Fliesen Wände: Fliesen 8.9 Lager Küche 10 III 2.1 HNF Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar 8.10 Garderobe Küche 10 III 2.1 NNF 8.11 Dusche Küche 10 III 2.1 NNF Boden: Fliesen Wände: Fliesen Stark-/Schwachstrom: k.A. Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher nach Registrierung III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht Immobilien Aargau Juni 2021 34ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– TOTAL 6’445 52 1 Eingangsbereich 70 2 1.1 Empfang/Kanzlei 10 2 I TL HNF Kanton Aargau – Kapitel 5.5.1 Türen/Fenster: UV-Schutz, Sicherheitstür, barrierefrei, automatische Türe Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien 1.2 Garderobe Benutzer 15 20 I NNF Ausgelegt für 50 Personen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar Stark-/Schwachstrom: k.A. Sonstiges: Schliessfächer verschiedener Grösse, Garderobenaufhängung, Schirmständer 1.3 Sanitätsraum 10 I HNF Kanton Aargau – Kapitel 5.5.2 Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschluss Wasseranschluss: nötig Sonstiges: Liege, Erstehilfeschrank 1.4 WC Besucher (Damen, Herren) 30 I NNF Damen: 2 WC / 2 Waschtische Herren: 1-2 WC / 2 Urinale / 1-2 Waschtische 1.5 IV-WC Besucher 5 I NNF Kanton Aargau – Kapitel 5.5.1 9.3 RAUMPROGRAMM STAATSARCHIV INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN Immobilien Aargau Juni 2021 35ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 2 Publikumsbereich 245 2 2.1 Cafeteria 100 I TL HNF 1.5 Kleines Café ohne eigene Herstellung von Speisen Sonnenschutz: nötig Wasseranschluss: nötig 2.2 Veranstaltungsraum (multifunktional) 75 50 I TL HNF Grundlage für Berechnung: 1.5 m²/Gast (Kantonsbibliothek St. Gallen) Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen, Schiebewände als Raumtrenner Türen/Fenster: UV-Schutz, grossflächige Fenster Sonnenschutz: Sonnenschutz aussen Stark-/Schwachstrom: Steckdosen und UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien, Veranstaltungstechnik 2.3 Schauarchiv/ Archivschaufenster 40 I TL HNF 5.8 Sonnenschutz: nötig Sonstiges: Ausstellungstechnik, klimatisierte Vitrinen 2.4 Kundendienst/ Beratungsbereich 30 2 I TL HNF die DIN 67700 (Tabelle 11 und 12) Türen/Fenster: UV-Schutz, Sicherheitstür, barrierefrei Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien Sonstiges: Desk (Theke), Raumtrennung von Lesesälen mit Sichtkontakt 3 Lesesaalbereich 260 1 3.1 Gruppenraum für 4-6 Personen 30 II TL HNF Standards Mittelschulen Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig Sonstiges: Sitzungstechnik, Raumtrenner Immobilien Aargau Juni 2021 36ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 3.2 Schulungsraum (intern/extern) für bis zu 25 Personen 70 II TL HNF Standards Mittelschulen Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Sonnenschutz: nötig, automatisch Sonstiges: Veranstaltungstechnik, Raumtrenner 3.3 Lesesaal 60 >2.40 II TL HNF die DIN 67700 (Tabelle 8) Türen/Fenster: UV-Schutz Sonnenschutz: automatische Verdunkelung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und Beleuchtung an jedem Tisch Schallschutz: hohe Anforderungen Sonstiges: überwachter Bereich 3.3.1 Lesesaalaufsicht 5 1 II TL 3.3 HNF Kann zusammen mit Empfang sein die DIN 67700 (Tabelle 11) Türen/Fenster: Möglichkeit der Verdunklung, UV-Schutz Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung gem. KIKA-Richtlinien Sonstiges: Überwachungstechnik, abgetrennt mit Sichtkontakt 3.4 Sonderlesesaal – Audivisuelle Medien 60 II KL HNF die DIN 67700 (Tabelle 8) Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, manuell Schallschutz: hohe Anforderungen Sonstiges: überwachter Bereich 3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 II KL HNF die DIN 67700 (Tabelle 8) Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar Sonnenschutz: nötig, manuell Sonstiges: überwachter Bereich Immobilien Aargau Juni 2021 37ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 3.6 Selbstdigitalisierungs-/ Reproraum 10 II KL HNF die DIN 67700 (Tabelle 43) Türen/Fenster: UV-Schutz Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss Sonstiges: überwachter Bereich, abgetrennt vom Lesesaal 3.7 Kopier- und Druckbereich für Benutzer 15 II 4.1, Kanton Aargau – Tabelle 5.5.2 (Infrastrukturzone) Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss Sonstiges: überwachter Bereich, ausserhalb des Lesesaals 4 Sammlung und Ausleihbibliothek 160 0 4.1 Freihandbibliothek 150 II TL HNF Prognose Wachstum die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Türen/Fenster: UV-Schutz Sonnenschutz: automatische Verdunkelung 4.2 Katalogrecherche/ Findmittel 10 II TL HNF die DIN 67700 (Tabelle 8) Türen/Fenster: UV-Schutz Sonnenschutz: automatische Verdunkelung 5 Magazine und Archive 4’330 0 5.1 Akten 2’700 2.4 16-19°C III+lV KL HNF Grundlage für die Berechnung bildet die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Sonstiges: Abschnitt mit Sicherheitszone PLUS Rollregale aus Metall Immobilien Aargau Juni 2021 38ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 5.2 Planarchiv 400 2.4 16-19°C III KL HNF Grundlage für die Berechnung bildet die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Rollregale aus Metall Planschränke und Stehregale 5.3 AV-Medien (Bildarchiv) 450 2.4 12°C +/- 1°C 30% +/- 3% III KL HNF Grundlage für die Berechnung bildet die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Klima: automatische Klimaregelung, Spezialklima für AV-Medien Hängeregister, Rollregale aus Metall Stehregale 5.4 Archivbibliothek 80 2.4 16-19°C III KL HNF Grundlage für die Berechnung bildet die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9) Kulturgüterschutz Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Rollregale aus Metall Stehregale 5.5 Zwischenmagazin 1 300 16-19°C III KL 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 8.4, 8.6 Doppelt so gross wie im Staatsarchiv Basel-Stadt inkl. Reserven für nach Kulturgüterschutz Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Rollregale aus Metall, Stehregale und Plan-schränke 5.6 Zwischenmagazin 2 300 16-19°C lV KL 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 8.4, 8.6 Doppelt so gross wie im Staatsarchiv inkl. Reserven für nach 2030, Sicherzeitszone PLUS Kulturgüterschutz Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar, Sicherheitstechnik Rollregale aus Metall, Stehregale, Planschränke, abschliessbare Bereiche und Schränke Immobilien Aargau Juni 2021 39ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 5.7 Akklimatisierungsraum 60 2.4 Spezialklima III KL 3.3, 5.1, 5.2, 5.3, 5.8 Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Sonnenschutz: nicht nötig Klima: vgl. Bemerkungen Hängeregister, Rollregale aus Metall Stehregale Sonstiges: Verschiedene Klimaboxen und -Bereiche mit Spezialklima für optimale Akklimatisierung, z. B. für AV-Medien und Bildbestände 5.8 Aktenreservation 40 2.4 16-19°C III KL 3.3, 5.1, 5.2, 5.3, 5.7 Referenz Kulturgüterschutz Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik Sonstiges: Je nach Medienart Spezialeinrichtungen Rollregale aus Metall, Stehregale 6 Werkstätten 500 18 6.1 Restaurierungsatelier 50 2 III TL HNF das Mengengerüst Staatsarchiv, die Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau und die DIN 67700 (Kapitel 7.7) Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen Wasseranschluss Sonstiges: spezif. Einrichtungen für Laborbereich, Nassbereich, Desinfektion und Entkeimung, Gestelle und Planschränke und grosszügige Arbeitsflächen, Gefahrenstoffarbeitsplatz, Aufbewahrungsschränke 6.2 Erschliessungsraum Archivare 155 10 III TL 5.1 - 5.6, 6.1, 8.6, das Mengengerüst Staatsarchiv, die Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau und die DIN 67700 (Kapitel 7.7) Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar, Sicherheitstechnik Strom: Steckdosen Sonstiges: Pro Arbeitsplatz, grosszügige Ablageflächen, Regale für die Arbeitsplätze Immobilien Aargau Juni 2021 40ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 6.3 Reinigungsraum Archivalien 30 3 III KL HNF das Mengengerüst Staatsarchiv und die DIN 67700 (Kapitel 7.7) Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen Wasseranschluss Sonstiges: Umluftentkeimer, Unterdruckerzeugung, Gestelle, grosszügige Arbeitsflächen 6.4 Anlieferungszone 100 16-19°C III 5.1 - 5.6, 6.1, 6.5, 6.6, 8.4, 8.6, Aufbewahrung und erste Sichtung/Triage der Archivalien 6.5 Akzessionsraum 60 16-19°C III KL 5.1 - 5.6, 6.1, 6.5, 6.6, 8.6, Sonstiges: Gestelle 6.6 Quarantäneraum 30 2.4 16-19°C III KL 5.1 - 5.6, 6.1, 6.5, 6.6, 8.6, Sonstiges: Gestelle 6.7 Digitalisierungs-/ Reproraum 40 1 III KL 5.1 - 5.6, DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss Sonstiges: Gestelle, Einrichtungen für verschiedene Reproduktionsmedien, grosszügige Arbeitsflächen Immobilien Aargau Juni 2021 41ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 6.9 Atelier für die Fotorestaurierung 30 2 III TL 5.3, 6.1, 6.2, 6.3, 8.13 DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse für die Maschinen Wasseranschluss Sonstiges: spezif. Einrichtungen für Fotorestaurierung, Nassbereich, Desinfektion und Entkeimung, grosszügige Arbeitsflächen, Gestell und Ablagefläche 6.10 Personalgarderobe 5 III NNF Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar Stark-/Schwachstrom: k.A. Sonstiges: Schliessfächer für Personal und Garderobe für Arbeitsbekleidung, Garderobenaufhängung 7 Fachbereiche inkl. Verwaltung 315 28 7.1 Büros 255 28 III TL HNF 2.1/2.2 Kanton Aargau Kapitel 5.4: 9 m² pro AP 7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25 III TL HNF Kanton Aargau Kapitel 5.5.2: 1 Raum pro 20 MA (12m²) 7.3 Pausenraum mit 15 III HNF Kanton Aargau Kapitel 5.5.2: 1 Raum pro 60 MA 7.4 Personalgarderobe 5 III NNF 7.5 Kopierzone 15 III HNF Kanton Aargau Kapitel 5.5.2: 15 m² Immobilien Aargau Juni 2021 42ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 8 Infrastruktur und Betriebsräume 565 1 8.1 Werktstatt (Büro) Hauswart 15 1 III NNF Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Wasseranschluss 8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigunsmaterialien 10 III NNF Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliessen Wände: Fliessen Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Stark-/Schwachstrom: Steckdose Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien 8.3 WC Personal 30 III NNF Damen: 4 WC / 4 Waschtische Herren: 3 WC / 3 Urinale / 3 Waschtische 8.4 Anlieferung 90 III 6.4 HNF 8.5 Entsorgung/Abfall 90 III HNF 8.6 Entsorgung/Kassation 20 III HNF Türen: Türe abschliessbar 8.7 Mobiliarlager 50 III HNF Türen: Türe abschliessbar Immobilien Aargau Juni 2021 43ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 8.8 Lager IT 20 III HNF 8.9 Lager Verpackungsmaterial 25 III HNF Sonstiges: Gestelle und Schränke 8.10 Materiallager 20 III 6.1/6.2 HNF In unmittelbarer Nähe zu den Sonstiges: Gestelle und Schränke 8.11 Materialraum Vermittlung 15 III 1.1/2.4 HNF Nähe öffentlicher Bereich Sonstiges: Gestelle und Schränke 8.12 Materialraum Verwaltung 15 III 7.1 HNF Nähe Verwaltung Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, Sonstiges: Gestelle und Schränke 8.13 Lager Restaurierungsmaterial 15 III 6.2 HNF Sonstiges: Aufbewahrungsschränke, Regale und Spezialschränke (u.a. für Chemikalien) und Kühlschrank Immobilien Aargau Juni 2021 44ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– 8.14 Lager Konservierungsmaterial 90 III 6.1, 6.2 8.15 Lager Transportmaterial 30 III 8.4 HNF Schätzung PLC auf Basis Platz für ca. 120 Transportboxen Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar, Sonstiges: Platz zum Rangieren wichtig, ist immer etwas schmutzig 8.16 Küche (zu Café) 15 III 2.1 HNF Spülmaschine, Spüle, Kühlschränke, Arbeitsfläche, Mikrowelle, etc. Boden: Fliesen Wände: Fliesen 8.17 Lager Cafeteria 10 III 2.1 HNF Kühlwaren, Getränke, etc. Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar 8.18 Garderobe Cafeteria 5 III 2.1 NNF Spind, Waschbecken, Toilette Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher nach Registrierung III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht Immobilien Aargau Juni 2021 45ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT Nr. Nutzung NF (m²) Nr. Nutzung NF (m²) NF (m²) NF (m²) Erläuterung TOTAL 6’445 TOTAL 4’580 11’025 10’275 1 Eingangsbereich 70 1 Eingangsbereich 125 195 125 1.1 Empfang/Kanzlei 10 1.1 Empfang/Theke 40 40 1.2 Garderobe Benutzer 15 1.2 Garderobe Benutzer 40 40 1.3 Sanitätsraum 10 1.3 Sanitätsraum 10 10 1.4 WC Besucher (Damen, Herren) 30 1.4 WC Besucher (Damen und Herren) 30 30 1.5 IV-WC Besucher 5 1.5 IV-WC Besucher 5 5 2 Publikumsbereich 245 2 Publikumsbereich 235 480 305 2.1 Cafeteria 100 2.1 Cafeteria/Pausenraum 160 160 2.2 Veranstaltungsraum (multifunktional) 75 2.2 Veranstaltungsraum 75 75 2.3 Schauarchiv/Archivschaufenster 40 40 2.4 Kundendienst/Beratungsbereich 30 30 3 Lesesaalbereich 260 3 Lesesaalbereich 855 1’115 855 3.1 Gruppenraum (4-6 Personen) 30 3.1 Chatroom/Gruppenraum 80 80 3 Gruppenräume ausreichend 3.2 Schulungsraum (intern/extern) (25 Personen) 70 3.2 Schulungsraum 70 70 1 Schulungsraum ausreichend 3.3 Lesesaal 60 3.3 Lesesaal 585 585 3.3.1 Lesesaalaufsicht 5 3.3.1 Lesesaalaufsicht 10 10 3.4 Sonderlesesaal – Audivisuelle Medien 60 3.4 Sonderlesesaal – Audiovisuelle Medien 10 10 11 von 13 AP ausreichend, da nicht dauerhaft belegt 3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 10 1/3 mehr NF 3.6 Selbstdigitalisierungs-/Reproraum 10 3.6 Selbst-Digitalisierungs-/Reproraum 10 10 eine Station ausreichend 3.7 Kopier- und Druckbereich für Benutzer 15 3.7 Kopier- und Druckbereich für Nutzer 15 15 eine Station ausreichend 3.8 Sonderlesesaal – Historische Bestände 10 10 3.9 Leseplätze 55 55 4 Sammlung und Ausleihbibliothek 160 4 Sammlung und Ausleihbibliothek 770 930 925 4.1 Freihandbibliothek 150 4.1 Ausleihbibliothek/Medienbestände 755 905 4.2 Katalogrecherche/Findmittel 10 4.2 Katalogrecherche/Findmittel 15 20 4 AP statt 5 AP 9.4 RAUMPROGRAMM SYNERGIEN Immobilien Aargau Juni 2021 46ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT Nr. Nutzung NF (m²) Nr. Nutzung NF (m²) NF (m²) NF (m²) Erläuterung 5 Magazine und Archive 4’330 5 Magazine und Archive 1’845 6’175 6’175 5.1 Akten 2’700 2’700 5.2 Planarchiv 400 400 5.3 AV-Medien (Bildarchiv) 450 450 5.5 Archivbibliothek 80 80 5.6 Zwischenmagazin 1 300 300 5.7 Zwischenmagazin 2 300 300 5.8 Akklimatisierungsraum 60 60 5.9 Aktenreservation 40 40 5.1 Handschriften 200 200 5.2 Zeitschriften und Bücher 450 450 5.3 Kartenmagazin 45 45 5.4 Freihandmagazin 1’120 1’120 5.6 Akklimatisierungsraum 30 30 6 Werkstätten 500 6 Werkstätten 135 635 550 6.1 Erschliessungsraum Archivare 50 6.2 Erschliessungsarbeit Archivare 60 180 6.2 Restaurierungsatelier 155 6.1 Restaurierungsatelier 65 65 6.3 Reinigungsraum Archivalien 30 30 6.4 Anlieferungszone Archiv 100 100 6.5 Akzessionsraum 60 60 6.6 Quarantäneraum 30 30 6.7 Digitalisierungs-/Reproraum 40 40 6.9 Atelier für die Fotorestaurierung 30 30 6.10 Personalgarderobe 5 5 6.3 Sortierung 10 10 7 Verwaltung 315 7 Verwaltung 335 650 635 7.1 Büros 255 7.1 Büros 270 525 7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25 7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25 50 7.3 Pausenraum mit Teeküche 15 7.3 Pausenraum mit Teeküche 15 30 7.4 Personalgarderobe 5 7.4 Personalgarderobe 10 15 7.5 Kopierzone 15 7.5 Kopierzone 15 15 Immobilien Aargau Juni 2021 47ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT Nr. Nutzung NF (m²) Nr. Nutzung NF (m²) NF (m²) NF (m²) Erläuterung 8 Infrastruktur und Betriebsräume 565 8 Infrastruktur und Betriebsräume 280 845 705 8.1 Werktstatt (Büro) Hauswart 15 8.1 Werkstatt Hauswart 15 15 8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigunsmaterialien 10 8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigungsmaterial 10 10 8.3 WC Personal 30 8.3 WC Personal (Damen und Herren) 35 50 8.4 Anlieferung 90 8.4 Anlieferung 40 90 8.5 Entsorgung/Abfall 90 8.5 Entsorgung 30 90 8.6 Entsorgung/Kassation 20 20 8.7 Mobiliarlager 50 50 8.8 Lager IT 20 20 8.9 Lager Verpackungsmaterial 25 25 8.10 Materiallager Werkstätten 20 20 8.11 Materialraum 15 15 8.12 Abstellraum 15 15 8.13 Lager Restaurierungsmaterial 15 15 8.14 Lager Konservierungsmaterial 90 90 8.15 Lager Transportmaterial 30 30 8.16 Küche (zu Cafeteria) 15 8.8 Küche (zu Cafeteria) 60 60 8.17 Lager Küche 10 8.9 Lager Küche 10 10 8.18 Garderobe Küche (Damen und Herren) 5 8.10 Garderobe Küche (Damen und Herren) 10 10 8.19 Dusche Küche (Damen und Herren) 0 8.11 Dusche Küche (Damen und Herren) 10 10 8.6 Post, Kurierdienst 10 10 8.7 Abstellraum (Mobiliarlager) 50 50 Immobilien Aargau Juni 2021 48ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I– August 2021 – Version 1 MITTELSCHULEN www.ag.ch / immobilienaargau Bearbeitung Metron Raumentwicklung AG, Brugg Redaktion Immobilien Aargau Gestaltungskonzept Driven GmbH, Zürich Fotografie Diverse Quellen © 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau August 2021 3IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 1 ALLGEMEINES 5 1.1 Geltungsbereich 5 1.2 Zweck und Ziele 5 1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen 5 1.4 Design der Prozesse 5 1.5 Anwendung der Raumtabellen 6 1.6 Anforderungen an die Bauweise 6 2 ORGANISATION DER MITTELSCHULEN AARGAU 9 2.1 Aufgaben der Mittelschulen 9 2.2 Bildungsgänge der Mittelschulen 9 2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven 12 3 PÄDAGOGISCH-DIDAKTISCHE UND SCHULORGANISATORISCHE AUSRICHTUNG UND NUTZUNGSKONZEPT 15 3.1 Anforderungen an die Gesamtanlage der Mittelschulen 15 3.2 Räumlich-pädagogisches Konzept 15 3.3 Nutzungskonzept der Aargauer Mittelschulen 16 4 STANDORTKRITERIEN 19 4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 19 4.2 Zielkriterienkatalog 19 5 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS 21 5.1 Strukturierungssysteme 21 5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich 22 5.3 Bedarfsermittlung 30 ANHANG 33 I Abkürzungsverzeichnis 34 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 35 III Nutzungskonzept 36 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 42 V Bedarfskennzahlen 50 VI Schallschutzanforderungen 54 VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 56 Immobilien Aargau August 2021 5IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 1 ALLGEMEINES 1.1 GELTUNGSBEREICH Die Immobilienstandards Mittelschulen dienen als Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines Erweiterungsbaus an den Mittelschulen des Kantons Aargau. Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben des Planungs- und Ausführungsauftrags. Die Immobilienstandards Mittelschulen wurde am 18.08.2021 vom Regierungsrat beschlossen (RRB Nr. 2021-000973). 1.2 ZWECK UND ZIELE Die Immobilienstandards Mittelschulen unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und erleichtern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilienstandards dienen der Implementierung der neun strategischen Leitsätze, die mit dem Planungsbericht "Aargauer Mittelschulen: Entwicklungsstrategie 2045" (GRB 2019-1398) vom Grossen Rat genehmigt worden sind. Die Immobilienstandards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden und für Planende und Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den Benutzer. Sie regeln die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der an der Planung beteiligten Akteure. Sie definieren und erklären architektonische und pädagogische Begriffe im Kontext eines kooperativen Planungsprozesses. Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur und definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie gewährleisten somit eine transparente Herleitung der Raumansprüche. 1.3 BEZUG ZU GESETZLICHEN VORGABEN, NORMEN UND BESTIMMUNGEN Die vorliegenden Immobilienstandards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards und zu Spezialnutzungen. Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die relevanten Normen und Bestimmungen, die von Ämtern publiziert werden, sind den Standards übergeordnet. Sie sind in der jeweils aktuell gültigen Version beizuziehen. 1.4 DESIGN DER PROZESSE Die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts liegt in der Verantwortung des Departements BKS gemeinsam mit der betroffenen Schule. Auf der Basis der pädagogischen und architektonischen Bestandesaufnahmen werden räumliche Organisationsmodelle für verschiedene Nutzungsarten im Dialog entwickelt. Die Methodenwahl der Mitwirkung wird auf die Komplexität der Aufgabenstellung abgestimmt. Der Planungs-, Bau- und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan (GAP). Immobilien Aargau August 2021 6IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 1.5 ANWENDUNG DER RAUMTABELLEN Eine Standardisierung der Mittelschulnutzungen impliziert eine Harmonisierung des Raumbedarfs aller kantonalen Mittelschulen. Diese sind jedoch in sehr unterschiedlichen Schulanlagen angesiedelt, die entweder von Anfang an für Schulnutzungen konzipiert (z.B. Kantonsschule Baden) oder für diese umfunktioniert wurden (z.B. Kantonsschule Wettingen). Die Schulbauten stammen aus unterschiedlichen Epochen, deren damalige pädagogischen Werte die Architektur prägen. Für die Aufnahme des Schülerwachstums werden neue Standorte benötigt, die in den nächsten Jahren geplant und gebaut werden. Immobilienstandards im Mittelschulbereich können darum nicht den Anspruch erheben, den Raumbedarf über alle Standorte einheitlich zu gewährleisten. Dort wo es aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gilt, sind Abweichungen von diesen Standards zu erwarten. Der Raumbedarf wurde pro Standortgrösse definiert, was die Vergleichbarkeit verbessert. Die Standortgrössen beruhen auf der Festlegung, dass pro 11 Abteilungen bei 3 Wochenlektionen Sport eine Sporthalle benötigt wird. In den Immobilienstandards wird daher der Flächenbedarf für die Standortgrössen von 22 bis 66 Abteilungen angegeben. Die dabei resultierenden Flächen pro Nutzungsbereich sind nur bei Neubauten in der entsprechenden Grösse (Errichtung eines neuen Standorts) als massgebende Vorgabe zu verwenden. Bei Erweiterungen beeinflussen die bestehenden Raumstrukturen und Betriebsanforderungen die erforderlichen Flächen pro Nutzungsbereich stark, wodurch grosse Abweichungen vom errechneten Flächenbedarf gemäss Standards sowohl gegen unten wie oben möglich sind. Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume wo erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Die Standards lösen keine Verpflichtung aus, bestehende Schulen gemäss den nachfolgenden Konzepten anzupassen. 1.6 ANFORDERUNGEN AN DIE BAUWEISE In einer Gesellschaft, die sich immer schneller entwickelt, ändern sich die Anforderungen an Bauten und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen von ökologischen Anforderungen, der Unterrichtsform, von politischen, rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der technische Fortschritt erfordern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine Anpassung der Räume und der Technik muss ohne Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein. Immobilien Aargau August 2021 7IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Immobilien Aargau August 2021 8IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN© Fotografie: Ariel Huber, Lausanne Immobilien Aargau August 2021 9IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 2.1 AUFGABEN DER MITTELSCHULEN Die Mittelschulen schliessen an die Volksschule an. Sie führen vollzeitliche Bildungsgänge auf Sekundarstufe II, die zum Studium an den akademischen und Fachhochschulen führen und werden von Jugendlichen der Altersstufe von 16 bis 20 Jahren besucht. Mittelschulen werden vollzeitlich besucht, das heisst, dass sich während des ganzen Tages Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und die Mitarbeitenden der Schulverwaltung und der Dienste in der Schule aufhalten. Eine Sonderstellung nimmt die Aargauische Maturitätsschule (AME) für Erwachsene ein: Sie führt Bildungsgänge für Erwachsene, die bereits eine Berufsausbildung haben, und die an einer akademischen oder Fachhochschule studieren wollen. Den Mittelschulen und der AME ist per Dekret und Verordnungen vorgegeben, welche Bildungsgänge sie führen und mit welcher Stundentafel, mit welcher Promotionsordnung, mit welchen Lehrplänen und mit welchen Ressourcen sie sie führen. Die Tagesorganisation, namentlich der Stundenplan, die Rhythmisierung der Fächer, und die Jahresorganisation, namentlich die Organisation der kulturellen, curricularen und sportlichen Anlässe während des Schuljahres werden von den Schulen festgelegt. Die räumlichen Begebenheiten haben diese Abläufe zu ermöglichen und zu unterstützen und begrenzen sie gleichzeitig auch, beispielsweise durch kleinere Räume in historischen Gebäuden. Welche Rolle die Immobilienstandards diesbezüglich spielen, ist in den räumlich-pädagogischen Leitsätzen (Kapitel 3.2) und in dem darauf fussenden Nutzungskonzept (Anhang III) dargelegt. 2.2 BILDUNGSGÄNGE DER MITTELSCHULEN Gymnasium Das Gymnasium dauert vier Jahre, vermittelt eine breite Allgemeinbildung und führt zur gymnasialen Maturität, die zum Studium an den akademischen Hochschulen im In- und Ausland (Universitäten, ETH) und an den Fachhochschulen berechtigt. Fachmittelschule (FMS) Die Fachmittelschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung sowie eine Vorbildung in den Berufsfeldern Pädagogik, Gestaltung, Gesundheit, Kommunikation und Soziale Arbeit, die zum Studium an einer Höheren Fachschule berechtigt. Im Anschluss an die dreijährige Fachmittelschule kann in einer einjährigen Ausbildung eine Fachmaturität absolviert werden, die den Zugang zur Fachhochschule im jeweiligen Bereich öffnet. Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität können an der AME den Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer akademischen Hochschule studieren zu können. Handelsmittelschule (WMS) Die Handelsmittelschule, im Aargau bekannt als Wirtschaftsmittelschule, kombiniert die vollschulische kaufmännische Berufsbildung mit einer breiten Allgemeinbildung und führt zu einer Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft. Die ersten drei Jahre werden an der Wirtschaftsmittelschule verbracht, anschliessend folgt ein einjähriges Praktikum in einem Wirtschaftsbetrieb. Der vierjährige Ausbildungsgang berechtigt zum prüfungsfreien Übertritt an die Fachhochschulen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität können an der AME den Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer akademischen Hochschule studieren zu können. 2 ORGANISATION DER MITTELSCHULEN AARGAU Immobilien Aargau August 2021 10IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Informatikmittelschule (IMS) Die Informatikmittelschule kombiniert Allgemeinbildung, Informatikausbildung und kaufmännische Berufsbildung. Der vierjährige Ausbildungsgang berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in Fachhochschulen. Die Informatikmittelschule umfasst eine dreijährige schulische Ausbildung sowie ein Praxisjahr in einem Wirtschaftsbetrieb und führt zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Informatiker / Informatikerin der Richtung Applikationsentwicklung sowie zu einer Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft . Der vierjährige Ausbildungsgang berechtigt zum prüfungsfreien Übertritt an die Fachhochschulen. Inhaberinnen und Inhaber einer Berufsmaturität können an der AME den Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer akademischen Hochschule studieren zu können. Sekundarstufe II Tertiärstufe Volksschule Berufsbildungsbereich Allgemeinbildungsbereich Berufliche Grundbildung + BM lehrbegleitend -stiekgihäF.gdiE zeugnis EFZ + Berufsmaturität BM I Wirtschaftsmittelschule WMS -stiekgihäF.gdiE zeugnis EFZ + Berufsmaturität BM I Informatikmittelschule IMS -stiekgihäF.gdiE zeugnis EFZ + Berufsmaturität BM I Berufliche Grundbildung Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ Vorkurs Pädagogik Höhere Fachschule HF Dipl. HF Fachhochschule FH Bachelor PH Bachelor PH Master Universität / ETH Bachelor Maturitätslehrgang Erwachsene Fachhochschule FH Master Universität / ETH Master Universität / ETH Dr. Fachmittelschule FMS Gymnasium Fachmaturität Passerelle 2Passerelle 1 Berufsmaturität BM II Geltungsbereich der Immobilienstandards Mittelschule Immobilien Aargau August 2021 11IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Maturitätslehrgang für Erwachsene (Aargauer Maturitätsschule für Erwachsene (AME) Der Maturitätslehrgang ist ein dreieinhalbjähriger, berufsbegleitender Ausbildungsgang, der zur eidgenössisch anerkannten Maturität führt und zum Studium an den akademischen Hochschulen im In- und Ausland (Universitäten ETH) und an den Fachhochschulen berechtigt. Passerellenlehrgang (AME) Der Passerellenlehrgang ist ein einjähriger Lehrgang, der Personen mit Berufsmaturität oder Fachmaturität auf die Ergänzungsprüfung Passerelle vorbereitet. Die bestandene Ergänzungsprüfung berechtigt zusammen mit dem Berufs- oder Fachmaturitätsausweis zur Zulassung zu den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH), den kantonalen Universitäten und den Pädagogischen Hochschulen. Die Berechtigung gilt nicht für die Zulassung zu ausländischen Universitäten. Vorkurs Pädagogik I (AME) Der Vorkurs Pädagogik ist ein knapp einjähriger Lehrgang, der auf die Ergänzungsprüfung vorbereitet, die für die Aufnahme zu den Studiengängen Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz oder einer anderen Schweizer PH berechtigt. Immobilien Aargau August 2021 12IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 2.3 PÄDAGOGISCHE UND DIDAKTISCHE ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN Die Bildungsgänge der Mittelschulen dürften sich im Planungshorizont von 25 Jahren nicht grundlegend verändern. Jedoch dürften sich die infolge der pädagogischen, didaktischen und digitalen Entwicklung ergebenden Anforderungen an den Schulraum ändern. Das selbständige Arbeiten der Schülerinnen und Schüler in Gruppen und alleine wird gegenüber den im Frontalunterricht organisierten Inputsequenzen durch Lehrpersonen an Bedeutung gewinnen, ebenso wie die Arbeit mit digitalen Plattformen und Lehrmitteln. Grundlegende Züge des Schulalltags werden bestehen bleiben, so die Organisation der Schülerinnen und Schüler in Abteilungen und Kursgruppen und die Organisation der Lehrinhalte in Fächer. Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die räumliche Organisation der Mittelschulen. Der zusätzliche Schulraum, der infolge des Schülerzahlenwachstums zur Verfügung gestellt werden muss, soll sich deshalb nach dem pädagogischräumlichen Konzept für die Aargauer Mittelschulen ausrichten. Immobilien Aargau August 2021 13IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN KSBA KSWE KSWO KSZO AKSA NKSA GYM IMS GYM FMS GYM FMS WMS GYM GYM IMS AMEGYM FMS WMS KSMI KSFR Schulstandorte AKSA Alte Kantonsschule Aarau NKSA Neue Kantonsschule Aarau KSBA Kantonsschule Baden KSWE Kantonsschule Wettingen KSWO Kantonsschule Wohlen KSZO Kantonsschule Zofingen Neue Schulstandorte KSFR Kantonsschule im Fricktal KSMI Kantonsschule im Mittelland Bildungsgänge GYM Gymnasium AME Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene FMS Fachmittelschule IMS Informatikmittelschule WMS Wirtschaftsmittelschule Einzugsgebiete Ausserkantonale Schulbesuche Immobilien Aargau August 2021 15IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 3 PÄDAGOGISCH-DIDAKTISCHE UND SCHULORGANISATORISCHE AUSRICHTUNG UND NUTZUNGSKONZEPT 3.1 ANFORDERUNGEN AN DIE GESAMTANLAGE DER MITTELSCHULEN Jede neue, erweiterte oder sanierte Mittelschule soll die gleiche Ausdruckskraft und Ausstrahlung entwickeln wie die sechs bereits bestehenden Mittelschulen des Kantons Aargau. Die Gebäude und Aussenräume der Mittelschulen ergänzen sich gegenseitig, zeichnen sich in möglichst vielen Bereichen durch eine hohe Multifunktionalität aus und weisen ein sehr differenziertes Raumangebot auf. Die Gestalt der Schule wird ihrer Ausstrahlung in der Bildungslandschaft gerecht und gibt zugleich eine Antwort auf die Lage im Ort und die nähere Umgebung. Das Schulareal ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. Mit Bereichen wie Sporthallen, Mensa/Cafeteria, Mediothek, Aula oder Ausstellungsflächen werden der Austausch mit der Aussenwelt gefördert und ein Mehrwert auch für die Bevölkerung vor Ort geschaffen. Neue Mittelschulen betten sich sowohl in ihrer Bedeutung für ihren Standort als auch in Hinblick auf die angebotenen Bildungsgänge in die bereits bestehende Schullandschaft ein. 3.2 RÄUMLICH-PÄDAGOGISCHES KONZEPT Das räumlich-pädagogische Konzept zeigt in 17 Leitsätzen auf, welche pädagogisch-didaktischen und schulorganisatorischen Ausrichtungen zukünftig an den Aargauer Mittelschulen handlungsleitend sein werden und wie sich diese in den Raumanforderungen niederschlagen sollten. Standort und Umgebung sowie der gesellschaftspolitische Kontext haben Auswirkungen auf die Mittelschulen; diese reflektieren bildungs- und gesellschaftspolitische Entwicklungen. Das räumlich-pädagogische Konzept äussert sich auch dazu. Die Leitsätze sind miteinander vernetzt. Das räumlich-pädagogische Konzept gilt für alle an den Aargauer Mittelschulen unterrichteten Bildungsgänge, für Neubauten wie auch für Erweiterungsbauten und Sanierungen gleichermassen. Bei der Anwendung sind die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort, wie beispielsweise bestehende räumliche Strukturen, Schulkultur, spezifische Bedürfnisse der Lehrgänge einzubeziehen. Das räumlich-pädagogische Konzept ist ein internes Arbeitsinstrument für die an den Bauprojekten beteiligten Fachpersonen der Mittelschulen und der Verwaltung, für Planer und Architekten. Es ist eine Grundlage der Immobilienstandards. Immobilien Aargau August 2021 16IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Pädagogische Leitsätze · P1 Im Zentrum der Mittelschule steht die Bildung der Schülerinnen und Schüler, in deren Entwicklungsprozess die Lehrpersonen eine massgebliche Rolle einnehmen. · P2 Der Unterricht fördert das fachbezogene sowie das fachübergreifende vernetzte Denken und Lernen und ist didaktisch und methodisch vielfältig. · P3 Der Lernprozess wird möglichst individuell gestaltet, was durch die Digitalisierung gefördert wird. · P4 Die Schule ist ein wichtiger Ort der sozialen Kontakte und fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Leitsätze zur Schulorganisation und zum Schulbetrieb · S1 Die Schulorganisation fördert den Austausch zwischen den Fachschaften. · S2 Die Schülerinnen und Schüler sind in Abteilungen und in Kursgruppen organisiert. · S3 Die Schule ist prinzipiell auch ausserhalb der Unterrichtszeiten zugänglich. · S4 Die Unterrichtsräume sind für alle nutzbar. Ausnahme bilden die Spezialräume. Leitsätze zur Raumgestaltung · R1 Die Schule ist ein attraktiver Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie Schulverwaltungspersonal. · R2 Das vielfältige Raumangebot ermöglicht einen zeitgemässen Unterricht mit grosser Methodenvielfalt. · R3 Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung. · R4 Das Schulareal weist der Schule vorbehaltene Bereiche auf sowie öffentlich nutzbare und ermöglicht Begegnung und Austausch mit aussenstehenden Personen und Institutionen. · R5 Die Grundrisse von neuen Schulbauten sind flexibel anzulegen. Bezug zum Standort und zur Umgebung · U1 Bei der Planung von Bauprojekten an den Aargauer Mittelschulen wird auf die Umgebung und die Eigenheiten der Standortgemeinde eingegangen. · U2 Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts- und Erholungsraum sowie Lehr- und Lernort. Gesellschaftspolitische Ausrichtung und Nachhaltigkeit · G1 An den Aargauer Mittelschulen werden Heterogenität und Inklusion gelebt. · G2 Bei der Erstellung von neuen Mittelschulen sowie bei Bauprojekten an bestehenden Mittelschulen wird auf eine langfristig effektive und effiziente Verwendung der öffentlichen Mittel geachtet. 3.3 NUTZUNGSKONZEPT DER AARGAUER MITTELSCHULEN Grundlagen des Nutzungskonzepts Das Nutzungskonzept der Aargauer Mittelschulen gründet auf dem räumlich-pädagogischen Konzept und den Dimensionierungen an den bestehenden Mittelschulen. Es beschreibt in schematischer Form, welche Nutzungen, basierend auf spezifischen konzeptionellen Ausrichtungen, in welcher Dimensionierung für den Betrieb einer Mittelschule im Kanton Aargau vorzusehen sind. Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für Architekturwettbewerbe für neue Mittelschulen. Es dient auch als Grundlage für eine Raumbestellung an einer bestehenden Mittelschule, wobei jeweils die Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den Vorgaben des Nutzungskonzepts führen können. Immobilien Aargau August 2021 17IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Immobilien Aargau August 2021 19IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 4.1 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATIONEN mögliche Standorte für Mittelschulen im Kanton Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienkatalog, bei dem die Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die Anspruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 4.2 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu · Potenzial (Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft) · Ressourcenverbrauch Die Zielkriterien sind im Anhang II dokumentiert. Je nach Aufgabestellung sind einzelne Kriterien mehr oder weniger relevant, und es können einzelne Kriterien weggelassen oder zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zielkriterien erfolgt ebenfalls aufgabenspezifisch. 4 STANDORTKRITERIEN Immobilien Aargau August 2021 21IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 5.1 STRUKTURIERUNGSSYSTEME Norm SIA 416 Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie der aus ihnen abgeleiteten Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumennachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen usw. In den vorliegenden Flächenstandards Mittelschulen Kanton Aargau werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entsprechende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VII dokumentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich. Nutzungsbereiche Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räumen. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Cluster) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert (Detailbeschrieb siehe Anhang III Nutzungskonzept): 100 Forum 200 Allgemeines Lernen & Lehren 300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren 400 Musisches Lernen & Lehren 500 Zentrale Nutzungen 600 Sport (Innen- und Aussenanlagen) 700 Nebennutzungen 800 Aussenraum Raumtypen Die Raumtypen definieren Gruppen von Räumen, die dieselben Raum- und Ausstattungsstandards aufweisen. Folgende Raumtypen werden definiert (die Zuweisung Raum zu Raumtypen ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich): 5 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS C1 Unterrichtsräume Allgemein C5 Sporthallen C7 Nasszellen C4 Grossräume Fachunterrichtsräume Naturwissenschaften Fachunterrichtsräume musisch C3 Büros C2 Sammlungen / Mediotheken C6 Produktionsküchen C8 Nebenräume C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen C11 kooperative Arbeitszone C12 Inputzimmer C13 Unterricht / Praktika NWS C14 Fachlabore C15 Atelier BIG C16 Atelier Musik C17 Instrumentalräume C18 Maschinen C41 Veranstaltungsräume Basis-Standard Erweiterter Standard C42 Aufenthaltsräume Übergeordnete Gesetze und Standards Allgemeine Gesetze und Normen Allgemeine Standards/Anforderungen Nutzungsspezifische Anforderungen A B C Immobilien Aargau August 2021 22IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 5.2 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGSBEREICH Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Kapitel 5.1 beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m²-Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächenbudgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch variieren. Flächenbedarf pro Raumtyp Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit 100 Forum 101 Arbeitsplätze offen HNF 5.2 C9 1 pro 1 Abt 19 m² 200 Allgemeines Lernen & Lehren 201 Unterrichtsraum HNF 5.2 C12 1 pro 1.8 Abt 80 m² 202 Multifunktionsraum HNF 5.2 C12 1 pro 8 Abt 100 m² 203 kooperative Lern- und Arbeitszone HNF 5.2 C11 1 pro 1 Abt 13 m² 204 Vorbereiten allgemeiner Unterricht HNF 2.2 C3 1 pro 1 AP 5 m² Immobilien Aargau August 2021 23IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Flächenbedarf pro Standortgrösse 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Bezeichnung Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² 100 Forum 420 630 840 1050 1260 101 Arbeitsplätze offen 22 420 33 630 44 840 55 1050 66 1260 200 Allgemeines Lernen & Lehren 1740 2710 3530 4350 5270 201 Unterrichtsraum 12 960 18 1440 24 1920 30 2400 36 2880 202 Multifunktionsraum 3 300 5 500 6 600 7 700 9 900 203 kooperative Lern- und Arbeitszone 22 280 33 420 44 560 55 700 66 840 204 Vorbereiten allgemeiner Unterricht 40 200 70 350 90 450 110 550 130 650 Immobilien Aargau August 2021 24IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Flächenbedarf pro Raumtyp (Fortsetzung) Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit 300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren 301 Fachlabore Chemie/Biologie HNF 5.3 C14 1 pro 11 Abt 120 m² 302 Fachlabor/Werkstatt Physik HNF 5.3 C14 1 pro 44 Abt 120 m² 303 Unterrichtsräume Naturwissenschaften HNF 5.3 C13 1 pro 4.5 Abt 100 m² 304 Vorbereitung / Sammlung Naturwissensch. HNF 2.2 C2 1 pro 1 Lab 17 m² 400 Musisches Lernen & Lehren 401 Ateliers Bildnerisches Gestalten HNF 5.3 C15 1 pro 15 Abt 100 m² 402 Maschinenraum Holz/Metall HNF 3.2 C18 1 pro 1 Anl 100 m² 403 Materialraum BIG/Werken HNF 4.2 C8 1 pro 1 Anl 80 m² 404 Atelier Musik HNF 5.3 C16 1 pro 22 Abt 140 m² 405 Materialraum Musik HNF 4.2 C8 1 pro 11 Abt 10 m² 406 Instrumentalräume Musik HNF 5.3 C17 1 pro 2.8 Abt 15 m² 407 Vorbereiten BIG/Musik HNF 2.2 C3 1 pro 1 Abt 3 m² 500 Sport 501 Sporthalle (pro Einheit) HNF 5.5 C5 1 pro 11 Abt 460 m² 502 Kraft- / Fitnessraum HNF 5.5 C5 1 pro 1 Anl 140 m² 503 Geräte Innen HNF 4.1 C8 1 pro 1 Hal 80 m² 504 Geräte Aussen HNF 4.1 C8 1 pro 1 Anl 50 m² 505 Garderobe Lehrer / Sanität HNF 5.5 C7 1 pro 1 Hal 15 m² 506 Garderobe / Dusche HNF 5.5 C7 2 pro 1 Hal 30 m² 507 Vorbereitung Fachschaft Sport HNF 2.2 C3 1 pro 1 Hal 10 m² Immobilien Aargau August 2021 25IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung) 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Bezeichnung Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² 300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren 1000 1490 1860 2490 2860 301 Fachlabore Chemie/Biologie 2 240 3 360 4 480 5 600 6 720 302 Fachlabor/Werkstatt Physik 1 120 1 120 1 120 2 240 2 240 303 Unterrichtsräume Naturwissenschaften 5 500 8 800 10 1000 13 1300 15 1500 304 Vorbereitung / Sammlung Naturwissensch. 8 140 12 210 15 260 20 350 23 400 400 Musisches Lernen & Lehren 740 1080 1190 1540 1750 401 Ateliers Bildnerisches Gestalten 2 200 3 300 3 300 4 400 5 500 402 Maschinenraum Holz/Metall 1 100 1 100 1 100 1 100 1 100 403 Materialraum BIG/Werken 1 80 1 80 1 80 1 80 1 80 404 Atelier Musik 1 140 2 280 2 280 3 420 3 420 405 Materialraum Musik 2 20 3 30 4 40 5 50 6 60 406 Instrumentalräume Musik 8 120 12 180 16 240 20 300 24 360 407 Vorbereiten BIG/Musik 22 80 33 110 44 150 55 190 66 230 500 Sport 1440 2070 2690 3320 3940 501 Sporthalle (pro Einheit) 2 920 3 1380 4 1840 5 2300 6 2760 502 Kraft- / Fitnessraum 1 140 1 140 1 140 1 140 1 140 503 Geräte Innen 2 160 3 240 4 320 5 400 6 480 504 Geräte Aussen 1 50 1 50 1 50 1 50 1 50 505 Garderobe Lehrer / Sanität 2 30 3 50 4 60 5 80 6 90 506 Garderobe / Dusche 4 120 6 180 8 240 10 300 12 360 507 Vorbereitung Fachschaft Sport 2 20 3 30 4 40 5 50 6 60 Immobilien Aargau August 2021 26IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Flächenbedarf pro Raumtyp(Fortsetzung) Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit 600 Zentrale Nutzungen 601 Mensa / Cafeteria HNF 1.5 C42 1 pro 1 SPM 1.8 m² 602 Freeflow / Ausgabe HNF 3.8 C42 1 pro 1 SPM 0.3 m² 603 Mediothek HNF 5.4 C2 1 pro 1 SuS 0.7 m² 604 Nebenraum Mediothek HNF 2.2 C3 1 pro 1 Anl 20 m² 605 Aula / Mehrzweckraum (inkl. NR) HNF 5.6 C41 1 pro 1 SuS 0.4 m² 606 Arbeitszone Schulleitung/Sekretariat HNF 2.2 C3 1 pro 1 AP 15 m² 607 Sitzungszimmer gross HNF 2.3 C12 1 pro 1 Anl 40 m² 608 Sitzungszimmer klein HNF 2.3 C11 1 pro 22 Abt 20 m² 700 Nebennutzungen 701 Küche Mensa HNF 3.8 C6 1 pro 1 Anl 70 m² 702 Nebenraum Küche HNF 4.1 C8 1 pro 1 Anl 70 m² 703 Garderobe Personal Mensa HNF 5.5 C7 1 pro 1 Anl 35 m² 704 WC-Anlage NNF 7.1 C7 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 705 Putzraum NNF 7.1 C7 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 706 Zentrallager Hausdienst NNF 4.1 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 707 Archiv Lager NNF 4.2 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 708 Anlieferung, Ver-/Entsorgung NNF 1 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 709 Technik NNF 7.6 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 710 Lüftungszentrale NNF 7.6 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 711 Sonstige Nebennutzfläche NNF 7 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch 712 Werkstatt Hauswart HNF 3.2 C15 1 pro 1 Anl 35 m² Immobilien Aargau August 2021 27IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung) 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Bezeichnung Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² 600 Zentrale Nutzungen 1070 1565 2050 2490 2945 601 Mensa / Cafeteria 160 290 240 430 320 580 400 720 480 860 602 Freeflow / Ausgabe 160 50 240 70 320 100 400 120 480 140 603 Mediothek 484 340 726 510 968 680 1210 850 1452 1020 604 Nebenraum Mediothek 1 20 1 20 1 20 1 20 1 20 605 Aula / Mehrzweckraum (inkl. NR) 484 190 726 290 968 390 1210 480 1452 580 606 Arbeitszone Schulleitung/Sekretariat 8 120 11 165 13 200 13 200 15 225 607 Sitzungszimmer gross 1 40 1 40 1 40 1 40 1 40 608 Sitzungszimmer klein 1 20 2 40 2 40 3 60 3 60 700 Nebennutzungen 210 210 210 210 210 701 Küche Mensa 1 70 1 70 1 70 1 70 1 70 702 Nebenraum Küche 1 70 1 70 1 70 1 70 1 70 703 Garderobe Personal Mensa 1 35 1 35 1 35 1 35 1 35 704 WC-Anlage 705 Putzraum 706 Zentrallager Hausdienst 707 Archiv Lager 708 Anlieferung, Ver-/Entsorgung 709 Technik 710 Lüftungszentrale 711 Sonstige Nebennutzfläche 712 Werkstatt Hauswart 1 35 1 35 1 35 1 35 1 35 Immobilien Aargau August 2021 28IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Flächenbedarf pro Raumtyp (Fortsetzung) Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit 800 Aussenraum 801 Hartbereich BUF 20 1 pro 1 SuS 7 m² 802 Grünbereich BUF 20 1 pro 1 SuS 7 m² 803 Infrastruktur BUF 20 1 pro 1 SuS 0.5 m² 804 Parkierung BUF 20 1 pro 11 Abt Projektspezifisch 805 Sportbereich Spielwiese BUF 20 1 pro 1 Anl 7’420 m² 806 Sportbereich Allwetterplatz BUF 20 1 pro 1 Anl 1’290 m² 807 Sportbereich Laufbahn+Weitsprung BUF 20 1 pro 1 Anl 800 m² 808 Sportbereich Beachvolleyball BUF 20 1 pro 1 Anl 360 m² Immobilien Aargau August 2021 29IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung) 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Bezeichnung m² 800 Aussenraum 16900 20498 20400 25822 24300 31496 27700 36820 32550 43444 801 Hartbereich 3400 4840 5100 7260 6800 9680 8450 12100 10150 14520 802 Grünbereich 3400 4840 5100 7260 6800 9680 8450 12100 10150 14520 803 Infrastruktur 250 968 350 1452 500 1936 600 2420 750 2904 804 Parkierung 805 Sportbereich Spielwiese 7400 7400 7400 7400 7400 806 Sportbereich Allwetterplatz 1300 1300 1300 1300 2600 807 Sportbereich Laufbahn+Weitsprung 800 800 800 800 800 808 Sportbereich Beachvolleyball 350 350 700 700 700 Immobilien Aargau August 2021 30IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 5.3 BEDARFSERMITTLUNG Hauptnutzflächen (HNF) Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den in Kapitel 5.2 definierten Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer Räume wird durch die erforderlichen Lektionen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. Anhang V). Die Tabellen in Kapitel 5.2 weisen die Raumanzahl in Abhängigkeit zur Standortgrösse aus. Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Stundentafel stehen, werden ausser der Anzahl Abteilungen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Sanitäranlagen, Parkplätze, Mensa etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. In den Faktoren Anzahl Beschäftigte zu Vollzeitäquivalenten ist ein Desksharing-Ratio von 0.6 mitberücksichtigt. Die wichtigsten Planungswerte (Durchschnitt) stellen sich wie folgt dar: Unterrichtszimmer maximales Auslastungspotenzial von 36 Lektionen pro Woche Fachunterrichtszimmer maximales Auslastungspotenzial von 25-27 Lektionen pro Woche Sporthallen maximales Auslastungspotenzial von 40 Lektionen pro Woche Abteilungsgrössen (Zielwert) 22 SuS/Abt Personal Lehrpersonen 3.3 Lehrpersonen/Abt 2.0 Vollzeitstellen Personal Verwaltung 0.6 Angestellte/Abt 0.4 Vollzeitstellen Personal total 3.9 Angestellte/Abt 2.4 Vollzeitstellen Arbeitsplätze Fachschaften 2 Arbeitsplätze/Abt à 5 m2 (2 Vollzeitstellen/Abt) Sitzplätze Mensa 7.7 Sitzplätze/Abt (1/3 SuS + 1/3 Personal) Sitzplätze Aula 0.375 Plätze/SuS (1/4 SuS, resp. 1 Jahrgang) Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkonzept, Verpflegungskonzept etc.), sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen zu verstehen. Aus dem Total aller HNF-Positionen lassen sich Richtgrössen pro Abteilung in Abhängigkeit zur Standortgrösse ableiten. Da einige Kernnutzungen unabhängig von den Standortgrössen zur Verfügung gestellt werden müssen, ist der Bedarf an Hauptnutzflächen mit zunehmender Standortgrösse kleiner: 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Total Hauptnutzfläche m² HNF Total 6’620 9’755 12’370 15’450 18’235 m² HNF Total ohne Sport 5’180 7’685 9’680 12’130 14’295 m² HNF / Abteilung (ohne Sport) 235 233 220 220 217 Immobilien Aargau August 2021 31IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Geschossflächen (GF) Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF), den Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Konstruktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang VII). Da in einem frühen Projektstadium noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs und der Grobkosten das HNF-Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet. Für diese Berechnungen wird ein Faktor 1.8 Geschossfläche zu Hauptnutzfläche (GF/HNF) angenommen oder ein Faktor 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF/GF). Diese Werte resultieren aus verschiedenen Benchmarks im Mittelschulbereich (Durchschnittswert verschiedener Referenzprojekte). In der konkreten Umsetzung können diese Werte je nach Rahmenbedingungen stark variieren. Gebäudegrundfläche (GGF) Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Geschossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestimmen (GF/Anzahl Geschosse = GGF). Neben der qualitativen Beurteilung von städtebaulichen Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu beachten. In der Regel sollten Bauten im Mittelschulbereich nicht mehr als vier Vollgeschosse (oberirdisch) aufweisen. Damit werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung des Gebäudes gewährleistet. In dichten urbanen Situationen kann aber eine grössere Höhenentwicklung des Gebäudes nötig werden. In jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhausgrenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist für Neben- und Technikräume, allenfalls aber auch für Versammlungsräume ausreichend. Wird die Parkierung unterirdisch gelöst, werden gegebenenfalls weitere Untergeschosse nötig. In den vorliegenden Standards sind Abstellflächen für Autos und Fahrräder oberirdisch ausgewiesen. Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten gemäss Kapitel 4.4, 10 Aussenraum. Dabei gilt es zu differenzieren, ob flächenintensive Aussensportanlagen am Standort vollständig, teilweise oder gar nicht angeboten werden (z.B. Auslagerung in benachbarte Areale). Eine Bedarfserhebung für den Aussenraum muss insbesondere dieser Gegebenheit Rechnung tragen. Grundstücksfläche (GSF) Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umgebungsfläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleichzeitig den Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in Abhängigkeit zur Standortgrösse dar. Immobilien Aargau August 2021 33IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN I Abkürzungsverzeichnis 34 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 35 III Nutzungskonzept 36 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 42 V Bedarfskennzahlen 50 VI Schallschutzanforderungen 54 VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 56 ANHANG Immobilien Aargau August 2021 34IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AKSA Alte Kantonsschule Aarau AME Aaargauer Maturitätslehrgang für Erwachsene BASPO Bundesamt für Sport BKS Departement Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau) BM Berufsmaturität BUF Bearbeitete Umgebungsfläche DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau) DIN Deutsches Institut für Normung EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis ETH Eidgenössische Technische Hochschule FMS Fachmittelschule GF Geschossfläche GYM Gymnasium HNF Hauptnutzfläche IMS Informatikmittelschule IT Informationstechnik KIKA Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau KSBA Kantonsschule Baden KSFR Kantonsschule im Fricktal KSMI Kantonsschule im Mittelland KSWE Kantonsschule Wettingen KSWO Kantonsschule Wohlen KSZO Kantonsschule Zofingen LAP Lehrerarbeitsplätze MS Mittelschule NKSA Neue Kantonsschule Aarau NNF Nebennutzfläche RRB Regierungsratsbeschluss SN Schweizer Norm (Schweizerische Normen-Vereinigung SNV) SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SPM Sitzplatz Mensa SuS Schülerinnen und Schüler UKV Universelle Kommunikationsverkabelung VF Verkehrsfläche VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute WMS Handelsmittelschule (im Aargau: Wirtschaftsmittelschule) Immobilien Aargau August 2021 35IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN KANTON EINZUGSGEBIET AREAL 1 Optimale Lage- / Betriebsqualität 11 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs: Innenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm • • • 12 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs: Aussenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm • • • 13 Hohe Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Beispielsweise flexible Raumnutzung nach Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern (•) • 14 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhephasen und sozialem Austausch aufgrund Exposition Grundstück, Einrichtungen im Umfeld, Lärm- und Luftimmissionen • • • 15 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im Verhältnis zu Wohnorten der Schülerinnen und Schüler, ÖV-Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahnhalt, Potenzial Fuss- und Veloverkehr • • 2 Hohes Potenzial 21 Ausreichendes Erweiterungspotenzial Beispielsweise Flächen- und Volumenreserven (potenzielle HNF) • • • 22 Hohe Ausstrahlungskraft Beispielsweise Setzen neuer Akzente, Katalysatorwirkung, Chancen für weitere gesellschaftliche und kulturelle Belebung, Erhöhung Standortgunst • • 23 Schülerpotenzial Grösse des potenziellen Einzugsgebiets 3 Plangemässe Realisierbarkeit 31 Förderlicher Rechtlicher Rahmen Beispielsweise Notwendigkeit von Eigentumsübertragungen, Bewilligungen und Dienstbarkeiten seitens Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer; Raumplanerische Hürden • • • 32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise Zeitgerechtes Angebot an Mittelschulflächen • • • 33 Sinnvolle Etappierbarkeit Beispielsweise Etappierbarkeit wählbar aufgrund Grundstücks- und Gebäudeeigenschaften und städtebaulicher Lage • • • 34 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken, Einsprachegefahr • • • 4 Geringer Ressourcenverbrauch 41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energieverbrauch, minimale graue Energie • 42 Optimales Ausschöpfen von Synergien Beispielsweise Abdeckung eines Teils des Raumprogramms durch bereits bestehende Infrastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtungen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzlichem konkreten Raumbedarf durch andere öffentliche Einrichtungen • • II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE) Immobilien Aargau August 2021 36IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN III NUTZUNGSKONZEPT NUTZUNGSBEREICHE 100 Forum Das Forum eröffnet den durch den Haupteingang Eintretenden das Gebäude von innen und heisst sie willkommen. Es ist als zentraler Ankunfts-, und Begegnungsort belebt. Es verbindet die verschiedenen Nutzungsbereiche und dient der horizontalen und vertikalen Erschliessung. Das Forum macht mit seinem Tageslicht die Verbindung von Innen- und Aussenwelt sichtbar, und es verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Es steht sinnbildlich für den offenen, evolutiven Charakter der Mittelschule. Daher sind Lichtst-immungen und akustische Stimmungen besonders wichtig. Zentrale Nutzungen, wie zum Beispiel Mediothek, Mensa, Aula, Schulverwaltung, sind an das Forum angeschlossen beziehungsweise via Forum mit kurzen Gehdistanzen erreichbar, so dass eine öffentliche Nutzung dieser Räume möglich ist. Das Forum kann zum Veranstaltungsort für grössere Anlässe werden und bietet dadurch eine Ergänzung zur Aula. Die Treppen sind so gestaltet, dass sie in die Nutzung als Veranstaltungsort einbezogen werden können. Ausserhalb der Unterrichtszeiten sind via Forum einzelne, auch der Öffentlichkeit zugängliche Bereiche erreichbar (Mensa, Aula, Mediothek). Das Forum soll nicht fest möbliert werden. Es ist ein wandelbarer Raum. Im Übergangsbereich zwischen dem Forum und den übrigen Schulnutzungen befinden sich Zonen, die dem jeweiligen Bereich ein Erweiterungspotenzial bieten: Das Forum wird situativ zur Erweiterung respektive zum Foyer der Aula, zur Ausdehnung der Mensaplätze, zur Ausstellungszone des Bildnerischen Gestaltens, zur Leseecke der Mediothek. Ausserdem beherbergt der Übergangsbereich zwischen Forum und Schulnutzungen Arbeitsbereiche, die mit geeigneter akustischer und visueller Zonierung und Ausstattung unterschiedliche Orte für das selbstorganisierte Lernen und den Aufenthalt zur Verfügung stellen. Dieser Übergangsbereich verbindet das Forum mit dem Unterrichtsbereich und dient gleichzeitig der Erschliessung. 200 Allgemeines Lernen & Lehren Im Zentrum der Mittelschule steht die Bildung der Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht fördert das fachbezogene sowie das fachübergreifende, vernetzte Denken und Lernen und ist didaktisch und methodisch vielfältig. Lernsituationen sind mit physischen Rahmenbedingungen verknüpft, zum Beispiel nach dem Konzept von Thornburg (Campfire, Watering-hole, Cave, Life, Mountaintop). Der Lernprozess wird möglichst individuell gestaltet, wozu auch die Digitalisierung beiträgt. Die Schule vermittelt eine inspirierende, den fachübergreifenden Dialog fördernde Atmosphäre. Im Unterricht wechseln sich Sequenzen im Plenum und in Gruppen mit individuell gestalteten Lern- und Arbeitsformen ab. Diese Vielfalt an Lernformen und Lehrformen zeigt sich in der Vielfalt der anregenden Unterrichtsräume und kooperativen Lernzonen, die in fächerübergreifenden Clusters organisiert sind. Für alle Lernformen bietet die Mittelschule den flexibel nutzbaren Raum: für Inputlektionen, selbständiges Arbeiten in der Gruppe oder individuell; Projektunterricht, Prüfungsvorbereitung und Prüfungsdurchführung. Grundsätzlich sind drei unterschiedliche Konzepte der Strukturierung der Unterrichtszonen denkbar: geschlossene Unterrichtseinheiten, halboffene Lernlandschaften und offene Lernlandschaften (s. Schemata). Der Unterricht mit Inputsequenzen findet in der Regel in Unterrichts- und Multifunktionsräumen statt. Die meisten allgemeinen Unterrichtszimmer sind multifunktional und bieten Platz für mindestens 25 Schülerinnen und Schüler. Durch ihre Grösse erlauben sie die Rhythmisierung des Unterrichts in Inputsequenzen, Gruppenarbeiten sowie Einzelarbeiten im selben Raum. Ergänzt werden die Unterrichtsräume mit einigen kooperativen Lernzonen. Einzelne Unterrichtsräume können durch die Erweiterungsmöglichkeiten der kooperativen Lernzone auch etwas kleiner sein und primär für Inputsequenzen im Plenum, kleinere Kursgruppen oder Gruppenarbeiten dienen. Einige wenige übergrosse Räume erlauben als Multifunktionsräume das abteilungsübergreifende Arbeiten. Die Übergänge zwischen den einzelnen Bereichen Immobilien Aargau August 2021 37IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN sind so angelegt, dass sie Begegnungen und den Austausch zwischen den Lehrpersonen über die Fächer und Fachbereiche hinweg fördern. Die Arbeitszone für Lehrpersonen befindet sich in einem oder mehreren, möglichst aneinander angrenzenden Räumen. Diese sind keinem spezifischen Fach oder Fachbereich zugeordnet. Die Arbeitszone bietet Bereiche für konzentriertes und kooperatives Arbeiten. Besprechungsnischen und Begegnungszonen mit Teeküchen sind in die Arbeitszone integriert. Akustisch abgetrennte Bürotechnikräume ergänzen die Arbeitszone. Zusätzlich können Lehrpersonen, wie die Schülerinnen und Schüler, überall arbeiten, wo sich eine freie Sitzgelegenheit anbietet. Nicht belegte Unterrichtsräume sind offenstehende Arbeitsräume und auch ausserhalb der Unterrichtszeiten für Schülerinnen und Schüler zugänglich. 300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren Alle Instruktionsräume in den Naturwissenschaften (Physik, Biologie, Chemie) sind auch für praktische Übungen ausgestattet und dadurch multifunktional nutzbar, was die Rhythmisierung des Unterrichts im selben Raum ermöglicht. Daher sind sie flächenmässig grösser als die Unterrichtsräume allgemeines Lernen und Lehren. Neben den Instruktionsräumen Naturwissenschaften gibt es fachspezifische Labore, in denen grössere, auch mehrstündige Übungen durchgeführt werden. Die Chemie- und die Biologieräume sollen zusammen geplant werden. Bezüglich Labore, Vorbereitungsräume, Infrastruktur und beim Personal bieten sich verschiedenste Synergien. Im Bereich Physik ist das Labor so auszustatten, dass in Zusammenarbeit mit der Informatik zum Beispiel Robotik oder ein Soundlabor betrieben werden können. Die fachübergreifende, naturwissenschaftliche Sammlung ist nicht ein Museum, sondern beherbergt Exponate, die im Unterricht im täglichen Einsatz sind. Sie ist in der Dimension entsprechend bescheiden. Die Spezialräume mit besonderer Ausstattung (zum Beispiel in den Fächern Chemie oder Physik) sind ausserhalb des Unterrichts nur mit Zustimmung einer Lehrperson nutzbar und für die Schülerinnen und Schüler nicht frei zugänglich. Die Arbeitsplätze für Lehrpersonen, Laborantinnen und Laboranten in der Vorbereitung sowie allenfalls in der Sammlung werden fachübergreifend genutzt und fördern den interdisziplinären Austausch. Sie sind abschliessbar. 400 Musisches Lernen & Lehren In den musischen Fächern benötigen die Unterrichtsformen sowie fachübergreifende Projekte tendenziell und allgemein mehr Fläche als in den allgemeinen Fachbereichen. Offene Ateliers, die nicht ausschliesslich einem einzelnen Fach zugeordnet sind, fördern die fachübergreifende Arbeit. Neben den Ateliers für Bildnerisches (BiG) Gestalten/Technisches Gestalten sind eine Werkstatt für Holz-/ Metallproduktion (inkl. Maschinenraum) sowie Materialräume vorzusehen. Werkstatt und Materialräume können mit geeigneten Trennvorrichtungen in die Ateliers integriert, aber auch separat, etwa im Untergeschoss angesiedelt werden. Musik wird ebenfalls in Ateliers unterrichtet, in denen Instrumente (mindestens ein Klavier) Platz finden müssen. Eine der Ateliereinheiten ist so dimensioniert, dass sie als Veranstaltungsort mit Flügel und Raum für Chorproben, für das Orchester etc. genutzt werden kann. Dieses Atelier ist direkt beim Forum angeordnet, damit es für Veranstaltungen geöffnet werden kann. Der Instrumentalunterricht findet in kleinen Instruktionsräumen statt. Diese sind eher peripher angeordnet und schalltechnisch abgesondert. Die Arbeitsplätze der Lehrpersonen werden fachübergreifend genutzt und fördern den interdisziplinären Austausch. Schülerinnen- und Schüler haben freien Zugang zu den Räumen für Bildnerisches Gestalten/Technisches Gestalten sowie zur Musik- und Instrumentalzone. 500 Sport Der Sportunterricht erweitert die Bewegungserfahrung, fördert das Bewegungslernen, verbessert die körperliche Leistungs-, Ausdrucks- und Spielfähigkeit und ermöglicht intensives emotionales Erleben. Der Sportunterricht regt zu weiterführender sportlicher Aktivität an: Durch eine gezielte und aktuelle Auswahl von Sportarten lernen die Jugendlichen Möglichkeiten für eine lebenslange sportliche Betätigung kennen. Auch stärkt der Sportunterricht die Sozialkompe- Immobilien Aargau August 2021 38IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN tenz, indem sich die Schülerinnen und Schüler in Sport- oder Spielteams integrieren und sich fair verhalten. Bewegung, Sport und Spiel wird als Teil des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens wahrgenommen. Die Sporthallen sowie die Aussenanlagen können prinzipiell losgelöst vom Schulkomplex stehen. Sie sollen nicht ausschliesslich durch das Schulgebäude erreicht werden können, sondern weisen unabhängige Eingänge aus, damit die Anlagen auch von Vereinen genutzt werden können. Sporthallen: Es sind vier Sporthallen vorgesehen. Eine Dreifachsporthalle deckt sämtliche Normen gemäss BASPO ab. Sie ist zumindest teilweise barrierefrei, so dass auch Vereine für Behindertensport vor Ort trainieren können. Zu den Sporthallen kommen Krafträume, Geräteräume für den Innen- und Aussenbereich, Duschen/Garderoben etc. Eine Einzelsporthalle ist polyvalent nutzbar zum Beispiel für Versammlungen und Veranstaltungen, Tanz, Chorproben, Prüfungen in grösseren Einheiten sowie den Theorieunterricht im Sport. Diese Einzelhalle ist idealerweise dem Forum angeschlossen und durch dieses erreichbar. 600 Zentrale Nutzungen Der Zugang zur Schule und das Schulgebäude selbst sind barrierefrei. Alle Räume mit Ausnahme derer, die einem Fach gewidmet sind und nur unter Aufsicht von Fachlehrpersonen benutzt werden können, sind multifunktional und prinzipiell immer zugänglich, wenn sie nicht durch Unterrichtslektionen belegt sind. Bürotechnikräume: Diese Räume sind nahe bei den Arbeitszonen anzuordnen. Sie beinhalten Equipment zum Kopieren, Drucken und Binden. Zudem dienen sie als Lagerraum für Papier und Büromaterial. Bürotechnikräume sind akustisch von den Arbeitszonen abzutrennen. Mensa/Cafeteria: Die Mensa betreibt eine einfache Produktionsküche. Sie ist auf 320 Sitzplätze ausgelegt. Sie ist so angeordnet, dass von der Mensa aus eine Veranstaltung im Forum oder in der Aula bewirtet werden kann. Zudem ist sie zu einem Aussensitzplatz offen. Die Mensa ist immer offen und für das selbstorganisierte Arbeiten von Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen zugänglich. In der Nähe der Mensa sind auch Mikrowellen für die Selbstverpflegung der Schülerinnen und Schüler vorhanden. Die Mensa ist während den Unterrichtszeiten, nicht aber über Mittag, auch für auswärtige Gäste offen. Aula: Die Aula bietet Raum für zahlreiche schulische und öffentliche Veranstaltungen. Eine Bühne bietet die Möglichkeit für Konzerte und Theater, aber auch für Referate und andere Veranstaltungen. Die Aula ist multifunktional ausgestattet, kann auf unterschiedliche Weise möbliert und auf mindestens eine Seite zum Forum hin geöffnet werden. Kurze Wege zur Mensaküche gewährleisten Verpflegungsmöglichkeiten vor und nach Veranstaltungen. Die Aula mit ihrer charakteristischen Ausstrahlung ist für die Öffentlichkeit zugänglich und eignet sich für die Vermietung an Dritte. Mediothek: Die Mediothek ist ein bedeutender Lernort und vom Forum gut erreichbar. Die Mediothek ist ein Informations- und Dienstleistungszentrum für die ganze Schule und für alle Fachbereiche. Sie beherbergt Medien für den Unterricht, für das fachliche und fachübergreifende Interesse der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen sowie die Fachschaftsmediotheken (mit Ausnahme der von den Lehrpersonen unmittelbar genutzten Medien). Sie weist neben den Gestellen mit den Medien eine Vielzahl von Tischen auf, an denen allein oder in der Gruppe gearbeitet werden kann. Die Mediothek soll einladend wirken und auch zur Erholung genutzt werden können, zum Beispiel durch bequeme Sitzgelegenheiten. Schulleitung und Administration / Leitung Dienste: Schulleitung und Administration sind vom Forum aus erreichbar, müssen aber keineswegs prominent neben dem Haupteingang liegen. Es sind verschiedene Arbeitsplatzkonzepte denkbar, vom Grossraumbüro für alle bis zu Einzelbüros für die Schulleitung und Grossraumbüro für die Administration. Es gibt separierte Besprechungsräume. Die Schulleitung/Administration verfügt über eine kleine Kaffeeküche und eine bequeme Sitzgelegenheit. Support IT / Hauswartung: Support IT und Hauswartung sind in den hinteren Bereichen der Schulgebäude zu finden. Der Weg zu ihnen ist einfach auffindbar. Die Leitung IT ist in Nähe der Server angesiedelt. Aufbewahrung / Spinde: Die Aufbewahrungsorte (zum Beispiel Spinde) für 900 Schülerinnen und Schüler sind nahe bei den Eingängen / beim Veloparkplatz anzubringen. Immobilien Aargau August 2021 39IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN 700 Nebennutzungen Der Bereich Nebennutzungen umfasst Sanitärräume Toilettenanlagen, Putzräume, Zentrallager für den Hausdienst, Archivräume für die Schule und die für den Betrieb notwendigen Technikräume. Je nach Gebäudekonzept werden Toilettenanlagen geschossweise oder bereichsbezogen im Gebäude verteilt. Grössere Toilettenanlagen im Pausen- und Aulabereich sollten auch für die ausserschulische Nutzung zur Verfügung stehen. Zusätzlich sollten kleinere Toilettenanlagen möglichst in der Nähe der Unterrichtsräume liegen. Auf jedem Geschoss soll mindestens ein barrierefreies WC eingeplant werden. 800 Aussenraum Erschliessung und Plätze: Bereiche mit Hartbelag oder Kies dienen der Erschliessung, als Aufenthalts- und Verpflegungsbereich, als Treffpunkt oder als multifunktionale Plätze. Gedeckte Bereiche bieten Schutz vor Wind, Regen und Sonne. Sie sind mit den Schulgebäuden verbunden und ermöglichen bestenfalls einen geschützten Wechsel zwischen den verschiedenen Schulgebäuden. Sitzbereiche / Unterrichtsflächen Aussen: Attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten mit Sitzgelegenheiten sind in Hart- und Grünbereichen anzuordnen. Der Aussenraum kann als Erweiterungsraum für die Produktionen der musischen Fächer (Aufführungen Theater, Konzerte etc.) dienen. Bei Veranstaltungen kann der Aussenraum als Bühne oder Zuschauerraum integriert werden. Unterricht im Freien ist ebenfalls möglich. Solche Bereiche sind vor Witterung geschützt (z. B. Sonnensegel oder Baumgruppe) und an eher ruhigen Orten auf dem Areal angelegt. Sie können auch für individuelles Lernen und Arbeiten genutzt werden. Auch die Mensa verfügt über Aussensitzplätze. Grünbereiche: Offene Rasenflächen sind intensiv nutzbar als Liegewiese, zum Verweilen oder für den Unterricht. Bäume sorgen für Beschattung und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Rasenflächen sind wie die Erschliessungsflächen und Plätze Teil der Aussenraumstruktur und bedingen eine attraktive Gestaltung und Raumgliederung. Durch Bepflanzung mit Stauden, Hecken und Gehölzen abgetrennte Nischen und Rückzugsräume mit Sitzgelegenheiten dienen als Treffpunkte oder für individuelles Lernen und Arbeiten. Auf Rand- und Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Auch diese Bereiche (Garten, Versuchsbeete, Ruderalflächen, Biotop etc.) können als Lernbereiche für praktische Arbeiten und Versuche im Freien, insbesondere für den naturwissenschaftlichen Unterricht dienen. Auto- und Veloabstellplätze, Logistikflächen: Zufahrt und Parkierungsfläche sind an einer für den Schulbetrieb störungsfreien Lage vorzusehen. Grundsätzlich sollen die Parkierungsflächen von den Aufenthaltsflächen getrennt angeordnet werden. Die Veloabstellplätze berücksichtigen die Hauptrichtungen der Schülerströme und sind nötigenfalls aufzuteilen. Die Hälfte der Stellplätze soll überdacht sein. Bereiche für die Ver- und Entsorgung sowie die Geräte für die Umgebungsarbeiten sind separat oder als integraler Bestandteil der Schulgebäude zu erstellen. Die Zufahrt zur Mensa/Cafeteria muss mit einem LKW möglich sein. Aussensportanlage Die Aussensportanlagen schliessen unmittelbar an die Sporthallen an. Die Zugänglichkeit des Aussengeräteraums ist zu gewährleisten. Massgebend für die Ausgestaltung der Anlagen sind die entsprechenden Grundlagen des Bundes. Die Dimensionierung der Spielwiese kann projektspezifisch von der Empfehlung des BASPO abweichen. Die Sportanlage kann ausserhalb der Schulzeiten auch von der Öffentlichkeit genutzt werden. Spielwiese (Rasenspielfeld): Naturrasen für intensive Nutzung mit fest eingebauter Bewässerungsanlage, Ballfang und Freiflächen/Abstellfläche für Tore, Ballsäcke und Unterrichtsmaterial ist vorzusehen. Da eine Mehrfachnutzung durch den Vereinssport vorgesehen ist, soll eine Beleuchtung für die Nutzung in den Abendstunden eingeplant werden. Sportbereich Allwetterplatz: Für Allwetterplätze werden Kunststoffbeläge bevorzugt (gute Dämpfungseigenschaften, Trittsicherheit, leichte Pflege und Beständigkeit). Sportbereich Laufbahn: Die Laufbahn wird mit ausreichend Sicherheitsabstand in einer kombinierten Anlage mit Allwetterplatz und den weiteren Leichtathletikanlagen geplant. Eine Weitsprunganlage sowie ein Beachvolleyballfeld sind vorzusehen. Evtl. ist eine Kugelstossanlage zu integrieren. Immobilien Aargau August 2021 40IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Spielwiese 100 x 64 m 100m Laufbahn 5 x 120 m 4 Positionen Gesamtfläche ca. 130 m x 77 m = 100 a Allwetterplatz 45 x 28 m Beachvolley 24 x 15 m Weitsprung 4 x 50 m 6 Positionen Spielwiese 100 x 64 m Allwetterplatz 45 x 28 m Allwetterplatz 45 x 28 m 100m Laufbahn 5 x 120 m 5 Positionen Beachvolley 24 x 15 m Beachvolley 24 x 15 m Spielwiese 100 x 64 m Weitsprung 4 x 50 m Allwetterplatz 45 x 28 m Gesamtfläche ca. 150 m x 80 m = 120 a Gesamtfläche ca. 160 m x 80 m = 130 a Beachvolley 24 x 15 m Beachvolley 24 x 15 m100m Laufbahn 5 x 120 m Weitsprung 4 x 50 m RAUMSTRUKTUR AUSSENRAUM: SPORTBEREICH Im Grundangebot einer Aussensportanlage sind 4 Nutzungspositionen vorzusehen: · 2 Spielfelder (Spielwiese unterteilbar in 2 Felder) · 1 Allwetterplatz · 1 Beachvolleyballfeld · Leichtathletikanlage (Laufbahn 100m, Weitsprung) kombiniert mit Allwetterplatz und Beachvolleyballfeld · Optional Kugelstossen, Hochsprung Ab 44 Abteilungen sind 5 und ab 66 Abteilungen 6 Nutzungspositionen vorzusehen (zusätzlicher Allwetterplatz oder Beachvolleyballfeld). Aussengeräteräume sind mit Vorteil in die Sporthallen zu integrieren. Für die Dimensionierung und Ausstattung der Aussensportanlagen ist die BASPO-Richtlinie "101 d Freianlagen" massgebend. Immobilien Aargau August 2021 41IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN NUTZUNGSSCHEMA MITTELSCHULE Zentrale Nutzungen Allgemeines Lernen & LehrenNaturwissenschaftliches Lernen & Lehren Musisches Lernen & Lehren Sport Infrastruktur Vorbereitung Mensa / Cafeteria Aula Schulverwaltung SitZi gedeckter Eingangsbereich Werkaussen Sportaussen Infrastrukturflächen aussen (Parkplätze, Container etc.) Sitzplätze aussen Lernflächen aussen F O R U M Ausstellungsmusikalische Events Mediothek Versammlungen Arbeitszone ArbeitszoneFoyer Schulgarten Geräteräume Dreifach-Halle Fitness Einfach-Halle Vorbereitung Vorbereit. Garderobe Masch. Ateliers MusikAteliers BiG Arbeitszone Instrumentalräume Vorbereitung Assistenz Sammlung Arbeitszone Kooperative Lern- und Arbeitszone Unterrichtsräume Multifunktion Grünflächen aussen WC Garderoben Gebäudetechnik andere Nebennutzungen Anlieferung Verkehrsflächen aussen Entflechtung Fahrzeug-/Personenströme Fachlabore Chemie Biologie Physik Unterrichtsräume NaWi (Instruktion, Praktika) Nutzungsschema Das Forum macht mit seinem Tageslicht die Verbindung von Innen- und Aussenwelt sichtbar, und es verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Es steht sinnbildlich für den offenen, evolutiven Charakter der Mittelschule. Daher sind Lichtstimmungen und akustische Stimmungen besonders wichtig. Zentrale Nutzungen, wie zum Beispiel Mediothek, Mensa, Aula, Schulverwaltung sind an das Forum angeschlossen beziehungsweise via Forum mit kurzen Gehdistanzen erreichbar, so dass eine öffentliche Nutzung dieser Räume möglich ist. Das Forum kann zum Veranstaltungsort für grössere Anlässe werden und bietet dadurch eine Ergänzung zur Aula. Die Treppen sind so gestaltet, dass sie in die Nutzung als Veranstaltungsort einbezogen werden können. Ausserhalb der Unterrichtszeiten sind via Forum einzelne, auch der Öffentlichkeit zugängliche Bereiche erreichbar (Mensa, Aula, Mediothek). Das Forum soll nicht fest möbliert werden. Es ist ein wandelbarer Raum. seecke der Mediothek. Ausserdem beherbergt der Übergangsbereich zwischen Forum und Schulnutzungen Arbeitsbereiche, die mit geeigneter akustischer und visueller Zonierung und Ausstattung unterschiedliche Orte für das selbstorganisierte Lernen und den Aufenthalt zur Verfügung stellen. Dieser Übergangsbereich verbindet das Forum mit dem Unterrichtsbereich und dient gleichzeitig der Erschliessung. Campfire Learning from experts / storytellers Watering-hole Learning from peers Cave Learning from oneself Life Learning from real world Mountaintop Learning from showing & sharing Charakterisierung der Lernorte1 1 Quelle: David D. Thornburg, 2007, Campfires in Cyberspace: Primordial Metaphors for Learning in the 21st Century Das Forum als Versammlungs- und Begegnungsort Gymnasium Bochum, Hascher & Jehle Architekten Das Forum als Arbeits- und Aufenthaltsort ZHAW Winterthur, Pool Architekten Übersetzung Konzept Thornburg: Metaphern für urtypische (archetypische) Lernsituationen und Lernumgebungen Campfire: Feuerstelle, an welcher unter Anleitung in Diskussionen, Gruppenarbeiten voneinander und von Lehrpersonen, Experten gelernt wird Watering hole: Wasserloch, offene Lernumgebung, in welcher man mit und von den Kolleginnen und Kollegen lernt Cave: Höhle, in welche man sich zurückzieht, um Stoff allein zu lernen und sich zu konzentrieren Mountain Top: Berggipfel, auf welchem viele Schülerinnen und Schüler Vorträgen der Lehrperson, Experten oder Kolleginnen und Kollegen zuhören Life: Leben, in welchem am praktischen Beispiel gelernt oder Hand angelegt wird. Nutzungskonzept Mittelschulen vom 27.4.2021 Immobilien Aargau August 2021 42IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP A ALLGEMEINE GESETZE, NORMEN UND RICHTLINIEN allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau. Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3) Dokumentationen Fachstelle hindernissfreie Architektur Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen. Kantonales Energiegesetz Normenwerk SIA Schweizer Normenwerk (SN EN) Normen und Empfehlungen BASPO Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu Richtlinen Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG: https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp Immobilien Aargau August 2021 43IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN B ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN IM MITTELSCHULBEREICH Raumnutzungsdaten · gemäss SIA Norm 2024:2015 lichte Raumhöhe · min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung, Raumproportion und Deckenkonstruktion (z.B. Holzbau) Boden- und Wandbeläge · widerstandsfähig, unterhaltsarm Decken · schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanforderungen Schallschutz · gemäss Norm SIA 181 Raumakustik · Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181) Sonnenschutz · Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch als Teil der Raumautomation Beleuchtung · Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumautomation Elektro · Durchsage- und Gonganlage · ZUKO-Leser bei Zonenübergängen · Verteilanlagen sind auszulegen nach SWKI EC 102-01 i. V. m. Richlinien IMAG · zentrale Uhrenanlage mit Uhr in jedem Unterrichtszimmer. · Vollflächiges WLAN-Netz im ganzen Gebäude · Konzeptvorschlag Elektromobilität (Auto- und Zweiradabstellplätze) · Die Erstellung einer Photovoltaikanlagen (PVA) richtet sich grundsätzlich nach den energetischen Anforderungen an das Gebäude. In jedem Fall ist die Infrastruktur für eine vereinfachte Erstellung vorzusehen (Nachrüstung PVA). · Safety-Anlagen (Brandmeldeanlage, etc.) gem. enschlägigen Vorschriften und Gebäudeversicherung · Security-Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezifisch auszulegen Energie, Nachhaltigkeit · Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann Heizung · Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Regulierung · Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flächenheizung zu prüfen Kühlung · Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerlichen Wärmeschutzes bereits durch das Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich wird. · Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll jedoch geprüft werden Lüftung · Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anforderung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht. · Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich sein. · Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis (z.B. Strömungssimulation) · Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für Befeuchternachrüstung Sanitärtechnik · Schulzimmer und WC-Anlagen werden nur mit Kaltwasser ausgerüstet Gebäudeautomation · Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Gebäudesicht: Integration der Raumautomation, der Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS. · Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt (Anbindung an Stundenplan, etc.) · Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien · Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring Ausstattung · Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board, Visualizer, Beamer, Monitor, …) soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und wird zusammen mit dem Nutzer erarbeitet. Immobilien Aargau August 2021 44IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN C1 UNTERRICHTSRÄUME Boden- und Wandbeläge C13 C14 · Säurebeständig, ableitfähig Erschliessung · Türen 100 cm Breite C14 · direkte Verbindung zu Sammlung-/Vorbereitung C18 · Türen zweiflüglig,150 cm Breite Schallschutz · Lärmempfindlichkeit mittel gemäss Norm SIA 181 Raumakustik C16 C17 · Elemente zur Differenzierung der Raumakustik (z.B. Vorhänge, Schiebeelemente, etc.) Sonnen- und Blendschutz C13 C14 · Äusserer Sonenschutz kann von Lehrperson übersteuert werden und dient somit als unterrischtsspezifischer Sonnen- und Blendschutz Beleuchtung · Tageslicht zwingend · präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle und Lehrerpult aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro C12 C13 C14 · Feste Arbeitplätze (Lehrpersonal, etc.) sind gem. Richline IMAG zu erschliessen · Für die Erschliessung der Schülerpulte ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler mobile Devices für den Unterricht nutzen · Installationssysteme für die Kommunikations- und elektrische Erschliessung der AV-Technik AV-Technik · gemäss Ausstattungsstandards C18 · Erhöhte Installationsdichte gem. Spezialnutzung Lüftung C13 C14 · Spez. Anforderungen Abluft (Kapellen, Giftschränke, o.ä.) ev. Ex-Schutz C18 · Späneabsaugung mit Umluftfilter Sanitärtechnik C13 C14 C15 · Schulwandbrunnen, Warm- und Kaltwasser C15 · Ev. weitere spez. Anforderungen (Gipsabscheider, Spaltanlage, o.ä.) Ausstattung C13 C14 Demonstrationstisch für Lehrperson mit: · Warm- und Kaltwasseranschluss · Ausguss mit säurefestem Ablauf · Gas- und Stromanschlüsse · Druckluft, Vakuumpumpe · Schülermediensäulen Immobilien Aargau August 2021 45IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN C2 SAMMLUNGEN / MEDIOTHEKEN Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen zwingend -präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus -SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen · Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) C3 BÜRO Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht zwingend · Stehleuchten gem. Vorgaben IMAG · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen Sanitärtechnik · Teeküchen mit KW und WW pro Nutzungscluster C4 GROSSRÄUME Erschliessung C42 · Türen 100 cm Breite C41 · Türen zweiflüglig 200 cm Breite Beleuchtung C42 · Tageslicht zwingend C41 · Tageslicht erwünscht Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen · Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) · Installtionssysteme für die Kommunikations- und elektrische Erschliessung der Bühnentechnik Bühnentechnik C41 · Steckdosen und UKV-Anschlüsse im Bodenbereich für spezielle Bühnentechnik · Stromanschlüsse für Scheinwerfer in der Decke · Projektionssystem · Mobiles Misch- und Steuerpult · Audiovisulle Anlage mit Mikrofon, Lautsprecher, Wiedergabegeräte (CD, DVD) Kühlung · Ev. Kühlbedarf prüfen Immobilien Aargau August 2021 46IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN C5 SPORTHALLEN lichte Raumhöhe · gemäss Sporthallennorm BASPO Bodenbeläge · Fugenlos (gem. BASPO "Sportanlage Norm 201 Sporthallen"), mit Bodenmarkierung. Die Bodenhülsen sind der entsprechenden Sportgeräteausrüstung anzupassen. Wandbeläge · Ballwurfsicher (inkl. verbundene Einrichtungen), glatte Wandbeläge Decken · Ballwurfsicher (inkl. verbundene Einrichtungen) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht erwünscht, indirekt oder Ausrichtung nach N, NO oder NW · Beleuchtungskörper wartungsarm und mit Ballschutz ausgerüstet · präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Elektroinstallationen im Hallenbereich werden mit Ballschutz realisiert · Jede Halleninheit wird mit einer Audioanlage ausgerüstet inkl. Verstärker, Regler und Schnittstelle für digitale Tonträger · Putzsteckdosen für Hallenreinigung · Oblicherter, Verschattungen, etc. werden zentral pro Halleneinheit bedient Ausstattung · Anzeigetafel in Dreifachsporthalle Immobilien Aargau August 2021 47IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN C6 PRODUKTIONSKÜCHEN Bodenbeläge · Rutschsicherheit (BFU - Fachdokumentation) Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht zwingend · präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Licht- und Kraftinstallationen für die Kücheninfrastruktur · UKV-Anschlüsse für Kassen- und Informationssysteme · Gegensprechanlage für Anlieferung Kühlung · Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 Lüftung · Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 Sanitärtechnik · Ver- und Entsorgung Gastrokonzept, Fettabscheider prüfen · Produktionsküche mit Warm- und Kaltwasseranschlüssen C7 NASSZELLEN Bodenbeläge · Rutschsicherheit (BFU - Fachdokumentation) Beleuchtung · präsenzgesteuert · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Steckdosen für Haartrockner und Reinigungsgeräte Sanitärtechnik · Duschen: Warm- + Kaltwasser · Regenwassernutzung für WC-Spülung prüfen Immobilien Aargau August 2021 48IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN C8 NEBENRÄUME Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · präsenzgesteuert · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · temporäre Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen · Putzsteckdosen · CEE-Steckdosen / Kleinverteiler für mobile Verbraucher Heizung · In der Regel unbeheizt Kühlung · Ev. Kühlung gem. spez. Anforderungen (z.B. IT-Räume) Lüftung · Minimale Grundlüftung, ansonsten gem. spez. Anforderungen Sanitärtechnik · Gem. spez. Anforderungen C9 VERKEHRSFLÄCHEN UND AUFENTHALTSZONEN Erschliessung · Türen 100 cm Breite Beleuchtung · Tageslicht zwingend · Tageslicht- und präsenzgesteuert · steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus · SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG Elektro · Für Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) · Erschliessung automatische Schliessfächer · Putzsteckdosen Immobilien Aargau August 2021 49IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Bezeichnung Raumtypen C1 Unterricht C11 Kooperative Arbeitszone C12 Unterrichtsraum C13 Fachunterricht NAWI C14 Fachlabore NAWI C15 Atelier BIG C16 Atelier Musik C17 Atelier Instrumentalräume C18 Maschine C2 Sammlung / Mediothek C3 Büros C4 Grossräume C41 Veranstaltungsräume C42 Aufenthaltsräume C5 Sporthallen C6 Produktionsküchen C7 Nasszellen C8 Nebenräume C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen Möbelierung Lehrertisch höhenverstellbar • • • • Schülertisch bei Bedarf höhenverstellbar • • • • • Lehrerstuhl höhenverstellbar • • • • • • • • Schülerstuhl bei Bedasrf höhenverstellbar • • • • • • • • Korpus Lehrer mit Schubladen, Materialauszug • • • • Flügelschrank 100x200x40 • • • • • • • • Archivgestell • Saalstuhl • • • Einbauten Wandtafel Säulentafel, höhenverstellbar • • • • Whiteboard • • • • • • • Magnetschine • • • • • • • • • Garderobe • • • • • • • Spezialausstattung (Audio, Video usw.) Beamer (WLAN fähig) • • • • • • Lautsprecheranlage • • • • • • • • • • Musikanlage • • • Presenter/Visualizer • • • • • Telefon (Head-Set) • • • Immobilien Aargau August 2021 50IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN V BEDARFSKENNZAHLEN BELEGBARKEIT DER UNTERRICHTSZIMMER Für die Berechnung der Belegbarkeit der Raumtypen werden drei Raumkategorien unterschieden: nicht fachspezifischer Unterricht, Fachunterricht und Sport. Das maximale Auslastungspotenzial der Räume für nichtfachspezifischen Unterricht liegt bei 36 Lektionen pro Woche. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Stundenplanung an den Mittelschulen vielfältige innere Verknüpfungen zu berücksichtigen hat. Dazu gehören beispielsweise die zwingende gleichzeitige Durchführung grosser Unterrichtsblöcke wie das mit 6 Wochenlektionen dotierte gymnasiale Schwerpunktfach in der 3. und 4. Klasse und das mit 4 Wochenlektionen dotierte gymnasiale Ergänzungsfach in der 4. Klasse oder der Unterricht in halben Abteilungen, wie der Laborunterricht in den Naturwissenschaften. Das maximale Auslastungspotenzial der Fachunterrichtsräume für Naturwissenschaften liegt bei 25-27 Lektionen pro Woche. Diese Räume sind fachspezifisch mit Labor- und Versuchseinrichtungen ausgebaut. Dadurch sind sie nicht polyvalent nutzbar, sondern nur im Rahmen des jeweiligen Fachs. Die Räume müssen für die Lektionenblöcke der Schwerpunktfächer Biologie und Chemie sowie Physik und Anwendungen der Mathematik und der Ergänzungsfächer Chemie, Physik, Biologie eingeplant werden und ausserdem werden zwischen einzelnen Lektionenblöcken aufwändige Experimente auf- und abgebaut. Die Sporthallen werden als teuerste Raumressource möglichst optimal ausgelastet. Ihr maximales Auslastungspotenzial liegt bei 40 Wochenlektionen. Immobilien Aargau August 2021 51IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN SANITÄRRÄUME Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614 (Modulordnung im Bauwesen - Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die BASPO- Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte WC-Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu unterteilen. Die Minimalanforderung an WC-Anlagen, welche primär Schüler/innen dienen, richtet sich nach der Anzahl Unterrichts- und Fachunterrichts-Räume (Kapazität pro Raum ca. 25 Schüler/innen). Folgende Zahlen dienen als Richtwerte: Frauen Toilette (Klosett) 3 4 5 6 7 8 9 10 Lavabo (Waschtisch) 3 4 5 6 7 8 9 10 Männer Toilette (Klosett) 2 3 3 4 4 5 5 6 Pissoir (Urinor) 2 3 3 4 4 5 5 6 Lavabo (Waschtisch) 2 3 3 4 4 5 5 6 Total Anzahl Toiletten + Pissoir 7 10 11 14 15 18 19 22 Die Dimensionierung und Anzahl der WC-Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation ab. Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen: · Pro Geschoss je 1 WC-Anlage Frauen / Männer · Pro Geschoss 1 barrierefreies WC (unisex; dient auch als LehrerInnen-WC) · Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazitäten. Die Dimensionierung richtet sich nach der Grösse der Spezialnutzungen. · Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die entsprechenden BASPO-Normen massgeblich. PUTZRÄUME Als Mindestanforderung ist pro Geschoss ein mindestens 5 m2 grosser, abschliessbarer Putzraum vorzusehen. Putzräume sind grundsätzlich auch bei guter Verbindung mit Liften sowie in kompakten Gebäuden vorzusehen, jedoch kann das Ausmass reduziert werden. Zusätzlich zu den dezentral angeordneten Putzräumen ist mindestens ein zentrales, gut zugängliches Lager für den Hausdienst vorzusehen. Putzräume sind zu belüften, evt. mit Fensterlüftung, für Putzmaschinen sind Befüll- und Entleermöglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf-Gitter min. 40 x 40 cm. Immobilien Aargau August 2021 52IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN AUTOABSTELLPLÄTZE Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto- und Zweiradabstellplätze das Parkplatz- und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist. Die nachfolgende Vergleichsberechnung für Autoabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 281. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot reduziert sich bei besserer Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖV-Güteklasse). Für die Sekundarstufe II ist folgende Berechnung massgeblich: Anzahl Mitarbeitende + (Anzahl Schüler/innen über 18 Jahre) / 10 = Anzahl erforderliche Abstellplätze ohne Reduktion. Reduktion ÖV-Güteklasse A: 60 - 80 % Reduktion ÖV-Güteklasse B: 40 - 60 % Reduktion ÖV-Güteklasse C: 20 - 50 % Reduktion ÖV-Güteklasse D: 10 - 30 % Für die untenstehenden Angaben wird angenommen, dass ca. die Hälfte der Schüler/innen über 18 Jahre alt ist. 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen ÖV-Güteklasse PP A 16 31 23 46 31 62 39 77 46 92 B 31 47 46 69 62 93 77 116 92 139 C 39 62 58 92 77 124 96 154 116 185 D 54 70 81 104 108 139 135 173 162 208 Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E- Autos vorzusehen. Immobilien Aargau August 2021 53IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN ZWEIRADABSTELLPLÄTZE Die nachfolgende Vergleichsberechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet abhängig. Für Mittelschulen (Norm: Gymnasien) ist folgende Berechnung massgeblich: (Anzahl Mitarbeitende x 0.2) + (Anzahl Schüler/innen x 0.3) = Minimum Anzahl erforderliche Abstellplätze (Maximum = Anzahl Schüler/innen x 0.5) 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen Zweiradabstellplätze 158 256 235 381 312 506 389 631 470 762 Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E- Velos vorzusehen. Immobilien Aargau August 2021 54IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN Die Grundlage für Bau- und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In den allen Projekten sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 (s. Abbildungen unten) einzuhalten. Luft- und Trittschallschutz Raumkombinationen, welche nicht enthalten sind, sind entsprechend einzuteilen. Empfehlungen gemäss SIA 181(Ausgabe 2006) an Trennbauteile innerhalb der gleichen Nutzungseinheit Di bzw. L' in dB: Nutzung Raum 1 Raum 2 Anforderung Luftschall Anforderung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 (L' in dB) Stufe 2 (L' in dB) Wand 1 (Di in dB) Türe 2 (R'w+C in dB) Wand 1 (Di in dB) Türe 2 (R'w+C in dB) Schule Klasse Klasse 45 38 50 40 60 55 Korridor Klasse 35 30 40 35 60 55 Musikzimmer Klasse 55 43 60 3 50 45 Musikzimmer Musikzimmer 55 43 60 3 50 45 Werken * Klasse 50 40 55 43 50 45 Werken * Werken * 45 38 50 40 50 45 1 Anforderung an Wand ohne Einfluss von Türen und offenen Treppen (Messung mit Vorsatzschalen). 2 gilt als Richtwert für Türflächen von ≤ 2.4 m2, bei grösseren Türenflächen sind die Anforderungen entsprechend zu erhöhen. Die Anforderungen sind vom jeweiligen Unternehmer entsprechend seiner Berechnung anzupassen. 3 Türen nicht zulässig * vorläufig nicht vorgesehen Anmerkung: Folgende Räume sind unter der Nutzung "Abteilung" (Unterrichtsraum) zu planen: Unterrichtsräume allgemein, Fachunterrichtsräume wie Biologie und Zeichnen, Gruppenräume, Schülerarbeitsräume, Sitzungszimmer, Picnicräume und Schüleraufenthaltsräume. Hinweis: Den tiefen Frequenzen und der Einhaltung der Anforderung gemäss Norm (obere Grenzkurve nach Raumgruppe A und B) ist besondere Beachtung zu schenken. Musikräume müssen zwingend in der Stufe 2 ausgeführt werden. Immobilien Aargau August 2021 55IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude Raumkombinationen, welche nicht enthalten sind, sind entsprechend einzuteilen. Empfehlungen gemäss SIA 181(Ausgabe 2006) an Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude: Nutzung Dauergeräusche LH Empfehlung Stufe 1 Empfehlung Stufe 2 Wohnen, Büro, Arbeitszimmer, Altersheim, Spital, Hotel 1 35 30 1 Die Schulnutzung ist analog der oben angeführten Nutzung einzuordnen. Die Anforderungen an die Raumakustik für z.B. "Unterrichtsräume" sind zum einen in der SIA 181/2006 und weiterführend in der DIN 18041/2004 dargestellt. Die darin gestellt Anforderungen sind zwingend einzuhalten. In Abhängigkeit der Raumnutzung und dem Raumvolumen ergeben sich die jeweiligen Nachhallzeiten Tsoll. Immobilien Aargau August 2021 56IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN VII FLÄCHENBAUM IMAG BASIEREND AUF SIA 416 / DIN 277 NF Nutzfläche Hauptnutz- HNF1.0 Wohnen Aufentha HNF2.0 Büroarbe HNF4.0 Lagern, V teilen und Verkaufe HNF5.0 Bildung, Unterrich Kultur HNF6.0 Heilen un Pflegen NNF7.0 Sonstige Nutzung NNF Nebennutz- FF Funktions- VF Verkehrsfläche BUF Bearbeitete Umgebungs- BUF10.0 Verschie Nutzunge FF8.0 Betriebst nische VF9.0 Verkehrse schliesssu und -siche AGF Aussen- ANGF Aussennetto- ANGF 0 Aussenn geschos UF Umgebungsnach SIA 416nach IMAG WE (Wirtschaftseinheit) AKF Aussenkonstruktions- GSF Grundstücks- GF Geschoss- Fläche (Brutto-Grundfläche) GGF12. Gebäude grundfläc GGF Gebäudegrundfläche Grundstück Die Aussenkonstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz zwischen AGF und ANGF errechnet. Die Konstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz der GF und NGF errechnet. KF Konstruktions- UUF11. Verschie Nutzung UUF Unbearbeitete Umgebungs- Gebäude HNF3.0 Produktion, und Maschin arbeit, Expe NGF Netto- (Netto-Grundfläche) Lufträume ab 0,25 m2 und nicht zugängliche Hohlräume werden von der Geschossfläche ausgenommen. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 (0001) (0003) (0004) (0030) (0033) (0032) (0010) (0011) (0042) (0100) (0200) (0300) (0110) (0120) (0012) (0013) (0006) (0005) (0021) (0002) (0031) (0041) Immobilien Aargau August 2021 57IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN nach DIN 277 und IMAG tnutz- HNF1.0 Wohnen und Aufenthalt HNF1.1 Wohnraum Wohnräume HNF2.0 Büroarbeit HNF4.0 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF5.0 Bildung, Unterricht und Kultur HNF6.0 Heilen und Pflegen NNF7.0 Sonstige nutz- HNF1.5 Speiseraum HNF1.6 Haftraum Speiseräume Hafträume HNF2.1 Büroräume HNF2.3 Besprechung HNF2.5 HNF2.6 Bedienungsraum HNF2.7 Aufsichtsraum HNF2.8 Bürotechnik BürotechnikräumeAufsichtsräumeBedienungsräumeSchalterräume HNF3.1 Werkhalle Werkhallen HNF3.2 Werkstatt HNF3.3 Techn. Labor HNF3.4 Physik-/ Elektrolabor Technologische HNF3.5 Chem. Labor HNF3.6 Tierhaltung Räume für Tierhaltung HNF3.7 Pflanzenzucht Räume für Pflanzenzucht HNF3.8 HNF3.9 Sonderarbeits- Küchen HNF4.1 Lagerraum HNF4.2 Lagerräume Archive, Sammlungsräume HNF4.3 Kühlraum HNF4.4 Annahme- / Ausgaberaum Annahme- und Ausgaberäume HNF4.5 Verkaufsraum Verkaufsräume HNF5.1 Hörsaal BUF10.0 BUF10.1 FZ-PP HNF1.2 Gemeinschafts- HNF1.3 Pausenraum HNF1.4 Warteraum WarteräumePausenräumeGemeinschafts- X.X ZZZZZZ Legende: NNNNNN Nutzungsart nach DIN 277 (relevant für Raumstempel) Kurzbezeichnung (relevant für Raumstempel) Bezeichnung nach DIN 277 HNF2.2 Grossraumbüro HNF2.4 Konstruktion HNF6.3 OP HNF6.5 HNF6.6 Physiotherapie HNF6.8 Bettenraum (bes.) FF8.4 Gase FF8.1 Abwasserraum Grossraumbüros Konstruktions- Physikalische, physikalischtechn., elektrotechn. Labors Chemische, bakteriologische, morphologische Labors Sonderarbeitsräume Unterrrichtsräume mit festem Gestühl Kühlräume Ausstellungs- HNF5.2 Unterricht HNF5.3 Spezialunterricht HNF5.4 HNF5.5 Sportraum HNF5.6 Versammlungs- HNF5.7 Bühne HNF5.8 Schauraum HNF5.9 Sakralraum allgemeiner med. besonderer med. Räume für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Strahlendiagnostik Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern […] Bettenräume mit bes. Ausstattung FF8.0 Betriebstechnische FF8.3 Heizung, WW FF8.2 Wasserversorgung FF8.5 Elektroraum FF8.6 Fermeldetechnik FF8.7 FF8.8 Lift FF8.9 Technik NNF7.1 Sanitärraum NNF7.2 Garderobe NNF7.3 Abstellraum NNF7.4 EHP NNF7.5 Fahrgastfläche NNF7.7 Schutzraum VF9.0 Verkehrserschliesssung und -sicherung VF9.1 Korridor VF9.2 Treppe VF9.3 Liftschacht VF9.4 FZ-Verkehrs- Allgemeine Unterrrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl Bibliotheksräume Sporträume Versammlungs- Bühnen-, Studioräume Schauräume Sakralräume Sanitärräume Garderoben Abstellräume Fahrzeugabstell- Fahrgastflächen Räume für zentrale Technik Schutzräume Abwasseraufbereitung und -beseitigung Wasserversorgung Heizung und Brauchwassererwärmung Gase (ausser für Heizzwecke) und Flüssigkeiten Elektrische Stromversorgung Fernmeldetechnik Raumlufttech. Aufzugs- und sonst. betriebstechnische Flure, Hallen Treppen Schächte für Fahrzeugverkehrs- Stand 22.06.2017 ANGF 0.0 Aussennetto- BUF10.2 Befestigt UUF11.2 Wasserfläche Wasserflächen UUF11.1 Begrünt GGF12.0 Gebäudegrundfläche Die Gebäudegrundfläche wird nur in der ersten Tiefe (GGF12.0) erfasst. Die Aussennettogeschossfläche wird nur in der ersten Tiefe (ANGF0.0) erfasst. sfläche ird aus AGF UUF11.0 befestigte Flächen begrünte Flächen Physiotherapie und Rehabilitation Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl HNF3.0 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente HNF6.1 Allgemein med. HNF6.2 Besondere med. HNF4.6 Ausstellung HNF6.7 Bettenraum (allg.) NNF7.6 Zentr. Technik HNF6.4 Strahlendiagnostik Die Einfärbungen der Nutzungsarten dienen einzig der schnelleren Orientierung. Beim kursiven Text handelt es sich um Erfassungsvorgaben der IMAG. Struktur bzw. Nutzungsart IMAG DIN 277 (0200) (0034) (1000) (1100) (1200) (1300) (1400) (1500) (1600) (2000) (2100) (2200) (2300) (2400) (2500) (2600) (2700) (2800) (3000) (3100) (3200) (3300) (3400) (3500) (3600) (3700) (3800) (3900) (4000) (4100) (4200) (4300) (4400) (4500) (4600) (5000) (5100) (5200) (6100) (5400)(5300) (5500) (5600) (5700) (5800) (6000) (6200) (6300) (6400) (6500) (6600) (6700) (6800) (5900) (7000) (7100) (7200) (7300) (7400) (7500) (7600) (7700) (8000) (8100) (8200) (8300) (8400) (8500) (8600) (8700) (8800) (8900) (9000) (9100) (9200) (9300) (9400) (0300) (1010) (1011) (1022)(1021)(1020) (0050) (1012) (XXXX) (XXXX) Codierung SAP für ins SAP übertragene Werte Codierung SAP für im SAP kalkulierte Werte April 2021 POLIZEIGEBÄUDE © 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen www.ag.ch/immobilienaargau Immobilien Aargau April 2021 3IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE 1 ALLGEMEINES 5 1.1 Ausgangslage 5 1.2 Ziel und Zweck 5 1.3 Begriffsdefinition 5 1.4 Arten von Standards 6 2 STANDORTKRITERIEN FÜR POLIZEIGEBÄUDE 7 2.1 Standortperimeter 7 2.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 7 2.3 Zielkriterienkatalog 7 3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR POLIZEIGEBÄUDE 8 3.1 Grundlagen 8 3.2 Bürokonzepte 8 3.3 Raumstruktur 8 3.3.1 «Öffentliche Zone» 8 3.3.2 «Mischzone» 8 3.3.3 «Sicherheitszone» 8 3.4 Raumtypen 9 3.5 Elektronische Sicherheitssysteme 9 3.6 Objektsicherung 10 3.7 Standortkategorien 10 3.8 Flächenstandards nach Nutzungsart und Objektgrösse 11 3.8.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11 3.8.2 Räume in «Mischzone» 11 3.8.3 Räume in «Sicherheitszone» 12 3.9 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 14 3.10 Arbeitsplatzlayout 14 ANHANG 16 I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 17 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 18 III 3-Zonenstruktur am Beispiel Stützpunkt (schematische Darstellung) 19 IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 20 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 31 VI Definition Widerstandsklasse (Resistance Class) 32 VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416/DIN 277 33 VIII Beispiel für Arbeitsplatzlayout 34 IX Beispiel für Einstellzelle/Aussackraum 35 Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Immobilien Aargau April 2021 4IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Immobilien Aargau April 2021 5IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE 1 ALLGEMEINES 1.1 AUSGANGSLAGE Rechtsgrundlage Die Immobilien-Standards Polizeigebäude wurden mit dem RRB 2021-000481 vom 28.04.2021 in Kraft gesetzt. Laut § 13 des aktuellen Polizeigesetzes richtet sich der Mindestbestand des Kantonspolizeikorps nach dem Verhältnis 1:700. Das heisst, pro 700 Einwohner ist mindestens ein Polizist erforderlich. Die veränderte Strafprozessordnung, welche am 01.01.2011 in Kraft getreten ist, erfordert eine Anpassung der betrieblichen Abläufe. Gleichzeitig werden erhöhte Sicherheitsanforderungen betreffend Datenschutz, Personensicherheit und Diskretion erforderlich. Diese Faktoren und Entwicklungstendenzen haben eine Veränderung der Raumstrukturen und somit des Raumbedarfs zur Folge. 1.2 ZIEL UND ZWECK Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung von Polizeigebäuden der Kantonspolizei Aargau. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des Kantons gestärkt werden. Die Standards kommen in erster Linie bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung und lösen keine Verpflichtung aus, dass bestehende Standorte gemäss den nachfolgenden Konzepten umgerüstet werden müssen. Weiter ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. So sind zum Beispiel Hundezwinger nicht für alle Standorte erforderlich. Gleichzeitig können betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen zur Folge haben, dass bestimmte Raumtypen (3.4) pro Standort nicht mehr erforderlich sind. Die Standards beschreiben die allgemeine polizeispezifische Nutzung in den Polizeigebäuden. Besondere Nutzungsformen wie beispielsweise diejenigen für Laborräume und für Spurenauswertung der Forensik oder Trainingseinrichtungen der Sicherheitspolizei bedingen spezielle Anforderungen an Arbeitsplatz- und Rauminfrastruktur. Die Bedürfnisse sind gesondert und projektbezogen zu evaluieren. Falls die Kantonspolizei Aargau die Flächen mit Dritten teilt (Staatsanwaltschaft, REPOL, usw.), haben sich diese Partner den Immobilien-Standards Polizeigebäude nach Möglichkeit unterzuordnen. Eine entsprechende Einigung ist vor Planungsbeginn mit den Mitbenutzern anzustreben. Ebenso soll eine Synergienutzung (IT-Landschaft, Zutritts- und Sicherheitssysteme, etc.) in jedem Fall geprüft 1.3 BEGRIFFSDEFINITION Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Polizeigebäude Polizei-Kleinobjekt Objekte mit kleinerem Bestand an Mitarbeitenden und/oder unregelmässigen Standortpräsenzzeiten aufgrund der besonderen Organisationsform. Polizei-Stützpunkt Polizeistützpunkte sind mittlere bis grössere dezentrale Standorte der Kantonspolizei mit einem Personalbestand von 17 bis 24 Mitarbeitenden (Kategorie A) und 25 bis 39 Mitarbeitenden (Kategorie B). Die Standortwahl richtet sich nach geografischen, verkehrstechnischen und kriminalitätsrealen Gesichtspunkten beziehungsweise Kriterien. Polizei-Grossgebäude Polizei-Grossgebäude mit über 40 Mitarbeitenden und/oder interdisziplinären Einheiten und besonderen Arbeitsplatz- und Infrastrukturanforderungen. Ergänzend nutzt die Kantonspolizei Aargau Objekte, die aufgrund der besonderen Auftragsform nicht als Polizeigebäude von aussen erkennbar sind. Diese verdeckt arbeitenden Einheiten haben keine Kundenkontakte und werden jeweils gesondert Immobilien Aargau April 2021 6IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE evaluiert. Die Raum- und Arbeitsplatzanforderungen unterscheiden sich von den standardisiert genutzten Polizeigebäuden hinsichtlich ihres Raumbedarfs, orientieren sich jedoch an den in diesen Standards definierten Flächen. 1.4 ARTEN VON STANDARDS Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützen eine transparente Bewertung potenzieller Standorte für Polizeigebäude. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die Anordnung der Räume in der «3-Zonenstruktur» in Polizeigebäuden. Raumtypen Ein Raumtyp fasst verschiedene Raumnutzungsarten zusammen. Die Immobilien-Standards Polizeigebäude definieren deren neun. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der notwendigen m2-Zahl. Raumstandards Raumstandards definieren die Grundanforderungen an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung und die Materialisierung. Ausstattungsstand Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung. Immobilien Aargau April 2021 7IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Bei der Evaluation von neuen Standorten ist die nachfolgend definierte Methodik anzuwenden. 2.1 STANDORTPERIMETER Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist. 2.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATIONEN potenzielle Standorte für ein Polizeigebäude systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse setzt sich aus einem Zielkriterienkatalog zusammen. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Die Zielkriterien sind dabei prozentual zu gewichten, wobei die Summe aller Zielkriterien 100 % ist. Die zur Auswahl stehenden Standorte werden anhand der definierten Zielkriterien mit den Noten 1 bis 5 bewertet. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. Der beste Standort ist derjenige mit dem besten Verhältnis zwischen Nutzwertpunkte und Anlagekosten. 2.3 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden projektspezifischen Gewichtung in Absprache mit dem Nutzer zu berücksichtigen: · Potential · Kostenfaktoren In Anhang II sind die Zielkriterien und die Anforderungen an deren Erfüllung definiert. 2 STANDORTKRITERIEN FÜR POLIZEIGEBÄUDE Immobilien Aargau April 2021 8IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE 3.1 GRUNDLAGEN Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheitsspezifischen Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen sind den Raum- und Flächenstandards übergeordnet. 3.2 BÜROKONZEPTE Im Grundsatz soll in sämtlichen Polizeigebäuden eine variable Arbeitsplatzgestaltung gelten. Davon ausgenommen sind Einheiten mit spezifischen Organisationsformen und/oder individuellen Funktionen. Für Einzel- und Mehrpersonenarbeitsplätze gilt eine Desk-Sharing-Ratio von 0.8 bis 0.6 (8 beziehungsweise 6 Arbeitsplätze für 10 Mitarbeitende). Der entsprechende umzusetzende Wert ist projektspezifisch und in Absprache mit der Nutzereinheit zu definieren. 3.3 RAUMSTRUKTUR Die Raumaufteilung eines Polizeigebäudes soll nach Möglichkeit nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentlicher Zone», «Mischzone» und «Sicherheitszone» werden den erhöhten Anforderungen an Datenschutz, Personensicherheit und Diskretion bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die umzusetzende Zonenstruktur ist projektspezifisch und in Absprache mit der Nutzereinheit zu definieren. Die nachstehende Abbildung illustriert die «3-Zonenstruktur». Ferner ist in Anhang III die «3-Zonenstruktur» mit der jeweiligen Raumzuteilung schematisch abgebildet. 3.3.1 «Öffentliche Zone» In die «Öffentliche Zone» hat das Publikum Zutritt. Während den Betriebszeiten besteht keine Zutrittsbeschränkung. In dieser Zone befinden sich der Warteraum für Kunden sowie der Schalterraum. Letzterer ist vom Warteraum optisch abgetrennt. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Mischzone». Der Schalter ist mit schusssicherem Glas zum Kunden ausgestattet. 3.3.2 «Mischzone» In die «Mischzone» hat nur ein selektiver Personenkreis Zutritt. In dieser Zone befinden sich u.a. die Einstellzellen, die Aussackräume sowie die Einvernahme- und Besprechungsräume. Beschuldigte und weitere Personen bewegen sich in dieser Zone nur in Begleitung eines Polizisten. Geprüfte und autorisierte Personen bewegen sich in der «Mischzone» frei. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Mischzone» ist durch Einbruchschutz/Alarmanlage zu sichern und von der «Öffentlichen Zone» her durch eine Schleuse zugänglich. 3.3.3 «Sicherheitszone» In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende der Polizei sowie besonders bestimmte und sicherheitsüberprüfte Personen Zutritt. In dieser Zone befinden sich Räumlichkeiten der Mannschaft. Die «Sicherheitszone» ist von der «Öffentlichen Zone» wie auch von der «Mischzone» her durch eine Sicherheitsschleuse erschlossen. Das 3-Zonenmodell ist gleichzeitig ein Sicherheitskonzept zum Schutz der Angestellten der Kantonspolizei Aargau. Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden und bedingt unter Umständen situationsbedingte Abweichungen. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. 3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR POLIZEIGEBÄUDE Öffentliche Zone Mischzone Zugang Jedermann Begrenzter Personenkreis/Publikum Kein Zutritt für Publikum/Nur Polizei 3-Zonenstruktur Immobilien Aargau April 2021 9IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m2, Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es sowohl bei der getrennten Erschliessung als auch in der Raumzuteilung im Bereich der «Mischzone» und der «Sicherheitszone» zu Abweichungen kommen. Grundsätzlich sollte ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein. 3.4 RAUMTYPEN Die Raum- und Flächenarten eines Polizeigebäudes können in neun Raumtypen zusammengefasst Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum/Empfang Warteraum für Kunden, Schalterraum/Empfang Raumtyp 2: Aufenthalts- und Ruheräume Aufenthalts- und Ruheräume wenn möglich inkl. Sanitärraum Raumtyp 3: Einstellzellen und Aussackräume Einstellzellen gross und klein, Aussackräume. Einsperrung nur kurzzeitig, ohne Übernachtung Raumtyp 4: Einvernahmeräume Einvernahmeräume gross und klein Raumtyp 5: Büro-, Besprechungs- und Rapporträume Einzelbüro, Mehrpersonenbüro Sachbearbeiter, Mehrpersonenbüro Empfang/Schalter, Einsatzzentrale/Funkraum, Sitzungszimmer, Rapportraum, Foto-PC-Raum, Infrastrukturzone Raumtyp 6: Allgemeine Lager- und Archivräume Lagerräume Administration, Archivräume, Lagerräume Fahrzeugzubehör Raumtyp 7: Polizeispezifische Lager- und Archivräume Tresorraum für Waffen/Funkgeräte, Asservatenraum, Lagerraum Untersuchungsakten, Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum Raumtyp 8: Polizeispezifische Nebenräume Garderobe/Duschraum, Trockenraum, WC-Anlagen, Reinigungsraum, IT-Raum Raumtyp 9: Fahrzeugabstell- und Aussenflächen Gesicherte/ungesicherte Fahrzeugabstellflächen inkl. Fahrradabstellflächen, Hundezwinger Anforderungen an Räume, die ausschliesslich in Polizei-Grossgebäuden eingeplant werden (zum Beispiel Schiesskeller) oder einer spezialisierten Einheit dienen (zum Beispiel Labor Kriminaltechnik, IT Forensik), sind projektspezifisch zu definieren. 3.5 ELEKTRONISCHE SICHERHEITSSYSTEME Die folgenden Instrumente der Objektsicherung stehen je nach Standort des Polizeigebäudes zur Verfügung und sind bezüglich Sinnhaftigkeit und Wirkungserfolg einzeln zu prüfen. Türschliess- und Öffnungssystem Angestrebt wird ein einheitliches System, welches auch in bestehenden Gebäuden mit geschütztem Funksignal betrieben sowie bedarfsgerecht erweitert werden kann. Übrige mechanische Türschliessungen sollen mechatronisch erfolgen (mechanischer Schlüssel, elektronische Chip-Steuerung). Alle Bürotüren sind für Schlosszylinder vorbereitet. Mobile Kommunikationsnetze innerhalb von Gebäuden Kommunikation ist das zentrale Führungsinstrument der Kantonspolizei. Die informationelle Vernetzung ist die Basis für eine wirkungsvolle Polizeiarbeit. Die Funk-Kommunikation – basierend auf Polycom – bildet dabei das Rückgrat der Führungsfähigkeit der Polizei und wird durch mobile Anwendungen für Smartphones und Tablets ergänzt. Jeder Mitarbeiter verfügt demensprechend über ein Funkgerät, ein Smartphone sowie einen mobilen Arbeitsplatz. Die flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datenkommunikationsdiensten innerhalb der Gebäude (inklusive wenn möglich Parkierung Einsatzfahrzeuge und Erschliessung bis zu diesen) ist zu gewährleisten (zum Beispiel WLAN oder ähnliches). Metalldetektor-Bogen Die Sicherheitskontrolle beim Hauptzugang von Polizei-Grossgebäuden wird durch einen Metalldetektor-Bogen technisch unterstützt. Die Besucher Immobilien Aargau April 2021 10IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE erhalten in Form von Piktogrammen Hinweise zum Sicherheitsstandard beim Eingang bzw. Empfang. Der Metalldetektor kann je nach Lage aktiviert Ein-/Ausbruchsicherung Alarmanlage Die Gebäude sind mit einem adäquaten Alarmierungssystem für die gefährdeten Zonen (zum Beispiel Raumtyp 7) ausgestattet. Die Alarmauslösung wird in der Kantonalen Notrufzentrale registriert. Videoüberwachung Im Zentrum steht die Qualität des Bildes. Ein Live- Bild mit Aktivierungsmechanismus wird bei Bewegungen in selektiven Überwachungs-Bereichen aufgezeichnet. Eine hohe Bildqualität mit entsprechenden Auflösungswerten ist auf sensible und besonders gefährdete Zonen ausgerichtet. · Live-Bild mit Aktivierungsmechanismus: Zugangspforten (Badge-Stellen), Portrait-Kamera Anmeldung, Einfahrt Garage, Aussenfassade, Notausgänge. · Permanente Aufzeichnung (hohe Aufzeichnungsqualität) bei den Polizei-Grossgebäuden mit Tag- und Nachtfähigkeit: Arealüberwachung und Gefangenschaft, Zufahrt Parkierung/Garage, gefährdete Ein-/Ausgänge, Gebäudeverbindungen, Empfang, Schiesskeller Zugang und bei Polizeistützpunkten wo sinnvoll entsprechend angemessene Überwachung. Die Bewilligung der jeweiligen Videoüberwachung wird durch die Kantonspolizei Aargau beim Datenschutzbeauftragten eingeholt. Durchsageanlage Der Umfang einer Durchsageanlage ist objektspezifisch zu planen. Brandmelde- und Notlichtanlagen Die Ausführung erfolgt gemäss Auflagen der Gebäudeversicherung. Unterbrechungsfreie Stromversorgung Die der Kommunikation und der Sicherheit dienenden Systeme sind über eine zentrale oder dezentrale USV-Anlage zu versorgen. Netzersatzanlage (Notstrom) Bei grossen Standorten ist die Installation einer Netzersatzanlage zu prüfen. Als Alternative sind Anschlüsse für den Anschluss einer mobilen Anlage vorzusehen. Schockbeleuchtung Objektumgebung, Fassadennähe bei Polizei-Grossgebäuden: Das Polizei-Grossgebäude am Standort Telli ist mit einer vollflächigen Objektumgebungsbeleuchtung mit sabotagegeschützten Bewegungsmeldern ausgerüstet. Die Beleuchtung kann auch manuell gesteuert werden. 3.6 OBJEKTSICHERUNG Umzäunung bei Polizei-Grossgebäuden: Das Gebäude ist mit einer wirksamen Abgrenzung (zum Beispiel Zaun) gesichert. Bauliche Gebäudesicherung bei Polizei- Grossgebäuden: Der Hauptzugang (Empfang) und weitere verletzliche Gebäudeteile sind gegen Sabotageangriffe oder andere physische Einwirkungen von aussen geschützt. 3.7 STANDORTKATEGORIEN Die im nachfolgenden Kapitel definierten Flächenstandards orientieren sich an drei unterschiedlichen Kategorien (Kat. A, Kat. B, Kat. C). Die Anwendung des Flächenstandards richtet sich nach der konkreten Belegungs- und Nutzungsform und kann innerhalb der gleichen Kategorie abweichen. Die in Kap. 3.8 definierten m2-Angaben sind Richtgrössen. Polizei-Kleinobjekte nach Definition in Kap. 1.3 sowie Spezialobjekte für Einheiten mit besonderen Auftragsformen orientieren sich an den Flächenvorgaben für Polizei-Stützpunkte der Kategorie A sind jedoch hinsichtlich Raumanforderungen projektspezifisch zu betrachten. Kategorie A: Polizei-Stützpunkt klein Stützpunkt bis 24 Mitarbeitende Immobilien Aargau April 2021 11IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Kategorie B: Polizei-Stützpunkt gross Stützpunkt mit mehr als 24 Mitarbeitende Kategorie C: Polizei-Grossgebäude Massgeblich in der Anwendung des Flächenstandards innerhalb dieser Kategorie sind die Aufgaben und Prozesse der konkreten Organisationseinheit. 3.8 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGSART UND OBJEKTGRÖSSE 3.8.1 Räume in «Öffentliche Zone» Raumtyp Kategorie A Stützpunkt -24 MA Kategorie B Stützpunkt >24 MA Kategorie C Polizei-Grossgebäude Warteraum/Kundenzone HNF 1.4 1 20 m2 20 m2 30 m2 Schalterraum HNF 2.5 1 10 m2 20 m2 20 m2 Fahrzeugabstellplatz (Einsatz- und Besucherfahrzeuge) FZ-PP 9 Je nach Standort zu bestimmen (20 m2/Parkplatz inkl. Erschliessung) Fahrzeugabstellplatz FZ-PP 9 0,6 Parkplatz pro Mitarbeitende Kunden-WC m/w NNF 7.1 8 2 à 4 m2 2 à 4 m2 2 à 4 m2 3.8.2 Räume in «Mischzone» Raumtyp Kategorie A Stützpunkt -24 MA Kategorie B Stützpunkt >24 MA Kategorie C Polizei-Grossgebäude Einstellzelle HNF 1.1 3 2 à 7 m2 3 à 7 m2 x1 à 7 m2 Aussackraum HNF 1.1 3 1 à 8 m2 2 à 8 m2 x1 à 8 m2 Einvernahmeraum klein (bis 4 Personen) HNF 2.1 4 2 à 12 m2 4 à 12 m2 x1 Einvernahmeraum gross (bis 10 Personen) HNF 2.1 4 1 à 20 m2 2 à 20 m2 x1 Besprechungsraum HNF 2.3 5 20 m2 (10 Personen) 30 m2 (15 Personen) 30 m2 (15 Personen) Kunden-WC m/w NNF 7.1 8 2 à 4 m2 2 à 4 m2 2 à 4 m2 x1: Effektiver Bedarf ist von der Nutzungsform des Gebäudes abhängig. Immobilien Aargau April 2021 12IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE 3.8.3 Räume in «Sicherheitszone» Raumtyp Kategorie A Stützpunkt -24 MA Kategorie B Stützpunkt >24 MA Kategorie C Polizei-Grossgebäude Büro-, Besprechungs- und Rapporträume Einzelbüro HNF 2.1 5 18 m2/AP 18 m2/AP 18 m2/AP Mehrpersonenbüro Kader HNF 2.2 5 13 m2/AP 13 m2/AP 13 m2/AP Mehrpersonenbüro Sachbearbeiter HNF 2.2 5 9 m2/AP 9 m2/AP 9 m2/AP Sachbearbeiter Empfang inkl. Schalterraum HNF 2.5 5 10-18 m2 (für 1 bis 2 Personen) 10-18 m2 (für 1 bis 2 Personen) 10-18 m2 (für 1 bis 2 Personen) Sachbearbeiter mit Spezialfunktion HNF 2.2 5 13 m2/AP 13 m2/AP 13 m2/AP Einsatzzentrale HNF 2.6 5 10 m2 10 m2 x1 Rapportraum HNF 2.3 5 1 à 24 m2 (für 10 Personen) 1 à 50 m2 x1 Tagesarchiv HNF 4.2 5 15 m2 (für 20 Personen) 15 m2 x1 Foto-PC-Raum HNF 2.8 5 6 m2 6 m2 x1 Bürotechnik HNF 2.8 5 13 m2 13 m2 x1 Allgemeine Lager- und Archivräume Lagerraum Administration HNF 4.1 6 15 m2 (für 20 Personen) 25 m2 x1 Archivraum HNF 4.2 6 10 m2 15 m2 x1 Lagerraum Fahrzeugzubehör HNF 4.2 6 10 m2 20 m2 x1 Polizeispezifische Lager- und Archivräume Tresorraum für Waffen/Funkgeräte HNF 4.2 7 10 m2 15 m2 x1 Asservatenraum HNF 4.2 7 15 m2 20 m2 x1 Ausrüstung-, Depot- und Retablierraum HNF 4.1 7 30 m2 (für 20 Personen) 40 m2 (für 25 Personen) x1 Immobilien Aargau April 2021 13IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Raumtyp Kategorie A Stützpunkt -24 MA Kategorie B Stützpunkt >24 MA Kategorie C Polizei-Grossgebäude Polizeispezifische Nebenräume Trockenraum HNF 3.9 8 12 m2 (für 20 Personen) 18 m2 x1 Ruheraum HNF 1.1 2 13 m2 (für 2 Personen) 26 m2 (für 4 Personen) x1 Aufenthaltsraum HNF 1.2 2 21 bis 30 m2 31 bis 50 m2 x1 Garderobe/Duschraum Herren (inkl. WC sep. Erschliessung) NNF 7.2 8 24 m2 (für 8 Personen) 60 m2 (für 20 Personen) x1 Garderobe/Duschraum Damen (inkl. WC sep. Erschliessung) NNF 7.2 8 12 m2 (für 4 Personen) 18 m2 (für 6 Personen) x1 WC-Anlagen Herren NNF 7.1 8 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V WC-Anlagen Damen NNF 7.1 8 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V Reinigungsraum HNF 7.1 8 6 m2 Anzahl ist nach Bewirtschaftungskonzept zu definieren IT-Raum/Netzwerkschrank NNF 7.6 8 8 m2 Entsorgungsraum NNF 7.3 8 Anzahl ist nach Bewirtschaftungskonzept zu definieren Lager Verbrauchsmaterial HNF 4.1 6 Anzahl ist nach Bewirtschaftungskonzept zu definieren Fahrzeugabstell- und Aussenflächen Gesicherte Fahrzeugabstellfläche (Patrouillenfahrzeug) FZ-PP 9 Standort nutzerabhängig Hundezwinger AGF/HNF 3.6 9 16 m2 (für 2 Hunde) 32 m2 (für 4 Hunde) x1 x1: Effektiver Bedarf ist von der Nutzungsform des Gebäudes abhängig. Immobilien Aargau April 2021 14IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE 3.9 RAUM- UND AUSSTATTUNGS- STANDARDS JE RAUMTYP In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich Ausbau, elektrische Installationen und Haustechnik je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt. Die Gebäude werden nur bei Bedarf mit GSM-Verstärker ausgerüstet. In Anhang V sind die Bedarfskennzahlen für Sanitärräume definiert. In Anhang VI sind die Widerstandsklassen für Türen und Fenster definiert. In Anhang VII ist der Flächenbaum nach SIA 416/DIN 277 abgebildet. In Bezug auf die Raumstandards sind weiter insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu berücksichtigen: · Richtlinie Nachhaltiges Bauen der · Richtlinien Gebäudetechnik der 3.10 ARBEITSPLATZLAYOUT In Anhang VIII sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet. Immobilien Aargau April 2021 15IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Immobilien Aargau April 2021 16IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 17 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 18 III 3-Zonenstruktur am Beispiel Stützpunkt (schematische Darstellung) 19 IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 20 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 31 VI Definition Widerstandsklasse (Resistance Class) 32 VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416/DIN 277 33 VIII Beispiel für Arbeitsplatzlayout 34 IX Beispiel für Einstellzelle/Aussackraum 35 ANHANG Immobilien Aargau April 2021 17IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau HNF Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche MFP Multifunktionsprinter SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren UKV-Anschlüsse Universelle Kommunikationsverkabelung RC Resistance Class (vorher WK = Widerstandsklasse) BEGRIFFSDEFINITIONEN Asservatenraum Raum für polizeilich sichergestellte Gegenstände, die zeitlich begrenzt gelagert werden. Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum Raum für persönliche Effekten und Korpsausrüstung für den Ordnungsdienst und andere Polizeieinsätze (Sondereinheit, Hundeführereinsätze). Aussackraum Raum zur körperlichen Durchsuchung von polizeilich angehaltenen Personen und deren Effekten. Einstellzelle Raum für Personen in polizeilicher Obhut, die für kurze Zeit (nur wenige Stunden) eingestellt werden. Einvernahmeraum Raum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die polizeiliche Einvernahme von Personen. Immobilien Aargau April 2021 18IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE OBERZIEL ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN 1 Lage-/ Betriebsqualität 11 Abdeckung des Flächenbedarfs, optimale Betriebsorganisation Maximale Note: Ausreichend verfügbare Fläche, freie Gestaltung 12 Anbindung an Hauptverkehrsachsen, Ausrückzeiten, Publikumsverkehr Maximale Note: Nahe zu Hauptverkehrsachsen – direkte Zu- und Wegfahrt ohne Staugefahr zu Hauptverkehrszeiten, periphere Lage zu Siedlungsgebieten (auch Industriequartier geeignet) 13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV Maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf 14 Ausreichende Parkflächen Maximale Note: Bedarfsgerechtes Angebot an gesicherten Parkflächen für Patrouillen- und Dienstfahrzeuge und Parkflächen für Mitarbeitende sowie Besucherparkplätze 2 Realisierbarkeit 21 Spezifische Hemmnisse Maximale Note: Keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr 22 Rechtliche Voraussetzung Maximale Note: Keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land 23 Zeitliche Verfügbarkeit Maximale Note: Sofort (innert Jahresfrist) verfügbar, resp. gem. Terminplan Projekt 3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential Maximale Note: Potential einer Ausbaureserve von mehr als 10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage 32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage im Erdgeschoss realisierbar 33 Sicherheit, Technik Maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten/Gebäuden (die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen), Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen infolge Lage, Architektur und Umgebung 4 Kostenfaktoren 41 Investitionskosten Maximale Note: Bestes Verhältnis zwischen Investitionskosten und Lebenszykluskosten 42 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten Maximale Note: Neubau mit frei wählbarer kompakter Gebäudegeometrie/-struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften 43 Etappierbarkeit Maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE) Immobilien Aargau April 2021 19IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE III 3-ZONENSTRUKTUR AM BEISPIEL STÜTZPUNKT (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG) Lagerraum Administration Lagerraum Fahrzeugzubehör Tagesarchiv Büro Chef Stützpunkt Sachbearbeiter, Empfang inkl. Schalter Schalterraum Warteraum/ Kundenzone Aussackräume Einstellzelle Einvernahme- Serverraum Reinigungsraum Foto-PC-RaumTeambüro Sachbearbeiter InfrastrukturzoneTeambüro Spezialfunktionen RapportraumTeambüro Kader AsservatenraumTrockenraum TresorraumGarderobe/ Dusche Lager Verbrauchsmaterial Entsorgungsraum Lager- und Archivräume in unmittelbarer Nähe Nebenräume Büroräume Mischzone ZoneSicherheitszone Einsatzzentrale, Funkraum Ruheraum Pausenraum WC Anlagen Immobilien Aargau April 2021 20IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM/EMPFANG Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum/Empfang Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum Wandbeläge Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2, Fenster RC 2 (wo erforderlich, sonst RC 1) Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Abschluss Schalterbereich gegenüber «Mischzone»: Widerstandsklasse RC 4: Durchschusshemmende Verglasung BR4-NS (nicht splitternd), DIN EN 1522/DIN EN 1063 Schallschutzanforderungen gemäss SIA Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Gegensprechanlage, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Heizung Gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Sanitärinstallationen Keine Warteraum Kunden Schalterraum Möbel/Ausstattung · Sitzbank oder Stühle · Informationstafel · Ablage für Infomaterial · Garderobe Schaltertheke abgegrenzt mit durchschusshemmender Verglasung BR4-NS (nicht splitternd), DIN EN 1522/DIN EN 1063 Informatikgeräte keine Videoüberwachung Raumsicherung Videoüberwachung: Live-Bild mit permanenter Aufzeichnung, Zutrittskontrolle, Überwachung Kundenschalter Schliesssystem: BIXI oder, wo weitere Organisationseinheiten des Kantons Aargau domiziliert sind, INTERFLEX Alarmierungssystem, individuell je Bauprojekt: · Restriktive Installation von Bedrohungs- und Einbruchalarm Taster und Aufschaltung auf dem Alarmnet · Interne Notrufmöglichkeit (In-Haus-Alarmierung) und sofern unbeantwortet direkt in KNZ (Alarmnet) * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau IV RAUMSTANDARDS UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP Immobilien Aargau April 2021 21IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 2: AUFENTHALTS- UND RUHERÄUME Beschreibung Aufenthalts- und Ruheräume wenn möglich inkl. Sanitärraum Grundsatz des Standards Übliches Raumklima, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn) Wandbeläge Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen Türen Widerstandsklasse: Keine Klassifizierung Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Beleuchtung Stehleuchten, 200 lx mit Präsenzmelder in Aufenthaltsraum Aufenthaltsraum: Mehrfachsteckdose im Bereich Teeküche/Getränkeautomaten Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Heizung Nach SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Sanitärinstallationen Aufenthaltsraum: Lavabo mit Warm- und Kaltwasser, Anschluss für Geschirrspüler Aufenthaltsraum Ruheraum Möbel/Ausstattung · Tische, Stühle · Teeküche, Kühlschrank, · Getränkeautomaten · Ablage für Infomaterial · Infotafel · Abfalleimer Ausstattung Polizeistützpunkte: · Küchenelement mit Kochfeld und Mikrowellengerät · 2 Betten · Ablagekorpus · Garderobenständer Telekommunikation Telefonapparat Keine Informatikgeräte Keine Keine * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau Immobilien Aargau April 2021 22IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN UND AUSSACKRÄUME Beschreibung Einstellzellen gross und klein, Aussackräume. Einsperrung nur kurzzeitig, ohne Übernachtung Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum In der Regel innenliegend, keine Fenster; Fenster/Sichtschutz ausbruchsicher Resistente Oberflächen (physisch und biologisch) Minimale technische Anschlüsse Beachtung der Vandalensicherheit, Zugänglichkeit an technische Systeme ausserhalb der Zelle anordnen Bodenbeläge Widerstandsfähig, abwaschbar wie z. B. Hartbeton/PU-Beschichtung homogen (keine einzelnen Doppelbodenplatten) Wandbeläge Widerstandsfähig, abwaschbar wie z. B. Hartbeton beschichtet, Glattputz abwaschbar gestrichen, Verputz abwaschbar gestrichen (ebenfalls möglich, ist aber rauer) Decken roh abwaschbar gestrichen Raumakustik Schallsicher: Schallschutz spezielle Anforderungen nach SIA 181 Türen Widerstandsklasse RC 3 Stahlzargentüre, Stahl-Stützenverstärkung in Leibung, Zarge an Stütze angeschweisst Durchgangslichtmass mindestens 80 x 200 cm Türspion zur Sichtkontrolle auf 1.60 m Höhe Zellentüre mit Essklappe (Scharnier unten), Schliesszylinder RC 3 geprüft Türknauf ohne Drücker Innenseite der Zellentüre ohne Knauf oder dergleichen Sicherheitskette, Kantenschutz über ganze Türblatthöhe gegen das verkratzen der Sicherheitskette am Türblatt Keine Alarmüberwachung notwendig Autonome Schliessanlage (Zylinder als komplett autonome Schliessung wählen) Sonnenschutz keine Anforderungen Trennwände Widerstandsklasse RC 3; keine Glasbauteile, Leichtbauwände möglich (Bsp. System Rigips, «HABITO»-Beplankung, beidseitig zweifach 12.5 mm beplankt, enger Ständerabstand beachten und Systemherstellervorgaben beachten) Fenster Nicht notwendig bzw. unerwünscht (Sicherheit) Allgemein In der Zelle sind alle Leitungen und Apparate unterputz (UP) auszuführen, Apparateabdeckungen sind mit Sicherheitsschrauben zu befestigen, alle Taster sind Ruhestromüberwacht und lösen bei Drahtbruch einen Alarm aus Beleuchtung 300 lx, Schalter ausserhalb der Zelle, Leuchten sind vandalensicher auszuführen (IK), Abdeckung mit Sicherheitsschrauben montieren Starkstrom Keine Schwachstrom (ICT) Alarmtaster im Aussackraum, Zellenruf in der Zelle (Taster ist NUP und mit Sicherheitsschrauben auszuführen) Zellenruf Je nach Organisation und Struktur des Stützpunktes eignet sich der Zellenruf (das Rufsystem dient dazu, dass sich ein Insasse bemerkbar machen kann) oder das Zellentelefon (Gegensprechanlage in der Zelle, die im Bedarfsfall eine Sprachverbindung mit einem Mobiltelefon aufbaut) Videoüberwachung Der Bereich in und vor der Zelle wie auch im und vor dem Aussackraum ist nicht videoüberwacht. Abweichungen sind projektspezifisch möglich. Immobilien Aargau April 2021 23IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Heizung Nach SIA 380/1 Keine Heizkörper im Raum (Vandalismus) Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Lüftungsgitter mit Sicherheitsschrauben, bündig eingelassen Sanitärinstallationen WC und Lavabo ohne Spiegel vandalen- und suizidsicher (zum Beispiel Heavy-Duty Kombi-Unit mit Notaus-Schalter), Bodenablauf eingelassen und sicherheitsverschraubt, Wasser von ausserhalb der Zelle abstellbar, Handtrocknung durch Kleintuch (Waschlappen) und ein suizidhemmender Garderobenhaken Raummasse Bodenfläche Min. 7.0 m2 Raumbreite Min. 2.0 m2 Raumhöhe Min. 2.5 m2 Suizid- und Brandschutz Suizidschutz Vorstehende Bauteile, Kanten und dergleichen, die ein Erhängen begünstigen könnten, sind zu vermeiden Brandschutz Brandabschnitte: Zellen werden seitens AGV als Brandabschnitt EI30 gefordert. Es wird empfohlen, den meist benötigten Aussackraum direkt vor der Zelle anzuordnen und diesen in den EI30-Brandabschnitt zu integrieren (Erschliessung der Zellen über den Aussackraum). Dadurch kann eine standardmässige EI30-Abschnitttüre ohne Brandschutzanforderungen eingebaut werden: · Zellen mit vorgelagertem Aussackraum als einen Brandabschnitt EI30 ausbilden · Zellenerschliessung über Aussackraum · Standardmässige EI30-Abschlusstüre bei Aussackraum, Zellentüre dann ohne Brandschutzanforderungen möglich Brandmeldeanlage: Ob eine Brandmeldeanlage erforderlich ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept des Vorhabens (Auflagen AGV). Brandmelder sind der Decke vorstehend und daher aus Sicht Vandalensicherheit ungünstig, ein schützendes Gitter darf nicht vorgesetzt werden (Suizidschutz gegen Erhängen). Einstellzelle Aussackraum Möbel/Ausstattung Tisch/Bett gemäss Anhang IX Ablagekorpus Telekommunikation Keine Keine Informatikgeräte Keine Keine Zellenruf Alarmtaste Videoüberwachung Keine Live-Bild ohne Aufzeichnung Alarmierung Personenbedrohung (Installation Taster) Keine Bedrohungstaster auf dem Arbeitstisch flexibel platziert * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN UND AUSSACKRÄUME (FORTSETZUNG) Immobilien Aargau April 2021 24IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 4: EINVERNAHMERÄUME Beschreibung Einvernahmeräume gross und klein Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht/Sichtschutz Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn) Wandbeläge Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2 Fenster verschlossen/verschraubt, Verbundsicherheitsglas VSG P4A (4 Folien), nach Möglichkeit kein Klarglas Schallschutzanforderungen Aussengitter oder Aussen-Schutzverglasung möglich. Einsichtschutz Passender Einsichtschutz von aussen. Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer/Täter Beleuchtung 500 lx regulierbar Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation Heizung Gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Sanitärinstallationen Keine Einvernahmeraum gross Einvernahmeraum klein Möbel/Ausstattung 10er Besprechungstisch, Stühle 4er Besprechungstisch, Stühle Telekommunikation 1 Telefonapparat 1 Telefonapparat Informatikgeräte 1 PC-Workstation/Drucker 1 PC-Workstation/Drucker Videoübertragungstechnik: In Polizei-Grossgebäuden installiert, zusätzlich Synergienutzen mit der Staatsanwaltschaft * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau Immobilien Aargau April 2021 25IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 5: BÜRO-, BESPRECHUNGS- UND RAPPORTRÄUME Beschreibung Einzelbüro, Mehrpersonenbüro Sachbearbeiter, Mehrpersonenbüro Empfang/Schalter, Einsatzzentrale/Funkraum, Sitzungszimmer, Rapportraum, Foto-PC-Raum, Infrastrukturzone Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn) Wandbeläge Abrieb gestrichen Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen, Einsatzzentrale erhöhte Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2 Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig Beleuchtung Stehleuchten 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Durchsageanlage als Alarmierungsinstrument Heizung Raumtemperatur gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Im Kühlfall ist eine Raumtemperatur von ca. 23 °C anzustreben Sanitärinstallationen Keine * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau Immobilien Aargau April 2021 26IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Bedarf pro AP Einzelbüro Sachbearbeiter (i. d. R. Mehrpersonenbüro) Mehrpersonenbüro: Empfang/Schalter Mehrpersonenbüro: Einsatzzentrale/Funkraum Tagesarchiv im Mehrpersonenbüro Sitzungszimmer Rapport- und Führungsraum Foto-PC-Raum Möbel/Ausstattung Arbeitstisch/Stuhl 1 1 1 1 1 1 Pultkorpus 1 1 1 1 Besprechungstisch/ Stapel-Stühle x x (nur Kaderbüro) x x Stauraum offen, geschlossen (120 cm, 3 Ordner hoch) 1 1 1 Stauraum offen, geschlossen (160 cm 3 Ordner hoch) Aktenschrank 1 1 Magnetwand 1 1 1 1 Flipchart 1 1 Garderobe 1 1 1 1 1 1 Telekommunikation 1 1 1 1 1 Informatikgeräte PC-Workstation 1 1 1 2 1 1 1 Team Drucker/MFP inkl. Korpus * * * * * Beamer/Grossbildschirm 1 1 Visualizer 1** 1 Weitere Funkstation 1 MFP Multifunktionsprinter * Gemäss Zonenkonzept; Einsatzrichtlinien Team-Drucker und MFP-Geräte (Staatskanzlei, 14.01.2010). Beschaffung durch IT AG ** Sitzungszimmer gross RAUMTYP 5: BÜRO-, BESPRECHUNGS- UND RAPPORTRÄUME (FORTSETZUNG) Immobilien Aargau April 2021 27IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 6: ALLGEMEINE LAGER- UND ARCHIVRÄUME Beschreibung Lagerräume Administration, Archivräume, Lagerräume Fahrzeugzubehör Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Technische Grundversorgung Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge Roh gestrichen Decken Roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen Widerstandsklasse RC 2 Keine Fenster erforderlich Sonnenschutz Keine Anforderungen Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussen liegend Trennwände Keine Anforderungen Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Schwachstrom (ICT) Keine Heizung Gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Sanitärinstallationen I. d. R. keine Notwendigkeit Entfeuchtung, wie auch Bodenablauf ist zu prüfen Lagerraum Administration Archivräume Möbel/Ausstattung Schrank/Regal Schrank/Regal Immobilien Aargau April 2021 28IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 7: POLIZEISPEZIFISCHE LAGER- UND ARCHIVRÄUME Beschreibung Tresorraum für Waffen/Funkgeräte, Asservatenraum, Lagerraum Untersuchungsakten, Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Technische Grundversorgung Feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge Roh gestrichen Decken Roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen Tresorraum für Waffen/Funkgeräte: Widerstandsklasse RC 3 Übrige: Widerstandsklasse RC 2 Keine Fenster erforderlich Sonnenschutz Keine Anforderungen Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussen liegend Trennwände Keine Anforderungen Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum: 400 lx Tresorraum für Waffen/Funkgeräte: Mehrfachsteckdose bei Akku-Ladestation Ausrüstung-, Depot- und Retablierraum: Starkstromverteiler mit 400 V Schwachstrom (ICT) I. d. R. keine Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum: UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Heizung Gemäss SIA 380/1 Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard, max. Raumfeuchte 50 % rel. F. Sanitärinstallationen i. d. R. keine Notwendigkeit Entfeuchtung, wie auch Bodenablauf ist zu prüfen Ausrüstungs- Depot- und Retablierraum: Spülbecken (Warm- und Kaltwasser) Tresorraum für Waffen/Funkgeräte Asservatenraum Lagerraum Untersuchungsakten Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum Möbel/Ausstattung Tresorschrank, Schrank/Regal Schrank/Regal, Arbeitstisch Schrank/Regal Kleiderschrank/ Regal, Werkbank, Schuhputzeinrichtung Telekommunikation - - - - Informatikgeräte - - - - Weitere Alarmvorrichtung für Türe Kühlschrank für Proben - - * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau Immobilien Aargau April 2021 29IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 8: POLIZEISPEZIFISCHE NEBENRÄUME Beschreibung Garderobe/Duschraum, Trockenraum, WC-Anlagen, Reinigungsraum, IT-Raum Grundsatz des Standards Technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Einfacher zweckmässiger Ausbau Bodenbeläge Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Keramische Platten, Bodenabfluss Trockenraum: Keramische Platten oder roh gestrichen, Bodenabfluss Reinigungsraum, IT-Raum: Roh gestrichen/Linoleum Wandbeläge Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Keramische Platten Trockenraum: Keramische Platten oder roh gestrichen Reinigungsraum, IT-Raum: Roh gestrichen Decken Roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen Türen in Reinigungsraum mind. 90 cm Je nach Lage IT-Raum, Sicherheitsanorderung RC 2 Sonnenschutz Keine Anforderungen Trennwände Keine Anforderungen Beleuchtung 300 lx, Präsenzmelder Mehrfachsteckdose für Technikgeräte, 230 V (oder 400 V ) Schwachstrom (ICT) Technikraum: IT-Einrichtungen, Alarmeinrichtungen, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien Heizung Nach SIA 380/1 IT-Raum: 18 °C Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard Trockenraum: Entfeuchter IT-Raum: Kühlung erforderlich (projektspezifisch maximale Temperatur definieren) Sanitärinstallationen Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Siehe Anhang V Trockenraum, Reinigungsraum: Wasseranschluss mit Spültrog Garderoben/Duschen, WC-Anlagen IT-Raum Trockenraum/ Möbel/Ausstattung · Sitzbank · Kleiderschränke, Ablage für Einsatztaschen und Schutzwesten · Urinal, Klosett, Lavabo · Bedarf, siehe Anhang V Arbeitstische · Schrank · Regal · Wäscheleine Telekommunikation - - - Informatikgeräte - · IT-Komponenten, PC-Workstation · Alarmanlage - * KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau Immobilien Aargau April 2021 30IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE RAUMTYP 9: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN Beschreibung Gesicherte/ungesicherte Fahrzeugabstellflächen inkl. Fahrradabstellflächen, Hundezwinger Grundsatz des Standards I. d. R. im Freien Einstellhalle (wenn möglich zwei Ausrückachsen) Hundezwinger: Vorgaben des TSG (Tierschutzgesetzes) erfüllt Bodenbeläge Hartzement: Zweckmässige Ausführung Fahrzeugabstellfläche: Bodenmarkierung Wandbeläge Roh: zweckmässige Ausführung Hundezwinger: Gem. Tierschutzgesetz Decken Roh: zweckmässige Ausführung (mind. Raumhöhe: 2.5 m) Raumakustik Keine Anforderungen Türen Gesicherte Fahrzeugabstellfläche: Widerstandsklasse RC 2, resp. so weit wie möglich und wirtschaftlich sinnvoll RC 3 Sonnenschutz Keine Anforderungen Trennwände Keine Anforderungen Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom Autowaschplatz: Mehrfachsteckdose Schwachstrom (ICT) Keine Anforderungen Heizung Nicht vorhanden Lüftung/Klima Nicht vorhanden Sanitärinstallationen Nicht vorhanden Gesicherte fläche (Patrouillenfahrzeug) fläche (Dienst-, Mitarbeiter-, Besucherfahrzeug) Zweiradabstellfläche (gesichert) Hundezwinger Ausstattung Bodenmarkierung Stromanschluss Bodenmarkierung Stromanschluss Fahrradständer Stromanschluss gem. Tierschutzgesetz Immobilien Aargau April 2021 31IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Quelle: Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz Anzahl Personen Klosett Urinal Lavabo Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Herren Damen 10 2 1-2 2 2 1-2 1 1 20 3 2 3 3 2 3 1 25 3-4 3 4 3-4 3 3 2 35 4 3 4 4 3 3 2 50 4-5 4 4-5 4-5 3-4 5 3 Bedarfszahlen beziehen sich auf eine Gebäudenutzung mit 75 % Männer und 25 % Frauen. V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME Immobilien Aargau April 2021 32IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE Quelle: DIN V ENV 1627) Widerstandsklasse Erwarteter Tätertyp Widerstandszeit RC 1 Grundschutz gegen Auf- und Ausbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf (vorwiegend Vandalismus), geringer Schutz gegen den Einsatz von Hebelwerkzeugen. keine manuelle Prüfung RC 2 Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendreher, Zange und Kelle, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. 3 min RC 3 Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. 5 min RC 4 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. 10 min RC 5 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein. 15 min RC 6 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein. 20 min VI DEFINITION WIDERSTANDSKLASSE (RESISTANCE CLASS) Immobilien Aargau April 2021 33 IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE VII FLÄCHENBAUM IMAG BASIEREND AUF SIA 416/DIN 277 nach DIN 277 und IMAG NF Nutzfläche Hauptnutz- HNF1.0 Wohnen und Aufenthalt HNF1.1 Wohnraum Wohnräume HNF2.0 Büroarbeit HNF4.0 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF5.0 Bildung, Unterricht und Kultur HNF6.0 Heilen und Pflegen NNF7.0 Sonstige NNF Nebennutz- FF Funktions- VF Verkehrsfläche HNF1.5 Speiseraum HNF1.6 Haftraum Speiseräume Hafträume HNF2.1 Büroräume HNF2.3 Besprechung HNF2.5 HNF2.6 Bedienungsraum HNF2.7 Aufsichtsraum HNF2.8 Bürotechnik BürotechnikräumeAufsichtsräumeBedienungsräumeSchalterräume HNF3.1 Werkhalle Werkhallen HNF3.2 Werkstatt HNF3.3 Techn. Labor HNF3.4 Physik-/ Elektrolabor Technologische HNF3.5 Chem. Labor HNF3.6 Tierhaltung Räume für Tierhaltung HNF3.7 Pflanzenzucht Räume für Pflanzenzucht HNF3.8 HNF3.9 Sonderarbeits- Küchen HNF4.1 Lagerraum HNF4.2 Lagerräume Archive, Sammlungsräume HNF4.3 Kühlraum HNF4.4 Annahme- / Ausgaberaum Annahme- und Ausgaberäume HNF4.5 Verkaufsraum Verkaufsräume HNF5.1 Hörsaal BUF Bearbeitete Umgebungs- BUF10.0 BUF10.1 FZ-PP HNF1.2 Gemeinschafts- HNF1.3 Pausenraum HNF1.4 Warteraum WarteräumePausenräumeGemeinschafts- X.X ZZZZZZ Legende: NNNNNN Nutzungsart nach DIN 277 (relevant für Raumstempel) Kurzbezeichnung (relevant für Raumstempel) Bezeichnung nach DIN 277 HNF2.2 Grossraumbüro HNF2.4 Konstruktion HNF6.3 OP HNF6.5 HNF6.6 Physiotherapie HNF6.8 Bettenraum (bes.) FF8.4 Gase FF8.1 Abwasserraum Grossraumbüros Konstruktions- Physikalische, physikalischtechn., elektrotechn. Labors Chemische, bakteriologische, morphologische Labors Sonderarbeitsräume Unterrrichtsräume mit festem Gestühl Kühlräume Ausstellungs- HNF5.2 Unterricht HNF5.3 Spezialunterricht HNF5.4 HNF5.5 Sportraum HNF5.6 Versammlungs- HNF5.7 Bühne HNF5.8 Schauraum HNF5.9 Sakralraum allgemeiner med. besonderer med. Räume für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Strahlendiagnostik Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern […] Bettenräume mit bes. Ausstattung FF8.0 Betriebstechnische FF8.3 Heizung, WW FF8.2 Wasserversorgung FF8.5 Elektroraum FF8.6 Fermeldetechnik FF8.7 FF8.8 Lift FF8.9 Technik NNF7.1 Sanitärraum NNF7.2 Garderobe NNF7.3 Abstellraum NNF7.4 EHP NNF7.5 Fahrgastfläche NNF7.7 Schutzraum VF9.0 Verkehrserschliesssung und -sicherung VF9.1 Korridor VF9.2 Treppe VF9.3 Liftschacht VF9.4 FZ-Verkehrs- Allgemeine Unterrrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl Bibliotheksräume Sporträume Versammlungs- Bühnen-, Studioräume Schauräume Sakralräume Sanitärräume Garderoben Abstellräume Fahrzeugabstell- Fahrgastflächen Räume für zentrale Technik Schutzräume Abwasseraufbereitung und -beseitigung Wasserversorgung Heizung und Brauchwassererwärmung Gase (ausser für Heizzwecke) und Flüssigkeiten Elektrische Stromversorgung Fernmeldetechnik Raumlufttech. Aufzugs- und sonst. betriebstechnische Flure, Hallen Treppen Schächte für Fahrzeugverkehrs- Stand 22.06.2017 AGF Aussen- ANGF Aussennetto- ANGF 0.0 Aussennetto- UF Umgebungs- BUF10.2 Befestigt UUF11.2 Wasserfläche Wasserflächen nach SIA 416 nach IMAG WE (Wirtschaftseinheit) AKF Aussenkonstruktions- GSF Grundstücks- GF Geschoss- Fläche (Brutto-Grundfläche) UUF11.1 Begrünt GGF12.0 Gebäudegrundfläche Die Gebäudegrundfläche wird nur in der ersten Tiefe (GGF12.0) erfasst. Die Aussennettogeschossfläche wird nur in der ersten Tiefe (ANGF0.0) erfasst. GGF Gebäudegrundfläche Grundstück Die Aussenkonstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz zwischen AGF und ANGF errechnet. Die Konstruktionsfläche wird nicht erfasst. Sie wird aus der Differenz der GF und NGF errechnet. KF Konstruktions- UUF11.0 befestigte Flächen begrünte Flächen UUF Unbearbeitete Umgebungs- Gebäude Physiotherapie und Rehabilitation Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes Gestühl HNF3.0 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente HNF6.1 Allgemein med. HNF6.2 Besondere med. HNF4.6 Ausstellung HNF6.7 Bettenraum (allg.) NNF7.6 Zentr. Technik HNF6.4 Strahlendiagnostik NGF Netto- (Netto-Grundfläche) Die Einfärbungen der Nutzungsarten dienen einzig der schnelleren Orientierung. Beim kursiven Text handelt es sich um Erfassungsvorgaben der IMAG. Struktur bzw. Nutzungsart IMAG Lufträume ab 0,25 m2 und nicht zugängliche Hohlräume werden von der Geschossfläche ausgenommen. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 (0001) (0003) (0004) (0030) (0033) (0032) (0010) (0011) (0042) (0100) (0200) (0034) (1000) (1100) (1200) (1300) (1400) (1500) (1600) (2000) (2100) (2200) (2300) (2400) (2500) (2600) (2700) (2800) (3000) (3100) (3200) (3300) (3400) (3500) (3600) (3700) (3800) (3900) (4000) (4100) (4200) (4300) (4400) (4500) (4600) (5000) (5100) (5200) (6100) (5400)(5300) (5500) (5600) (5700) (5800) (6000) (6200) (6300) (6400) (6500) (6600) (6700) (6800) (5900) (7000) (7100) (7200) (7300) (7400) (7500) (7600) (7700) (8000) (8100) (8200) (8300) (8400) (8500) (8600) (8700) (8800) (8900) (9000) (9100) (9200) (9300) (9400) (0300) (0110) (0120) (1010) (1011) (1022)(1021)(1020) (0050) (1012) (0012) (0013) (0006) (0005) (0021) (0002) (XXXX) (XXXX) Codierung SAP für ins SAP übertragene Werte Codierung SAP für im SAP kalkulierte Werte (0031) (0041) Immobilien Aargau April 2021 34IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE VIII BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT 100x40x200100x40x200 120x40x110 100x5x150 Pinnwand 100-120 100-120 120-160120-160120-160120-160 100x40x200100x40x200 120x40x110 100x5x150 Pinnwand 100-120 100-120 120-160120-160120-160120-160 100x40x200100x40x200 120x40x110 100x5x150 Pinnwand 100-120 100-120 120-160120-160120-160120-160 100x40x200100x40x200 120x40x110 100x5x150 Pinnwand 100-120 100-120 120-160120-160120-160120-160 Büro Abteilungschef (AC), Dienstchef (DC), Kat. C 1 Arbeitsplatz mit Korpus und 4 Ablagen 1 Garderobenschrank 1 Sideboard 1 Besprechungstisch für 4 Personen Büro Postenchef (PC), Kat. B und C 1 Arbeitsplatz mit Korpus und 4 Ablagen 1 Garderobenschrank 1 Sideboard 1 Besprechungstisch für 4 Personen Büro Postenchef (PC), Stv., Kat. A 2 Arbeitsplätze mit Korpus und 2 Ablagen 2 Garderobenschränke 1 Beistelltisch 1 Besprechungstisch für 2 Personen Büro Sachbearbeiter 8 Arbeitsplätze mit Korpus und Ablage 4 Aktenschränke 1 Tisch 1 Ablage Immobilien Aargau April 2021 35IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE IX BEISPIEL FÜR EINSTELLZELLE/AUSSACKRAUM komplette Wand EI 30 | RC3 125 1.44 20 50 125 50 20 1.295 10 114 115 10406 Badge Badge Akustik Steigzone EI 30 EI 30 RC3 TS Türspion Fenstertyp 8 Akustikdecken luss für Drucker und nk/Briefkasten für Natel Drucker optional RC3, Türspion & Essensöffnung Netzwerkanschluss Lüftungsgitter / Nottelefon bündig in Wand eingelassen Lüftungsgitter / Nottelefon bündig in Wand eingelassen Liege und Ablage Liege und Ablage Notaus H2O RC3, Türspion & Essensöffnung PVC-Gehäuse Türe Steuerung PVC-Gehäuse Türe Steuerung Deckenmontage über abgehängter Decke LxBxH / 340*290*125 enstertyp 1 Fenstertyp 1 Fenstertyp 1 Fenstertyp 8 komplette Wand EI 30 | RC3 40 125 3.87 125 2.14 125 1.995 10 1.00 1.40 40 10 55 2.00 85 1.255 1.605 .04 3.325 1.09 2.05 30 125 3.595 3.99 98 2.04 1.46 125 3.585 125 3.585 .69 125 1.175 98 2.04 1.265 125 3.58 10 22 91 1.09 2.05 90 125 1.11 88 2.085 425 88 2.085 1.075 125 4.375 .04 10 10 2.94 10 85 1.09 2.05 30 125 3.585 10 715 15 5 10 945 40 125 82 15 2.00 90 125 125 3.42 125 3.58 10 10 12 4.515 125 4.40 15 Wandausschnitt für Elektrotrasse EI 30 I 30 EI 30 EI 30 EI 30 Glas: BR4-NS Gegensprechanlage EI 30 Revisionsklappe SZ SZZ Z EI 30 TS rät Kühlung 9 x 21 usholzung x 50 cm WC Kunden D BF:3.6 m2 OG1.102 B: Platten W:Abrieb D: abge. Decke Einstellzelle BF:7.1 m2 OG1.106 B: Epoxidbeschichtung W:Abrieb, abwaschbar gestrichen D: Beton gestr. Einstellzelle BF:7.7 m2 OG1.108 B: Epoxidbeschichtung W:Abrieb, abwaschbar gestrichen D: Beton gestr. Aussackraum BF:14.9 m2 OG1.110 B: Linoleum W:Abrieb D: Beton gestr. n Korridor BF:33.0 m2 OG1.132 B: Linoleum W:Abrieb D: Abgehängte Decke Metall Korridor BF:18.0 m2 OG1.126.2 B: Linoleum W:Abrieb D: Beton gestr. Schalter 1AP BF:17.6 m2 OG1.130 B: Linoleum W:Abrieb D: Beton gestr. BF:13.8 m2 OG1.104 B: Linoleum W:Abrieb D: Abgehängte Decke Metall Elektrov BF:8.0 m OG1.16 B: Besta WC-Waschtischkombination Suizidhemmender Garderobenhaken Mai 2014 – Version 1.0 STAATSANWALTSCHAFT www.ag.ch / immobilienaargau Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich Fotografie Roger Frei Architekturfotografie Redaktion IMAG / Büronauten AG, Zürich © 2014 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Mai 2014 3ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 1 ALLGEMEINES 5 1.1 Ausgangslage 5 1.2 Ziel und Zweck 5 1.3 Begriffsdefinition / Organisation 6 1.4 Arten von Standards 6 1.5 Staatsanwaltschaft Aargau 7 2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU 8 2.1 Standortperimeter 8 2.2 Zusammenführung von Verwaltungseinheiten 8 2.3 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 8 2.4 Zielkriterienkatalog 8 3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU 9 3.1 Grundlagen 9 3.2 Raumstruktur 9 3.2.1 «Öffentliche Zone» 9 3.2.2 «Gesicherte Zone» 9 3.2.3 «Sicherheitszone» 9 3.3 Raumtypen 10 3.4 Flächenstandards nach Nutzungsart und Kategorie 10 3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11 3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» 12 3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» 15 3.5 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 15 3.6 Arbeitsplatzlayout 15 ANHANG 17 I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 18 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 19 III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 20 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 24 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 32 VI Schallschutzanforderungen 33 VII Widerstandsklassen 37 VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 38 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 40 Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für beide Geschlechter. Immobilien Aargau Mai 2014 5ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 1 ALLGEMEINES 1.1 AUSGANGSLAGE Die Immobilien-Standards Staatsanwaltschaft Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000567 vom 21. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Bis anhin bestehen im Kanton Aargau keine immobilienspezifischen Standards für die Staatsanwaltschaft. Die aktuellen Standorte der einzelnen Staatsanwaltschaften weisen daher und aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten unterschiedliche Raumgrössen und Infrastrukturangebote auf. Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaftlichen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu erfüllen. Das ist der Grund, warum der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse im Jahr 2013 rund 200 Massnahmen beschlossen hat, die zu einer substanziellen Entlastung des Staatshaushalts führen sollen. Die Massnahme Nr.: 430-10, definiert neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anstehenden Neubauten und Mieterausbauten langfristig um 15 % reduziert Diese Faktoren und Entwicklungstendenzen haben Veränderungen der Raumstrukturen und somit des Raumbedarfs zur Folge. 1.2 ZIEL UND ZWECK Die folgenden Standards sind Instrumente zur Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur der Staatsanwaltschaft Aargau. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des Kantons gestärkt werden. Diese Standards lösen keine Verpflichtung aus, dass bestehende Büros gemäss den nachfolgenden Konzepten umgerüstet werden müssen. Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen haben zur Folge, dass bestimmte Raumtypen pro Standort nicht mehr erforderlich sind. Die Standards definieren den möglichen, gemeinsamen Auftritt der Staatsanwaltschaft. Aufgrund der unterschiedlichen Funktionen der verschiedenen Staatsanwaltschaften kann es in der Ausführung zu Abweichungen vom Standard kommen. Immobilien Aargau Mai 2014 6ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 1.3 BEGRIFFSDEFINITION / ORGANISATION Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau eine allgemeine Gültigkeit hat. Oberstaatsanwaltschaft Die Oberstaatsanwaltschaft beaufsichtigt die kantonale Staatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften für die Bezirke. Sie sorgt für die einheitliche Gesetzesanwendung sowie die sachgerechte Aufgabenerfüllung der Staatsanwaltschaft. Im einzelnen Strafverfahren stehen der Oberstaatsanwaltschaft die gleichen Befugnisse wie den Staatsanwaltschaften für die Bezirke zu. Zudem kann sie jederzeit ein, bei einer Staatsanwaltschaft Aargau, hängiges Strafverfahren an sich ziehen oder einer anderen Staatsanwaltschaft zuteilen. Die Oberstaatsanwaltschaft umfasst zurzeit rund 20 Arbeitsplätze. Kantonale Staatsanwaltschaft Die Kantonale Staatsanwaltschaft untersucht bedeutende Fälle von Wirtschaftskriminalität. Vorwiegend handelt es sich dabei um Vermögensdelikte mit hohen Deliktsbeträgen und umfangreichen Akten, Urkundendelikte, Geldwäscherei, etc. Die Kantonale Staatsanwaltschaft umfasst zurzeit rund 25 Arbeitsplätze. Staatsanwaltschaften für die Bezirke Die 6 Staatsanwaltschaften führen die Strafuntersuchung bei Erwachsenen in den Bezirken. Sie werden bei Ihrer Arbeit durch Assistenzstaatsanwälte und administrative Angestellten unterstützt. Die Staatsanwaltschaften für die Bezirke können grob in die folgenden zwei Grössenkategorien unterteilt werden: a) bis 30 Arbeitsplätze, b) über 30 Arbeitsplätze Jugendanwaltschaft Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter zwischen 10 bis 18 Jahren. Sie ist dabei verantwortlich für die Untersuchung (Sachverhaltsfeststellung und Abklärungen zur Person), für den Erlass von Strafbefehlen (bei leichteren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile. Die Jugendanwaltschaft umfasst zurzeit rund 35 Arbeitsplätze. Allgemein In der vorliegenden Broschüre wird für alle Behörden der gemeinsame Begriff Staatsanwaltschaft genutzt. 1.4 ARTEN VON STANDARDS Folgende Standards werden definiert: Standortkriterien Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten eine transparente Bewertung von möglichen Staatsanwaltschaftsstandorten. Raumstruktur Die Raumstruktur definiert die «3-Zonenstruktur» innerhalb der Staatsanwaltschaft Aargau. Raumtypen Die verschieden Raumarten sind in 7 Raumtypen zusammengefasst. Flächenstandards Flächenstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der notwendigen m²-Zahl. Raumstandards Raumstandards definieren die Grundanforderungen an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung und die Materialisierung. Ausstattungsstandards Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung. Immobilien Aargau Mai 2014 7ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 1.5 STAATSANWALTSCHAFT AARGAU Reinfelden Laufenburg Baden Zurzach Brugg Bremgarten Lenzburg Aarau Kulm Muri Zofingen Staatsanwaltschaft Standort Oberstaatsanwaltschaft Aarau Kantonale Staatsanwaltschaft Aarau Jugendanwaltschaft Aarau Staatsanwaltschaften für die Bezirke Baden Baden (b) Brugg-Zurzach Brugg (a) Lenzburg-Aarau Lenzburg (b) Muri-Bremgarten Muri (a) Rheinfelden-Laufenburg Rheinfelden (a) Zofingen-Kulm Zofingen (a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze umfasst über 30 Arbeitsplätze Immobilien Aargau Mai 2014 8ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 2.1 STANDORTPERIMETER Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen und Machbarkeitsstudien das Bedürfnisdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest in dem die Standortevaluation durchzuführen ist. 2.2 ZUSAMMENFÜHRUNG VON VERWALTUNGSEINHEITEN Im Rahmen der Standortevaluation ist jeweils die Zusammenführung von verschiedenen Verwaltungseinheiten zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft verfolgt dabei das Ziel, analog dem Standort Zofingen, Kompetenzzentren mit anderen Einheiten zu bilden. Insbesondere ist die Zusammenlegung mit der Kantons- und der Regionalpolizei, den Bezirksgefängnissen sowie den Bezirksgerichten zu prüfen. 2.3 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATIONEN mögliche Standorte für die Staatsanwaltschaft Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 2.4 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu · Potential · Kostentreiber In Anhang II sind die Erläuterungen zu den Zielkriterien. 2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU Immobilien Aargau Mai 2014 9ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 3.1 GRUNDLAGEN Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheitsspezifischen Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreie Bauten sind den Raum- und Flächenstandards übergeordnet. 3.2 RAUMSTRUKTUR Die Raumaufteilung der Staatsanwaltschaft Aargau soll nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone» und «Sicherheitszone» werden den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz, die Personensicherheit und die Diskretion bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die «3-Zonenstruktur». Ferner ist in Anhang III die «3-Zonenstruktur» für die unterschiedlichen, organisatorischen Einheiten der Staatsanwaltschaft mit der jeweiligen Raumzuteilung schematisch abgebildet. 3-Zonenstruktur Zugang: Jedermann Staatsanwaltschaft Begleitetes Publikum Kein Zutritt für Publikum Nur Mitarbeitende Staatsanwaltschaft Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z.B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade in der Raumzuteilung im Bereich der «Gesicherten Zone» und der «Sicherheitszone» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen. 3.2.1 «Öffentliche Zone» In der «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt. In dieser Zone befindet sich der Empfang mit Schalter für Kunden. Je nach Immobilie sind WC Anlagen integriert sowie ein Wartebereich und eine Akteneinsicht, welche vom Empfang überwacht werden kann. Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone». Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet. 3.2.2 «Gesicherte Zone» In die «Gesicherte Zone» haben nur die Mitarbeitenden eigenständig Zutritt. Besucher / Kunden haben nur in Begleitung Zutritt. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist durch einen Einbruchschutz/Alarmanlage zu sichern. In dieser Zone befinden sich die Warteräume der Parteien, die Einvernahmeräume, sowie die Büroräumlichkeiten der Mitarbeitenden. Die «Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen. 3.2.3 «Sicherheitszone» In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende der Staatsanwaltschaft Aargau Zutritt. In dieser Zone befinden sich Archive und einzelne Rückzugsbereiche der Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft. Die «Sicherheitszone» kann von der «Öffentlichen Zone» wie auch von der «Gesicherten Zone» her erschlossen sein. 3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU Öffentliche Zone Immobilien Aargau Mai 2014 10ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 3.3 RAUMTYPEN Die Raum- und Flächenarten der Staatsanwaltschaft Aargau können in sieben Raumtypen zusammengefasst werden. Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum Warteraum für Kunden, Schalterraum Raumtyp 2: Einvernahmeräume Einvernahmeräume, Warteraum zur Einvernahme Raumtyp 3: Büro-, Besprechungsräume und Aufenthaltsräume Einzel- und Mehrpersonenbüros, Bibliothek, Pausenraum / Teeküche, Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern, Handarchivraum, Raumtyp 4: Staatsanwaltschaft spezifische Räume Medienraum, Akteneinsicht Raumtyp 5: Lager- und Archivräume Archivraum, Sicherstellung, Entsorgungsraum, Lagerraum Raumtyp 6: Nebenräume WC-Anlagen, Duschen / Umkleide, Reinigungsraum, Serverraum Raumtyp 7: Fahrzeugabstellflächen Fahrzeugabstellfläche Besucher und Mitarbeitende, Anlieferung, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Veloabstellplätze 3.4 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGSART UND KATEGORIE Die im nachfolgenden Kapitel definierten Flächenstandards orientieren sich nach vier unterschiedlichen Organisationseinheiten der Staatsanwaltschaft die aufgrund ihrer verschiedenen Aufgaben voneinander abweichen können. Innerhalb der organisatorischen Einheiten kann die Anzahl der beschäftigten Personen stark differenzieren, daher muss im Einzelfall die Verhältnismässigkeit der notwendigen Räume überprüft werden. Die folgenden m²-Angaben sind Richtgrössen. Immobilien Aargau Mai 2014 11ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» Oberstaats- Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaften für die Bezirke Jugend- Empfang / Schalterraum HNF 2.5 1 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2 Sicherheitsschleuse (vorbereiten) HNF 2.5 1 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2 Warteraum HNF 1.4 1 10 m2 10 m2 2 separate Räume mit je 10 m² Akteneinsicht HNF 2.3 4 6 m2 Integriert in Warteraum 6 m2 Integriert in Warteraum NNF 7.1 6 4 m2 4 m2 4 m2 4 m2 Fahrzeugabstellflächen, Nebenräume Akten/Papier (UG) NNF 7.3 5 Grösse je nach Standort zu definieren Anlieferung NNF 7.4 7 Grösse je nach Standort zu definieren Fahrzeugabstellplatz (Auto) Besucher NNF 7.4 7 Anzahl je nach Standort zu definieren Fahrzeugabstellplatz (Auto) Mitarbeitende NNF 7.4 7 Anzahl gemäss Parkplatzverordnung Tiefgarage oder Vorfahrt Gefangenentransport / Parkplatz NNF 7.4 7 Grösse je nach Standort zu definieren Veloparkierung AGF 7 Siehe Handbuch «Veloparkierung Empfehlung, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz Immobilien Aargau Mai 2014 12ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» Oberstaats- Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaften für die Bezirke Jugend- Einvernahmeräume / Nebenräume zur Einvernahme / Besprechungsräume (Doppelnutzung) (bis ca.10 Pers.) HNF 2.3 2 25 m² 25 m² (2x) 25 m² (2x) gross / mit Einvernahmemöglichkeit (bis ca. 20 Pers.) HNF 2.3 3 40 m² 40 m² 40 m² 40 m² klein / mit Einvernahmemöglichkeit (4-6 Pers.) HNF 2.3 3 15 m² 15 m² 15 m² 15 m² Medienraum HNF 2.3 4 12 m² Warteraum / Parteienzimmer HNF 2.3 2 12 m² 12 m² 12 m² 12 m² Einzelbüros Leitender Oberstaatsanwalt HNF 2.1 3 24 m² Stellvert. Leitender Oberstaatsanwalt HNF 2.1 3 18 m² Oberstaatsanwalt HNF 2.1 3 18 m² Leitender HNF 2.1 3 18 m² 18 m² Stellvert. Leitender HNF 2.1 3 18 m² 18 m² Staatsanwalt HNF 2.1 3 15 m² 15 m² Assistenz HNF 2.1 3 15 m² 15 m² Leitender Jugendanwalt HNF 2.1 3 24 m² Stellvert. Leitender Jugendanwalt HNF 2.1 3 18 m² Jugendanwalt HNF 2.1 3 15 m² Sozialarbeiter HNF 2.1 3 15 m² Wirtschaftsprüfer HNF 2.1 3 15 m² Immobilien Aargau Mai 2014 13ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» (Fortsetzung) Oberstaats- Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaften für die Bezirke Jugend- Rechtshilfe HNF 2.1 3 15 m² Mediensprecher HNF 2.1 3 15 m² Leiter Vostra HNF 2.1 3 15 m² Leiter Kanzlei HNF 2.1 3 15 m² 15 m² 15 m² 15 m² Leiter HNF 2.1 3 15 m² 15 m² 15 m² Leiter Finanzen + Controlling HNF 2.1 3 15 m² Leiter Personal HNF 2.1 3 15 m² 15 m² Mehrpersonenbüros Sachbearbeiter HNF 2.1 3 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP Rechtspraktikanten HNF 2.1 3 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP Sozialpraktikant HNF 2.1 3 9 m²/AP Auszubildende HNF 2.1 3 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP Immobilien Aargau Mai 2014 14ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A Oberstaats- Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaften für die Bezirke Jugend- Postraum HNF 7.3 3 10 m² 10 m² 10 m² 10 m² Infrastrukturzone HNF 2.8 3 15 m² 15 m² 15 m² 15 m² Handarchivraum HNF 4.2 3 10 m² 10 m² 10 m² 10 m² Sicherstellung HNF 4.2 5 10m² 10 m² Pausenraum / Teeküche HNF 1.3 3 20 m² 20 m² a) 25 m² b) 40 m² 25 m² WC-Anlagen Damen NNF 7.1 6 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V WC-Anlagen Herren NNF 7.1 6 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V mit abgetrenntem Lager Putzmittel NNF 7.3 6 6 m² 6 m² 6 m² 6 m² Integriert in andere Räume / Flächen Bibliothek HNF 5.4 3 6 m² 6 m² 6 m² 6 m² Aktenablage Kanzlei HNF 4.2 3 10 m² 10 m² 10 m² 10 m² 3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» (Fortsetzung) Kategorien a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze b) umfasst über 30 Immobilien Aargau Mai 2014 15ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» Oberstaats- Kantonale Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaften für die Bezirke Jugend- Nebenräume (UG möglich) Duschraum / Umkleide Herren NNF 7.2 6 10 m² 10 m² 10 m² 10 m² Duschraum / Umkleide Damen NNF 7.2 6 10 m² 10 m² 10 m² 10 m² Sicherstellung HNF 4.2 5 10 m² 20 m² 20 m² 10 m² Archiv Annahme: m2 / flm 0.12 HNF 4.2 5 25 m² (100 lfm) 100 m2 a) 100 m² b) 140 m² 120 m² (500 lfm) Serverraum (Informatik/Technik) NNF 7.6 6 6 m² 6 m² 6 m² 6 m² 3.5 RAUM- UND AUSSTATTUNGS- STANDARDS JE RAUMTYP In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich Ausbau, elektrische Installationen und Haustechnik je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt. In Bezug auf die Raumstandards sind weiter insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu berücksichtigen: · eco – bau, Merkblätter ökologisches Bauen nach Baukostenplan BKP · Richtlinien Gebäudetechnik der Immobilien Aargau In Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitärräume definiert. In Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen zwischen den Räumen definiert. In Anhang VII sind die Widerstandsklassen für Türen und Fenster definiert. In Anhang VIII ist der Flächenbaum nach SIA 416 / DIN 277 abgebildet. 3.6 ARBEITSPLATZLAYOUT In Anhang IX sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet. Kategorien a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze b) umfasst über 30 Immobilien Aargau Mai 2014 17ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 18 II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 19 III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 20 IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 24 V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 32 VI Schallschutzanforderungen 33 VII Definition Widerstandsklassen 37 VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 38 IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 40 ANHANG Immobilien Aargau Mai 2014 18ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS AGF Aussengeschossfläche HNF Hauptnutzfläche KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss) lfm Laufmeter MFP Multifunktionsprinter NNF Nebennutzfläche RC Resistance Class SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik – Ingenieuren UKV-Anschlüsse universelle Kommunikationsverkabelung BEGRIFFSDEFINITIONEN Einvernahmeraum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die staatsanwaltschaftliche Einvernahme von Personen. Sicherstellung Raum für beschlagnahmte Gegenstände, welche verfahrensrelevant sind und zeitlich begrenzt gelagert werden. Immobilien Aargau Mai 2014 19ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN 1 Lage- / Betriebsqualität 11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze 12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: Freie Gestaltung und reibungslose Betriebsorganisation, geeignete Umsetzung des 3-Zonenkonzepts, Möglichkeit einer getrennten Erschliessung für Opfer und Täter (2 Parteien) 13 Standortqualität, logistische Anbindung ÖV maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf 2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche Einsprachegefahr 22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem baureifem Land 23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar 3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als 10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage 32 Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung, gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar 33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden (die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen), Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen in Folge Lage, Architektur und Umgebung, Personenschutz: getrennte und geschützte Gebäudezugänge für externe Parteien 4 Kostentreiber 42 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie / -struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften 43 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE) Immobilien Aargau Mai 2014 20ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A OBERSTAATSANWALTSCHAFT Aktenablage Leiter Kanzlei Leitender Oberstaatsanwalt Stv. Leitender Oberstaatsanwalt Leiter Finanzen + Controlling Leiter Personal Leiter Vostra WC Anlagen Damen und Herren Schalter, Sachbearbeiter Oberstaatsanwalt Finanzen + Controlling Personal Mediensprecher (Medienstelle) Sicherstellung Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Praktikanten Duschraum/ Umkleide (D/H) ca. 10 Pers Warteraum/ Parteienzimmer klein (ca. 4-6 Pers.), gross (ca. 20 Pers.), Pausenraum/ Medienraum Serverraum (Informatik/ Technik) Warteraum, Kundenzone, Akteneinsicht und Veloabstellplätze für Besucher/ Tiefgarage, Vorfahrt Gefangenentransport BüroräumeArchiv- und Empfang/ Zone in unmittelbarer Nähe III 3-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG) Immobilien Aargau Mai 2014 21ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A KANTONALE STAATSANWALTSCHAFT Aktenablage Leiter Kanzlei Leitender Stv. Leitender Leiter WC Anlagen Damen und Herren Schalter, Sachbearbeiter Assistenz Sicherstellung Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Wirtschaftsprüfer Rechtshilfe Praktikanten Duschraum/ Umkleide (D/H) ca. 10 Pers ca. 10 Pers Warteraum/ Parteienzimmer klein (ca. 4-6 Pers.), gross (ca. 20 Pers.), Sicherstellung BibliothekPausenraum/ Serverraum (Informatik/ Technik) Warteraum, Kundenzone, und Veloabstellplätze für Besucher/ BüroräumeArchiv- und Empfang/ Zone in unmittelbarer Nähe Tiefgarage, Vorfahrt Gefangenentransport Immobilien Aargau Mai 2014 22ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A STAATSANWALTSCHAFTEN FÜR DIE BEZIRKE Aktenablage Leiter Kanzlei Leitender Stv. Leitender Leiter (Amtskasse) Pausenraum/ WC Anlagen Damen und Herren Schalter, Sachbearbeiter Assistenz Sicherstellung Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Praktikanten Duschraum/ Umkleide (D/H) ca. 10 Pers ca. 10 Pers Warteraum/ Parteienzimmer klein (ca. 4-6 Pers.), gross (ca. 20 Pers.), Sicherstellung Serverraum (Informatik/ Technik) Warteraum, Kundenzone, Akteneinsicht und Veloabstellplätze für Besucher/ Tiefgarage, Vorfahrt Gefangenentransport BüroräumeArchiv- und Empfang/ Zone in unmittelbarer Nähe Immobilien Aargau Mai 2014 23ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A JUGENDANWALTSCHAFT Aktenablage Leiter Kanzlei Leitender Jugendanwalt Stv. Leitender Jugendanwalt Leiter Leiter Personal WC Anlagen Damen und Herren Schalter, Sachbearbeiter Jugendanwalt Sozialarbeiter Personal Sicherstellung Postraum Ein- und Ausgang Auszubildende Praktikanten Duschraum/ Umkleide (D/H) klein (ca. 4-6 Pers.), gross (ca. 20 Pers.), Warteraum/ Parteienzimmer Pausenraum/ Serverraum (Informatik/ Technik) Warteraum, Kundenzone und Veloabstellplätze für Besucher/ BüroräumeArchiv- und Empfang/ Zone in unmittelbarer Nähe Immobilien Aargau Mai 2014 24ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht; Bodenbeläge Kunststein oder Linoleum Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC4 Abschluss gegenüber «gesicherte Zone»: Widerstandsklasse, RC4 schusssicheres Glas (DIN EN 1522/DIN EN 1063), Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, Tageslicht abhängig Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Handalarmtaster beim Empfang, Gegensprechanlage UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Vorbereitung Installation eines Sicherheitsbogen vorbereiten Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024 : 3,1 Einzelbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Warteraum Kunden Schalterraum Möbel / Ausstattung Sitzbank oder Stühle Schaltertheke abgegrenzt mit schusssicherem Glas und schusssicherem Unterbau Informationstafel Ablage für Infomaterial Garderobe Abfalleimer Telekommunikation 1 Telefonapparat 1 Telefonapparat Informatikgeräte keine Videoüberwachung (muss angeschrieben und fest eingebaut sein) IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP Immobilien Aargau Mai 2014 25ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A RAUMTYP 2: EINVERNAHMERÄUME Beschreibung Einvernahmeraum, Warteraum zur Einvernahme Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht / Sichtschutz Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden, feuerpolizeiliche Vorschriften, ausbruchsicher und geschützt von äusseren Einwirkungen / Anordnung der Einvernahmeräume, dass verschiedene Parteien, wenn möglich, ohne Kontakt zugeführt werden können. Bodenbeläge Linoleum Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine speziellen Anforderungen, Fenster verschlossen/verschraubt Trennwände Leichtbauwand, Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer / Täter Beleuchtung 500 lx, regulierbar Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang, Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster im Einvernahmeraum, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation Videoübertragung Audio- + Videoübertragung zwischen allen drei Einvernahmeräumen Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024 : 3,1 Einzelbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume, Zu- und Abluft Möbel / Ausstattung Belegung bis 10 Personen, Besprechungstische mit Stühle Telekommunikation 1 Telefonapparat Informatikgeräte 1 PC-Workstation / Drucker Weitere Videoüberwachung (festeingebaut) Immobilien Aargau Mai 2014 26ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A RAUMTYP 3: BÜRO-, BESPRECHUNGSRÄUME UND AUFENTHALTSRÄUME Beschreibung Einzel- und Mehrpersonenbüros, Bibliothek, Pausenraum / Teeküche, Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern, Handarchivraum, Besprechungsräume Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen Beleuchtung 500 lx mit Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024:3.1 Einzel- / Gruppenbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Immobilien Aargau Mai 2014 27ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 1er Büro, 24m2 1er Büro, 15-18m2 Mehrpersonenbüro Bedarf pro AP Sitzungszimmer Handarchivraum Akteneinsicht Aussenstehende Kopierer, Material Verteilbereich Post intern Pausenbereich / Tee küche Möbel / Ausstattung Arbeitstisch / Stuhl • • • • • • • Druckermöbel • • • Pultkorpus • • • Besprechungstisch / Stühle 4 – 6er 2 – 4er • • • • Stauraum offen / geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • • • Stauraum abschliessbar, geschlossen (120 cm / 3 Ordner hoch) • • • Regal / Zeitschriftenauslage • lfm Aktenschrank • • • • Regalsystem, z.B. Compactusanlage mit Sicherheitsanforderungen • Magnetwand • • • Flip-Chart • • • Garderobe • • • • • • • Telekommunikation • • • • • • • Informatikgeräte PC-Workstation • • • • • Drucker / MFP* • • MFP MFP Beamer • Visualizer • Weitere Kalt- / Warmwasseranschluss • Mikrowelle • * MFP Multifunktionsprinter Gemäss Zonenkonzept; Einsatzrichtlinien Team Drucker und MPF-Geräte (Staatskanzlei, 14.01.2010) Immobilien Aargau Mai 2014 28ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A RAUMTYP 4: STAATSANWALTSCHAFT SPEZIFISCHE RÄUME Beschreibung Medienraum, Akteneinsicht Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden Bodenbeläge Linoleum oder Teppich Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, Tageslicht abhängig Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien* Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024:3.1 Einzel- / Gruppenbüro Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume Immobilien Aargau Mai 2014 29ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A RAUMTYP 5: LAGER- UND ARCHIVRÄUME Beschreibung Archivraum, Sicherstellung, Entsorgungsraum, Lagerraum Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Technische Grundversorgung, Feuerpolizeiliche Vorschiften erfüllt Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen Wandbeläge roh gestrichen Decken roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen Sonnenschutz Keine Anforderungen Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell Trennwände Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder Schwachstrom (ICT) keine Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024, 12.2 Nebenräume Lüftung / Klima Zu- und Abluft, max. Raumfeuchte 50 % rel.F. Sanitärinstallationen i.d.R. keine Sicherstellung Archivräume Möbel / Ausstattung Schrank / Regal / Tisch Schrank / Regal / Tisch Immobilien Aargau Mai 2014 30ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A RAUMTYP 6: NEBENRÄUME Beschreibung WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum, Serverraum Grundsatz des Standards Technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich Bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: · EKAS Richtlinie, «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang» · SUVA pro Checkliste, «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten» Bodenbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten Reinigungsraum: roh gestrichen / Linoleum Wandbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten / Putz gestrichen Reinigungsraum: roh gestrichen / Linoleum Reinigungsraum: roh gestrichen Raumakustik Keine Anforderungen Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifische Anforderungen Türe in Reinigungsraum min. 90 cm und nach aussen öffnend Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Sonnenschutz Keine Anforderungen Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder Mehrfachsteckdose 230V Schwachstrom (ICT) Technikraum: Servereinrichtungen, Alarmeinrichtugen, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*, Gegensprechanlage Heizung Raumtemperaturen: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume = Reinigungsraum 12.4 WC = WC-Anlage 12.5 Garderoben / Duschen = Dusche / Umkleide Serverraum 18˚ C Lüftung / Klima Zu- und Abluft Sanitärinstallationen WC / Umkleide / Duschen: siehe Anhang IV Reinigungsraum: Bodenablauf WC-Anlage Duschen / Umkleide Reinigungsraum Möbel / Ausstattung Pissoire, Klosett, Lavabo Dusche, Lavabo Raum zum Umkleiden Schrank, Regal Immobilien Aargau Mai 2014 31ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A RAUMTYP 7: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN Beschreibung Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Anlieferung, Veloparkplätze. Bei Veloparkplätzen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen: Velokonferenz Schweiz, Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Grundsatz des Standards im Freien, Einstellhalle Bodenbeläge Keine spezifischen Anforderungen Wandbeläge Roh: zweckmässige Ausführung Decken Roh: zweckmässige Ausführung Raumakustik Keine Anforderungen Türen / Fenster Keine Anforderungen Sonnenschutz Keine Anforderungen Trennwände Keine Anforderungen Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung Starkstrom Autowaschplatz: Mehrfachsteckdose Schwachstrom (ICT) Keine Anforderungen Heizung keine Lüftung / Klima keine Fahrzeugabstellfläche Mitarbeiter /Besucher Vorfahrt Gefangenentransport Anlieferung Veloparkplätze Ausstattung Bodenmarkierung Bodenmarkierung, mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen Bodenmarkierung Siehe Handbuch Immobilien Aargau Mai 2014 32ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2006) Anzahl Personen Klosett Urinor Waschtisch Dusche Herren Damen Herren Herren Damen Damen / Herren 10 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 – 20 2 2–3 2–3 2 2 1 25 2–3 3 – 4 3 2–3 3 – 4 1 35 3 4 3 3 4 2 50 4 5 4 3 – 4 4–5 2 V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME Immobilien Aargau Mai 2014 33ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN 1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006) «SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU» (Auszug aus der Norm) Allgemeines In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körperschall, Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die folgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf den Luftschall und den Trittschall. Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren Anforderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils projektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umgesetzt werden soll. Die definierten Werte sind als Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen. Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderungen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden Empfehlungen separat ausgewiesen. Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch Personen genutzt werden, wie Abstellräume, Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen, Heizungs-, Haustechnik usw. Legende LS Luftschall TS Trittschall Di Anforderungswert für Luftschall interner Quellen in dB L’ Anforderungswert für Trittschall in dB Immobilien Aargau Mai 2014 34ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT VOM GRUNDGERÄUSCH Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17) Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB] Grundgeräusch liegt bei 30dB(A) 30 gut zu verstehen 40 teilweise zu verstehen 45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen 55 kaum hörbar Grundgeräusch: 20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit 30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen. Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro». 3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen). Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB (SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro) Nutzung Raum 11 Raum 21 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2 Büro Büro Büro 35 40 60 55 Büro Sitzung 40 45 60 55 Büro Direktion 45 50 60 55 Korridor Büro 30 35 60 55 Sitzung Direktion 45 50 60 55 Korridor Direktion 35 40 60 55 Sitzung Sitzung 40 45 60 55 Korridor Sitzung 30 35 60 55 1 Empfehlungen für Räume ohne Einfluss der Türen und offener Treppen (Messung mit Vorsatzschalen) Immobilien Aargau Mai 2014 35ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER STAATSANWALTSCHAFT Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen der einzelnen Bauteile. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längsleitung Fassade Büro Büro 35 37 32 42 Büro Sitzung 40 42 37 47 Büro Direktion 45 47 37 47 Korridor Büro 30 32 27 37 Sitzung Direktion 45 47 37 52 Korridor Direktion 35 37 32 42 Sitzung Sitzung 40 42 37 47 Korridor Sitzung 35* 37 32 42 * Von der Norm abweichender Empfehlungswert Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe 1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen. Immobilien Aargau Mai 2014 36ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A Anforderungen Luftschall Räume mit erhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit Räume mit Anspruch an Vertraulichkeit müssen immer gesamtheitlich betrachtet werden. In der nachfolgenden Tabelle wurden Anforderungen an Räume mit Vertraulichkeit in Anlehnung an die VDI 2569 zusammengestellt. Raum 1 Raum 2 Anforderung gesamt Di [dB] Anforderung Wand R’W [dB] Anforderung Türen R’W [dB] Schall-Längsleitung Fassade Büro- und 50 52 Doppeltüre 57 Nebenräume1 allgemein zugänglich 50 52 Doppeltüre 57 Korridore 45 48 37 52 Nebenräume 2 nicht allgemein zugänglich 35 38 32 42 Einvernahmeräume Einvernahmeräume 50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Büro- und 50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Staatsanwaltschaft spez. Räume 50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Nebenräume1 allgemein zugänglich 50 52 Doppeltüre 57 Einvernahmeräume Korridore 45 48 37 52 Einvernahmeräume Nebenräume 2 nicht allgemein zugänglich 35 38 32 42 1 Allgemein zugängliche Räume wie z.B. Kaffeeräume, Kopier- und Vorräume 2 Nicht allgemein zugängliche Räume wie z.B. Lager- und Archivräume Anforderungen Trittschall für Räume mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz Für Räumlichkeiten mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe 2 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 55 dB empfohlen. Zum Vergleich die Anforderungen bei zwei Nutzungseinheiten, z.B. bei EFH oder MFH: MINDESTANFORDERUNGEN Vergleich Mietwohnungsbau Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB] mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 52 53 ERHÖHTE ANFORDERUNGEN Vergleich Eigentumswohnungsbau Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB] mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 55 50 Immobilien Aargau Mai 2014 37ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A 1. DEFINITION Quelle: DIN EN 1627 Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi) RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt. Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt. RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt. RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben. RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen. RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein. RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein. RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein. VII WIDERSTANDSKLASSEN 2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN BERATUNGSSTELLE Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Empfehlung (März 2014) die Minimalstandards der Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abweichende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch als sogenannte Maximalstandards zu betrachten. Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf die geforderten Widerstandsklassen bei der Trennung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der Gebäudeaussenhülle bezieht. Immobilien Aargau Mai 2014 38ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A VIII FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277 Quelle: SIA Dokumentation d 0165 GSF Grundstücksfläche AGF * Aussengeschoss- GF Geschossfläche (Brutto-Grundfläche BGF) ** GGF Gebäudegrundfläche UF NGF Nettogeschossfläche (Netto- Grundfläche) KF Konstruktionsfläche (Konstruktions- Grund fläche KGF) BUF Bearbeitete UUF Unbearbeitete NF Nutzfläche FF Funktionsfläche VF Verkehrsfläche Hauptnutzfläche NNF Nebennutzfläche HNF 1 Wohnen und Aufenthalt HNF 2 Büroarbeit HNF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente HNF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen HNF 5 Bildung, Unterricht und Kultur HNF 6 Heilen und Pflegen NNF 7 Sonstige Nutzungen FF 8 Betriebstechnische VF 9 Verkehrserschliessung und -sicherung BUF 10 1.1 Wohnräume 2.1 Büroräume 3.1 Werkhallen Lagerräume 5.1 Unterrichtsräume mit festem Gestühl allgemeiner med. Sanitärräume 8.1 Abwasseraufberei tung und -beseitigung 9.1 Flure, Hallen 10.1 Immobilien Aargau Mai 2014 39ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A * weitere Gliederung nach SIA 416 (z.B. Balkone, Terrassen, etc.) ** in Klammern und kursiv sind die Bezeichnungen dargestellt wie sie in der DIN 227 verwendet werden 1.2 Gemeinschafts- Grossraumbüros Archive, Sammlungsräume Allgemeine 6.2 besonderer med. Garderoben 8.2 Wasserversorgung 9.2 Treppen Pausenräume Technologische 4.3 Kühlräume 5.3 Besondere 6.3 Räume für operative Eingriffe, Endoskopien und Entbindungen Abstellräume 8.3 Heizung und Brauchwassererwärmung 9.3 Schächte für 1.4 Warteräume 2.4 Konstruktionsräume 3.4 Physikalische, Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors Annahme und Ausgaberäume Bibliotheksräume 6.4 Strahlendiagnostik 7.4 8.4 Gase (ausser für Heizzwecke) und Flüssigkeiten 9.4 Fahrzeugsverkehrs- 1.5 Speiseräume Schalterräume 3.5 Chemische, bakteriologische, morphologische 4.5 Verkaufsräume 5.5 Sporträume 6.5 7.5 Fahrgastflächen 8.5 Elektrische Stromversorgung 1.6 Hafträume 2.6 Bedienungsräume 3.6 Tierhaltung 4.6 Ausstellungsräume Versammlungs- 6.6 Physiotherapie und Rehabilitation 7.6 Räume für zentrale Technik 8.6 Fernmeldetechnik 2.7 Aufsichtsräume 3.7 Pflanzenzucht 5.7 Bühnen-, Studioräume 6.7 Bettenräume mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Heil- und Pflegeanstalten 7.7 Schutzräume 8.7 Raumlufttechnische Bürotechnikräume Küchen 5.8 Schauräume 6.8 Bettenräume mit bes. Ausstattung 8.8 Aufzugs- und 3.9 Sonderarbeitsräume 5.9 Sakralräume sonst. betriebstechnische Anlagen Immobilien Aargau Mai 2014 40ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT Büro 24m² Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 6 Personen Büro 15-18m² Arbeitsplatz mit Ablage Besprechungstisch bis 4 Personen Büro Sachbearbeiter 9m² pro AP Arbeitsplätze mit Ablage AM SCHANZENGRABEN 15, 8002 ZÜRICH T +41 43 268 59 59 F +41 43 268 59 61 WWW.BUERONAUTEN.CH PROJEKTVERFASSER 0m 0,5m 2m 3m1m AUSGABE: 01.2014 MST.: 1:50 GEZ.: th / yr 120x40x115120x40x115 100x42x189100x42x189100x42x189 IST 30m2 SOLL 24m2 100x42x189100x42x189 100x42x189100x42x189 100x42x189 AM SCHANZENGRABEN 15, 8002 ZÜRICH T +41 43 268 59 59 F +41 43 268 59 61 WWW.BUERONAUTEN.CH PROJEKTVERFASSER 0m 0,5m 2m 3m1m Departement Finanzen und Ressourcen IMMOBILIEN Aargau Tellistrasse 67, Telli-Hochhaus 5001 Aarau/AG T. +41 62 835 35 00 F. +41 62 835 00 09 WWW.AG.IMMOBILIENAARGAU.CH AUSGABE: 01.2014 MST.: 1:50 GEZ.: th / yr IST 18m2 SOLL 15m2 120x40x115120x40x115 Einzelbüro: Mittleres Kader Besprechungstisch Rechteckig 100x42x189 Nr. 3.1 Nr. 3.1 Var. AM SCHANZENGRABEN 15, 8002 ZÜRICH T +41 43 268 59 59 F +41 43 268 59 61 WWW.BUERONA PROJEKTVERFASSER 0m 0,5m 2m1m Departement Finanzen und Ressourcen IMMOBILIEN Aargau Tellistrasse 67, Telli-Hochhaus 5001 Aarau/AG T. +41 62 835 35 00 F. +41 62 835 00 09 WWW.AG.IMMOBILIENAA AUSGABE: 01.2014 MST.: 1:50 G SOLL 15m2 120x40x115120x40x115 80x42x18980x42x189 Nr. 3.1 Var. Departement Finanzen und Ressourcen IMMOBILIEN Aargau Tellistrasse 67, Telli-Hochhaus 5001 Aarau/AG T. +41 62 835 35 00 F. +41 62 835 00 09 WWW.AG.IMMOBILIENAARGAU.CH Arbeitsplatz Mehrpersonenbüro IST = SOLL 4 x 9m2 Juni 2021 – Version 1.0 AARGAUER KUNSTHAUS IMMOBILIEN KULTUR STANDARDS www.ag.ch / immobilienaargau Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich Fotografie Aargauer Kunsthaus, David Aebi, ullmann.photography Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel Digitalversion 1.0 © 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen Immobilien Aargau Juni 2021 3ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 1 VORWORT 5 2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6 2.1 Geltungsbereich 6 2.2 Zweck und Ziele 6 3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7 3.1 Staatsauftrag 7 3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7 4 STANDORTKRITERIEN 10 4.1 Standortperimeter 10 4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10 4.3 Zielkriterienkatalog 10 4.4 Standort Aargauer Kunsthaus 10 5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11 5.1 Grundlagen 11 5.2 Flächenstandards 11 5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11 5.4 Raumstruktur 11 5.5 Raumgruppen 12 6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS 14 6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 14 6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 15 6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 16 7 ANNEX 18 Immobilien Aargau Juni 2021 5ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 1 VORWORT Das Aargauer Kunsthaus ist ein national und international ausstrahlendes Kompetenzzentrum für Schweizer Kunst und das möchten wir weiter ausbauen – auf wissenschaftlicher Ebene ebenso wie im Sinn einer breiten Teilhabe. Das Haus bemüht sich dezidiert um das Kunstschaffen in diesem Land – in Form anspruchsvoller Ausstellungen zu Protagonistinnen und Protagonisten sowie Themen der Schweizer Kunst und insbesondere durch die Aufarbeitung und die häufigen Neupräsentationen der Sammlung. Die Sammlung mit rund 20’000 Werken ist eine der bedeutendsten und umfassendsten öffentlichen Sammlungen von Schweizer Kunst vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis heute und somit nationales Kulturgut, das für möglichst viele Bevölkerungssegmente optimal zugänglich gemacht werden soll. Die Sammlungspflege und -erweiterung steht ebenso im Fokus wie ihre innovative Vermittlung. Im Bereich der Ausstellungstätigkeit greifen wir gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit auf, um eine offene Plattform zu sein, auf der wir auf Augenhöhe und im Austausch mit den Besuchenden sind und Raum für intellektuelle und emotionale Berührung bieten. Unser Ziel ist auch in Zukunft, die Kunst in der Schweiz immer wieder auf überraschende und dialogische Art erlebbar zu machen und dadurch zum Magneten für Kunstschaffende und ein noch diverseres Publikum zu werden. Um diese Position und diese Ziele auch weiterhin sicherzustellen, muss sich das Aargauer Kunsthaus auch räumlich weiterentwickeln können. Dabei stehen nicht in erster Linie mehr Ausstellungsflächen im Zentrum, sondern andere, funktional spezifische Räume und Anforderungen an die Infrastruktur: Das sind zusätzliche Räume für die Bewirtschaftung, Pflege und Aufbewahrung der Sammlung, um Schäden zu verhindern, eigene Restaurierungen durchführen zu können und mit Werkstätten und Depotmöglichkeiten logistische Vereinfachungen zu schaffen. Die Sammlung wächst jedes Jahr um ca. 300 Arbeiten, und gewisse Werke zeitgenössischer Kunst stellen im Vergleich zu historischen Werken durch Material und Umfang besondere Anforderungen an Lagerung und Handling. Das Besucherverhalten hat sich stark verändert. Das Publikum stellt hohe Ansprüche an das Besuchserlebnis im Museum und erwartet eine gute Infrastruktur. Das reicht vom Angebot des Museumscafés (heute aus Platzgründen eingeschränkt) bis zur besseren Zugänglichkeit zu Toiletten und Garderoben. In der Absicht, noch stärker ein Ort für viele Menschen und möglichst diverse Gruppen zu werden, sind wir eine Partnerschaft mit Pro Infirmis unter dem Label «Kultur Inklusiv» eingegangen. Dabei geht es um barrierefreie Zugänge ebenso wie um neue Angebote im Bereich der Kunstvermittlung. Die Vermittlung generell hat in der Museumslandschaft stark an Bedeutung gewonnen. Das Aargauer Kunsthaus hat dabei in der Schweiz bereits eine Pionierrolle gespielt und wird heute als sehr aktiv und innovativ wahrgenommen. Die Besuchenden werden zunehmend über Anlässe (Sonderveranstaltungen, Rundgänge, Workshops etc.) erlebnisorientiert angesprochen. Die im kantonalen Kulturkonzept formulierte Stärkung der kulturellen Teilhabe, auf die sich unsere Arbeit ausrichtet, benötigt physischen Raum, wie multifunktionale Veranstaltungsräume und Ateliers. Das Team des Aargauer Kunsthauses ist in den letzten zehn Jahren inkl. Projektmitarbeitende und Praktikantinnen, um dreissig Personen gewachsen. Aus betrieblicher Sicht fehlen derzeit genügend grosse Pausenräume für das Personal. Obwohl Arbeitsplätze jetzt schon durch Teilzeitangestellte und befristet Angestellte flexibel geteilt werden, besteht ein Bedarf von acht Arbeitsplätzen. Die Museumsarbeit beinhaltet für die meisten Mitarbeitenden die physische Arbeit an Objekten und in gemischten Projektteams vor Ort. Dieser Entwicklungsbedarf und entsprechende Handlungsoptionen wurden 2019 im Rahmen einer mit dem renommierte Kultur-Beratungsbüro Heller Enterprises, Zürich erarbeiteten Studie klar aufgezeigt. Die damit verbundenen strategischen Grundlagen werden im Moment auf Abteilungsebene konsolidiert und ausformuliert. Sie fliessen ein in das sich in Erarbeitung befindende Kulturkonzept 2023–2028, welches dem Regierungsrat im 3. Quartal 2022 zur Gutheissung unterbreitet werden soll. 1. Juni 2021 Katharina Ammann Direktorin Aargauer Kunsthaus Immobilien Aargau Juni 2021 6ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 2.1 GELTUNGSBEREICH Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden für die Planung und Realisierung von einem Neubau oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung durch die Immobilien Aargau stattfinden. Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur Führung des Immobilienbestandes des Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL-Flächenanalyse von 2020. Die provisorischen Immobilien-Standards Aargauer Kunsthaus wurden vom Regierungsrat am 1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040 zur Kenntnis genommen. 2.2 ZWECK UND ZIELE Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungsgrundlage für das Aargauer Kunsthaus im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden. Die Raumstandards sind für Planende und Behörden bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons und gelten als Vorgaben für die Planung – von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden. Immobilien Aargau Juni 2021 7ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 1 SAR 495.200 Kulturgesetz vom 31.03.2009 (Stand 01.08.2013); § 18 Aargauer Kunsthaus Das Aargauer Kunsthaus besteht seit 1959 und ist eines der wichtigsten Kunstmuseen der Schweiz. Seine Ausstrahlung beruht insbesondere auf dem vor allem der Gegenwartskunst verpflichteten Ausstellungsprogramm und der herausragenden Sammlung. Diese stellt die wichtigste öffentliche Kollektion an Schweizer Kunst vom 18. Jahrhundert bis in die Gegenwart dar. 3.1 STAATSAUFTRAG Das Aargauer Kunsthaus ist eine öffentliche Institution mit kantonalem Sammelauftrag. Das Aargauer Kunsthaus stellt aus, sammelt, bewahrt und vermittelt physische und digitale Kunst. Kulturgesetz1 § 18 Aargauer Kunsthaus · unterhält eine Kunstsammlung mit Schwerpunkt Schweizer Kunst, · erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte, · vermittelt der Bevölkerung die Sammlung durch Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen, · kann weitere Aktivitäten wie Wechselausstellungen durchführen. 3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND UMFELDENTWICKLUNG 3.2.1 Aufgaben Die Erschliessung, Pflege und Erforschung der stetig wachsenden Sammlung ebenso wie deren Vermittlung und fachspezifische Beratungen stellen die zentralen Aufgaben dar. Das Aargauer Kunsthaus beteiligt sich am internationalen Kulturaustausch durch Koproduktionen und Leihgaben. Das Aargauer Kunsthaus präsentiert jährlich rund sieben grössere und kleinere Sammlungs- und Wechselausstellungen. Gezeigt werden bedeutende nationale und internationale Positionen. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem dem jungen Kunstschaffen sowie den Künstlerinnen und Künstlern aus der Region. Durch ein innovatives, breit gefächertes Vermittlungsangebot werden die Ausstellungen und die – immer wieder neu präsentierte – Sammlung der Öffentlichkeit, diversen und insbesondere jungen Publikumsschichten nähergebracht. Damit fördert das Aargauer Kunsthaus den Zugang zur bildenden Kunst und bietet Raum für eine differenzierte und überraschende Auseinandersetzung. 3.2.2 Organisation Das Aargauer Kunsthaus ist eine Sektion der Abteilung Kultur des Departementes Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau. Als solche bildet sie ihre Ziele und Leistungen im Aufgaben- und Finanzplan ab. Dabei orientiert sie sich am regierungsrätlichen Entwicklungsleitbild, am Leitbild des Departements BKS sowie an den im Kulturkonzept des Kantons Aargau formulierten kulturpolitischen Zielen. Das Aargauer Kunsthaus ist eine Public-private- Partnership zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein. Die Leitlinien zu den Aufgaben und zur Lastenverteilung sind in einem Vertrag geregelt zwischen dem Kanton Aargau und dem Aargauischen Kunstverein, die die Kunsthauspolitik gegenseitig abstimmen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst: · Der Kanton betreibt und unterhält das Aargauer Kunsthaus und stellt die Infrastruktur bereit. Der Kunstverein nutzt diese Infrastruktur und veranstaltet Wechselausstellungen und Vermittlungsprogramme. · Der Kunstverein hinterlegt seine Kunstsammlung im Aargauer Kunsthaus und stellt sie zu Ausstellungszwecken zur Verfügung. Der Unterhalt geht zu Lasten des Kantons. · Das Ausstellungsprogramm wird von der Direktion des Aargauer Kunsthauses festgelegt und dem Vorstand des Aargauischen Kunstvereins präsentiert. · Der Kunstverein schlägt dem Departement Bildung, Kultur und Sport Werke vor, die zu Lasten des Swisslos-Fonds anzuschaffen sind. · Für die allgemeine Ausstellungsproduktion erhält der Kunstverein im Rahmen der bewilligten Kredite einen jährlichen Betrag des Kantons. Immobilien Aargau Juni 2021 8ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 · Die Einnahmen aus den Museums- und Wechselausstellungen werden zwischen Kanton und Kunstverein prinzipiell hälftig geteilt. 3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen Der Kanton Aargau soll als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Dabei spielen das kulturelle Angebot und das Aargauer Kunsthaus als einer der kulturellen Leuchttürme eine wichtige Rolle. Das Aargauer Kunsthaus strahlt mit seinen Aktivitäten weit über den Kanton und immer wieder über die Landesgrenzen hinaus. Die 20’000 Werke umfassende Sammlung des Aargauer Kunsthauses gilt als eine der wichtigsten Sammlungen der Schweizer Kunst und bildet die Basis des Museums. Sie besteht aus der Sammlung des Aargauischen Staates (Kanton Aargau) und der Sammlung des Aargauischen Kunstvereins sowie aus wichtigen Dauerleihgaben. Das bestehende Sammlungskonzept beruht auf einer Tradition, die der Aargauische Kunstverein im 19. Jahrhundert begründet hat: Es wird gesammelt in der Zeit. Was den Ruf und die Identität des Aargauer Kunsthauses über die Jahrzehnte ausgemacht hat, ist heute die Strategie vieler Schweizer Museen. Immer weniger Institutionen können es sich leisten, rückwirkend kunsthistorische Lücken über kostspielige Ankäufe zu schliessen und erwerben deshalb Gegenwartskunst. Und nur wenige Häuser können sich Ausstellungen und Ankäufe wichtiger internationaler Gegenwartskünstler leisten und zeigen u. a. auch deshalb Schweizer Kunstschaffen. In diesem Umfeld agiert das Aargauer Kunsthaus heute und investiert deshalb gezielt in Substanz und Innovation. Die vorwiegend auf Schweizer Kunst spezialisierte Sammlung macht in ihrem Umfang und ihrer Qualität die Substanz des Hauses aus und darauf bauen wir auf. Die Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit wird sich noch stärker um die Sammlung drehen. Dabei werden wir ihre Pflege, ihre Kontextualisierung und ihre Bedeutung als kulturelles Erbe thematisieren und sie dem Publikum über digitale und analoge Gefässe noch besser zugänglich machen. Mit dem Ausbau der Sammlung Online und innovativer digitaler Vermittlungsformate reagiert das Aargauer Kunsthaus auf die Zeichen der Zeit in Wissenschaft und Vermittlung. Auch hier steht über die aktive Auseinandersetzung und Partizipation die kulturelle Teilhabe als kulturpolitisches Ziel im Zentrum. So wurde etwa das Projekt «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!» als Best-Practice-Beispiel für die Publikation «Teilhabe am Kulturerbe» von NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe) ausgewählt. Es ist gesamtschweizerisch das einzige Teilhabeprojekt eines Kunstmuseums in diesem Kontext. Neben der fokussierten und sogfältigen Auseinandersetzung mit Schweizer Kunst als Spezialisierung des Hauses stellen wir die aktuellen gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit durch thematische Ausstellungen und Sonderveranstaltungen, die im Vergleich zu den grossen Kunstmuseen der Schweiz offener und experimenteller angelegt sein können. 3.2.4 Digitalisierung Die Digitalisierung ist für das Aargauer Kunsthaus in drei Bereichen besonders relevant: Erschliessung der Sammlung, Kunstvermittlung und Kommunikation. Abgesehen von den enormen Vorteilen der Digitalisierung in zahlreichen Bereichen der täglichen Arbeit bleibt diese dennoch für die Mitarbeitenden des Aargauer Kunsthauses in den meisten Fällen an das physische Objekt und den realen Raum gebunden. Die datenbankbasierte Sammlung Online stellt im Open Access Informationen zu den Sammlungswerken bereit. Die Anzahl der publizierten Werke sowie die Funktionalitäten werden laufend erweitert. Angestrebt wird die Verknüpfung mit einem kantonsübergreifenden Kulturgüterportal und der Europeana sowie die Synchronisierung der Personendaten mit dem SIKART Lexikon. Dieses Instrument ist die Grundlage sowohl für die wissenschaftliche Verwendung als auch für die Kunstvermittlung. Immobilien Aargau Juni 2021 9ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 Die digitale Vermittlung spielt eine wichtige Rolle innerhalb des gesamten Vermittlungsangebots des Aargauer Kunsthauses, das im nationalen Kontext als innovativ wahrgenommen wird. Dazu gehören dialogische Führungen, interaktive Online- Workshops, Augmented-Reality-Rundgänge (eigene App) oder die viel beachtete «Sammlung Aargauer Kunsthaus – DIY!», bei der die Besuchenden mit der eigens dafür entwickelten App mit dem digitalen Bildarchiv der Sammlung Online des Aargauer Kunsthauses im Museumsraum selber Kuratierungen vornehmen können. Die digitale Vermittlung löst keinesfalls die physische Begegnung mit dem Original ab, sondern wird als komplementäre Möglichkeit zu analogen Formaten genutzt. Im Bereich der Kommunikation spielen neben den Informationen auf der Webseite die sozialen Medien eine grosse Rolle, um Personen anzusprechen, die nicht physisch vor Ort sind. Über Facebook und Instagram bieten wir Hintergrundinformationen ebenso wie spielerischen Zugang zu Haus, Sammlung und Ausstellungen mit dem Ziel, möglichst viele, auch jüngere Personen anzusprechen und verschiedene Anreize für einen Besuch im Aargauer Kunsthaus zu schaffen. Immobilien Aargau Juni 2021 10ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 4 STANDORTKRITERIEN 4.1 STANDORTPERIMETER Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung von Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist. 4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR STANDORTEVALUATION mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau einander systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 4.3 ZIELKRITERIENKATALOG Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu · Potenzial · Kostentreiber Im Annex 7.6 sind die Erläuterungen zu den allgemein gültigen Zielkriterien aufgeführt. 4.4 STANDORT AARGAUER KUNSTHAUS Das Aargauer Kunsthaus ist am Aargauerplatz verankert. Eine Veränderung des Standortes ist nicht erstrebenswert, da der zentrale Standort für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist und das Stadtbild massgeblich prägt. Immobilien Aargau Juni 2021 11ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 5 RAUMSTANDARDS/ RAUMANFORDERUNGEN 5.1 GRUNDLAGEN Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen, sind den Standards übergeordnet. 5.2 FLÄCHENSTANDARDS Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte betrachtet. Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere kleineren Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) geprüft werden. 5.3 RAUMQUALITÄT/ QUALITÄTSANFORDERUNGEN Eine der wichtigsten Prämissen eines Kunsthauses ist die Sicherheit der Werke. Das Aargauer Kunsthaus dokumentiert und sammelt Schweizer Kunst und dokumentiert somit wichtige politische und gesellschaftliche Entwicklungen anhand von Zeichnungen, Skulpturen, Malereien, Fotografien, Installationen und digitalen Medien. Dem Schutz dieser unersetzlichen Werke vor Bränden, Erdbeben, Sabotage und Diebstahl ist entsprechend den international für Kulturgüter geltenden Standards Rechnung zu tragen. Dem Schutz der Kulturgüter dienen auch die unten definierten Depotbedingungen. Auch in den Ausstellungsräumen spielt die Sicherheit der Werke eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen sind hier ebenfalls einzuhalten. Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse, um trotz offener Räume Nebengeräusche auszublenden und so eine auf das Werk fokussierte Atmosphäre zu schaffen. Nebenräume wie ein Veranstaltungsraum und der Vermittlungsraum (Atelier) sind so anzuordnen, dass diese keine akustischen Störungen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 aufgeführt. Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu beachten: · Gut erschlossene Depots mit Klimatisierung unter Kulturgüterschutzbedingungen · Publikumsgerechte Benutzungsräume (Ausstellungsräume und Vermittlungsräume) · Einladender offener Empfangs- und Veranstaltungsbereich · Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume im Hintergrund 5.4 RAUMSTRUKTUR Die Raumaufteilung des Aargauer Kunsthauses soll nach dem 4-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone», «Sicherheitszone» sowie «Sicherheitszone PLUS» (IV im Raumprogramm) wird den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz und an die Sicherheit sowie einer gestaffelten Zugänglichkeit bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die «4-Zonenstruktur». Ferner zeigt in Kapitel 6 das Zonendiagramm diese Struktur auf. Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade bei Immobilien Aargau Juni 2021 12ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 der Raumzuteilung im Bereich der «Eingangszone» und dem «Nutzerbereich mit Zugangskontrolle» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen. 5.4.1 «Öffentliche Zone» (I) In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In dieser Zone befinden sich neben dem Eingangsbereich auch ein Shop und ein Bistro sowie die Bibliothek und ein Veranstaltungsraum. Hinzu kommen Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum. Die Empfangstheke, welche im Eingangsbereich liegt, bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone». 5.4.2 «Gesicherte Zone» (II) Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden Zutritt, welche sich an der Empfangstheke ein Ticket gekauft haben bzw. sich dort für die jeweilige Veranstaltung angemeldet haben. Zu dieser Zone gehören die gesamte Ausstellungsfläche sowie das Atelier. Diese Zone ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen und wird durch Mitarbeitende bewacht; die Ausstellungsfläche wird vereinzelt mit Kameras überwacht. Aussentüren sowie Türen zu Fluchtwegen müssen alarmgesichert sein. 5.4.3 «Sicherheitszone» (III) In dieser Zone befinden sich die Büroräumlichkeiten, Werkstätten und Personalräume der Mitarbeitenden. Weiter sind hier die Depots und die verschiedenen Lagerräumlichkeiten angesiedelt. Zusätzlich befindet sich hier auch die An-/Ablieferung sowie die Entsorgung. Die «Sicherheitszone» soll über einen eigenen Ein-/Ausgang verfügen aber auch von den anderen Zonen her erschlossen sein. 5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV) Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte Mitarbeitende des Aargauer Kunsthauses Zutritt. Hier befinden sich die Depots und die Restaurierungswerkstatt. Die «Sicherheitszone PLUS» soll von der «Sicherheitszone» her erschlossen sein. 5.5 RAUMGRUPPEN Generell umfasst die Institution zwei Bereiche mit jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen: · Transparent und offen präsentiert sich der öffentliche Bereich und der gesamte Nutzungsbereich mit den Ausstellungsflächen und dem Atelier. · Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die Depots, Werkstätten und die Fachbereiche mit Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder zugänglich noch einsehbar. Eingangsbereich (1) Der Eingangsbereich liegt in der «Öffentlichen Zone» und bildet eine publikumsaktive Übergangszone zwischen dem Aussenraum und dem Innenbereich der Institution. Ziel ist es, einen Empfangsbereich zu gestalten, der auch als öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort für Passanten, Besuchende, Mitarbeitende und die Quartierbevölkerung dient. Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein Sanitätsraum sind hier ebenfalls untergebracht. Publikumsbereich (2) Der Publikumsbereich liegt ebenfalls in der «Öffentlichen Zone». Ausgenommen ist das Atelier, welches in der «Gesicherten Zone» liegt. Es wurden im Raumprogramm bestimmte Räume vorgesehen, die sich zur Eingangszone hin orientieren und auch externen Nutzenden zur Verfügung stehen (z. B. bei Vermietung). Diese extern nutzbaren Räume sind folgende: · Bistro · Shop · (Huber-)Bibliothek · Veranstaltungsraum I Öffentliche Zone II Gesicherte Zone III Sicherheitszone IV Sicherheitszone PLUS Immobilien Aargau Juni 2021 13ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 Diese Räume sollen auch unabhängig von den Öffnungszeiten des Aargauer Kunsthauses zugänglich sein. Das Bistro sollte auch von aussen zugänglich sein. Die betrieblichen Abläufe und die innenräumlichen Abhängigkeiten sind dabei zwingend einzuhalten. Die Anlieferung und Lagerzugänglichkeit für die Gastronomie müssen ausserhalb der Sichtbarkeit für die Besuchenden gewährleistet sein. Ausstellungsbereich (3) Der Ausstellungsbereich befindet sich in der «Gesicherten Zone». Er ist eine räumlich fliessende, offene Zone mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Raumtrennung, um den jeweiligen Ausstellungsformaten gerecht zu werden. Die Trockenbausysteme sollten wie bisher aus dem «Wolfsburgersystem» bestehen. Diverse Möglichkeiten für EDV und Elektroanschlüsse müssen gegeben sein, sodass eine möglichst grosse Flexibilität für die Präsentation der Werke gegeben ist. Wichtig sind die statischen Auslegungen der Böden, die je nach Stockwerk mit 1,5–2,5 t/m2 Nutzlast ausgelegt sein sollten. Die Ausstellungsfläche muss sowohl klimatisch wie auch sicherheitstechnisch überwachbar sein. Die Personenflüsse sollten vom Eingangsbereich her gut kontrollierbar sein, sodass die Anwesenheit von Besuchenden per Videoüberwachung und physisch gewährleistet werden kann. Depot (4) Die Depots müssen nach den Richtlinien des Kulturgüterschutzes erbaut und unterhalten werden. Werkstätten (5) Diese Raumgruppe dient der Annahme und Abgabe der Kunstwerke, der Restaurierung von Werken und dem Ausstellungsbau. Vom Prinzip her gibt es für die einzelnen Tätigkeiten je einen Arbeitsraum. Die Objekte und Mitarbeitenden bewegen sich je Arbeitsgang von Raum zu Raum. Kurze Wege sind deshalb für die Arbeiten wichtig. Die Verbindung zu den restlichen Raumgruppen, insbesondere den Depots und den Ausstellungsräumen, ist durch eine gute Erschliessung mit breiten und schwellenlosen Wegen zu gewährleisten. Zu den Werkstätten zählen unter anderem folgende Räume: · Wareneingang · Werkstatt Museumstechnik · Zwischenlager · Quarantäneraum · Restaurierungsatelier Fachbereiche inkl. Verwaltung (6) Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicherheitszone» untergebracht und nur mit einem Badge zugänglich. Hier arbeiten die Verwaltung und die jeweiligen Fachbereiche, die Abteilungsleitenden und generell all jene Mitarbeitende, deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt mit der Kundschaft oder den Werken voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und einer optimalen Kommunikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros. Die Büros der Technik befinden sich räumlich zwischen denen der Verwaltung und der Werkstätten, sodass die wichtigsten Räume in unmittelbarer Nachbarschaft liegen. Für eine optimale Kommunikation sind die einzelnen Abteilungen gruppiert. Es soll mehrere Begegnungszonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum für alle Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der Kopierraum und die Postfächer sollten zentral angeordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe liegen. Die für die Raumgruppe Ausstellungsbereich und Publikumsbereich zuständigen Mitarbeitenden erledigen hier administrative Hintergrundarbeiten. Für die Arbeit im Benutzungsbereich selbst, wie etwa die Shopverwaltung, die Aufsicht, Ticketausgabe oder die Beratung, stehen diesen Mitarbeitenden Arbeitsplätze im Publikumsbereich zur Verfügung. Infrastruktur und Betriebsräume (7) In dieser nicht öffentlich zugänglichen Raumgruppe befinden sich Lagerräumlichkeiten, das Büro des Hauswarts und Räume, die dem Gebäudeunterhalt und der Warenanlieferung dienen. Dies sind die Lager für die Werkstätten, das Lager für IT und das Lager Mobiliar sowie der Putzraum inkl. Lager für Putzutensilien. Das Zwischenlager für die Kunstobjekte ist explizit den Werkstätten zugeordnet. Immobilien Aargau Juni 2021 14ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS 6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM PROGNOSE 2030 Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeitsplätze sowie auch die Anzahl Besuchende und Veranstaltungsteilnehmer. Weiter wurden Prognosen zur Entwicklung der Sammlung erarbeitet. Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksichtigt worden. Für die Bereiche der Depots wurde eine Prognose vom Aargauer Kunsthaus in Bezug auf die Sammlungsstrategie zugrunde gelegt. Die Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt. Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für das Aargauer Kunsthaus aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 7.2 zu finden. Nr. Nutzung Nutzfläche in m² 1 Eingangsbereich 325 2 Publikumsbereich 690 3 Ausstellungsbereich 2’875 4 Depots 2’785 5 Werkstätten 185 6 Fachbereiche und Verwaltung 535 7 Infrastruktur und Betriebsräume 1’405 Total 8’800 Feinstaub Grenzwerte PM10. F9-Filter für Filterung Zuluft. Maximaler Grenzwert 75 μg/m3. Maximaler Jahresmittelwert 20 μg/m3. Allgemein sind staubabweisende Oberflächen vorzusehen. Gasförmige Luftschadstoffe (Schwefeldioxid, Stickoxide, Ozon) ISO-Norm 11799 angestrebt. Grenzwerte laut Luftreinhalteverordnung. Immobilien Aargau Juni 2021 15ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS Öffentliche Zone (I) Gesicherte Zone (II) Sicherheitszone (III)Sicherheitszone PLUS (IV) gelegentlicher Warenfluss Atelier Bistro Ein-/Ausgang Personal und Waren Ein-/Ausgang Personal und Waren Restaurierungsatelier Quarantäneraum Shop Veranstaltungsraum Büros Fachbereiche inkl. Verwaltung Fachbibliothek Personalbereich Betriebliche Lager Lager Bau- und Ausstellungsmaterial Zwischenlager Ausstellungsfläche Depot Werkstatt Museumstechnik Anlieferung Empfangsbereich Kunden Mitarbeitende Waren Personenfluss (öffentlich) Warenfluss Mitarbeitende Waren Immobilien Aargau Juni 2021 16ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 6.3 SPEZIFISCHE NUTZERANFORDERUNGEN Für die Ausstellungsflächen, die Depots und das Archiv gelten als oberstes Ziel die Minimierung der klimatischen Schwankungen. Die Räumlichkeiten sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei unterstützend wirken. In den Depots und im Archiv ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen. Die Ermittlung der genauen Klimawerte für verschiedene Kunstobjekte sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu entnehmen. Die Depots und das Archiv sind möglichst fensterlos zu planen. Im Ausstellungsbereich ist dem Thema Lichtschutz eine grosse Bedeutung zuzumessen. Insbesondere in Räumen mit Tageslicht sind geeignete Schutzmassnahmen vorzusehen, um empfindliche Materialien vor der UV-Strahlung und dem kurzwelligen Licht zu schützen. Aber auch die Auswahl des künstlichen Lichts muss entsprechend den Exponaten ausgewählt werden. Die jeweiligen Vorgaben finden sich unter anderem in der DIN EN 16893:2018. In nachfolgender Tabelle sind die Anforderungen an die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit für die drei erwähnten Raumtypen dargestellt. Raumtyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit (F) inkl. Schwankungen pro Tag Depot IV 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% Archiv IV 16-19°C 45-55 % r.L.+/- 3% Ausstellungsfläche II 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% Immobilien Aargau Juni 2021 18ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 7.1 Konzept Depotstruktur, Aargauer Kunsthaus; Juni 2021 19 7.2 Raumprogramm Aargauer Kunsthaus 23 inkl. Ausstattungsstandard und klimatischen Anforderungen 7.3 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277) > zu finden auf: www.ag.ch 7.4 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen») > zu finden auf: www.ag.ch 7.5 Kulturgüterschutz: · Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen) · Nationale Rechtsgrundlagen · Verordnungen · Querverweise zu anderen Bundesgesetzen > zu finden auf: www.babs.admin.ch 7.6 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse) > Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau. 7 ANNEX Immobilien Aargau Juni 2021 19ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 7.1 KONZEPT ZUR DEPOTSTRUKTUR DES AARGAUER KUNSTHAUSES Das Aargauer Kunsthaus bewirtschaftet aktuell drei Depotstandorte. In den jeweiligen Depots lagern die Sammlungswerke sowie Kataloge, welche vom Aargauischen Kunstverein herausgegeben worden sind. Zudem lagern wir technisches Material für die Umsetzung von Ausstellungen als auch Verpackungen diverser Kunstobjekte. Die Depots sind auf drei verschiedenen Standorte verteilt, was besonders im Bereich der Kunstdepots sinnvoll ist, da so die Risiken, die durch äussere Einflüsse entstehen könnten, gemindert werden können. Die Aufgliederung der Depots sieht wie folgt aus: DEPOT AARGAUER KUNSTHAUS Das Depot im Aargauer Kunsthaus wird in drei separate Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden zwischen Depot 1, 2 und 3. Zusätzlich ist hier der Schutzraum angegliedert. Das Depot 1 im Aargauer Kunsthaus ist mit Gitterwänden ausgerüstet. An diesen Gitterwänden hängen die wichtigsten Gemälde unserer Sammlung sowie sehr heikle Werke, die möglichst nicht transportiert werden sollten. Dies natürlich soweit es die Grösse der einzelnen Werke erlaubt. Im Depot 2 werden hauptsächlich Grafiken und andere Papierarbeiten gelagert. Diese werden in speziellen Mappen in den diversen Planschränken aufbewahrt. Bereits gerahmte Papierarbeiten werden ebenfalls dort gelagert. Die Papierarbeiten sind besonders lichtempfindlich und müssen dadurch mehrheitlich im Dunkeln untergebracht werden. Das Depot 3 im Aargauer Kunsthaus ist mit einem Stangenregal sowie mit einem Rollenregal ausgerüstet. Im Stangenregal werden die grossformatigen Kunstwerke gelagert, welche an den Gitterwänden des Depot 1 keinen Platz finden. Im Rollenregal werden grosse Papierwerke oder abgespannte Leinwände auf Rollen aufbewahrt, welche aufgrund ihrer Grösse nur aufgerollt gelagert werden können. Im Depot 3 befinden sich neben den beiden Regalen mehrere Gestelle für Skulpturen und kleinere Installationen. Des Weiteren gibt es noch die sogenannte Zone. In der Zone werden Kunstwerke frei im Raum gelagert. Im Schutzraum lagern hauptsächlich unsere Wechselrahmen sowie Kunstwerke, die aus diversen Gründen separat gelagert werden müssen. Beispielweise solche, die noch nicht inventarisiert sind oder sich in Abklärung betreffend ihren Zustand befinden. Kennzahlen zum Depot im Aargauer Kunsthaus Fläche Depot 1 155 m2 Fläche Depot 2 72,3 m2 Fläche Depot 3 146,8 m2 Fläche Schutzraum 34,9 m2 Total Fläche 409 m2 Anzahl Gitterwände 172 Seiten Grösse Gitterwände 3,02 x 3,14 m Fläche Gitterwand 9,48 m2 Total Fläche Gitterwände 1’631 m2 Anzahl Planschränke Metall 21 Stk. Anzahl Planschränke Holz 4 Stk. Total Schubladen Planschränke 248 Stk. Gestelle Depot 2 lm 17 lm Grösse Stangenregal L 6,1 x T 4,82 x H 3,46 m, mit 16 Abteilen Grösse Rollenregal L 3,71 x T 4,06 x H 3,52 m, 7 Stangen Gestelle Dep3 m2 59,05 m2 Immobilien Aargau Juni 2021 20ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 DEPOT SCHÖNENWERD Das Depot in Schönenwerd hat die Besonderheit, dass es nicht auf Aargauer Boden steht. Das Depot ist in 5 Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden folgendermassen: Der erste Raum ist das Universallager. Hier werden hauptsächlich mittelgrosse Skulpturen und mittlere Installationen gelagert. Zudem wird freier Platz mit technischem Material gefüllt. Das Universallager ist mit Palettenregalen ausgerüstet. Der zweite Raum ist das ehemalige Schaulager. Die ser Raum ist ebenfalls mit Palettenregalen ausgerüstet. Hier befindet sich ein Teil der ca. 100 Paletten mit Katalogen vom Kunstverein. Zusätzlich sind an zwei Wänden Gitter angebracht, an welchen ein Teil des Schaulagers hängt. Dazu gehören die Bilder, die in die Bürobilderausleihe gehen. Der dritte Raum, das Hauptlager, ist der Raum, der fast ohne zusätzliche Infrastruktur auskommt. Ausser einer Zeile mit Palettenregalen, auf denen der Rest der Kataloge lagert, sind keine Gestelle verbaut. Grosse Installationen und Skulpturen sowie grossformatige Bilder nehmen den Rest des Raumes ein. Angrenzend zum dritten Raum befindet sich der Technikraum. Hier steht der Monoblock der Lüftungs- und Klimaanlage. Der restliche Platz in diesem Raum ist mit technischem Aufbaumaterial für die Ausstellungen gefüllt, wie beispielsweise Sockel, Vitrinen, Teppiche etc. Der fünfte Raum ist das Speziallager. Hier wurden 2018 neue Gestelle eingebaut. Der Grossteil der Bürobilderausleihe wird hier aufbewahrt, ebenfalls befindet sich hier das Skulpturenlager. Aufgrund der neuen Gestelle konnte so verdichtet werden, dass auch die Sammlung Bally, die wir als Dauerleihgabe beherbergen, darin Platz fand. Kennzahlen zum Depot Schönenwerd Fläche Universallager 274,4 m2 Palettengestelle Universallager lm 172,4 lm Fläche Schaulager 138,7 m2 Palettengestelle Schaulager lm 62,1 lm Fläche Hauptlager 271,8 m2 Palettengestelle Hauptlager lm 42 lm Fläche Technikraum 48 m2 Fläche Speziallager 55,6 m2 Gestelle Speziallager lm 141,6 lm Total Fläche 788,5 m2 Immobilien Aargau Juni 2021 21ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2 DEPOT UNTERENTFELDEN Das Depot Unterentfelden ist ein modernes Depot und konnte 2016 durch das Aargauer Kunsthaus bezogen werden. Dieses Depot ist in zwei Räume aufgeteilt. Im ersten Raum, in dem sich zurzeit auch das Ringier Bildarchiv befindet, lagern auf einem Palettengestell einige Skulpturen, welche beim Umzug in Schönenwerd keinen Platz hatten. Zudem ist ein grosses Stangenregal für grossformatige Werke eingebaut. Aufgrund von Platzmangel, müssen gewisse Werke verpackt gelagert werden und befinden sich in diversen Verpackungen im Stangenregal. Im ersten Raum befindet sich auch der Monoblock für die Lüftungs- und Klimaanlage. Im zweiten Raum, der durch eine weitere Alarmtüre vom ersten getrennt ist, befindet sich das Hauptdepot. Auch hier sind Gitterwände eingebaut. Zudem gibt es hier noch Planschränke für Papierarbeiten. Die grösste Lagerfläche bieten die Regale. In diesen Fachbodenregalen finden kleinere und mittelgrosse Werke wie beispielsweise gerahmte Papierwerke, Ölgemälde und Fotografien bis hin zu kleineren Objekten Platz. Kennzahlen zum Depot Unterentfelden Fläche Erster Raum 438 m2 Davon Ringier Bildarchiv 203 m2 Fläche Zweiter Raum 563 m2 Total Fläche 1’001 m2 Anzahl Gitterwände 64 Seiten Grösse Gitterwände 7,85 x 2,8 m Fläche Gitterwand 21,98 m2 Fläche Total Gitterwände 1406,72 m2 Regale lm 85 lm Anzahl Planschränke 13 Stk. Total Schubladen Planschränke 152 Stk. Grösse Stangenregal L 10,75 x T 4,9 x H 3,46 m mit 16 Abteilen Fläche Stangenregal 52,67 m2 Nutzbare Fläche Palettenregal 32 m2 Immobilien Aargau Juni 2021 22ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2 LAGER UNTERENTFELDEN Zusätzlich zu den beschriebenen Depots werden wir, voraussichtlich ab Frühjahr 2021, ein weiteres Lager im selben Gebäude in Unterentfelden bewirtschaften. Dieses Lager befindet sich im UG und ist weder klimatisiert noch alarmgesichert. Es ist teilweise mit Palettenregalen ausgerüstet und wird sämtliche Kataloge sowie technisches Material, welche wir für die Ausstellungsaufbauten brauchen, beherbergen. Dazu gehören Teppiche, Akkustikpaneele, Sockel, Plexiglashauben und diverse Verpackungen. Im April 2021 konnte man das neue Lager in Unterentfelden im Untergeschoss beziehen. Dies entschärft die Lagersituation der Kunstsammlung enorm. Einerseits wird dadurch nichtunnötig teurer Lagerplatz für Kataloge, Sockel, Teppiche etc. besetzt und andererseits können wir bei der Ausstellungsplanung und den Umbauten ökonomisch und ökologisch sinnvoll agieren und somit viele Ressourcen einsparen. Da sich das Lager und Depot am selben Standort befinden, ist die Logistik einfach und arbeitssparend. Zusätzlich kann damit die Brandlast in den Kunstdepots minimiert werden. Neben Katalogen und dem technischen Material können endlich auch Transportrahmen, Klimakisten und sonstige Kunstverpackungen gut gelagert werden und nehmen damit der Kunstsammlung keinen Platz mehr weg. Künftig wird das Aargauer Kunsthaus auch Kunstverpackungen von Wechselausstellungen bei sich beherbergen und muss diese nicht teuer extern zwischenlagern. Kennzahlen Lager Unterentfelden Grösse Lager kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden Fläche Lager 650 m2 Nutzbare Fläche Palettenregale kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden Immobilien Aargau Juni 2021 23ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS TOTAL 8’800 46 1 Eingangsbereich 325 1 1.1 Foyer 200 I TL HNF Soll auch für Veranstaltungen genutzt werden können. Türen/Fenster: Sicherheitstüre zum Ausgang, barrierefrei, Automatiktür 1.2 Empfangstheke 25 1 I TL HNF Empfang und Ticketverkauf Stark-/Schwachstrom: Anschluss für Kassenanlage Sonstiges: aussreichend Ablagefläche für Infomaterial, Kopfhörer für Führungen, etc. 1.3 Garderobe Besucher 40 I NNF Sonstiges: Schliessfächer in verschiedenen Grössen und Formen 1.4 Kinderwagenraum 10 I NNF 1.5 Sanitätsraum 10 I HNF Grösse gemäss Immobilien Standards 1.6 WC Besucher 35 I NNF Damen: 5 WC / 3 Waschtische Herren: 3 WC / 3 Urinale / 2 Waschtische 1.7 IV-WC Besucher 5 I NNF 7.2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN Immobilien Aargau Juni 2021 24ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS 2 Publikumsbereich 690 0 2.1 Bistro 100 I TL 8.11/ 8.12 1.5 Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Sonstiges: Gastrotheke inkl. aller benötigen Anschlüsse für Geräte etc., Sitzmöglichkeiten für Gäste 2.2 Shop 40 I TL 6.3 HNF 4.5 in Anlehnung an den IST-Bestand Sonnenschutz:aussenliegend, automatisch Sonstiges: Ausstellregale und -sockel 2.3 Bibliothek 150 I TL HNF in Anlehnung an den IST-Bestand Sonstiges: Standregale bzw. Regale an den Wänden 2.4 Atelier/ Vermittlungsraum 100 II TL 8.6 HNF 5.3 Sonnenschutz: aussenliegend, manuell steuerbar Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen, mind. 5 Waschbecken für die Teilnehmenden 2.5 Veranstaltungsraum 300 200 I TL 8.7 HNF Soll auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kunsthaus genutzt werden können. Grundlage für die Berechnung: 1.5 m²/Gast (Kantonsbibliothek St.Gallen) Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer dienen Türen/Fenster: grossflächige Fenster Sonnenschutz: aussenliegend Stark-/Schwachstrom: Veranstaltungstechnik Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen Immobilien Aargau Juni 2021 25ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS 3 Ausstellungsbereich 2’875 0 3.1 Ausstellungsfläche (innen) 2’875 4.5 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% II HNF 5.8 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akustisch dämpfend Wände: höhere Nutzlasten Türen/Fenster: Aussentüren bzw. Türen zu Fluchtwegen alarmgesichert, Fenster mit UV-Schutz und nicht öffenbar Sonnenschutz: innenliegend, flexibel steuerbar Stark-/Schwachstrom: flexibles Beleuchtungssystem, mehrere Starkstromsteckdosen Nutzlasten: mind. 1’000 kg/m² 4 Depot 2’785 1 4.1 Depot 2’600 4.5 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% IV KL HNF Die Fläche ergibt sich aus der Summe aller IST-Flächen (1’911 m²) plus der geschätzten Zunahme der Werke bis 2030 (+6’900 Werke) in Verbindung mit dem groben IST-Kennwert 10.5 Werke pro m². 4.2 Arbeitsplatz Depotverwaltung 15 1 IV HNF 4.3 Archiv 70 4.5 16-19°C 45-55 % IV KL HNF Standregal Kulturgüterschutzraum Türen/Fenster: Türen abschliessbar, keine Fenster 4.4 Zwischenlager 100 4.5 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% IV KL HNF Zwischenlagerung der Kunstwerke bei An-/Abtransport in Gestellen oder Palettenregalen Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar, Sicherheitstechnik Immobilien Aargau Juni 2021 26ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS 5 Werkstätten 185 0 5.1 Werkstatt Museumstechnik 125 III TL HNF Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche (auch für mobile Werkbänke) nötig sowie Platz für die verschiedenen Maschinen für die Bearbeitung der Baumaterialien: - Bohrmaschine - Sägen - Schleifmaschinen - etc. Stark-/Schwachstrom: Steckdosen (Stark- und Schwachstrom) Sonstiges: Druckluftversorgung und (Kalt-) Wasserversorgung nötig 5.2 Restaurierungsatelier (inkl. Fotoecke) 40 4.5 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% Zu- und Abluft IV KL HNF Ausreichend Arbeits- und Lagerfläche nötig (vor allem für grossformatige Kunstwerke) mit flexibler Möblierung Stark-/Schwachstrom: Starkstromanschlüsse für die Maschinen 5.3 Quarantäneraum 20 4.5 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2% sep. nötig IV KL HNF Arbeitstische, Regale und autonome Lüftung Türen: abschliessbar, alarmgesichert Sonstiges: Gestelle 6 Fachbereiche inkl. Verwaltung 535 43 6.1 Büroarbeitsplätze Fachbereiche und Leitung (inkl. Fokusraum) 350 37 III TL HNF 2.1 / Überwiegend Mehrpersonenbüros, nur einzelne Einzelbüros 6.2 Büroarbeitsplätze Technik 45 5 III TL HNF Immobilien Aargau Juni 2021 27ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS 6.3 Backoffice Store 10 1 III TL HNF 2.1 inkl. Lagerfläche Immobilien-Standards 6.4 Besprechung 70 III TL HNF 2 Räume für 6 Personen 1 Raum für 20 Personen 6.5 Fachbibliothek 20 6.1 HNF 6.6 Infrastrukturzone 30 III HNF 2 Räume: Nähe Büroarbeitsplätze Fachbereiche und Arbeitsplätze Technik 6.7 Postraum 10 III HNF 7 Infrastruktur und Betriebsräume 1’405 1 7.1 Werkstatt/Lager Hauswart 15 1 III NNF Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung Wasseranschluss 7.2 Putzraum inkl. Lager Reinigungsmaterial 10 III NNF Verwaltung Kanton Aargau: Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept Boden: Fliesen Wände: Fliesen Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien 7.3 Lager Printmaterial 50 III HNF Lager für Flyer, Postkarten, Ausstellungsbroschüren, Jahresberichte, Kataloge etc. Türen/Fenster: abschliessbar Sonstiges: Gestelle 7.4 Lager Ausstellungsmaterial 750 III HNF Materiallager für Ausstellungen: Sockel, Hauben, Vitrinen, Teppiche, etc. Türen/Fenster: abschliessbar Immobilien Aargau Juni 2021 28ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS 7.5 Lager Baumaterial 150 III HNF Lager für techn. Aufbaumaterial wie Wandelemente «Wolfsburger System» Türen/Fenster: abschliessbar Sonstiges: Gestelle 7.6 Materialraum Atelier 40 III 2.4 HNF Lager für Gebrauchsgegenstände im Atelier Türen/Fenster: abschliessbar Sonstiges: Gestelle 7.7 Lager Veranstaltungsmobiliar 20 III 2.5 HNF Lager für Veranstaltungsrack, Stühle, Tische, Flügel, etc. Türen/Fenster: abschliessbar 7.8 Pausenraum mit 90 III TL HNF Für zusätzliche Mitarbeitende während BfdK braucht es temporäre Pausenräumlichkeiten. 40 Sitzplätze für 78 Mitarbeitende, pro Sitzplatz 2.25 m² (Erfahrungswert Planconsult) 7.9 WC Personal 35 III NNF Für zusätzliche Mitarbeitende während BfdK braucht es temporäre WC-Anlagen. Kanton Aargau (Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz) Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische Herren: 4 WC / 4 Urinale / 3-4 Waschtische 7.10 Personalgarderobe inkl. Duschen 50 III NNF Für zusätzliche Mitarbeitende während BfdK braucht es temporär Garderoben. 2 Duschen für Herren, 1 Dusche für Damen Sonstiges: Abschliessbare Schliessfächer 7.11 An-/Ablieferung (Kunst- und Ausstellungsmaterial) 80 III HNF Anlieferung mit LKW (Sicherheitsschleuse) abwaschbar, Bodenrinne Sonstiges: Videoüberwachung, Nutzlast 20 kN/m² Immobilien Aargau Juni 2021 29ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS 7.12 An-/Ablieferung (Waren Bistro, Veranstaltungen, Shop) 15 III HNF abwaschbar, Bodenrinne Sonstiges: Videoüberwachung 7.13. Entsorgung 30 III HNF 7.14 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF Boden: Fliesen Wände: Fliesen 7.15 Lager Küche 10 III 2.1 HNF Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen) I Öffentliche Zone: Besucher II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht) III Sicherheitszone: Mitarbeitende IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung Belichtung zwingend TL Tageslicht KL Kunstlicht Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Kanton Aargau HFGS Immobilien-Standard Planconsult W+B AG, Basel Bereich Strategische Planungen Ralf Weishaupt, Projektleiter Marco Hagmann, Projektmitarbeiter Version 1 Basel, 19. Januar 2024 AN 6923, rw/mh Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...............................................................................................................................4 1.1 Geltungsbereich ...............................................................................................................4 1.2 Zweck und Ziele ...............................................................................................................4 1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen ....................................... 4 1.4 Design der Prozesse........................................................................................................4 1.5 Anwendung der Raumtabellen .........................................................................................5 1.6 Anforderungen an die Bauweise ......................................................................................5 2 Organisation der HFGS ............................................................................................................6 2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen ....................................................... 6 2.2 Bildungsgänge der HFGS ................................................................................................6 2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven ............................................... 7 3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept 3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept ...................................................................................8 3.1.1 Pädagogische Leitsätze .......................................................................................8 3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb ................................................ 8 3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung ..............................................................................9 3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung ....................................... 9 3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit ................. 9 3.2 Nutzungskonzept HFGS ................................................................................................ 10 3.2.1 Gesamtanlage.................................................................................................... 10 3.2.2 Forum ................................................................................................................11 3.2.3 Lernwelt .............................................................................................................12 3.2.4 TT Pflege ...........................................................................................................13 3.2.5 TT Operationstechnik ......................................................................................... 13 3.2.6 Betriebswelt ....................................................................................................... 14 3.2.7 Aussenbereich ................................................................................................... 14 4 Standortkriterien .....................................................................................................................15 4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen .............................................................. 15 4.2 Zielkriterienkatalog ......................................................................................................... 15 5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards ...................................................................... 16 5.1 Strukturierungssysteme ................................................................................................. 16 5.1.1 Norm SIA 416 .................................................................................................... 16 5.1.2 Nutzungsbereiche .............................................................................................. 16 5.1.3 Raumtypen ........................................................................................................ 16 5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich ...................................................................... 19 5.3 Bedarfsermittlung ...........................................................................................................27 5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF) ...................................................................................... 27 5.3.2 Geschossfläche (GF) ......................................................................................... 27 5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF)............................................................................... 27 5.3.4 Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) ............................................................... 28 5.3.5 Grundstückfläche (GSF) .................................................................................... 28 5.3.6 Bedarf weiterer Partner ...................................................................................... 28 Anhang.........................................................................................................................................29 I. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................. 29 II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen ................................................... 30 III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp .................................................. 32 IV. Bedarfskennzahlen ........................................................................................................ 48 V. Schallschutzanforderungen............................................................................................ 50 VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 ................................................... 51 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Immobilien-Standards für die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) dienen als Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines Erweiterungsbaus an der HFGS. Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzungsgerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben des Planungs- und Ausführungsauftrags. Die Immobilien-Standards HFGS wurden am xx.xx.xxxx vom Regierungsrat beschlossen (RRB Nr. xxx). 1.2 Zweck und Ziele Die Immobilien-Standards der HFGS unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und erleichtern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilien-Standards dienen der Implementierung des neuen strategischen und pädagogisch-didaktischen Konzept der HFGS. Die Immobilien-Standards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden und für Planende und Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den Nutzer. Sie definieren und erklären architektonische und pädagogische Begriffe im Kontext eines kooperativen Planungsprozesses. Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur und definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie gewährleisten somit eine transparente Herleitung der Raumansprüche. 1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards und zu Spezialnutzungen. Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die relevanten Normen und Bestimmungen, die von Ämtern publiziert werden, sind den Standards übergeordnet. Sie sind in der jeweils aktuell gültigen Version beizuziehen. 1.4 Design der Prozesse Das Departement BKS hat gemeinsam mit der HFGS ein Nutzungskonzept erarbeitet. Dieses fasst die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers der Gebäude zusammen. Auf Basis der pädagogisch-didaktischen Leitsätze und architektonischen Bestandesaufnahmen werden die Nutzungsbereiche und die benötigten Raumtypen (Typisierung und Standardisierung der Räume sowie die räumlichen Anforderungen) abgeleitet aus den schulischen Abläufen im Dialog entwickelt. Der Planungs-, Bau- und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan (GAP). 1.5 Anwendung der Raumtabellen Eine Standardisierung der Schulnutzung der HFGS impliziert eine Harmonisierung des Raumbedarfs des zukünftigen Standorts der HFGS. Für die Aufnahme des Wachstums der Studierenden wird ein neuer Standort benötigt, der in den kommenden Jahren geplant, gebaut und/oder bezogen wird. Stand heute ist jedoch die zukünftige Situation zu einem gewissen Teil noch ungewiss. Dort wo es aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gilt, sind Abweichungen von diesen Standards zu erwarten. Die Immobilien-Standards der HFGS kommen daher insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume wo erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Mit dem beiliegenden Raummodell können beliebige Standortgrössen durch manuelle Eingabe simuliert und skaliert werden. Grundsätzlich werden die Standortgrössen im Basismodell nach Anzahl skaliert. 1.6 Anforderungen an die Bauweise In einer Gesellschaft, die sich immer schneller entwickelt, ändern sich die Anforderungen an Bauten, und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen von ökologischen Anforderungen, der Unterrichtsform, von politischen, rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der technische Fortschritt erfordern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine Anpassung der Räume und der Technik muss ohne Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein. 2 Organisation der HFGS 2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen Die Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales ist von grossem öffentlichem Interesse. Aufgrund der demografischen Entwicklung wie dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt sowie der Einkommensentwicklung entsteht ein Zusatzbedarf der zukünftigen Fachkräfte. Hinzu kommt der Ersatzbedarf der Fachkräfte aufgrund von Pensionierungen und Berufsaustritten. Auf Bundesebene ergab sich mit der Annahme der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) durch die Stimmbevölkerung am 28. November 2021 unter anderem eine Verpflichtung der Kantone, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Nebst finanziellen Auswirkungen für den Kanton Aargau liegt die weitere Umsetzung der Ausbildungsoffensive in der Verantwortung des Kantons, welcher zum Ziel hat, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege zu erhöhen. 2.2 Bildungsgänge der HFGS Pflege Die Vollzeitausbildung des Bildungsgangs Pflege dauert drei Jahre. Mit einer Vorbildung als Fachfrau/Fachmann Gesundheit dauert die Ausbildung in der Regel nur zwei Jahre. Die Ausbildung hat jährlich zwei Starttermine: Im März und im September. Pro Startzeitpunkt gibt es aktuell je fünf Studiengänge (z.B. Frühling 2023, Herbst 2023). Der Studienbetrieb läuft während 48 Wochen pro Jahr à fünf Unterrichtstagen pro Woche. Die Anzahl Studierender kann pro Studiengang stark variieren, wobei die Studiengänge situativ unterschiedlich aufgeteilt werden (z.B. Vorlesung für gesamten Studiengang, Arbeit in Grossgruppen, Arbeit in Kleingruppen, etc.). Ebenfalls beinhaltet diese Ausbildung eine Berufs- bzw. Praktikumstätigkeit. Daher sieht die Ausbildung vor, dass zwischen Theoriesemester an der HFGS und Praxissemester in Praxisbetrieben abgewechselt wird. Operationstechnik Beim Bildungsgang Operationstechnik handelt es sich um ein dreijähriges Vollzeitstudium mit Ausbildungsbeginn im März oder im September. Der jährliche Studienbetrieb beträgt 49 Wochen à fünf Unterrichtstage pro Woche. Die Ausbildung gliedert sich in Blockwochen sowie mehrwöchige Praktika, wobei die Abfolge der Unterrichtsblöcke bedarfsorientiert ist und die Praktika unterschiedliche Dauer haben. Sozialpädagogik Der Bildungsgang Sozialpädagogik ist eine berufsbegleitende Ausbildung in drei oder vier Jahren, wobei die dreijährige Ausbildung zusammen mit dem zweiten Jahr der vierjährigen Ausbildung startet. Die Studiengänge starten jeweils jährlich im September mit 39 Wochen Studienbetrieb pro Jahr. Durch den dualen Charakter des Studienbetriebs sind es in der Regel zwei Unterrichtstage pro Woche. Parallel zu den Unterrichtstagen findet eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50% sowie eine begleitete Praxis statt. Fachmaturität Studierende mit einem Fachmittelschulabschluss können während dem Studium an der HFGS ihren Fachmaturitätsabschluss erlangen. Abbildung 1: Geltungsbereich der Immobilien-Standards HFGS 2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven Die Lehr- und Lernarrangements der HFGS befähigen die Studierenden, selbstständig und selbstorganisiert vollständige Handlungen (im theoretischen und praktischen Bereich) ausführen zu können. Im Zentrum der HFGS steht die Befähigung der Studierenden zur kompetenten Bewältigung des Berufsalltags in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Die Lehrpersonen wenden in Präsenz- und Distanzformaten vielfältige, wirksame Lehr- und Lernformen in unterschiedlichen Gruppengrössen an. Ziel dabei ist es, den Studierenden einerseits das benötigte Fachwissen zu vermitteln. Weiter soll auch die Sozial- und Problemlösungskompetenz entwickelt und gefördert werden. Mit diesem Unterrichtssetting berücksichtigt die HFGS die Bedürfnisse der Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemessen und weckt die Lust am Lernen. 3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept 3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept Die Immobilien-Standards der HFGS basieren auf dem räumlich-pädagogischen Konzept, welches von der Schulleitung der HFGS im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzeptes HFGS erarbeitet worden sind. Das räumlich-pädagogische Konzept zeigt auf, welche pädagogisch-didaktischen und schulorganisatorischen Ausrichtungen an der HFGS handlungsleitend sind. Die folgenden zentralen Leitsätze definieren die Anforderungen an den Raum- und Flächenbedarf. 3.1.1 Pädagogische Leitsätze • Die Lehr- und Lernarrangements der HFGS befähigen die Studierenden zu kompetentem Handeln in einer sich wandelnden Arbeitswelt (Persönlichkeitsentwicklung, soziale Fähigkeiten, Allgemeinbildung, etc.). • Die Lehrpersonen wenden in Präsenz- und Distanzformaten vielfältige, wirksame Lehr- und Lernformen an (u.a. Problem Based Learning (PBL), Fertigkeitsunterrichts (Skills Training), Fallbesprechungen, etc.) und fördern nachhaltige Lern-, vernetzte Denk- und aktive Erkenntnisprozesse, Analyse- und Problemlösungsfähigkeiten sowie die Lust am Lernen. • Die Lehrpersonen entwickeln ihre berufsbezogenen und pädagogischen Kompetenzen systematisch weiter und werden dabei von ihren Vorgesetzen unterstützt. • Die Strukturen der Bildungsgänge sowie die Lehr- und Lernformen berücksichtigen die Bedürfnisse von Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemessen. 3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb • Die HFGS ist organisiert in drei Bildungsgänge. Diese sind weiter gegliedert in einzelne Studiengänge pro Jahrgang. • Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt (Studium an der HFGS und Lernen in der beruflichen Praxis). In den Bildungsgängen Operationstechnik und Pflege ist der Unterricht Training und Transfer an beiden Lernorten integriert. Dieser Unterricht findet in der Regel in Spezialräumen statt. • Aufgrund der unterschiedlichen Lehr- und Lernarrangements (VL, Simulationen usw.) und der pädagogischen Haltung auf neue Arbeitsweisen (Flexibilisierung, New Work, VUCA) und unterschiedliche Lernbedürfnisse (Individualisierung) einzugehen, findet der Unterricht in unterschiedlichen Gruppengrössen statt. • Komplexitätsreduktion bei Studiengangplanung (Stunden- und Raumplanung) mit dem Ziel einer wiederkehrenden Raumnutzung • Die Schule ist in einem definierten Rahmen auch ausserhalb der Unterrichtszeiten zugänglich. 3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung • Die Schule ist ein attraktiver Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Studierende und Mitarbeitende. • Die Nutzungsbereiche und Räume der HFGS fördern sowohl den Austausch unter den Studierenden als auch den Austausch zwischen der HFGS und der Praxis. • Verschiedene Raumtypen mit einer hohen Raum- und Nutzungsflexibilität ermöglichen einen zeitgemässen Unterricht mit unterschiedlichen attraktiven Lernsettings und grosser Methodenvielfalt. • Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung. 3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung • Die HFGS ist nahe am Menschen und bietet Raum für den Austausch und Begegnungen zum Thema Gesundheit und Soziales. • Die HFGS steht im interkantonalen Wettbewerb. Daher ist die optimale Erreichbarkeit mit dem ÖV ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. • Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts- und Erholungsraum. 3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit • Die HFGS leistet mit ihrer Bildungsarbeit einen systematischen Beitrag zur Entwicklung der ausgebildeten Professionen/Berufe. • Die HFGS wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen. • An der HFGS werden Heterogenität und Inklusion gelebt. • Bei der Erstellung von neuen Schulen sowie bei Bauprojekten an bestehenden Schulen wird auf eine langfristig effektive und effiziente Verwendung der öffentlichen Mittel geachtet. 3.2 Nutzungskonzept HFGS Das Nutzungskonzept der HFGS gründet auf dem räumlich-pädagogischen Konzept und den Dimensionierungen an den bestehenden Schulstandorten. Es beschreibt die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers sowie die wichtigsten, flächenrelevanten Anforderungen an die Bewirtschaftung und den Betrieb der Gebäude. Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Architekturwettbewerbe für neue Schulgebäude. Ebenfalls dient es auch als Grundlage für eine allfällige Raumbestellung an einem bestehenden Schulgebäude, wobei jeweils die Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den Vorgaben des Nutzungskonzepts führen können. 3.2.1 Gesamtanlage Mit der Erbringung von Dienstleistungen für die zukünftigen Berufsleute und die Betriebe im Bereich Gesundheit und Soziales leistet die HFGS einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der Gesellschaft. Der zukünftige Standort der HFGS bringt die Berufe im Bereich Gesundheit und Soziales der Öffentlichkeit näher und schafft Begeisterung. Nebst der reinen Vermittlung von Fachwissen trägt die HFGS auch zur allgemeinen Entwicklung von Kompetenzen zur Befähigung und Bewältigung des Berufsalltages bei. Dazu gehört das Trainieren von Fertigkeiten genauso wie die Förderung von sozialen Fähigkeiten. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz bietet die HFGS eine Plattform zur Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden und fungiert somit sowohl als Ausbildungsort als auch als sozialer Treffpunkt. Zusätzlich führt die HFGS Weiterbildungen durch und bietet Tagungen im Bereich Gesundheit und Soziales an. Dies bedingt, dass die Schule eine hohe Aufenthaltsqualität aufweist und den Austausch von Studierenden und Lehrpersonen aller Bildungsgänge fördert. Die Ausgestaltung der Nutzungsbereiche der HFGS schafft einen attraktiven Lern-, Arbeits- und Begegnungsraum für Studierende und Mitarbeitende. Zudem fördert das Gebäude die Öffnung zur Aussenwelt, schafft Akzeptanz und repräsentiert den Bereich Gesundheit und Soziales adäquat in der Gesellschaft. Abbildung 2: Funktionsschema Gesamtanlage 3.2.2 Forum Über den Haupteingang eröffnet sich den Eintretenden das als zentraler Ankunfts- und Begegnungsort belebte Forum. Der lichtdurchflutete und stimmungserzeugende Raum verbindet Innen- und Aussenwelt und verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Das Forum steht sinnbildlich für die Wichtigkeit des Bereichs Gesundheit und Soziales, was auch in dessen Raumwirkung widergespiegelt werden soll. Das Forum verbindet als Zentrum der Schule die verschiedenen Nutzungsbereiche und dient der horizontalen und vertikalen Erschliessung. Das Foyer und der Empfang bilden zusammen den Eingangsbereich innerhalb des Forums. Weiter sind ein offener Bereich mit Aulafunktion, offene Arbeitsplätze, die Mediothek, die Verpflegungszone inklusiv Freeflow/Ausgabe und die Küche dem Forum zugehörig. Der Bereich mit Aulafunktion bietet einen einladenden und charakteristischen Raum für schulische sowie öffentliche Veranstaltungen. Dabei handelt es sich nicht um einen fixen Raum, der explizit nur für Anlässe jeglicher Art vorgesehen ist, sondern viel eher um eine multifunktional nutzbare Fläche. Durch die Möglichkeit der Abtrennung wird Flexibilität erzeugt und schafft bei Bedarf Raum für Anlässe mit einer Personenbelegung von bis zur Hälfte der anwesenden Personen (Studierende und Mitarbeitende). Kurze Wege zur Verpflegungszone erlauben eine Bewirtung vor, während oder nach Anlässen. Der Bereich wird genutzt für Vorträge, Tagungen, Informationsveranstaltungen oder als Forum zwischen Praxis und Schule (z.B. Austauschgefäss mit Berufsbildner:innen aus den Betrieben, usw.). Im schulischen Kontext können im Bereich mit Aulafunktion beispielsweise Vorlesungen oder Kollaborationen mehrerer Studiengänge stattfinden. Die Mediothek ist innerhalb der Schule die zentrale Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung für Studierende und ein ebenso angenehmer Lernort. Zur Mediothek gehört ein Nebenraum bzw. ein Lager. Zusätzlich bietet das Forum offene Arbeitsplätze, an denen allein oder in Gruppen gearbeitet werden kann. Mit einer Küche ausgestattet, bietet die Verpflegungszone Platz für rund einen Drittel der anwesenden Personen (Studierende und Mitarbeitende). Sie grenzt an den Bereich mit Aulafunktion und besitzt einen Zugang zum Aussenraum. Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung des Forums (Veranstaltungen, Treffpunkt, konzentriertes Arbeiten, usw.) stellen sich besondere Anforderungen an die Lüftung, das Licht und die Akustik. 3.2.3 Lernwelt Im Zentrum der HFGS steht gemäss den pädagogisch-didaktischen Leitsätzen der HFGS (vgl. Kapitel 3) die Befähigung der Studierenden zur kompetenten Bewältigung des Berufsalltags in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Die Lehrpersonen wenden in Präsenz- und Distanzformaten vielfältige, wirksame Lehr- und Lernformen in unterschiedlichen Gruppengrössen an. Ziel dabei ist es, den Studierenden einerseits das benötigte Fachwissen zu vermitteln. Weiter soll auch die Sozial- und Problemlösungskompetenz entwickelt und gefördert werden. Mit diesem Unterrichtssetting berücksichtigt die HFGS die Bedürfnisse der Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemessen und weckt die Lust am Lernen. In der Lernwelt findet der Unterricht für sämtliche Bildungsgänge der HFGS statt. Nebst dem konventionellen Unterricht und den Vorlesungen wird dieser Nutzungsbereich für Übungen und Gruppenarbeiten, Simulationen im Bereich Sozialpädagogik (TT SozPäd), Prüfungsabnahmen sowie Lernen und Selbststudium der Studierenden genutzt. Zudem dient er dem Austausch unter den Studierenden und als Begegnungszone von Studierenden und Lehrpersonen. Die Unterrichtsräume sind mit einer Raumgrösse von 80 m2 standardisiert und gleichzeitig flexibel ausgestattet. Direkt angebunden an die Unterrichtsräume sind die Gruppenräume und die offenen Lernlandschaften. Die Gruppenräume und die offenen Lernlandschaften bilden zusammen die kooperative Lern- und Arbeitszone. Bei der offenen Lernlandschaft handelt es sich dabei um eine gestaltbare und offene Einheit (160 m2), welche multifunktional nutzbar ist. Sie ist als offene Fläche zu verstehen, welche Studierende aus verschiedenen Bildungs- und Studiengängen zum kollaborativen und individuellen Arbeiten nutzen können. Zudem dient sie den Studierenden zum spontanen, gegenseitigen Austausch. Dadurch soll die Präsenzzeit der Studierenden an der HFGS erhöht und der soziale Austausch gefördert werden. Die Einheiten der offenen Lernlandschaften sind räumlich voneinander getrennt. Die Anzahl der offenen Lernlandschaften steht im direkten Verhältnis zu der Anzahl Unterrichtsräumen (1 zu 6). Wünschenswert ist, dass jedes Stockwerk über eine offene Lernlandschaft verfügt, auch wenn diese flächenmässig kleiner ausgestattet ist. Standardisierte Gruppenräume ersetzen diverse unterschiedliche Raumtypen und müssen daher flexibel nutzbar sein (z.B. Virtual Reality Raum, Ruheraum, Studio/Filmraum etc.). Deshalb wird darin eine offene Fläche sowie flexibles Mobiliar benötigt. Die Unterrichtssettings Training und Transfer Sozialpädagogik finden in den Gruppenräumen statt und benötigen mobile Videoinstallationen. Dabei handelt es sich um audiovisuelle Installationen, welche die unkomplizierte Präsentation von multimedialen Inhalten (z.B. gefilmte Übungssequenzen als Feedback, visualisierte Lerninhalte etc.) ermöglichen. Für Unterrichtsformate mit Grossgruppen eignen sich die Hörsäle. Wünschenswert ist eine angrenzende Anordnung von den Hörsälen an die Unterrichtsräume. 3.2.4 TT Pflege Im Nutzungsbereich Training und Transfer Pflege findet ein handlungsorientierter Unterricht statt, bei welchem Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem realitätsnahen Umfeld vermittelt und trainiert werden. Zusätzlich werden in diesem Nutzungsbereich auch interprofessionelle Trainings und Workshops angeboten. Der Nutzungsbereich setzt sich aus dem Übungsraum TT Pflege, Materialraum, Umkleideraum, Stationszimmer und dem Ausgussraum zusammen. Der Übungsraum TT Pflege ist für 12 Studierende ausgelegt und beinhaltet vier Betten. Im Raum integriert ist ein Besprechungs- und Arbeitsbereich für Kleingruppen. Zur Durchführung der Performanzprüfungen befinden sich angrenzend an die Übungsräume TT Pflege Beobachtungsschläuche, welche idealerweise zwischen zwei Übungsräumen TT Pflege liegen. Diese Beobachtungsschläuche sind demnach beidseitig verglast. Nach Möglichkeit grenzt an die Übungsräume TT Pflege ein Gruppenraum (Nutzungsbereich Lernwelt). Eine weitere Anforderung an den Übungsraum TT Pflege ist die Möglichkeit, diesen in einen Unterrichtsraum transformieren zu können. Dafür ist eine standardisierte Grösse von 80 m2 sowie flexibles Mobiliar erforderlich. Zu einem Cluster von acht Übungsräumen TT Pflege gehört je ein Materialraum, zwei Stationszimmer sowie ein Ausgussraum. Das Stationszimmer beinhaltet einen Sterilgut-Verpackungstisch (4 m2), acht Visitenwagen, Mobiliar für Material und zwei Sitzplätze als Notiz-Möglichkeit enthält. Das Stationszimmer muss unmittelbar an die Übungsräume TT Pflege angrenzen oder zwischen den Übungsräumen TT Pflege liegen. Der Ausgussraum weist eine Länge von sechs bis acht Metern sowie eine Breite von drei bis vier Metern aus. Dieser ist mit Gestellen auf einer Längsseite und prozessorientiert angeordneten Ausgussinstallationen auf der anderen Längsseite bestückt. Der Ausgussraum muss unmittelbar an die Übungsräume TT Pflege angrenzen oder dazwischen liegen. 3.2.5 TT Operationstechnik Die Vermittlung der praxisorientierten Fähigkeiten beim Bildungsgang Operationstechnik HF findet im Nutzungsbereich Training & Transfer Operationstechnik (TT OT) statt. Zusätzlich finden in diesen Räumlichkeiten im Rahmen des Weiterbildungsangebots der HFGS auch Hygiene-Seminare statt. Dazu sind Übungsräume TT OT (Operationssaal), Lager OP sowie Umkleideräume vorgesehen. Die Übungsräume TT OT sind jeweils mit zwei Operationstischen ausgestattet. Idealerweise befinden sich angrenzend an die einzelne Übungsräume TT OT Gruppenräume (Nutzungsbereich Lernwelt). Der Lagerraum für das OP-Material, diverse Unterrichts-Anschauungsmaterialien, Anatomie- Modelle, Bildwandler, Transportliegen etc. liegt in der idealen Raumanordnung zwischen den beiden OP-Sälen und grenzt an je einen Umkleideraum mit Schleusenfunktion. Der Umkleideraum ist ausgelegt für zehn Personen und beinhaltet eine Schleusenfunktion, um in den sterilen OP-Saal zu gelangen. Als Verbindung dient eine mit einem Sensor elektronisch auslösbare Schiebetür. Die beiden OP-Säle grenzen je mit der Schleusenfunktion an einen Umkleideraum. Ebenfalls denkbar ist ein Umkleideraum zwischen den beiden OP-Sälen mit entsprechenden Zugängen in beide OP-Säle. Die bauliche Ausgestaltung wird projektspezifisch beurteilt. 3.2.6 Betriebswelt Die Betriebswelt dient dem Aufenthalt von Schulleitung und Mitarbeitenden. Hier findet sowohl ein Austausch von Verwaltung und Lehrpersonen als auch der persönliche Austausch mit Studierenden (z.B. Sprechstunde Fachstelle Gesundheit, Gespräche zwischen Schulleitung und Studierenden) statt. Sämtliche Aufenthalts- und Büroräumlichkeiten von Schulleitung, Administration und der Lehrpersonen sind in der offenen Bürolandschaft untergebracht. Der modernen Ausrichtung der HFGS entsprechend haben die Schulleitungsmitglieder ihren Arbeitsplatz ebenfalls in der offenen Bürolandschaft. Auf Einzelbüros wird verzichtet. Eine Unterteilung der offenen Bürolandschaft in zwei Einheiten, in welchen je ca. 50 Mitarbeitende Platz finden, ist erwünscht. Diese zwei Einheiten sind idealerweise etwas voneinander separiert. In der Betriebswelt ersetzen standardisierte Gruppenräume respektive Sitzungszimmer diverse unterschiedliche Raumtypen und müssen daher flexibel nutzbar sein (z.B. als Ruheraum, Aufenthaltsraum, Besprechung Lehrpersonen usw.). Für fokussiertes Arbeiten stehen Fokusräume zur Verfügung. Zusätzlich stehen Telefonboxen zur Verfügung. Diese sollen durch eine sinnvolle Akustiklösung zu verringerten Lärmemissionen in der Bürolandschaft beitragen. 3.2.7 Aussenbereich Der Aussenbereich umfasst Grünflächen und Hartbereiche auf gedeckten und ungedeckten Flächen mit folgenden Nutzungen: Erschliessung / Auto- und Veloabstellplätze: Bereiche mit Hartbelag dienen der Erschliessung des Gebäudes. Die Warenannahme und Entsorgung sind sinnvoll und praktisch angeordnet. Die Zufahrt zu diesen Bereichen ist mit einem LKW hindernisfrei möglich (Belieferung Wäsche, TT Material Pflege und OT, etc. Ebenfalls ist die Zufahrt zur zentralen Ver- und Entsorgungsstelle mit einem LKW gewährleistet. Die Zufahrt und Parkierungsfläche sind an einer für den Schulbetrieb störungsfreien Lage vorzusehen. Grundsätzlich sollen die Parkierungsflächen von den Aufenthaltsflächen getrennt angeordnet Aufenthalt und Verpflegung: Der Aufenthalts- und Verpflegungsbereich erweitert die Fläche der Mensa und grenzt daher unmittelbar an die Mensa im Forum des Gebäudes. Attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten mit unterschiedlich ausgestalteten Sitzgelegenheiten sind sowohl im Hartbereich als auch im Grünbereich anzuordnen. Lernfläche Mit der Bepflanzung werden abgetrennte Nischen und Sitzgelegenheiten geschaffen, welche für individuelles Lernen genutzt werden können. Dazu können sich Rasenflächen wie auch ein Hartbereich eignen. Erholung Auf Rand und Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Dafür wird beispielsweise mit offen gehaltenem Biotop, lockerer Heckenbepflanzung, Buntbrache oder Magerwiese Rechnung getragen. 4 Standortkriterien 4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die HFGS systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienkatalog, bei dem die Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die Anspruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 4.2 Zielkriterienkatalog Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: - Optimale Lage- und Betriebsqualität - Hohes Potenzial (Studierende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft) - Plangemässe Realisierbarkeit - Geringer Ressourcenverbrauch Die Zielkriterien sind im Anhang II dokumentiert. Je nach Aufgabenstellung sind einzelne Kriterien mehr oder weniger relevant, und es können einzelne Kriterien berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zielkriterien erfolgt ebenfalls aufgabenspezifisch. 5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards 5.1 Strukturierungssysteme 5.1.1 Norm SIA 416 Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie aus ihnen abgeleiteten Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumennachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen usw. In den vorliegenden Flächenstandards HFGS werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entsprechende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VI dokumentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich. 5.1.2 Nutzungsbereiche Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räumen. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Cluster) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert: - 100 Forum - 200 Lernwelt - 300 TT Pflege - 400 TT Operationstechnik - 500 Betriebswelt - 600 Infrastruktur - 700 Aussenraum 5.1.3 Raumtypen Die Raumtypen definieren Gruppen von Räumen, die dieselben Raum- und Ausstattungsstandards aufweisen. Die Raumstandards sowie die Raumtypenblätter befinden sich in Anhang III. Die detaillierte Quantifizierung (z.B. Anzahl Steckdosen etc.) sind projektspezifisch zu definieren. Folgende Raumtypen werden definiert (die Zuweisung Raum zu Raumtypen ist in den Tabellen in Kapitel 5.2. ersichtlich): A Allgemeine Gesetze und Normen B Allgemeine Standards / Anforderungen C Nutzungsspezifische Anforderungen C1 Unterrichtsräume Allgemein C11 Unterrichtsraum C12 Hörsaal C13 Gruppenraum / Sitzungszimmer C14 Offene Lernlandschaft C15 Filmraum C16 VR-Raum C2 TT Pflege C21 Übungsraum TT Pflege C22 Stationszimmer C23 Ausgussraum C3 TT OT C31 Übungsraum TT OT C4 Mediotheken C41 Mediotheken C5 Büros C51 Fokusraum C52 Telefonbox C53 offene Bürolandschaft C54 Empfang / Sekretariat C55 Arbeitsplätze offen C56 Büro Hauswartung C6 Grossräume C61 Bereich mit Aulafunktion C7 Küche C8 Nasszellen C9 Nebenräume C91 Materialraum / Lager C92 Umkleideraum C93 Werkstatt C10 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen C101 Verpflegungszone C102 Freeflow / Ausgabe Übergeordnete Gesetze und Standards Basis-Standard Erweiterter Standard 5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Kapitel 5.1. beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m2-Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächenbudgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch variieren. Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den nachfolgend definierten Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer Räume wird durch die Anzahl Gruppen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. Anhang IV). In den nachfolgenden Tabellen wird die Raumanzahl für die Standortgrösse ausgewiesen, welche für 71 Gruppen ausgelegt ist. Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Studententafel stehen, werden ausser der Anzahl Gruppen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Mensa etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. Die wichtigsten Planungswerte (Durchschnitt) stellen sich wie folgt dar: Anzahl Gruppen 71 Anzahl Gruppen pro Tag 37 Gruppengrösse Pflege (Zielwert) 25 Gruppengrösse OT (Zielwert) 25 Gruppengrösse SozPäd (Zielwert) 22 Anzahl MA Schulleitung, Administration, ICT, Hausdienst (VZÄ) 0.4 MA Admin/Gruppe Lehrpersonen pro Tag 2 Lehrpersonen (VZÄ) pro Gruppe pro Tag Arbeitsplätze Lehrpersonen 1 Arbeitsplatz pro Lehrperson (VZÄ) pro Tag Sitzplätze Mensa 8.7 Sitzplätze Mensa pro Gruppe pro Tag Sitzplätze Aula 0.6 Sitzplätze Aula pro Studierende pro Tag Tabelle 1: Berechnungsparameter Flächenstandards Flächenbedarf Forum 100 Forum 101 Empfang HNF 2.2 C54 1 pro 1 Anlage 50 102 Bereich mit Aulafunktion HNF 5.6 C61 1 pro 1 Sitzplatz Aula 0.4 103 Arbeitsplätze offen HNF 5.2 C55 1 pro 100 Anzahl SuS/Tag 104 Verpflegungszone HNF 1.5 C101 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 1.8 105 Freeflow / Ausgabe HNF 3.8 C102 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 0.3 106 Küche inkl. Nebenraum HNF 3.8 C7 1 pro 1 Anlage 140 107 Mediothek HNF 5.4 C41 1 pro 1 Anlage 160 108 Nebenraum / Lager Mediothek HNF 2.2 C91 1 pro 1 Anlage 20 Tabelle 2: Flächenbedarf Forum Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2 100 Forum 101 Empfang 1 50 102 Bereich mit Aulafunktion 520 208 103 Arbeitsplätze offen 9 90 104 Verpflegungszone 320 576 105 Freeflow / Ausgabe 320 96 106 Küche inkl. Nebenraum 1 140 107 Mediothek 1 160 108 Nebenraum / Lager Mediothek 1 20 Total 1’340 Tabelle 3: Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse Flächenbedarf Lernwelt 200 Lernwelt 201 Unterrichtsraum 1) HNF 5.2 C11 1 pro 1.2 Anzahl Gruppen/Tag 202 Hörsaal HNF 5.2 C12 1 pro 5 Anzahl Gruppen/Tag 203 Gruppenraum HNF 5.2 C13 1 pro 1 Unterrichtsfläche (UR+HR) 204 Offene Lernlandschaft HNF 5.2 C14 1 pro 6 Unterrichtsräume 160 Tabelle 4: Flächenbedarf Lernwelt 1) In den Unterrichtsräumen sind die Raumtypen C15 Filmraum und C16 VR-Raum inkludiert. Dadurch ergibt sich ein Total von 31 Unterrichtsräumen (29 Unterrichtsräume plus je ein Film- und VR-Raum). Flächenbedarf Lernwelt pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2 200 Lernwelt 201 Unterrichtsraum 31 2’480 202 Hörsaal 8 1’600 203 Gruppenraum 30 1’200 204 Offene Lernlandschaft 6 960 Total 6’240 Tabelle 5: Flächenbedarf Lernwelt pro Standortgrösse Flächenbedarf TT Pflege 300 TT Pflege 301 Übungsraum TT Pflege HNF 6.7 C21 1 pro 1.2 Gruppen Pflege/Tag 302 Materialraum HNF 4.1 C91 1 pro 8 Übungsraum TT Pflege 303 Stationszimmer HNF 2.2 C23 1 pro 4 Übungsraum TT Pflege 304 Ausgussraum HNF 6.1 C24 1 pro 8 Übungsraum TT Pflege Tabelle 6: Flächenbedarf TT Pflege Flächenbedarf TT Pflege pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2 300 TT Pflege 301 Übungsraum TT Pflege 10 800 302 Materialraum 2 40 303 Stationszimmer 3 90 304 Ausgussraum 2 60 Total 990 Tabelle 7: Flächenbedarf TT Pflege pro Standortgrösse Flächenbedarf TT OT 400 TT OT 401 Übungsraum TT OT (OP) HNF 6.3 C31 1 pro 3 Gruppen OT/Tag 80 402 Lager OP HNF 4.1 C91 1 pro 2 Übungsraum TT OT (OP) 403 Umkleideraum NNF 7.2 C92 1 pro 2 Übungsraum TT OT (OP) Tabelle 8: Flächenbedarf TT OT Flächenbedarf TT OT pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2 400 TT OT 401 Übungsraum TT OT (OP) 2 160 402 Lager OP 1 80 403 Umkleideraum 1 15 Total 255 Tabelle 9: Flächenbedarf TT OT pro Standortgrösse Flächenbedarf Betriebswelt 500 Betriebswelt 501 Gruppenraum/ Sitzungszimmer HNF 2.3 C13 1 pro 40 LP und Admin/Tag 502 Fokusraum HNF 2.1 C51 1 pro 8 LP und Admin/Tag 503 Offene Bürolandschaft HNF 5.2 C53 1 pro 1 Arbeitsplatz LP und Admin 504 Telefonbox C52 1 pro 10 Arbeitsplätze LP und Admin Tabelle 10: Flächenbedarf Betriebswelt Flächenbedarf Betriebswelt pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2 500 Betriebswelt 501 Gruppenraum / Sitzungszimmer 3 120 502 Fokusraum 13 104 503 Offene Bürolandschaft 100 1’000 504 Telefonbox 10 20 Total 1’244 Tabelle 11: Flächenbedarf Betriebswelt pro Standortgrösse Flächenbedarf Infrastruktur 600 Infrastruktur 601 Büro Hauswartung HNF 2.1 C56 1 pro 1 Anlage 10 602 Werkstatt Hauswartung HNF 3.2 C93 1 pro 1 Anlage 15 603 Umkleideraum TT Pflege HNF 5.5 C92 1 pro 1 Anlage 30 604 Garderobe Personal Mensa HNF 5.5 C92 1 pro 1 Anlage 35 605 Lager Pflege NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 250 605 Lager Sozialpädagogik NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 40 607 Lager Allgemein NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 80 608 Lager IT/FDE NNF 7.6 C91 1 pro 1 Anlage 10 609 Lager Archiv NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 40 610 Lager Möbel NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 200 611 Lager Bibliothek NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 15 Tabelle 12: Flächenbedarf Infrastruktur Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2 600 Infrastruktur 601 Büro Hauswartung 1 10 602 Werkstatt Hauswartung 1 15 603 Umkleideraum TT Pflege 1 30 604 Garderobe Personal Mensa 1 35 605 Lager Pflege 1 125 Total 215 Tabelle 13: Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse Flächenbedarf Aussenraum 700 Aussenraum 701 Hartbereich BUF 1 pro 1 Studierende 7 702 Grünbereich BUF 1 pro 1 Studierende 7 703 Infrastruktur BUF 1 pro 1 Studierende 0.5 704 Parkierung BUF n.a. n.a. Tabelle 14: Flächenbedarf Aussenraum Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2 700 Aussenraum 701 Hartbereich BUF 6’034 702 Grünbereich BUF 6’034 703 Infrastruktur BUF 431 704 Parkierung BUF n.a. Total 12’499 Tabelle 15: Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse 5.3 Bedarfsermittlung 5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF) Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkonzept, Verpflegungskonzept etc.), sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen pro Gruppe in Abhängigkeit zur Standortgrösse ableiten. Total Hauptnutzfläche m2 m2 HNF Total 10’284 m2 HNF pro Gruppe pro Tag 278 Tabelle 16: Richtgrössen HNF pro Standort 5.3.2 Geschossfläche (GF) Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF), den Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Konstruktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang VI). Da in einem frühen Projektstadium noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs und der Grobkosten das HNF-Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet. Für diese Berechnungen wird ein Faktor von 1.8 bis 2.0 Geschossfläche zu Hauptnutzfläche (GF / HNF) angenommen oder ein Faktor von 0.5 bis 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF / GF). Diese Werte resultieren aus verschiedenen Benchmarks im Bereich Höhere Fachschulen (Durchschnittswert verschiedener Referenzobjekte). Gegenüber den beiden Immobilien-Standards Mittelschulen und BFGS, welche jeweils Faktoren von 1.8 GF / HNF respektive 0.56 HNF / GF vorgeben, fehlen im Raumprogramm der HFGS die Sporthallen. Diese weisen üblicherweise ein sehr effizientes Verhältnis von Hauptnutzfläche und Geschossfläche auf und ermöglichen so in den übrigen Nutzungsbereichen relativ zu den Hauptnutzflächen leicht höhere Geschossflächen. In der konkreten Umsetzung können diese Werte je nach Rahmenbedingung stark variieren. Total Geschossfläche m2 m2 GF Total 18'500 – 20’500 m2 GF pro Gruppe pro Tag 500 – 550 Tabelle 17: Richtgrösse GF pro Standort (gerundet) 5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF) Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Geschossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestimmen (GF/Anzahl Geschosse = GGF). Neben der qualitativen Beurteilung von städtebaulichen Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu beachten. In der Regel sollten Bauten im Bereich Höherer Fachschulen nicht mehr als vier Vollgeschosse (oberirdisch) aufweisen. Damit würde die Gebäudegrundfläche rund 5'000 m2 betragen. Damit werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung des Gebäudes gewährleistet. In dichten urbanen Situationen kann aber eine grössere Höhenentwicklung des Gebäudes nötig werden. In jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhausgrenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist für Neben- und Technikräume, allenfalls aber auch für Versammlungsräume ausreichend. Wird die Parkierung unterirdischen gelöst, werden gegebenenfalls weitere Untergeschosse nötig. 5.3.4 Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten des Aussenraumes. Die notwendige Fläche für den Aussenraum ist abhängig vom Angebot in der näheren Umgebung. 5.3.5 Grundstückfläche (GSF) Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umgebungsfläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleichzeitig den Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in Abhängigkeit zur Standortgrösse dar. Im Minimum sind die Gebäudegrundfläche sowie die absolut zwingenden Erschliessungsflächen notwendig. Für die HFGS ist eine Grundstücksfläche von mindestens 7'000 m2 notwendig. Optimal sind ca. 17'000 m2. 5.3.6 Bedarf weiterer Partner Die langfristige Entwicklungsstrategie für die kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen sieht für die HFGS vor, dass sich nach Möglichkeit weitere Partner aus dem Bildungsbereich im Gesundheits- und Sozialwesen an einem gemeinsamen Standort niederlassen. Je nach Bedarf dieser Partner sind die Anforderungen an die vorstehend definierten Flächen entsprechend zu erhöhen. Anhang I. Abkürzungsverzeichnis AP Arbeitsplatz BKS Department Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau) BUF Bearbeitete Umgebungsfläche DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau) DIN Deutsches Institut für Normung VZÄ Vollzeitäquivalent GF Geschossfläche HF Höhere Fachschule HFGS Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales HNF Hauptnutzfläche LP Lehrpersonen NNF Nebennutzfläche OT Operationstechnik OP Operation SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SN Schweizer Normenwerk SozPäd Sozialpädagogik SPA Sitzplatz Aula SPM Sitzplatz Mensa SuS Studentinnen und Studenten VF Verkehrsfläche II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen Oberziele (Gewichtung) Zielkriterien Erläuterungen der Zielkriterien 1 Optimale Lage- / Betriebsqualität 11 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im Verhältnis zu Wohnorten der Studierenden, ÖV-Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahnhalt, Potenzial Fuss- und Veloverkehr 12 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhephasen und sozialem Austausch aufgrund Exposition Grundstück, Einrichtungen im Umfeld, Lärm- und Luftimmissionen 13 Hohe Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Beispielsweise flexible Raumnutzung nach Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern 14 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs Aussenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm unter Einbezug der stadträumlichen Gegebenheiten 2 Hohes Potenzial (Studierende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft) 21 Studierendenpotenzial Grösse des potenziellen Einzugsgebiets 22 Ausreichendes Erweiterungspotenzial Beispielsweise Flächen- und Volumenreserven (potenzielle HNF) 23 Hohe Ausstrahlungskraft Beispielsweise Setzen neuer Akzente, Katalysatorwirkung, Chancen für weitere gesellschaftliche und kulturelle Belebung, Erhöhung Standortgunst für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern 3 Plangemässe Realisierbarkeit 31 Förderlicher rechtlicher Rahmen Beispielsweise Notwendigkeit von Eigentumsübertragungen, Bewilligungen und Dienstbarkeiten seitens Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer; Raumplanerische Hürden 32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise Zeitgerechtes Angebot an Unterrichtsräumen 33 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken, Einsprachegefahr 4 Geringer Ressourcenverbrauch 41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energieverbrauch, minimale graue Energie 42 Optimales Ausschöpfen von Synergien Beispielsweise Abdeckung eines Teils des Raumprogramms durch bereits bestehende Infrastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtungen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzlichem konkreten Raumbedarf durch andere öffentliche Einrichtungen. III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp A Allgemeine Gesetze, Normen und Richtlinien Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau. Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau. Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3) Dokumentationen Fachstelle hindernisfreie Architektur Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen. Kantonales Energiegesetz Normenwerk SIA Schweizer Normenwerk (SN EN) Normen und Empfehlungen BASPO Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu Richtlinien Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG: https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp B Allgemeine Anforderungen Tertiärstufe 3b Raumnutzungsdaten - gemäss SIA Norm 2024:2015 Lichte Raumhöhe - min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung, Raumproportion und Deckenkonstruktion (z.B. Holzbau) Boden- und Wandbeläge - widerstandsfähig, unterhaltsarm Decken - schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanforderungen Schallschutz - gemäss Norm SIA 181 Raumakustik - Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181) Sonnenschutz - Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch Beleuchtung - Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumautomation Elektro - Durchsage- und Gonganlage - ZUKO-Leser bei Zonenübergängen - Verteilanlagen sind auszulegen nach SWKI EC 102-01 i. V. m. Richtlinien IMAG - zentrale Uhrenanlage mit Uhr in jedem Unterrichtszimmer - Vollflächiges WLAN-Netz im ganzen Gebäude - Konzeptvorschlag Elektromobilität (Auto- und Zweiradabstellplätze) - Die Erstellung einer Photovoltaikanlagen (PVA) richtet sich grundsätzlich nach den energetischen Anforderungen an das Gebäude. In jedem Fall ist die Infrastruktur für eine vereinfachte Erstellung vorzusehen (Nachrüstung PVA). - Safety-Anlagen (Brandmeldeanlage, etc.) gem. einschlägigen Vorschriften und Gebäudeversicherung - Security-Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezifisch Energie, Nachhaltigkeit - Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann Heizung - Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Regulierung - Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flächenheizung zu prüfen Kühlung - Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerlichen Wärmeschutzes bereits durch das Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich wird. - Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll jedoch geprüft werden Lüftung - Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anforderung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht. - Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich sein. - Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis (z.B. Strömungssimulation) - Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für Befeuchternachrüstung Sanitärtechnik - Schulzimmer und WC-Anlagen werden nur mit Kaltwasser ausgerüstet Gebäudeautomation - Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Gebäudesicht: Integration der Raumautomation, der Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS. - Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt (Anbindung an Stundenplan, etc.) - Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien - Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring Ausstattung - Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board, Visualizer, Beamer, Monitor, …) soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und wird zusammen mit dem Nutzer erarbeitet C1 Unterrichtsräume Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen Direkte Nachbarschaft zu Aussenraum Wand Projektionsfläche magnetisch abwaschbar (v.a. um Lavabo) Akustik Lärmempfindlichkeit mittel / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L. Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) - Spezielle Anforderungen Abluft (Kapellen, Giftschränke, o.ä.) - Evtl. Ex-Schutz Sanitär Schulwandbrunnen, Kaltwasser (Beamer / Docking Station) Feste Arbeitsplätze (Lehrpersonal, etc.) sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Für die Erschliessung der Schülerpulte ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler mobile Devices für den Unterricht nutzen Beleuchtung Tageslicht zwingend steuer- und dimmbar C2 TT Pflege Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Lernwelt Barrierefrei (Nutzungsbereich TT Pflege auf demselben Stock) - Desinfektionsmittelbeständig (Alkohol, Jod) - PVC / Vinyl Wand abwaschbar (v.a. um Lavabo) Performanz C21 Spiegelverglasung für Beobachtungsmöglichkeit C21 Videokameras (3-4 Stück) inkl. Mikrofon, strategisch positioniert C21 Freisprechanlage Akustik Erhöhte Anforderungen gemäss SIA 181 Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L. Bettengängige Spitalzimmertür Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Sanitär Kaltwasser und Warmwasser Waschbecken Plättlischild (CAE-kompatibel) C21 zu jedem Pflegebett zwei Dreifachsteckdose zugeordnet C21 Medienleiste mit Sauerstoff, Druckluft und Vacuum (alle: abgebildet aber nicht funktionsfähig) sowie Patienten- und Rearufsystem (funktionsfähig) Beleuchtung Tageslicht zwingend Deckenleuchten steuer- und dimmbar manuell C3 TT OT Lage im Gebäude Keine Vorgabe - Desinfektionsmittelbeständig (Alkohol, Jod) - PVC / Vinyl Wand Projektionsfläche abwaschbar (v.a. um Lavabo) Akustik Erhöhte Anforderungen gemäss SIA 181 Türen Schiebetür (kontaktlos mit Sensor oder mit Push-Knopf) Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L. Bettengängige Spitalzimmertür Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Falls Fenster vorhanden: Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz) Falls Fenster vorhanden: Innenliegender - Lüftungsflügel oder effiziente Lüftung C31 Sanitär Kaltwasser und Warmwasser Waschbecken Plättlischild (CAE-kompatibel) Beleuchtung Deckenleuchten steuer- und dimmbar manuell C4 Mediotheken Lage im Gebäude Keine Vorgabe Wand abwaschbar (v.a. um Lavabo) Akustik Empfehlung Stufe 1 gemäss SIA 181 Breite Standard: 1 m i.L. Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Sanitär Keine Vorgaben Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) Beleuchtung Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen steuer- und dimmbar von zentraler Stelle aus Individuelle AP-Beleuchtung C5 Büros Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Forum Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Lernwelt Wand langlebig, robust, pflegeleicht Akustik Erhöhte Anforderungen (Genügende Schalldämpfung) / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Breite Standard: 1 m i.L. Bei den Verbindungstüren zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Sanitär Kaltwasser Elektro Wlan-Versorgung (Beamer / Docking Station) Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen EDV Installationen: - 1x UKV-Anschluss pro WLAN-Access-Point - 1X UKV-Anschluss pro Arbeitsplatz - UKV-Anschlüsse für Multifunktionsprinter - Bedien-/Auslöseeinheit der Sprachalarmierungs- und Gonganlage Beleuchtung Deckenleuchten (LED) Stehleuchten gemäss Vorgaben IMAG Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i. manuell SN EN 12464 i. C6 Grossräume Lage im Gebäude Eingangsbereich Wand langlebig, robust, pflegeleicht Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Türen Breite Standard: 1 m i.L. Sanitär Kaltwasser Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Allfällige Installationssysteme für die Kommunikations- und elektrische Erschliessung der Bühnentechnik Beleuchtung Deckenleuchten (LED) steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein) Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i. manuell SN EN 12464 i. C7 Küche Lage im Gebäude Keine Vorgaben - rutschsicher - Plättli Wand Plättli Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt Apparate mit Geräuschemissionen Vibrationen Türen Breite Standard: 1 m i.L. Verdunkelung Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) gemäss SIA 180 - Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 gemäss Richtlinie Kühlung - Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 gemäss Richtlinie Sanitär Kaltwasser und Warmwasser Ver- und Entsorgung Gastrokonzept, Fettabscheider prüfen Spezielle Elektroinstallationen (z.B. Steckdosen 400 V) Beleuchtung manuelle Licht- und Kraftinstallationen für die Kücheninfrastruktur dimmbar Tageslicht zwingend C8 Nasszellen Lage im Gebäude An den Kernen - rutschsicher - Plättli, wenige Fugen Wand Plättli Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Breite Standard: 1 m i. L. Schliessanlage Keine Schliessung WC-Trenntüren abschliessbar Keine Vorgaben Gem. Richtlinie Sanitär Kaltwasser- und Warmwasseranschlüsse für Duschen Kaltwasser Elektro KW-Anschlüsse Beleuchtung präsenzgesteuert SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien C9 Nebenräume Lage im Gebäude An den Kernen Raumhöhe Keine spez. Anforderungen - säure- und lösungsmittelbeständig - rutschsicher Wand abwaschbar Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Apparate mit Geräuschemissionen Breite: 1.2 m i. L. Schliessanlage Elektronisches Schliesssystem (Badge online/offline) WC-Trenntüren abschliessbar Keine Vorgaben gemäss Richtlinie Kühlung - Gem. spez. Anforderungen (z.B. IT) Sanitär Keine spez. Anforderungen Elektro Wlan-Versorgung Beleuchtung CEE-Steckdosen / Kleinverteiler für mobile Verbraucher SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien C10 Verkehrsflächen und Aufenthaltszone Lage im Gebäude Haupteingang - säure- und lösungsmittelbeständig - Schmutzschleuse mit 3 Zonen für Grobschmutz, Feinstaub und die Aufnahme von Restfeuchtigkeit - mind. 2.5 m Wand Robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt Apparate mit Geräuschemissionen Vibrationen Türen Keine spez. Anforderungen Keine spez. Anforderungen Sanitär Bodenablauf Kaltwasser-Anschluss Beleuchtung Tageslicht zwingend Deckenleuchten Individuelle AP-Beleuchtung steuer- und dimmbar IV. Bedarfskennzahlen Belegbarkeit der Unterrichtszimmer Für die Berechnung der Belegbarkeit liegen die Anzahl Gruppen zugrunde. Aufgrund der Tatsache, dass sämtliche Ausbildungen Praktika mit unterschiedlicher Dauer beinhalten, wird auf die Wochenlektionen als Berechnungsgrundlage verzichtet. Stattdessen stützt sich die Belegbarkeit auf die sich im Schulhaus befindenden Gruppen zu Spitzenzeiten ab. Die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten der Schulräume sorgen für eine optimale Auslastung. Sanitärräume Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614 (Modulordnung im Bauwesen – Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 33 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die BASPO-Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte WC-Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu unterteilen. Das barrierefreie WC ist ebenfalls als genderneutrales WC zu verstehen. Die Minimalanforderung an WC-Anlagen, welche primär den Studierenden dienen, richtet sich nach der Anzahl Unterrichtsräume. Zusätzlich wird projektspezifisch der Geschlechteranteil der Studierendenzahlen bei der Erstellung der WC-Anlagen miteinbezogen. Die Dimensionierung und Anzahl der WC-Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation ab. Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen: • Pro Geschoss mindestens 1 WC Anlage Frauen / Männer • Pro Geschoss mindestens 1 barrierefreies WC (genderneutral; dient auch WC für Lehrpersonen) • Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazitäten. Die Dimensionierung richtet sich nach Grösse der Spezialnutzungen. • Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die entsprechenden BASPO-Normen massgeblich. Putzräume Als Mindestanforderung ist pro Geschoss ein mindestens 5 m2 grosser, abschliessbarer Putzraum vorzusehen. Putzräume sind grundsätzlich auch bei guter Verbindung mit Liften sowie in kompakten Gebäuden vorzusehen, jedoch kann das Ausmass reduziert werden. Zusätzlich zu den dezentral angeordneten Putzräumen ist mindestens ein zentrales, gute zugängliches Lager für den Hausdienst vorzusehen. Putzräume sind zu belüften, evt. Mit Fensterlüftung, für Putzmaschine sind Befüll- und Entleerungsmöglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf-Gitter min. 40 x 40 cm. Autoabstellplätze Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto- und Zweiradabstellplätze des Parkplatz- und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist. Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E-Autos vorzusehen. Zweiradabstellplätze Die Berechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet abhängig. Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E-Velos vorzusehen. V. Schallschutzanforderungen Die Grundlage für Bau- und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In allen Projekten sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 einzuhalten. VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Kanton Aargau BFGS Immobilien-Standard Planconsult W+B AG, Basel Bereich Strategische Planungen Ralf Weishaupt, Projektleiter Marco Hagmann, Projektmitarbeiter Version 1 Basel, 19. Januar 2024 AN 6923, rw/mh Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...............................................................................................................................4 1.1 Geltungsbereich ...............................................................................................................4 1.2 Zweck und Ziele ...............................................................................................................4 1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen ....................................... 4 1.4 Design der Prozesse........................................................................................................5 1.5 Anwendung der Raumtabellen .........................................................................................5 1.6 Anforderungen an die Bauweise ......................................................................................5 2 Organisation der BFGS ............................................................................................................6 2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen ....................................................... 6 2.2 Bildungsgänge der BFGS ................................................................................................6 2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven ............................................... 8 3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept 3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept ...................................................................................8 3.1.1 Pädagogische Leitsätze .......................................................................................8 3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb ................................................ 9 3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung ..............................................................................9 3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung ....................................... 9 3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit ................. 9 3.2 Nutzungskonzept BFGS................................................................................................. 10 3.2.1 Gesamtanlage.................................................................................................... 10 3.2.2 Forum ................................................................................................................11 3.2.3 Unterricht ...........................................................................................................12 3.2.4 Spezialunterricht Naturwissenschaften .............................................................. 13 3.2.5 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen ........................................................ 13 3.2.6 Administration und Schulleitung ......................................................................... 13 3.2.7 Sport ..................................................................................................................14 3.2.8 Aussenbereich ................................................................................................... 14 4 Standortkriterien .....................................................................................................................15 4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen .............................................................. 15 4.2 Zielkriterienkatalog ......................................................................................................... 15 5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards ...................................................................... 16 5.1 Strukturierungssysteme ................................................................................................. 16 5.1.1 Norm SIA 416 .................................................................................................... 16 5.1.2 Nutzungsbereiche .............................................................................................. 16 5.1.3 Raumtypen ........................................................................................................ 16 5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich ...................................................................... 19 5.3 Bedarfsermittlung ...........................................................................................................29 5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF) ...................................................................................... 29 5.3.2 Geschossfläche (GF) ......................................................................................... 29 5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF)............................................................................... 30 5.3.4 Bearbeitete Umgebungsfläche BUF ................................................................... 30 5.3.5 Grundstücksfläche (GSF) ................................................................................... 30 Anhang.........................................................................................................................................31 I. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................. 31 II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen ................................................... 32 III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp .................................................. 34 IV. Bedarfskennzahlen ........................................................................................................ 49 V. Schallschutzanforderungen............................................................................................ 51 VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 ................................................... 52 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich Die Immobilien-Standards für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) dienen als Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines Erweiterungsbaus an der BFGS. Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzungsgerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben des Planungs- und Ausführungsauftrags. Die Immobilien-Standards BFGS wurden am xx.xx.xxxx vom Regierungsrat beschlossen (RRB Nr. xxx). 1.2 Zweck und Ziele Die Immobilien-Standards der BFGS unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und erleichtern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilien-Standards dienen der Implementierung des neuen strategischen und pädagogisch-didaktischen Konzept der BFGS. Die Immobilien-Standards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden und für Planende und Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den Benutzer. Sie definieren und erklären architektonische und pädagogische Begriffe im Kontext eines kooperativen Planungsprozesses. Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur und definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie gewährleisten somit eine transparente Herleitung der Raumansprüche. 1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards und zu Spezialnutzungen. Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die relevanten Normen und Bestimmungen, die von Ämtern publiziert werden, sind den Standards übergeordnet. Sie sind in der jeweils aktuell gültigen Version beizuziehen. 1.4 Design der Prozesse Das Departement BKS hat gemeinsam mit der BFGS ein Nutzungskonzept erarbeitet. Dieses fasst die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers der Gebäude zusammen. Auf Basis der pädagogisch-didaktischen Leitsätze und architektonischen Bestandesaufnahmen werden die Nutzungsbereiche und die benötigten Raumtypen (Typisierung und Standardisierung der Räume sowie die räumlichen Anforderungen) abgeleitet aus den schulischen Abläufen im Dialog entwickelt. Der Planungs-, Bau- und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan (GAP). 1.5 Anwendung der Raumtabellen Eine Standardisierung der Berufsfachschulnutzung impliziert eine Harmonisierung des Raumbedarfs der beiden zukünftigen Standorte der BFGS. Für die Aufnahme des Wachstums der Lernenden werden neue Standorte benötigt, die in den kommenden Jahren geplant, gebaut und/oder bezogen werden. Stand heute ist jedoch die zukünftige Situation zu einem gewissen Teil noch ungewiss. Die Immobilien-Standards der BFGS können daher nicht den Anspruch erheben, den Raumbedarf über beide zukünftigen Standorte einheitlich zu gewährleisten. Dort wo es aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gilt, sind Abweichungen von diesen Standards zu erwarten. Die Immobilien-Standards der BFGS kommen daher insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume wo erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Mit dem beiliegenden Raummodell können beliebige Standortgrössen durch manuelle Eingabe simuliert und skaliert werden. Grundsätzlich werden die Standortgrössen im Basismodell nach Anzahl Sporthallen skaliert (drei bis fünf Sporthallen). 1.6 Anforderungen an die Bauweise In einer Gesellschaft, die sich immer schneller entwickelt, ändern sich die Anforderungen an Bauten, und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen von ökologischen Anforderungen, der Unterrichtsform, von politischen, rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der technische Fortschritt erfordern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine Anpassung der Räume und der Technik muss ohne Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein. 2 Organisation der BFGS 2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen Die Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales ist von grossem öffentlichem Interesse. Aufgrund der demografischen Entwicklung wie dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und der Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt sowie der Einkommensentwicklung entsteht ein Zusatzbedarf der zukünftigen Fachkräfte. Hinzu kommt der Ersatzbedarf der Fachkräfte aufgrund Pensionierungen oder Berufsaustritten. Auf Bundesebene ergab sich mit der Annahme der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) durch die Stimmbevölkerung am 28. November 2021 unter anderem eine Verpflichtung der Kantone, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Nebst finanziellen Auswirkungen für den Kanton Aargau liegt die weitere Umsetzung der Ausbildungsoffensive in der Verantwortung des Kantons, welche zum Ziel hat, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der Pflege zu erhöhen. 2.2 Bildungsgänge der BFGS AGS Die Ausbildung zur Assistentin bzw. zum Assistenten Gesundheit und Soziales mit eidgenössischem Berufsattest (AGS EBA) startet einmal pro Jahr und dauert zwei Jahre. In beiden Ausbildungsjahren sind neun Wochenlektionen vorgesehen. Die Ausbildung ist gegliedert in die Lernbereiche Schule, Praxis und überbetriebliche Kurse. Im Lernbereich Schule wird unterschieden zwischen Berufskundeunterricht, Allgemeinbildender Unterricht und Sportunterricht. FaBe An der BFGS werden bei der Ausbildung zur Fachperson Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (FaBe EFZ) die beiden Fachrichtungen Kinderbetreuung (FaBe K) und Menschen mit Beeinträchtigung (FaBe MmB) mit ein bis zwei Schultagen pro Woche (zwei Schultage im 1. und 2. Lehrjahr, ein Schultag im 3. Lehrjahr) angeboten. Die Ausbildung dauert drei Jahre für die Grundbildung und zwei Jahre für die Nachholbildung und startet einmal jährlich. Die Ausbildung ist gegliedert in die Lernbereiche Schule, Praxis und überbetriebliche Kurse. Im Lernbereich Schule wird unterschieden zwischen Berufskundeunterricht, Allgemeinbildender Unterricht und Sportunterricht. FaGe Die Ausbildung zur Fachperson Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (FaGe EFZ) startet einmal pro Jahr und dauert in der Grundbildung drei Jahre und in der Nachholbildung zwei Jahre. Dafür sind ein bis zwei Schultage pro Woche (zwei Schultage im 1. und 2. Lehrjahr, ein Schultag im 3. Lehrjahr) vorgesehen. Gestartet wird diese Ausbildung einmal jährlich. Die Ausbildung ist in die Lernbereiche Schule, Praxis und überbetriebliche Kurse gegliedert. Im Lernbereich Schule wird zwischen Berufskundeunterricht, Allgemeinbildender Unterricht und Sportunterricht unterschieden. BM Die Berufsmaturität Gesundheit und Soziales kann lehrbegleitend in den Ausbildungen FaBe und FaGe erlangt werden (BM1) sowie auch nach der beruflichen Grundbildung in Teil- oder Vollzeit. Weitere Angebote Zusätzlich werden weitere Kurse angeboten wie beispielsweise Allgemeinbildender Unterricht für Erwachsene (ABUfE). Abbildung 1: Geltungsbereich der Immobilien-Standards BFGS 2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven Die Lehr- und Lernarrangements der BFGS befähigen die Lernenden, selbstständig und selbstorganisiert vollständige Handlungen (im theoretischen Bereich) ausführen zu können. Nebst Fachwissen (Berufskundeunterricht, BKU) und Allgemeinwissen (ABU, Sport, Berufsmaturität) werden Sozial-, Selbst-, Methoden- und Fachkompetenz im Kontext schulischer Bereich vermittelt. Hinzu kommen Weiterbildungen. Mit dem Konzept des transformativen Lernens befähigt die BFGS die Lernenden zur kritisch-reflektiven Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus der Begleitung des Lernprozesses und der Vorgabe von Struktur, Lernzielen und Lernstrategien. Für die sich daraus ergebenden Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich. Trotz der zunehmenden Digitalisierung wird der Unterricht auch künftig grossmehrheitlich im Präsenzformat an der Schule im Abteilungsverband stattfinden (pro anwesende Abteilung wird u.a. ein Unterrichtsraum benötigt). Jedoch ergeben sich aufgrund des zunehmend flexibilisierten und individualisierten Unterrichts und dessen Einfluss auf die Unterrichtsweise unterschiedliche Lehr- und Lernarrangements. Aus diesem Grund bedarf es verschiedener Raumtypen mit einer hohen Raum- und Nutzungsflexibilität, damit ein zeitgemässer Unterricht mit grosser Methodenvielfalt ermöglicht werden kann. 3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept 3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept Die Immobilien-Standards der BFGS basieren auf dem räumlich-pädagogischen Konzept, welches von der Schulleitung der BFGS im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzeptes BFGS erarbeitet worden sind. Das räumlich-pädagogische Konzept zeigt auf, welche pädagogisch-didaktischen und schulorganisatorischen Ausrichtungen an der BFGS handlungsleitend sind. Die folgenden zentralen Leitsätze definieren die Anforderungen an den Raum- und Flächenbedarf. 3.1.1 Pädagogische Leitsätze • Mit dem Konzept des transformativen Lernens befähigt die BFGS die Lernenden zur kritischreflektiven Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten. • Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus der Begleitung des Lernprozesses und der Vorgabe von Struktur, Lernzielen, Lernstrategien. • Die Lehr- und Lernarrangements der BFGS befähigen die Lernenden, selbständig und selbstorganisiert vollständige Handlungen (im theoretischen Bereich) ausführen zu können. • Die BFGS fördert die Aneignung und Anwendung digitaler Kompetenzen ihrer Lernenden. 3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb • Die BFGS ist organisiert in die drei Berufs- und Nachholbildungen AGS, FaBe, FaGe sowie in die Berufsmaturität und ABUfE. Diese Ausbildungen werden weiter in einzelne Klassen gegliedert, wobei der Unterricht vorwiegend in einem Unterrichtszimmer stattfindet. • Unterrichtung der Fächer Berufskenntnisse, Allgemeinbildung, Naturwissenschaften (BM) und Sport, wobei der grösste Teil der Lektionen auf das Fach Berufskenntnisse fällt. • Vermehrter Einsatz digitaler Lehr- und Lernmethoden, jedoch wird der schulische Unterricht grossmehrheitlich in Präsenz an der Schule und im Abteilungsverband erfolgen. • Unterschiedliche Klassengrössen aufgrund eines zunehmend flexibilisierten und individualisierten Unterrichts und einer veränderten Unterrichtsweise (Rolle Lehrperson als Lerncoach). 3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung • Die Schule ist ein attraktiver Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Lernende und Mitarbeitende. • Für Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich. • Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung. • Das vielfältige Raumangebot ermöglicht einen zeitgemässen Unterricht mit grosser Methodenvielfalt. 3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung • Die Lage der zwei Standorte der BFGS soll möglichst zentral im Kanton liegen, um eine optimale Erreichbarkeit zu garantieren (BFGS muss mit ÖV mindestens in ca. 90 Minuten innerhalb der Kantonsgrenzen erreichbar sein). • Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts- und Erholungsraum sowie Lehr- und Lernort. 3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit • Durch eine zukunftsorientierte und nachhaltige Ausbildung wird ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung des Berufsbildes geleistet. • Durch die Nähe und den Austausch mit der Gesellschaft trägt die BFGS dazu bei, Begeisterung für die Berufe im Bereich Gesundheit und Soziales zu schaffen. • An der BFGS werden Heterogenität und Inklusion gelebt. 3.2 Nutzungskonzept BFGS Das Nutzungskonzept der BFGS gründet auf dem räumlich-pädagogischen Konzept und den Dimensionierungen an den bestehenden Schulen. Es beschreibt die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers sowie die wichtigsten, flächenrelevanten Anforderungen an die Bewirtschaftung und den Betrieb der Gebäude. Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Architekturwettbewerbe für neue Schulgebäude. Ebenfalls dient es als Grundlage für eine allfällige Raumbestellung an einem bestehenden Schulgebäude, wobei jeweils die Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den Vorgaben des Nutzungskonzepts führen können. 3.2.1 Gesamtanlage Die langfristige Infrastrukturlösung sieht als Standortstrategie eine Konzentration des Schulbetriebes an zwei Standorten vor. Aufgrund der prognostizierten Grösse wird eine Aufteilung auf zwei gleichwertige Standorte mit identischem Bildungsangebot angestrebt, welche unterschiedliche Einzugsgebiete abdecken. Die beiden zukünftigen Standorte der BFGS schaffen Begeisterung für die Berufe im Gesundheitswesen und befähigen die Lernenden für den Berufsalltag im theoretischen und schulischen Bereich. Nebst den schulischen Anforderungen trägt die BFGS auch zur Stärkung des sozialen Umfelds der Lernenden und Angestellten bei und bietet so eine Plattform zu Persönlichkeitsentwicklung. Die Schule fungiert somit als Ausbildungsort und sozialer Treffpunkt. Daher sollen die Schulen eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen und grundsätzlich auch nach Unterrichtsschluss öffentlich zugänglich sein. Die Ausgestaltung der Nutzungsbereiche der BFGS schafft einen attraktiven Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Lernende und Mitarbeitende. Zudem fördern die Gebäude die Öffnung zur Aussenwelt, schaffen Akzeptanz und repräsentieren den Bereich Gesundheit und Soziales adäquat in der Gesellschaft. Die Sportinfrastruktur soll auch von Vereinen genutzt werden können. Im Zuge der Digitalisierung wird der Effekt des transformativen Lernens verstärkt, was in einem vielfältigeren, individuelleren und effizienter gestalteten Schulalltag resultiert. So ermöglichen die beiden Gebäude flexible und zeitgemässe Unterrichtsformate (Plenum, Grossgruppen, Kleingruppen) sowie flexibilisierte Angebote im Bereich Nachholbildung (modulartig) mit grosser Methodenvielfalt. Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung. Abbildung 2: Funktionsschema Gesamtanlage 3.2.2 Forum Über den Haupteingang eröffnet sich den Eintretenden das als zentraler Ankunfts- und Begegnungsort belebte Forum. Der lichtdurchflutete und stimmungserzeugende Raum verbindet Innen- und Aussenwelt und verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Das Forum steht sinnbildlich für die Wichtigkeit des Bereichs Gesundheit und Soziales, was auch in dessen Raumwirkung widergespiegelt werden soll. Das Forum verbindet als Zentrum der Schule die verschiedenen Nutzungsbereiche und dient der horizontalen und vertikalen Erschliessung. Ein offener Bereich mit Aulafunktion, die Mediothek, die Verpflegungszone inklusiv Freeflow/Ausgabe und die Küche sind dem Forum zugehörig. Der Bereich mit Aulafunktion bietet einen einladenden und charakteristischen Raum für schulische sowie öffentliche Veranstaltungen. Dabei handelt es sich nicht um einen fixen Raum, der explizit nur für Anlässe jeglicher Art vorgesehen ist, sondern viel eher um eine multifunktional nutzbare Fläche. Dementsprechend kann dieser Raum auch als Aufenthalts-, Arbeits- sowie Lernort genutzt werden. Durch die Möglichkeit der Abtrennung wird Flexibilität erzeugt und schafft bei Bedarf Raum für Anlässe mit einer Personenbelegung von bis zur Hälfte der anwesenden Lernenden. Kurze Wege zur Verpflegungszone erlauben eine Bewirtung vor, während oder nach Anlässen. Im schulischen Kontext können im Bereich mit Aulafunktion beispielsweise diverse Aufführungen, Theater, spezifische Aufträge, Unterrichtssettings mit Bewegung oder Kollaborationen zweier Klassen stattfinden. Die Mediothek ist innerhalb der Schule die zentrale Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung für Lernende und ein ebenso angenehmer Lernort. Nebst den Gestellen mit den Medien weist die Mediothek auch eine Vielzahl von Tischen aus, an denen alleine oder in Gruppen gearbeitet werden kann. Zur Mediothek gehört ein Nebenraum bzw. ein Lager. Mit einer Küche ausgestattet, bietet die Verpflegungszone Platz für ca. ein Drittel der anwesenden Lernenden und Angestellten. Sie grenzt an den Bereich mit Aulafunktion und besitzt einen Zugang zum Aussenraum. Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung des Forums (Veranstaltungen, Treffpunkt, konzentriertes Arbeiten, usw.) stellen sich besondere Anforderungen an das Licht und die Akustik. 3.2.3 Unterricht Gemäss den pädagogisch-didaktischen Leitsätzen der BFGS (vgl. Kapitel 3) werden die Lernenden der BFGS mit dem Konzept des transformativen Lernens zur kritisch-reflektiven Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten befähigt. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus der Begleitung des Lernprozesses und der Vorgabe von Struktur, Lernzielen und Lernstrategien. Für die sich daraus ergebenden Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich. Trotz der zunehmenden Digitalisierung wird der Unterricht auch künftig grossmehrheitlich im Präsenzformat an der Schule im Abteilungsverband stattfinden (pro anwesende Abteilung wird u.a. ein Unterrichtsraum benötigt). Jedoch ergeben sich aufgrund des zunehmend flexibilisierten und individualisierten Unterrichts und dessen Einfluss auf die Unterrichtsweise unterschiedliche Lehr- und Lernarrangements. Aus diesem Grund bedarf es verschiedener Raumtypen mit einer hohen Raum- und Nutzungsflexibilität, damit ein zeitgemässer Unterricht mit grosser Methodenvielfalt ermöglicht werden kann. Die Unterrichtsräume sind nach einem definierten Cluster angeordnet. Pro sechs Unterrichtsräume ist eine Fläche für kollaboratives Arbeiten (3 Einheiten à 40m2) direkt angebunden. Diese sogenannte kooperative Lern- und Arbeitszone kann mit Gruppenräumen oder offenen Lernlandschaften flexibel gestaltet werden. Das Verhältnis von offenen und geschlossenen Räumen ist den unterrichtspezifischen Anforderungen projektspezifisch anzupassen. Bei der offenen Lernlandschaft handelt es sich um eine gestaltbare und offene Einheit. Sie ist als offene Gruppenraumfläche zu verstehen, welche Lernende aus verschiedenen Abteilungen sowohl zum kollaborativen Arbeiten und zum gegenseitigen Austausch als auch zum individuellen Arbeiten einlädt. Bei der Gestaltung sollen die Verkehrsflächen wo möglich miteinbezogen werden, damit eine optimale Flächennutzung entsteht. Standardisierte Gruppenräume ersetzen diverse unterschiedliche Raumtypen und müssen daher flexibel nutzbar sein. Die Flexibilität der Nutzung wird mit offener Fläche sowie flexiblem Mobiliar unterstützt. Das Raum-Cluster beinhaltet zudem einen Fokusraum, der als Raum für vertrauliche Besprechungen oder fokussiertes Arbeiten dient. 3.2.4 Spezialunterricht Naturwissenschaften Der Spezialunterricht Naturwissenschaft umfasst im Wesentlichen drei Raumtypen: Naturwissenschaftslabor, Unterrichtszimmer Naturwissenschaften sowie Vorbereitungszimmer/ Lager. Sämtliche Räume im Nutzungsbereich Spezialunterricht Naturwissenschaft werden fächerübergreifend (Physik, Biologie, Chemie) genutzt. Naturwissenschaftslabore haben zum Zweck, praktische Übungen und Versuche durchzuführen. Idealerwiese befinden sich die Labore im Erdgeschoss, damit Experimente bei Bedarf auch im Freien durchgeführt werden können. Die Unterrichtszimmer Naturwissenschaften sind so auszustatten, dass Lehrpersonen Versuche an einem grossen Tisch im vorderen Bereich vorführen und Lernende einfache Versuche am Arbeitsplatz durchführen können. Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung mit Versuchen sind die Räume flächenmässig grösser als die standardisierten Unterrichtsräume. Sowohl bei den Unterrichtszimmern als auch bei den Laboren sind die entsprechenden Anschlüsse (Sauerstoff, Gas, Strom usw.) sicherzustellen. Die Vorbereitungszimmer/Lager sind räumlich von den Laboren zu trennen, sollen jedoch direkt an die Labore angrenzen. Die Vorbereitungszimmer dienen den Lehrpersonen dazu, Versuche ohne Beisein von Lernenden vorzubereiten. 3.2.5 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen Das Lehrerzimmer dient als Rückzugs- und Aufenthaltsort für das Lehrpersonal. Ziel des Raumes ist ein regelmässiger Austausch des gesamten Lehrpersonals der BFGS während längerer Pausen (z.B. Mittagspause, Zwischenstunden usw.). Eine gute Zugänglichkeit und Erreichbarkeit innerhalb des Gebäudes muss gegeben sein, sodass die Laufwege für das Lehrpersonal optimal auf den täglichen Schulbetrieb abgestimmt sind. Die Räumlichkeiten zur Vorbereitung der Lehrpersonen (40 m2) befinden sich in unmittelbarer Nähe der Unterrichtszimmer. Sie dienen neben dem Vorbereiten des Unterrichts auch dem schnellen Austausch der sich auf demselben Stockwerk befindenden Lehrpersonen in kurzen Pausen. Die Lehrpersonen-Mediothek als Informationsquelle für Lehrpersonen soll innerhalb des Gebäudes ebenfalls gut zugänglich sein. Alternativ zu einem separaten Raum ist eine Integration in das Lehrerzimmer denkbar. Der Nutzungsbereich Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen soll sich angrenzend oder in der Nähe der Räumlichkeiten der Schulleitung befinden. 3.2.6 Administration und Schulleitung Um flache Hierarchien zu verkörpern und kurze Dienstwege zu ermöglichen, befinden sich die Schulleitungsbüros, das Sekretariat, sowie die ICT-Räume in unmittelbarer Nähe. Die Schulleitung soll präsent und nahbar sein. Damit persönlich gestellte Anfragen und Anliegen kanalisiert werden können und die Schulleitung entlastet wird, soll das Sekretariat den Schulleitungsbüros und der ICT vorgelagert sein. Der Empfang ist direkt beim Eingang zu verorten. Den Schulleitungsmitgliedern stehen Einzelbüros zur Verfügung, welche auch einen Besprechungstisch für zwei Personen beinhalten. Sitzungen mit mehr Teilnehmenden (bis zu acht Personen) finden in den Sitzungszimmern statt, welche von der Fläche den Gruppenräumen (40 m2) entsprechen. Fachschaftssitzungen und weitere Besprechungen mit mehr als acht Personen finden im Tagungsraum in der Grösse eines Unterrichtszimmers (80 m2) statt. Für die Hauswartung ist ein kleines Büro vorgesehen. Die ICT erhält nebst einem kleinen Büro auch eine Werkstatt (Nutzungsbereich Infrastruktur), welche gleichzeitig als Lager von diversem technischem Material dient und ebenfalls Platz für den Server hat. 3.2.7 Sport Der Schulsport ist ein unverzichtbarer Bestandteil umfassender Bildung. Er soll die Freude an der Bewegung und am gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken und die Einsicht vermitteln, dass sich kontinuierliches Sporttreiben positiv auf die körperliche, soziale, emotionale und geistige Entwicklung auswirkt und als Ausgleich zum beruflichen sowie schulischen Alltag dient. Gleichzeitig soll Sport in der Schule Fähigkeiten wie Fairness, Toleranz, Teamgeist, Mitverantwortung und Leistungsbereitschaft fördern und festigen. Der Nutzungsbereich Sport beinhaltet Sporthallen mit dazugehörigen Vorbereitungsräumen für die Lehrpersonen, sowie Kraft- und Gymnastikräume. Im Aussenbereich sind Rasen- und Tartanplatz, Laufbahn, Weitsprunganlage und Beachvolleyballfeld vorgesehen. Zusätzlich zu diesen Flächen sind Geräteräume für Innen- und Aussenbereich sowie Garderoben für Lernende und Lehrpersonen einzuplanen. Die Sportinfrastruktur mit den Sporthallen und den Aussenanlagen können prinzipiell losgelöst vom Schulkomplex stehen. Sie sollen nicht ausschliesslich durch das Schulgebäude erreicht werden können, sondern weisen separate Eingänge aus. Dadurch werden Vereinen und anderen Nutzern ausserhalb der BFGS die Anlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten zugänglich gemacht. 3.2.8 Aussenbereich Der Aussenbereich umfasst Grünflächen und Hartbereiche auf gedeckter sowie ungedeckter Fläche mit folgenden Nutzungen: Erschliessung / Auto- und Veloabstellplätze: Bereiche mit Hartbelag dienen der Erschliessung der Gebäude. Die Warenannahme und Entsorgung sind sinnvoll und praktisch angeordnet. Die Sporthallen sowie Aussensportanlagen schliessen unmittelbar an das Schulgebäude an. Die Zufahrt zu diesen Bereichen ist hindernisfrei und die Zufahrt zur zentralen Ver- und Entsorgungsstelle mit einem LKW gewährleistet. Die Zufahrt und Parkierungsfläche sind an einer für den Schulbetrieb störungsfreien Lage vorzusehen. Grundsätzlich sollen die Parkierungsflächen von den Aufenthaltsflächen getrennt angeordnet Aufenthalt und Verpflegung: Der Aufenthalts- und Verpflegungsbereich erweitert die Fläche der Mensa und grenzt daher unmittelbar an die Mensa im Forum des Gebäudes. Attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten mit unterschiedlich ausgestalteten Sitzgelegenheiten sind sowohl im Hartbereich als auch im Grünbereich anzuordnen. Unterrichts- und Lernfläche Mit der Bepflanzung werden abgetrennte Nischen und Sitzgelegenheiten geschaffen, welche für einen Unterricht im Freien oder für individuelles Lernen genutzt werden können. Dazu können sich Rasenflächen wie auch ein Hartbereich eigenen. Erholung Auf Rand und Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Dafür wird beispielsweise mit offen gehaltenem Biotop, lockerer Heckenbepflanzung, Buntbrache oder Magerwiese Rechnung getragen. 4 Standortkriterien 4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die BFGS systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienkatalog, bei dem die Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die Anspruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. 4.2 Zielkriterienkatalog Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu berücksichtigen: - Optimale Lage- und Betriebsqualität - Hohes Potenzial (Lernende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft) - Plangemässe Realisierbarkeit - Geringer Ressourcenverbrauch Die Zielkriterien sind im Anhang II dokumentiert. Je nach Aufgabenstellung sind einzelne Kriterien mehr oder weniger relevant, und es können einzelne Kriterien berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zielkriterien erfolgt ebenfalls aufgabenspezifisch. 5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards 5.1 Strukturierungssysteme 5.1.1 Norm SIA 416 Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie aus ihnen abgeleiteten Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumennachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen usw. In den vorliegenden Flächenstandards BFGS werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entsprechende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VI dokumentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich. 5.1.2 Nutzungsbereiche Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räumen. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Cluster) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert: - 100 Forum - 200 Unterricht - 300 Spezialunterricht Naturwissenschaften - 400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen - 500 Administration und Schulleitung - 600 Sport - 700 Infrastruktur - 800 Aussenraum 5.1.3 Raumtypen Die Raumtypen definieren Gruppen von Räumen, die dieselben Raum- und Ausstattungsstandards aufweisen. Die Raumstandards sowie die Raumtypenblätter befinden sich in Anhang III. Die detaillierte Quantifizierung (z.B. Anzahl Steckdosen etc.) sind projektspezifisch zu definieren. Folgende Raumtypen werden definiert (die Zuweisung Raum zu Raumtypen ist in den Tabellen in Kapitel 5.2. ersichtlich): A Allgemeine Gesetze und Normen B Allgemeine Standards / Anforderungen C Nutzungsspezifische Anforderungen C1 Unterrichtsräume Allgemein Unterricht C11 Unterrichtsraum C12 Gruppenraum /offene Lernlandschaft C13 Fokusraum Spezialunterricht Naturwissenschaften C14 Naturwissenschaftslabor C15 Unterrichtszimmer NW C16 Vorbereitungszimmer C2 Mediotheken C3 Büros C31 Einzelbüro C32 Sekretariat / Empfang C33 Tagungsraum C34 Büro ICT C35 Lehrerzimmer C36 Vorbereitung Lehrpersonen C37 Büro Hauswartung C4 Grossräume C41 Bereich mit Aulafunktion C5 Sporthallen C6 Küche C7 Nasszellen C8 Nebenräume C81 Materialraum / Lager C82 Umkleideraum C83 Werkstatt C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen C91 Verpflegungszone C92 Freeflow / Ausgabe Übergeordnete Gesetze und Standards Basis-Standard Erweiterter Standard 5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Kapitel 5.1. beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m2-Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächenbudgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch variieren. Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den nachfolgend definierten Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer Räume wird durch die erforderlichen Lektionen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. Anhang IV). In den nachfolgenden Tabellen wird die Raumanzahl in Abhängigkeit der Standortgrösse ausgewiesen. Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Stundentafel stehen, werden ausser der Anzahl Abteilungen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Mensa etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. Die wichtigsten Planungswerte (Durchschnitt) für den gesamten Raumbedarf der beiden zukünftigen Standorte stellen sich wie folgt dar: Anzahl Abteilungen 232 Anzahl Abteilungen pro Tag 82 Abteilungsgrössen (Zielwert) 23 Lernende pro Abteilung Abteilungsgrösse AGS (Zielwert) 14 Lernende pro Abteilung Anzahl MA Schulleitung, Administration (VZÄ) 0.4 MA Admin/Abteilung pro Tag Lehrpersonen pro Tag 2 Lehrpersonen (VZÄ) pro Abteilung pro Tag Arbeitsplätze Lehrpersonen 1 Arbeitsplatz pro Lehrperson (VZÄ) pro Tag Arbeitsplätze Administration 1 Arbeitsplatz pro VZÄ MA Admin Sitzplätze Mensa 7.7 Sitzplätze Mensa pro Abteilung pro Tag Sitzplätze Aula 0.5 Sitzplätze Aula pro Lernende pro Tag Tabelle 1: Berechnungsparameter Flächenstandards Flächenbedarf Forum 100 Forum 101 Mediothek HNF 5.4 C2 1 pro 1 Anlage 200 102 Nebenraum / Lager Mediothek HNF 4.1 C81 1 pro 1 Anlage 20 103 Bereich mit Aulafunktion HNF 5.6 C41 1 pro 1 Sitzplatz Aula 1 104 Verpflegungszone HNF 1.5 C91 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 1.8 105 Freeflow/Ausgabe HNF 3.8 C92 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 0.3 106 Küche inkl. Nebenraum HNF 3.8 C6 1 pro 1 Anlage 140 Tabelle 2: Flächenbedarf Forum Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse 100 Forum 101 Mediothek 1 200 1 200 1 200 102 Nebenraum / Lager Mediothek 1 20 1 20 1 20 103 Bereich mit Aulafunktion 370 370 490 490 570 570 104 Verpflegungszone 270 486 350 630 400 720 105 Freeflow / Ausgabe 270 81 350 105 400 120 106 Küche inkl. Neben- 1 140 1 140 1 140 Total 1’297 1’585 1’770 Tabelle 3: Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse Flächenbedarf Unterricht 200 Unterricht 201 Unterrichtsraum HNF 5.2 C11 1 pro 7.2 Lektionen 80 202 Gruppenraum / offene Lernlandschaft HNF 5.2 C12 1 pro 2 Abt/Tag 40 203 Fokusraum HNF 2.1 C13 1 pro 6 Abt/Tag 15 Tabelle 4: Flächenbedarf Unterricht Flächenbedarf Unterricht pro Standortgrösse 200 Unterricht 201 Unterrichtsraum 36 2’880 46 3’680 53 4’240 202 Gruppenraum / offene Lernlandschaft 18 720 23 920 26 1’040 203 Fokusraum 6 90 8 120 9 135 Total 3’690 4’720 5’415 Tabelle 5: Flächenbedarf Unterricht pro Standortgrösse Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften 300 Spezialunterricht Naturwissenschaften 301 Naturwissenschaftslabor HNF 5.3 C14 1 pro 1 Anlage 80 302 Unterrichtszimmer NW HNF 5.3 C15 1 pro 5.2 Lektionen 100 303 Vorbereitungszimmer / HNF 4.1 C16 1 pro 1 Naturwissenschaftslabor (Raum 301) Tabelle 6: Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften pro Standortgrösse 300 Spezialunterricht Naturwissenschaften 301 Naturwissenschaftslabor 1 80 1 80 1 80 302 Unterrichtszimmer NW 2 200 2 200 3 300 303 Vorbereitungszimmer / Lager 1 50 1 50 1 50 Total 330 330 430 Tabelle 7: Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften pro Standortgrösse Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen 400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen 401 Lehrerzimmer HNF 2.2 C35 1 pro 20 Lehrpersonen/Tag 402 Mediothek LP HNF 5.4 C2 1 pro 1 Anlage 40 403 Vorbereitung Lehrpersonen HNF 2.2 C36 1 pro 6 Unterrichtsräume 40 Tabelle 8: Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen pro Standortgrösse 400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen 401 Lehrerzimmer 4 320 5 400 6 480 402 Mediothek LP 1 40 1 40 1 40 403 Vorbereitung Lehrpersonen 6 240 8 320 9 360 Total 600 760 880 Tabelle 9: Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen pro Standortgrösse Flächenbedarf Administration und Schulleitung 500 Administration und Schulleitung 501 Sekretariat / Empfang HNF 2.2 C32 1 pro 1 Anlage 50 502 Einzelbüro HNF 2.1 C31 1 pro 1 Schulleitungsmitglied 503 Sitzungszimmer / Gruppenraum HNF 2.3 C12 1 pro 8 AP Admin 40 504 Tagungsraum HNF 2.3 C33 1 pro 1 Anlage 80 505 Büro ICT HNF 2.1 C34 1 pro 1 Anlage 20 506 Werkstatt ICT HNF 3.2 C83 1 pro 1 Anlage 40 507 Büro Hauswartung HNF 3.2 C37 1 pro 1 Anlage 20 Tabelle 10: Flächenbedarf Administration und Schulleitung Flächenbedarf Administration und Schulleitung pro Standortgrösse 500 Administration und Schulleitung 501 Sekretariat / Empfang 1 50 1 50 1 50 502 Einzelbüro 4 60 4 60 4 60 503 Sitzungszimmer / Gruppenraum 2 80 3 120 3 120 504 Tagungsraum 1 80 1 80 1 80 505 Büro ICT 1 20 1 20 1 20 506 Werkstatt ICT 1 40 1 40 1 40 507 Büro Hauswart 1 20 1 20 1 20 Total 350 390 390 Tabelle 11: Flächenbedarf Administration und Schulleitung pro Standortgrösse Flächenbedarf Sport 600 Sport 601 Sporthalle (Doppelturnhalle) HNF 5.5 C5 1 Doppelhalle 910 602 Geräteraum (Doppelturnhalle) HNF 4.1 1 pro 1 Doppelhalle 180 603 Garderobe LP (Doppelturnhalle) HNF 5.5 C82 1 pro 1 Doppelhalle 36 604 Umkleideraum mit Duschraum (Doppelturnhalle) HNF 5.5 C82 4 pro 1 Doppelhalle 45 601 Sporthalle (Dreifachturnhalle) HNF 5.5 C5 1 Dreifachhalle 1’372 602 Geräteraum (Dreifachturnhalle) HNF 4.1 1 pro 1 Dreifachhalle 270 603 Garderobe LP (Dreifachturnhalle) HNF 5.5 C82 1 pro 1 Dreifachhalle 36 604 Umkleideraum mit Duschraum (Dreifachturnhalle) HNF 5.5 C82 6 pro 1 Dreifachhalle 45 605 Kraftraum / Gymnastikraum HNF 5.5 C5 1 pro 1 Anlage 140 606 Vorbereitung LP HNF 2.2 C36 1 pro 1 Anlage 40 607 Rasenplatz* BUF 1 pro 1 Anlage 7’420 608 Tartanplatz* BUF 1 pro 1 Anlage 1’260 609 Laufbahn + Weitsprung BUF 1 pro 1 Anlage 800 610 Beachvolleyball - Feld BUF 1 pro 2 Sporthallen 350 611 Geräteraum aussen HNF 4.1 1 pro 1 Anlage 50 Tabelle 12: Flächenbedarf Sport *sofern genügend Fläche vorhanden. Flächenbedarf Sport pro Standortgrösse *sofern genügend Fläche vorhanden. 600 Sport 601 Sporthalle (Doppelturnhalle) 0 0 2 1’820 1 910 602 Geräteraum (Doppelturnhalle) 0 0 2 360 1 180 603 Garderobe LP (Doppelturnhalle) 0 0 2 72 1 36 604 Umkleideraum mit Duschraum (Doppelturnhalle) 0 0 8 360 4 180 601 Sporthalle (Dreifachturnhalle) 1 1’372 0 0 1 1’372 602 Geräteraum (Dreifachturnhalle) 1 270 0 0 1 270 603 Garderobe LP (Dreifachturnhalle) 1 36 0 0 1 36 604 Umkleideraum mit Duschraum (Dreifachturnhalle) 6 270 0 0 6 270 605 Kraftraum / Gymnastikraum 1 140 1 140 1 140 606 Vorbereitung LP 1 40 1 40 1 40 607 Rasenplatz* 1 7’420 1 7’420 1 7’420 608 Tartanplatz* 1 1’260 1 1’260 1 1’260 609 Laufbahn + Weitsprung 1 800 1 800 1 800 610 Beachvolleyball - Feld 1 350 2 700 2 700 611 Geräteraum aussen 1 50 1 50 1 50 Total 12’008 13’022 13’664 Tabelle 13: Flächenbedarf Sport pro Standortgrösse Flächenbedarf Infrastruktur 700 Infrastruktur 701 Lager gross NNF 4.2 C81 2 pro 1 Anlage 40 702 Lager klein NNF 4.2 C81 4 pro 1 Anlage 20 703 Werkstatt HNF 3.2 C83 1 pro 1 Anlage 35 Tabelle 14: Flächenbedarf Infrastruktur Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse 700 Infrastruktur 701 Lager gross 1 40 1 40 1 40 702 Lager klein 1 20 1 20 1 20 703 Werkstatt 1 35 1 35 1 35 Total 95 95 95 Tabelle 15: Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse Flächenbedarf Aussenraum 800 Aussenraum 801 Hartbereich BUF 1 pro 1 Lernende 7 802 Grünbereich BUF 1 pro 1 Lernende 7 803 Infrastruktur BUF 1 pro 1 Lernende 0.5 804 Parkierung BUF n.a. n.a. Tabelle 16: Flächenbedarf Aussenraum Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse 800 Aussenraum 801 Hartbereich BUF 5’117 6’880 7’945 802 Grünbereich BUF 5’117 6’880 7’945 803 Infrastruktur BUF 366 492 568 804 Parkierung BUF n.a. n.a. n.a. Total 10’600 14’252 16’458 Tabelle 17: Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse 5.3 Bedarfsermittlung 5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF) Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkonzept, Verpflegungskonzept etc.) sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen zu verstehen. Aus dem Total aller HNF-Positionen lassen sich Richtgrössen pro Abteilung in Abhängigkeit zur Standortgrösse ableiten. Da einige Kernnutzungen unabhängig von den Standortgrössen zur Verfügung gestellt werden müssen, ist der Bedarf an Hauptnutzflächen mit zunehmender Standortgrösse kleiner: Total Hauptnutzfläche m2 HNF Total 8'540 10’722 12’464 m2 HNF Total ohne Sport 6’362 7’880 8’980 m2 HNF pro Abteilung pro Tag (ohne Sport) 182 175 173 Tabelle 18: Richtgrössen HNF pro Standort 5.3.2 Geschossfläche (GF) Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF), den Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Konstruktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang V). Da in einem frühen Projektstadium noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs und der Grobkosten das HNF-Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet. Für diese Berechnungen wird ein Faktor 1.8 Geschossfläche zu Hauptnutzfläche (GF / HNF) angenommen oder ein Faktor 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF / GF). Diese Werte resultieren aus verschiedenen Benchmarks im Berufsfachschulbereich (Durchschnittswert verschiedener Referenzobjekte). In der konkreten Umsetzung können diese Werte je nach Rahmenbedingung stark variieren. Total Geschossfläche m2 GF Total 15’500 19’500 22’500 m2 GF Total ohne Sport 11’500 14’500 16’500 m2 GF pro Abteilung pro Tag (ohne Sport) 327 315 311 Tabelle 19: Richtgrösse GF pro Standortgrösse (gerundet) 5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF) Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Geschossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestimmen (GF / Anzahl Geschosse = GGF). Neben der qualitativen Beurteilung von städtebaulichen Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu beachten. In der Regel sollten Bauten im Berufsfachschulbereich nicht mehr als vier Vollgeschosse (oberirdisch) aufweisen. Dies würde für die drei Standortgrössen bedeuten, dass die Gebäudegrundfläche mindestens rund 3'000 bis 4'000 m2 beträgt, wenn die Sporthallen komplett unterirdisch erstellt werden. Bei oberirdischer Erstellung erhöht sich die Gebäudegrundfläche auf mindestens knapp 5'000 bis 7'500 m2. Mit der Beschränkung auf vier Vollgeschosse werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung des Gebäudes gewährleistet. In dichten urbanen Situationen kann aber eine grössere Höhenentwicklung des Gebäudes nötig werden. In jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhausgrenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist für Neben- und Technikräume, allenfalls aber auch für Versammlungsräume ausreichend. Wird die Parkierung unterirdisch gelöst, werden gegebenenfalls weitere Untergeschosse nötig. 5.3.4 Bearbeitete Umgebungsfläche BUF Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten des Aussenraumes. Dabei gilt es zu differenzieren, ob flächenintensive Aussensportanlagen am Standort vollständig, teilweise oder gar nicht angeboten werden (z.B. Auslagerung in benachbarte Areale). Eine Bedarfserhebung für den Aussenraum muss insbesondere dieser Gegebenheit Rechnung tragen. Die notwendige Fläche für den Aussenraum ohne Sport ist zudem abhängig vom Angebot in der näheren Umgebung. 5.3.5 Grundstücksfläche (GSF) Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umgebungsfläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleichzeitig den Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in Abhängigkeit zur Standortgrösse dar. Im Minimum sind die Gebäudegrundfläche sowie die absolut zwingenden Erschliessungsflächen notwendig. Insgesamt sind bei den drei möglichen Standortgrössen mindestens 5'000 bis 6'000 m2 Grundstücksfläche notwendig. Optimal sind ca. 20'000 bis 25'000 m2. Anhang I. Abkürzungsverzeichnis Abt Abteilung ABU Allgemeinbildung ABUfE Allgemeinbildung für Erwachsene AGS Assistent/in Gesundheit und Soziales AP Arbeitsplatz BASPO Bundesamt für Sport BFGS Berufsfachschule Gesundheit und Soziales BKS Department Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau) BM Berufsmaturität BUF Bearbeitete Umgebungsfläche DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau) DIN Deutsches Institut für Normung EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis FaBe K Fachperson Betreuung Fachrichtung Kind FaBe MmB Fachperson Betreuung Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung FaGe Fachperson Gesundheit FTE Full time equivalent GF Geschossfläche HNF Hauptnutzfläche LP Lehrpersonen NHB Nachholbildung NNF Nebennutzfläche NW Naturwissenschaften SH Sporthalle SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SN Schweizer Normenwerk SPA Sitzplatz Aula SPM Sitzplatz Mensa Lernende Schülerinnen und Schüler TZ Teilzeit VF Verkehrsfläche VZ Vollzeit II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen Oberziele (Gewichtung) Zielkriterien Erläuterungen der Zielkriterien 1 Optimale Lage- / Betriebsqualität 11 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im Verhältnis zu Wohnorten der Lernenden, ÖV- Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahnhalt, Potenzial Fuss- und Veloverkehr 12 Hohe Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe Beispielsweise flexible Raumnutzung nach Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern 13 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhephasen und sozialem Austausch aufgrund Exposition Grundstück, Einrichtungen im Umfeld, Lärm- und Luftimmissionen 14 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs Aussenflächen Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm unter Einbezug der stadträumlichen Gegebenheiten 2 Hohes Potenzial (Lernende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft) 21 Lernendenpotenzial Beispielsweise optimale Grösse des potenziellen Einzugsgebiets 22 Ausreichendes Erweiterungspotenzial Beispielsweise Flächen- und Volumenreserven (potenzielle HNF) 23 Hohe Ausstrahlungskraft Beispielsweise Setzen neuer Akzente, Katalysatorwirkung, Chancen für weitere gesellschaftliche und kulturelle Belebung, Erhöhung Standortgunst 3 Plangemässe Realisierbarkeit 31 Förderlicher rechtlicher Rahmen Beispielsweise Notwendigkeit von Eigentumsübertragungen, Bewilligungen und Dienstbarkeiten seitens Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer; Raumplanerische Hürden 32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise zeitgerechtes Angebot an Unterrichtsräumen 33 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken, Einsprachegefahr 4 Geringer Ressourcenverbrauch 41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energieverbrauch, minimale graue Energie 42 Optimales Ausschöpfen von Synergien Beispielsweise Abdeckung eines Teils des Raumprogramms durch bereits bestehende Infrastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtungen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzlichem konkreten Raumbedarf durch andere öffentliche Einrichtungen. III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp A Allgemeine Gesetze, Normen und Richtlinien Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3) Dokumentationen Fachstelle hindernisfreie Architektur Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen Kantonales Energiegesetz Normenwerk SIA Schweizer Normenwerk (SN EN) Normen und Empfehlungen BASPO Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu Richtlinien Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG: https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp B Allgemeine Anforderungen Sekundarstufe II Berufsfachschulen Raumnutzungsdaten - gemäss SIA Norm 2024:2015 Lichte Raumhöhe - min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung, Raumproportion und Deckenkonstruktion (z.B. Holzbau) Boden- und Wandbeläge - widerstandsfähig, unterhaltsarm Decken - schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanforderungen Schallschutz - gemäss Norm SIA 181 Raumakustik - Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181) Sonnenschutz - Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch Beleuchtung - Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumautomation Elektro - Durchsage- und Gonganlage - ZUKO-Leser bei Zonenübergängen - Verteilanlagen sind auszulegen nach SWKI EC 102-01 i. V. m. Richtlinien IMAG - Zentrale Uhrenanlage mit Uhr in jedem Unterrichtszimmer - Vollflächiges WLAN-Netz im ganzen Gebäude - Konzeptvorschlag Elektromobilität (Auto- und Zweiradabstellplätze) - Die Erstellung einer Photovoltaikanlagen (PVA) richtet sich grundsätzlich nach den energetischen Anforderungen an das Gebäude. In jedem Fall ist die Infrastruktur für eine vereinfachte Erstellung vorzusehen (Nachrüstung PVA). - Safety-Anlagen (Brandmeldeanlage, etc.) gem. einschlägigen Vorschriften und Gebäudeversicherung - Security-Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezifisch Energie, Nachhaltigkeit - Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann Heizung - Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Regulierung - Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flächenheizung zu prüfen Kühlung - Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerlichen Wärmeschutzes bereits durch das Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich wird. - Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll jedoch geprüft werden Lüftung - Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anforderung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht. - Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich sein. - Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis (z.B. Strömungssimulation) - Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für Befeuchternachrüstung Sanitärtechnik - Schulzimmer und WC-Anlagen werden nur mit Kaltwasser ausgerüstet Gebäudeautomation - Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Gebäudesicht: Integration der Raumautomation, der Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS. - Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt (Anbindung an Stundenplan, etc.) - Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien - Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring Ausstattung - Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board, Visualizer, Beamer, Monitor, …) soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und wird zusammen mit dem Nutzer erarbeitet C1 Unterrichtsräume Lage im Gebäude C11/C12/C13 Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen C14/C15 Direkte Nachbarschaft zu Aussen- C14/C15/C16 - säure- und lösungsmittelbeständig, ableitfähig Wand Projektionsfläche Magnetschiene abwaschbar (v.a. um Lavabo) C14/C15/C16 säurebeständig, ableitfähig Akustik Lärmempfindlichkeit mittel / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt Breite Standard: 1 m i.L. Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Schliessanlage elektronisches Schliesssystem (Badge online / offline) inkl. Zugang zum Gebäude Innenliegender Blendschutz (zur totalen Verdunkelung) Heizung, Lüftung, Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt. 22 / min. 21 Sanitär Kaltwasser C14/C15/C16 Kaltwasser und Warmwasser C15 12 V (Anschluss Tisch Lernende) C15 Transformator (Korpus LP) Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio-/ Videotechnik mit Hauptschalter (Beamer / Docking Station) Feste Arbeitsplätze (Lehrpersonal, etc.) sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Für die Erschliessung der Schülerpulte ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler mobile Devices für den Unterricht nutzen. Beleuchtung Tageslicht zwingend steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein) Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C2 Mediotheken Lage im Gebäude Keine Vorgabe Wand abwaschbar Akustik SIA 181 Empfehlung Stufe 1 gemäss SIA 181 Breite Standard: 1 m i.L. Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Sanitär Keine Vorgaben Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.) Beleuchtung Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein) Individuelle AP-Beleuchtung C3 Büros Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Forum Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Unterricht Wand langlebig, robust, pflegeleicht Akustik Erhöhte Anforderungen (Genügende Schalldämpfung) / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Breite Standard: 1 m i.L. Bei den Verbindungstüren zum Gang muss auf die schalldämmende Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert Wände) Heizung, Lüftung, Raumtemperatur (Grad Celsius) - Sommer opt. 24 / max. 26, Winter opt. 22 / min. 21 Sanitär Kaltwasser Elektro Wlan-Versorgung (Beamer / Docking Station) Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen. C32/C33 EDV Installationen: - 1x UKV-Anschluss pro WLAN-Access-Point - 1X UKV-Anschluss pro Arbeitsplatz - UKV-Anschlüsse für Multifunktionsprinter - Bedien-/Auslöseeinheit der Sprachalarmierungs- und Gonganlage Beleuchtung Deckenleuchten (LED) Stehleuchten gemäss Vorgaben IMAG Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i. manuell SN EN 12464 i. Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG C4 Grossräume Lage im Gebäude Eingangsbereich Wand langlebig, robust, pflegeleicht Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Türen Breite standard: 1 m i.L. Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) gemäss SIA 180 Sanitär Kaltwasser Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen Allfällige Installationssysteme für die Kommunikations- und elektrische Erschliessung der Bühnentechnik Beleuchtung Deckenleuchten (LED) steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein) Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i. manuell SN EN 12464 i. C5 Sporthallen Lage im Gebäude Keine Vorgabe Raumhöhe Gemäss Sporthallennorm BASPO BASPO «Sportanlage Norm 201 Sporthallen» - Ggf. erhöhte Anforderungen - Fugenlos mit Bodenmarkierung. Die Bodenhülsen sind der entsprechenden Sportgeräteausrüstung anzupassen BASPO «Sportanlage Norm 201 Sporthallen» Wand Projektionsfläche langlebig, robust, pflegeleicht Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Türen Breite Standard: 1 m i.L. externer Zugang sichergestellt - Spez. Anforderungen an Lüftung aufgrund Wärmeentwicklung Sanitär Keine spez. Anforderungen Beleuchtung Deckenleuchten (LED) steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein) manuell SN EN 12464 i. C6 Küche Lage im Gebäude Keine Vorgaben - rutschsicher - Plättli Wand Plättli Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt Apparate mit Geräuschemissionen Vibrationen Türen Breite Standard: 1 m i.L. Verdunkelung - Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 gemäss Richtlinie Kühlung - Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1 gemäss Richtlinie Sanitär Kaltwasser und Warmwasser Ver- und Entsorgung Gastrokonzept, Fettabscheider prüfen Spezielle Elektroinstallationen (z.B. Steckdosen 400 V) Beleuchtung manuelle Licht- und Kraftinstallationen für die Kücheninfrastruktur dimmbar Tageslicht zwingend C7 Nasszellen Lage im Gebäude An den Kernen - rutschsicher - Plättli, wenige Fugen Wand Plättli Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Breite Standard: 1 m i. L. Schliessanlage Keine Schliessung WC-Trenntüren abschliessbar Keine Vorgaben gemäss Richtlinie Sanitär Kaltwasser- und Warmwasseranschlüsse für Duschen Kaltwasser Elektro KW-Anschlüsse Beleuchtung präsenzgesteuert SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien C8 Nebenräume Lage im Gebäude An den Kernen Raumhöhe Keine spez. Anforderungen - säure- und lösungsmittelbeständig - rutschsicher Wand abwaschbar Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge- Apparate mit Geräuschemissionen Breite: 1.2 m i. L. Schliessanlage Elektronisches Schliesssystem (Badge online/offline) WC-Trenntüren abschliessbar Keine Vorgaben gemäss Richtlinie Kühlung - Gem. spez. Anforderungen (z.B. IT) Sanitär Keine spez. Anforderungen Elektro Wlan-Versorgung Beleuchtung CEE-Steckdosen / Kleinverteiler für mobile Verbraucher SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszone Lage im Gebäude Haupteingang - säure- und lösungsmittelbeständig - Schmutzschleuse mit 3 Zonen für Grobschmutz, Feinstaub und die Aufnahme von Restfeuchtigkeit Wand Robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt Apparate mit Geräuschemissionen Vibrationen Türen Keine spez. Anforderungen Keine spez. Anforderungen Sanitär Bodenablauf Kaltwasser-Anschluss Beleuchtung Tageslicht zwingend Deckenleuchten Individuelle AP-Beleuchtung steuer- und dimmbar IV. Bedarfskennzahlen Belegbarkeit der Unterrichtszimmer Für die Berechnung der Belegbarkeit der Raumtypen sind vier Räume entscheidend: Unterrichtsraum, Unterrichtszimmer Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) und die Sporthalle. Das maximale Auslastungspotenzial der Unterrichtsräume liegt bei 36 Lektionen pro Woche. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Stundenplanung an der BFGS vielfältige innere Verknüpfungen zu berücksichtigen hat. In den Gruppenräumen findet eine Parallelnutzung statt. Das bedeutet, dass das Unterrichtsformat so ausgelegt ist, dass sich eine Abteilung in derselben Lektion für spezifische Arbeiten aus dem Unterrichtsraum in Gruppenräume verschiebt. Das maximale Auslastungspotenzial der Unterrichtszimmer Naturwissenschaften liegt bei 26 Lektionen pro Woche. Diese Räume sind mit Labor- und Versuchseinrichtungen ausgebaut. Dadurch sind sie nicht polyvalent nutzbar, sondern nur im Rahmen des Naturwissenschaftsunterrichts (Biologie, Physik und Chemie). Die Sporthallen werden als teuerste Raumressource möglichst optimal ausgelastet. Ihr maximales Auslastungspotenzial liegt bei 40 Lektionen pro Woche. Sanitärräume Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614 (Modulordnung im Bauwesen – Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 33 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die BASPO-Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte WC-Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu unterteilen. Das barrierefreie WC ist ebenfalls als genderneutrales WC zu verstehen. Die Minimalanforderung an WC-Anlagen, welche primär den Lernenden dienen, richtet sich nach der Anzahl Unterrichtsräume (Kapazität pro Raum ca. 25 Lernende). Die effektive Anzahl WC-Anlagen für Herren und Damen wird projektspezifisch gemäss Geschlechteranteil der Lernenden festgelegt. Die Dimensionierung und Anzahl der WC-Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation ab. Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen: • Pro Geschoss mindestens 1 WC Anlage Frauen / Männer • Pro Geschoss mindestens 1 barrierefreies WC (genderneutral; dient auch WC für Lehrpersonen) • Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazitäten. Die Dimensionierung richtet sich nach Grösse der Spezialnutzungen. • Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die entsprechenden BASPO-Normen massgeblich. Putzräume Als Mindestanforderung ist pro Geschoss ein mindestens 5 m2 grosser, abschliessbarer Putzraum vorzusehen. Putzräume sind grundsätzlich auch bei guter Verbindung mit Liften sowie in kompakten Gebäuden vorzusehen, jedoch kann das Ausmass reduziert werden. Zusätzlich zu den dezentral angeordneten Putzräumen ist mindestens ein zentrales, gute zugängliches Lager für den Hausdienst vorzusehen. Putzräume sind zu belüften, evt. Mit Fensterlüftung, für Putzmaschine sind Befüll- und Entleerungsmöglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf-Gitter min. 40 x 40 cm. Autoabstellplätze Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto- und Zweiradabstellplätze des Parkplatz- und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist. Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E-Autos vorzusehen. Zweiradabstellplätze Die Berechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet abhängig. Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E-Velos vorzusehen. V. Schallschutzanforderungen Die Grundlage für Bau- und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 «Schallschutz im Hochbau» dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In allen Projekten sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 einzuhalten. VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 1 von 49 HANDBUCH PRODUKTKATALOG IMMOBILIEN IMMOBILIEN AARGAU Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 2 von 49 1 Einleitung ..............................................................................................................................3 1.1 Ausgangslage ....................................................................................................................3 1.2 Zweck des Dokuments .......................................................................................................3 1.3 Aufbau des Dokuments ......................................................................................................3 1.4 Abgrenzung........................................................................................................................ 3 1.5 Grundlagen ........................................................................................................................4 2 Grundlagen des Produktkatalogs.........................................................................................5 2.1 Struktur des Produktkatalogs..............................................................................................5 2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs .......................................................................... 5 2.3 Aufbau des Produktkatalogs ...............................................................................................5 3 Betriebsmodelle ....................................................................................................................6 3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle .....................................................................6 3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle..................................................................................7 3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation ........................................................... 8 3.4 Zuständigkeiten ..................................................................................................................9 3.5 Koordination / Schnittstellen ............................................................................................. 10 3.6 Kostenstruktur .................................................................................................................. 12 4 Produktgruppenbeschrieb .................................................................................................. 13 4.1 Portfolioprodukte .............................................................................................................. 13 4.2 Projekt- & Bauprodukte .................................................................................................... 20 4.3 Produkte zur Objektsteuerung .......................................................................................... 23 4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte ................................................................................ 29 4.5 Produkte der Nutzerservices ............................................................................................ 35 4.6 Interne Produkte............................................................................................................... 41 Änderungskontrolle Version Datum Erstellt von Bemerkungen 1 24.11.2020 André Jachalski Freigabe durch GL am 24.11.2020 2 08.10.2021 Stefan Roost Verbesserung Durchgängigkeit mit Immobilienstrategie, Modellbezeichnungen und –beschreibung, Produktgruppen, Produktbezeichnungen und –zuordnungen, Neuanordnung Produktbereiche entlang Lebenszyklus Gebäude, Detailierung Verantwortlichkeiten, Einfügen Schnittstellen, Abbildungsnummerierung Lauftext, konsistente Modellbezeichnung in Abbildungen, Anpassungen Layout 3 31.10.2022 Nikolaus Seitzinger Stefan Roost Michel Henzi Abgleich mit Terminologie GAF, Einfügen Zuordnungskriterien, Verantwortlichkeitssystematik, weitere Vereinheitlichung von Begriffen, diverse Inputs durch Bereiche Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 3 von 49 1 Einleitung 1.1 Ausgangslage Alle Immobilien erfüllen ihren Zweck in einem vielschichtigen Umfeld mit diversen Anspruchsgruppen. Aus diesem Umstand erwächst eine Vielzahl von Anforderungen an alle beteiligten Rollen insbesondere, aber nicht nur an den Eigentümer und Betreiber. Das vorliegende "Handbuch Produktkatalog Immobilien" (in der Folge lediglich Produktkatalog genannt) schärft Strukturen und schafft eine Klassifikation aller Aktivitäten rund um die Immobilie (Portfolio-, Projekt- und Facility-Management). Um die gewünschte Transparenz zu erreichen, sind alle relevanten Immobiliendienstleistungen in Produktgruppen zusammengefasst. Damit bildet der Produktkatalog die Grundlage für die verschiedenen Tätigkeiten rund um die Planung, Entwicklung, Verwaltung und den Betrieb der kantonalen Immobilien. Das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau) ist zentral mit diesen Aufgaben betraut. 1.2 Zweck des Dokuments Das Dokument dient dazu: • die Produkte und Produktgruppen zu veranschaulichen • die Verantwortlichkeiten zwischen dem DFR und den Nutzerdepartementen im Umfeld der kantonalen Immobilien zu regeln • das Gesamtverständnis zu schärfen in dem die verschiedenartigen Leistungen aufgezeigt sind 1.3 Aufbau des Dokuments Dieses Dokument ist in die folgenden vier Kapitel unterteilt: I. Einleitung in die Grundlagen des Produktkatalogs (Ziele und Umfang) II. Anwendungszwecke und Aufbau des Produktkatalogs III. Erläuterungen zu den drei Betriebsmodellen mit Verantwortlichkeiten IV. Hauptteil mit Beschrieb der Produkte und Produktgruppen 1.4 Abgrenzung Dieses Handbuch liefert keine Detaillierung der Organisationen oder zugehörigen Aufgaben innerhalb des DFR oder der Nutzerdepartemente. Weiter stellt dieses Dokument den Rahmen des Produktkatalogs dar. Entsprechend werden die Verantwortlichkeiten grundsätzlich in den verschiedenen Betriebsmodellen (vgl. Kapitel 3) zugewiesen und in separaten Leistungsvereinbarungen (z.B. der "Leistungsvereinbarung Immobilien") weiter konkretisiert. Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 4 von 49 1.5 Grundlagen Der Aufgabenbereich 430 Immobilien basiert auf dem Konzept des Public Real Estate Management (PREM). Dieses ist definiert "als eine strategische Gesamtkonzeption für den öffentlichen Sektor, die den heterogenen Immobilienbestand auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Hinblick auf die geltenden Ziele optimieren soll". Entsprechend sind in dieser ganzheitlichen Betrachtung neben den politischen Zielen zusätzliche Einflussfaktoren wie Ökonomie, soziale Gesichtspunkte, Technik und Ökologie berücksichtigt. Das Departement Finanzen und Ressourcen nimmt gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Departementen die Rolle des Immobilieneigentümers und Bauherren ein. Diese Vertretung beinhaltet vor allem die Verantwortung und Kompetenzen zur Umsetzung der in der Immobilienstrategie verankerten Teilziele. Das PREM-Konzept ist in der Immobilienverordnung verankert. Der Produktkatalog baut auf der Immobilienverordnung auf und schärft diese mit der Definition von Produkten und Betriebsmodellen rund um die Immobilie. Damit unterstützt er die Schärfung des gemeinsamen Immobilienverständnisses. Im Zentrum steht die gesamtheitliche Betrachtung der Immobilie und deren Nutzung entlang ihres Lebenszyklus. Die Aufgaben gemäss Abbildung 1 sind über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie zu erbringen: Abbildung 1: Aufgaben und Sektionen von Immobilien Aargau im PREM-Kontext Als Kompetenzzentrum für Immobilienfragen optimiert Immobilien Aargau den ökonomischen und ökologischen Ressourceneinsatz durch das • Betreiben eines aktiven Portfoliomanagements, planen und beraten unter Wahrung des kulturellen Auftrags; • Erstellen von Immobilien und mieten/vermieten von Objekten; • Betreuen der Nutzer des kantonalen Immobilienbestands; • Sicherstellung des nachhaltigen Substanzwerterhalts und einer optimalen Bedarfsabdeckung; • Definieren von Standards zur Unterstützung der Nutzer und zur Erreichung der Immobilienbezogenen Ziele Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 5 von 49 2 Grundlagen des Produktkatalogs 2.1 Struktur des Produktkatalogs Der Produktkatalog besteht aus dem vorliegenden Handbuch, einer Detailbeschreibung der Produkte (Produktbeschreibung) und einer Übersicht inkl. Kurzbeschreibungen über alle relevanten Aspekte (Übersicht Produktkatalog Immobilien). Zur Unterstützung seiner Anwendung wird der Produktkatalog durch Leistungsvereinbarungen ergänzt. 2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs Der Produktkatalog bildet die Basis, um den steigenden Anforderungen an die Immobilien und deren Nutzung professionell anzugehen. Zudem schafft er Transparenz bezüglich den zu erbringenden Produkten, den zentralen Rollen sowie den Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen relevanten Stufen. Hauptanwendungswecke des Produktkatalogs: • Werkzeug für die koordinierte und gezielte Führung der kantonalen Immobilien • Basis für Verantwortlichkeitsregelungen (IST-Situation und SOLL-Konzepte) zwischen den verschiedenen Beteiligten • Zuweisung der Verantwortungen und zugehörige Prozesse und Zusammenarbeit • Kommunikationsmittel zwischen DFR und Nutzerdepartementen • Harmonisierung und Vereinfachung von Ausschreibungen • Entwicklung und Gruppierung von Kennzahlen (Dashboards) • Aufbau und Strukturierung von Betriebskonzepten 2.3 Aufbau des Produktkatalogs Im Produktkatalog werden fünf Produktbereiche für die immobilienorientierten Produkte und ein Produktbereich mit IMAG-internen Produkten (organisationsorientiert) beschrieben. Damit bildet der Produktkatalog das breite Spektrum der Immobilien-Produkte und deren Leistungen ab. Die fünf immobilienorientierten Produktbereiche sind dabei den unterschiedlichen Phasen im Lebenszyklus der Immobilien zuordenbar. Abbildung 2: Produktgruppenstruktur Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 6 von 49 Jedes der einzelnen Produkte besteht wiederum aus Teilprodukten welche wiederum aus deren Tätigkeiten gebildet werden. Somit wird jeder Produktbereich durch vier Ebenen (Produktgruppe, Produkt, Teilprodukt und Tätigkeit) ergänzt. Abbildung 3: Hierarchieebenen Produktkatalog 3 Betriebsmodelle 3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle Grundsätzlich wird zwischen drei Betriebsmodellen unterschieden: dem "Betreibermodell", dem "Verwaltungsmodell" und dem "Managementmodell" (vgl. Abbildung 4). Unterstützung der Kernprozesse zu Gunsten der Nutzerdepartemente und ein transparentes, sowie der Realität entsprechendes Bild über alle Immobilienaktivitäten des Kantons sind dabei die zentralen Ziele. Um diese zu erreichen, stellt das DFR eine entsprechende Organisation und aggregiert die Daten über alle Modelle hinweg. Die Betriebsmodelle unterscheiden sich in der Aufgabenteilung und der Zuständigkeiten zwischen dem DFR und dem Nutzerdepartement. Die folgende Darstellung visualisiert die grundlegenden Verantwortlichkeiten (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG): Abbildung 4: Schema der Betriebsmodelle Alle Gebäude sind einem der drei Betriebsmodelle zugeordnet. Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 7 von 49 3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle Damit die Zuordnung der Gebäude in ein Betriebsmodell erfolgen kann, ist das Portfolio nach Nutzungsart der Gebäude gruppiert. Die Zuweisung der Gebäude zum jeweiligen Betriebsmodell erfolgt pro Nutzungsart einheitlich. Allgemeine Zuordnungskriterien: • Pro Gebäude gibt es ein Betriebsmodell • Eine unbebaute Parzelle gehört grundsätzlich in dasselbe Betriebsmodell wie das dazugehörige Gebäude • Die Betriebsmodellzuweisung ist unabhängig von der Art der Flächenanbindung (Eigentum oder Mieter) durch den Kanton, massgebend ist wiederum die Nutzungsart / der Nutzer Spezielle Zuordnungskriterien: I. Zuordnung zum Betreibermodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart vorliegt - die Nutzerprozesse untrennbar mit der Immobilie verbunden sind - die Sicherheitsanforderungen und daraus die Anforderungen an die spezifische Technik sehr hoch sind II. Zuordnung zum Verwaltungsmodell ist sinnvoll wo: - eine sehr spezifische Nutzungsart einer Innenfläche / Teilfläche eines Areals / eines Gebäudes vorliegt - respektive wo die Nutzerprozesse untrennbar mit der Teilfläche verbunden sind III. Zuordnung zum Managementmodell ist sinnvoll wo: - Es sich um ein Gebäude mit üblicher / gängiger Nutzung (gemessen an allen Gebäuden) handelt - Das Gebäude einfach verschiedenen Nutzungen zugeführt werden könnte (einfache Entkopplung Nutzerprozesse / Nutzung und Gebäude) Ergänzendes zum Thema "Wirtschaftseinheit" Die Immobilien sind zu Wirtschaftseinheiten (WE) zusammengefasst. Diese Wirtschaftseinheiten, umgangssprachlich auch Areale, umfassen: - eine oder mehrere geographisch zusammengehörige Immobilien inkl. deren dazugehöriger Umgebungsfläche - die auf der gleichen oder angrenzenden Parzelle liegen - an eine gemeinsame Erschliessung angeschlossen sind - und/oder in einem Gesamtüberbauungsplan realisiert wurden In Ausnahmefällen (bspw. historische Bauten, besondere Immobilien, etc.) kann es sinnvoll sein, Immobilien, obschon sich die oben genannten Punkte erfüllen liessen, zu separaten Wirtschaftseinheiten / Arealen zusammenzufassen. Pro Wirtschaftseinheit können mehrere Betriebsmodelle angewendet werden. Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 8 von 49 3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation Resultierend aus der Rolle des Eigentümervertreters obliegt die Verantwortung für die übergeordnete Steuerung der Immobilien (Portfolioprodukte, Projekt- und Bauprodukte sowie die steuernden Produkte zur Objektsteuerung) dem DFR. Zur Wahrnehmung der Eigentümerverantwortung, Sicherstellung eines einheitlichen Leistungsniveaus und zum Management der immobilienbezogenen Risiken, definiert das DFR verbindliche Standards. Die Betriebsmodelle und die Verantwortungszuweisung bezüglich der Produkte Im Grundsatz sind alle relevanten Verantwortungsaspekte (u.A. Eigentümer, Betreiber, Vorortorganisation, Leistungserbringung, Budgetierung & Kosten) pro Betriebsmodell auf Stufe Produktgruppe, in einzelnen Dimensionen auf Stufe Produkt, zugewiesen. Die folgende Auflistung zeigt die grundlegenden Rollen sowie die Verantwortung für die Leistungserbringung pro Betriebsmodell (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG): Betreibermodell Verwaltungsmodell Managementmodell Eigentümer Vertreter IMAG IMAG IMAG Betreiber Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Koordinationspersonen Immobilien Nutzer Nutzer Nutzer Gebäude-/ Arealverantwortliche Nutzer Nutzer Nutzer Leistungserbringung pro Produktegruppe IMAG interne Produkte IMAG IMAG IMAG Portfolioprodukte IMAG IMAG IMAG Projekt-/ Bauprodukte IMAG IMAG IMAG Produkte zur Objektsteuerung IMAG / Nutzer IMAG IMAG Betriebs-/ und Instandhaltungsprodukte Nutzer IMAG / Nutzer IMAG Produkte der Nutzerservices Nutzer IMAG / Nutzer IMAG / Nutzer Organisation der notwendigen Tätigkeiten zur Erbringung der Produktegruppe Bei der verantwortlichen Organisationseinheit Budget- und Kostenhoheit pro Produktegruppe Bei der verantwortlichen Organisationseinheit Tabelle 1: Matrix der Betriebsmodelle Die Verantwortung wird pro Betriebsmodell auf der Stufe der einzelnen Produkte definiert (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG):Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Abbildung 5: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten pro Betriebsmodell Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 9 von 49 Verantwortungszuweisung auf Anlagen- bzw. Raumebene Die genaue Verantwortungszuweisung pro Gebäude auf Anlagen- bzw. Raumebene erfolgt in einer Gebäude-Schnittstellenliste als Anhang zur Leistungsvereinbarung Immobilien (vgl. 3.4 Zuständigkeiten). 3.4 Zuständigkeiten Die Immobilienverordnung (ImmoV) regelt die Zuständigkeiten des DFR und der Nutzerdepartemente im Grundsatz. Zu ihrer Konkretisierung dienen der Produktkatalog sowie die Leistungsvereinbarung Immobilien (LVImmo). Abbildung 6: Schematische Darstellung, Konkretisierung der ImmoV bis auf Gebäude-Ebene Leistungsvereinbarung Immobilien (LVImmo) Die LVImmo werden zwischen dem DFR und dem Nutzerdepartement je Betriebsmodell auf Stufe Generalsekretariat abgeschlossen: a) Leistungsvereinbarung Immobilien "Betreibermodell" b) Leistungsvereinbarung Immobilien "Verwaltungsmodell" c) Leistungsvereinbarung Immobilien "Managementmodell" Wobei jeweils pro Nutzerdepartement für die angewendeten Betriebsmodelle eine LVImmo gefertigt wird, das heisst im maximalen Fall drei. Leistungsvereinbarung für temporäre Nutzungen Werden Flächen zeitlich begrenzt genutzt, wird dafür eine Leistungsvereinbarung zwischen Immobilien Aargau (IMAG) und der Abteilung der raumnutzenden Organisationseinheit abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung orientiert sich an den zentralen Inhalten der am besten geeigneten LVImmo. Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 10 von 49 Einheitlicher Durchführungsprozess und verbindliche Standards Das DFR trägt die Beschaffungsverantwortung über alle Produkte. Die Produktverantwortung startet bei der Phase "Ausführung" und gilt für die folgenden Phasen im Durchführungsprozess (Ausführung bis zur Kostenverrechnung, vgl. Abbildung 7). Abbildung 7: Durchführungsprozess Die definierten Standards sind für alle verbindlich umzusetzen, welche die Ausführungsverantwortung für im Produktkatalog definierte Produkte, Produktgruppen oder ganze Produktbereiche tragen. Nur mit durchgängigen Prozessen, welche auf einheitlichen Grundlagen basieren, kann die Vereinheitlichung der Leistungsqualität und die Wahrung der Betreiber- und Eigentümerverantwortung gewahrt werden. 3.5 Koordination / Schnittstellen Die Nutzerdepartemente und ihre innerdepartementalen Verantwortlichkeiten zum Thema Immobilien sind unterschiedlich organisiert. Unter anderem werden folgende zentrale Tätigkeiten unterschiedlich umgesetzt: Definition und Koordination von Raumbegehren; Langfristplanung der Raumbedürfnisse der Nutzerdepartemente; Ansprechpartner bei Umsetzung von baulichen und nutzungsspezifischen Massnahmen. Für die zentrale Führung der Immobilien ist das DFR auf einheitliche Immobilienrollen in jedem Nutzerdepartement auf strategischer, taktischer und operativer Ebene angewiesen. Abbildung 8: Stufengerechte Schnittstellen Nutzerdepartement / Departement Finanzen und Ressourcen Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 11 von 49 Tabelle 2 zeigt die detaillierte Übersicht zu den jeweiligen Ebenen: Strategisch Taktisch Operativ Koordination oberste Führungsstufe mittlere Führungsstufe Stufe mit direkter Betriebsverantwortung Periodizität einmal jährlich mehrmals jährlich laufend Teilnehmer Nutzer GS, Koordinationsperson Immobilien Koordinationsperson Immobilien Gebäude- / Arealverantwortliche Teilnehmer IMAG AL, SL SL, FBL, Manager FBL, Manager Ziele - Mittel- bis langfristige Betrachtung mit Fokus auf die Langefrist - Rückblick auf Umgesetztes / Vereinbartes - Abstimmung von übergeordneten Aspekten des Immobilienbetriebs - Steuerung der laufenden strategischen Massnahem - Koordination von zukünftigen Vorhaben - Überprüfung der langfristigen Planung - Mittel- bis kurzfristig Betrachtung mit Fokus auf Planung - Rückblick auf Umgesetztes / Vereinbartes - Abstimmung von zentralen Aspekten des Immobilienbetriebs - Steuerung der laufenden taktischen Massnahmen - Koordination von zukünftigen Projekten - Überprüfung der mittelfristigen Planung - Kurzfrist Betrachtung mit Fokus auf die aktuell anstehenden Themen - Rückblick auf Umgesetztes / Vereinbartes - Abstimmung im operativer Immobilienbetrieb - Steuerung der laufenden operativen Massnahmen - Koordination von zukünftigen Aktionen - Überprüfung der kurzfristigen Planung Tabelle 2: Schnittstellenübersicht Strategische Zusammenarbeit, Koordination auf oberster Führungsstufe Einmal jährlich finden Immobiliengespräche statt. Teilnehmer sind die Leitung der IMAG (Abteilungsleiter, Sektionsleiter Portfoliomanagement und Immobilienmanagement) sowie Generalsekretär/in und Koordinationspersonen Immobilien des Nutzerdepartements. Taktische Zusammenarbeit, Koordinationspersonen Immobilien Die Koordinationspersonen Immobilien kennen die Abläufe und Prozesse im eigenen Departement. Zudem verfügen sie über das Netzwerk zu den entsprechenden Ansprechpartnern. Das bau- und immobilientechnische Fachwissen wird durch das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau) bereitgestellt. Die Nutzerdepartemente übertragen den Koordinationspersonen Immobilien die erforderlichen Kompetenzen mit dem Ziel, nutzerspezifische Entscheidungen unkompliziert und effizient herbeiführen zu können. Den Koordinationspersonen Immobilien obliegen primär die folgenden Aufgaben: • Aufbau und Pflege der Immobilienverantwortlichkeiten im eigenen Nutzerdepartement • Koordination der eigenen Raumbedürfnisse innerhalb der übergeordneten Vorgaben • Management der Immobiliendaten gemäss angewendeten Betriebsmodellen • Sicherstellung eines stufengerechten Informationsflusses in Immobilienbelangen im eigenen Departement (top-down und bottom-up). • Teilnahme an den jährlichen Departementsgesprächen zu Immobilienthemen Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 12 von 49 Operative Zusammenarbeit, Gebäude- / Arealverantwortliche Die Nutzerdepartemente müssen die Vertretung für die betrieblichen Immobilienbelange pro Gebäude an eine (vorzugsweise in Gebäudenähe befindliche) Stelle delegieren. Wenn mehrere Departemente ein Gebäude gemeinsam nutzen, dann erfolgt die Absprache und Benennung eines Vertreters (Gebäudeverantwortliche) durch diese Departemente. Der Gebäudeverantwortliche arbeitet eng mit den Nutzervertretern der raumnutzenden Departemente zusammen und koordiniert die Gebäudebelange. Wenn mehrere Gebäude zu einem Areal zusammengefasst sind, dann wird die Schnittstelle auf Areal- Ebene sichergestellt. Das heisst, die u.U. verschiedenen Gebäudeverantwortlichen benennen einen Arealverantwortlichen, welcher die Vertretung für betrieblichen Immobilienbelange des gesamten Areals wahrnimmt. Diese Funktion erhält die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten um die liegenschaftsbezogenen Aufgaben umsetzen zu können. 3.6 Kostenstruktur Alle immobilienbezogenen Kosten werden gemäss Kontierungsanleitung (Anhang zur Weisung Handbuch über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (HAF)) verbucht / rapportiert. Diese Struktur ermöglicht eine Zuweisung der Kosten zu den jeweiligen Produkten. Die daraus resultierende Transparenz ermöglicht die zentrale Führung der Immobilien. Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 13 von 49 4 Produktgruppenbeschrieb Die folgenden Beschreibungen umreissen den Inhalt der jeweiligen Gruppe. Die Informationen sind jeweils kompakt gefasst um einen Überblick der Produktgruppen zu vermitteln. 4.1 Portfolioprodukte Portfolioprodukte Portfoliosteuerung Beschrieb Produktgruppe Gemäss übergeordneter kantonaler Ziele werden Strategien entwickelt und ein Rahmenwerk von Standards und Richtlinien geschaffen, welches es ermöglicht das Immobilienportfolio anhand unterschiedlicher Kriterien zu steuern. Die Steuerung erfolgt dabei mit der Hilfe von Monitoring, Benchmarks und Reporting von Gesamt- und Teilportfolios. Einen weiteren Aufgabenbereich bildet das strategische Flächenmanagement, welches mit Prognosen und Effizienzvorgaben eine Grundlage für die Flächenplanung darstellt. Basierend auf der Planung wird die Ressourcenallokation in Neubau-, Sanierungs- oder Nutzeranpassungsprojekten getätigt. Durch die Portfoliosteuerung wird sichergestellt, dass die Immobilien in den Gesamt- und Teilportfolios den Vorgaben entsprechend geplant und betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Umsetzen der kantonalen sowie immobilienspezifischen Vorgaben - Sicherstellung ökonomischer und ökologischer Ressourceneinsatz - Substanzwerterhalt - Abdeckung der Raumbedürfnisse zu Marktkonditionen und in Betracht der der demographischen Entwicklung - Wahrung Nachhaltigkeit und kulturelle Aspekte - Wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Ressourcen (Marktkonditionen) Produkte - Immobilienstrategie - Strategieentwicklung Teilportfolios - Portfoliostandards und Richtlinien - Portfoliobewertung - Portfoliocontrolling - Strategisches Flächenmanagement - Szenarien Planung Portfolio - Projektportfolioverwaltung - Vertragsmanagement zur Flächensicherung - Immobilientransaktionen Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 14 von 49 Portfolioprodukte Portfoliooptimierung Beschrieb Produktgruppe Abstimmung und Justierung der kantonalen Immobilien in Abhängigkeit von äusseren und inneren Einflüssen. Auf Basis von kontinuierlichen Beobachtungen des Umfelds werden Auswirkungen auf das Portfolio beurteilt und adäquate Optimierungsvorschläge abgeleitet. Im Rahmen von kurz-, mittel- und langfristigen Planungen findet eine Massnahmenumsetzung statt. Im Fokus stehen bei diesen Aufgaben stets die Optimierung des Flächenbedarfs, die Optimierung der Flächenbedarfsdeckung und das Lebenszyklusmanagement des Portfolios. Zudem dienen die Daten und die abgeleiteten Erkenntnisse als Grundlage für die weiterführenden Aktivitäten im Rahmen der Portfolioprodukte. Ergebnisse / Ziele - Optimaler Flächenbedarf und Flächenbedarfsdeckung - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Zeitnahes Erkennen und Reagieren auf Änderungen im Umfeld - Standardisierung der Leistungserbringung - Datenbasierte Kontrollfunktion Produkte - Datenverarbeitungsgrundlagen - Markt- und Umfeldbeobachtung - Portfolioplanung - Portfolioanalysen - Portfoliooptimierung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 15 von 49 Portfolioprodukte Portfoliorisikomanagement Beschrieb Produktgruppe Gezieltes erkennen von Risiken und Definition von Massnahmen für den Umgang mit möglichen Auswirkungen. Dieser dynamische Prozess der Evaluation, Messung, Bewertung und Bearbeitung von Risiken findet auf Stufe Gesamt- und Teilportfolio statt. Risiken werden systematisch identifiziert und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie die Auswirkungen abgeschätzt. Je nach Ausprägung werden anschliessend geeignete adäquate Risikostrategien definiert. Die Umsetzung und Kontrolle der Ergebnisse schliessen den Kreislauf ab und bilden den neuerlichen Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung. Der Risikoprozess ist daher eine proaktive Handlung zur Erkennung und Umgang mit Gefahren. Die Produktgruppe gewährleistet die Absicherung der Strategieziele durch periodische Risikoanalysen und die Einleitung von Gegenmassnahmen. Ergebnisse / Ziele - Sensibilisierung für Risiken - Unterstützung Risikokultur - Erkennen relevanter Risiken - Vermeidung unbewusster Handlungen - Vermeiden / Minimieren von Risiken Produkte - Risikodefinition - Risikobeurteilung (Mehrjahresplanung & Jahreskoordination) - Massnahmendefinition - Portfolio-Risikomatrix Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 16 von 49 Portfolioprodukte Bedarfsmanagement Beschrieb Produktgruppe Die Produktgruppe «Bedarfsmanagement» wird eingesetzt zur Plausibilisierung wie auch Ermittlung, Formulierung und Koordination des Nutzerbedarfs. Der Prozess ist eng an die Bedürfnisse der Nutzer gebunden. Die Produktgruppe nimmt die Bedürfnisse entgegen und leistet Unterstützung in der Formulierung und Ausarbeitung des Bedarfs. Dabei wird der Bedarf in der geforderten Art und Qualität definiert, geprüft und freigegeben. Zusätzliche Grundlagen und Rahmenbedingungen werden abhängig vom Bedarf systematisch analysiert und Lösungen werden ermittelt. Lösungsskizzen bauen auf einer Szenario-Bildung auf, wobei Nutzwerte und Kosten ausgearbeitet und gegenübergestellt werden um Angebot und Nachfrage abzustimmen. Nach dem Umsetzungsentscheid erfolgt die Übergabe an das Projektmanagement. Ergebnisse / Ziele - Erkennen und verstehen der Bedarfe - Sachliche und fachliche Bedarfsbeschreibung (definitive Nutzerbestellung) - Verschiedene Lösungsszenarien - Umsetzungsreife Vorprojektdefinition Produkte - Bedarfsformulierung - Lösungsevaluation - Kosten-/Nutzenanalyse (Ermittlung Wirtschaftlichkeit) Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 17 von 49 Portfolioprodukte Immobiliensteuerung Beschrieb Produktgruppe Umsetzung von Massnahmen zur aktiven Analyse, Planung, Steuerung, Umsetzung und Kontrolle des Einzelobjekts unter Anwendung der übergeordneten Vorgaben. Durch gezieltes Handeln wird sichergestellt, dass die erwähnten Vorgaben objektspezifisch angewendet / umgesetzt werden. Mit der Wahrnehmung einer übergeordneten Kontrollfunktion kann die Qualität sichergestellt und ein effektives Risikomanagement betrieben werden. Ergebnisse / Ziele - Optimale Nutzung der Liegenschaft aufgrund Objektstrategie - Den Vorgaben entsprechendes Halten / Betreiben der Immobilie - Bewusster Umgang mit immobilienbezogenen Risiken - Sicherstellung Werkseigentümer- und Betreiberhaftung Produkte - Vertretung Eigentümerinteressen - Objektkonzepte und Strategien - Objektbewertung - Objektcontrolling - Objektanalysen und Berichte - Objektoptimierungen - Objektqualitätsmanagement Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 18 von 49 Portfolioprodukte Dienstleistersteuerung Beschrieb Produktgruppe Steuerungsaufgaben für den zielgerichteten Einsatz von externen Dienstleistern. Durch die klare Organisation, eine bewusst definierte Aufgabenabgrenzung, Führung und Kostenkontrolle werden strategische, operative, rechtliche und vertragliche Risiken überwacht und minimiert. Dies wird vor allem durch aktives Management folgender Punkte erreicht: - Kunden/Dienstleisterbeziehung - Anforderungen - Risiken - Vorschriften - Projekten im Dienstleistungskontext - Serviceportfolios (in ihrer Gesamtheit) - Finanzen / Kosten - Servicelevel - Verträge - Auftrags- / Service-Ausführung - Leistungsmessung Ergebnisse / Ziele - Dienstleisterportfolio entspricht den Vorgaben - Dienstleister erfüllen die Erwartungen / vertraglichen Leistungen - Auftraggeber hält Vorschriften ein - Risiken aus Auftragsvergaben werden konsequent überwacht Produkte - Dienstleister-Vertragsmanagement - Leistungsmessung Dienstleister - Dienstleistungs-Risikomanagement - Management / Steuerung Dienstleisterprojekte - SLA-Definition - Ausführungskontrolle - Schnittstellenmanagement Dienstleister Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 19 von 49 Portfolioprodukte Dingliche Rechte Beschrieb Produktgruppe Ausführung der Prüfung und Analyse vor Immobilientransaktionen, Baubewilligungen sowie der Bau- und Nutzungsordnungen in der Rolle des Eigentümervertreters. Daneben werden für alle Immobilien die im Grundbuch vorgemerkten Rechte eingeräumt, beantragt, vollzogen und verwaltet. Die dinglichen Rechte regeln, nach Schweizer Recht, die unmittelbare Herrschaft über eine Sache. Sie erstrecken sich über bewegliche Sachen und Grundstücke und gelten als absolute Rechte gegenüber jedermann. Ergebnisse / Ziele - Rechtssicherheit des Eigentums - Unbeeinträchtigte Nutzung der Immobilien gemäss Objekt- resp. Immobilienstrategie - Nachhaltige Wertsicherung der Liegenschaften Produkte - Kauf und Verkaufsrechte - Dienstbarkeiten - Baubewilligungen Dritter - Bau- und Nutzungsordnung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 20 von 49 4.2 Projekt- & Bauprodukte Projekt-/Bauprodukte Nutzungsbedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Nutzungsanpassungen basierend auf dem Bedarf der Nutzerdepartemente und Mietern. Das jeweilige Nutzerdepartement ist daher für die Produktgruppe bestimmend, wonach die Eigenschaften einer Liegenschaft entsprechend angepasst werden. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Damit umfassen «Nutzungsbedingte Projekte» den Zyklus von Neu- und Umbauten gemäss den Bedürfnissen des Nutzerdepartements bis hin zu Reparaturen und Instandsetzungen von Gebäudebestandteilen. Dies beinhaltet ebenfalls die Dokumentation der Aktivitäten mittels Erfolgs- und Investitionsrechnungen als finanzielle Kontrolle der Projekte. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Flächennutzung - Betriebsgestaltung gemäss Anforderungen Nutzerdepartement - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzungen- & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung - Mieterausbauten Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 21 von 49 Projekt-/Bauprodukte Gebäudebedingte Projekte Beschrieb Produktgruppe Sanierungen, Neu- und Nutzungsanpassungen aufgrund des Bedarfs einer Wiederherstellung oder Instandsetzung einer Liegenschaft. Im Gegensatz zur Produktgruppe «Nutzungsbedingte Projekte» sind hier nicht die spezifischen Anforderungen der Nutzerdepartemente, sondern der Erhalt des Gebäudes im Vordergrund. Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt: - Phase 0: Initialisierung - Phase 1: Strategische Planung - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Durch die Produktgruppe wird die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der Immobilien langfristig gewährleistet. Die Wiederherstellung kann dabei aperiodisch erfolgen und nimmt gegenüber regelmässigen und einfachen Massnahmen der Instandhaltung ein umfänglicheres Ausmass an. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der Gebäude-Gebrauchstauglichkeit - Werterhalt der Immobilie - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen Produkte - Neubauten - Instandsetzung Grosszyklisch - Instandsetzungen & Reparaturen Investitionsrechnung - Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 22 von 49 Projekt-/Bauprodukte Bauherrenmandate Beschrieb Produktgruppe Bauherrenberatung bei Sanierungs- und Instandsetzungsprojekten. Die Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) geplant und für den Auftraggeber durchgeführt: - Phase 2: Vorstudie - Phase 3: Projektierung - Phase 4: Ausschreibung - Phase 5: Realisierung Die Produktgruppe begleitet damit alle Teilphasen in einem Bauvorhaben. Ergebnisse / Ziele - Fachliche Unterstützung bei Bauprojekten - Sicherstellung der Gebäudefunktion - Durchführung gemäss anerkannten Richtlinien Produkte - Bauherrenberatung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 23 von 49 4.3 Produkte zur Objektsteuerung Produkte zur Objektsteuerung Bewirtschaftung Beschrieb Produktgruppe Operative, kaufmännische und administrative Verwaltung von Immobilien im Interesse des Eigentümers. Dabei werden auf Basis von Vorgaben entsprechende Aktivitäten durchgeführt. Die Bewirtschaftung übernimmt treuhänderisch die Eigentümerfunktion und ist Ansprechpartner für Nutzerdepartement und Mieter. Während des gesamten Nutzungszeitraums der Immobilie sorgt die Bewirtschaftung für ein optimales Verhältnis zwischen Nutzungsanforderungen und Nutzungsmöglichkeiten. Einen wichtigen Teil bildet dabei der Bauwerksunterhalt. Ebenfalls erstellt die Bewirtschaftung wo vereinbart die Nebenkostenabrechnung der Liegenschaft. Ergebnisse / Ziele - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Wirtschaftlichkeit - Ausnutzung Immobilienpotenzial - Bauwerkserhaltung - Nachhaltige Verwaltung - Strategiekonforme Massnahmenplanung pro Immobilie - Standardisierte mittelfristige Massnahmenplanung und -dokumentation Produkte - Vermietung - Drittverwaltungsmanagement - Anmietung - Verpachtung - Pachtung - Betreuung Nutzerdepartemente - Betreuung Mieter - Nebenkostenabrechnung - Parkplatzmanagement Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 24 von 49 Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsfinanzen Beschrieb Produktgruppe Durch die gezielte Führung und Kontrolle der Zahlungsströme werden die finanziellen Ressourcen optimal genutzt. Sowie das Budget ausgeglichen gestaltet zur mittel- / langfristigen Planung der finanziellen Mittel zur Befriedigung der Nutzungsbedürfnisse / des Immobilienbedarfs. Regelmässiges erarbeiten von Auswertungen, als Grundlage für die Portfolio- und Immobiliensteuerung. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Standardisierung der Liegenschaftsfinanzen - Transparenz durch Finanzdokumentation - Finanzielle Planungssicherheit - Genauigkeit und Verlässlichkeit der Finanzplanung Produkte - Objektbuchhaltung - Abrechnungen - Objektbudgetierung - Abschreibungen, Gebühren und sonstige Abgaben Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 25 von 49 Produkte zur Objektsteuerung Operatives Flächenmanagement Beschrieb Produktgruppe Erfüllen der Anforderung, dass Fläche in der bestellten Qualität und zum geplanten Zeitpunkt in der notwendigen Menge bereitgestellt wird. Dies mit dem Ziel, dass die Fläche die Leistungserbringung bestmöglich unterstützt. Die Strategie der Flächennutzung und des Flächenmix (Nutzung und Art der Nutzungsanbindung z.B. Eigentum, Miete etc.) basiert auf den übergeordneten Vorgaben (Immobilienverordnung, Immobilienstrategie etc.) und berücksichtigt u.A. aktuelle und zukünftige Anforderungen der Nutzerdepartemente, gesamtgesellschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit. Wichtige Bestandteile sind die Prognose der Flächenentwicklung sowie die Definition von Anforderungen der Nutzerdepartemente und Raumkonzepten um Flächeneffizienz und Flächenkosten in der vorgegebenen Bandbreite bereitstellen zu können. Zur Überprüfung der Strategieumsetzung werden auch im Flächenmanagement regelmässig erhobene / aktualisierte Kennzahlen beigezogen. Durch die Flächenerfassung und Bedarfsanalyse (Trends) werden wichtige Grundlagen für weiterführende Produkte im Bereich Bewirtschaftung erstellt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte und bedarfsgerechte Flächennutzung - Transparenz durch Flächendokumentation - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Flächenportfolio- und Trend-Analyse Produkte - Flächenplanung - Flächenerfassung - Flächenanalyse - Flächendarstellung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 26 von 49 Produkte zur Objektsteuerung Liegenschaftsvermarktung Beschrieb Produktgruppe Eine der Haupttätigkeiten besteht darin die Immobilie auf die Bedürfnisse des Markts auszurichten. Dabei ist der Aufbau eines Beziehungsnetzwerks ein genauso wichtiger Faktor wie die Abstimmung mit der Bewirtschaftung und der Betriebsführung. Die Sicherung der Marktgängigkeit liefert einen wichtigen Beitrag zum Gesamterfolg. Ergebnisse / Ziele - Effiziente Prozessgestaltung der Vermietung - Standardisierung der Leistungserbringung - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Leerstandmanagement - Marktgängige Immobilie - Vielschichtiges Beziehungsnetzwerk Produkte - Flächenvermarktung - Vermarktungsprozesse - Objektmarketing Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 27 von 49 Produkte zur Objektsteuerung Strategische Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Aktivitäten zur Erreichung der betrieblichen Eigentümerziele. Dabei werden entsprechende Informations-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben für einen reibungslosen Betrieb definiert und übernommen. Es gilt eine nutzungsoptimale Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur und Services zum vorteilhaftesten Kosten-/Nutzenverhältnis und auf einem akzeptierten Risikoniveau zu gewährleisten. Damit wird ein bedeutender Beitrag zum Gesamterfolg und zur langfristigen Nutzung einer Immobilie geleistet. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Qualitätssicherung des Betriebs - Zuweisung Betreiberverantwortung und Eigentümerhaftung - Vorgaben / Orientierungsrahmen für operative Betriebsführung Produkte - Umsetzung Objektstrategie - Sicherstellen Betreiberverantwortung - Sicherstellen Eigentümerhaftung - Betriebsvorbereitung - Führung Betriebsorganisation - Betriebscontrolling - Betriebliche Qualitätssicherung - Beschaffung Objektdienstleistungen - Betriebliches Vertragsmanagement - Energiemanagement Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 28 von 49 Produkte zur Objektsteuerung Digitale Datenbereitstellung Beschrieb Produktgruppe Systemsteuerung und -verwaltung sowie Qualitätsprüfung von Daten aus der gesamten Systemlandschaft. Als Qualitätssicherungsinstanz wird sichergestellt, dass alle relevanten Daten aktuell und vorhanden sind sowie regelmässig gepflegt werden. Bestrebungen für eine digitale Vereinheitlichung werden kanalisiert mit dem Ziel die Effizienz der betrieblichen Prozesse zu erhöhen (vereinfachen und beschleunigen). Die Objektsysteme schaffen Transparenz, um eine effiziente Flächennutzung und Bewirtschaftung sicherzustellen. Zudem ist die Planung und die Überwachung der Transformation von "analogen" zu vollständig digitalisierten Prozessen eine weitere zentrale Leistung. Ergebnisse / Ziele - Effizientes Datenmanagement - Standardisierte Datengrundlage - Angemessene Qualitätssicherung Produkte - Stammdatenpflege - Objektinformation und -Navigation - Pflege IT-Systemlandschaft Abteilung - Datenmanagement Kern- und Umsysteme Abteilung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 29 von 49 4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte Betriebs- und Instandhaltungsprodukte Operative Betriebsführung Beschrieb Produktgruppe Umfasst die Inbetriebnahme, Abnahme und Übernahme von neuen technischen und infrastrukturellen Anlagen oder Gebäuden. Mit der Koordination und Steuerung des Betriebs wird sichergestellt, dass eine definierte Zurverfügungstellung der Anlagen und Gebäude stattfindet. Die Aufgaben erfolgen unter anderem durch Rundgänge zur anlagen- und bauteilübergreifenden Inspektion und Mängelverfolgung. Die Anlagen und Prüfpunkte werden fristgerecht überprüft und eine Betriebsdokumentation geführt. Die Nutzerdepartemente profitieren von den Informationen bezüglich Anlagen und Gebäude. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Transparenz durch Betriebsdokumentation - Information und Kommunikation an Nutzerdepartemente Produkte - Planung Regelbetrieb - Betriebsübernahme / -aufnahme - Objektbetrieb - Mängel und Gewährleistung - Auftragsmanagement - Betriebsdokumentation - Inventarmanagement Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 30 von 49 Betriebs- und Instandhaltungsprodukte Anlagenbetrieb Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung des vorschriftsgemässen Betriebs und Unterhalt von Gebäudeanlagen. Der Prozess beginnt bei der Übernahme neuer Anlagen und setzt sich im Betrieb fort bis hin zur Störungsbehebung. Dies bedarf einer laufenden Planung bezüglich Ressourcen und Personal, wie Handwerker und Pikettdiensten, um den Betrieb ganzheitlich zu sichern. Die Produktgruppe beinhaltet zudem das Anlagenreporting der Störungsbehebungen, um diese zu analysieren und in Zukunft vermeiden oder vermindern zu können. Ziel ist die wirtschaftliche und sichere Betriebsoptimierung der vorhandenen Anlagen auf Basis der Betriebsdatenauswertung und den geforderten Verfügbarkeiten. Betriebliche Anforderungen werden dabei an Bedürfnisse des Nutzerdepartements angepasst, um die definierten Verfügbarkeiten der Anlagen zu gewährleisten. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellen der definierten Verfügbarkeiten der Anlagen / Flächen - Sicherstellung eines optimalen Betriebs der Anlagen - Zufriedenheit Nutzerdepartement - Kontinuierliche Überwachung der Anlagen - Kostenmanagement durch ein transparentes Betriebsdatenmanagement Produkte - Planung Anlagenbetrieb - Übernahme - Betreiben - Störungsbehebung - Pikettdienst - Betriebsoptimierungen - Handwerkerdienste Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 31 von 49 Betriebs- und Instandhaltungsprodukte Instandhaltung (Erhaltung) Beschrieb Produktgruppe Technische und administrative Massnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der technischen und infrastrukturellen Gebäudeanlagen und -bauteile. Das Ziel der Gebäudeinstandhaltung besteht darin, ein nach wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nutzbare und verwertbare Immobilie gemäss den Vorgaben der Eigentümerschaft zu erhalten. Dies beginnt bei der Definition einer Strategie zur Festsetzung der Regelmässigkeit der Überprüfungen und der Massnahmenplanung. Inspektionen und Wartungen dienen zur regelmässigen Erkennung von möglichen Abweichungen des Verschleisses und Funktionalität sowie der Instandstellung der Abweichungen. Durch eine gezielte Instandhaltung wird die Betriebsdauer von Anlagen und deren Anschaffungskosten an der definierten Objektstrategie ausgerichtet. Eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen, Wartungen und allfälligen Instandsetzungen wird sichergestellt. Diese Transparenz macht eine Überprüfung der umgesetzten Massnahmen möglich. Die Nutzerdepartemente profitieren von der sicheren Benutzung und Einsatzbereitschaft im Rahmen der definierten Verfügbarkeiten der technischen und infrastrukturellen Anlagen. Ergebnisse / Ziele - Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit von Anlagen - Gesetzeskonformität - Sicherstellung des optimalen Betriebs der Anlagen Produkte - Instandhaltungsstrategie - Instandhaltungsplanung - Inspektion (Überwachung) - Wartung (Instandhaltung) - Instandsetzung & Massnahmen - Verbesserung - Ersatz / Erneuerung - Neuanschaffung (Veränderung) - Abbruch / Rückbau Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 32 von 49 Betriebs- und Instandhaltungsprodukte Ver- und Entsorgung Beschrieb Produktgruppe Versorgung mit unterschiedlichen Medientypen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Fernwärme, Kommunikation, etc.). Dies beinhaltet die Aushandlung von Konditionen, das Überprüfen von Restbeständen und die zeitgerechte Nachbestellung nach klar definierten Regeln (z.B. Mindestbestände, Beschaffungshorizonte etc.). Das Identifizieren und Ausnutzen von Optimierungspotenzial über alle Medien wird zielgerichtet und laufend vorgenommen. Der zweite Bestandteil umfasst die Entsorgung von Abfall und Wertstoffen aus dem Gebäudebetrieb. Grundlage bilden dabei objektspezifische Ver- und Entsorgungskonzepte sowie die Konzepte für die Sondertrennung, welche die effiziente und umweltgerechte sowie gesetzteskonforme Entsorgung des Abfalls (alle Fraktionen) zum Ziel haben. Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Medienversorgung - Kosten- und umweltgerechte Abfallentsorgung - Sicherung der Datenvernichtung Produkte - Medienversorgung - Telekommunikationsversorgung - Materialversorgung - Abfallentsorgung - Recycling-Abfälle - Dokumentenvernichtung - Datenträgerentsorgung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 33 von 49 Betriebs- und Instandhaltungsprodukte Reinigung und Pflege Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Reinigung und Pflege aller Immobilien im Innen- wie auch im Aussenbereich. Dafür werden übergeordnete Reinigungsstandards und objektspezifische Reinigungsziele definiert. Sowie die entsprechende Organisation und Ressourcen für die Ausführung bereitgestellt. Als Arbeits- und Kontrollmittel werden Reinigungspläne erstellt und deren Ausführung kontrolliert. Ergebnisse / Ziele - Aufrechterhalten des Gebäudes - Einhaltung der Standards - Zufriedenheit Nutzerdepartement durch Pflege der Immobilie Produkte - Unterhaltsreinigung - Zwischen- und Grundreinigung - Reinigung Umgebung / Aussenflächen - Reinigung Baukörper / Fassade - Spezial- / Sonderreinigungen - Notreinigungen - Winterschutzmassnahmen - Schädlingsbekämpfung - Umgebungspflege, Gärtnerei- und Pflanzenarbeiten Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 34 von 49 Betriebs- und Instandhaltungsprodukte Sicherheit Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Objekt-, Anlagen- und Personensicherheit. Dafür werden objektspezifische Schutzziele und -massnahmen zur Erreichung dieser Ziele definiert sowie die entsprechende Organisation inkl. Ressourcen bereitgestellt. Dafür werden Sicherheits- und Notfallpläne erstellt und deren Ablauf präventiv geübt. Die Produktgruppe definiert zudem den Einsatz eines Sicherheitsdienstes und entsprechende Schliessverwaltung zur Objektsicherung. Ergebnisse / Ziele - Gewährleistung Personenschutz - Einhaltung der regulatorischen Anforderungen - Sicherstellung eines sicheren Betriebs - Gewährleistung Sicherheit Nutzerdepartement Produkte - Baulicher Objektschutz - Betrieblicher Objektschutz - Interventionsdienst - Schliessmanagement - Personensicherheitsdienste - Eventsicherheit - Berechtigungen / Bewilligungen - Verkehrsmanagement - Eigentumsschutz - Notrufzentrale (besetzen, betreiben) Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 35 von 49 4.5 Produkte der Nutzerservices Nutzerservices Arbeitsschutz & Gesundheit Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung der Zielerreichung in den Themen sowie die dafür notwendige Organisation. Beim Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht die Sicherheit der Nutzerdepartemente bzw. Mieter sowie aller Besucher im Vordergrund. Sicherheitsrisiken für Nutzerdepartement und Mieter werden dabei identifiziert und Gegenmassnahmen frühzeitig ergriffen. Dies umfasst einerseits gesundheitliche Aspekte und andererseits Notfallpläne. Die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Bedienungs- und Nutzungssicherheit von Anlagen und Gebäudeteilen stehen dabei im Vordergrund. Im Thema Umwelt wird ein umweltgerechter Betrieb durch regelmässige Überprüfung entsprechender Kennzahlen sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Einhaltung der Arbeitssicherheit - Umweltgerechter Betrieb Produkte - Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit - Umweltschutzdienste Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 36 von 49 Nutzerservices Empfangs- und Conciergedienste Beschrieb Produktgruppe Beinhaltet u.A. die Anmeldung und Vermittlung von Besuchern und Lieferanten, Betreuen des Nutzerdepartements und Auskunftserteilung, Zutrittskontrollen und Ausweiserstellung sowie zusätzlichen Conciergedienst wie z.B. Wäschereiservice, Reservation von Hotels und Restaurants, Schneidereiservice etc. Die Nutzerdepartemente bekommen durch diese Produktgruppe ein zentrales Informations- und Zutrittsmanagement, speziell für externe Besucher. Die zusätzlichen Conciergedienste erhöhen den Komfort des Nutzerdepartements und sind zusätzliche Services für Mitarbeitende. Ergebnisse / Ziele - Besucherzufriedenheit - Sicherstellung Zutrittskontrolle - Erhöhung Mitarbeiterzufriedenheit Produkte - Empfangsservices - Sitzungszimmerservices - Wäschereiservices Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 37 von 49 Nutzerservices Logistik & Transport Beschrieb Produktgruppe Organisation und Verteilung von Gütern sowie Personen. Dies geschieht gebäudeintern durch die Bereitstellung von Postservices für den Brief- und Paketumschlag. Die Bewirtschaftung des Mobiliars sowie Büromaterial und deren Lagerung gehört ebenso zur Produktgruppe, um Nutzerdepartementen die benötigte Ausstattung zu gewährleisten. Eine vorausschauende Planung und Dokumentation unterstützten zudem interne Arbeitsprozesse. Unterschiedliche Reise- und Transportdienstleistungen garantieren den Waren- und Personentransport auch ausserhalb des Gebäudes. Diese Produktgruppe ermöglicht eine termingerechte und sichere Lieferung von unterschiedlichen Gütern und übernimmt die Reisesteuerung für das Nutzerdepartement. Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs - Gewährleistung der Gebäudeausstattung - Termingerechte und kosteneffiziente Verwaltung von Waren Produkte - Büromaterialservice - Postservices - Mobiliarmanagement - Umzüge - Lagermanagement - Fuhrparkmanagement - Reisedienstleistungen - Transportdienstleistungen Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 38 von 49 Nutzerservices Verpflegung Beschrieb Produktgruppe Leistungen zur Unterstützung von Veranstaltungen und Verpflegungen der Nutzerdepartemente. Bequeme Verpflegungsmöglichkeiten innerhalb des Gebäudes gemäss Bedürfnissen. Der Cateringservice übernimmt dabei unterschiedliche Verpflegungsdienste gemäss dem gewünschten Service-Level. Der Verpflegungsservice wird des Weiteren auch zur Koordination bei Veranstaltungen im Objekt eingesetzt. Für Anlässe gibt es neben dem gastronomischen Service ebenfalls einen Veranstaltungsservice um Events des Nutzerdepartements kostenbewusst durchzuführen. Dabei werden sämtliche Aufgaben und deren Koordination übernommen, um einen Event zu planen, durchzuführen und Nacharbeiten abzuschliessen. Ergebnisse / Ziele - Qualitätsgerechte Verpflegung der Nutzerdepartemente - Sicherstellung des Service-Levels - Wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen Produkte - Catering und Gastronomie - Eventmanagement Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 39 von 49 Nutzerservices IT-Services Beschrieb Produktgruppe Pflege der Schnittstellen zu den IT-Organisationen der Nutzerdepartemente. Sicherstellen der Einbindung in Aktivitäten / Umbauten / Projekte wo massgeblich. Basierend auf der Relevanz der IT-Infrastruktur ist Fach- und Besteller-Kompetenz für IT-Anlagen sicherzustellen welche fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht zur Betriebseinrichtung (z.B. Beamer, Smartscreens etc.) gehören. Ergebnisse / Ziele - IT-Infrastruktur (ohne Betriebseinrichtung) nach Vorgaben - Effizientes Schnittstellenmanagement mit IT-Organisationen Produkte - Schnittstellenmanagement zu IT - Bestellungen IT-Services - Beratung IT-Ausrüstung AP - Beratung IT-Ausrüstung SiZi Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 40 von 49 Nutzerservices Bibliothek- und Dokumentenservices Beschrieb Produktgruppe Services zur Dokumentenverwaltung und deren Inventarisierung. Ziel ist eine effiziente Verwaltung und Bereitstellung von Dokumenten. Erfassung und Aufbewahrung der Unterlagen gemäss Datenschutz sowie Kopierservice um Unterlagen in unterschiedlicher Form verwenden und weiterleiten zu können, Bibliotheksservices zur Bereitstellung von verschiedenen Medien. Unterstützend übernimmt eine Administrationsstelle die interne Koordination übergeordneter Verzeichnis- und Adressverwaltung. Nutzerdepartemente haben durch diese Produktgruppe einen breiten Zugang zur Dokumentenaufbereitung sowie Weiterverarbeitung. Dokumente werden so zentral verwaltet und deren Verfügbarkeit für das Nutzerdepartement ist sichergestellt. Ergebnisse / Ziele - Unterstützung des Betriebs gemäss Service-Level - Sichere und effiziente Dokumentenverwaltung - Zentrale Anlaufstelle für Administrationsdienste Produkte - Administrationsservices - Bibliotheksdienste - Büroservices - Dokumentenmanagement Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 41 von 49 4.6 Interne Produkte Die internen Produkte werden lediglich in der vorliegenden internen Version des Handbuchs beschrieben. Interne Produkte Leitung Abteilung Beschrieb Produktgruppe Gesamtheit der Grundsätze der Unternehmensführung (ähnlich Corporate Governance). Ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung der Abteilung im Sinne aller relevanten Anspruchsgruppen. Der Ordnungsrahmen wird massgeblich durch rechtliche Vorgaben und übergeordnete Vorgaben des Departements bestimmt. Das Leitungssystem besteht aus allen relevanten Gesetzen, Richtlinien, Leitbilder und Prozesse der Unternehmensleitung und –überwachung (Steuerungs- und Regelungssystem) Ergebnisse / Ziele - Effektives Steuerungs- und Regelungssystem Produkte - Strategie und Ziele IMAG - Corporate Riskmanagement - Qualitätsmanagement - Prozess- und Managementmodell - Anspruchsgruppenmanagement - Begehrensmanagement Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 42 von 49 Interne Produkte Controlling IMAG Beschrieb Produktgruppe Finanzbuchhaltung und Controlling der IMAG auf übergeordneter Ebene. Damit ist die Produktgruppe weiterführender als die Durchführung des Rechnungswesens und der Betriebsbuchhaltung. Zusätzlich werden Informationen zentral gesammelt und ausgewertet, um diese intern als Entscheidungsgrundlage und Monitoring zu nutzen. Das Controlling liefert Grundlagen zur Steuerung der IMAG und ermöglicht, mittels Reporting der definierten Kennzahlen und Benchmarks, eine Überprüfung des Zielerreichungsgrads der finanztechnischen Vorgaben. Dadurch können Korrekturmassnahmen in Falle von Soll- Ist-Abweichungen ergriffen werden. Durch das Controlling erhalten Verantwortliche umfassende und detaillierte Transparenz zur finanziellen Situation der IMAG und können darauf basiert Entscheidungen und die zukünftige Planung festlegen. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Qualitätssicherung - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung - Transparenz und Kontrolle der Zielerreichung Produkte - Finanzinformationen - Reporting IMAG - IKS IMAG - Reporting Sektionen - Jahresbericht - Aufgaben- und Finanzplanung - Finanzkennzahlen Immobilien - Monatsabschluss - Finanzielle Projekt- und Anlagedaten Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 43 von 49 Interne Produkte Corporate Finanzen Beschrieb Produktgruppe Steuerung von Finanzierungsquellen und -strukturen sowie Investitionsentscheiden. Dabei werden insbesondere das Accounting und die Finanzplanung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen überwacht. Zum Leistungsumfang zählen das Analysieren und Bestimmen der optimalen Finanzierungsstruktur für Projekte sowie das Beisteuern von Kapital für Kreditanträge bei Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang stehen auch die Buchhaltung und Steuerung von Abschreibungen. Durch diese Produktgruppe wird eine Wertsicherung gewährleistet, da die Produkte transparente Entscheidungen und eine effiziente Ressourcenplanung ermöglichen. Ergebnisse / Ziele - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie - Optimierte Finanzierungsstruktur - Sicherstellen der Qualität Produkte - Überwachung Accounting - Finanzierungsstrukturen - Finanzielle Sicht in Kreditanträgen für Bauvorhaben - Anlagebuchhaltung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 44 von 49 Interne Produkte Beschaffung Beschrieb Produktgruppe Definition von Vorgaben im Thema Beschaffung sowie Durchführung von strategischen Beschaffungsmassnahmen. Strategische Beschaffung Während Beschaffungsmassnahmen für operative Zwecke in der Regel im Rahmen definierter Geschäftsprozesse bearbeitet werden, kann es in Fällen mit besonderer Bedeutung, zum Beispiel wenn sie strategisch wichtig sind, zweckmässig sein, die Beschaffung formal als Projekt abzuwickeln. Meilensteine können u.A. sein: Beschaffungsplanung, Angebotsplanung, Angebotseinholung, Auswahl Lieferanten oder Dienstleister, Vertragsabwicklung und Vertragsbeendigung Operative Beschaffung Prozess von der Bedarfsklärung über Bedarfsdokumentation zur Bestellung und Lieferkontrolle Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Leistungsnachfrage - Qualitätssicherung - Rechtssicherheit Produkte - Beschaffungsvorgaben - Rechtliche Vorgaben / Compliance - Beschaffungsevaluation - Beschaffungsprojekte Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 45 von 49 Interne Produkte Vertragsmanagement Beschrieb Produktgruppe Tätigkeiten rund um die Erstellung, Anwendung sowie Archivierung von Verträgen. Es werden standardisierte Vertragsvorlagen geschaffen, welche der vorliegenden Gesetzgebung entsprechen und Nutzerdepartementen Richtlinien für den Vertragsumgang bieten. Die zentrale Verwaltung und Dokumentation der Verträge ermöglichen zudem eine Transparenz der Vertragserfüllung durch Überprüfung der Vertragskennwerte. Die Produktgruppe ist somit mit den Produktgruppen «Zentrales Qualitätsmanagement» sowie «Corporate Riskmanagement» verknüpft, um die Umsetzung der Richtlinien zu gewährleisten und Risiken durch entsprechende Vertragsbedingungen zu minimieren. Ergebnisse / Ziele - Standardisierte und gesetzeskonforme Vertragsbedingungen - Risikomanagement durch Vertragscontrolling - Entscheidungsgrundlage für den Vertragsumgang Produkte - Vertragsverwaltung - Vertragsstandards Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 46 von 49 Interne Produkte Nachhaltigkeit Beschrieb Produktgruppe Strategien und Aktivitäten, um die internen sowie rechtlichen Nachhaltigkeitsrichtlinien einzuhalten. Nachhaltigkeitsaspekte werden systematisch analysiert und Massnahmen eingeleitet, um die Ziele erreichen zu können. Die Vorgaben werden durch die Organisationsstrategie sowie durch Gesetze gegeben. Eine laufende Überprüfung der Aktivitäten ist nötig, um Gesetzesänderungen und Abweichungen vorausschauend adaptieren zu können. Die Produktgruppe fordert daher nicht nur datenbasierte Analysen der Prozesse und Kenngrössen, sondern auch Schulungen, um Verhaltensweisen entsprechend anzupassen. Die Aktivitäten sichern den Nutzerdepartementen somit nachhaltige Liegenschaften. Ergebnisse / Ziele - Berücksichtigung der Wirtschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Gesellschaftsdimensionen - Berücksichtigung der Umweltdimensionen - Fachgruppe Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften (NBB) Produkte - Umweltstandards - Gesellschaftsstandards - Wirtschaftsstandards Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 47 von 49 Interne Produkte Wissensmanagement Beschrieb Produktgruppe Prozessorientierte Steuerung mit der Zielsetzung, den Wissenstransfer innerhalb der Organisation transparent und effizient zu gestalten. Dafür werden relevante Inhalte gespeichert und dokumentiert, um diese der breiten Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Produktgruppe verknüpft und interpretiert Informationen, um diese zu einem strukturierten Wissen zusammenzufügen. Die Digitalisierung bietet hierbei Optimierungspotenzial, um die Verarbeitung sowie Nutzung intelligent zu gestalten. Dies umfasst die Evaluation der relevanten Inhalte, den Aufbau und die Pflege von geeigneten Strukturen zum Transfer des Wissens sowie die Beauftragung und Schulung der Ressorts zur Pflege der Inhalte. Durch die Analyse des gesammelten Wissens lassen sich Prozesse optimieren und weiterentwickeln. Dies ermöglicht verbesserte Abläufe für Nutzerdepartemente sowie Zugang und Ausführungen zu betriebsrelevanten Themen. Ergebnisse / Ziele - Knowhow-Transfer - Innovative Prozessgestaltung - Sicherstellen der Wissenstransparenz Produkte - Grundlagen - Vorgaben - Wissenscontrolling Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 48 von 49 Interne Produkte Digitalisierung Beschrieb Produktgruppe Übergreifender Aufbau, Koordination und Steuerung von Datenstrukturen und IT-Systemen. Durch die zentrale Verwaltung und Bereitstellung von digitalen Daten und Informationen kann der Immobilienbetrieb langfristig optimiert und Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Zusammenschliessung der verwendeten IT-Systeme gewährleistet die Komptabilität und ermöglicht die Digitalisierung von analogen Tätigkeiten und damit eine Produktivitätssteigerung. Die Produktgruppe stellt zudem den Datenschutz gemäss rechtlichen Vorgaben sicher und passt interne Richtlinien laufend an die Gesetzgebung an. Den Nutzerdepartementen stehen dadurch einheitliche und verknüpfte Systeme zur Verfügung, welche den Umgang mit Daten sowie den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit erleichtern. Ergebnisse / Ziele - Bereitstellung von adressatengerechten Datensätzen - Optimierte und effiziente Betriebsprozesse - Transparenter Daten- und Informationsfluss - Gewährleistung des Datenschutzes Produkte - Datenstruktur IMAG - Systemlandschaft - CAD-Systemverwaltung - CAFM-Systemverwaltung - Datenoptimierung - Datenschutz - Digitalisierung der Leistungserbringung Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 49 von 49 Interne Produkte Administration Beschrieb Produktgruppe Administrations- und erweiterte Assistenzaufgaben um den operativen Betrieb sicherzustellen. Diese umfassen organisatorische und administrative Tätigkeiten, welche das Kerngeschäft unterstützen. Insbesondere übernimmt die Produktgruppe die Supportleistungen in den Bereichen Berichtswesen, IT-Koordination, Personalwesen, Wohnbauförderung der Kantone Aargau und Luzern und fungiert als Drehscheibe der Abteilung für interne und externe Kunden. Die Verwaltung kann dabei sach- oder personenbezogen sein und wird zunehmend digital geführt. Ergebnisse / Ziele - Optimierte Betriebsprozesse - Standardisierung der Leistungserbringung - Fokus der Nutzerdepartement auf operativen Betrieb Produkte - Assistenz Abteilungsleitung - Allgemeine Abteilungsassistenz - Berichtswesen - IT-Koordination - Wohnbauförderung - Interne Leistungsabrechnung - Personaladministration