Law

Bebauungsplan «Suurstoffi West», Rotkreuz

Risch · 7.2.2-6 · communal act

Ask the law about thisMore laws of RischFor machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 2026-05-05, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 6ab07888ce95b33ce07820e3ef6c279f28cf1b99a83169f3d7d5cfe085038345

Contents: 23 provisions
  1. Art. 1 AUSGANGSLAGE / ZIELE
  2. Art. 2 BAUFELDER / BAUBEREICHE
  3. Art. 3 Bebauungsplans einzuhalten.NUTZUNG
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6 GRUNDMASSE
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10
  11. Art. 11
  12. Art. 12
  13. Art. 13 GESTALTUNG
  14. Art. 14
  15. Art. 15
  16. Art. 16
  17. Art. 17
  18. Art. 18
  19. Art. 19
  20. Art. 20 STÖRFALLVORSORGE
  21. Art. 21
  22. Art. 22 BAUORDNUNG
  23. Art. 23

23 provisions

Art. 1 AUSGANGSLAGE / ZIELE

Ziele Erschliessung • Der Langsamverkehr wird durch eine attraktive Verbindung vom Bahnhof Nord bis zum Naherholungsgebiet Golfplatz und See gefördert. • Die Wohngebiete sollen oberirdisch möglichst verkehrsfrei gestaltet werden. Siedlung • Die Siedlungsentwicklung gemäss kantonalem Richtplan wird ermöglicht. • Der Hochschulstandort kann umgesetzt werden. • Ein durchgehendes und einheitliches Siedlungsbild soll sich in die vorhandenen Strukturen in Rotkreuz Nord einfügen und den Anschluss an das Gleisfeld herstellen. • Es wird ein differenziertes Wohnungsangebot hauptsächlich für den Mittelstand mit einer hohen durchgrünten Aussenraumqualität angestrebt. Aussenräume • Eine qualitativ hochwertige Gestaltung der Erschliessungsstrassen und - wege, sowie der vielfältigen Aufenthaltsbereiche (Sitzbereiche, multifunktionale Plätze) soll zu attraktiven öffentlich zugänglichen Aussenräumen führen. Störfall / Lärm • Durch eine optimale Anordnung der Baukörper sollen die Lärmimmissionen und die Störfallgefährdung durch die Gütertransporte auf der SBB-Linie für das Gebiet des Bebauungsplans und die angrenzenden Nachbarschaften minimiert werden. Planung / Entwicklung • Der Bebauungsplan soll für Kanton, Gemeinde und Eigentümer eine Planungsrechtssicherheit für die Entwicklung der einzelnen Baubereiche bieten. • Ein adäquater Planungsspielraum soll eine hochstehende Entwicklung der einzelnen Überbauungen ermöglichen. • Eine massvolle Nutzungsflexibilität für zukünftige oder sich wandelnde attraktive Nutzungen bietet die Möglichkeit, auf sich verändernde Bedürfnisse reagieren zu können.

Art. 2 BAUFELDER / BAUBEREICHE

Baufelder / Baubereiche Für die Hochbauten werden Baufelder ausgeschieden. Diesen Baufeldern werden Maximalnutzungen und Nutzungsverteilungen zugewiesen. Die Baufelder werden wiederum in Baubereiche unterteilt (z.B. 3.1). In den Baubereichen der Baufelder 2, 3 und 5 werden Regelungen zu Gesamthöhe getroffen, in den Baubereichen des Baufelds 1 zur Fassadenhöhe bzw. zum höchsten Punkt der Dachkonstruktion. Ausserhalb der Baubereiche ist die Erstellung von Kleinbauten für Veloabstellplätze, Entsorgungsanlagen und dgl. gestattet. Auskragungen über die Baufelder sind in sinngemässer Anwendung von § Art. 21 V PBG zulässig. Untergeschosse sind grundsätzlich im gesamten Perimeter zulässig. Im Bereich der Birkenstrasse ist mit Ausnahme von Ein-/Ausfahrten ein Abstand von 5m zum Perimeterrand des

Art. 3 Bebauungsplans einzuhalten.NUTZUNG

Baufeld 1 Die Volumensetzung im Baufeld 1 orientiert sich am Wettbewerbsprojekt „Peripteros“ gemäss Jurybericht vom April 2016. Im Baubereich 1.1 ist max. 1 Hochhaus zulässig, dessen höchster Punkt des Daches unter Vorbehalt von technischen Anlagen, wie Antennen, Rohre und dergleichen max. 60.0 m über dem gewachsenen Terrain liegt. Zur Sicherung des Boulevards ist in den Baubereichen 1.1 und 1.2 der im Situationsplan bezeichnete Durchgang für Fuss- und Radverkehr zu realisieren. Dessen lichte Breite beträgt mindestens 6.0 m, die lichte Höhe mindestens 4.5 m. Wo der Durchgang an den Freiraum „Gleisplatz“ grenzt, ist er als zum Platz hin offene Arkade auszugestalten. Die Mindestbreite zwischen Gleisfeld und dem Baubereich 1.1 beträgt mindestens 6 m inklusiv der Abgrenzung zum SBB-Areal, wobei die dafür notwendige Fläche auch ausserhalb des Perimeters sichergestellt werden kann.

Art. 4

Nutzung und Nutzungsmasse In den Neubaubereichen sind die folgenden maximalen Nutzungsmasse zulässig: Wohnen max. (aGF(m2)) Arbeiten max. (aGF(m2)) Total max. (aGF(m2)) AZ Total Baufeld 11 13‘500 29‘500 29’500 3.47 Total Baufeld 2 10’680 3’890 11’140 0.67 Total Baufeld 3 19’760 1’180 19’760 0.80 Total Baufeld 5 11’370 25’620 25’620 1.80 Total 55‘310 60’190 86’020 1.35 Im Baufeld 1 sind auch Bildungseinrichtungen zulässig. Im Erdgeschoss sind Wohnnutzungen ausgeschlossen.

Art. 5

Nutzung der «alten Suurstoffi» Mindestens einer der beiden erhaltenswerten Bauten der ‚Alten Suurstoffi’ (2.5 und 2.6) ist für Gemeinschaftsnutzungen vorzusehen. Anstelle von Gemeinschaftsnutzungen sind in einem der Bauten auch Bildungs- und Betreuungsein richtungen von öffentlichem Interesse zulässig.

Art. 6 GRUNDMASSE

Grundmasse Es kommen keine Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschläge zur Anwendung. 1 Ehemals Baufeld 1 und 4 werden in Baufeld 1 integriert.ERSCHLIESSUNG

Art. 7

Parkplätze Insgesamt sind max. 1165 Parkplätze, davon max. 240 oberirdisch und max. 1045 in Tiefgaragen zu erstellen. Die oberirdischen Abstellplätze dürfen verschoben werden. Die Tiefgaragen sind zusammenzufassen und über Sammelzufahrten zu erschliessen.

Art. 8

Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze Parkplätze, welche eine Doppelnutzung aufweisen (ca. 50 PP), müssen in einem Pool bewirtschaftet werden und dürfen nicht reserviert werden. Die Anzahl der gepoolten Parkplätze kann auf Verlangen des Grundeigentümers erhöht werden. Sämtliche öffentlich zugänglichen Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab der 1. Minute zu bewirtschaften.

Art. 9

Erschliessung Die Erschliessung der Baufelder sowie die Einfahrten werden über die Birkenstrasse und über die Blegistrasse entlang der Gleise realisiert. Für die Erschliessung des Baufeldes 1 darf ab Birkenstrasse über den gesamten Anstossbereich maximal eine Ein- und Ausfahrt in die PW-Einstellhalle realisiert werden.

Art. 10

Wendeplatz Für PW und LKW bis 11m ist östlich des Baubereichs 1.3 ein Wendeplatz zu erstellen.

Art. 11

Planungsspielraum Für die Anlage des Boulevards und der Freiräume wird ein Planungsspielraum von ± 3 Meter gewährt. Die Lage der angrenzenden Baufelder ist bei einer Verschiebung der Strassen entsprechend anzupassen.

Art. 12

SBB Personenüberquerung Mit der Realisierung der Personenüberquerung des Gleisfelds ist innerhalb des im Situationsplan markierten „Bereich SBB Personenüberquerung“ oder innerhalb der angrenzenden Baubereiche ein öffentlich zugänglicher, behindertengerecht ausgestalteter Ankunftsort für die Personenüberquerung zu schaffen und dauerhaft zu sichern.

Art. 13 GESTALTUNG

Generelle Bestimmungen Alle Aussenräume, Anlagen und Bauten sind so zu gestalten, dass hinsichtlich der Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und ökolgischem Wert eine gute Gesamtwirkung entsteht. Im Rahmen der Baubewilligungsverfahren sind detaillierte Material- und Farbkonzepte vorzulegen. Für die Projektierung der Aussenräume müssen Landschaftsarchitekten beigezogen werden.FREIRÄUME

Art. 14

Baufelder 2 und 3 Die Baufelder 2 und 3 sind in den nicht unterkellerten Bereichen mit einer zusammenhängenden, lockeren Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen zu gestalten. Die interne Erschliessungszone, die die Baufelder 2 und 3 verbindet, ist als einheitlicher, zusammenhängender Aussenraum zu gestalten. Der Aussenraum des Baufeldes 2 ist einheitlich zu gestalten. Zwischen dem Bereich der „Alten Suurstoffi“ und den Bauten 2.1 und 2.2 ist ein gemeinschaftlich genutzter Aussenraum anzulegen. Innerhalb des Baufeldes 3 sind private Aussenbereiche möglich, eine durchgängige Gartenlandschaft ist vorgesehen. Die Überdeckung der Tiefgaragen muss eine Nutzung als Garten mit intensiver Begrünung ermöglichen. An einem geeigneten Standort ist eine gemeinschaftliche Spielfläche anzulegen.

Art. 15

Baufeld 5 Der südliche Vorbereich des Baufelds 5 ist als multifunktionale Fläche zu gestalten.

Art. 16

Boulevard Der Boulevard ist für den Fuss- und Radverkehr ab der Birkenstrasse die Haupterschliessung für das Areal Suurstoffi West und die Hauptverbindung zum Areal Suurstoffi Ost. Es ist ein öffentliches Fuss- und Radwegrecht zu begründen. Die Notzufahrt und in Ausnahmefällen die Anlieferung ist, soweit verkehrstechnisch möglich, gestattet. Wenn die Planung und/oder der Betrieb zeigen, dass die Benutzung des Durchgangs im Baufeld 1 für Radfahrende nicht geeignet ist, ist eine alternative Führung der Radverkehrs entlang des Gleisfeldes sicherzustellen. Die lockere, unregelmässige Bepflanzung mit Gehölzen und individuellen Gestaltungselementen entlang des Boulevards bildet übergreifend über alle Baufelder eine gestalterische Einheit.

Art. 17

Freiräume Für die Ausgestaltung der Aussenräume ist der Umgebungsgestaltungsplan „Areal Suurstoffi West“ von Vogt Landschaftsarchitekten vom 24. Mai 2016 wegleitend. Die Umgebungspläne für die Baubewilligung sind durch ausgewiesene Fachpersonen zu erarbeiten. Die Freiräume sind als gemeinschaftlich genutzte Freifläche zu konzipieren und können je nach Nutzung der angrenzenden Baufelder als urbane Hartfläche oder als begrünte Freifläche gestaltet werden. Der Strassenraum entlang der Birkenstrasse ist in die Gestaltung der öffentlichen Aussenräume einzubeziehen. Der Freiraum „Quartierzugang“ ordnet sich an der westlichen Perimeterspitze an und ist mit dem Freiraum „Birkenstrasse“ zu verbinden. Die Freiräume werden soweit funktional möglich entsprechend dem wegleitenden Umgebungsplan mit lockeren Baumgruppen oder Gehölzen bepflanzt. Die Überdeckung der Tiefgaragen muss eine Bepflanzung mit Bäumen lokal ermöglichen.95.09 5.75 mögliche Anlieferung Bahn / LKW Multifunktionale Fläche für Anlieferung, Parkierung, Umschlag 90° Privatgärten Privatgärten Privatgärten Privatgärten Privatgärten Privatgärten Siedlunginterne Erschliessung: Hartbelag Halbprivate Grünflächen Retensionsfläche Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen 232b 253a 186b 186e 186a 186c Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen 232a Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen gemeinschaftlicher Platz gemeinschaftlicher Platz 9G. 6G. 9G. Halbprivate Grünflächen Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen Strasse Nord optional, kann zu Gunsten der Grundstücke zu Grünfläche werden 1.1 1.2 1.3 21.50 W Höchster Punkt des Dachs max. = 60.00m Fassadenhöhe max. = 25.00m Fassadenhöhe max. = 30.00m 4.00 4.00 Freiraum Birkenstrasse Freiraum Quartierzugang Freiraum Gleisplatz 43.00 43.10 26.70 25.00 Bus Bus Boulevard Boulevard Boulevard gedeckt (mind. 6m lichte Breite), gegen Freiraum offen Boulevard Boulevard 6.40 5.00 57.20 21.00 42.50 6.00 15.90 40.60 Boulevard Freiraum Ost 21.00 110.00 6.00 2.00 3.00 16.00 18.003.09 5.00 33.15 41.50 43.50 59.00 18.00 31.50 39.50 114.50 17.00 62.00 65.00 12.20 3.00 16.70 3.00 9.50 3.00 16.70 3.00 9.00 16.50 3.00 28.13 14.10 3.00 3.00 9.50 3.00 16.50 3.00 9.00 16.50 3.00 16.70 3.00 3.00 3.00 2.6 H max = 35.00m H max = 25.00m H max = 35.00m 2.5 3.1 3.8 3.7 3.6 3.5 3.2 3.3 3.4 2.1 2.2 2.3 2.4 H max = 15.00m H max = 15.00m 5.4 5.1 5.3 5.2 H max = 18.00m H max = 14.00m H max = 14.00m H max = 14.00m H max = 15.00m H max = 15.00m H max = 14.00m H max = 14.00m H max = 15.00m H max = 15.00m 4.82 58.00 13.09 73.25 6.30 53.00 16.90 48.00 15.03 3.00 3.00 3.00 3.00 5.00 6.30 20.50 3.00 59.8020 8.70 67.30 12.00 50.00 20.50 11.50 20.50 12.50 29.20 1.80 3.00 34.00 24.50 3.00 8.90 3.00 20.50 3.00 20.50 3.00 19.00 3.00 3.00 3.00 H max = 14.00m 3.00 5.86 8.66 13.60 17076115 17076136 17076098 17076366 17076365 17076413 17076414 17076415 17076416 17076422 17076425 17076428 Feuerwehr International School 846a 783a 791a 576a 431a 647a 646a 645a 372a373a 333b 333a 347b 317a 292a 222b 222a 939a 430a 241a 1338b 1338a 454e 799a 861a 859a 847a 845a 772a 1067a 1063a 1064a 1065a 1066a 1069a 1070a 1071a 1072a 1073a 1135a 1136a 1137a 1138a 1143a 1144a 1145a 1146a 1147a 1148a 1149a 1150a 1151a 1152a 1153a 1154a 1139a 1140a 1141a 1142a 583b 1098b 1098a 1067a 1348a 1347a 1346a 1382a 1334b 1334c 1334d 1334e 1334f 1360a 1369a 1367b 1367e 1367a 1367c1367d 1367g1367h 1367i Birkenstrasse Birkenstrasse Sunneblick Suurstoffi Ch 35a 13b 43b 12a 3b 9b 10b 3c 15a 43a 12b 9a 15b 10a 17a 17b 3a 35b 13a 15c SBB SBB 645b 844a 1068a 1098c 1334g 1334i 1382b 1370a 19741973 Kanal GVRZ (Bestand) Kanal GVRZ (Bestand) Kanal GVRZ (Bestand) Städtebauliches Konzept "Peripteros", Baufeld 1, Ansicht von Südosten, Mst. 1:1'000Städtebauliches Konzept "Peripteros", Baufeld 1, Ansicht von den Gleisen aus, Mst. 1:1'000 0 5 10 50 m25 N 1:500 Orientierender Inhalt Geltungsbereich Verbindlicher Inhalt Baubereiche mit Nummerierung "Baufeld"."Baubereich" öffentliches Fahrwegrecht Bereich Ankunft SBB-Personenüberquerung Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle (Lage schematisch) zu erhaltende Gebäude Aussenraum öffentlich Wendeplatz PW/LKW bis 11m (Lage schematisch) öffentliches Fuss- und Radwegrecht Maximale GesamthöheH max = 25.00m W Richtprojekt Parzellengrenzen innerhalb des Perimeters bestehende Gebäude im BBP-Perimeter Hilfslinie Vermassung Zonengrenze Fuss- und Radweganbindungen alternative Fuss- und Radweganbindungen alternatives Fuss- und Radwegrecht alternatives Fahrwegrecht Vergrösserte Baubereiche für auskragende Balkone begrünter Aussenraum halbprivat oberirdische Parkierung (Lage schematisch) multifuktionale Fläche für Anlieferung, Parkierung, Umschlag begrünter Aussenraum privat (Abgrenzung schematisch) einheimische Bäume (Anzahl und Lage schematisch) begrünter Aussenraum, falls Strasse Nord nicht realisiert wird Ein- und Ausfahrt Anlieferung in Ausnahmefällen Bereich SBB-Personenüberquerung ausserhalb Perimeter BushaltestelleBus Städtebauliches Konzept "Peripteros" Baufeld 1 Tiefgarage Richtprojekt gedeckte Einfahrt Einstellhalle (inkl. Anlieferung) über Terrain möglich Interessenlinie SBB BAUBEREICH 1.1 BAUBEREICH 1.3BAUBEREICH 1.2 30.00 60.00 25.00 Städtebauliches Konzept "Peripteros", Ansicht von NordwestenStädtebauliches Konzept "Peripteros", Ansicht von Nordosten BAUBEREICH 1.3 30.00 25.00 BAUBEREICH 1.2 BAUBEREICH 1.1 alternative Radwegverbindungen Boulevard mit öffentlichen Fuss- und Radwegrecht Kanton Zug Bebauungsplan "Suurstoffi West", Rotkreuz Situationsplan + Schnitt | 1:500 Gemeinde Risch

Art. 18

Dächer/ Begrünung Die Dachformen sind frei. Für technisch bedingte Aufbauten gilt § 57 Abs. 4 BO. Flachdächer sind zu begrünen. Es sind angemessene Retensionsmöglichkeiten auszubilden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Als Terrassen sowie zur Energiegewinnung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen. Flachdächer von kleineren technischen Aufbauten müssen nicht begrünt werden.

Art. 19

Nachhaltigkeit Die Bauten müssen bezüglich Wärmedämmung und Warmwasser mindestens vergleichbare Anforderungen wie der jeweils aktuelle Minergiestandard erfüllen. Zudem wird eine CO2-arme Wärmeerzeugung angestrebt.

Art. 20 STÖRFALLVORSORGE

Massnahmen zur Störfallvorsorge Im Rahmen der Störfallvorsorge sind folgende Massnahmen zu treffen: - geschützte Luftzufuhr für die Gebäude vom Dach oder von der gleisabgewandten Gebäudeseite sicherstellen. - Notausgänge und Fluchtwege auf der gleisabgewandten Gebäudeseite anordnen. Das Kompetenzzentrum Störfall der armasuisse Immobilien, Bern, ist im Rahmen der Projektierung von Neu-, Um- und Ausbauten beizuziehen.

Art. 21

Lärm Die Gebäude entlang der SBB-Linie sind mit geeigneten Massnahmen (Nutzung, Grundrissorganisation o.ä.) gegen den Eisenbahnlärm zu schützen. Im Rahmen der Baubewilligung ist der Nachweis zu erbringen, dass alle lärmempfindlich genutzten Räume eine Lüftungsmöglichkeit über ein Fenster mit Lärmbelastung unter dem massgebenden Immissionsgrenzwert aufweisen.

Art. 22 BAUORDNUNG

In diesen Bestimmungen werden die maximalen Nutzungsmasse für die einzelnen Baufelder definiert. Im Rahmen der Baubewilligung werden diese maximalen Nutzungsmasse nur gewährt, wenn die Qualitäten gemäss § 32, Abs. 2 PBG erfüllt sind.

Art. 23

Der Gemeinderat kann kleine Abweichungen bewilligen. vom 04. Dezember 2025 bis 05. Januar 2026 Vom Gemeinderat verabschiedet am: Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin: Von der Baudirektion vorgeprüft am: Der Amtsleiter-Stv: Publiziert im Amtsblatt 1. Öffentliche Auflage Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident: Peter Hausherr Silja Studer Nr. 49 vom 04. Dezember 2025 Die Gemeindeschreiberin: Peter Hausherr Silja Studer Nr. 10 vom 05. März 2026 Kantonale Genehmigung: 12. August 2025 15. September 2025 Hannes Wahl 17. Februar 2026 vom 05. März 2026 bis 25. März 2026 Publiziert im Amtsblatt 2. Öffentliche Auflage ~l_a_nte.... m SA'"... .. . "' : Luzern."~" "'" ,,., .,, · Bern: Salathurn ""'"'"- ''"' ---- ~ II I 11111 "1 n ' n , 7 rf t J r • plan:team W ir gest..lten L~b _· c nsra um~. --1----,---- .... < " " ' F-~-~:~-~J l h _/ \ 1 ' _, l 'i \: /'• -.. / ·--,,, ·.,. /•, i i ",. ''-<,,, ~)' '\ \ \ ' '' '·- ../ Ij // '\ / > ''' _/ ,! ·-. __ .----------,-' \ \ ' ' ' ', ,, ', -% - .• ': c~occ:J \o '··,,-.. ,, '// ',f:'' // ! \.-<', ,o',' ,' ,' -·~~\ , _ _,_:_/'. ;_,,-. --:" 0 < \:-~~-?""· .' / ,--· ' .-· ' .-· ' ------------ 'I ' ' .L -_z: ·.j. 7~~-- '.':;-: ~If~" -~: ,,, \. ,_,:; ,. -:~. c.,;__:t' / ____ ,.,----_,,- -------·/ ~----_.--- I '1 -"- _j __ ,r::-::-::.--v' _, :,:; ,' ') . "-._ , _/ \--- __ .-·. \ '••/ /: '•!/ . ,;::/ i •. ·--- '! \ \ ''

← Find another law