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Reglement für die Ehrenmedaille der Stadt Schaffhausen

Schaffhausen (city) · 140.1 · regulation

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

Proposed changes to this act

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4 provisions

Art. 1

Die Ehrenmedaille der Stadt Schaffhausen würdigt Personen, die sich für die Stadt in besonderem Masse verdient gemacht haben, z.B. durch herausragendes Engagement im sozialen oder gesellschaftlichen Bereich.

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Art. 2

1 Die Ehrenmedaille wird in der Regel alle zwei Jahre durch die Stadt Schaffhausen verliehen. 2 Die Übergabe der Ehrenmedaille mit Urkunde findet in würdigem Rahmen statt, in der Regel als öffentliche Veranstaltung.

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Art. 3

1Die Auszeichnung wird einmalig an Personen verliehen, die in der Stadt Schaffhausen geboren, aufgewachsen oder wohnhaft sind oder deren herausragendes Engagement in besonderem Masse der Stadt Schaffhausen zu Gute kommt. 2 Bewerbungen für die Auszeichnung sind nicht zulässig. 3 Der Stadtrat entscheidet auf Antrag des Stadtpräsidenten, wem die Ehrenmedaille verliehen wird.

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Art. 4

Dieses Reglement tritt per 1. Januar 2019 in Kraft und wird in die städtische Erlasssammlung aufgenommen. Ziel und Zweck Vergabe und Überreichung der Medaille Auswahl der geehrten Personen Inkrafttreten

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