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Art. 1 I. ‚Allgemeine: BestimmMuhgdeN vs runnuereREEEEEEEEEE
Rechtliche Grundlagen... EEE 3
Art; 2. Reglemente und BestimmungeN...uuuu tee
Art. 3. ZuständigkeiteN ............00.00r EEE 3
fl. Nutzung: des ObjektShausrsr rs er ee
Art. 4. Nutzer:innen und Veranstaltungen ............00000000000000r rn
Ärt. 5. PIatzregelN azesnsrmre RAR HERE EHER
Art. 6. Sicherheit und OrdAUMG as..ı4i0EEEEE
Art. 7. Haftung... EEE EEE 6
ll. SchlussbestimmungeN users rer Ö
Art. 8. RekursreCht a... EEE 6
Art; 9. Inkrafttrefen sure EEE
Präambel
Die Gemeinde Balzers erachtet es als ihren Auftrag das soziale, kulturelle und sportliche Leben
der Einwohner:innen von Balzers zu fördern. Um Einzelpersonen, Interessensgruppen und Vereine, welche sich im Sinne dieses Auftrags engagieren, zu unterstützen, bietet die Gemeinde
Balzers der Öffentlichkeit eine Vielzahl von Räumlichkeiten und Infrastrukturen an.
Dieses Reglement regelt die Nutzung des Jugendplatzes FR33WAY (Wiese bei der Alten Post,
Parzelle 458, in der Folge das «Objekt»), welche dem Kernteam FR33WAY sowie der gesamten
Zielgruppe gemäss Betriebskonzept bis zum 31. Dezember 2024 vom Gemeinderat zur Nutzung
zur Verfügung gestellt wird.
[3 Allgemeine Bestimmungen
Art. 1. Rechtliche Grundlagen
4 Der Gemeinderat erlässt das gegenständliche Reglement auf der Basis folgender Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung.
a) Gemeindegesetz (GemG) vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76
b) Brandschutzgesetz vom 18. Dezember 1974, LGBl. 1975 Nr. 18
c) Kinder- und Jugendgesetz vom 10. Dezember 2008, LGBl. 2009 Nr. 29
d) Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben und die Dauer von Anlässen zur Wahrung der Nachtruhe vom 11. Dezember 2001, LGBl. 2012 Nr. 3
- Die Gesetze können auf der Webseite www.gesetze.li heruntergeladen werden.
Propose a changeArt. 2
Reglemente und Bestimmungen
1 Bei der Nutzung des Objektes sind dieses Reglement inklusive Anhang zu beachten und
einzuhalten. Es sind zudem die folgenden Reglemente und Bestimmungen zu beachten und einzuhalten.
a) Reglement der Gemeinde über die Öffnungszeiten von gastgewerblichen Betrieben und
die Dauer von Veranstaltungen zur Wahrung der Nachtruhe
b) Handbuch zur Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen (Jugendschutz und Gewaltprävention)
c) Platzregeln Jugendplatz FR33WAY (gemäss Art. 5)
2 Nichteinhaltung dieses Reglements oder obgenannter Bestimmungen hat nach erfolgloser
Mahnung den Entzug des Nutzungsrechts zur Folge.
9 Die Reglemente können im Service Bereich der Webseite www.balzers.li heruntergeladen
werden.
Propose a changeArt. 3
Zuständigkeiten
1 Die Organisation und Entscheidungsfindung rund um das Objekt erfolgen durch das Kernteam FR33WAY. Zu den Aufgaben des Kernteams FR33WAY gehören:
a) Planen, koordinieren, organisieren und kontrollieren der Aktivitäten auf dem Objekt
b) Monatliche Sitzungen (Ausnahme: Winterpause von Dezember bis Februar)
c) Verantwortung für die Weiterentwicklung der Infrastruktur
d) Planen und durchführen von Veranstaltungen.
e) Erstellen von Berichten an den Gemeinderat (Mai, August und November)
f) Ansprechpartner für alle, die den Platz selbst nutzen (wollen) oder von der Nutzung betroffen sind (Nachbarn, Passanten usw.)
g) Aufräumarbeiten während und nach dem Normalbetrieb und während und nach den Veranstaltungen
h) Platzregeln den Nutzer:innen bekannt machen und auf die Einhaltung hinweisen
i) Bei Nichteinhaltung der Platzregeln geeignete Massnahmen in Gang setzen
2 Die Jugendarbeiter:innen halten im Rahmen der aufsuchenden Jugendarbeit regelmässige Treffen mit dem Kernteam FR33WAY ab. Dabei dienen sie auch als Ansprechpartner bei
allfälligen Problemen und Konflikten und können als Vermittler zwischen der Gemeindeverwaltung, den Einwohner:innen und den Nutzer:innen, sowie im Bedarfsfall innerhalb der Gruppe(n)
von Nutzer:innen auftreten.
a Betriebliche Projekte (Veranstaltungen, Weiterentwicklung der Jugendplatz-Ausstattung)
können mit den Jugendarbeiter:innen im Rahmen von Werk-Projekten durchgeführt werden.
& Die Jugendarbeiter:innen sind auf dem Jugendplatz nur als Besucher:innen und Begleiter:innen unterwegs. Sie sind keine Regelgeber:innen oder Aufsichtspersonal.
8 Der generelle Unterhalt des Jugendplatzes, im üblichen Rahmen für öffentlichen Plätze,
erfolgt durch die Gemeindeverwaltung und umfasst:
a) Rasenmähen und weitere Grünpflege (soweit es die Infrastruktur zulässt)
b) Regelmässige Leerung der Entsorgungsmöglichkeiten
c) Auftragserteilung zur Reinigung der WC-Anlagen
6 Explizit ausgeschlossen vom „üblichen Unterhalt“ ist das Aufräumen des Platzes.
7 Bei Infrastrukturanpassungen wird die Gemeindeverwaltung miteinbezogen.
8 Das Gemeinderatsmitglied, welches für die Jugend zuständig ist, ist für die Übermittlung
der Projektberichte im Mai, August und November zuhanden des Gemeinderats zuständig.
9 Der Gemeinderat unterstützt und begleitet dieses Projekt, indem er die Kennzahlen der
Berichte begutachtet, bespricht und kontrolliert und im Anschluss der Kerngruppe FR33WAY ein
Feedback gibt.
10 Des Weiteren stehen dem Gemeinderat Kompetenzen zu, die er basierend auf den erhaltenen Berichten prüft. Der Gemeinderat
a) kann Massnahmen zur Verbesserung des Jugendplatzes FR33WAY festsetzen und anordnen.
b) kann über die vorzeitige Beendigung des Pilotprojekts befinden.
c) entscheidet über die Fortsetzung oder Verlängerung des Projekts.
d) kann über die Erweiterung oder Streichung von Kennzahlen befinden.
Propose a changeArt. 4 N. Nutzung des Objekts
Nutzer:innen und Veranstaltungen
] Der Gemeinderat übergibt das Objekt an die Kerngruppe FR33WAY, welche für den Normal betrieb zuständig ist. Als Normalbetrieb werden folgende Tätigkeiten beschrieben:
a) Sich treffen, abhängen und Spass haben.
b) Musik hören, mit Rücksicht auf andere Besucher:innen, Umgebungsnutzer:innen und
Anwohner:innen, so dass man sich unterhalten kann.
c) Sport betreiben, der für den Platz geeignet ist, der Jahreszeit entspricht und dessen Ausübung andere Besucher:innen nicht stört.
d) Die Feuerschale darf nur benutzt werden, wenn es die Witterung zulässt, es keinen
„Pföh“ gibt und kein Feuerverbot besteht.
2 Veranstaltungen werden als Aktionen und Events definiert, die organisiert stattfinden, nicht
im Normalbetrieb vorgesehen sind, mehr als 20 Personen umfassen und einer breiten Gruppe
zugänglich sind. Das Kernteam FR33WAY organisiert auf dem Objekt mindestens vier und maximal zehn Veranstaltungen pro Jahr.
5 Bei der Gemeindeverwaltung können keine Gesuche für die Durchführung von Veranstaltungen gestellt werden.
4 Es können beim Objekt zusätzlich private Veranstaltungen stattfinden. Diese müssen vom
Kernteam FR33WAY genehmigt werden und dürfen den Normalbetrieb oder andere geplante
Veranstaltungen nicht stören.
Propose a changeArt. 5
Platzregeln
1 Die nachfolgenden Platzregeln werden durch das Kernteam FR33WAY allen Nutzer:innen
mittels Aushang bekannt gegeben.
a) Der Jugendplatz FR33WAY kann von Jugendlichen ab 14 Jahren genutzt werden.
b) Die Nutzer:innen begegnen sich untereinander mit Respekt.
c) Die Nutzer:innen halten sich an Anweisungen vom Kernteam FR33WAY.
d) Das Kernteam kann Personen, die sich nicht an die Platzregeln halten, vom Platz verweisen.
e) Alle Nutzer:innen sind mitverantwortlich, dass der Platz sauber bleibt und dass der anfallende Abfall getrennt wird, d.h. es wird kein Abfall achtlos weggeworfen und jeder/ jede
entsorgt und trennt den eigenen Abfall in den dafür vorgesehen Tonnen.
f) Nicht vergessen: Have fun!
2 Die Anlagen und Einrichtungen des Jugendplatzes sind mit Sorgfalt zu behandeln und
entstandene Schäden sind sofort dem Kernteam zu melden.
3 Beim Jugendplatz FR33WAY verboten sind:
a) Konsum von illegalen Drogen
b) Gewalt
c) Rassismus
d) Waffen
Propose a changeArt. 6 e) Mitbringen von Tieren, insbesondere Hunde
Sicherheit und Ordnung
1 Bei starkem Wind (Föhn) gilt ein generelles Verbot, im Freien Feuer zu entfachen.
2 Die Gemeindeverwaltung (Werkgruppe, Liegenschaftsverwaltung und Gemeindepolizei)
erstellt zuhanden des Gemeinderats Berichte betreffend Sicherheit und Ordnung beim Objekt.
Weiteres zur Berichterstattung ist im Betriebskonzept beschrieben.
Propose a changeArt. 7
Haftung
7 Erfolgt eine Sachbeschädigung muss diese durch die Kerngruppe der Gemeindeverwaltung gemeldet werden, insbesondere wenn eine kostenpflichtige Wiederherstellung nötig ist.
Kostenpflichtige Reparaturen werden von der Gemeinde in Auftrag gegeben.
- Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an oder Verlust von Gegenständen, die von den Nutzern zur Durchführung einer Veranstaltung eingebracht werden.
3 Die Nutzung des Objekts und der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde
haftet als Objekteigentümer ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Sie
lehnt jede Haftung für Unfälle während des Aufenthalts beim Objekt ab.
Propose a changeArt. 8 N. Schlussbestimmungen
Rekursrecht
1 Für die Regelung von Streitigkeiten, welche aus der Anwendung dieses Reglements entstehen, steht das Rekursrecht an die Gemeindevorstehung zuhanden des Gemeinderates zu.
Propose a changeArt. 9
Inkrafttreten
Ü Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 05. April 2023 genehmigt und tritt per sofort in Kraft.
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Hansjörg Büchel Desiree Bürzle
Gemeindevorsteher Vizevorsteherin
Balzers, April 2023
Propose a change