Artikel 1
Der Kanton Solothurn erkennt Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung an, die vom Kanton Glarus nach bestandener Jägerprüfung ausgestellt wurden. Der Kanton Glarus erkennt Fähigkeitsausweise zur Jagdausübung an, die vom Kanton Solothurn nach bestandener Jägerprüfung ausgestellt wurden. Die Zulassung zur Jagd richtet sich nach den jeweiligen kantonalen Bestimmungen.