Art. 1
Dem Art. 7 Abs. 5 des Protokolls 31 des Abkommens wird folgender Gedankenstrich angefügt: "- 398 D 0347: Beschluss 98/347/EG des Rates vom 19. Mai 1998 über Massnahmen zur finanziellen Unterstützung innovativer und arbeitsplatzschaffender kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) - Initiative für mehr Wachstum und Beschäftigung (ABl. L 155 vom 29.5.1998, S. 43), soweit Massnahmen im Rahmen der Haushaltslinie B5-511 "Europäische Joint-ventures" (Joint European Ventures) des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften betroffen sind."