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Verordnung zur Festlegung des Sitzes der kantonalen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Valais · 211.260 · ordinance

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3

3 provisions

Art. 1

Sitz 1 Der Sitz der 9 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Schutzbehörden) wird wie folgt festgelegt: a) in Brig, für die Bezirke Goms, Östlich Raron und Brig; b) in Visp, für den Bezirk Visp; c) in Leuk, für die Bezirke Leuk und Westlich Raron; d) in Siders, für den Bezirk Siders; e) in Ardon, für die Bezirke Ering und Gundis; f) in Sitten, für den Bezirk Sitten; g) in Martinach, für die Bezirke Martinach und St. Maurice; h) in Sembrancher, für den Bezirk Entremont; i) in Monthey, für den Bezirk Monthey.

Art. 2

Gesuch für die Errichtung einer Aussenstelle 1 Gemeinden, die in dem/den Bezirk/Bezirken der Schutzbehörde liegen, können über den/die Präfekten des/der betreffenden Bezirks/Bezirke beim Staatsrat ein Gesuch für die Errichtung einer Aussenstelle stellen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 211.260 2 Der Beschluss des Staatsrats zur Errichtung einer Aussenstelle wird im Amtsblatt veröffentlicht.

Art. 3

Errichtung einer Aussenstelle 1 Die Schutzbehörde kann auch an einem anderen Ort als ihrem ordentlichen Sitz tagen. 2 Das Geschäftsreglement der Schutzbehörde regelt die Organisation und den Betrieb der Aussenstelle. 3 Die Aussenstelle befindet sich grundsätzlich im Hauptort eines der Bezirke, für welche die Schutzbehörde zuständig ist, oder gegebenenfalls in einer Ortschaft des Bezirks, die nach folgenden Kriterien ausgewählt wird: a) Einzugsgebiet, oder b) Entfernung vom Sitz der Schutzbehörde in Kilometern, oder c) Erreichbarkeit und Verfügbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln, die das Gebiet bedienen, oder d) die üblichen Mietkosten. 4 Die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Aussenstelle werden zwischen den Gemeinden geteilt, die zum Bezirk der Schutzbehörde gehören. 211.260 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 22.09.2021 01.01.2023 Erlass Erstfassung RO/AGS 2021-118 211.260 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 22.09.2021 01.01.2023 Erstfassung RO/AGS 2021-118

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