Open at the publisher →
In force since 2020-05-25, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 fc6d0b5847bfb965b75b2d32e5550837526a41fb7f433870f4f5de322e537f9d
11 provisions
§ 1 Zweck
1
Diese Richtlinie regelt die Benützung und den Betrieb des Musikschulzentrums Sunnegrund 1.
2
Das Musikschulzentrum Sunnegrund 1 ist ein öffentliches Gebäude der Gemeinde Steinhausen.
3
Alle Benützerinnen und Benützer des Musikschulzentrums sind aufgefordert, aufeinander sowie auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.
§ 2 Öffnungs- und Benützungszeiten
1
Das Musikschulzentrum ist an Werktagen zwischen 07:00 und 22:00 Uhr geöffnet.
2
Von 12:00–13:00 Uhr finden in der Aula keine Ensemble- und Orchesterproben statt.
3
An Sonntagen und Feiertagen ist die Betriebszeit von 10:00–20:00 Uhr beschränkt. *
§ 3 Zuständigkeit
1
Für den Betrieb und die Nutzung des Musikschulzentrums ist die Abteilung Bildung und Schule verantwortlich. Erste Ansprechsperson für den Betrieb des Musikschulzentrums ist die Musikschulleitung.
§ 4 Einrichtungen, Instrumente, Technische Geräte
1
Die Instrumente und die gesamte technische Einrichtung dienen dem Unterricht im Musikschulzentrum.
2
Die jeweiligen Verantwortlichen verlassen die Räume in tadellosem Zustand. Benutztes Material wird nach der Nutzung wieder am vorgesehenen Ort versorgt.
3
Wenn Instrumente oder technische Geräte im Musikschulzentrum verschoben werden, ist dies den jeweiligen Verantwortlichen (Ensembleleiter und ‑leiterinnen, Musikschulleitung) schriftlich mitzuteilen.
§ 5 Fensteröffnung
1
In der Zeit ertönender Musik (Spielen von Instrumenten, Hören von Musikbeispielen usw.) müssen die Fenster und Türen der Unterrichtsräume (inkl. Ensembleraum) und der Aula geschlossen sein. *
§ 6 Raumnützung
1
Die Benützung der Unterrichtsräume wird ausschliesslich durch die Musikschulleitung zugeteilt.
2
Im Musikschulzentrum Sunnegrund 1 findet kein Schlagzeugunterricht statt.
3
Die Aula Sunnegrund 1 wird während den Unterrichtszeiten vorrangig durch die Schule Steinhausen belegt.
4
Unterrichtsräume werden nicht fremdvermietet.
5
Im Musikschulzentrum Sunnegrund 1 kann die Aula an Dritte vermietet werden. Die Vermietung richtet sich nach der Richtlinie über die Benützung von öffentlichen Anlagen der Gemeinde Steinhausen vom 20. August 2018.
§ 7 Schliesszeit des Musikschulzentrums
1
Während der Schulzeit richtet sich die Schliesszeit nach der am längsten unterrichtenden Musikschullehrperson.
§ 8 Haftung bei Schäden
1
Beschädigungen an Instrumenten, Geräten, Einrichtungen und Räumlichkeiten müssen sofort dem Schulsekretariat bzw. der Musikschulleitung gemeldet werden.
2
Die Verursachenden haften für entstandene Schäden.
§ 9 Parkplätze und Parkkarten
1
Fahrzeuge müssen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden.
2
Für die Zufahrt zum Musikschulzentrum für Materialtransporte ist auf dem Sekretariat eine Parkkarte zu beziehen.
§ 10 Rauchen
1
Im Musikschulzentrum gilt ein generelles Rauchverbot.
§ 11 Rechtsmittel
1
Gegen Entscheide von Bildung und Schule bzw. der Musikschulleitung bezüglich Nutzung des Musikschulzentrums Sunnegrund 1 kann innert 20 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Gemeinderat erhoben werden.