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Richtlinie über die Benützung und den Betrieb des Musikschulzentrums Sunnegrund 1

Steinhausen · 6.6-3 · communal act

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Contents: 11 provisions
  1. § 1 Zweck
  2. § 2 Öffnungs- und Benützungszeiten
  3. § 3 Zuständigkeit
  4. § 4 Einrichtungen, Instrumente, Technische Geräte
  5. § 5 Fensteröffnung
  6. § 6 Raumnützung
  7. § 7 Schliesszeit des Musikschulzentrums
  8. § 8 Haftung bei Schäden
  9. § 9 Parkplätze und Parkkarten
  10. § 10 Rauchen
  11. § 11 Rechtsmittel

11 provisions

§ 1 Zweck

1 Diese Richtlinie regelt die Benützung und den Betrieb des Musikschulzentrums Sunnegrund 1. 2 Das Musikschulzentrum Sunnegrund 1 ist ein öffentliches Gebäude der Gemeinde Steinhausen. 3 Alle Benützerinnen und Benützer des Musikschulzentrums sind aufgefordert, aufeinander sowie auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

§ 2 Öffnungs- und Benützungszeiten

1 Das Musikschulzentrum ist an Werktagen zwischen 07:00 und 22:00 Uhr geöffnet. 2 Von 12:00–13:00 Uhr finden in der Aula keine Ensemble- und Orchesterproben statt. 3 An Sonntagen und Feiertagen ist die Betriebszeit von 10:00–20:00 Uhr beschränkt. *

§ 3 Zuständigkeit

1 Für den Betrieb und die Nutzung des Musikschulzentrums ist die Abteilung Bildung und Schule verantwortlich. Erste Ansprechsperson für den Betrieb des Musikschulzentrums ist die Musikschulleitung.

§ 4 Einrichtungen, Instrumente, Technische Geräte

1 Die Instrumente und die gesamte technische Einrichtung dienen dem Unterricht im Musikschulzentrum. 2 Die jeweiligen Verantwortlichen verlassen die Räume in tadellosem Zustand. Benutztes Material wird nach der Nutzung wieder am vorgesehenen Ort versorgt. 3 Wenn Instrumente oder technische Geräte im Musikschulzentrum verschoben werden, ist dies den jeweiligen Verantwortlichen (Ensembleleiter und ‑leiterinnen, Musikschulleitung) schriftlich mitzuteilen.

§ 5 Fensteröffnung

1 In der Zeit ertönender Musik (Spielen von Instrumenten, Hören von Musikbeispielen usw.) müssen die Fenster und Türen der Unterrichtsräume (inkl. Ensembleraum) und der Aula geschlossen sein. *

§ 6 Raumnützung

1 Die Benützung der Unterrichtsräume wird ausschliesslich durch die Musikschulleitung zugeteilt. 2 Im Musikschulzentrum Sunnegrund 1 findet kein Schlagzeugunterricht statt. 3 Die Aula Sunnegrund 1 wird während den Unterrichtszeiten vorrangig durch die Schule Steinhausen belegt. 4 Unterrichtsräume werden nicht fremdvermietet. 5 Im Musikschulzentrum Sunnegrund 1 kann die Aula an Dritte vermietet werden. Die Vermietung richtet sich nach der Richtlinie über die Benützung von öffentlichen Anlagen der Gemeinde Steinhausen vom 20. August 2018.

§ 7 Schliesszeit des Musikschulzentrums

1 Während der Schulzeit richtet sich die Schliesszeit nach der am längsten unterrichtenden Musikschullehrperson.

§ 8 Haftung bei Schäden

1 Beschädigungen an Instrumenten, Geräten, Einrichtungen und Räumlichkeiten müssen sofort dem Schulsekretariat bzw. der Musikschulleitung gemeldet werden. 2 Die Verursachenden haften für entstandene Schäden.

§ 9 Parkplätze und Parkkarten

1 Fahrzeuge müssen auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden. 2 Für die Zufahrt zum Musikschulzentrum für Materialtransporte ist auf dem Sekretariat eine Parkkarte zu beziehen.

§ 10 Rauchen

1 Im Musikschulzentrum gilt ein generelles Rauchverbot.

§ 11 Rechtsmittel

1 Gegen Entscheide von Bildung und Schule bzw. der Musikschulleitung bezüglich Nutzung des Musikschulzentrums Sunnegrund 1 kann innert 20 Tagen schriftlich und begründet Beschwerde beim Gemeinderat erhoben werden.

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