Art. 1
Zweck und Ziele
Risch · 7.2.2-2 · communal act
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Zweck und Ziele
Wegleitende
Stellung zur Bauordnung und GesetzeBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 Bauweise 1 Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete. 2 Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Geschosshöhe zu erstellen. 3 Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig. 4 Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der Baufelder C1/C2 und D. Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder ausserhalb des Baufeldes erstellt werden: a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungsanlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden. b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein. c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m. 1 Es sind nur Flachdächer zulässig. 2 Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8 und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderweitig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstungen sind davon ausgenommen. 3 Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen genutzt werden. 4 Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder
Baufelder
Bauten und Gebäudeteile ausserhalb der
Dach- und FassadengestaltungBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 Nutzung und Höhen 1 In den Baufeldern sind folgende anrechenbaren Geschossflächen zulässig (inklusive: virtuelle Geschosse) 2 Mit Ausnahme an der Meierskappelerstrasse sind im Erdgeschoss keine Wohnungen zulässig. 1 Für den höchsten Punkt der Dachkonstruktion gelten folgende minimalen und maximalen Höhenkoten (m.ü.M.): 1 Auf den Gebäuden in den Baufeldern A1, B1, C1 und D ist ein Attikageschoss zu erstellen. 2 Die Attikageschosse sind um mindestens 2.5 m und um maximal 3.0 m auf allen Seiten zurückzusetzen. 3 Für die Oberkante des Attikageschossbodens im Rohbau zuzüglich allfälliger undurchsichtiger und spiegelnder Absturzsicherungen und Brüstungen gelten folgende minimalen und maximalen Höhenkoten (m.ü.M.):
Nutzungsmass Baufeld Wohnen aGf [m2] Weitere Nutzungen (Arbeit, Verkauf) aGf [m2] Öffentliche Nutzungen aGf [m2] aGf Maximal [m2]l A1/A2 Min. 80% Min. 10% Max. 10% 6’200 B1/B2 Max. 25% Max. 25% Min. 60% 6’800
Höhenmasse Baufeld A1 A2 B1 B2 C1 C2 D Min. 453.90 445.20 456.80 445.20 456.80 445.00 453.90
Attikageschosse Baufeld A1 A2 B1 B2 C1 C2 D Min. 451.40 - 454.30 - 454.30 - 451.20 Max. 452.00 - 454.90 - 454.90 - 452.20Bebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 Umgebung 1 Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht. 2 Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung vom 2. Dezember 2019. 3 Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende Gehölze zur Verfügung haben. 4 Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des Stadtraums beitragen. 5 Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art. 13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentionsmassnahmen auszubilden. 6 Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen
GestaltungsgrundsätzeBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 4 Der Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen» dient als rückseitige Verbindungsachse für den Fuss- und Radverkehr und beinhaltet die benötigen Erschliessungsflächen für Rettung, Anlieferung, Behindertenparkplätze und Entsorgung Erschliessung und Verkehr 1 Mit jeder Bauetappe ist ein Mobilitätskonzept einzureichen, welches auf die übergeordnete Gesamtentwicklung abgestimmt ist. 2 Im Mobilitätskonzept zeigt die Bauherrschaft auf, wie die Mobilität aller Nutzergruppen zu ihrem räumlichen Umfeld organisiert und bewältigt wird. Die Grundeigentümer stellen dauerhaft die Umsetzung und den Betrieb der Mobilitätskonzepte sicher. 3 Im Mobilitätskonzept müssen zwingend folgende Punkte enthalten sein: a) Ziele b) Projektbeschrieb mit den wichtigsten Eckdaten (Nutzungen und zu erwartende Nutzergruppen, Parkfeldanzahl, Anzahl Veloabstellplätze, Anbindung Fuss-/ Veloverkehr und öffentlicher Verkehr, wichtigste Ziele und Quellen des erwarteten Verkehrsaufkommens) c) Information und Anreize, betriebliche und infrastrukturelle Massnahmen zur Förderung des Benützens des öffentlichen Verkehrs, Fuss- und Veloverkehrs, Car-Sharings, der Bildung von Fahrgemeinschaften d) Rechtsverbindliche lenkungswirksame Massnahmen. e) Monitoring / Controlling 4 Das Mobilitätskonzept und die vertragliche Sicherstellung der Umsetzung, einschliesslich Monitoring / Controlling, sind vom Gemeinderat vor Erteilung der ersten Baubewilligung zu genehmigen. 1 Die Erschliessung für den Velo- und Fussverkehr sowie MIV, Ver- und Entsorgung und Anlieferung erfolgt über die dargestellten Zufahrten. Sie ist so zu gestalten, dass eine sichere, konfliktfreie Erschliessung erfolgt. 2 Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätze in der Anlieferungsachse sind mit einer Wendemöglichkeit für Personenwagen auszugestalten. Eine durchgehende Verbindung (West-Ost) ist nur für die Anlieferung und Ver- und Entsorgung zulässig. Die Verbindung ist so zu gestalten, dass die Sicherheit der FussgängerInnen- und RadfahrerInnen (einschliesslich Schulwegsicherheit) gewährleistet bleibt. Art. 12 Mobilitätskonzept Art. 13 VerkehrserschliessungBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 3 Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte Zufahrt. 4 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisieren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren. Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, PostBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 Es sind ausreichend Retentionsbecken zu erstellen. Die detaillierte Lage und die Volumina der Retentionsflächen sind im Baugesuchsverfahren auf der Basis des Gutachtens der CES Ingenieure vom 2. Dezember 2019 aufzuzeigen. Umwelt 1 Die Decke und die Wände (oberhalb 0.5 m) der geschlossenen Rampe der Tiefgarage sind auf mindestens 10 m Länge (gemessen ab Einfahrt oben) absorbierend zu verkleiden. 2 Im Baubewilligungsverfahren sind die Anforderungen für lärmbelastete Gebiete gemäss Art. 22 USG und Art. 31 LSV sowie für die Errichtung ortsfester Anlagen nach Art. 25 USG und Art. 7 LSV zu überprüfen und nachzuweisen. Qualitätssicherung Für wesentliche Änderungen am Bebauungsplan, insbesondere wenn wesentlich vom städtebaulichen Richtprojekt oder vom Umgebungsplan abgewichen werden soll, und bei grösserer Veränderung am heutigen Alterszentrum Dreilinden, ist ein neues qualifiziertes Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Der Gemeinderat kann in begründeten Fällen geringfügige Ausnahmen von den Festlegungen des Bebauungsplans gestatten, sofern keine wesentlichen Interessen Dritter verletzt werden, mit der Ausnahme keine Mehrnutzung verbunden ist und dadurch eine gestalterische Verbesserung erzielt werden kann. Art. 17 Retention Art. 18 Lärmschutz Art. 19 Konzeptänderung Art. 20 AusnahmenBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 Bauweise 1 Die Baufelder definieren die mit Hochbauten bebaubaren Gebiete. 2 Entlang der Buonaserstrasse sind die Erdgeschosse mit mindestens 4 m Geschosshöhe zu erstellen. 3 Entlang der Pflichtbaulinien sind Vorsprünge und Einzüge für Balkone, Loggias und Fassadenrücksprünge auf maximal 1/3 der jeweiligen Fassadenlänge zulässig. 4 Südliche Flucht Annexbauten: Die Bauten der Baufelder A1/A2 und B1/B2 sind in der gleichen Fassadenfluchtlinie zu erstellen. Dasselbe gilt für die Bauten der Baufelder C1/C2 und D. Folgende Bauten und Gebäudeteile dürfen über das Baufeld hinausreichen oder ausserhalb des Baufeldes erstellt werden: a) Kleinbauten (z.B. für Veloabstellplätze), Erschliessungsanlagen, Entsorgungsanlagen und Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung, sofern sie sehr gut in die Umgebungsgestaltung integriert werden. b) Im Perimeter Unterniveaubauten: Einstellplätze für Autos, Motorräder, Velos und weitere Verkehrsmittel, sowie weitere Nutzflächen, die nicht dem dauernden Aufenthalt dienen. Bauteile wie Anlagen zur Belichtung oder Erschliessung (z.B. Glasdach/-kuppel, Zugang) dürfen oberirdisch sichtbar sein. c) Dachvorsprünge, Balkone, Loggien und dergleichen bis maximal 1 m. 1 Es sind nur Flachdächer zulässig. 2 Dachaufbauten dürfen nur dann über die zulässigen Höhenkoten gemäss Art. 8 und Art. 9 hinausragen, wenn sie technisch erforderlich sind und nicht anderweitig realisiert werden können. Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien sowie sichtdurchlässige und nicht spiegelnde Absturzsicherungen und Brüstungen sind davon ausgenommen. 3 Dachflächen auf den Baufeldern A2, B2 und C2 dürfen als Dachterrassen genutzt werden. 4 Nicht begehbare Dachflächen sind zu begrünen. Zur Energiegewinnung oder Belichtung genutzte Dachflächen sind hiervon ausgenommen. 5 Auf den Dach- und Terrassenflächen sind ausreichend Retentionsmassnahmen auszubilden. 6 Im Baugesuchsverfahren ist, mittels Materialisierung, Farbgebung oder dergleichen, eine Lösung zur abschnittsweisen Höhengliederung der Fassaden aufzuzeigen. Art. 4 Baufelder Art. 5 Bauten und Gebäudeteile ausserhalb der Baufelder Art. 6 Dach- und FassadengestaltungBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 Umgebung 1 Die Umgebung ist so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Etappierbarkeit eine sehr gute Gesamtwirkung entsteht. 2 Die Gestaltung der Umgebung erfolgt gestützt auf das Richtprojekt Umgebung vom 2. Dezember 2019. 3 Die Bepflanzung hat vorwiegend mit einheimischen und standortgerechten Arten zu erfolgen. Diese müssen genügend Wurzelraum, auch für grosswachsende Gehölze zur Verfügung haben. 4 Die Bepflanzung soll zu einer ökologischen Aufwertung und zur Kühlung des Stadtraums beitragen. 5 Die Bodenbeläge sind, mit Ausnahme der Verkehrserschliessung gemäss Art. 13, mit sickerfähigem Material auszugestalten. Es sind ausreichend Retentionsmassnahmen auszubilden. 6 Dauerhafte Lager- und Ausstellungsflächen sind in den Umgebungsbereichen nicht zulässig. 7 Für die Bauprojekte müssen qualifizierte Landschaftsarchitekten beigezogen werden. 1 Der Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz» ist öffentlich zugänglich, dient dem Aufenthalt und ist verkehrsfrei zu gestalten. Es sind ausreichend schattenspendende Grossbäume sowie ein Brunnen zu erstellen. Im südlichen Platzteil sind Grünflächen vorzusehen. Der Sichtbezug zwischen Schule Waldegg und Bahnhof Rotkreuz ist zu gewährleisten und es ist bei der Gestaltung Bezug auf die Erdgeschossnutzungen und den Dorfmattplatz auf der gegenüberliegenden Strassenseite zu nehmen. 2 Der Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün» ist so zu gestalten, dass eine sichere Querung der anliegenden Kantonsstrassen möglich ist. Es sind Hartbelagsflächen bis an die Fassade und strassenbegleitende Baumbepflanzungen zu realisieren. Die Umgebungsgestaltung ist mit der zuständigen kantonalen Dienststelle zu koordinieren. 3 Der Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe» dient als öffentlich zugänglicher Frei- und Begegnungsraum. Er ist verkehrsfrei zu gestalten und ermöglicht Durchwegungen in Querrichtung zwischen den Baufeldern. Die Haupterschliessungswege folgen entlang der Fassaden. Platzmittig sind parkartige Gartenräume und Sitzgelegenheiten zu erstellen. Art. 10
UmgebungsbereicheBebauungsplan Buonaserstrasse, Bestimmungen | 08.11.2022 3 Die Zufahrt zu der Tiefgarage erfolgt über die im Situationsplan dargestellte Zufahrt. 4 Die Taxi-Vorfahrt ist in dem im Situationsplan bezeichneten Bereich zu realisieren. Die Taxi-Vorfahrt ist exklusiv nur an konzessionierte Taxi-Unternehmen zur Benutzung freigegeben und entsprechend zu markieren und zu signalisieren. Bringen bzw. Holen durch Angehörige etc. sowie die Anlieferung (Kurier, Post etc.) fallen nicht darunter. 1 Die im Plan dargestellten Fusswegverbindungen sind öffentlich zugänglich, sicher und grosszügig auszugestalten und dauerhaft als solche freizuhalten. 2 Den im Situationsplan eingezeichneten Fusswegverbindungen ist ein öffentliches Wegrecht einzuräumen. 3 Die Fusswegverbindungen müssen behindertengerecht ausgestaltet sein. 1 Die Bemessung der Veloabstellplätze erfolgt gemäss gültiger VSS Norm. Kurzzeitabstellplätze sind in der im Situationsplan bezeichneten Bereichen zu realisieren. 2 Insgesamt dürfen im gesamten Perimeter maximal 150 Parkplätze erstellt werden. Für die einzelnen Baufelder gelten jeweils folgende Richtwerte: - Baufeld A1/A2: 40 - Baufeld B1/B2: 35 - Baufeld C1/C2 und D: 75 3 Die Parkplätze sind grundsätzlich im Perimeter Tiefgarage zu erstellen. 4 Im Bereich Oberirdische Parkplätze sind nur Behindertenparkplätze und die Anlieferung zulässig. 5 Alle öffentlich zugänglichen Parkplätze sind monetär und lenkungswirksam ab der ersten Minute zu bewirtschaften. 6 Die Erstellung der benötigten Velo- und Autoabstellplätze kann auf die jeweilige Bauetappe abgestimmt werden. 1 Die Unterflurcontainer sind in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen für Unterflurcontainer zu realisieren. Anzahl und genaue Lage der Unterflurcontainer sind im Baugesuchsverfahren aufzuzeigen. 2 Bei der etappierten Bebauung des Areals ist für die Bewirtschaftung der Unterflurcontainer der Baufelder A1/A2 ein provisorischer Wendehammer zulässig. Soweit dieser ausserhalb des Perimeters liegt, erfordert die Baubewilligung für die Baufelder A die entsprechende Zustimmung der Grundeigentümerin.
Fusswegverbindungen
Veloabstellplätze, Parkplätze,
Entsorgung N0 5 10 20 50 m LEGENDE Richtprojekt / Wettbewerbsergebnis Wegleitender Planinhalt Bepflanzung Hochstamm Bebauungsplan-Perimeter Baufelder Umgebungsbereich 2 «Strassenbegleitgrün» Baufelder und Umgebung Pflichtbaulinie Umgebungsbereich 1 «Dorfmattplatz» Perimeter Unterniveaubauten Südliche Flucht Annexbauten gemäss Art. 4, Abs. 4 (Lage schematisch) Umgebungsbereich 3 «Innenhöfe» Umgebungsbereich 4 «Erschliessungs- und Bewirtschaftungsflächen» Ein- / Ausfahrt Tiefgarage Öffentliche Fusswegverbindung Erschliessung (Lage schematisch) Zufahrt Behindertenparkplätze / Anlieferungsachse Oberirdische Behindertenparkplätze / AnlieferungPO C PV Veloabstellplätze (Kurzzeit) Containerstandorte Öffentliche Veloverbindung Retention PT Oberirdische Vorfahrt Taxi Verbindlicher Planinhalt Gemeinde Risch Bebauungsplan Buonaserstrasse 1:500 Plan vom 8. November 2022 Öffentliche Auflage vom bis 860.74 I 08.11.2022 I lbo ris_BBP_Buonaserstrassevwx Pubiliziert im Amtsblatt am: Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit Vom Gemeinderat beschlossen am: Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau / Sicherheit