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Regierungsratsverordnung über die Aufnahme des Feuchtbiotopes Hefleten, Zunzgen, in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler

Basel-Landschaft · 790.401 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

1 Das Feuchtbiotop Hefleten, Zunzgen, Felderregulierungsparzelle Nr. 2/60.6 (ca. 94,2 m²) und Felderregulierungsparzelle Nr. 60.30 (ca. 60,4 m²), Eigentum der Einwohnergemeinde Zunzgen, wird in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.

§ 2

1 Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

§ 3

1 Das Schutzziel ist die Erhaltung des Feuchtbiotopes für eine ungefährdete, natürliche Entwicklung von Flora und Fauna.

§ 4

1 Folgende Schutzmassnahmen sind einzuhalten: a. Verbote Ausgraben, Pflücken und Einbringen von Pflanzen; Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren. b. Einschränkungen: Die Wege dürfen nicht verlassen werden; Hunde sind an der Leine zu führen. c. * Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. 1) SGS 790.1, GS 22.641 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 25.546 2 790.401 2 Als Ausnahme vom Verbot gemäss § 4 Abs. 1 Bst. c bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen. *

§ 5

1 Unterhalt und Pflege obliegen der Gemeinde Zunzgen, die jedoch die erwachsenden Aufgaben dem Vogelschutzverein Zunzgen und ihrem Förster übertragen kann. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 25.546 3 790.401 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 20.09.1977 20.09.1977 Erlass Erstfassung GS 25.546 27.08.2024 28.09.2024 § 4 Abs. 1, Bst. c. eingefügt GS 2024.057 27.08.2024 28.09.2024 § 4 Abs. 2 eingefügt GS 2024.057 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 25.546 4 790.401 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 20.09.1977 20.09.1977 Erstfassung GS 25.546 § 4 Abs. 1, Bst. c. 27.08.2024 28.09.2024 eingefügt GS 2024.057 § 4 Abs. 2 27.08.2024 28.09.2024 eingefügt GS 2024.057 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 25.546

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