Art. 1 Il. Angebot
Betreiber Die Gemeinde Vaduz betreibt ein eigenes, über Kabel verbreitetes Fernsehprogramm. Dieses besteht aus dem Gemeindekanal und dem Teletext (TXT).
Vaduz · 588 · communal act
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Betreiber Die Gemeinde Vaduz betreibt ein eigenes, über Kabel verbreitetes Fernsehprogramm. Dieses besteht aus dem Gemeindekanal und dem Teletext (TXT).
Inhalt Das Programm umfasst im Gemeindekanal vor allem folgende Inhalte: a) Gemeindeeigene und landesweite Wahl- und Abstimmungsergebnisse b) Beschlüsse und Informationen des Gemeinderates und des Bürgermeisters, des Landtages und der Fürstlichen Regierung c) Verlautbarungen der Gemeinde(n) und des Landes d) Kulturelle und sportliche Veranstaltungen e) Vereinsanlässe f) Altersveranstaltungen g) Wahl- und Abstimmungssendungen h) Gottesdienste ij) Weitere Aktivitäten, die in einem engen Zusammenhang mit dem Gemeindeleben stehen ? Der Teletext enthält folgende Informationsseiten: a) Aus dem Gemeinderat b) Gemeindemitteilungen c) Amtliche Kundmachungen Reglement Gemeindekanal / TXT Seite 2 von 5 u m d) Kirche e) Veranstaltungen (öffentliche Anlässe) f) Vereinsinformationen (vereinsinterne Anlässe) g) Umwelt h) Allgemeines ij) Wichtige Telefonnummern $Die konkrete Aussendung wird verwaltungsintern geregelt und erfolgt über Tafeln sowie über bewegte Bilder. Die Aussendungen können direkt (Liveausstrahlung) oder indirekt (Aufzeichnung) übermittelt werden.
Programmgrundsätze und -struktur 'Die Programme müssen den Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Ausgewogenheit, der Gemeinde- und Landesbezogenheit sowie der Meinungsvielfalt entsprechen. ?Die folgenden Veranstaltungstypen sind bei der Programmgestaltung insbesondere zu berücksichtigen: a) Gemeindeveranstaltungen b) Vereinsveranstaltungen c) Informationsveranstaltungen d) Kulturveranstaltungen e) Wahl- und Abstimmungsveranstaltungen f) Sonstige Veranstaltungen g) Gottesdienste ? Veranstaltungen oder Anlässe, die nicht von einer Vaduzer Gruppierung angeboten werden oder nicht in der Gemeinde Vaduz stattfinden, werden nur dann ausgestrahlt, wenn sie von übergeordnetem bzw. landesweitem Interesse sind. *Die Übermittlung von Nachrichten, die kommerziell ausgerichtet oder von ausschliesslichem privatem Interesse sind, ist unzulässig.
Sendezeit Der Gemeindekanal und der TXT-Dienst können während 24 Stunden ausgestrahlt werden.
Zuständigkeit *Die inhaltliche Verantwortung für das ausgestrahlte Angebot trägt der Bürgermeister. Er hat über die Ausstrahlung und die Einhaltung der Programmgrundsätze zu wachen und entscheidet über die Aufschaltung oder Aussetzung einer Aussendung. Reglement Gemeindekanal / TXT Seite 3 von 5 | ? Die operative Betreuung des Gemeindekanals und des TXT-Dienstes erfolgt durch die Gemeindekanzlei.
Beschwerdeweg *Gegen den Entscheid des Bürgermeisters über die Aussendung eines Beitrages kann beim Gemeinderat schriftlich Beschwerde eingereicht werden.
Finanzierung 'Die Finanzierung des Gemeindekanals und des TXT-Dienstes erfolgt über den Gemeindehaushalt,
Inkrafttreten !Das Reglement für das gemeindeeigene Fernsehprogramm vom 24. Juli 1996 wird ausser Kraft gesetzt. ? Dieses Reglement tritt mit Genehmigung durch den Gemeinderat vom 23, September 2014 per 1. Januar 2015 in Kraft. Vaduz , 24. September 2014 \ eisterarht Vaduz Ewald Ospelt, Bürge aA Reglement Gemeindekanal / TXT Seite 4 von 5 EN Index I AO ERROR Art, 1 BetreibeT aus EEE EEE EEE ZZ UPON SZ EEE NE Ze NH Art. 3 Programmgrundsätze und -Struktür.......... ee Art 4 Sendezeiten EEE Art 5 Zustand EEE BENENNEN NOTE TE TEE] RE Art. 6 BeschwerdeWeQ EEE EEE Art; 7 Finanz ee EL Ve SCHUSSBESUTTEG ei ri EREEHNRRENEH Art. 8 Inkrafttreten. Reglement Gemeindekanal / TXT Seite 5 von 5