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Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

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Contents: 15 provisions
  1. § 1 Gegenstand
  2. § 2 Anhang
  3. § 4 Teilzeitstudium
  4. § 5 von Credits
  5. § 6 Eignungsabklärung
  6. § 7 Angebot
  7. § 8 Wahlpflichtmodule
  8. § 9 der Leistungsnachweise
  9. § 10 und Experten
  10. § 13 von Anschlussmodulen
  11. § 14 Wiederholung
  12. § 18 Studiums
  13. § 19 Abschlussnote
  14. § 20 Inkrafttreten
  15. § 21 Übergangsbestimmungen

15 provisions

§ 1 Gegenstand

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)2 den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie des Departements Angewandte Psychologie.

§ 2 Anhang

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt. § 3.5 Vollzeit- und

§ 4 Teilzeitstudium

1 Der Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie kann als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.4 2 Sowohl für das Vollzeit- als auch für das Teilzeitstudium besteht ein Regelstudienverlauf. 3 Ein Wechsel vom Vollzeit- ins Teilzeitstudium oder umgekehrt ist schriftlich bei der Studienleitung zu beantragen. Anrechnung

§ 5 von Credits

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene Credits werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. 2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen. 414.253.511 Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW B. Zulassung zum Studium

§ 6 Eignungsabklärung

1 Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen eine Eignungsabklärung bestehen. 2 Die Eignungsabklärung prüft kognitive, persönliche, emotionale, soziale und motivationale Kompetenzen. 3 Die Studienleitung ist für die Eignungsabklärung zuständig und entscheidet über die definitive Zulassung. 4 Die Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt. Endgültige Abweisung an einer anderen Hochschule § 6 a.3 Personen, die an einer anderen Hochschule im selben Fachbereich und auf derselben Studienstufe endgültig abgewiesen wurden, werden nicht zum Bachelorstudium zugelassen. C. Module

§ 7 Angebot

Das Angebot des Studiengangs setzt sich zusammen aus Pflichtmodulen sowie Wahlpflicht- und Wahlmodulen. Überzählige Wahl- und

§ 8 Wahlpflichtmodule

1 Überzählige Module oder Credits werden nicht berücksichtigt. 2 Massgebend sind die zuerst absolvierten Module. Bei Modulen, die im gleichen Semester abgelegt wurden, fallen jene mit den tieferen Noten als überzählig weg. D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise Zeitpunkt

§ 9 der Leistungsnachweise

1 Leistungsnachweise werden laufend erbracht. 2 In den Modulbeschreibungen können für bestimmte Module zeitlich abgesetzte Prüfungen vorgesehen werden. Expertinnen

§ 10 und Experten

1 Mündliche Prüfungen finden unter Beizug einer Expertin oder eines Experten statt. 2 Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und führen ein Stichwortprotokoll. Sie achten auf die korrekte Durchführung der Prüfung. Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511 Nachbesserungen § 11.4 1 Für Leistungsnachweise in Form einer schriftlichen Arbeit kann eine einmalige Nachbesserung erbracht werden, wenn a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)» bewertet wird und b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht. 2 Für eine erfolgreiche Nachbesserung wird der Leistungsnachweis mit der Note 4,00 oder dem Prädikat «bestanden» bewertet. Nachprüfungen§ 12.4 Für andere Formen von Leistungsnachweisen können einmalige Nachprüfungen angeboten werden, wenn a. die Gesamtbewertung des Moduls zwischen 3,50 und 3,99 liegt oder mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» bewertet wird und b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vorsieht. Besuch

§ 13 von Anschlussmodulen

1 Anschlussmodule dürfen unter Vorbehalt der Nachbesserung oder der Nachprüfung des vorangehenden Moduls besucht werden. 2 Wird auf eine Nachbesserung oder eine Nachprüfung verzichtet, ist der Besuch eines Anschlussmoduls erst nach erfolgreicher Wiederholung des vorangehenden Moduls möglich.

§ 14 Wiederholung

1 Am nächsten regulären Termin müssen wiederholt werden: a.4 Module mit einer Bewertung unter 3,50, b. Module mit dem Prädikat «nicht bestanden», c. Module nach einer erfolglosen Nachbesserung oder einer erfolglosen Nachprüfung, d. Module, bei denen auf eine Nachbesserung oder auf eine Nachprüfung verzichtet wurde. 2 Es sind sämtliche ungenügenden Leistungsnachweise des Moduls zu wiederholen. Bachelorarbeit§ 15.4 1 Mit der Bachelorarbeit kann frühestens nach Erreichen von 90 Credits begonnen werden. 2 Die Bachelorarbeit kann einzeln oder zu zweit geschrieben werden. 3 Das Modul Bachelorarbeit kann sich über zwei Semester erstrecken. 414.253.511 Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW Praktikum § 16.4 1 Das Praktikum dient der Umsetzung und Vertiefung der im Verlauf des Studiums erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen. 2 Mit dem Praktikum kann frühestens nach Erreichen von 120 Credits begonnen werden. 3 Die Studienleitung kann in begründeten Fällen Ausnahmen von Abs. 2 zulassen. E. Studienabschluss und Bachelordiplom Titel § 17.6 Das Bachelorstudium wird mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» abgeschlossen. Abschluss des

§ 18 Studiums

Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn 180 Credits in den vorgeschriebenen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen erworben wurden.

§ 19 Abschlussnote

Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt sämtlicher Noten in Pflicht- und Wahlpflichtmodulen. Die Note der Bachelorarbeit sowie die Noten von höchstens fünf weiteren Pflichtmodulen gemäss Anhang werden doppelt gewichtet. F. Schlussbestimmungen Genehmigung und

§ 20 Inkrafttreten

1 Diese Studienordnung tritt nach der Genehmigung durch den Fachhochschulrat am 1. August 2009 in Kraft. 2 Sie ersetzt die Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. August 2005.

§ 21 Übergangsbestimmungen

1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2009/ 2010 begonnen haben, unterstehen weiterhin der Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor-Studiengänge der Hochschule für Angewandte Psychologie (HAP) vom 10. August 2005. 2 Studierende, die bis Ende Herbstsemester 2014/15 das Studium nicht abgeschlossen haben, werden ab diesem Zeitpunkt für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt. Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen. Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW 414.253.511 G. Übergangsbestimmung vom 23. Februar 20173 § 22.3 1 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2017/ 2018 aufgenommen und zu diesem Zeitpunkt bereits Credits aus Modulen der Vertiefungsrichtungen erworben haben, setzen das Studium nach den Studienmodellen und Vertiefungen gemäss der vor der Änderung vom 23. Februar 2017 geltenden Regelung fort und schliessen mit jenen Vertiefungstiteln ab. 2 Studierende, die ihr Studium bis zum Ende des Herbstsemesters 2018/2019 nicht abgeschlossen haben, werden der Studienordnung gemäss Änderung vom 23. Februar 2017 unterstellt und schliessen ihr Studium mit dem Titel «Bachelor of Science ZHAW in Angewandter Psychologie» ab.6 1 OS 64, 420. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 30. Juni 2009. 2 LS 414.252.3. 3 Eingefügt durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017. 4 Fassung gemäss B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017. 5 Aufgehoben durch B vom 23. Februar 2017 (OS 72, 333; ABl 2017-04-07). In Kraft seit 1. Juni 2017. 6 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 506; ABl 2022-08-19). In Kraft seit 1. Januar 2023. 414.253.511 Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie – ZHAW Anhang3 zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Der Anhang zur Studienordnung für den Bachelorstudiengang in Angewandter Psychologie an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften Ressort Bildung Gertrudstrasse 15 Postfach 8400 Winterthur bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.

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