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Organisation: Departementsentscheid Kompetenzdelegation Parkraumbewirtschaftung; Subdelegation an die Abteilung Sicherheit und Verkehr

Zug · 7.7.5-4.1 · communal act

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Contents: 3 provisions
  1. § 1 Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Sonderbewilligungen für erleichtertes Parkieren gemäss § 15 der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-2) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.
  2. § 2 Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Zufahrtsbewilligungen gemäss §§ 3 ff. der Verordnung über die Erteilung von Zufahrtsbewilligungen vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-3) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.
  3. § 3 Dieser Entscheid tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Er wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gegeben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.

3 provisions

§ 1 Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Sonderbewilligungen für erleichtertes Parkieren gemäss § 15 der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-2) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.

Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Sonderbewilligungen für erleichtertes Parkieren gemäss § 15 der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-2) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.

§ 2 Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Zufahrtsbewilligungen gemäss §§ 3 ff. der Verordnung über die Erteilung von Zufahrtsbewilligungen vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-3) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.

Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Zufahrtsbewilligungen gemäss §§ 3 ff. der Verordnung über die Erteilung von Zufahrtsbewilligungen vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-3) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.

§ 3 Dieser Entscheid tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Er wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gegeben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.

Dieser Entscheid tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Er wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gegeben und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen.

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