§ 1 Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Sonderbewilligungen für erleichtertes Parkieren gemäss § 15 der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-2) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.
Die Kompetenz betreffend die Erteilung von Sonderbewilligungen für erleichtertes Parkieren gemäss § 15 der Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung vom 7. Dezember 2021 (SRS 7.7.5-2) wird an die Abteilung Sicherheit und Verkehr delegiert.