Law

Verordnung über das Waldreservat Breccaschlund

Fribourg · 721.3.36 · ordinance

Ask the law about thisMore laws of FribourgFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 8e1e508b4f688e1a9bd5553b5ab844cf7381ee60903642a2895262d4378b0caf

Contents: 2 provisions
  1. Art. 1 Waldreservat Breccaschlund – V 721.3.36
  2. Art. 2

2 provisions

Art. 1 Waldreservat Breccaschlund – V 721.3.36

1 Die Wälder, die sich innerhalb der Perimeter des am 15. November 2024 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:10'000 befinden und eine Fläche von 43,38 ha umfassen, werden zum Waldreservat Breccaschlund erklärt. Es handelt sich um ein Totalreservat. 2 Der Plan der Perimeter ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. Waldreservat Breccaschlund – V 721.3.36 3 Das Waldreservat bleibt ab dem 15. Dezember 2024 für die Dauer von 50 Jahren bestehen.

Art. 2

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten. 2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich: a) waldbauliche Massnahmen zum Sichern der Alpstrassen und der Wege der sanften Mobilität; b) Entfernen von Bäumen und Ästen, die auf die Alpweiden gefallen sind oder bald fallen könnten; c) Benutzung, Markierung und Unterhalt der Wege der sanften Mobilität; d) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen vom Amt für Wald und Natur verordnet werden; e) Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten; f) Sammeln von Pilzen unter Vorbehalt der einschlägigen Gesetzgebung. 3 Bei waldbaulichen Massnahmen werden die Bäume in den Wald gezogen und im Wald belassen, sofern dies mit einem vertretbaren Aufwand realisierbar ist. 4 Bei Eingriffen gegen den Borkenkäfer wird gefälltes Holz im Reservat am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde. Waldreservat Breccaschlund – V 721.3.36 Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) 02.12.2025 Erlass Grunderlass 01.12.2025 2025_094 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 02.12.2025 01.12.2025 2025_094

← Find another law