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Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung

Basel-Landschaft · 852.11 · ordinance

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 2des der familienergänzenden Kinderbetreuung nach
  4. § 3
  5. § 4

5 provisions

§ 1

Anerkennung von Tagesfamilienorganisationen 1 Für die Anerkennung von Tagesfamilienorganisationen gemäss § 3 des FEB- Gesetzes ist das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote («Amt») zuständig. 2 Die Anerkennung ist auf 4 Jahre befristet und kann verlängert werden.

§ 2

Ausrichtung der Aus- und Weiterbildungsbeiträge 1 Das Amt schliesst mit einem oder mehreren Anbietenden von Aus- und Weiterbildung für Tagesfamilienorganisationen und Tagesfamilien Leistungsvereinbarungen ab. 2 Es schliesst mit einem oder mehreren Anbietenden von Weiterbildung für Mitarbeitende von Angeboten der familienergänzenden Kinderbetreuung nach § 2 Bst. b und c des FEB-Gesetzes Leistungsvereinbarungen ab. 3 Die Angebote zur Weiterbildung stehen allen Mitarbeitenden von Angeboten

§ 2des der familienergänzenden Kinderbetreuung nach

FEB-Gesetzes offen. 4 Die Leistungsvereinbarungen sind zu befristen. 5 Das Amt kann Beiträge an die Ausbildung von Personen leisten, die in einer von einer Gemeinde anerkannten Betreuungsinstitution tätig sind. 6 Das Amt kann zu relevanten Themen Weiterbildungsveranstaltungen durchführen.

§ 3

Bedarfserhebungen 1 Die Gemeinden überprüfen den Bedarf an familienergänzender Kinderbetreuung in ihrer Gemeinde gemäss § 6 Abs. 1 des FEB-Gesetzes periodisch. 1) SGS 100 2) SGS 852 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.079 2 852.11 2 Das Amt stellt für die Bedarfserhebung Vorlagen zur Verfügung. 3 Die Nutzung der kantonalen Vorlagen ist für die Gemeinden freiwillig. 4 Der Nachweis über die Bedarfsdeckung und die Sicherstellung der Nutzung nach § 6 Abs. 3 des FEB-Gesetzes gilt als Erfüllung der Bedarfserhebungs- und Überprüfungspflicht.

§ 4

Meldung und Publikation der Ergebnisse 1 Die Gemeinden melden die Ergebnisse der Bedarfserhebungen dem Amt. 2 Das Amt stellt eine Vorlage für die Meldung zur Verfügung. 3 Das Amt sorgt für eine zeitnahe Publikation der Ergebnisse im Internet. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.079 3 852.11 Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit 13.12.2016 01.01.2017 Erlass Erstfassung GS 2016.079 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.079 4 852.11 Änderungstabelle - Nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 13.12.2016 01.01.2017 Erstfassung GS 2016.079 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2016.079

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