Art. 1 Trinkwasser
Anschlussgebühren Die Anschlussgebühr ist die Einkaufssumme in das Werk. Mit ihr erwirbt sich der Abonnent das Wasserbezugsrecht im Rahmen des Reglements. Die Höhe der Anschlussgebühr richtet sich nach dem Durchmesser des Anschlusses: a) CHF 500.00 bei Anschluss O von 40 mm b) CHF 800.00 bei Anschluss O von 70 mm c) CHF 1‘100.00 bei Anschluss O von 100 mm d) CHF 200.00 für landwirtschaftliche Gebäude Die Anschlussgebühr wird fällig mit dem Anschluss der Hausinstallation an das öffentliche Netz.