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Tarifblatt zum Wasserreglement

Planken · 73 · communal act

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1 Trinkwasser
  2. Art. 2
  3. Art. 3 Seite 3 von 3

3 provisions

Art. 1 Trinkwasser

Anschlussgebühren Die Anschlussgebühr ist die Einkaufssumme in das Werk. Mit ihr erwirbt sich der Abonnent das Wasserbezugsrecht im Rahmen des Reglements. Die Höhe der Anschlussgebühr richtet sich nach dem Durchmesser des Anschlusses: a) CHF 500.00 bei Anschluss O von 40 mm b) CHF 800.00 bei Anschluss O von 70 mm c) CHF 1‘100.00 bei Anschluss O von 100 mm d) CHF 200.00 für landwirtschaftliche Gebäude Die Anschlussgebühr wird fällig mit dem Anschluss der Hausinstallation an das öffentliche Netz.

Art. 2

Benützungsgebühren Die Benützungsgebühren werden jährlich nach folgenden Ansätzen erhoben: Grundgebühr a) CHF 40.00 bei Anschluss 0 von 40 mm b) CHF 80.00 bei Anschluss 0 von 70 mm c) CHF 100.00 bei Anschluss 0 von 100 mm Mengengebühr CHF 0.50 pro m3 Für leerstehende Häuser wird in jedem Fall die Grundgebühr erhoben (Brandschutz).

Art. 3 Seite 3 von 3

Wasser für Bauzwecke Für private Bauzwecke wird dem Bauherrn pro Wohnung CHF 50.00 verrechnet. Vom Gemeinderat Planken genehmigt am: 4. November 1993/GR96 Für den Gemeinderat: Eugen Beck, Vorsteher Lorenz Nägele, Vizevorsteher

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