Art. 1 Betreuungsgutscheine Kindertagesstätten und Tagesfamilien allgemein
1 Der Betreuungsgutschein errechnet sich aufgrund des massgebenden Einkommens gemäss Art. 2 BeV. Der Betreuungsgutschein nimmt mit steigendem massgebendem Einkommen linear ab. 2 Für die Berechnung des maximalen Betreuungsgutscheins wird die jeweils gültige kantonale Pauschale berücksichtigt, welche jährlich angepasst wird. 3 Die Einkommensuntergrenze des massgebenden Einkommens beträgt CHF 60'000.00. 4 Die Einkommensobergrenze des massgebenden Einkommens beträgt CHF 140'000.00. 5 Bei Halbtagesbetreuung in der Kindertagesstätte beträgt der Betreuungsgutschein maximal 67% des vollen Betreuungsgutscheins. 6 Der monatlich ausbezahlte Betrag wird mathematisch gerundet. 7 Beschäftigungspensen werden bei der Berücksichtigung des anrechenbaren Betreuungspensums jeweils auf die nächsten 10% aufgerundet.