Art. 2
Das Schulgeld pro Schülerin oder Schüler sowie Schuljahr wird wie folgt festgesetzt:3 Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Zürich Fr. mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich Fr. Kindergartenstufe Regelklassen 11 500 11 500 Primarstufe Regelklassen Besondere Klassen 15 400 23 100 15 400 23 100 Sekundarstufe Regelklassen Besondere Klassen Besondere Schulen 18 100 27 100 19 900 18 100 27 100 19 900 Begabtenförderung Universikum Jahreskurse und Halbjahreskurse Universikum, pro Lektion 17 17 1 Fassung gem. STRB Nr. 759 vom 2. Juli 2008; Inkrafttreten auf Schuljahr 2008/2009. 2 Fassung gem. STRB Nr. 561 vom 19. Juni 2013; Inkrafttreten 1. August 2013. 3 Fassung gem. STRB Nr. 1416 vom 14. Mai 2025; Inkrafttreten 1. August 2025. Grundsatz Schulgeldansätze 2Reglement über die Gebühren für auswärtige Schülerinnen und Schüler in der Volksschule der Stadt Zürich 412.150 Schulgeld für auswärtige Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kanton Zürich Fr. mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich Fr. Sonderschulen Heilpädagogische Schule (HPS): Beratung und Unterstützung Schule für Kinder und Jugendliche mit Körper- und Mehrfachbehinderungen (SKB): Beratung und Unterstützung Schule Fokus Sehen (SFS): Beratung und Unterstützung Low Vision-Abklärung Viventa15plus: Beratung und Unterstützung Integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) Kosten des bereitgestellten ISR-Settings Kosten des bereitgestellten ISR-Settings Pädagogisches Fachzentrum Zürich Beratung und Unterstützung 160 pro Stunde 160 pro Stunde Art. 3 (aufgehoben)4 Art. 3a5 1 Im Schulgeld für die Bereiche Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe sind folgende Leistungen enthalten: a. Unterricht; b. die ergänzenden Angebote der Regelklassen, der besonderen Klassen sowie der besonderen Schulen, c. die integrative Förderung (IF); d. der Aufnahmeunterricht für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache (DAZ); e. Therapien (Psychomotorik, Logopädie, Psychotherapie und audiopädagogische Therapie); f. Angebote der Begabtenförderung während der Unterrichtszeit;6 g. schulpsychologische Abklärung; h. schulärztliche, präventive Angebote und Abklärungen; 4 Aufgehoben gem. STRB Nr. 561 vom 19. Juni 2013; Inkrafttreten 1. August 2013. 5 Fassung gem. STRB Nr. 561 vom 19. Juni 2013; Inkrafttreten 1. August 2013. 6 Fassung gem. STRB Nr. 1416 vom 14. Mai 2025; Inkrafttreten 1. August 2025. Leistungsumfang Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe 3Reglement über die Gebühren für auswärtige Schülerinnen und Schüler in der Volksschule der Stadt Zürich 412.150 i. schulzahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen; j. musikalische Elementarerziehung (MEZ). 2 Im Schulgeld für die Bereiche Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe sind weitere Leistungen nicht enthalten. Darunter fallen insbesondere a. der Schulwegtransport; b. die Betreuung/Verpflegung (schulische Betreuungsangebote); c. die Behandlung in der Schulzahnklinik; d. der sonstige Unterricht an der Musikschule Konservatorium Zürich. Art. 3b7 1 Im Bereich Begabtenförderung Universikum umfasst das Schulgeld die Anzahl der Lektionen für einen Jahres- oder einen Halbjahreskurs Universikum (Wahlfachkurse gemäss Kursbeschreibung). 2 Nicht enthalten im Schulgeld sind weitere Leistungen wie insbesondere der Schulwegtransport, die Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung sowie Eintrittskosten. Art. 3c8 1 Das Leistungsangebot an den Sonderschulen umfasst behinderungsspezifische Sonderschulung, pädagogisch-therapeutische sowie medizinisch-therapeutische Massnahmen, Mittaghort (exklusive Eltern-Verpflegungsbeitrag), schul- und schulzahnärztliche Untersuchungen, Schulreisen, Lager (exklusive Elternbeitrag) sowie schulinterne Transporte. 2 Weitere Leistungen werden bei Inanspruchnahme zusätzlich verrechnet, insbesondere Freifächer, Instrumentalunterricht und freiwilliger Schulsport, Organisation und/oder Durchführung des Transports Wohnort/Schule sowie über das Grundangebot der Sonderschulung hinausgehende Tagesstrukturen.