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Verordnung über die Anlagenbenutzung durch Dritte (ABV)

Thun · 154.242.1 · ordinance

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Contents: 29 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10 jeweils auf Ende des Monats gekündigt werden.1
  11. Art. 11
  12. Art. 12
  13. Art. 13
  14. Art. 14
  15. Art. 15
  16. Art. 16
  17. Art. 17
  18. Art. 18
  19. Art. 19
  20. Art. 20
  21. Art. 21
  22. Art. 22
  23. Art. 23
  24. Art. 28
  25. Art. 29
  26. Art. 30
  27. Art. 31
  28. Art. 32
  29. Art. 33

Proposed changes to this act

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29 provisions

Art. 1

Diese Verordnung regelt die Benutzung durch Dritte und die entsprechende Erhebung von Gebühren der a Schul- und Sportanlagen, b städtischen Badebetriebe, c städtischen Eissportbetriebe, d …3 e weiterer in der Nutzungsverantwortung des Amts für Bildung und Sport liegenden Räumlichkeiten.

Propose a change

Art. 2

1 Die Benutzungen durch Dritte bedingen eine Bewilligung oder eine Nutzungsvereinbarung. 2 Absatz 1 gilt nicht hinsichtlich individueller Eintritte und des Materialverleihs in Bade- und Eissportbetrieben. 3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Benutzung der Anlagen. 4 Im öffentlichen Interesse können Organisationen und Einzelpersonen von der Benutzung ausgeschlossen werden. 5 Das Einholen weiterer, zur Durchführung von Anlässen nötiger Bewilligungen ist Sache der Veranstalter.

Propose a change

Art. 3

1 Bewilligungen werden auf schriftliches Gesuch hin erteilt. 2 Die Gesuche müssen mindestens Angaben enthalten a zum Zweck, b zur Dauer, c zum Wochentag und der Tageszeit der gewünschten Benutzung 1 Mit Revisionen vom 4.7.2018 (GRB Nr. 416, in Kraft seit 1.7.2018), 18.3.2020 (GRB Nr. 228, in Kraft seit 1.4.2020) sowie 9.12.2020 (GRB Nr. 971, in Kraft seit 1.1.2021) 2 SSG 101.1 3 Aufgehoben am 9.12.2020 Geltungsbereich Bewilligung, Nutzungsvereinbarung Gesuch 2 154.242.1 sowie d zur Ansprechperson und Rechnungsadresse. 3 Sie müssen frühzeitig beim Amt für Bildung und Sport eingereicht werden.

Propose a change

Art. 4

1 Das Amt für Bildung und Sport ist zuständig für a die Erteilung und den Widerruf von Bewilligungen an die Benutzerinnen und Benutzer und b die Rechnungsstellung der entsprechenden Gebühren. 2 Es kann im Einvernehmen mit dem Amt für Stadtliegenschaften Nutzungsvereinbarungen abschliessen und in Form von Richtlinien weitere Nutzungsbestimmungen erlassen.

Propose a change

Art. 5

Zusätzlich zu den im Anhang aufgeführten Gebühren ist allenfalls die Mehrwertsteuer gemäss dem jeweils geltenden gesetzlichen Ansatz geschuldet.

Propose a change

Art. 6

Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, soweit nicht Vorauszahlung vereinbart wurde. 2. Besondere Bestimmungen 2.1 Schul- und Sportanlagen

Propose a change

Art. 7

1 Sämtliche Schul- und Sportanlagen dienen in erster Linie der Schule. 2 Zu den Schul- und Sportanlagen gehören1 a Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen und Sportplätze bei Schulanlagen; b Räumlichkeiten in Schulhäusern wie Aulen, Singsäle und Spezialräume c Schulküchen d Stadion Lachen sowie e Kunst- und Naturrasenspielfelder. Art. 7a2 1 Ausserhalb der Unterrichtszeiten werden Bewilligungen nach folgender Priorität erteilt a Volksschule, Organe der Stadt Thun (Stadtverwaltung, städtische 1 Fassung vom 18.3.2020 2 Eingefügt am 4.7.2018 Zuständigkeit Mehrwertsteuer Fälligkeit Grundsätze Nutzungspriorität 3 154.242.1 Kommissionen und Arbeitsgruppen) b freiwilliger Schulsport c Angebote von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun) für Kinder und Jugendliche d andere Angebote von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun) e Institutionen und weitere Organisationen der Stadt Thun f kantonale und private Schulen in Thun g Einzelpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Thun h Sportverbände und J+S zu Kurszwecken i übrige Nutzungen. 2 Innerhalb der einzelnen Prioritäten werden die Gesuche in Reihenfolge ihres Eingangs beurteilt.

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Art. 8

1 Das Amt für Bildung und Sport legt im Einvernehmen mit dem Amt für Stadtliegenschaften die Öffnungszeiten der Schul- und Sportanlagen fest. 2 Die Schul- und Sportanlagen sind während der Schulferien geschlossen. Davon ausgenommen sind gemäss den individuellen Nutzungsbestimmungen a die Dreifachsporthallen, b die Mehrzweckhallen und c einzelne Turnhallen.

Propose a change

Art. 9

1 Die Bewilligung berechtigt zur Benutzung der Hallen, Räume und Plätze inklusive Tribünen, Garderoben, Duschen, Beleuchtung und Heizung. 2 Eine Dauerbewilligung berechtigt zur regelmässigen Benutzung der Anlagen während der angegebenen Zeit. 3 Die Dauerbewilligung gilt unbefristet und kann von den Nutzenden

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Art. 10 jeweils auf Ende des Monats gekündigt werden.1

1 Die Dauerbewilligung begründet keinen Anspruch auf Benutzung der betreffenden Anlagenteile während der Ferien und anderer von der Schule als notwendig erachteten Belegungen. 2 Für die Nutzer und Nutzerinnen entsteht dadurch kein Kompensationsanspruch.

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Art. 11

1 Für die Benutzung von Schul- und Sportanlagen werden Gebühren gemäss Anhang 1 erhoben. 1 Eingefügt am 18.3.2020 2 Fassung vom 18.3.2020 Öffnungszeiten Umfang der Bewilligungen Ferien und andere Belegungen Gebühren 4 154.242.1 2 Die Gebühren werden anteilsmässig auf 15 Minuten genau, bei Dauerbewilligungen auf den Monat genau, in Rechnung gestellt. 3 Das Amt für Bildung und Sport kann einmalig oder befristet auf die Erhebung einer Gebühr verzichten oder diese reduzieren, insbesondere wenn deren Zahlung eine unzumutbare Härte darstellen würde. 4 Ab einer Nutzungsdauer von acht Stunden wird der achtfache Stundentarif als Tagespauschale verrechnet. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im Anhang. 5 Für die Benutzung der Schul- und Sportanlagen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25 Prozent auf dem Totalbetrag erhoben.

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Art. 12

Die Bewilligung zur schulfremden Benutzung der Anlagenteile kann widerrufen werden, wenn a es die Interessen der Schule verlangen, b das Amt für Bildung und Sport zu Optimierungszwecken der Belegungen Änderungen vornehmen muss, c eine andauernd ungenügende Nutzung festgestellt wird, oder d die Nutzenden die vorliegenden Bestimmungen, weitere Benutzungsvorschriften oder übergeordnetes Recht verletzen.

Propose a change

Art. 13

1 Die Nutzenden haben dafür zu sorgen, dass der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird. 2 Sie haben auf Reinlichkeit zu achten, das Amt für Bildung und Sport kann sie zum Ersatz zusätzlicher Reinigungskosten verpflichten. 3 Sie haben den Weisungen von Hauswartschaft, Schulleitung und anderem zuständigen Personal Folge zu leisten.

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Art. 14

1 Die frei zugänglichen Aussenbereiche der Schul- und Sportanlagen stehen der Öffentlichkeit im Rahmen der richterlichen Verbote täglich unentgeltlich bis längstens 22.00 Uhr zur Benutzung frei. 2 Vorbehalten bleibt die Benutzung durch die Schule oder durch Dritte mit Bewilligung. 2.2 Badebetriebe

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Art. 15

Für den Eintritt in die städtischen Badebetriebe und die Benutzung von deren Einrichtungen werden Gebühren gemäss Anhang 2 erhoben. Widerruf Pflichten der Nutzenden Freie Benutzung Gebühren 5 154.242.1

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Art. 16

1 Sämtliche Jahresabonnemente für das Strandbad Thun gelten auch für das Flussbad Schwäbis. 2 Die Jahresabonnemente sind ab Kaufdatum bis zum Vortag im Folgejahr gültig.

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Art. 17

1 Wenn innerhalb der gleichen Familie (Vater, Mutter, Kinder, Stief- und Pflegekinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr) mindestens für einen Elternteil sowie ein Kind ein Jahresabonnement gelöst wird, wird auf die Abonnemente eine Ermässigung gewährt.1 2 Die Abonnemente müssen gleichzeitig an der Strandbadkasse gelöst werden.

Propose a change

Art. 19

1 Inhabern und Inhaberinnen eines Saisonabonnements eines im Bäderverbund Thunersee angeschlossenen Hallen- oder Freibades wird bei Vorweisung des Abonnements eine Ermässigung von 50 Prozent auf dem jeweiligen Einzeleintrittspreis gewährt. 2 Die Ermässigung, die Inhabern und Inhaberinnen eines Jahresabonnements der Badebetriebe Thun auf den Eintrittspreisen der dem Bäderverbund Thunersee angeschlossenen Hallen- oder Freibäder gewährt wird, richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bades. 2.3 Eissportbetriebe

Propose a change

Art. 20

1 Für den Eintritt in die städtischen Eissportbetriebe und die Benutzung deren Anlagen und Einrichtungen sowie für die Vermietung von Material werden Gebühren gemäss Anhang 3 erhoben. 2 Die Gebühren werden anteilsmässig auf die Minute genau in Rechnung gestellt. Art. 20a3 Die Jahresabonnemente sind ab Kaufdatum bis zum Vortag im Folgejahr gültig. 1 Fassung vom 9.12.2020 2 Fassung vom 18.3.2020 3 Eingefügt am 9.12.2020 Geltungsbereich der Jahresabonnemente Ermässigung für Familien Gratiseintritt Gegenseitige Vergünstigung in den Bädern der Region Gebühren Geltungsbereich der Jahresabonnemente 6 154.242.1

Propose a change

Art. 21

1 Wenn innerhalb der gleichen Familie (Vater, Mutter, Kinder, Stief- und Pflegekinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr) mindestens für einen Elternteil sowie ein Kind ein Jahresabonnement gelöst wird, wird auf die Abonnemente eine Ermässigung gewährt.2 2 Die Abonnemente müssen gleichzeitig an der Kunsteisbahnkasse gelöst werden.

Propose a change

Art. 23

1 Das Amt für Bildung und Sport kann die Benutzung einer Eissportanlage aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise einschränken. 2 Ebenso kann es die Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe begrenzen. 3 Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Eintrittsgeldes besteht nicht. 2.4 …3 Art. 24 bis 273 2.5 Weitere Räumlichkeiten

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Art. 28

Für die Benutzung von weiteren Räumlichkeiten, die in der Nutzungsverantwortung des Amts für Bildung und Sport liegen, werden Gebühren gemäss Anhang 5 erhoben.

Propose a change

Art. 29

1 Betreffend die Räumlichkeiten des Kompetenzzentrums für Integration kann das Amt für Bildung und Sport auf die Erhebung einer Gebühr verzichten bei a einer Benutzung von weniger als einer Stunde, b Benutzungen zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Integrationsleitbildes und c bei nicht kommerziellen Angeboten und Anlässen von regelmässigen Besucherinnen und Besuchern. 1 Fassung vom 18.3.2020 2 Fassung vom 9.12.2020 3 Aufgehoben am 9.12.2020 Ermässigung für Familien Gratiseintritt Nutzungseinschränkungen Gebühren 1. Grundsatz 2. Verzicht 7 154.242.1 2 Betreffend die Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit kann das Amt für Bildung und Sport auf die Erhebung einer Gebühr verzichten bei a einer Benutzung von weniger als einer Stunde, b bei nicht kommerziellen Angeboten und Anlässen von regelmässigen Besucherinnen und Besuchern und c nicht kommerziellen Angeboten und Anlässen von Einzelpersonen, Gruppen oder Institutionen für die Bevölkerung im Quartier.

Propose a change

Art. 30

Die Räumlichkeiten Mädchentreff Aarequai 70 und Mädchentreff Robi stehen grundsätzlich nur Mädchen und Frauen zur Verfügung. 3. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Propose a change

Art. 31

Für Dauerbewilligungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt wurden, gilt das neue Recht.

Propose a change

Art. 32

Mit dem Inkrafttreten wird die Verordnung vom 22. November 2013 über die Anlagebenutzung durch Dritte (ABV) aufgehoben.

Propose a change

Art. 33

Diese Verordnung tritt auf den 1. April 2016 in Kraft. Thun, 4. Mai 2016 Namens des Gemeinderates Der Stadtpräsident: Lanz Der Stadtschreiber: Huwyler Müller Mädchentreff Übergangsbestimmung Aufhebung bisherigen Rechts Inkrafttreten 8 154.242.1 Anhang 1 Gebühren für Schul- und Sportanlagen Tarif 01: Kostenlos für: - Behindertenorganisationen und –verbände - Thuner Stadtverwaltung, städtische Kommissionen und Arbeitsgruppen, öffentliche Kindergärten, Volksschule, heimatliche Sprach- und Kulturkurse (HSK) - nicht-kommerzielle Angebote von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr* an Werktagen bis 20 Uhr - nicht-kommerzielle Angebote für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr* mit Wohnsitz in der Stadt Thun an Werktagen bis 20 Uhr. Tarif 12: An Werktagen nach 20 Uhr, am Wochenende und während den Schulferien ganztags für nicht-kommerzielle Angebote: - von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun) für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr* - für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr* mit Wohnsitz in der Stadt Thun. Tarif 21: Nicht-kommerzielle Angebote von: - Institutionen und weiteren Organisationen der Stadt Thun, Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun), Privatpersonen mit Wohnsitz in Thun - privaten und kantonalen Schulen in Thun, auswärtigen Schulen; - Sportverbänden und J+S zur Ausbildung von Leitungspersonen. Tarif 3: Übrige Nutzungen * Der Anteil von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr an der Gesamtzahl der Teilnehmenden muss mindestens 50 Prozent betragen (Tarif 0 oder 1), andernfalls gilt der Erwachsenentarif 2. 1. Turn-, Sport- und Mehrweckhallen und Sportplätze2 Anlage Einheit (bei Dauerbewilligungen 60 Min.) Tarif 1 Tarif 2 Tarif 3 Dreifachsporthalle 3/3 (inkl. MUR-Halle und Mehrzweckhallen Armee) Jahr 450.-- 900.-- 1800.-- Sommer 165.-- 330.-- 660.-- Winter 285.-- 570.-- 1140.-- 60 Minuten 20.-- 40.-- 80.-- Dreifachsporthalle 2/3 Jahr 300.-- 600.-- 1200.-- Sommer 105.-- 210.-- 420.-- Winter 195.-- 390.-- 780.-- 60 Minuten 15.-- 30.-- 60.-- Dreifachsporthalle 1/3 Jahr 150.-- 300.-- 600.-- Sommer 55.-- 110.-- 220.-- Winter 95.-- 190.-- 380.-- 60 Minuten 10.-- 20.-- 40.-- 1 Fassung vom 4.7.2018 2 Fassung vom 18.3.2020 9 154.242.1 Einfachturnhalle, Bärensaal, Mehrzweckhallen Allmendingen und Goldiwil für sportliche Zwecke Jahr 120.-- 240.-- 480.-- Sommer 45.-- 90.-- 180.-- Winter 75.-- 150.-- 300.-- 60 Minuten 7.50 15.-- 30.-- Lachenhalle Gymnastikraum, Dojo, Schwingkeller1 Jahr 110.-- 220.-- 440.-- Sommer 45.-- 90.-- 180.-- Winter 65.-- 130.-- 260.-- 60 Minuten 10.-- 20.-- 40.-- Lachenhalle Druckluftwaffenanlage Jahr (Mo – Fr von 17.00 – 21.45 Uhr) 4100.-- 8200.-- 60 Minuten 10.-- 20.-- 40.-- Lachenhalle VIP-Lounge Jahr 2000.-- Anlass und Tag 200.-- Lachenhalle Buvette Gotthelfhalle Buvette Jahr 800.-- Anlass und Tag 80.-- Kraftraum Lachenhalle Saison und Person 10.-- Progymatte Lehrschwimmbecken Jahr 250.-- 500.-- 1000.-- Sommer 100.-- 200.-- 400.-- Winter 150.-- 300.-- 600.-- 60 Minuten 17.50 35.-- 70.-- Hartplätze inkl. Leichtathletikanlagen bei Schulanlagen Jahr 100.-- 200.-- 400.-- Sommer 65.-- 130.-- 260.-- Winter 35.-- 70.-- 140.-- 60 Minuten 10.-- 20.-- 40.-- Beachvolleyballfeld Buchholz Sommer 55.-- 110.-- 220.-- 60 Minuten 7.50 15.-- 30.-- Garderoben inkl. Duschen ohne weitere Anlagenteile Pro Benützung 22.50 45.-- 90.-- Mehrzweckhalle Allmendingen und Goldiwil für nicht-sportliche Zwecke: Bühne, Foyer, Garderoben Mindestgebühr für 3 Stunden 67.50 135.-- 170.-- Jede weitere Stunde 22.50 45.-- 90.-- Tagespauschale ohne zeitliche Begrenzung 300.-- 600.-- 1200.-- Probe; bei Bühnen- und Saalproben 22.50 45.-- 90.-- Einrichten (Vereine aus Allmendingen / Goldiwil bis 5 Stunden gratis) 15.-- 30.-- 60.-- Zusätzliche Hauswartstunden für Bühnendienst / Stunde 60.-- 60.-- 60.-- Anlässe; zusätzlich pro Anlass für Küchen- bzw. Officebelegung 250.-- 250.-- 250.-- Empfänge der Dorfvereine nach kt. und eidg. Festen Gratis 1 Fassung vom 9.12.2020 10 154.242.1 2. Räumlichkeiten in Schulhäusern wie Aulen, Singsäle und Spezialräume1 Anlage Einheit (bei Dauerbewilligungen 60 Min.) Tarif 1 Tarif 2 Tarif 3 Aulen, Singsäle, Spezialräume Jahr 110.-- 220.-- 440.-- Sommer 50.-- 100.-- 200.-- Winter 60.-- 120.-- 240.-- 60 Minuten 10.-- 20.-- 40.-- 3. Schulküchen1 a) Schulküche Raumbenutzung pauschal Fr. 80.-- Geschirrbenutzung pauschal Fr. 40.-- b) Insbesondere folgende gemeinnützige Institutionen erhalten auf die Raumpauschale eine Ermässigung um 50 Prozent: Volkshochschule Region Thun, Verein Thuner Ferienpass, Vereinigung pensionierte Lehrpersonen, Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte und Blinde, Schweizerischer Gemeinnütziger Frauenverein Sektion Thun, Thuner Schulhauswarte, Schweizer Arbeiterhilfswerk Thun, Pro Senectute Oberland-West. c) Die Pauschale für die Geschirrbenutzung wird in jedem Fall ganz erhoben. 4. Stadion Lachen und Kunst- und Naturrasenspielfelder1 a) Anlagenteil Einheit (bei Dauerbewilligungen 60 Min.) Tarif 1 Tarif 2 Tarif 3 Ganzes Stadion inkl. Garderobe, Tribüne, Lautsprecheranlage und Beleuchtung niedrigste Stufe Jahr 800.-- 1600.-- 3200.-- Sommer 565.-- 1130.-- 2260.-- Winter (ohne Hauptfeld 1) 235.-- 470.-- 940.-- Pro Tag 300.-- 600.-- 1200.-- 60 Minuten 50.-- 100.-- 200.-- Nur Laufbahnen inkl. Garderobe, Tribüne, Lautsprecheranlage und Beleuchtung niedrigste Stufe Jahr 450.-- 900.-- 1800.-- Sommer 285.-- 570.-- 1140.-- Winter 165.-- 330.-- 660.-- Pro Tag 150.-- 300.-- 600.-- 60 Minuten 25.-- 50.-- 100.-- Nur Hauptfeld 1 im Stadion Lachen, inkl. Garderobe, Tribüne, Lautsprecheranlage und Beleuchtung niedrigste Stufe Sommer 335.-- 670.-- 1340.-- Pro Tag 180.-- 360.-- 720.-- 60 Minuten 30.-- 60.-- 120.-- Verstärkte Platzbeleuchtung Leichtathletikanlagen und Rasenspielfelder Stufe 1 (TV-tauglich) pro Abend 300.-- 300.-- 300.-- Stufe 2 (bis zweithöchste Liga) pro Abend 200.-- 200.-- 200.-- Ganzes Kunstrasenspielfeld2 Jahr 500.-- 1000.-- 2000.-- Sommer 260.-- 520.-- 1040.-- Winter 240.-- 480.-- 960.-- Pro Tag 150.-- 300.-- 600.-- 60 Minuten 25.-- 50.-- 100.-- Halbes Kunstrasenspielfeld2 Jahr 250.-- 500.-- 1000.-- Sommer 130.-- 260.-- 520.-- Winter 120.-- 240.-- 480.-- Pro Tag 75.-- 150.-- 300.-- 60 Minuten 15.-- 30.-- 60.-- Ganzes Naturrasenspielfeld Sommer 260.-- 520.-- 1040.-- Pro Tag 150.-- 300.-- 600.-- 60 Minuten 25.-- 50.-- 100.-- 1 Fassung vom 18.3.2020 2 Fassung vom 9.12.2020 11 154.242.1 Halbes Naturrasenspielfeld Sommer 130.-- 260.-- 520.-- Pro Tag 75.-- 150.-- 300.-- 60 Minuten 15.50 25.-- 50.-- Rasenplätze Schulanlagen Sommer 100.-- 200.-- 400.-- 60 Minuten 15.-- 30.-- 60.-- Nur Garderobenbenutzung inkl. Dusche Jahr 220.-- 440.-- 880.-- Sommer 100.-- 200.-- 300.-- Winter 120.-- 240.-- 480.-- pro Benützung 22.50 45.-- 90.-- Küche Clubhaus Anlass und Tag 80.-- Kraftraum Stadion Lachen Saison und Person 10.-- b) Werbetafeln pro Jahr 1000.-- c) …1 1 Aufgehoben am 9.12.2020 12 154.242.1 Anhang 2 Gebühren für die Badebetriebe 1. Strandbad Thun1 a) Eintritte Einzeleintritt in Fr. 10-er Karte Jahreskarte in Fr.2 Erwachsene 7.-- 60.-- 90.-- Lehrlinge / Studierende, Senioren ab 65 Jahren 5.-- 42.-- 60.-- Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 3.-- 25.-- 35.-- Kinder bis 5.99 Jahren Gratis b) ½ Eintritte Bäderverbund* / Kulturlegi / Blaue Karte / Einzeleintritt mit Gästekarte Einzeleintritt in Fr. 10-er Karte Jahreskarte in Fr. Erwachsene 3.50 30.-- 45.-- Lehrlinge / Studierende, Senioren ab 65 Jahren 2.50 21.-- 30.-- Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 1.50 12.50 17.50 * Vergünstigung Bäderverbund nur für Einzeleintritt.2 c) Familientarif, wenn für mind. 1 Elternteil und 1 Kind zusammen gelöst wird Jahreskarte in Fr. Erwachsene 80.-- Lehrlinge / Studierende 50.-- Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 30.-- Ab dem 4. Kind Gratis d) Gruppeneintritte mindestens 10 Personen Einzeleintritt in Fr. Erwachsene 6.-- Lehrlinge / Studierende, Senioren ab 65 Jahren 4.-- Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 2.-- e) Gratiseintritt Einzeleintritt Schulen und Tagesschulen von Thun Gratis Thuner Ferienpass Gratis Invalide mit IV-Ausweis und Begleitpersonen von Schwerstbehinderten Gratis Restaurantgäste Gratis Pressefreikarten Gratis Polizei, Ärzte und Ärztinnen, Sanitätsdienst mit Ausweis2 Gratis Lieferantinnen und Lieferanten und Personen im Dienst des Strandbades Gratis Teilnehmende und Gäste bei Wasserballmatches Gratis Gäste mit Versicherungskarte der Vivao Sympany Gratis f) Kabinenvermietung pro Fr. Familienkabinen gross Saison 280.-- Familienkabinen klein Saison 220.-- Liegestuhlfach, Spielzeugfach Saison 30.-- Wertsachenfach Tag 2.50 g) Materialvermietung pro Fr. Badkleider, Badetuch Stück und Tag 5.-- Bälle, Federball, Tischtennis, Boccia Set und Tag 5.-- 1 Fassung vom 18.3.2020 2 Fassung vom 9.12.2020 13 154.242.1 h) Wasservermietung / Anlagenteile pro Fr. 50m Becken Bahn und Stunde 20.-- Wöchentlich 1 Stunde pro Bahn und Saison 240.-- Ganzes Becken pro Benutzung 400.-- 25m Becken Bahn und Stunde 20.-- Wöchentlich 1 Stunde pro Bahn und Saison 240.-- Ganzes Becken pro Benutzung 400.-- Nichtschwimmerbecken, Sprungturm + Grube Anlagenteil und Stunde 20.-- Wöchentlich 1 Stunde pro Anlagenteil und Saison 240.-- Beachvolleyballfeld und Rasenfeld Feld und Stunde 20.-- Grossfeld und Tag 240.-- Wellnessraum OG Hauptgebäude Stunde 20.-- Wöchentlich 1 Stunde 200.-- Materialraum Jahr 240.-- 2. Flussbad Schwäbis1 a) Eintritte Einzeleintritt in Fr. 10-er Karte Jahreskarte in Fr.* Erwachsene 5.-- 45.-- 90.-- Lehrlinge / Studierende, Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren 4.-- 36.-- 60.-- Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 2.50 22.50 35.-- Kinder bis 5.99 Jahren Gratis * Jahreskarten müssen an der Strandbadkasse gelöst werden.2 b) ½ Eintritte Bäderverbund** / Kulturlegi / Blaue Karte / Einzeleintritt mit Gästekarte Einzeleintritt in Fr. 10-er Karte Jahreskarte in Fr.* Erwachsene 2.50 22.50 45.-- Lehrlinge / Studierende, Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren 2.-- 18.-- 30.-- Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 1.50 12.-- 17.50 * Jahreskarten müssen an der Strandbadkasse gelöst werden. ** Vergünstigung Bäderverbund nur für Einzeleintritt.2 c) Einrichtungen pro Fr. Kabinenabonnemente Saison 99.-- Wertsachenfach Tag 2.50 Rasenfeld und weitere Anlageteile 1 Stunde 20.-- 1 Fassung vom 18.3.2020 2 Fassung vom 9.12.2020 14 154.242.1 Anhang 3 Gebühren für die Eissportbetriebe 1. Kunsteisbahn a) Eintritte1 Einzeleintritt in Fr. 12-er Karte Jahreskarte in Fr.2 Erwachsene 7.-- 60.-- 140.-- Kinder ab 6 bis 15.99 Jahren 4.-- 40.-- 70.-- Lehrlinge / Studierende u. Seniorinnen u. Senioren ab 65 Jahren 5.-- 50.-- 100.-- Zuschauerinnen und Zuschauer bei allg. Eislauf 1.-- --- 20.-- Invalide mit Begleitpersonen, Personen mit Thuner Ferienpass Gratis --- --- Schulen und Tagesschulen von Thun Gratis --- --- Begleitpersonen von Schulgruppen (Volksschule, Berufsschule, Wirtschaftsschule und ähnlichen Gratis --- --- Restaurant Besucherinnen und Besucher mittels Jeton 1.-- --- --- Kollektiveintritte ab 10 Personen - Erwachsene - 10 Kinder (von 6 bis 15.99 Jahren) - Lehrlinge / Studierende und Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren 6.-- 3.-- 4.-- --- --- b) Vereinskarte für aktive Vereinsmitglieder der Eissportvereine der Stadt Thun (Vereinsbestätigung der Mitgliedschaft erforderlich), die Vereinskarte ist während der laufenden Saison gültig und berechtigt die Vereinsmitglieder der Eissportvereine ebenfalls zum freien, öffentlichen Eislauf2 Vereinskarte in Fr.2 Aktive Kinder und Jugendliche ab 6 bis 19.99 Jahren 20.-- Aktive Erwachsene ab 20 Jahren 30.-- Vorstandsmitglieder, Teamarzt, Trainer, Teamleiter, Sportchef, Masseur, Physio, Betreuer der Eissportvereine 10.-- c) Schlittschuhverleih Pro Paar in Fr. Erwachsene ab 20 Jahren 8.-- Jugendliche, Kinder, Schulen, Invalide 6.-- Schlittschuhe schleifen 8.50 d) Materialvermietungen Pro 2 Stunden in Fr. Eishockeystock für Feldspieler (rechts oder links) 2.-- Eishockey-Puck 1.-- Laufhilfen für Kinder Gratis e) Eisvermietungen Halleneisfeld pro Stunde in Fr. Ausseneisfeld pro Stunde in Fr. Halleneisfeld pro Spiel in Fr. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr im Rahmen einer Vereinstätigkeit der Gemeinde Thun Montag bis Freitag, bis 20:00 Uhr Gratis Gratis Gratis Montag bis Freitag, ab 20:00 Uhr 190.-- 110.-- 540.-- Samstag und Sonntag ohne Zeitbegrenzung 50.-- 30.-- 140.-- Thuner Hockey-Vereine der 2. bis 4. Liga (mit Statuten) + Diverse 190.-- 110.-- 550.-- Auswärtige Hockey-Vereine der 2. bis 4. Liga + Diverse 210.-- 120.-- 600.-- 1 Fassung vom 18.3.2020 2 Fassung vom 9.12.2020 15 154.242.1 Thuner Hockey-Vereine bis 1. Liga (mit Statuten) 190.-- 110.-- 640.-- Auswärtige Hockey-Vereine bis 1. Liga 210.-- 120.-- 800.-- Eisstock-Vereine 190.-- 110.-- 500.-- Plausch-Hockeyspiele ohne Eisreinigung und ohne Matchuhr jedoch inkl. Garderoben und Duschenbenützung (Eiszeit 2.5 Stunden) --- --- 500.-- Pro Eisreinigung (1 Eisreinigung wird immer verrechnet) --- --- 40.-- Matchuhr pro Spiel, ohne Bedienungsperson --- --- 40.-- Person zur Matchuhrbedienung --- --- 120.-- Kassierin zur Ausgabe von Matchkarten bei Spielen, Anlässen etc. sowie zusätzliche Dienstleistungen des Eissportpersonals 50.-- --- --- f) Tagesvermietungen für Events (inkl. Nebenkosten) Halleneisfeld pro Tag in Fr. Ausseneisfeld pro Tag in Fr. Mietgebühr für Event pro Tag im Winter 1800.-- 1200.-- Mietgebühr für Event pro Tag im Sommer 1700.-- 900.-- g) Sommerbetrieb für Inline Montag bis Donnerstag, 09:00 – 11:45 / 13:30 – 15:45 Uhr Einzeleintritt in Fr. Halleneisfeld pro Stunde in Fr. Halleneisfeld pro Spiel in Fr. Erwachsene 3.-- --- --- Kinder ab 6 bis 15.99 Jahren 2.-- --- --- Abendvermietungen an Inlinevereinigungen oder Sportvereine (inkl. Garderoben- und Duschenbenützung) --- 125.-- 275.-- h) Werbeflächen Kunsteisbahn1 Gebühr pro Saison in Fr. Die Stadt Thun überlässt dem EHC Thun gemäss Nutzungsvereinbarung die vorgesehenen Flächen zur ausschliesslichen Nutzung. 12000.-- i) Plakataushang1 Aushänge von kleineren Vereins- oder Hinweisplakaten innerhalb der Anlage bewilligt die Betriebsleitung. Eine Gebühr wird nicht erhoben. --- 2. Curlinghalle Grabengut a) Dauerbenutzung Curlinghalle inkl. Restaurant Taverne während Curlingsaison2 Gebühren gemäss individueller Nutzungsvereinbarung b) Individuelle Hallenvermietungen (ohne Restaurant und nur ausserhalb Curlingsaison) Ganze Halle in Fr. Tagesvermietung für Veranstaltungen Dritter (inkl. Nebenkosten) 1500.-- Wochenvermietung an Sportvereine mit Sitz in Thun (inkl. Nebenkosten) 150.-- Wochenvermietung an auswärtige Sportvereine (inkl. Nebenkosten) 600.-- c) Materialvermietungen Stück pro Tag in Fr. Stuhl (ohne Transport und Auf- und Ablad) 1.50 Tisch (ohne Transport und Auf- und Ablad) 5.-- d) Werbeflächen Curlinghalle1 Gebühr pro Saison in Fr. Die Stadt Thun überlässt dem Curling Club Thun Regio gemäss Nutzungsvereinbarung die vorgesehenen Flächen zur ausschliesslichen Nutzung. Eingeschlossen in Nutzungsvereinbarung 1 Eingefügt am 4.7.2018 2 Fassung vom 9.12.2020 16 154.242.1 e) Plakataushang1 Aushänge von kleineren Vereins- oder Hinweisplakaten innerhalb der Anlage bewilligt die Betriebsleitung. Eine Gebühr wird nicht erhoben. --- Anhang 41 1 Aufgehoben am 9.12.2020 17 154.242.1 Anhang 5 Gebühren für weitere Räumlichkeiten in der Nutzungsverantwortung des Amts für Bildung und Sport 1. Räume des Kompetenzzentrums Integration Thun-Oberland1 Raum Einheit Fr. Saal Parterre ½ Tag (bis 5 Stunden) 100.-- 1 Tag (ab 5 Stunden) 200.-- Unterrichtsraum Parterre (0.06 und 0.07) ½ Tag (bis 5 Stunden) 50.-- 1 Tag (ab 5 Stunden) 100.-- Semestermiete für nicht-kommerzielle Kursanbieterinnen und Kursanbieter 500.-- Sitzungszimmer 1. Stock (1.02) Pro Stunde 20.-- Gruppenraum 1. Stock (1.03) ½ Tag (bis 5 Stunden) 50.-- 1 Tag (ab 5 Stunden) 100.-- Semestermiete für nicht-kommerzielle Kursanbieterinnen und Kursanbieter 500.-- Küche ½ Tag (bis 5 Stunden) 40.-- 1 Tag (ab 5 Stunden) 80.-- Für kommerzielle Anlässe wird die doppelte Mietgebühr verrechnet. Für ausserordentliche Aufwendungen der Vermieterin wie Reinigung und Aufräumen nach einem Anlass werden nachträglich Fr. 40.00 pro Stunde Arbeitsaufwand verrechnet. 2. Räume für die Kinder- und Jugendarbeit1 Raum Einheit Fr. Robinsonspielplatz, Robihaus Nicht-kommerzielle Anlässe 40.-- Kommerzielle Anlässe, pro Halbtag 50.-- Mädchentreff Aarequai 70 Nicht-kommerzielle Anlässe 10.-- Kommerzielle Anlässe, pro Halbtag 50.-- 1 Fassung vom 4.7.2018

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