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29 provisions
Art. 1
Diese Verordnung regelt die Benutzung durch Dritte und die entsprechende Erhebung von Gebühren der
a Schul- und Sportanlagen,
b städtischen Badebetriebe,
c städtischen Eissportbetriebe,
d …3
e weiterer in der Nutzungsverantwortung des Amts für Bildung und
Sport liegenden Räumlichkeiten.
Propose a changeArt. 2
1 Die Benutzungen durch Dritte bedingen eine Bewilligung oder eine
Nutzungsvereinbarung.
2 Absatz 1 gilt nicht hinsichtlich individueller Eintritte und des Materialverleihs in Bade- und Eissportbetrieben.
3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Benutzung der Anlagen.
4 Im öffentlichen Interesse können Organisationen und Einzelpersonen
von der Benutzung ausgeschlossen werden.
5 Das Einholen weiterer, zur Durchführung von Anlässen nötiger
Bewilligungen ist Sache der Veranstalter.
Propose a changeArt. 3
1 Bewilligungen werden auf schriftliches Gesuch hin erteilt.
2 Die Gesuche müssen mindestens Angaben enthalten
a zum Zweck,
b zur Dauer,
c zum Wochentag und der Tageszeit der gewünschten Benutzung
1 Mit Revisionen vom 4.7.2018 (GRB Nr. 416, in Kraft seit 1.7.2018), 18.3.2020 (GRB
Nr. 228, in Kraft seit 1.4.2020) sowie 9.12.2020 (GRB Nr. 971, in Kraft seit 1.1.2021)
2 SSG 101.1
3 Aufgehoben am 9.12.2020
Geltungsbereich
Bewilligung,
Nutzungsvereinbarung
Gesuch
2 154.242.1
sowie
d zur Ansprechperson und Rechnungsadresse.
3 Sie müssen frühzeitig beim Amt für Bildung und Sport eingereicht
werden.
Propose a changeArt. 4
1 Das Amt für Bildung und Sport ist zuständig für
a die Erteilung und den Widerruf von Bewilligungen an die Benutzerinnen und Benutzer und
b die Rechnungsstellung der entsprechenden Gebühren.
2 Es kann im Einvernehmen mit dem Amt für Stadtliegenschaften Nutzungsvereinbarungen abschliessen und in Form von Richtlinien weitere
Nutzungsbestimmungen erlassen.
Propose a changeArt. 5
Zusätzlich zu den im Anhang aufgeführten Gebühren ist allenfalls die
Mehrwertsteuer gemäss dem jeweils geltenden gesetzlichen Ansatz geschuldet.
Propose a changeArt. 6
Die Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung
zu bezahlen, soweit nicht Vorauszahlung vereinbart wurde.
2. Besondere Bestimmungen
2.1 Schul- und Sportanlagen
Propose a changeArt. 7
1 Sämtliche Schul- und Sportanlagen dienen in erster Linie der Schule.
2 Zu den Schul- und Sportanlagen gehören1
a Turn-, Sport- und Mehrzweckhallen und Sportplätze bei
Schulanlagen;
b Räumlichkeiten in Schulhäusern wie Aulen, Singsäle und
Spezialräume
c Schulküchen
d Stadion Lachen sowie
e Kunst- und Naturrasenspielfelder.
Art. 7a2
1 Ausserhalb der Unterrichtszeiten werden Bewilligungen nach folgender Priorität erteilt
a Volksschule, Organe der Stadt Thun (Stadtverwaltung, städtische
1 Fassung vom 18.3.2020
2 Eingefügt am 4.7.2018
Zuständigkeit
Mehrwertsteuer
Fälligkeit
Grundsätze
Nutzungspriorität
3 154.242.1
Kommissionen und Arbeitsgruppen)
b freiwilliger Schulsport
c Angebote von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun) für
Kinder und Jugendliche
d andere Angebote von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun)
e Institutionen und weitere Organisationen der Stadt Thun
f kantonale und private Schulen in Thun
g Einzelpersonen mit Wohnsitz in der Stadt Thun
h Sportverbände und J+S zu Kurszwecken
i übrige Nutzungen.
2 Innerhalb der einzelnen Prioritäten werden die Gesuche in Reihenfolge ihres Eingangs beurteilt.
Propose a changeArt. 8
1 Das Amt für Bildung und Sport legt im Einvernehmen mit dem Amt
für Stadtliegenschaften die Öffnungszeiten der Schul- und Sportanlagen
fest.
2 Die Schul- und Sportanlagen sind während der Schulferien geschlossen. Davon ausgenommen sind gemäss den individuellen
Nutzungsbestimmungen
a die Dreifachsporthallen,
b die Mehrzweckhallen und
c einzelne Turnhallen.
Propose a changeArt. 9
1 Die Bewilligung berechtigt zur Benutzung der Hallen, Räume und
Plätze inklusive Tribünen, Garderoben, Duschen, Beleuchtung und
Heizung.
2 Eine Dauerbewilligung berechtigt zur regelmässigen Benutzung der
Anlagen während der angegebenen Zeit.
3 Die Dauerbewilligung gilt unbefristet und kann von den Nutzenden
Propose a changeArt. 10 jeweils auf Ende des Monats gekündigt werden.1
1 Die Dauerbewilligung begründet keinen Anspruch auf Benutzung der
betreffenden Anlagenteile während der Ferien und anderer von der
Schule als notwendig erachteten Belegungen.
2 Für die Nutzer und Nutzerinnen entsteht dadurch kein Kompensationsanspruch.
Propose a changeArt. 11
1 Für die Benutzung von Schul- und Sportanlagen werden Gebühren
gemäss Anhang 1 erhoben.
1 Eingefügt am 18.3.2020
2 Fassung vom 18.3.2020
Öffnungszeiten
Umfang der Bewilligungen
Ferien und andere
Belegungen
Gebühren
4 154.242.1
2 Die Gebühren werden anteilsmässig auf 15 Minuten genau, bei Dauerbewilligungen auf den Monat genau, in Rechnung gestellt.
3 Das Amt für Bildung und Sport kann einmalig oder befristet auf die
Erhebung einer Gebühr verzichten oder diese reduzieren, insbesondere
wenn deren Zahlung eine unzumutbare Härte darstellen würde.
4 Ab einer Nutzungsdauer von acht Stunden wird der achtfache Stundentarif als Tagespauschale verrechnet. Vorbehalten bleiben abweichende Regelungen im Anhang.
5 Für die Benutzung der Schul- und Sportanlagen an Samstagen,
Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von 25 Prozent auf dem Totalbetrag erhoben.
Propose a changeArt. 12
Die Bewilligung zur schulfremden Benutzung der Anlagenteile kann
widerrufen werden, wenn
a es die Interessen der Schule verlangen,
b das Amt für Bildung und Sport zu Optimierungszwecken der Belegungen Änderungen vornehmen muss,
c eine andauernd ungenügende Nutzung festgestellt wird, oder
d die Nutzenden die vorliegenden Bestimmungen, weitere Benutzungsvorschriften oder übergeordnetes Recht verletzen.
Propose a changeArt. 13
1 Die Nutzenden haben dafür zu sorgen, dass der Schulbetrieb nicht
beeinträchtigt wird.
2 Sie haben auf Reinlichkeit zu achten, das Amt für Bildung und Sport
kann sie zum Ersatz zusätzlicher Reinigungskosten verpflichten.
3 Sie haben den Weisungen von Hauswartschaft, Schulleitung und
anderem zuständigen Personal Folge zu leisten.
Propose a changeArt. 14
1 Die frei zugänglichen Aussenbereiche der Schul- und Sportanlagen
stehen der Öffentlichkeit im Rahmen der richterlichen Verbote täglich
unentgeltlich bis längstens 22.00 Uhr zur Benutzung frei.
2 Vorbehalten bleibt die Benutzung durch die Schule oder durch Dritte
mit Bewilligung.
2.2 Badebetriebe
Propose a changeArt. 15
Für den Eintritt in die städtischen Badebetriebe und die Benutzung von
deren Einrichtungen werden Gebühren gemäss Anhang 2 erhoben.
Widerruf
Pflichten der
Nutzenden
Freie Benutzung
Gebühren
5 154.242.1
Propose a changeArt. 16
1 Sämtliche Jahresabonnemente für das Strandbad Thun gelten auch
für das Flussbad Schwäbis.
2 Die Jahresabonnemente sind ab Kaufdatum bis zum Vortag im
Folgejahr gültig.
Propose a changeArt. 17
1 Wenn innerhalb der gleichen Familie (Vater, Mutter, Kinder, Stief-
und Pflegekinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr) mindestens für einen Elternteil sowie ein Kind ein Jahresabonnement gelöst wird, wird
auf die Abonnemente eine Ermässigung gewährt.1
2 Die Abonnemente müssen gleichzeitig an der Strandbadkasse gelöst
werden.
Propose a changeArt. 18
Die Gratiseintritte sind im Anhang 2 geregelt.
Propose a changeArt. 19
1 Inhabern und Inhaberinnen eines Saisonabonnements eines im Bäderverbund Thunersee angeschlossenen Hallen- oder Freibades wird
bei Vorweisung des Abonnements eine Ermässigung von 50 Prozent
auf dem jeweiligen Einzeleintrittspreis gewährt.
2 Die Ermässigung, die Inhabern und Inhaberinnen eines Jahresabonnements der Badebetriebe Thun auf den Eintrittspreisen der dem
Bäderverbund Thunersee angeschlossenen Hallen- oder Freibäder gewährt wird, richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Bades.
2.3 Eissportbetriebe
Propose a changeArt. 20
1 Für den Eintritt in die städtischen Eissportbetriebe und die Benutzung
deren Anlagen und Einrichtungen sowie für die Vermietung von Material
werden Gebühren gemäss Anhang 3 erhoben.
2 Die Gebühren werden anteilsmässig auf die Minute genau in Rechnung gestellt.
Art. 20a3
Die Jahresabonnemente sind ab Kaufdatum bis zum Vortag im Folgejahr gültig.
1 Fassung vom 9.12.2020
2 Fassung vom 18.3.2020
3 Eingefügt am 9.12.2020
Geltungsbereich
der Jahresabonnemente
Ermässigung für
Familien
Gratiseintritt
Gegenseitige
Vergünstigung in
den Bädern der
Region
Gebühren
Geltungsbereich
der Jahresabonnemente
6 154.242.1
Propose a changeArt. 21
1 Wenn innerhalb der gleichen Familie (Vater, Mutter, Kinder, Stief-
und Pflegekinder bis zum vollendeten 15. Altersjahr) mindestens für einen Elternteil sowie ein Kind ein Jahresabonnement gelöst wird, wird
auf die Abonnemente eine Ermässigung gewährt.2
2 Die Abonnemente müssen gleichzeitig an der Kunsteisbahnkasse
gelöst werden.
Propose a changeArt. 22
Die Gratiseintritte sind im Anhang 3 geregelt.
Propose a changeArt. 23
1 Das Amt für Bildung und Sport kann die Benutzung einer Eissportanlage aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder
organisatorischen Gründen ganz oder teilweise einschränken.
2 Ebenso kann es die Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe begrenzen.
3 Ein Anspruch auf Rückerstattung des bereits geleisteten Eintrittsgeldes besteht nicht.
2.4 …3
Art. 24 bis 273
2.5 Weitere Räumlichkeiten
Propose a changeArt. 28
Für die Benutzung von weiteren Räumlichkeiten, die in der Nutzungsverantwortung des Amts für Bildung und Sport liegen, werden Gebühren gemäss Anhang 5 erhoben.
Propose a changeArt. 29
1 Betreffend die Räumlichkeiten des Kompetenzzentrums für Integration kann das Amt für Bildung und Sport auf die Erhebung einer Gebühr
verzichten bei
a einer Benutzung von weniger als einer Stunde,
b Benutzungen zur Erbringung von Leistungen im Rahmen des Integrationsleitbildes und
c bei nicht kommerziellen Angeboten und Anlässen von regelmässigen
Besucherinnen und Besuchern.
1 Fassung vom 18.3.2020
2 Fassung vom 9.12.2020
3 Aufgehoben am 9.12.2020
Ermässigung für
Familien
Gratiseintritt
Nutzungseinschränkungen
Gebühren
1. Grundsatz
2. Verzicht
7 154.242.1
2 Betreffend die Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit kann das
Amt für Bildung und Sport auf die Erhebung einer Gebühr verzichten bei
a einer Benutzung von weniger als einer Stunde,
b bei nicht kommerziellen Angeboten und Anlässen von regelmässigen
Besucherinnen und Besuchern und
c nicht kommerziellen Angeboten und Anlässen von Einzelpersonen,
Gruppen oder Institutionen für die Bevölkerung im Quartier.
Propose a changeArt. 30
Die Räumlichkeiten Mädchentreff Aarequai 70 und Mädchentreff Robi
stehen grundsätzlich nur Mädchen und Frauen zur Verfügung.
3. Übergangs- und Schlussbestimmungen
Propose a changeArt. 31
Für Dauerbewilligungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung erteilt
wurden, gilt das neue Recht.
Propose a changeArt. 32
Mit dem Inkrafttreten wird die Verordnung vom 22. November 2013
über die Anlagebenutzung durch Dritte (ABV) aufgehoben.
Propose a changeArt. 33
Diese Verordnung tritt auf den 1. April 2016 in Kraft.
Thun, 4. Mai 2016 Namens des Gemeinderates
Der Stadtpräsident: Lanz
Der Stadtschreiber: Huwyler Müller
Mädchentreff
Übergangsbestimmung
Aufhebung bisherigen Rechts
Inkrafttreten
8 154.242.1
Anhang 1
Gebühren für Schul- und Sportanlagen
Tarif 01: Kostenlos für:
- Behindertenorganisationen und –verbände
- Thuner Stadtverwaltung, städtische Kommissionen und Arbeitsgruppen, öffentliche Kindergärten, Volksschule, heimatliche Sprach- und Kulturkurse (HSK)
- nicht-kommerzielle Angebote von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun) für Kinder und Jugendliche bis zum
vollendeten 20. Lebensjahr* an Werktagen bis 20 Uhr
- nicht-kommerzielle Angebote für Kinder und Jugendliche bis
zum vollendeten 20. Lebensjahr* mit Wohnsitz in der Stadt
Thun an Werktagen bis 20 Uhr.
Tarif 12: An Werktagen nach 20 Uhr, am Wochenende und während den
Schulferien ganztags für nicht-kommerzielle Angebote:
- von Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun) für Kinder
und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr*
- für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr*
mit Wohnsitz in der Stadt Thun.
Tarif 21: Nicht-kommerzielle Angebote von:
- Institutionen und weiteren Organisationen der Stadt Thun, Thuner Vereinen (Sitz gemäss Statuten in Thun), Privatpersonen
mit Wohnsitz in Thun
- privaten und kantonalen Schulen in Thun, auswärtigen Schulen;
- Sportverbänden und J+S zur Ausbildung von Leitungspersonen.
Tarif 3: Übrige Nutzungen
* Der Anteil von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr an der Gesamtzahl der Teilnehmenden muss mindestens 50
Prozent betragen (Tarif 0 oder 1), andernfalls gilt der Erwachsenentarif 2.
1. Turn-, Sport- und Mehrweckhallen und Sportplätze2
Anlage Einheit (bei Dauerbewilligungen 60 Min.)
Tarif 1
Tarif 2
Tarif 3
Dreifachsporthalle 3/3
(inkl. MUR-Halle und Mehrzweckhallen
Armee)
Jahr 450.-- 900.-- 1800.--
Sommer 165.-- 330.-- 660.--
Winter 285.-- 570.-- 1140.--
60 Minuten 20.-- 40.-- 80.--
Dreifachsporthalle 2/3 Jahr 300.-- 600.-- 1200.--
Sommer 105.-- 210.-- 420.--
Winter 195.-- 390.-- 780.--
60 Minuten 15.-- 30.-- 60.--
Dreifachsporthalle 1/3 Jahr 150.-- 300.-- 600.--
Sommer 55.-- 110.-- 220.--
Winter 95.-- 190.-- 380.--
60 Minuten 10.-- 20.-- 40.--
1 Fassung vom 4.7.2018
2 Fassung vom 18.3.2020
9 154.242.1
Einfachturnhalle, Bärensaal,
Mehrzweckhallen Allmendingen und
Goldiwil für sportliche Zwecke
Jahr 120.-- 240.-- 480.--
Sommer 45.-- 90.-- 180.--
Winter 75.-- 150.-- 300.--
60 Minuten 7.50 15.-- 30.--
Lachenhalle Gymnastikraum, Dojo,
Schwingkeller1
Jahr 110.-- 220.-- 440.--
Sommer 45.-- 90.-- 180.--
Winter 65.-- 130.-- 260.--
60 Minuten 10.-- 20.-- 40.--
Lachenhalle Druckluftwaffenanlage Jahr (Mo – Fr von 17.00 –
21.45 Uhr)
4100.-- 8200.--
60 Minuten 10.-- 20.-- 40.--
Lachenhalle VIP-Lounge Jahr 2000.--
Anlass und Tag 200.--
Lachenhalle Buvette
Gotthelfhalle Buvette
Jahr 800.--
Anlass und Tag 80.--
Kraftraum Lachenhalle Saison und Person 10.--
Progymatte Lehrschwimmbecken Jahr 250.-- 500.-- 1000.--
Sommer 100.-- 200.-- 400.--
Winter 150.-- 300.-- 600.--
60 Minuten 17.50 35.-- 70.--
Hartplätze inkl. Leichtathletikanlagen
bei Schulanlagen
Jahr 100.-- 200.-- 400.--
Sommer 65.-- 130.-- 260.--
Winter 35.-- 70.-- 140.--
60 Minuten 10.-- 20.-- 40.--
Beachvolleyballfeld Buchholz Sommer 55.-- 110.-- 220.--
60 Minuten 7.50 15.-- 30.--
Garderoben inkl. Duschen ohne
weitere Anlagenteile
Pro Benützung 22.50 45.-- 90.--
Mehrzweckhalle Allmendingen und
Goldiwil für nicht-sportliche Zwecke:
Bühne, Foyer, Garderoben
Mindestgebühr für 3
Stunden
67.50 135.-- 170.--
Jede weitere Stunde 22.50 45.-- 90.--
Tagespauschale ohne
zeitliche Begrenzung
300.-- 600.-- 1200.--
Probe; bei Bühnen- und
Saalproben
22.50 45.-- 90.--
Einrichten (Vereine aus
Allmendingen / Goldiwil bis
5 Stunden gratis)
15.-- 30.-- 60.--
Zusätzliche
Hauswartstunden für
Bühnendienst / Stunde
60.-- 60.-- 60.--
Anlässe; zusätzlich pro
Anlass für Küchen- bzw.
Officebelegung
250.-- 250.-- 250.--
Empfänge der Dorfvereine
nach kt. und eidg. Festen
Gratis
1 Fassung vom 9.12.2020
10 154.242.1
2. Räumlichkeiten in Schulhäusern wie Aulen, Singsäle und
Spezialräume1
Anlage Einheit (bei Dauerbewilligungen 60 Min.)
Tarif 1
Tarif 2
Tarif 3
Aulen, Singsäle, Spezialräume Jahr 110.-- 220.-- 440.--
Sommer 50.-- 100.-- 200.--
Winter 60.-- 120.-- 240.--
60 Minuten 10.-- 20.-- 40.--
3. Schulküchen1
a) Schulküche Raumbenutzung pauschal Fr. 80.--
Geschirrbenutzung pauschal Fr. 40.--
b) Insbesondere folgende gemeinnützige Institutionen erhalten auf die Raumpauschale eine Ermässigung
um 50 Prozent: Volkshochschule Region Thun, Verein Thuner Ferienpass, Vereinigung pensionierte Lehrpersonen, Beratungs- und Rehabilitationsstelle für Sehbehinderte und Blinde, Schweizerischer
Gemeinnütziger Frauenverein Sektion Thun, Thuner Schulhauswarte, Schweizer Arbeiterhilfswerk Thun,
Pro Senectute Oberland-West.
c) Die Pauschale für die Geschirrbenutzung wird in jedem Fall ganz erhoben.
4. Stadion Lachen und Kunst- und Naturrasenspielfelder1
a) Anlagenteil Einheit (bei Dauerbewilligungen 60 Min.)
Tarif 1
Tarif 2
Tarif 3
Ganzes Stadion inkl. Garderobe,
Tribüne, Lautsprecheranlage und
Beleuchtung niedrigste Stufe
Jahr 800.-- 1600.-- 3200.--
Sommer 565.-- 1130.-- 2260.--
Winter (ohne Hauptfeld 1) 235.-- 470.-- 940.--
Pro Tag 300.-- 600.-- 1200.--
60 Minuten 50.-- 100.-- 200.--
Nur Laufbahnen inkl. Garderobe,
Tribüne, Lautsprecheranlage und
Beleuchtung niedrigste Stufe
Jahr 450.-- 900.-- 1800.--
Sommer 285.-- 570.-- 1140.--
Winter 165.-- 330.-- 660.--
Pro Tag 150.-- 300.-- 600.--
60 Minuten 25.-- 50.-- 100.--
Nur Hauptfeld 1 im Stadion Lachen,
inkl. Garderobe, Tribüne, Lautsprecheranlage und Beleuchtung niedrigste
Stufe
Sommer 335.-- 670.-- 1340.--
Pro Tag 180.-- 360.-- 720.--
60 Minuten 30.-- 60.-- 120.--
Verstärkte Platzbeleuchtung
Leichtathletikanlagen und
Rasenspielfelder
Stufe 1 (TV-tauglich) pro
Abend
300.-- 300.-- 300.--
Stufe 2 (bis zweithöchste
Liga) pro Abend
200.-- 200.-- 200.--
Ganzes Kunstrasenspielfeld2 Jahr 500.-- 1000.-- 2000.--
Sommer 260.-- 520.-- 1040.--
Winter 240.-- 480.-- 960.--
Pro Tag 150.-- 300.-- 600.--
60 Minuten 25.-- 50.-- 100.--
Halbes Kunstrasenspielfeld2 Jahr 250.-- 500.-- 1000.--
Sommer 130.-- 260.-- 520.--
Winter 120.-- 240.-- 480.--
Pro Tag 75.-- 150.-- 300.--
60 Minuten 15.-- 30.-- 60.--
Ganzes Naturrasenspielfeld Sommer 260.-- 520.-- 1040.--
Pro Tag 150.-- 300.-- 600.--
60 Minuten 25.-- 50.-- 100.--
1 Fassung vom 18.3.2020
2 Fassung vom 9.12.2020
11 154.242.1
Halbes Naturrasenspielfeld Sommer 130.-- 260.-- 520.--
Pro Tag 75.-- 150.-- 300.--
60 Minuten 15.50 25.-- 50.--
Rasenplätze Schulanlagen Sommer 100.-- 200.-- 400.--
60 Minuten 15.-- 30.-- 60.--
Nur Garderobenbenutzung inkl.
Dusche
Jahr 220.-- 440.-- 880.--
Sommer 100.-- 200.-- 300.--
Winter 120.-- 240.-- 480.--
pro Benützung 22.50 45.-- 90.--
Küche Clubhaus Anlass und Tag 80.--
Kraftraum Stadion Lachen Saison und Person 10.--
b) Werbetafeln pro Jahr 1000.--
c) …1
1 Aufgehoben am 9.12.2020
12 154.242.1
Anhang 2
Gebühren für die Badebetriebe
1. Strandbad Thun1
a) Eintritte Einzeleintritt in Fr.
10-er Karte
Jahreskarte in
Fr.2
Erwachsene 7.-- 60.-- 90.--
Lehrlinge / Studierende, Senioren ab 65 Jahren 5.-- 42.-- 60.--
Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 3.-- 25.-- 35.--
Kinder bis 5.99 Jahren Gratis
b) ½ Eintritte Bäderverbund* / Kulturlegi / Blaue Karte / Einzeleintritt mit Gästekarte
Einzeleintritt in Fr.
10-er Karte
Jahreskarte in Fr.
Erwachsene 3.50 30.-- 45.--
Lehrlinge / Studierende, Senioren ab 65 Jahren 2.50 21.-- 30.--
Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 1.50 12.50 17.50
* Vergünstigung Bäderverbund nur für Einzeleintritt.2
c) Familientarif, wenn für mind. 1 Elternteil und 1 Kind zusammen gelöst wird Jahreskarte in Fr.
Erwachsene 80.--
Lehrlinge / Studierende 50.--
Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 30.--
Ab dem 4. Kind Gratis
d) Gruppeneintritte mindestens 10 Personen Einzeleintritt in Fr.
Erwachsene 6.--
Lehrlinge / Studierende, Senioren ab 65 Jahren 4.--
Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 2.--
e) Gratiseintritt Einzeleintritt
Schulen und Tagesschulen von Thun Gratis
Thuner Ferienpass Gratis
Invalide mit IV-Ausweis und Begleitpersonen von Schwerstbehinderten Gratis
Restaurantgäste Gratis
Pressefreikarten Gratis
Polizei, Ärzte und Ärztinnen, Sanitätsdienst mit Ausweis2 Gratis
Lieferantinnen und Lieferanten und Personen im Dienst des Strandbades Gratis
Teilnehmende und Gäste bei Wasserballmatches Gratis
Gäste mit Versicherungskarte der Vivao Sympany Gratis
f) Kabinenvermietung pro Fr.
Familienkabinen gross Saison 280.--
Familienkabinen klein Saison 220.--
Liegestuhlfach, Spielzeugfach Saison 30.--
Wertsachenfach Tag 2.50
g) Materialvermietung pro Fr.
Badkleider, Badetuch Stück und Tag 5.--
Bälle, Federball, Tischtennis, Boccia Set und Tag 5.--
1 Fassung vom 18.3.2020
2 Fassung vom 9.12.2020
13 154.242.1
h) Wasservermietung / Anlagenteile pro Fr.
50m Becken Bahn und Stunde 20.--
Wöchentlich 1 Stunde pro Bahn und Saison 240.--
Ganzes Becken pro Benutzung 400.--
25m Becken Bahn und Stunde 20.--
Wöchentlich 1 Stunde pro Bahn und Saison 240.--
Ganzes Becken pro Benutzung 400.--
Nichtschwimmerbecken, Sprungturm +
Grube
Anlagenteil und Stunde 20.--
Wöchentlich 1 Stunde pro Anlagenteil und Saison 240.--
Beachvolleyballfeld und Rasenfeld Feld und Stunde 20.--
Grossfeld und Tag 240.--
Wellnessraum OG Hauptgebäude Stunde 20.--
Wöchentlich 1 Stunde 200.--
Materialraum Jahr 240.--
2. Flussbad Schwäbis1
a) Eintritte Einzeleintritt in Fr.
10-er Karte
Jahreskarte in Fr.*
Erwachsene 5.-- 45.-- 90.--
Lehrlinge / Studierende, Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren 4.-- 36.-- 60.--
Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 2.50 22.50 35.--
Kinder bis 5.99 Jahren Gratis
* Jahreskarten müssen an der Strandbadkasse gelöst werden.2
b) ½ Eintritte Bäderverbund** / Kulturlegi / Blaue Karte / Einzeleintritt mit Gästekarte
Einzeleintritt in Fr.
10-er Karte
Jahreskarte in Fr.*
Erwachsene 2.50 22.50 45.--
Lehrlinge / Studierende, Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren 2.-- 18.-- 30.--
Kinder von 6 bis 15.99 Jahren 1.50 12.-- 17.50
* Jahreskarten müssen an der Strandbadkasse gelöst werden.
** Vergünstigung Bäderverbund nur für Einzeleintritt.2
c) Einrichtungen pro Fr.
Kabinenabonnemente Saison 99.--
Wertsachenfach Tag 2.50
Rasenfeld und weitere Anlageteile 1 Stunde 20.--
1 Fassung vom 18.3.2020
2 Fassung vom 9.12.2020
14 154.242.1
Anhang 3
Gebühren für die Eissportbetriebe
1. Kunsteisbahn
a) Eintritte1 Einzeleintritt in Fr.
12-er Karte
Jahreskarte in
Fr.2
Erwachsene 7.-- 60.-- 140.--
Kinder ab 6 bis 15.99 Jahren 4.-- 40.-- 70.--
Lehrlinge / Studierende u. Seniorinnen u. Senioren ab 65 Jahren 5.-- 50.-- 100.--
Zuschauerinnen und Zuschauer bei allg. Eislauf 1.-- --- 20.--
Invalide mit Begleitpersonen, Personen mit Thuner Ferienpass Gratis --- ---
Schulen und Tagesschulen von Thun Gratis --- ---
Begleitpersonen von Schulgruppen (Volksschule, Berufsschule,
Wirtschaftsschule und ähnlichen
Gratis --- ---
Restaurant Besucherinnen und Besucher mittels Jeton 1.-- --- ---
Kollektiveintritte ab 10 Personen
- Erwachsene
- 10 Kinder (von 6 bis 15.99 Jahren)
- Lehrlinge / Studierende und Seniorinnen und Senioren ab 65
Jahren
6.--
3.--
4.--
--- ---
b) Vereinskarte für aktive Vereinsmitglieder der Eissportvereine der Stadt Thun (Vereinsbestätigung der Mitgliedschaft erforderlich), die Vereinskarte ist während der laufenden Saison
gültig und berechtigt die Vereinsmitglieder der Eissportvereine ebenfalls zum freien, öffentlichen Eislauf2
Vereinskarte in Fr.2
Aktive Kinder und Jugendliche ab 6 bis 19.99 Jahren 20.--
Aktive Erwachsene ab 20 Jahren 30.--
Vorstandsmitglieder, Teamarzt, Trainer, Teamleiter, Sportchef, Masseur, Physio, Betreuer der
Eissportvereine
10.--
c) Schlittschuhverleih Pro Paar in
Fr.
Erwachsene ab 20 Jahren 8.--
Jugendliche, Kinder, Schulen, Invalide 6.--
Schlittschuhe schleifen 8.50
d) Materialvermietungen Pro 2 Stunden in Fr.
Eishockeystock für Feldspieler (rechts oder links) 2.--
Eishockey-Puck 1.--
Laufhilfen für Kinder Gratis
e) Eisvermietungen Halleneisfeld pro
Stunde in
Fr.
Ausseneisfeld pro
Stunde in
Fr.
Halleneisfeld pro
Spiel in Fr.
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 21. Lebensjahr im
Rahmen einer Vereinstätigkeit der Gemeinde Thun
Montag bis Freitag, bis 20:00 Uhr Gratis Gratis Gratis
Montag bis Freitag, ab 20:00 Uhr 190.-- 110.-- 540.--
Samstag und Sonntag ohne Zeitbegrenzung 50.-- 30.-- 140.--
Thuner Hockey-Vereine der 2. bis 4. Liga (mit Statuten) + Diverse 190.-- 110.-- 550.--
Auswärtige Hockey-Vereine der 2. bis 4. Liga + Diverse 210.-- 120.-- 600.--
1 Fassung vom 18.3.2020
2 Fassung vom 9.12.2020
15 154.242.1
Thuner Hockey-Vereine bis 1. Liga (mit Statuten) 190.-- 110.-- 640.--
Auswärtige Hockey-Vereine bis 1. Liga 210.-- 120.-- 800.--
Eisstock-Vereine 190.-- 110.-- 500.--
Plausch-Hockeyspiele ohne Eisreinigung und ohne Matchuhr jedoch inkl. Garderoben und Duschenbenützung (Eiszeit 2.5
Stunden)
--- --- 500.--
Pro Eisreinigung (1 Eisreinigung wird immer verrechnet) --- --- 40.--
Matchuhr pro Spiel, ohne Bedienungsperson --- --- 40.--
Person zur Matchuhrbedienung --- --- 120.--
Kassierin zur Ausgabe von Matchkarten bei Spielen, Anlässen etc.
sowie zusätzliche Dienstleistungen des Eissportpersonals
50.-- --- ---
f) Tagesvermietungen für Events (inkl. Nebenkosten) Halleneisfeld pro
Tag in Fr.
Ausseneisfeld pro
Tag in Fr.
Mietgebühr für Event pro Tag im Winter 1800.-- 1200.--
Mietgebühr für Event pro Tag im Sommer 1700.-- 900.--
g) Sommerbetrieb für Inline
Montag bis Donnerstag,
09:00 – 11:45 / 13:30 – 15:45 Uhr
Einzeleintritt in Fr.
Halleneisfeld pro
Stunde in
Fr.
Halleneisfeld pro
Spiel in Fr.
Erwachsene 3.-- --- ---
Kinder ab 6 bis 15.99 Jahren 2.-- --- ---
Abendvermietungen an Inlinevereinigungen
oder Sportvereine (inkl. Garderoben- und Duschenbenützung)
--- 125.-- 275.--
h) Werbeflächen Kunsteisbahn1 Gebühr pro Saison in Fr.
Die Stadt Thun überlässt dem EHC Thun gemäss Nutzungsvereinbarung die
vorgesehenen Flächen zur ausschliesslichen Nutzung.
12000.--
i) Plakataushang1
Aushänge von kleineren Vereins- oder Hinweisplakaten innerhalb der Anlage
bewilligt die Betriebsleitung. Eine Gebühr wird nicht erhoben.
---
2. Curlinghalle Grabengut
a) Dauerbenutzung Curlinghalle inkl. Restaurant Taverne während Curlingsaison2
Gebühren gemäss
individueller Nutzungsvereinbarung
b) Individuelle Hallenvermietungen (ohne Restaurant und nur ausserhalb Curlingsaison) Ganze
Halle in Fr.
Tagesvermietung für Veranstaltungen Dritter (inkl. Nebenkosten) 1500.--
Wochenvermietung an Sportvereine mit Sitz in Thun (inkl. Nebenkosten) 150.--
Wochenvermietung an auswärtige Sportvereine (inkl. Nebenkosten) 600.--
c) Materialvermietungen Stück pro
Tag in Fr.
Stuhl (ohne Transport und Auf- und Ablad) 1.50
Tisch (ohne Transport und Auf- und Ablad) 5.--
d) Werbeflächen Curlinghalle1 Gebühr pro Saison in Fr.
Die Stadt Thun überlässt dem Curling Club Thun Regio gemäss Nutzungsvereinbarung die vorgesehenen Flächen zur ausschliesslichen Nutzung.
Eingeschlossen in
Nutzungsvereinbarung
1 Eingefügt am 4.7.2018
2 Fassung vom 9.12.2020
16 154.242.1
e) Plakataushang1
Aushänge von kleineren Vereins- oder Hinweisplakaten innerhalb der Anlage
bewilligt die Betriebsleitung. Eine Gebühr wird nicht erhoben.
---
Anhang 41
1 Aufgehoben am 9.12.2020
17 154.242.1
Anhang 5
Gebühren für weitere Räumlichkeiten in der Nutzungsverantwortung des Amts für Bildung und Sport
1. Räume des Kompetenzzentrums Integration Thun-Oberland1
Raum Einheit Fr.
Saal Parterre ½ Tag (bis 5 Stunden) 100.--
1 Tag (ab 5 Stunden) 200.--
Unterrichtsraum Parterre (0.06 und 0.07) ½ Tag (bis 5 Stunden) 50.--
1 Tag (ab 5 Stunden) 100.--
Semestermiete für nicht-kommerzielle
Kursanbieterinnen und Kursanbieter
500.--
Sitzungszimmer 1. Stock (1.02) Pro Stunde 20.--
Gruppenraum 1. Stock (1.03) ½ Tag (bis 5 Stunden) 50.--
1 Tag (ab 5 Stunden) 100.--
Semestermiete für nicht-kommerzielle
Kursanbieterinnen und Kursanbieter
500.--
Küche ½ Tag (bis 5 Stunden) 40.--
1 Tag (ab 5 Stunden) 80.--
Für kommerzielle Anlässe wird die doppelte Mietgebühr verrechnet.
Für ausserordentliche Aufwendungen der Vermieterin wie Reinigung und Aufräumen
nach einem Anlass werden nachträglich Fr. 40.00 pro Stunde Arbeitsaufwand verrechnet.
2. Räume für die Kinder- und Jugendarbeit1
Raum Einheit Fr.
Robinsonspielplatz, Robihaus Nicht-kommerzielle Anlässe 40.--
Kommerzielle Anlässe, pro Halbtag 50.--
Mädchentreff Aarequai 70 Nicht-kommerzielle Anlässe 10.--
Kommerzielle Anlässe, pro Halbtag 50.--
1 Fassung vom 4.7.2018
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