Art. 1 I. Allgemeines
1 Dieses Reglement regelt die Organisation und Funk tionsweise des KMU Forums. 2 Es hält die grundsätzlichen Aufgaben und Kompetenzen des KMU Forums sowie dessen Geschäftsführung fest.
Zürich (city) · 930.110 · decree
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In force since 2011-11-01, as the publisher states.
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1 Dieses Reglement regelt die Organisation und Funk tionsweise des KMU Forums. 2 Es hält die grundsätzlichen Aufgaben und Kompetenzen des KMU Forums sowie dessen Geschäftsführung fest.
1 Das KMU Forum berät den Stadtrat bei der Durchfüh rung der Verordnung über die Verbesserung der Rahmenbedin gungen für KMU. 2 Das KMU Forum kann dem Stadtrat Vorschläge zur Verbesse rung von Rahmenbedingungen von kleineren und mittleren Un ternehmen und zur Vereinfachung von Verfahren unterbreiten.
1 Das KMU Forum setzt sich aus 10 bis 14 vom Stadtrat gewählten Mitgliedern von Organisationen kleinerer und mittle rer Unternehmen zusammen. 2 Die derzeitigen Mitglieder des KMU Forums sind im Anhang
1 Das KMU Forum kann bei Bedarf Sachverständige aus Verwaltung oder Wirtschaft mit beratender Stimme beiziehen. Diese haben weder Antrags noch Stimmrecht.
Das KMU Forum a. bezeichnet die zu prüfenden Erlasse des geltenden Rechts, erstellt eine Prioritätenliste und leitet diese an den Stadtrat weiter; b. nimmt Stellung zu den auf die Prüfungen folgenden Berich ten und Anträgen zu Erlassen des geltenden Rechts aus den fachlich zuständigen Departementen; 1 Siehe STRB (1437) vom 1. September 2010. Zweck und Inhalt Zuständigkeit Zusammen setzung Beratende Personen KMUForum 2Organisationsreglement KMUForum 930.110 c. nimmt zu Handen des Stadtrats Stellung zum Leitfaden für die Durchführung der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA); d. erstattet jährlich sowie nach Abschluss der Arbeiten Bericht zu Handen des Geschäftsberichts des Stadtrats.
1 Die Geschäftsführung liegt bei Stadtentwicklung Zürich/ Wirtschaftsförderung. 2 Sie nimmt in Absprache mit dem KMU Forum insbesondere folgende Aufgaben wahr: a. Vorbereitung der Forumssitzungen und Zustellung der Ein ladungen; b. Protokollführung an den Forumssitzungen; c. Umsetzung von Beschlüssen des Forums; d. Bereitstellen von Unterlagen und Informationen; e. Sicherstellung des Kontaktes zur kantonalen «Kommission zur Prüfung des geltenden Rechts».
1 Das KMU Forum konstituiert sich selbst. Es bestimmt aus seiner Mitte an der ersten Sitzung einen Präsidenten oder eine Präsidentin sowie einen Stellvertreter oder eine Stellvertre terin. 2 Das Forum tagt in der Regel vier Mal pro Jahr. 3 Das Präsidium kann von sich aus oder auf Antrag eines Mitglie des zusätzliche Sitzungen einberufen. 4 Einladungen, Traktandenliste und Unterlagen werden spätes tens zwei Wochen vor der Sitzung zugestellt. Die Zustellung kann elektronisch erfolgen. 5 Über die Sitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt. Das Protokoll enthält die Namen der Sitzungsteilnehmer/innen, die gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse, inkl. Stimmen verhältnis. Der Stadtrat erhält das Protokoll zur Kenntnisnahme. 6 Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
1 Das Forum ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 2 Bei Abstimmungen gilt das einfache Mehr. Bei Stimmengleich heit gilt der Stichentscheid des Präsidiums. Geschäftsfüh rung Konstituierung KMUForum und Sitzungen Beschluss fähigkeit 3Organisationsreglement KMUForum 930.110 3 In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkulations weg gefasst werden, sofern alle Mitglieder des Forums diesem Vorgehen schriftlich zustimmen.
Die Regelung der Entschädigung und der Spesen der Mitglieder des Forums richtet sich nach dem Stadtratsbeschluss Nr. 1834 vom 21. November 2001 (AS 177.310).
Das KMU Forum wird gemäss Art. 10 Abs. 1 der Verord nung über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für KMU per 24. August 2015 aufgelöst, sofern der Stadtrat nach Stellung nahme des KMU Forums diese Frist nicht gemäss Art. 10 Abs. 2 der Verordnung verlängert.
Dieses Reglement tritt rückwirkend auf 1. November 2011 in Kraft. Entschädigung Auflösung KMUForum Inkrafttreten