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Kantonsratsbeschluss betreffend Darlehen an die Zugerland Verkehrsbetriebe AG zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung und der Umrüstung der Fahrzeugflotte auf einen CO₂-neutralen Betrieb

Zug · 671.1 · other

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Contents: 5 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5

5 provisions

§ 1

1 Der Kanton Zug gewährt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung und der Umrüstung der Fahrzeugflotte auf einen CO -neutralen Betrieb ein rückzahlbares Darlehen.₂ 2 Das Darlehen beträgt maximal 91,5 Millionen Franken. Die Auszahlung erfolgt in Form von separaten Darlehen für jedes Kalenderjahr. 3 Alle im selben Kalenderjahr abgerufenen Tranchen werden in einem Darlehen zusammengefasst.

§ 2

1 Der Zinssatz entspricht dem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank zuzüglich 0,75 Prozentpunkten. 2 Bei einem negativen Leitzins beträgt der Zinssatz 0,75 Prozent. 3 Der Zinssatz wird jährlich am Tag des Bezugs der ersten Tranche des jeweiligen Kalenderjahrs für das betreffende Darlehen festgelegt. 1) BGS 111.1 2) BGS 611.1 GS 2026/021 1 671.1

§ 3

1 Die Rückzahlung jedes einzelnen Darlehens erfolgt in 12 gleichmässigen Jahresraten, beginnend im Jahr nach Auszahlung der ersten Tranche.

§ 4

1 Die Finanzdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. Sie schliesst insbesondere die entsprechenden Darlehensverträge ab und ist für die Bewirtschaftung der Darlehen verantwortlich.

§ 5

1 Die Zugerland Verkehrsbetriebe AG informiert den Kanton Zug regelmässig und rechtzeitig über wesentliche Entwicklungen, insbesondere zum Projektstand und zur Finanzierung. 671.1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 26.02.2026 08.05.2026 Erlass Erstfassung GS 2026/021 671.1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 26.02.2026 08.05.2026 Erstfassung GS 2026/021

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