Art. 1
Gegenstand 1 Diese Verordnung legt die Nutzung der Wildruhegebiete und die Grenzen der Gebiete fest.
Appenzell Innerrhoden · 922.012 · decree
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Gegenstand 1 Diese Verordnung legt die Nutzung der Wildruhegebiete und die Grenzen der Gebiete fest.
Grenzen der Wildruhegebiete 1 Die Grenzen der Wildruhegebiete richten sich nach den Karten im Anhang.
Ruhezeiten 1 Die Standeskommission legt für jedes Wildruhegebiet Ruhezeiten fest. 2 Die Ruhezeiten beginnen frühestens am 15. Dezember und enden spätestens am 30. Juni des Folgejahrs. 2. Schutzbestimmungen
Wege- und Routengebot 1 Während der Ruhezeiten dürfen die Wildruhegebiete nur auf den offiziell beschilderten Wanderwegen und auf den offiziellen Routen begangen werden. Das Verlassen dieser Wege und Routen ist verboten. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 922.012 Kanton Appenzell Innerrhoden
Weitere Einschränkungen 1 Während der Ruhezeiten gelten in den Wildruhegebieten folgende weitere Einschränkungen: a. Leinenpflicht für Hunde; b. Jagdverbot. 2 Die Standeskommission kann für Hunde in Sonderfunktionen Ausnahmen von der Leinenpflicht festlegen.
Zulässige Aktivitäten 1 Während der Ruhezeiten sind folgende Aktivitäten zulässig: a. Begehung der offiziell beschilderten Wanderwege und der offiziellen Routen (Art. 4); b. Direkter Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen für Berechtigte; c. Alp- und landwirtschaftliche Nutzung; d. Forstliche Nutzung; e. Ausübung amtlicher Funktionen; f. Unterhaltsarbeiten am Wegnetz; g. Einsätze von Blaulichtorganisationen.
Ausnahmebewilligung 1 Das Bau- und Umweltdepartement kann unter Vornahme einer Interessenabwägung befristete Ausnahmen von Nutzungseinschränkungen bewilligen, insbesondere für wissenschaftliche Forschungsarbeiten oder Aufgaben im öffentlichen Interesse. 3. Vollzug, Straf- und Schlussbestimmungen
Bezeichnung vor Ort 1 Die Wildruhegebiete sind vor Ort zu bezeichnen.
Aufsicht und Kontrolle 1 Die Jagdverwaltung übt die Aufsicht und Kontrolle aus.
Strafbestimmungen 1 Der Verstoss gegen Bestimmungen dieser Verordnung oder Vorschriften der Standeskommission sowie gestützt darauf erlassene Verfügungen wird mit Busse bestraft. 922.012 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 31.03.2025 01.07.2025 Erlass Erstfassung 2025-9 Kanton Appenzell Innerrhoden 922.012 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 31.03.2025 01.07.2025 Erstfassung 2025-9 922.012 ll Kanton Appenzell lnnerrhoden Anhang 1: Wildruhegebiete (Stand 2. Februar 2026) Kartenlegende D Perimeter Erlaubte Wege und Routen Lebensraum Kerngebiet Auerhuhn (Erlass StK 03.04.2001) Lebensraum Kerngebiet Rauhfusshühner (Betretungsverbot ganzjährig) 922.012 Kanton Appenzell lnnerrhoden Wildruhegebiet 1: Chalberer 922.012 Kanton Appenzell lnnerrhoden Wildruhegebiet 2: Marwees 922.012 Kanton Appenzell lnnerrhoden Wildruhegebiet 3: Brugger Wald