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Wildruheverordnung

Appenzell Innerrhoden · 922.012 · decree

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Contents: 10 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10 Kanton Appenzell Innerrhoden 922.012

10 provisions

Art. 1

Gegenstand 1 Diese Verordnung legt die Nutzung der Wildruhegebiete und die Grenzen der Gebiete fest.

Art. 2

Grenzen der Wildruhegebiete 1 Die Grenzen der Wildruhegebiete richten sich nach den Karten im Anhang.

Art. 3

Ruhezeiten 1 Die Standeskommission legt für jedes Wildruhegebiet Ruhezeiten fest. 2 Die Ruhezeiten beginnen frühestens am 15. Dezember und enden spätestens am 30. Juni des Folgejahrs. 2. Schutzbestimmungen

Art. 4

Wege- und Routengebot 1 Während der Ruhezeiten dürfen die Wildruhegebiete nur auf den offiziell beschilderten Wanderwegen und auf den offiziellen Routen begangen werden. Das Verlassen dieser Wege und Routen ist verboten. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 922.012 Kanton Appenzell Innerrhoden

Art. 5

Weitere Einschränkungen 1 Während der Ruhezeiten gelten in den Wildruhegebieten folgende weitere Einschränkungen: a. Leinenpflicht für Hunde; b. Jagdverbot. 2 Die Standeskommission kann für Hunde in Sonderfunktionen Ausnahmen von der Leinenpflicht festlegen.

Art. 6

Zulässige Aktivitäten 1 Während der Ruhezeiten sind folgende Aktivitäten zulässig: a. Begehung der offiziell beschilderten Wanderwege und der offiziellen Routen (Art. 4); b. Direkter Zugang zu Gebäuden und Einrichtungen für Berechtigte; c. Alp- und landwirtschaftliche Nutzung; d. Forstliche Nutzung; e. Ausübung amtlicher Funktionen; f. Unterhaltsarbeiten am Wegnetz; g. Einsätze von Blaulichtorganisationen.

Art. 7

Ausnahmebewilligung 1 Das Bau- und Umweltdepartement kann unter Vornahme einer Interessenabwägung befristete Ausnahmen von Nutzungseinschränkungen bewilligen, insbesondere für wissenschaftliche Forschungsarbeiten oder Aufgaben im öffentlichen Interesse. 3. Vollzug, Straf- und Schlussbestimmungen

Art. 8

Bezeichnung vor Ort 1 Die Wildruhegebiete sind vor Ort zu bezeichnen.

Art. 9

Aufsicht und Kontrolle 1 Die Jagdverwaltung übt die Aufsicht und Kontrolle aus.

Art. 10 Kanton Appenzell Innerrhoden 922.012

Strafbestimmungen 1 Der Verstoss gegen Bestimmungen dieser Verordnung oder Vorschriften der Standeskommission sowie gestützt darauf erlassene Verfügungen wird mit Busse bestraft. 922.012 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 31.03.2025 01.07.2025 Erlass Erstfassung 2025-9 Kanton Appenzell Innerrhoden 922.012 Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 31.03.2025 01.07.2025 Erstfassung 2025-9 922.012 ll Kanton Appenzell lnnerrhoden Anhang 1: Wildruhegebiete (Stand 2. Februar 2026) Kartenlegende D Perimeter Erlaubte Wege und Routen Lebensraum Kerngebiet Auerhuhn (Erlass StK 03.04.2001) Lebensraum Kerngebiet Rauhfusshühner (Betretungsverbot ganzjährig) 922.012 Kanton Appenzell lnnerrhoden Wildruhegebiet 1: Chalberer 922.012 Kanton Appenzell lnnerrhoden Wildruhegebiet 2: Marwees 922.012 Kanton Appenzell lnnerrhoden Wildruhegebiet 3: Brugger Wald

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