Open at the publisher →
In force since 2024-01-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-08. The page it was read from
sha256 c54111ecd23c1eda556db334ac09d67a6c029bb74758d973aac1dc1f5974ad61
7 provisions
Art. 1 Beschlossen vom Berufsschulrat am 22. November 2023
Zweck
Dieses Reglement regelt die Organisation und Verwaltung der Bussenkasse
sowie die Verwendung der Bussengelder, die aufgrund der Schul- und
Disziplinarordnung und den schulinternen Bestimmungen für die
Berufsmaturität nach der Lehre BM 2 erhoben werden.
Propose a changeArt. 2
Berechtigung
Die Berechtigung über die Bussengelder steht im Rahmen der
Verwendungszwecke (Art. 5) den Lernenden und Studierenden der
Gewerblichen Berufsschule Chur und der Berufswahlschule Chur zu.
Propose a changeArt. 3
Verwaltung
1 Über die Bussenkasse werden Bussengelder verwaltet. Die Verantwortung
für die Führung der Bussenkasse obliegt der Leitung der Zentralen Dienste.
2 Zusätzlich zu Bussengeldern können weitere Einnahmen und Ausgaben
der Schule über die Bussenkasse abgewickelt werden. Alle Ein- und Ausgänge
sind belegmässig nachzuweisen. Die Kasse wird periodisch revidiert.
Propose a changeArt. 4
Zuständigkeiten
Über die Verwendung der Bussengelder entscheidet die Direktorin/der
Direktor. Bei Abwesenheit die Stellvertretung der Direktorin/des Direktors.
Propose a changeArt. 5
Verwendungszwecke
Gelder aus der Bussenkasse kommen ausschliesslich Lernenden und
Studierenden zu Gute und können insbesondere für folgende Ausgaben
verwendet werden:
a) Beiträge an finanziell schwach gestellte Lernende und Studierende für
kostenpflichtige Ausbildungsgänge, Exkursionen, Ausflüge,
Prüfungsgebühren, usw.;
b) Einrichtungen/Infrastruktur, die von den Lernenden und Studierenden
genutzt werden kann;
756 $$$
2 1.1.2024
c) Anerkennung für erbrachte Leistungen von einzelnen Lernenden und
Studierenden, Gruppen oder ganzen Klassen;
d) Übernahme von Kosten bei kulturellen Anlässen (Konzerte, Theater,
Ausstellungen, usw.);
e) Kosten für spezielle Projektarbeiten;
f) kostenpflichtige Führungen.
Propose a changeArt. 6
Kontrolle
Die städtische Finanzkontrolle überprüft jährlich die Rechnung der
Bussenkasse und erstattet dem Berufsschulrat der Gewerblichen Berufsschule
Chur schriftlich Bericht.
Propose a changeArt. 7
Genehmigung und Inkrafttreten
Das vorliegende Reglement wurde am 22. November 2023 vom
Berufsschulrat der GBC genehmigt und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Propose a change