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Reglement über die Bussenkasse der Gewerblichen Berufsschule Chur

Chur · 756 · regulation

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Contents: 7 provisions
  1. Art. 1 Beschlossen vom Berufsschulrat am 22. November 2023
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7

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7 provisions

Art. 1 Beschlossen vom Berufsschulrat am 22. November 2023

Zweck Dieses Reglement regelt die Organisation und Verwaltung der Bussenkasse sowie die Verwendung der Bussengelder, die aufgrund der Schul- und Disziplinarordnung und den schulinternen Bestimmungen für die Berufsmaturität nach der Lehre BM 2 erhoben werden.

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Art. 2

Berechtigung Die Berechtigung über die Bussengelder steht im Rahmen der Verwendungszwecke (Art. 5) den Lernenden und Studierenden der Gewerblichen Berufsschule Chur und der Berufswahlschule Chur zu.

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Art. 3

Verwaltung 1 Über die Bussenkasse werden Bussengelder verwaltet. Die Verantwortung für die Führung der Bussenkasse obliegt der Leitung der Zentralen Dienste. 2 Zusätzlich zu Bussengeldern können weitere Einnahmen und Ausgaben der Schule über die Bussenkasse abgewickelt werden. Alle Ein- und Ausgänge sind belegmässig nachzuweisen. Die Kasse wird periodisch revidiert.

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Art. 4

Zuständigkeiten Über die Verwendung der Bussengelder entscheidet die Direktorin/der Direktor. Bei Abwesenheit die Stellvertretung der Direktorin/des Direktors.

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Art. 5

Verwendungszwecke Gelder aus der Bussenkasse kommen ausschliesslich Lernenden und Studierenden zu Gute und können insbesondere für folgende Ausgaben verwendet werden: a) Beiträge an finanziell schwach gestellte Lernende und Studierende für kostenpflichtige Ausbildungsgänge, Exkursionen, Ausflüge, Prüfungsgebühren, usw.; b) Einrichtungen/Infrastruktur, die von den Lernenden und Studierenden genutzt werden kann; 756 $$$ 2 1.1.2024 c) Anerkennung für erbrachte Leistungen von einzelnen Lernenden und Studierenden, Gruppen oder ganzen Klassen; d) Übernahme von Kosten bei kulturellen Anlässen (Konzerte, Theater, Ausstellungen, usw.); e) Kosten für spezielle Projektarbeiten; f) kostenpflichtige Führungen.

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Art. 6

Kontrolle Die städtische Finanzkontrolle überprüft jährlich die Rechnung der Bussenkasse und erstattet dem Berufsschulrat der Gewerblichen Berufsschule Chur schriftlich Bericht.

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Art. 7

Genehmigung und Inkrafttreten Das vorliegende Reglement wurde am 22. November 2023 vom Berufsschulrat der GBC genehmigt und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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