Art. 1 I. Grundsatz
Zweck Das Drogenforum Innerschweiz errichtet und betreibt das Therapie- und Bildungszentrum Lehn (nachfolgend Zentrum genannt). Der Kanton Obwalden leistet dazu einen Baubeitrag.
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Zweck Das Drogenforum Innerschweiz errichtet und betreibt das Therapie- und Bildungszentrum Lehn (nachfolgend Zentrum genannt). Der Kanton Obwalden leistet dazu einen Baubeitrag.
Aufnahmeverpflichtung Das Zentrum stellt Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz im Kanton Obwalden, gleichberechtigt mit Personen aus andern Trägerkantonen, Plätze zur Verfügung, soweit diese verfügbar sind und die im Konzept des Zentrums festgehaltenen Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
Baubeitrag 1 Der Kanton Obwalden leistet an die Verwirklichung des Zentrums einen einmaligen Beitrag von Fr. 61 674.–. 2 Der Betrag wird hälftig in den Jahren 1994 und 1995 entrichtet. 3 OGS 1995, 20 870.2 3 Tritt innert 20 Jahren seit Vertragsabschluss eine massgebliche Änderung in bezug auf Zweck und Aufnahmeverpflichtung ein, so ist das Drogenforum Innerschweiz zur anteilmässigen Rückzahlung des Baubeitrages verpflichtet.
Taggelder Unter Berücksichtigung eines fachgerechten und wirksamen Therapieangebotes sorgt das Drogenforum Innerschweiz dafür, dass die Taggelder so tief wie möglich angesetzt werden können.
Meistbegünstigungsklausel Das Zentrum gewährt dem Kanton Obwalden bzw. den Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Obwalden die gleichen Vergünstigungen, welche es andern Vereinbarungskantonen in bezug auf Aufnahme, Behandlung oder Kostenverrechnung heute oder künftig gewährt.
Berichterstattung 1 Ändern sich die Verhältnisse, wie sie zur Zeit des Vertragsabschlusses massgeblich waren, so ist umgehend der Regierungsrat zu benachrichtigen. 2 Das Zentrum erstattet dem Kanton Obwalden jährlich Bericht und verpflichtet sich, über anfallende betriebliche Fragen Auskunft und Einblick in die Rechnung zu erteilen.
Ausfertigung Diese Vereinbarung wird in vier Originalen gefertigt und unterzeichnet. Beide Vertragsparteien erhalten je zwei Originale.