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Kantonsratsbeschluss betreffend Verfahren für die Planung von kantonalen Hochbauten

Zug · 721.253 · other

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Contents: 3 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3

3 provisions

§ 1

1 Die Vorbereitungsphase eines Bauvorhabens wird durch Beschluss des Regierungsrats zulasten der Laufenden Rechnung ausgelöst. Sie umfasst alle für die optimale Vorbereitung notwendigen Abklärungen, insbesondere a) des Baubedürfnisses, b) des Standorts, c) die Erstellung des detaillierten Raumprogramms mit entsprechendem Anforderungskatalog sowie d) einen Antrag betreffend die Art des Planungs- und Ausführungsverfahrens samt den Bedingungen für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe. 2 Im Rahmen der Vorbereitungsphase sind die finanziellen und terminlichen Vorstellungen anzugeben. 3 Der Regierungsrat sorgt dafür, dass a) Wirtschaftlichkeit und Folgekosten bei Studienaufträgen und Vor- und Bauprojekten beurteilt werden können, insbesondere wenn sie mit Architektur- und Ingenieurwettbewerben verknüpft sind; b) für das jeweilige Preisgericht oder Beurteilungsgremium entsprechende Fachleute beigezogen werden. 1) BGS 111.1 GS 2017/007 1 721.253

§ 2

1 Der Kantonsrat trifft folgende Beschlüsse für Bauvorhaben, deren gesamte Projektierungskosten bis zum Bauprojekt einschliesslich Kostenvoranschlag den Betrag von Fr. 250'000.– übersteigen: a) Er entscheidet im Rahmen eines allgemeinverbindlichen Kantonsratsbeschlusses über die sich aufgrund der Vorbereitungsphase ergebenden Anträge des Regierungsrats. b) Er erteilt dem Regierungsrat die Kompetenz, die für die Ausarbeitung eines Vor- und Bauprojekts einschliesslich Kostenvoranschlag und eines allfällig notwendigen Umweltverträglichkeitsberichts erforderlichen Kredite zulasten der Investitionsrechnung freizugeben.

§ 3

1 Dieser Beschluss gilt auch für Bauvorhaben, deren gesamte Projektierungskosten bis zum Bauprojekt einschliesslich Kostenvoranschlag den Betrag von Fr. 250'000.– nicht übersteigen, zuständig ist jedoch der Regierungsrat. 721.253 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 24.11.2016 04.02.2017 Erlass Erstfassung GS 2017/007 721.253 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 24.11.2016 04.02.2017 Erstfassung GS 2017/007

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