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Zusatz-Vereinbarung zum Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein

Confederation · 0.783.531 · treaty

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In force since 1949-10-22, as the publisher states.

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Contents: 2 provisions
  1. Art. I
  2. Art. II

2 provisions

Art. I

Dem Übereinkommen zwischen der Organisation der Vereinten Nationen und dem Weltpostverein wird als Zusatzartikel folgende Bestimmung beigefügt: «Die Beamten des Weltpostvereins haben das Recht, gemäss den auf Grund von Artikel XIV getroffenen besondern Abreden die Passierscheine der Vereinten Nationen zu benützen.» SR 0.783.53

Art. II

Die Vereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen und den Weltpostverein in Kraft. Geschehen zu Paris, den 13. Juli 1949. Geschehen zu Lake Success, New York, den 27. Juli 1949. Für den Weltpostverein: Für die Organisation der Vereinten Nationen: J.-J. Le Mouël Präsident des Vollzugs- und Verbindungsausschusses des Weltpostvereins Byron Price stellvertretender Generalsekretär Diese Vereinbarung ist von der Gesamtheit der Verwaltungen des Weltpostvereins im April 1949 und der Generalversammlung der Vereinten Nationen in seiner Sitzung vom 22. Oktober 1949 genehmigt worden und am 22. Oktober 1949 in Kraft getreten.

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