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7 provisions
§ 1
Kontrollbereiche und Gewichtungsfaktoren
1 Die Bewertung erfolgt auf einer risikobasierten Kontrolle. Für die Qualitätsbescheinigung erfahren die vier Kontrollbereiche die nachfolgende
Gewichtung:
a) Selbstkontrolle: Faktor 1
b) Lebensmittel: Faktor 2
c) Prozesse, Tätigkeiten: Faktor 2
§ 2 d) Räumlich-betriebliche Verhältnisse: Faktor 1
Numerische Bewertung der Kontrollbereiche
1 Für jeden Kontrollbereich kommen die folgenden numerischen Bewertungen zur Anwendung:
a) Stufe 1: keine Mängel (Lebensmittelsicherheit gewährleistet): 3 Punkte
b) Stufe 2: kleine Mängel (Lebensmittelsicherheit beeinträchtigt):
2 Punkte
c) Stufe 3: erhebliche Mängel (Lebensmittelsicherheit in Frage gestellt):
1 Punkt
d) Stufe 4: grosse Mängel (Lebensmittelsicherheit nicht gewährleistet):
0 Punkte
1) BGS 821.11
GS 30, 261 1
824.4
3 Die Multiplikation der Punkte mit dem Gewichtungsfaktor gemäss § 1 ergibt das Ergebnis der einzelnen Kontrollbereiche.
§ 3
Kontrollergebnis
1 Das Total der Punktzahl der vier Kontrollbereiche ergibt das numerische
Kontrollergebnis. Die maximale Punktzahl beträgt 18. Die Bewertung ergibt
sich wie folgt:
Punktezahl Bewertung
16–18 sehr gut
14≥ gut
10≥ genügend
§ 4 < 10 ungenügend
Qualitätsbewertung
1 Die Qualitätsbewertung für die Qualitätsbescheinigung ist aus dem Durchschnitt der zu berücksichtigenden numerischen Kontrollergebnisse zu ermitteln. Sie erfolgt analog § 3.
§ 5
Darstellung
1 Die Darstellung der Qualitätsbewertung erfolgt auf der Qualitätsbescheinigung mit den gemäss § 3 aufgeführten Bewertungsstufen «sehr gut», «gut»,
«genügend» und «ungenügend».
§ 6
Mitteilung
1 Die Berechnung der Qualitätsbewertung wird gegenüber dem bewerteten
Betrieb in einem Begleitschreiben aufgezeigt. Es enthält auch die Rechtsmittelbelehrung über die Einsprachemöglichkeit gegen die Qualitätsbewertung.
§ 7
Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft.
824.4
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
15.09.2009 01.10.2009 Erlass Erstfassung GS 30, 261
824.4
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 15.09.2009 01.10.2009 Erstfassung GS 30, 261